Fehlende Wohnbauflächen im Nordend - Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/Comeniusstraße
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Partei(en): FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 10.05.2012, OF 198/3
Betreff: Fehlende Wohnbauflächen im Nordend - Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/Comeniusstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, was aus der in den 90iger Jahren geplanten Verlagerung der FES Hauptverwaltung inklusive Betriebshof von der Weidenbornstraße/Comeniusstraße in ein geeignetes Gewerbegebiet geworden ist, um Platz für ein attraktives Wohngebiet zu schaffen. Begründung:
Die FES Hauptverwaltung mit dem dazugehörigen Betriebshof liegt heute in einem reinen Wohngebiet. Im Hinblick auf fehlende Flächen für die Wohnbebauung sowie der zwangsläufig von der FES ausgehende Lärmbelästigung durch Schwerlastverkehr, z.B. in der Comeniusstraße ist der jetzige FES-Standort städtebaulich nicht mehr akzeptabel. Es ist daher wünschenswert, die FES Hauptverwaltung nebst Betriebshof in ein entsprechendes Gewerbegebiet zu verlagern, wozu sich z.B. die verkehrsmäßig gut erschlossenen Gewerbegebiete im Riederwald oder entlang der Hanauer Landstraße eignen würden.
Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 198/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 21.06.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion, sich mit der Vorlage OF 198/3 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)