Antrag vom 07.09.2023, OF 207/16 Betreff: Bußgeldflut in Bergen-Enkheim An vielen Stellen in Bergen-Enkheim häufen sich die, von den Ordnungsbehörden erteilten Bußgelder für falsches Parken, obwohl nicht anders geparkt wird, als bisher üblich. Verzweifelte ANWOHNER wenden sich an den Ortsbeirat mit der Bitte um Unterstützung. Aktuell hat sich im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße eine Bürgerinitiative zusammengeschlossen, um Klarheiten zu finden. Eine Umfrage unter den Anwohnern ergab Anregungen, die nun vor Ort besprochen werden sollten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, baldmöglichst einen Ortstermin im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße zu organisieren, zu dem Anwohner, Polizei, Straßenverkehrsamt und evtl. Presse sowie weitere potentiell betroffene Ämter oder Behörden eingeladen werden. Bei diesem Ortstermin sollen folgende, in einer Umfrage bei Anwohnern ermittelten Vorschläge erörtert werden: Unisono wird von den Anwohnern gefordert, das "halbhüftige" Parken auf dem Gehweg wie bisher zu erlauben. Sollte dies nicht möglich sein, votieren: 45,24 % für Versetztes Parken 33,33 % für Parkverbot auf einer Straßenseite 14,29 % für Einbahnstraßenregelung 7,14 % sind Uneinsichtig
Begründung:
Seit einigen Monaten häufen sich die Beschwerden von verärgerten Bürgerinnen und Bürgern aus der Röhrborngasse, Am Weißen Turm und andere Bergen-Enkheimer Straßen, weil von Seiten der Stadt Frankfurt ein besonderes Augenmerk auf verbotenes halbhüftiges Parken geworfen wird und Bergen-Enkheim davon ganz besonders betroffen zu sein scheint. Der Ortsbeirat hatte diesbezüglich bereits vor einigen Monaten, als erste Beschwerden eingingen nachgefragt, warum so streng geahndet wird und auch in der Stadtverordnetenversammlung war das "verbotene halbhüftige Parken auf Gehwegen" bereits ein Thema. Die Antworten aus dem Magistrat waren vielschichtig und haben andernorts sogar dazu geführt, dass Halteverbote expliziter ausgeschildert wurden und weitere Parkplätze weggefallen sind. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass Gehwege Sonderwege für Fußgänger/innen sind und Parken auf Gehwegen unzulässig ist, außer es ist explizit mittels Bodenmarkierung oder Verkehrszeichen erlaubt. Gemäß StVO darf das Parken auf dem Gehweg aber nur zugelassen werden, wenn genügend Platz (im Normalfall 2,50 Meter) für den ungehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern bleibt. Weiterhin seien Gehwege nicht so belastbar wie Straßen, weshalb das stetige Gewicht von Fahrzeugen die Gehwege beschädigen würden. Auch die Sichtweise und Erwartungshaltung der Bevölkerung habe sich verändert, was die Ahndung solcher Parkverstöße angeht. Es würde allgemein verstärkt gefordert, den Bedürfnissen schwächerer Verkehrsteilnehmender mehr Priorität beizumessen, was auch zu einer veränderten Aufgabenwahrnehmung der städtischen Verkehrspolizei führt. Bei dem Ortstermin soll im Allgemeinen über die Situation im Allgemeinen und die Wünsche der Betroffenen im Besonderen eingegangen werden.Beratung im Ortsbeirat: 16
Beratungsergebnisse:
23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 207/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme