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Längsparken in der Haardtwaldstraße

Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.10.2020, OF 1785/5 Betreff: Längsparken in der Haardtwaldstraße Vorgang: OA 224/18 OBR 5 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung nochmals, den Magistrat aufzufordern, in der Haardtwaldstraße zwischen Bruchfeldstraße und Schwanheimer Straße auf der östlichen Seite wieder wie früher das Längsparken anzuordnen.

Begründung:

Der Magistrat ist dem Tenor der Ortsbeiratsanregung aus dem Jahr 2018 nicht gefolgt, sondern hat auf dem Gehweg einen Strich gezogen, den die parkenden Fahrzeuge nicht überfahren sollen, um dem Fußverkehr genügend Raum zu sichern. Diese Maßnahme hat die Situation noch weiter verschlechtert: Der Strich wird von vielen Autofahrern als Empfehlung betrachtet, der nach Gusto überfahren werden darf. Für den Fußverkehr besteht daher weiterhin kein Durchkommen. Etliche Autofahrer beachten tatsächlich den Strich und ragen nun sehr weit in die Fahrbahn hinein. Leider parken dort auch regelmäßig verbotswidrig Lieferwagen mit für das Gehwegparken zu hoher zulässiger Gesamtmasse. Auch diese Fahrzeuge ragen wegen ihrer besonderen Länge zu weit in die Fahrbahn hinein. Diese Arten des Falschparkens werden regelmäßig nicht von den Ordnungskräften sanktioniert, sodass es zwecklos ist, durch Ordnungsmaßnahmen eine Verbesserung zu erreichen. Grundsätzlich ist die Fahrbahn trotz der geschilderten Beeinträchtigungen breit genug, um Autoverkehr und in Gegenrichtung Radverkehr abwickeln zu können. Für viele Autofahrer ist die Geometrie der schräg parkenden Fahrzeuge offenbar schwer abzuschätzen. Sie halten daher einen deutlich größeren Sicherheitsabstand, als sie es gegenüber der regelmäßigen Front von längs parkenden Fahrzeugen tun würden. Wenn Radfahrer entgegenkommen, müssen Autofahrer in solchen Fällen anhalten und den bevorrechtigten Radverkehr durchlassen. Es kommt leider immer wieder vor, dass Kraftfahrer die Gefährlichkeit ihres Fahrzeuges skrupellos ausnutzen, um sich freie Bahn zu verschaffen, wie eine Radfahrerin dem Ortsbeirat schilderte: "Mein Weg führte mich u.a. gegen die Einbahnstraße durch die Haardtwaldstraße (vom Main kommend in Richtung Haardtwaldplatz). Dort erfuhr ich ein Nahtoderlebnis. Ein PKW-Fahrer hielt direkt auf mich drauf. Offensichtlich empört, dass ich ihm entgegenfuhr in einer Einbahnstraße. Ich konnte mich auf den Gehweg retten." Wer selbst mit dem Fahrrad in Frankfurt unterwegs ist, wird zustimmen, dass solche Erlebnisse keine Einzelfälle sind. Den Kraftfahrzeugen ist in der Haardtwaldstraße großzügig der ohnehin zu schmale Gehweg für Parkzwecke zugeschlagen worden. Diese Großzügigkeit wird von etlichen Kraftfahrern keineswegs durch eine angemessene Fahrweise in beengten Straßen honoriert. Der Magistrat hat durch seine untaugliche Maßnahme keinen nennenswerten Fortschritt für den Fußverkehr erreicht, aber gleichzeitig die Gefährdung des Radverkehrs erhöht. Der Wunsch, den Kraftfahrzeugen mehr Parkfläche zur Verfügung zu stellen, ist daran gescheitert, dass die dafür erforderliche erhöhte Umsicht des Kraftfahrzeugverkehrs nicht nur im Großen und Ganzen, sondern lückenlos sichergestellt werden müsste. Bei den zu Gebote stehenden ordnungspolitischen Maßnahmen war dies von vorn herein nicht zu erwarten. Der Magistrat muss daher sein Experiment in der Haardtwaldstraße beenden und wieder zur alten Parkordnung zurückkehren.dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.02.2018, OA 224 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1785/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 644 2020 Die Vorlage OF 1785/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)