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Absolutes Halteverbot in der Treburer Straße 23 in Niederrad

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 07.08.2020, OF 1716/5 Betreff: Absolutes Halteverbot in der Treburer Straße 23 in Niederrad Vorgang: ST 1433/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das derzeit eingeschränkte Halteverbot vor der Treburer Straße 23 in Niederrad in ein absolutes zu ändern und diesen Bereich ggf. durch Poller abzusichern. Dadurch soll erreicht werden, dass der Lieferverkehr zum Rewe Markt in der Bruchfeldstraße nicht mehr die Straße blockiert, sondern ungehindert die Einfahrt zur Belieferung nutzen kann (siehe dazu ST 1433/2019 zur Situation in der Otzbergstraße).

Begründung:

Der Anlieferverkehr zum Supermarkt Rewe auf der Bruchfeldstraße in Niederrad erfolgt über die Treburer Straße. Die anliefernden LKW können derzeit oft nicht in den Hof hinter dem Supermarkt fahren, da im eingeschränkten Halteverbot parkende PKW das Einfahren verhindern. So sind die Fahrer*innen der LKW gezwungen, auf der Straße auszuladen. Dahinterstehende PKW kommen nicht durch. Anwohner*innen berichten von ständigen Hupkonzerten sowohl der PKW- als auch der LKW-Fahrer*innen.dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1433 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6392 2020 Die Vorlage OF 1716/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme