Antrag vom 28.09.2022, OF 198/8 Betreff: Einrichtung von Trinkbrunnen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit und zu welchen Kosten (Investition, Wasserverbrauch, Bauunterhaltung) eine Umsetzung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Errichtung öffentlicher Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum (Wasserhaushaltsgesetz § 50 Absatz 1 neu) im Ortsbezirk 8 entsprochen werden kann; 2. welcher finanzielle Ausgleich nach dem Konnexitätsprinzip vom Bund zu erwarten ist. Aus Sicht des Ortsbeirates wären besonders folgende Standorte zu betrachten: - Der Stiftsgartenspielplatz in Heddernheim, sowie an den anderen öffentlichen Spielplätzen im Ortsbezirk - Die historische Gemaa Pump in Alt-Heddernheim - Der Festplatz am Bubeloch in Heddernheim/Niddawiese - Der Martin-Luther-King Park in Niederursel - Der Zugang zum Eschersheimer Freibad am Ende des Alexander-Riese-Wegs/ Entlang der Fußgänger- und Radwege an der Nidda
Begründung:
Auch im Ortsbezirk 8 dominiert v.a. der Zierbrunnen. In den immer heißer werdenden Sommermonaten ist es aber wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit zur Abkühlung zu geben und die nötige Trinkwasserversorgung zum Beispiel über Brunnen sicherzustellen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will hierzu die Verantwortung in die Hände der Kommunen legen. Es ist wichtig die Gegebenheiten zu prüfen um möglichst zeitnah dem Gesetz entsprechen zu können und den Bürgerinnen und Bürgern diese Möglichkeit für die Trinkwasserversorgung zur Verfügung zu stellen. Dabei ist der örtliche Bedarf und die technische Durchführbarkeit zu berücksichtigen. Da der Bund diese öffentliche Aufgabe den Kommunen zuordnet, wo dann die Kosten entstehen, muss dieser jedoch einen finanziellen Zuschuss leisten, damit die wünschenswerten Anlagen auch bezahlt werden können. Experten rechnen mit durchschnittlich 15.000 Euro pro Brunnen.Hauptvorlage: Antrag vom 29.08.2022, OF 192/8 Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 519 2022 1. Die Vorlage OF 192/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 198/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Annahme); 2 SPD und fraktionslos (= Enthaltung) zu 2. CDU, 2 SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD und LINKE. (= Enthaltung)