Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten
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Bisheriger Verlauf
30.08.2021
18.10.2021
03.11.2021
Antrag Ortsbeirat
Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten
Details im PARLIS OF_139-2_2021Antrag Ortsbeirat
Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten
Details im PARLIS OF_169-2_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten
Details im PARLIS OM_1045_202130.08.2021
Antrag Ortsbeirat
Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten
Details im PARLIS OF_139-2_202118.10.2021
Antrag Ortsbeirat
Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten
Details im PARLIS OF_169-2_202103.11.2021
Anregung Ortsbeirat
Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten
Details im PARLIS OM_1045_2021 Partei(en): GRÜNE • LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.10.2021, OF 169/2
Betreff: Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Gehweg eingelassene Plakette zum Gedenken an die Zerstörung der Bockenheimer Synagoge an der Ecke Schloßstraße / Ginnheimer Landstraße sachgemäß und umfassend zu reinigen und die Gedenkstätte wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen. 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Visibilität der Plakette erhöht werden kann. 3. dafür Sorge zu tragen, dass die Plakette nicht verdeckt wird, z.B. durch Tische und Stühle der Außengastronomie. Begründung:
Anregung einer Bürgerin. Die Bodentafel ist zum Teil stark verschmutzt bzw. verwittert, sodass die Inschrift kaum noch lesbar ist. Für Bürger*innen und Besucher*innen ist die Gedenkplakette kaum zu erkennen. In dem aktuellen Zustand erfüllt die Plakette so nicht ihren Zweck, das Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren zu halten.Hauptvorlage: Antrag vom 30.08.2021, OF 139/2
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1045 2021 1. Die Vorlage OF 139/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 169/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme