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Unterstützung der Anlage eines Wildschutzgehölzes und eines Feuchtbiotops

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.10.2022
04.11.2022

Antrag Ortsbeirat

Unterstützung der Anlage eines Wildschutzgehölzes und eines Feuchtbiotops

Details im PARLIS OF_191-15_2022

Unterstützung der Anlage eines Wildschutzgehölzes und eines Feuchtbiotops

Details im PARLIS OIB_174_2022
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 18.10.2022, OF 191/15 Betreff: Unterstützung der Anlage eines Wildschutzgehölzes und eines Feuchtbiotops Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 15 stellt Mittel aus seinem Budget in Höhe von EUR 1.000,00 zur Unterstützung der Anlage eines Wildschutzgehölzes und eines Feuchtbiotops durch den NABU Ortsverein Nieder-Eschbach zur Verfügung.

Begründung:

Die NABU Ortsgruppe Nieder-Eschbach möchte auf ihrem Grundstück- oberhalb des Wasserwerkes neben der Treppe zur Karl-Bieber-Höhe in Nieder-Eschbach- ein Wildschutzgehölz und einen Teich als Feuchtbiotop anlegen. Dazu ist es erforderlich, diese Fläche von extremem Wildwuchs - vor allem bestehend aus Brombeeren- in mehreren Arbeitsgängen zu säubern und so diese Flächen entsprechend vorzubereiten. Diese Arbeiten können nur von einer Fachfirma mit entsprechendem Gerät erledigt werden. Für die Anlage des Feuchtbiotops ist ebenfalls die Beauftragung einer Fachfirma erforderlich. Das Gelände ist frei zugänglich und wird nicht eingezäunt, weil es so als Ruhe- und Rückzugsgebiet für Wild dienlich ist. Bei Fertigstellung kann dieses Gebiet in die naturkundlichen Führungen für Interessierte, z.B. für Kinder und Jugendliche mit einbezogen werden und bei Spaziergängen in das nahegelegene Pfingstwäldchen bestaunt werden. Es wäre aus Natur- und Klimaschutzgründen eine wertvolle Ergänzung der immer weniger werdenden dahingehend geschützten Flächen in Nieder-Eschbach.Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 174 2022 Die Vorlage OF 191/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme