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Mehr Personal für die Straßenverkehrsüberwachung

Lesezeit: 7 Minuten
Partei(en): fraktionslos

S A C H S T A N D :

Antrag vom 28.12.2016, OF 194/1 Betreff: Mehr Personal für die Straßenverkehrsüberwachung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert: Ein Konzept vorzustellen, wie der Magistrat nachhaltig dafür sorgen will, dass der ruhende Verkehr Fußgänger_innen, Radfahrer_innen und fließenden Verkehr (insbesondere auch Rettungsfahrzeuge, Busse, FES-Fahrzeuge u.ä.) nicht behindert. Auch die Einhaltung der Regelungen in Bezirken mit "Bewohnerparken" müssen kontrolliert werden. Dies betrifft aktuell im Ortsbezirk 1 neben der Innenstadt insbesondere das Gebiet der Mainzer Landstraße, Frankenallee und deren Querstraßen. Eine angemessene Anzahl der neu in der Stadtverwaltung geschaffenen 520 Stellen (Haushalt 2017) im Bereich des Ordnungsamtes, speziell der Straßenverkehrsüberwachung, anzusiedeln. Als angemessen ist eine Zahl anzusehen, die es erlaubt, den Straßenraum im Ortsbezirk 1, so zu überwachen, dass durch häufige und regelmäßige Kontrollen ein "Lerneffekt" bei Fahrzeughaltern eintritt, die ihr Fahrzeug so abstellen, dass Fußgänger_innen und Radfahrer_innen oder Einsatzkräfte behindert werden. Eine regelmäßige und häufige Bestreifung der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Rebstöcker Straße sowie deren Quer- und Parallelstraßen (Frankenallee / Idsteiner Straße) - auch in den Abend- und Nachtstunden durchzuführen.

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat erfreulicherweise für den Haushalt 2017 beschlossen, 520 neue Stellen zu schaffen. Lt. Meldung der FAZ vom Oktober 2016 sind 20 Stellen für die Verkehrsüberwachung vorgesehen. In Anbetracht der Tatsache, dass bei dem Wunsch nach Einrichten von Anwohnerparkzonen oder bei Forderungen nach Bestreifung von durch Verkehr belasteten Wohngebieten auf die geringe Zahl von Mitarbeiter_innen verwiesen wird, sind 20 Stellen (stadtweit) wohl eher zu wenig. Nur regelmäßige Kontrollen mit Bußgeldern oder Abschleppvorgängen führen zu Lerneffekten. Gerade in innenstadtnahen Wohngebieten wie dem Gallus ist davon auszugehen, dass es sich um Fahrzeughalter handelt, die regelmäßig im Gebiet parken (Einpendler). Das Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern zu ihrer Stadt wird maßgeblich mit geprägt von dem Gefühl im öffentlichen Raum: Sicherheit, Übersichtlichkeit, Sauberkeit u.ä. Wichtig ist, sich frei bewegen zu können, nicht ständig behindert oder zu gefährlichen Ausweichmanövern gezwungen zu werden. Auszug aus dem Schriftverkehr zwischen einem Bürger und dem Straßenverkehrsamt: . . Zwischen den Häusern mit abgegrenzten Vorbereichen und der Mainzer Landstraße befindet sich ein breiter Streifen, der in der Nutzung aufgeteilt ist: entlang der Häuser führt der breite Gehweg (meist ca. etwas mehr als eine PKW-Breite) zwischen Gehweg und Straße führt ein Streifen, auf dem Teile als Parkbuchten abmarkiert sind; andere Teile sind als kleine Grünflächen mit Bäumen in Breite dieser Parkbuchten angelegt. . . Parken zu Lasten der Fußgänger als Standard eingespielt hat. PKWs fahren über nicht abgepollerte Bereiche des Sonderstreifens auf den Gehweg und parken dann quasi in 2ter Reihe hinter den Grünflächen oder beparkten Parkbuchten. Gestern habe ich genauer auf die Fahrzeuge geachtet und festgestellt, dass die Fahrzeuge, die um 10:30 h so auf dem Gehweg parkten, fast alle auch um 15:00 h noch dort standen. Nicht nur Smarts, auch Kleinwagen werden quer in die legalen abgegrenzten Parkbuchten gestellt und parken damit oft zu 1/3 der Fahrzeuglänge auf dem Gehweg. Größere Fahrzeuge, die als 2tes Fahrzeug nicht mehr genug Platz in der Parkbucht haben, parken dann gerne auch mal quer/schräg und stehen dann schräg zur Hälfte auf dem Gehweg. . . Für mich als Fußgänger ist der Zustand unhaltbar: in vielen Bereichen können Menschen, die zu zweit unterwegs sind, nur hintereinander gehen (auch nicht schön) regelmäßig flüchte ich mich zwischen geparkte Autos, wenn ich mal wieder von einem Radfahrer rüde aus dem Weg geklingelt werde mit anderen Fußgängern muss ich mich quasi absprechen, wer sich an den Rand stellt, damit die andere Person vorbeigehen kann immer wieder, wenn auch selten, mal gesehen: Mütter mit Kinderwagen + Kleinkind schaffen es nicht durch die schmale Lücke auf dem Gehweg und weichen auf die Mainzer Landstraße aus Grundsätzlich: Für Fußgänger ist die gesamte Mainzer Landstraße - von Platz der Republik bis Rebstöcker Straße / beidseitig - über weite Teile nur mit Risiko nutzbar . .: Radfahrer nutzen standardmäßig und oft in hoher Geschwindigkeit die Gehwege. Die Gehwege werden, wo immer in der Nähe eine nicht bepollerte Einfahrt ist, beparkt / wo möglich, gilt dies übrigens auch für die Seitenstraßen der Mainzer. Parken in 2ter Reihe findet auf der Mainzer auf dem Gehweg statt; Parken auf der Mainzer ist den Lieferdiensten vorbehalten. Wir haben also streckenweise 3 Parkreihen! Gehwege an Straßenkreuzungen werden vor allem abends und in der Nähe von Gaststätten gnadenlos zugeparkt; gerne stehen hier dann die Fahrzeuge im Bereich der abgesenkten Bordsteine, die eigentlich einen barrierefreien Übergang entlang der Mainzer für Fußgänger sichern sollen. Hier geht oft tatsächlich nichts mehr. Als Fußgänger muss ich dann ein Stück auf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße laufen, bis es mir wieder gelingt, zwischen 2 geparkten Fahrzeugen zurück auf den Gehweg zu kommen. Rollstuhlfahrer haben hier gar keine Chance. Auffällig ist dies in der Einmündung Flörsheimer (Autoverleiher Enterprise). Antwort des Straßenverkehrsamtes: . . die uns - leider - größtenteils bekannt ist. Der Bereich wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten auch immer wieder bestreift und Verwarnungen ausgestellt. . . Leider sind es drei Aspekte, die einer wirklichen und nachhaltigen Verbesserung entgegenstehen: 1. Der Überwachungsdruck kann nicht mit einer höheren Intensität durchgeführt werden, da dafür die Aufgabenvielfalt und die Stadt Frankfurt am Main zu groß ist. 2. Die Höhe der Verwarnungsgelder mit ca. 15-20 € ist vergleichsweise niedrig, so dass ein nur gelegentliches Ahnden den Verstoßes leider nur eine begrenzte Wirkung zeigt. 3. Ist der Parkdruck in unserer extrem verkehrsreichen Stadt derart groß, dass sogar zu beobachten ist, dass frei geschleppte Flächen umgehend wieder zugeparkt wurden, . .Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

8. Sitzung des OBR 1 am 17.01.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 113 2017 Die Vorlage OF 194/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., 1 FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und fraktionslos gegen 1 FDP (= Ablehnung)