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Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Zur Magistratsvorlage M 113

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 16.09.2020, OF 1778/5 Betreff: Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Zur Magistratsvorlage M 113 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, detaillierte Untersuchungen anzustellen, ob die Trambahnstrecke der Linie 15 in das Lyoner Quartier in den jeweiligen Alternativen realisierbar ist und welche wirtschaftlichen Auswirkungen dies zum Beispiel in Bezug auf die Förderfähigkeit der Streckenverlängerung hat. Es ist zu klären, in welchem Rahmen die Führung des Radverkehrs auf 1,5 Meter schmalen Schutzstreifen überhaupt Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sein kann. In jedem Fall sind die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen detailliert und nachvollziehbar darzustellen, die vorschriftsmäßig dimensionierte Radverkehrsanlagen ausschließen. Ferner ist zu prüfen, ob für die Stadt kostensparend zunächst das neu zu erstellende östliche Brückenbauwerk ausreichend gemäß Alternative 3 dimensioniert werden kann und das westliche Bauwerk erst, wenn die Erneuerung durch die Deutsche Bahn veranlasst wird.

Begründung:

Für den Ortsbeirat ist nicht ersichtlich, dass die weitreichenden Konsequenzen eines unterdimensionierten Brückenbauwerks in der erforderlichen Tiefe geprüft worden sind. Die naheliegende Verlängerung der Straßenbahnstrecke in das Lyoner Quartier oder auch weiter bis Goldstein wurde gar nicht in Erwägung gezogen. Wenn erst auf den neuen Gesamtverkehrsplan gewartet wird, ist es dafür zu spät. Die Ausweisung von 1,5 Meter schmalen Radschutzstreifen entspricht nicht den Vorgaben für Radverkehrsanlagen. Radfahrende dürfen dort von Kraftfahrzeugen nicht überholt werden, es sei denn sie wechseln dazu auf die Gegenfahrbahn. Es ist Alltagserfahrung, dass Radfahrende mit Tempo 50 und mehr dennoch verbotswidrig überholt werden und dadurch extrem belästigt und gefährdet werden. Der Magistrat weiß, dass es keine ordnungspolitische Möglichkeiten gibt, diese Gefährdung zu unterbinden. Solche Schutzstreifen können daher nur eine Notlösung sein, die höchstens so lange hingenommen wird, bis im Zuge von Neubaumaßnahmen für eine ausreichende Dimensionierung gesorgt wird. Der Ortsbeirat akzeptiert nicht, dass die Unwirtschaftlichkeit lapidar behauptet wird. Es ist Praxis, dass Überführungen auch auf künftigen Bedarf hin aufgeweitet werden. Die Stadt hat zum Beispiel vor vielen Jahren in die EÜ Seehofstraße Millionensummen investiert, obwohl für die Umgestaltung der Seehofstraße noch immer nicht viel mehr als Skizzen existieren. Für den Ortsbeirat erscheint es daher nicht abwegig, wenn zunächst kostensparend das östliche Bauwerk aufgeweitet wird und dann im Zuge der irgendwann fälligen Sanierung der westlichen Bauwerke diese ebenfalls aufgeweitet werden. Auch hier ist die lapidare Behauptung, dass das nicht möglich sein soll für den Ortsbeirat nicht akzeptabel.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 613 2020 1. Die Vorlage M 113 dient unter Hinweis auf OA 613 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1778/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme