Skip to main content

Alternative Stadtplanung im Neubaugebiet An der Sandelmühle

Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en): FREIE_WÄHLER

S A C H S T A N D :

Antrag vom 16.04.2012, OF 182/8 Betreff: Alternative Stadtplanung im Neubaugebiet An der Sandelmühle Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem Magistrat aufzugeben: Das Neubaugebiet im Bebauungsplan 889 An der Sandelmühle kann drei Ausbauvarianten haben: Variante A) Die von der Stadt gestaltet Variante, die dem Ortsbeirat 8 am 16.02.2012 vorgestellt wurde, wird verworfen, weil bereits bei der Präsentation festgestellt wurde, dass Ortsfremde das Neubaugebiet zum Park-und-Ride-Platz umnutzen werden. Das muss von vornherein unterbunden werden, grenzt doch das geplante Wohnquartier ganz unmittelbar an die Stadtbahnstation der U 2 - Sandelmühle. A-1 Die stadtseits angedachte Überwachung von Fremdparkern im Quartier durch Streifendienste der Stadtpolizei ist unrealistisch. Nur bauseits eingebrachte Vorkehrungen zur Verhinderung des Parkens im öffentlichen Raum, werden den künftigen Bewohnern des Quartiers dienlich sein. Gleichzeitig wird durch die hier angedachten Maßnahmen die Öffentliche Hand von kostenträchtigen Überwachungsaufgaben entlastet. A-2 Selbst ein kostenpflichtiges Vorrangparken mittels Anwohnerparkausweisen schließt Fremdparker nicht aus. Nur die in der Variante B), oder noch optimaler in der Variante C) vorgeschlagenen Maßnahmen werden Ordnung und Zufriedenheit im geplanten Wohnquartier bringen. Die Stadtverordnetenversammlung wird daher gebeten, den Magistrat zu beauftragen, von einem Lehrinstitut für Stadtplaner alternativ zu der städtischen Variante A die folgenden Varianten B) und C) konkreter entwickeln zu lassen und dem Ortsbeirat vorzulegen. Variante B) Das Straßen- und Wegenetz wird vorrangig nach dem EU-Projekt "Shared Space" gestaltet. Es wurde bisher 2009 in der Ortsmitte von Nieder-Erlenbach installiert. B-1 Der ruhende Verkehr findet Kraftfahrzeug-Stellplätze ausschließlich auf privatem Grund und Boden ober- oder unterirdisch. Denn Straßen sind zum Fahren da, nicht zum Parken. B-2 Um wildes Parken zu unterbinden sind Straßen so schmal anzulegen, wie Notfallfahrzeuge sie benötigen. B-3 Durch geringeren Flächenverbauch für Fahrbahnen werden die Grundstücke größer ausfallen. So wird individuell planbarer Parkraum möglich ungedeckt, oder gedeckt in Carports, Garagen, Tiefgaragen oder Gemeinschafts-Parkplätzen. B-4 Pro Wohneinheit sind mindestens zwei Stellplätze auf Dauer anzulegen und vorzuhalten. Im Interesse der Fußgänger und Radfahrer hat das Parken nur auf den Grundstücken zu erfolgen. B-5 Bei Mietobjekten werden die Stellplätze in den Wohnraum-Mietzins eingerechnet. Wer keinen Bedarf hat, kann Stellplätze untervermieten. Es geht nicht länger an, dass Bauherren gesetzlich verpflichtet sind, Stellplätze zu schaffen, die dann nicht angenommen werden. B-6 Die noch zu erstellenden Straßen in diesem Quartier werden Einbahnstraßen mit nur einer Fahrspur zuzüglich Raum für Begegnungen mit Fußgängern und Radfahrern. All dies nach dem EU-Projekt "Shared Space" "gemeinsam genutzter Raum" ohne Signalanlagen, Fahrbahnmarkierungen und Verkehrszeichen. Die Vorfahrtsregeln bleiben gültig. Variante C) Vom Ortsbeirat 8 wird die Variante C favorisiert. Hier wird der gesamte, ruhende Verkehr unterirdisch abgewickelt. Darüber kann eine Parkanlage entstehen, wie in Eschborn, in der Straße An den Krautgärten schon vor Jahren verwirklicht. C-1 Das Areal, das von der Straße An der Sandelmühle umgeben ist, hat höchstwahrscheinlich nicht den saubersten Boden. Wenn Erdreich ausgekoffert werden muß, ist schon der erste Schritt für eine Gemeinschaftsgarage in Tieflage getan. Überirdisch könnte so eine grüne Oase entstehen ohne Kraftfahzeuge, zudem alles barrierefrei für alt und jung. C-2 Der Zugang zu den Wohngebäuden ist auch von Tiefgarage möglich. Das erleichtert sehr das Be- und Entladen von Fahrzeugen meist vor der Wohnungs-/Kellertür. Weitere Vorgaben: 0. Nur die Straße An der Sandelmühle wird einschließlich der Straße Kaltmühle traditionell und für gegenläufigen Verkehr ausgebaut. 0.1 Um die Einmündung An der Sandelmühle / Olaf-Palme-Straße zu entlasten, erfolgt die Einfahrt in das neue Quartier über die Straße Kaltmühle und die Ausfahrt über die Straße An der Sandelmühle. Entsprechend sind Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage vorzusehen.Hauptvorlage: Antrag vom 08.03.2012, OF 161/8 Beratung im Ortsbeirat: 8