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Deutlichere Kennzeichnung der Feuerwehrzufahrt HansBetheStraße 3/ ArthurvonWeinbergStraße 2 bis 4

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.05.2017, OF 170/12 Betreff: Deutlichere Kennzeichnung der Feuerwehrzufahrt Hans-Bethe-Straße 3/ Arthur-von-Weinberg-Straße 2 bis 4 Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Feuerwehrzufahrt im Bereich Hans-Bethe-Str. 3/Arthur-von-Weinberg-Str.-2-4 durch Aufbringen eines Zackenmusters (absolutes Halteverbot)) deutlicher gekennzeichnet wird.

Begründung:

Mit Antrag OM 1165 v. 20 Januar 2017 war der Magistrat gebeten worden, für eine deutlichere Kennzeichnung der Feuerwehrzufahrten - insbesondere im Stadtteil Riedberg - zu sorgen. Der Magistrat hat mit ST 610 vom 17. März 2017 eine ergänzende flächendeckende Markierung der vorhandenen Feuerwehrzufahrten im Stadtteil Kalbach-Riedberg und darüber hinaus als nicht umsetzbar abgelehnt, aber eine Prüfung bzw. Umsetzung im Einzelfall zugesagt. Die Feuerwehrzufahrt im Bereich Hans-Bethe-Str. 3/Arthur-von-Weinberg-Str. 2-4, die wegen der dichten Bebauung im Brandfall von besonderer Bedeutung ist, wird seit langem von Anwohnern und Besuchern regelmäßig ganz oder weitgehend als Parkfläche genutzt. Da die widerrechtliche Nutzung als Parkfläche offensichtlich in keiner Weise überwacht bzw. mit Bußgeldern geahndet wird, hat sich dort eine Art von Gewohnheitsrecht herausgebildet. Die ergänzende Markierung der Feuerwehrzufahrt mit einem Zackenmuster könnte darauf hinwirken, dass die einschlägigen Regeln (Park- und Halteverbot) in Erinnerung gerufen und auch tatsächlich eingehalten werden.Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

12. Sitzung des OBR 12 am 19.05.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1677 2017 Die Vorlage OF 170/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme