Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 293/16 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine geeignete Abstellmöglichkeit für Fahrräder und Roller der Schülerinnen und Schüler der Schule am Landgraben in Abstimmung mit der Schulleitung, Polizei und dem Radfahrbüro zu schaffen. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass die Kinder keine weiten Wege gehen und die Straße nicht queren müssen. Auch bitten wir darum, keine Parkplätze dafür abzubauen. Begründung: An der Ecke Landgraben / Am Weißen Turm befindet sich vor dem Eingang der Schule am Landgraben ein Geländer. Dieses wird genutzt, um Fahrräder und Roller abzustellen. Manchmal versperren Teile der Fortbewegungsmittel den Gehweg, was die Passierbarkeit schwierig macht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 295/16 Betreff: ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat auszufordern, das im Grenzänderungsvertrag zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main vertraglich vereinbarte und festgelegte Projekt der Verlängerung U-Bahn-Strecken bis zur Stadthalle in Bergen und zum Riedbad in Enkheim, zu fördern und zu verwirklichen. Begründung: Entgegen der Vorstellung eine S-Bahn-Strecke, in Form der Regionaltangente Ost, mit erheblichen Belastungen für die Einwohner Bergen-Enkheims durch den Bau und den Betrieb der Strecke, massiven Eingriffen in die teils geschützte Natur und Naherholungsgebiete, sowie einer drohenden Existenzgefährdung, bauen zu wollen, sollte vorrangig die schon im zwischen den Städten Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt am Main in Text und Plan niedergeschriebene Verlängerung der U-Bahn-Strecke nach Bergen und Enkheim geplant und vorangetrieben werden. Mit der Verlängerung der bestehenden U-Bahn-Linie U4 ab Seckbach bis nach Bergen, wäre es denkbar eine attraktive zentral gelegene Haltestelle unter der Stadthalle in Bergen zu schaffen, weiter könnte auch eine zusätzliche Haltestelle der U-Bahn in Bergen Ost geben. Somit wäre Bergen mit 2 Haltestellen effektiv unterirdisch an den ÖPNV angeschlossen. Bei einer Streckenführung ausgehend von Seckbach wäre mit Haltestellen am Atzelbergplatz sowie an dem sehr beliebten Naherholungsgebiet Lohrberg eine Entlastung der Straße durch weniger PKWs äußerst vorteilhaft zu bewerten. Ebenso vorteilhaft ist die durch die Verlängerung der U-Bahn-Strecke entstehende verkürzte Fahrzeit in die Innenstadt. Sobald die U4 bis Ginnheim verlängert wird, besteht dann endlich auch für Bergen-Enkheim eine direkte Anbindung an den Campus Westend der Universität, an die Bundesbank und den Hauptbahnhof. Im Übrigen wird dann der innerörtliche Verkehr in Bergen-Enkheim, vor allem durch die Busse in der Marktstraße und anderen wichtigen Straßen in Bergen-Enkheim deutlich reduziert und damit die Bürger und die Umwelt deutlich entlastet. Die vertraglich übernommenen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main gegenüber der Stadt Bergen-Enkheim und somit gegenüber dem jetzigen Stadtteil Bergen-Enkheim der Stadt Frankfurt am Main ergeben sich aus dem Textteil des Vertrages im § 12 Abs. 2 und Abs. 2c, in dem die Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main, die Anbindung Bergen-Enkheims an das Verkehrsnetz in Frankfurt am Main zu fördern und zu verwirklichen niedergelegt ist. Darüber hinaus ergibt sich diese Verpflichtung aus dem als Anlage 5 zum Grenzänderungsvertrag beigefügten Plan hierzu. Der Verwaltungsstellenbeirat möge den Textteil und den Plan für alle Ortsbeiratsmitglieder und Ehrenbeamte zum Ortsbeiratstermin am 05.11.2024 vorlegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 288/16 Betreff: Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Magistrat wird beauftragt, 1. in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Frankfurt-Rhein-Main und gegebenenfalls mit der Hochschule Darmstadt zu untersuchen, inwieweit mit einer urbanen Seilbahn eine Verbesserung der ÖPNV-Verhältnisse für Bergen-Enkheim erreicht werden kann. 2. Auskunft zu geben, ob im neuen regionalen Flächennutzungsplan die Siedlungsfläche "Bergen-Nord" weiterhin als Wohngebiet ausgewiesen wird. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, a) wie hoch die Kosten für die Errichtung einer Seilbahn im Vergleich zu den Kosten bei einem Ausbau einer S-Bahnstation / U-Bahnstation in Bergen sind b) wie hoch der Personaleinsatz täglich bei einer Seilbahn ist im Vergleich zum Personaleinsatz bei den Bussen? Angabe bitte in Kopfzahl und Personalkosten c) wie hoch der Krankenstand ist im Vergleich Seilbahn / Busse (als Beispielstadt dienen z. B. Koblenz oder Mannheim) Begründung: Zurzeit werden im Bezirk drei Busse eingesetzt (40, 42, 43). Rechnet man zusammen, wie oft die Busse allein auf der Marktstraße an einem Tag fahren, so kommt man auf ca. 150 Fahrten an einem Wochentag außerhalb der Schulferienzeit. Im Grenzänderungsvertrag waren U-Bahn-Anschlüsse für Enkheim durch Verlängerung der Strecke der Linien U4/U7 bis zum Schwimmbad und für Bergen durch eine Verlängerung der U4 über den Heiligenstock bis zur Stadthalle in Bergen vorgesehen. Da diese Bahnlinie nicht gebaut wurde, nachdem das Siedlungsprojekt am Heiligenstock nicht realisiert werden konnte, kam als Alternative eine Trasse der U4 über den Atzelberg nach Bergen bis zur Stadthalle und zur Nordumgehung (B521 Kreuzung nach Niederdorfelden) in Betracht. Dies ist bis heute noch nicht widerrufen. Es gibt aber auch hier erhebliche Zweifel an einem positiven Kosten/Nutzenverhältnis, die sich wohl noch stärker ergeben, wenn das Siedlungsprojekt "Bergen-Nord" nicht oder nur teilweise realisiert wird. Insoweit könnte auch hier ein Seilbahn-System eine interessante Alternative sein. Ob "Bergen-Nord" bebaut werden soll oder nicht, ist auch für die anstehende Verkehrsplanung generell von erheblicher Bedeutung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 288/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 282/16 Betreff: Verkehrsmessung in der Marktstraße zwischen Karl-Wessendorf-Straße und Am Triborn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der ‚Marktstraße' zwischen ‚Karl-Wessendorf-Straße' und ‚Am Triborn' eine kommunale Verkehrsmessung mittels eines Viacount-Geräts oder einer vergleichbaren Technologie vornehmen zu lassen. Die Ergebnisse der Verkehrsmessung sollen anschließend dem Ortsbeirat sowie den zuständigen Ämtern zur Verfügung gestellt werden, um daraus geeignete Maßnahmen für eine möglicherweise notwendige Verkehrsberuhigung bzw. dauerhafte Geschwindigkeitskontrolle in diesem Bereich abzuleiten. Begründung: Aufgrund von Anwohnerbeschwerden wird die auf dem Abschnitt der ‚Marktstraße' zwischen ‚Karl-Wessendorf-Straße' und ‚Am Triborn' angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h regelmäßig und deutlich überschritten. Dies gilt auch für die dort verkehrenden Busse der Linie M43. In dem in diesem Bereich an die Marktstraße angrenzenden Wohngebiet leben viele Familien mit Kindern, die diese gefährliche Verkehrssituation vor ihrer Haustür mit großer Sorge betrachten. Zur Objektivierung der von betroffenen Anwohnern gemachten Beobachtungen bietet sich die anonyme Verkehrsmessung durch ein Viacount-Gerät oder eine vergleichbare Technologie an. Dabei wird nicht nur eine anonyme Geschwindigkeitsmessung durchgeführt, sondern auch sekundengenau die Anzahl der Fahrzeuge, deren Fahrzeugklasse sowie deren zeitlicher Abstand zueinander festgehalten. Zudem ist eine Messung in beide Fahrtrichtungen durchführbar. Die gelieferten Daten ermöglichen demnach eine präzise Übersicht darüber, zu welcher Uhrzeit und von welchem Fahrzeugtyp auf diesem Streckenabschnitt mit welcher Geschwindigkeit gefahren wurde. Viacount-Geräte werden bereits von zahlreichen deutschen Kommunen eingesetzt, sind äußerst kompakt und können seitlich am Fahrbahnrand in unterschiedlichen Höhen montiert werden. Nach Vorlage der Ergebnisse der Verkehrsmessung können durch den Ortsbeirat und in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern geeignete Maßnahmen für eine möglicherweise notwendige Verkehrsberuhigung bzw. regelmäßige oder dauerhafte Geschwindigkeitskontrollen auf dem betreffenden Straßenabschnitt beraten und umgesetzt werden. Foto: Viacount-Gerät im Einsatz, Quelle: www.trafino.fi Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 282/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen WBE und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 281/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 281/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: WBE, CDU, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2024, OF 268/16 Betreff: Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Vilbeler Landstraße, an der Einmündung Florianweg, eine Einsatzampel/Notfallampel für Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes zu installieren. Begründung: Im Florianweg befinden sich das 18. Polizeirevier, die Enkheimer Feuerwehr und eine Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes, die bei Einsatzfahrten über die Vilbeler Landstraße ihre Ziele anfahren. Die Einsatzfahrzeuge müssen an der Einmündung zur Vilbeler Landstraße an der Sichtlinie anhalten, weil man erst dann den von links querenden Verkehr sieht. Entsprechend sehen die auf der Vilbeler Landstraße in der Regel recht rasant in nördlicher Richtung fahrenden Fahrzeuge die bevorrechtigten Einsatzfahrzeuge erst sehr spät. Bremst ein sich annäherndes Fahrzeug ab, darf man sich darauf aber auch nicht verlassen, da auf der zweiten Fahrspur andere Verkehrsteilnehmer an den bremsenden Fahrzeugen vorbeifahren könnten. Dadurch gab es schon mindestens einen Unfall. Dieser Gefahrenpunkt könnte durch eine Einsatzampel/Notfallampel auf der Vilbeler Landstraße entschärft werden, die durch die Leitstellen von Polizei oder Feuerwehr/Rettungsdienst oder aus den Einsatzfahrzeugen heraus aktiviert wird." Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5568 2024 Die Vorlage OF 268/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 270/16 Betreff: Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenen Parkmöglichkeiten in der Vilbeler-Landstraße ab Wilhelmshöher Straße in Richtung Bergen, so mit entsprechenden Parkflächenmarkierung zu versehen, dass der Gehweg auch von Fußgängern - insbesondere Personen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen - genutzt werden können, ohne dabei auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Begründung: Die vielbefahrene Vilbeler Landstraße ist im Bereich ab Wilhelmshöher Straße in Fahrtrichtung Bergen teilweise mit dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausgeschildert. Allerdings, parken dort einige Zeitgenossen dermaßen willkürlich, dass Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung und oder Menschen, welche einen Kinderwagen etc. bewegen, die dort geparkten Fahrzeuge nicht passieren können ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Insbesondere Seh- oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen dabei in Notsituationen, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Eine Parkflächenmarkierung wäre deshalb absolut angebracht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/16 wurde zurückgezogen.
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 276/16 Betreff: Platz vor der Wassersteuerungsanlage Voltensee Im Zuge der, inzwischen abgeschlossenen, Baumaßnahmen in Höhe Vilbeler Landstraße Hs.Nr. 93 ist ein Platz entstanden, auf dem aktuell einzig eine Wassersteuerungsanlage für die Fließwasserverbindung in den Voltensee steht. Mehr und mehr scheint der Platz von der Bevölkerung für eigene Zwecke vereinnahmt zu werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Frage gebeten: Für welche Nutzung ist der Platz gedacht und wann wird er für diesen Zweck hergerichtet) Foto: Privat Begründung: Zurzeit wird dieser Platz als Parkplatz genutzt was sicher nicht im Sinne des Erfinders ist. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 967 2024 Die Vorlage OF 276/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2024, OF 286/16 Betreff: Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist der Eigentümer der Immobilie Marktstraße 3? 2. Wie steht die Stadt Frankfurt dazu, dem Eigentümer ein Angebot zu machen und die Immobilie zu erwerben? 3. Wenn ein Kauf möglich ist, könnte dort nach einer Sanierung/Umbau ein Hort untergebracht werden? 4. Wenn ein Kauf nicht möglich ist, welchen Einfluss kann die Stadt auf das Erscheinungsbild der Immobilie und des Grundstücks nehmen? Begründung: Seit über 10 Jahre steht das ehemalige Gebäude der Post auf der Marktstraße 3 leer. Es verwahrlost immer mehr, Rollos sind kaputt, Rollläden beschmiert. Das Grün drumherum wächst ungehindert. Es ist ein Schandfleck für Bergen. Da das Gebäude an einer markanten Stelle mit Anschluss an den ÖPNV steht und von der Schule am Landgraben und der Schule am Hang (sofern sie irgendwann einmal fertig gestellt wird) gut zu erreichen ist, würde sich dieses Gebäude nach einer Sanierung und betreuungsgerechtem Umbau als Hort eignen, zumal Bedarf an Hortplätzen besteht. Nach Rücksprache mit der Kinderbeauftragten fehlen in Bergen-Enkheim für das Schuljahr 2024/25 mehr 30 Hortplätze. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1011 2024 Die Vorlage OF 286/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE und Linke (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2024, OF 249/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Vorgang: 13.06.23, V 690/23; ST 1964/23; OA 405/23; ST 386/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, nun endlich im Wege einer Ersatzvornahme die illegal errichteten Bauten auf dem Gelände an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg beseitigen zu lassen. Dabei dürfen die dortigen Eigentümer, deren Grundstücke von fremden Personen bebaut wurden, nicht finanziell belastet werden. Begründung: Die Stellungnahmen, des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 bzw. ST 386 vom 19.02.2024, kommen einer Bankrotterklärung der öffentlichen Organe gleich. Die dortigen Verhältnisse sind seit Jahrzenten bekannt, die gesetzlichen Grundlagen, wie §§ 14 und 17 BNatSchG und § 35 BauGB sind gegeben. Es ist gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärlich, warum die Stadt Frankfurt am Main die ihr gegebenen Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, sondern personelle Engpässe ins Feld führt und damit de facto einen rechtsfreien Raum schafft. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 690 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5415 2024 Die Vorlage OF 249/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.03.2024, OA 446 entstanden aus Vorlage: OF 569/11 vom 19.02.2024 Betreff: Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnr. 807/2, 807/4 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach-Lohrberg, Klingenweg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob das Grundstück Seckbach, Gemarkung 0512, Flur 21, Flurstücksnr. 807/2, 807/4 und 807/5 zum unbeplanten Innenbereich gehört und umgewidmet werden muss. Begründung: Das Grundstück war Anfang der Neunzigerjahre Wohnbaufläche. Dann wurde die Grenze zum Außenbereich neu gezogen. Aus den beiliegenden Auszügen (Anlagen 1 bis 3) und einer Ortsbesichtigung einiger Ortsbeiratsmitglieder ergibt sich, dass unverständlicherweise diese Fläche aus der Fluchtlinie des Außenbereichs abzweigt. Das Grundstück ist von allen Seiten durch Bebauung eingegrenzt: Mediacampus, Straße und Henry-und-Emma-Budge-Stiftung sowie weitere Wohngebäude. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass es sich bei der abgezweigten Enklave um ein Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch handelt, zumal der regionale Flächennutzungsplan eine Nutzung für Wohnbau ausweist. Es handelt sich um eine Geschlossenheit im Sinne von Zusammengehörigkeit und somit nicht um einen Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch. Der Ortsbeirat bittet, dies zu überprüfen, und eventuelle Maßnahmen, im Sinne von einer Herausnahme aus dem Außenbereich, einzuleiten. Anlagen: Anlage 1 Anlagen 2 und 3 (nicht öffentlich) Anlage 1 (ca. 207 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 193 KB) Anlage 3 (nicht öffentlich - ca. 194 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 13.03.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 246/16 Betreff: Voltenseeweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wurde in verschiedenen Anträgen der Ortsbeiräte 16 und 11 in den letzten Jahren mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST1572 (2016), ST1216 (2023) und ST489 (2020) hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Ortsbeirat 16 bittet daher den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird? 2. Warum wurde der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden? 3. Werden bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird. 4. Wird auch der Abschnitt parallel zum bereits seit langem bestehendem Wassergraben erneuert und ggf. warum nicht? (Hier sind noch keine Bauarbeiten ersichtlich.) Der Magistrat wird weiterhin gebeten den "Voltenseeweg" auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/ Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Foto: Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der "Fließverbindung". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5272 2024 Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 244/16 Betreff: Verwendung der Digitalpaktgelder für die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben Der Ortsbeirat möge beschließen: Am 03.12.2019 hatte der Ortsbeirat 16 einstimmig das Auskunftsersuchen V 1514 (entstanden aus der Vorlage OF 289/16 vom 19.11.2019) an den Magistrat der Stadt Frankfurt gerichtet, dass bis zum 24.11.2023, also 4 ganze Jahre lang, unbeantwortet blieb. Die gestellten Fragen bezogen sich eindeutig auf die drei Bergen-Enkheimer Schulen, namentlich die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben. Gefragt wurden u.a. nach der Höhe der Gelder und der Verwendung der Mittel an den drei genannten Schulen. Der Ortsberat stellt fest, dass die in ST2372 gegebenen Antworten nicht die Antworten auf die Fragen aus V 1514 sind, da sich diese Antworten nicht auf die gefragten Schulen beziehen, sondern nur allgemeiner Art sind. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher erneut gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: a) Welche Gelder aus dem Digitalpakt stehen der Schule am Ried, der Schule am Hang und der Schule am Landgraben jeweils konkret zur Verfügung? b) Welche Infrastrukturmaßnahmen sind an den drei genannten Schulen konkret geplant? c) In welchem Umfang können die drei genannten Schulen mit Endgeräten (Laptop, Tablet) ausgestattet werden? Sind diese Ausstattungen bereits erfolgt? Mit wie vielen Geräten wurden bzw. werden die drei genannten Schulen jeweils ausgerüstet? d) Wann genau erfolgt oder erfolgte jeweils die Ausstattung der drei genannten Schulen? Warum hat sich der Termin seit 2019 immer wieder verzögert? Warum gab es bis zum 24.11.2023 keine konkrete Planung für die drei genannten Schulen, die in ST2372 hätte genannt werden können. Die Frage, ob sichergestellt ist, dass die Schulen bis zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Digitalpakt über Breitbandanschlüsse und WLAN-Netze verfügen, konnte der Magistrat in ST2372 dergestalt beantworten, dass alle Bergen-Enkheimer-Schulen breitbandig erschlossen sind und über WLAN verfügen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher zusätzlich gebeten zu berichten, warum auch die Anregung OM 6998 vom 01.12.2020, welche genau dies thematisiert, bis heute nicht beantwortet werden konnte. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Originalfragenkatalog und der Beantwortung durch den Magistrat. Auskunftsersuchen vom 03.12.2019, V 1514 (entstanden aus Vorlage: OF 289/16 vom 19.11.2019) Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie und in welchem Umfang die Gelder aus dem Digitalpakt Schule den Bergen-Enkheimer Schulen (Schule am Hang, Schule am Landgraben, Schule am Ried) zugutekommen sollen. a) Welche Gelder stehen konkret zur Verfügung? b) Welche Infrastrukturmaßnahmen sind geplant? c) In welchem Umfang können die Schulen mit Endgeräten (Laptop, Tablet) ausgestattet werden? d) Bis wann sind diese Maßnahmen geplant? e) Ist sichergestellt, dass die Schulen bis zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Digitalpakt über Breitbandanschlüsse und WLAN-Netze verfügen? Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2372 zu a) Die Stadt Frankfurt am Main erhält Fördermittel in Höhe von 37.118.350,- EUR und ist verpflichtet einen Eigenanteil in Höhe von 12.373.000,- EUR hinzuzufügen. Insgesamt können über den DigitalPakt damit bis zu 49.491.350,- EUR verausgabt werden. Priorisiert werden Mittel in den Ausbau von IT-Infrastrukturen investiert, da der DigitalPakt ein Infrastrukturprogramm ist. Eine Auszahlung an Schulen erfolgt nicht. Die Antragstellung erfolgt gemäß Vorgaben des Bundes zentral über den Schulträger. zu b) Textziffer (Tz) 2.1 Nr. 2 der Förderrichtlinie sieht die Umsetzung von WLAN vor. Gemäß Tz.2.1 Nr. 4 bis 6 der Förderrichtlinie wird ein Anteil der Fördermittel in mobile Endgeräte, Präsentationstechnik und digitale Arbeitsgeräte. Durch den Ausbau der IT-Ausstattung an den Schulen wird außerdem die Erneuerung und der Ausbau zentraler Systeme erforderlich, was gemäß Tz. 2.1 Nr. 7 +8, ebenfalls förderfähig ist. zu c) Für pädagogische Rechner gilt weiterhin die Quote 1:5 (Rechner / Schülerzahl). Mit den Mitteln des DigitalPaktes kann das Verhältnis zwischen stationären und mobilen Rechnern zugunsten der mobilen Geräte erhöht werden. Geplant ist derzeit 50 % stationäre Geräte und 50 % mobile Geräte einzusetzen. Die mobilen Endgeräte werden über den DigitalPakt beantragt und werden gemeinsam mit den stationären Geräten innerhalb der Ausstattungszyklen im Rahmen von Rollouts zur Verfügung gestellt. zu d) Der DigitalPakt hat eine Laufzeit bis Ende 2024. Im Rahmen des Rollout-Zyklus von 5 Jahren, wird damit jede Frankfurter Schule berücksichtigt. zu e) Alle Bergen-Enkheimer-Schulen sind breitbandig erschlossen und verfügen über WLAN. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 907 2024 Die Vorlage OF 244/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2024, OF 569/11 Betreff: Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnr. 807/2 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach Lohrberg, Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge prüfen, ob das Grundstück Seckbach Bez. 39 512, Flur 21, Flurstücksnr. 807/2 und 807/5 zum unbeplanten Innenbereich gehört und umgewidmet werden muss. Begründung: Das Grundstück war Anfang der 90. Jahre Wohnbaufläche. Dann wurde die Grenze zum Außenbereich neu gezogen. Aus den beiliegenden Auszügen aus dem Landschaftskataster (Anlagen 1-3) und einer Ortsbesichtigung einiger Ortsbeiratsmitglieder ergibt sich, dass unverständlicherweise diese Fläche aus der Fluchtlinie des Außenbereichs abzweigt. Das Grundstück ist von allen Seiten von Bebauung eingegrenzt: Mediacampus, Straße und Budge Stift, sowie weitere Wohngebäude. Der Ortsbeirat ist mit den Unterzeichnern des Antrags, der Meinung, dass es sich bei der abgezweigten Enklave um ein Innenbereich gemäß § 34 BauGB handelt, zumal der regionale Flächennutzungsplan Nutzung Wohnbau ausweist. Es handelt sich um eine Geschlossenheit im Sinne Von Zusammengehörigkeit und somit nicht um Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Wir bitten dies zu überprüfen und eventuelle Maßnahmen einzuleiten, im Sinne von einer Herausnahme aus dem Außenbereich. Anlage 1 (ca. 207 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 193 KB) Anlage 3 (nicht öffentlich - ca. 194 KB) Antragsteller: SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse:
Parteien: SPD, CDU, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 561/11 Betreff: Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zwischen dem Voltenseeweg und "In der Sauren Wiesen" einen Weg mit Bohlen oder anderem Material anzulegen. Der Weg ist ca. 77m lang und muss ein Feuchtgebiet überbrücken. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Der Weg verbindet die Straße am Seckbacher Ried mit "In der Sauren Wiese" und weiter nördlich mit dem Kirchbergweg. Es gibt ein Hinweisschild auf der Höhe des Entenbaches; der Weg als Teil eines Rundweges ist bei Spaziergänger*innen sehr beliebt. Das Gebiet ist ca. 4 Monate im Jahr sehr feucht und der Weg nicht zu begehen. Durch die Re-Naturierung des Entenbaches im weiteren Verlauf in Richtung Vilbeler Landstraße wird in Zukunft mehr Wasser ins Ried fließen. Ein Weg mit Bohlen würde das Gebiet insgesamt aufwerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2024, OF 234/16 Betreff: Porträt von Turnvater Jahn (I) - Sandsteinplastik sichtbar und erlebbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e. V. ein Konzept zu entwickeln, wie die derzeit an der Zufahrt zum Sportzentrum des Vereins, Landgraben 30, im Straßenbegleitgrün befindliche Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Friedrich Ludwig Jahn (siehe Foto) auf dem Vereinsgelände besser sichtbar und erlebbar gemacht werden kann. Dies könnte etwa durch die Einarbeitung der Plastik in ein vertikales Standbild erfolgen, ergänzt mit angemessenen Objektinformationen, die neben den historischen und kunstwissenschaftlichen Mindestangaben einen QR-Code beinhalten, über den Interessierte weitergehende Informationen abrufen können. In diesem Zuge soll die Sandsteinplastik auch in das Verzeichnis der Kunst im öffentlichen Raum auf der vom Kulturamt der Stadt Frankfurt betriebenen Webseite "www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de" aufgenommen werden. Begründung: Johann Friedrich Ludwig Christoph Jahn (1778 - 1852), bekannt als "Turnvater Jahn", war nicht nur Initiator der deutschen Turnbewegung, sondern einer der Wegbereiter der Demokratie und Abgeordneter des ersten gesamtdeutschen Parlaments, der Deutschen Nationalversammlung 1848/49 in der Frankfurter Paulskirche. Für den Stadtteil Bergen-Enkheim hat der Freiheitskämpfer für die deutsche Einheit durch seine am 4. Juni 1848 an der Berger Warte gehaltene Rede eine besondere historische Bedeutung erlangt. Die Sandsteinplastik mit seinem Porträt, die sich ursprünglich an der "Alten Turnhalle" des TV 1874 Bergen-Enkheim befand, wurde nach deren Abriss im Jahr 1974 völlig unscheinbar an der Zufahrt zum neu errichteten Sportzentrum im Straßenbegleitgrün platziert und führt dort seitdem im wahrsten Sinne des Wortes ein unwürdiges Schattendasein. Um der Lebensleistung des Turnvaters und Freiheitskämpfers Jahn, aber auch seiner historischen Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim, gerecht zu werden, erscheint es daher angebracht, in Abstimmung mit dem Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e. V. diese Sandsteinplastik endlich besser sichtbar und erlebbar zu machen. Hierfür kommt - neben einer Einarbeitung der Plastik in ein vertikales Standbild - ggf. auch ein anderer Standort auf dem Vereinsgelände in Frage, der eine höhere Aufmerksamkeit mit sich bringt. In diesem Zuge kann durch die entsprechenden denkmalpflegerischen Maßnahmen ebenfalls der Erhalt der Originalsubstanz sichergestellt werden. Ebenso geboten erscheint die Zugänglichmachung von Objektinformationen, gegebenenfalls auch über einen QR-Code. Denn ein Denkmal steht nicht "an und für sich", sondern es muss vermittelt werden. Dies geschieht durch die Bereitstellung von qualifizierten Informationen, die auf das entsprechende Interesse bei der Bevölkerung treffen. Diese Objektinformationen sollten ebenfalls auf der vom Kulturamt der Stadt Frankfurt betriebenen Webseite "www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de" Eingang finden. So ist dort etwa auch das auf dem Lohrberg auf Seckbacher Gemarkung befindliche Jahn-Denkmal gelistet. (siehe https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page153.html?id=295) Ein besserer Zeitpunkt für die Umsetzung dieser Maßnahme als das Jahr des 150-jährigen Bestehens des TV 1874 Bergen-Enkheim kommt so schnell nicht wieder. Foto (c) Dorothe Bogner: Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Jahn, Zufahrt Landgraben 30 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 234/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 232/16 Betreff: Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Leuchte Bereits im Jahr 2013 wurden seitens der Stadt Frankfurt die mit den Landwirten geschlossenen Pachtverträge für die Flurstücke 19/1 "Am Traubenrain" in der Verlängerung zum Landgraben sowie das angrenzende Flurstück 91, welches sich bis zum Jüdischen Friedhof an der Vilbeler Landstraße erstreckt, gekündigt. Diese sollten als Ausgleichsfläche für das Baugebiet "Leuchte" in Enkheim herangezogen werden. Angekündigt wurde seinerzeit, dass dort Streuobstwiesen angelegt werden sollen. Der Magistrat hat diesbezüglich zuletzt in seinem Bericht B 584 vom 30.10.2020 den folgenden Sachstand mitgeteilt: "Die Ausgleichsmaßnahme ist zusammen mit der Erschließung des Baugebiets geplant und soll im Herbst 2021 begonnen werden." Nachdem die Erschließung des Baugebiets "Leuchte" im Sommer 2023 abgeschlossen wurde, sind die im Laufe der Jahre stark verwilderten Flurstücke am Berger Nordhang jetzt zumindest kürzlich größtenteils gemulcht worden. Lediglich einige partielle Ansammlungen von jungen Birken sowie Hecken und Sträuchern sind dort noch verblieben. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Fragen zu beantworten: 1.) Wird diese Ausgleichsmaßnahme - wie ursprünglich angekündigt - in Form der Schaffung von Streuobstwiesen umgesetzt oder liegen hierfür - aufgrund der teilweise weit fortgeschrittenen Sukzession der betreffenden Flächen - mittlerweile andere Planungen vor? 2.) Sofern zwischenzeitlich andere Planungen für die Rekultivierung der betreffenden Flächen vorliegen sollten: Um welche Maßnahmen handelt es sich dabei genau? 3.) Welcher konkrete Terminplan liegt der Umsetzung dieser Ausgleichsmaßnahme derzeit zugrunde und wann ist - aus heutiger Sicht - mit deren Abschluss zu rechnen? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 833 2024 Die Vorlage OF 232/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2023, OF 221/16 Betreff: Baustelle an der Vilbeler Landstraße für Fußgänger sicher machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, bei der Einrichtung bzw. Genehmigung von Baustellen verstärkt auf den Schutz der Fußgänger zu achten, die die Baustelle passieren. Konkret ist bei der Baustelle an der Vilbeler Landstraße ("Fließverbindung Riedgraben") nach der Sperrung des "Voltenseeweges" die Situation entstanden, dass Fußgänger, die in den Bereich des Seckbacher Riedes gehen wollen, dies nur tun können, wenn sie entweder ca. 30 m auf der westlichen Fahrbahn der Vilbeler Landstraße gehen oder die Vilbeler Landstraße an dieser stark befahrenen Stelle ungeschützt vom Bürgersteig auf der östlichen Straßenseite aus überqueren. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, hier Abhilfe zu schaffen. Begründung: Nach der Sperrung des Voltenseeweges müssen Fußgänger, um den Weg "Enkheimer Weimerhaus" zu erreichen, auf der Fahrbahn (im Fahrbereich der entgegenkommenden Autos) gehen oder die Straße in Höhe der Einmündung des Weges überqueren. Die Vilbeler Landstraße ist an dieser Stelle durch die Baustelle unübersichtlich und schnell befahren. Dies führt zu sehr gefährlichen Situationen. Die Belange der Fußgänger wurden bei der Einrichtung der Baustelle nicht berücksichtigt. Baustelle an der Vilbeler Landstraße zur Errichtung der "Fließverbindung im Riedgraben". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 221/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2023, OF 216/16 Betreff: Porträt von Turnvater Jahn (I) - Sandsteinplastik sichtbar und erlebbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die derzeit an der Zufahrt zum Sportzentrum des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim, Landgraben 30, im Straßenbegleitgrün befindliche Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Friedrich Ludwig Jahn (siehe Foto) besser sichtbar und erlebbar gemacht wird. Hierfür soll ein neuer, deutlich exponierterer und auch würdigerer Standort für die Sandsteinplastik im Stadtteil - z. B. nach Abschluss der Sanierungsarbeiten am Alten Berger Rathaus - bestimmt werden. In diesem Zuge ist durch die entsprechenden denkmalpflegerischen Maßnahmen der Erhalt der Originalsubstanz sicherzustellen. Zudem soll eine angemessene Objektinformation angebracht werden, die neben den historischen und kunstwissenschaftlichen Mindestangaben einen QR-Code beinhaltet, über den Interessierte weitergehende Informationen abrufen können. Begründung: Johann Friedrich Ludwig Christoph Jahn (1778 - 1852), bekannt als "Turnvater Jahn", war nicht nur Initiator der deutschen Turnbewegung, sondern einer der Wegbereiter der Demokratie und Abgeordneter des ersten gesamtdeutschen Parlaments, der Deutschen Nationalversammlung 1848/49 in der Frankfurter Paulskirche. Für den Stadtteil Bergen-Enkheim hat der Freiheitskämpfer für die deutsche Einheit durch seine am 4. Juni 1848 an der Berger Warte gehaltene Rede eine besondere historische Bedeutung erlangt. Die Sandsteinplastik mit seinem Porträt, die sich ursprünglich an der "Alten Turnhalle" des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim befand, wurde nach deren Abriss im Jahr 1974 völlig unscheinbar an der Zufahrt zum neu errichteten Sportzentrum im Straßenbegleitgrün platziert und führt dort seitdem im wahrsten Sinne des Wortes ein unwürdiges Schattendasein. Um der Lebensleistung des Turnvaters und Freiheitskämpfers Jahn, aber auch seiner historischen Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim, gerecht zu werden, erscheint es daher angebracht, für diese Sandsteinplastik endlich einen deutlich exponierteren und auch würdigeren Platz zu finden. Hierfür kommt das Alte Berger Rathaus - nach Abschluss der Sanierungsarbeiten - sicherlich als ein möglicher neuer Standort in Betracht. In diesem Zuge kann durch die entsprechenden denkmalpflegerischen Maßnahmen der Erhalt der Originalsubstanz sichergestellt werden. Ebenso geboten erscheint die Zugänglichmachung von Objektinformationen am neuen Standort, gegebenenfalls auch über einen QR-Code. Denn ein Denkmal steht nicht "an und für sich", sondern es muss vermittelt werden. Dies geschieht durch die Bereitstellung von qualifizierten Informationen, die auf das entsprechende Interesse bei der Bevölkerung treffen. Foto (c) Dorothe Bogner: Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Jahn, Zufahrt Landgraben 30 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 216/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 216/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 216/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2023, OF 217/16 Betreff: Porträt von Turnvater Jahn (II) - Denkmalwert der Sandsteinplastik prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend die Prüfung des Denkmalwertes der sich derzeit an der Zufahrt zum Sportzentrum des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim, Landgraben 30, im Straßenbegleitgrün befindlichen Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Friedrich Ludwig Jahn (siehe Fotos Antragsrückseite) zu veranlassen und einen entsprechenden Antrag beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen zu stellen. Begründung: Johann Friedrich Ludwig Christoph Jahn (1778 - 1852), bekannt als "Turnvater Jahn", war nicht nur Initiator der deutschen Turnbewegung, sondern einer der Wegbereiter der Demokratie und Abgeordneter des ersten gesamtdeutschen Parlaments, der Deutschen Nationalversammlung 1848/49 in der Frankfurter Paulskirche. Für den Stadtteil Bergen-Enkheim hat der Freiheitskämpfer für die deutsche Einheit durch seine am 4. Juni 1848 an der Berger Warte gehaltene Rede eine besondere historische Bedeutung erlangt. Die Sandsteinplastik mit seinem Porträt, die sich ursprünglich an der "Alten Turnhalle" des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim befand, wurde nach deren Abriss im Jahr 1974 völlig unscheinbar an der Zufahrt zum neu errichteten Sportzentrum im Straßenbegleitgrün platziert. Dort ist sie seit ihrer letzten Restaurierung im Jahr 2009 ungeschützt der Witterung ausgesetzt. Mittlerweile wieder stark vermoost, befindet sie sich aktuell in einem schlechten Zustand und der Erhalt der Originalsubstanz ist gefährdet. Nicht nur aufgrund der Lebensleistung des Turnvaters und Freiheitskämpfers Jahn, sondern auch in Anbetracht seiner historischen Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim, erscheint es daher angebracht zu prüfen, inwieweit die Sandsteinplastik mit dessen Porträt als denkmalwürdig unter Denkmalschutz zu stellen ist. Foto 1 + 2 (c) Dorothe Bogner: Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Jahn, Zufahrt Landgraben 30 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 217/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 217/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 217/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.09.2023, OA 395 entstanden aus Vorlage: OF 205/16 vom 04.09.2023 Betreff: Neugestaltung Marktplatz Bergen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung des Marktplatzes in Bergen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 16 zu erstellen und dieses Nutzungskonzept baldmöglichst umzusetzen. Hierfür sollen bereits Planungsmittel in den Haushalt 2024 und Mittel für die erforderlichen Baumaßnahmen in den Haushalt 2025 in ausreichender Höhe eingestellt werden. Begründung: Der Marktplatz in Bergen wird begrenzt im Norden von dem Nordring, im Osten von der Erlenseer Straße, im Süden von der Straße Berger Marktplatz und im Westen von der Schönecker Straße. Der Berger Marktplatz ist bereits heute schon ein wichtiger Treffpunkt im Ortsteil, an dem sich Menschen jeden Lebensalters aufhalten und treffen. Einmal im Jahr findet auf dem Berger Marktplatz der Berger Markt mit seiner jahrhundertealten Tradition statt. Zur nördlichen Grenze hin befinden sich die Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Bergen und das Jugendhaus. Leider ist der Platz in einem miserablen, lieblosen Zustand. Der Ortsbeirat 16 schlägt deswegen ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung vor, um den Platz schöner und attraktiver für Alt und Jung zu machen und um eine bessere Nutzung dieser großen Fläche mitten im Stadtteil zu erreichen. Ziel ist es, den Marktplatz so zu gestalten, dass er einerseits für spielerische und sportliche Aktivitäten optimiert und andererseits wieder schöner und einladender gestaltet wird, damit sich auch in Zukunft dort gerne Menschen aufhalten und verweilen. Zudem soll der Platz über die bisherigen Nutzungen hinaus zusätzliche neue Angebote für die Bevölkerung machen, beispielsweise durch öffentliche Toiletten oder E-Ladestationen. Folgende Hinweise, Vorschläge und Ideen seitens des Ortsbeirates sollten soweit als möglich Berücksichtigung finden: I. Ist-Zustand des Berger Marktplatzes 1. Die Spielplatzgeräte wurden nach und nach, teilweise schon vor Jahren, abgebaut und nicht mehr erneuert. Ein großer Teil des Spielplatzes, gut ein Drittel, kann somit nicht mehr genutzt werden. Gleichwohl ist der Spielplatz immer gut besucht, die fehlenden Spielgeräte müssten dringend erneuert, aber auch ergänzt und aufgestockt werden. 2. Die Skateboardpipe ist schon über 20 Jahre alt. Sie wird aktuell zum Klettern, darauf Herumfahren mit Skateboard, Fahrrad oder Roller und zum Rumrutschen genutzt. Kinder und Jugendliche frequentierten die Rampe stark, die jedoch nicht mehr zeitgemäß und auch nicht ausreichend ist. 3. Die Pump-Track-Bahn, die zeitweise auf dem Marktplatz stand, ist von der Stadt einfach abgebaut worden, ohne jegliche Ersatzvornahme. 4. Der Boden vor dem einzigen Basketballkorb ist uneben und lädt nicht zum Spielen ein. Auch die beiden Fußballtore sind lieblos auf dem Marktplatz hingestellt und werden eher von Kleinkindern zum Klettern benutzt als von Jugendlichen zum Kicken. 5. Es gibt kaum Sitzmöglichkeiten auf dem Berger Marktplatz, außer auf dem Spielplatz und einer Bank vor dem Jugendhaus. Somit gibt es gerade für ältere Bürger, die sich auch die Aktivitäten der Jüngeren, z. B. ihrer Kinder und Enkel, anschauen wollen, keine Möglichkeit, entspannt an einem schattigen Plätzchen zu verweilen. 6. Im Sommer ist der Platz staubig und uneben, im Winter ist der Platz schlammig und matschig. II. Neugestaltung 1. Ein eingezäunter Multifunktionsplatz für Fußball, Basketball und Volleyball usw. mit einem geeigneten Bodenbelag könnte z. B. zwischen dem zum Nordring hin gelegenen Feuerwehrhaus und Jugendhaus aufgebaut werden. 2. Es müssen nicht nur die alten, abgebauten Spielgeräte ersetzt werden, sondern es müssen neue, moderne Spielgeräte aufgestellt werden, die den heutigen Ansprüchen genügen. Im Bereich des Spielplatzes können auch einige neue Bäume gepflanzt werden, ohne dass dadurch die Nutzung der Spielmöglichkeiten für die Kinder beeinträchtigt wird. 3. Z. B. an der Stelle, wo einst die Pump-Track-Bahn stand, könnte ein kleiner Skatepark mit Mulden und Hügeln eingerichtet werden, auf der sich Hindernisse wie z. B. Kanten, Geländer und Rampen befinden. Hier kann man dann mit allem, was rollt darauf herumfahren und spielen. Dieser Park könnte mit Bäumen am Rand beschattet werden, wenn die Stadt sicherstellen kann, dass die Früchte der Bäume von der Stadt aus der Bahn regelmäßig entfernt werden, um Unfälle zu vermeiden. 4. Unter den schon vorhandenen und gegebenenfalls noch zu ergänzenden Bäumen auf der Westseite des Platzes könnten zwei Boulebahnen errichtet werden, die auch für Boccia und andere Spiele geeignet sind. Hier können dann auch in lockerer Gestaltung Spieltische, Tischtennisplatten, ein Feld für Schach und Ähnliches errichtet werden. 5. Sitzmöglichkeiten in aufgelockerter Gestaltung zum Ausruhen der Spieler und für Zuschauer sowie für betreuende (Groß-) Eltern sollten mit eingeplant und errichtet werden. 6. Ein ausreichend großer Bereich in der Mitte des Platzes muss jedoch für den jährlich stattfindenden Berger Markt weiterhin zur Verfügung stehen, um hier das Festzelt, Fahrgeschäfte und Buden aufzustellen. Hierzu ist der Grund des Marktplatzes neu herzurichten in einer Art und Weise, die ein leichtes Versickern von Regenwasser ermöglicht, ohne dass der Platz Stolperfallen oder Hindernisse für Kinder und Jugendliche und für den Berger Markt bietet. Bäume dürfen in dem Bereich, in dem der Berger Markt aufgebaut wird, nicht errichtet werden! Diese Fläche in der Mitte des Berger Marktplatzes ist auch für andere Zwecke und Veranstaltungen zu nutzen, z. B. für einen Weihnachtsbaumverkauf, Oldtimer-Show, Außenveranstaltungen des Jugendhauses und dergleichen. 7. Eine öffentliche Toilettenanlage ist vorzusehen. Sie könnte errichtet werden in Nähe des Feuerwehrhauses und/oder des Jugendhauses, da für beide Gebäude ja bereits eine Erschließung und die Entsorgung vorhanden ist. Die öffentliche Toilettenanlage sollte nach dem neuen Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt am Main errichtet werden - unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel auch mit einer Behindertentoilette. 8. Im Übrigen sollte der gesamte Platz landschaftsgärtnerisch mit Bäumen, Pflanzen und Pflaster so ausgestaltet werden, dass er nicht nur schöner wird und zum Verweilen einlädt, sondern dass sich auch zukünftig kein intensiver Pflegeaufwand ergibt, weil die Stadt nicht in der Lage ist, eine solche Pflege dauerhaft zu leisten. 9. Fitnessgeräte sowohl für Senioren als auch für Jugendliche können zusammenhängend oder verteilt auf einzelne Stellen in die Ausgestaltung des Berger Marktplatzes integriert werden. 10. Im westlichen Bereich des Platzes zur Schönecker Straße hin, wo derzeit bereits Autos abgestellt werden, sollte möglichst eine ganze Parkreihe mit E-Ladestationen ausgestattet werden. Dies gilt auch für die schon vorhandenen Parkplätze am nördlichen Rand und am südlichen Rand des Berger Marktplatzes, wobei diese Parkplätze nicht nur von Benutzern und Besuchern des Berger Marktplatzes, sondern auch von Anwohnern und vor allem im südlichen Bereich auch von Besuchern des angrenzenden Berger Friedhofs genutzt werden. 11. Angedacht und geprüft werden sollte auch die Möglichkeit, ob beispielsweise in Verbindung mit der öffentlichen Toilettenanlage ein Kiosk oder Café errichtet werden könnte, das auch die vielen Bewohner in der Umgebung vielleicht mit einem gewissen Grundbedarf versorgen könnte, da sich im gesamten Osten des Stadtteils Bergen kein einziges Einzelhandelsgeschäft mehr befindet. Quelle: Google Earth 1. Eingezäunter Bolz -und Basketballplatz 2. Kinderspielplatz - Klettergerüste, Rutschbahn, Schaukel, Sandkasten, Tischtennisplatten 3. Kleiner Skatepark mit Mulden und Hügeln 4. 2 Boule-Bahnen 5. Schattige Sitzgelegenheiten mit vielleicht einem Kiosk oder Café-Lage am Eingang zum Marktplatz auch für Friedhofsbesucher gut zu erreichen. 6. Ausreichend Platz für das Festzelt anlässlich Berger Markt, wasserdurchlässiger Belag 7. Toilettenanlage mit Behindertentoilette, barrierefrei 8. Bäume und Sitzgelegenheiten 9. Fitnessgeräte für Senioren und Jugendliche 10. E-Lade-Station Quelle: Gartenbaum.de Quelle: Hamburger Wochenblatt.de Quelle: eigenes Foto Quelle: Wikipedia Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 27.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 12.10.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 395 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 395 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 207/16 Betreff: Bußgeldflut in Bergen-Enkheim An vielen Stellen in Bergen-Enkheim häufen sich die, von den Ordnungsbehörden erteilten Bußgelder für falsches Parken, obwohl nicht anders geparkt wird, als bisher üblich. Verzweifelte ANWOHNER wenden sich an den Ortsbeirat mit der Bitte um Unterstützung. Aktuell hat sich im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße eine Bürgerinitiative zusammengeschlossen, um Klarheiten zu finden. Eine Umfrage unter den Anwohnern ergab Anregungen, die nun vor Ort besprochen werden sollten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, baldmöglichst einen Ortstermin im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße zu organisieren, zu dem Anwohner, Polizei, Straßenverkehrsamt und evtl. Presse sowie weitere potentiell betroffene Ämter oder Behörden eingeladen werden. Bei diesem Ortstermin sollen folgende, in einer Umfrage bei Anwohnern ermittelten Vorschläge erörtert werden: Unisono wird von den Anwohnern gefordert, das "halbhüftige" Parken auf dem Gehweg wie bisher zu erlauben. Sollte dies nicht möglich sein, votieren: 45,24 % für Versetztes Parken 33,33 % für Parkverbot auf einer Straßenseite 14,29 % für Einbahnstraßenregelung 7,14 % sind Uneinsichtig Begründung: Seit einigen Monaten häufen sich die Beschwerden von verärgerten Bürgerinnen und Bürgern aus der Röhrborngasse, Am Weißen Turm und andere Bergen-Enkheimer Straßen, weil von Seiten der Stadt Frankfurt ein besonderes Augenmerk auf verbotenes halbhüftiges Parken geworfen wird und Bergen-Enkheim davon ganz besonders betroffen zu sein scheint. Der Ortsbeirat hatte diesbezüglich bereits vor einigen Monaten, als erste Beschwerden eingingen nachgefragt, warum so streng geahndet wird und auch in der Stadtverordnetenversammlung war das "verbotene halbhüftige Parken auf Gehwegen" bereits ein Thema. Die Antworten aus dem Magistrat waren vielschichtig und haben andernorts sogar dazu geführt, dass Halteverbote expliziter ausgeschildert wurden und weitere Parkplätze weggefallen sind. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass Gehwege Sonderwege für Fußgänger/innen sind und Parken auf Gehwegen unzulässig ist, außer es ist explizit mittels Bodenmarkierung oder Verkehrszeichen erlaubt. Gemäß StVO darf das Parken auf dem Gehweg aber nur zugelassen werden, wenn genügend Platz (im Normalfall 2,50 Meter) für den ungehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern bleibt. Weiterhin seien Gehwege nicht so belastbar wie Straßen, weshalb das stetige Gewicht von Fahrzeugen die Gehwege beschädigen würden. Auch die Sichtweise und Erwartungshaltung der Bevölkerung habe sich verändert, was die Ahndung solcher Parkverstöße angeht. Es würde allgemein verstärkt gefordert, den Bedürfnissen schwächerer Verkehrsteilnehmender mehr Priorität beizumessen, was auch zu einer veränderten Aufgabenwahrnehmung der städtischen Verkehrspolizei führt. Bei dem Ortstermin soll im Allgemeinen über die Situation im Allgemeinen und die Wünsche der Betroffenen im Besonderen eingegangen werden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 207/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 205/16 Betreff: Neugestaltung Marktplatz Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen, den Magistrat aufzufordern, ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung des Marktplatzes in Bergen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 16 zu erstellen und dieses Nutzungskonzept baldmöglichst umzusetzen. Hierfür sollen bereits Planungsmittel in den Haushalt 2024 und Mittel für die erforderlichen Baumaßnahmen in den Haushalt 2025 in ausreichender Höhe eingestellt werden. Begründung: Der Marktplatz in Bergen wird begrenzt im Norden von dem Nordring, im Osten von der Erlenseer Straße, im Süden von der Straße Berger Marktplatz und im Westen von der Schöneckerstraße. Der Berger Marktplatz ist bereits heute schon ein wichtiger Treffpunkt im Ortsteil, an dem sich Menschen jeden Lebensalters aufhalten und treffen. Einmal im Jahr findet auf dem Berger Marktplatz der Berger Markt mit seiner jahrhundertealten Tradition statt. Zur nördlichen Grenze hin befinden sich die Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Bergen und das Jugendhaus. Leider ist der Platz in einem miserablen lieblosen Zustand und der Ortsbeirat 16 schlägt deswegen ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung vor, um den Platz schöner und attraktiver für Alt und Jung zu machen und um eine bessere Nutzung dieser großen Fläche mitten im Stadtteil zu erreichen. Ziel ist es, den Marktplatz so zu gestalten, dass er einerseits für spielerische und sportliche Aktivitäten optimiert und andererseits wieder schöner und einladender gestaltet wird, damit sich auch in Zukunft dort gerne Menschen aufhalten und verweilen. Zudem soll der Platz über die bisherigen Nutzungen hinaus zusätzliche neue Angebote für die Bevölkerung machen, beispielsweise durch öffentliche Toiletten oder E-Ladestationen. Folgende Hinweise, Vorschläge und Ideen seitens des Ortsbeirates sollten so weit als möglich Berücksichtigung finden: I. Ist-Zustand des Berger Marktplatzes 1. Die Spielplatzgeräte wurden nach und nach, teilweise schon vor Jahren, abgebaut und nicht mehr erneuert. Ein großer Teil des Spielplatzes, gut ein Drittel, kann somit nicht mehr genutzt werden. Gleichwohl ist der Spielplatz immer gut besucht, die fehlenden Spielgeräte müssten dringend erneuert, aber auch ergänzt und aufgestockt werden. 2. Die Skatebordpipe ist schon über 20 Jahre alt. Sie wird aktuell zum Klettern, darauf Herumfahren mit Skatebord, Fahrrad oder Roller und zum Rumrutschen genutzt. Kinder und Jugendliche frequentierten die Rampe stark, die jedoch nicht mehr zeitgemäß und auch nicht ausreichend ist. 3. Die Pump-Track-Bahn, die zeitweise auf dem Marktplatz stand, ist von der Stadt einfach abgebaut worden ohne jegliche Ersatzvornahme. 4. Der Boden vor dem einzigen Basketballkorb ist uneben und lädt nicht zum Spielen ein. Auch die beiden Fußballtore sind lieblos auf dem Marktplatz hingestellt und werden eher von Kleinkindern zum Klettern benutzt als von Jugendlichen zum Kicken. 5. Es gibt kaum Sitzmöglichkeiten auf dem Berger Marktplatz, außer auf dem Spielplatz und außer einer Bank vor dem Jugendhaus. Somit gibt es gerade für ältere Bürger, die sich auch die Aktivitäten der Jüngeren, z.B. ihrer Kinder und Enkel, anschauen wollen, keine Möglichkeit entspannt an einem schattigen Plätzchen zu verweilen. 6. Im Sommer ist der Platz staubig und uneben, im Winter ist der Platz schlammig und matschig. II. Neugestaltung 1. Ein eingezäunten Multifunktionsplatz für Fußball, Basketball und Volleyball usw. mit einem geeigneten Bodenbelag könnte z.B. zwischen dem zum Nordring hin gelegenen Feuerwehrhaus und Jugendhaus aufgebaut werden, siehe Foto 3. 2. Es müssen nicht nur die alten, abgebauten Spielgeräte, ersetzt werden, sondern es müssen neue moderne Spielgeräte aufgestellt werden, die den heutigen Ansprüchen genügen. Im Bereich des Spielplatzes können auch einige neue Bäume gepflanzt werden, ohne dass dadurch die Nutzung der Spielmöglichkeiten für die Kinder beeinträchtigt wird, s. Foto 1. 3. Z.B. an der Stelle, wo einst die Pump-Track-Bahn stand, könnte ein kleiner Skatepark mit Mulden und Hügeln eingerichtet werden, auf der sich Hindernisse wie z.B. Kanten, Geländer und Rampen befinden. Hier kann man dann mit allem, was rollt darauf herumfahren und spielen, siehe Foto 2. Dieser Park könnte mit Bäumen am Rand beschattet werden, wenn die Stadt sicherstellen kann, dass die Früchte der Bäume von der Stadt aus der Bahn regelmäßig entfernt werden, um Unfälle zu vermeiden. 4. Unter den schon vorhandenen und gegebenenfalls noch zu ergänzenden Bäumen auf der Westseite des Platzes könnten zwei Boulebahnen errichtet werden, die auch für Boccia und andere Spiele geeignet sind. Hier können dann auch in lockerer Gestaltung Spieltische, Tischtennisplatten, ein Feld für Schach und ähnliches errichtet werden, siehe Foto 4. 5. Sitzmöglichkeiten in aufgelockerter Gestaltung zum Ausruhen der Spieler und für Zuschauer sowie für betreuende (Groß-) Eltern sollten mit eingeplant und errichtet werden. 6. Ein ausreichend großer Bereich in der Mitte des Platzes muss jedoch für den jährlich stattfindenden Berger Markt weiterhin zur Verfügung stehen, um hier das Festzelt, Fahrgeschäfte und Buden aufzustellen. Hierzu ist der Grund des Marktplatzes neu herzurichten in einer Art und Weise, die ein leichtes Versickern von Regenwasser ermöglicht, ohne dass der Platz Stolperfallen oder Hindernisse für Kinder und Jugendliche und für den Berger Markt bietet. Bäume dürfen in dem Bereich, in dem der Berger Markt aufgebaut wird, nicht errichtet werden! Diese Fläche in der Mitte des Berger Marktes ist auch für andere Zwecke und Veranstaltungen zu nutzen, z.B. für einen Weihnachtsbaumverkauf, Oldtimer Show, Außenveranstaltungen des Jugendhauses und dergleichen. 7. Eine öffentliche Toilettenanlage ist vorzusehen. Sie könnte errichtet werden in Nähe des Feuerwehrhauses und/oder des Jugendhauses, da für beide Gebäude ja bereits eine Erschließung und die Entsorgung vorhanden ist. Die öffentliche Toilettenanlage sollte nach dem neuen Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt am Main errichtet werden - unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel auch mit einer Behindertentoilette. 8. Im Übrigen sollte der gesamte Platz jedoch landschaftsgärtnerisch mit Bäumen, Pflanzen und Pflaster so ausgestaltet werden, dass er nicht nur schöner wird und zum Verweilen einlädt, sondern dass sich auch zukünftig kein intensiver Pflegeaufwand ergibt, weil die Stadt nicht in der Lage ist, eine solche Pflege dauerhaft zu leisten. 9. Fitnessgeräte sowohl für Senioren als auch für Jugendliche können zusammenhängend oder verteilt auf einzelne Stellen in die Ausgestaltung des Berger Marktplatzes integriert werden. 10. Im westlichen Bereich des Platzes zur Schöneckerstraße hin, wo derzeit bereits Autos abgestellt werden, sollte möglichst eine ganze Parkreihe mit E-Ladestationen ausgestattet werden. Dies gilt auch für die schon vorhandenen Parkplätze am nördlichen Rand und am südlichen Rand des Berger Marktplatzes, wobei diese Parkplätze nicht nur von Benutzern und Besuchern des Berger Marktplatzes, sondern auch von Anwohnern und vor allem im südlichen Bereich auch von Besuchern des angrenzenden Berger Friedhofs genutzt werden. 11. Angedacht und geprüft werden sollte auch die Möglichkeit, ob beispielsweise i.V.m. der öffentlichen Toilettenanlage ein Kiosk oder Cafe errichtet werden könnte, dass auch die vielen Bewohner in der Umgebung vielleicht mit einem gewissen Grundbedarf versorgen könnte, da sich im gesamten Osten des Stadtteils Bergen kein einziges Einzelhandelsgeschäft mehr befindet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 11 Die Vorlage wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und BFF erklärt. Beschluss: Anregung OA 395 2023 Die Vorlage OF 205/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 487/11 Betreff: Parkbuchten an der Vilbeler Landstraße 25 bis 17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gefragt, welchen verkehrsrechtlichen Status die augenscheinlichen Parkbuchten entlang der Vilbeler Landstraße 25-17 haben: Sind es Parkbuchten zum Parken? Wenn ja, wieso ist dann kein Zeichen 315 angebracht? Oder sind es Grünstreifenflächen? Wenn ja, wieso sind diese dann nicht begrünt, sondern sandig und sehen wie Parkbuchten aus? Begründung: Es handelt sich um die sandigen Flächen zwischen den Bäumen, die Fuß- und Radweg von der Straße abgrenzen. Sie befinden sich vor den vor etwa fünf Jahren gebauten Reihenhäusern. Augenscheinlich handelt es sich um Parkbuchten. Ein Zeichen 315 ist nicht angebracht. Dieses findet sich erst ab der Hausnummer 17 in absteigende Richtung. Die Anwohner erhalten gelegentlich Strafzettel beim Abstellen von PKW. Die Rechtslage ist unklar. Optisch sehen die Flächen wie benutzbare Parkbuchten aus, welche den erfahrenen Autofahrer dazu veranlassen, davon auszugehen, dort parken zu dürfen. Dem widerspricht dann das gelegentliche Ausstellen von Strafzetteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 735 2023 Die Vorlage OF 487/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2023, OF 197/16 Betreff: Keine Öffnung des Berger Wegs nach Bergen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass der Berger Weg nicht als Einbahnstraße nach Bergen freigegeben wird. Der Frankfurter Presse vom 23.06.23 ist zu entnehmen, dass das Verkehrsdezernat plant, den Berger Weg zur Einbahnstraße zu machen und die Linie 83 (Lohrberg-Bus) über Bergen zur Friedberger Landstraße fahren zu lassen. Eine Probefahrt soll noch vor den Sommerferien stattfinden (Frankfurter Neue Presse, 23.06.23 /Lokales Sommer, Sonne, sinnlose Staus, Keine Lösung für den Lohrberg in Sicht - Erneut Vorstoß für Ringbus-Linie). Die Maßnahme soll ergriffen werden, um das sommerliche Verkehrschaos am Lohrberg zu beruhigen. Eine Öffnung des Berger Weg nach Bergen würde ein enormes Verkehrsaufkommen nach Bergen in ein Wohngebiet bewirken. Das Wohngebiet rund um den Berger Teil des Klingenwegs ist durch verkehrsberuhigende Maßnahmen gekennzeichnet: 30er Zone, Spielstraßen und versetzte Haltebuchten machen das Straßenbild aus. Auch wurde die Schranke vor ca. zwei Jahrzehnten aus gutem Grund dort eingerichtet. Es ist den Anwohner*innen verständlicherweise weder zu vermitteln noch zuzumuten, warum in Zeiten von Umwelt- & Naturschutz und Verkehrsberuhigung im Frankfurter Innenstadtbereich ein Wohngebiet im Außenbezirk direkt an einem Naherholungsgebiet für motorisierten Durchgangsverkehr geöffnet werden soll. Der Berger Weg wird als Fahrradstrecke stark genutzt und ein erhöhtes Unfallrisiko würden zwischen dem motorisierten Verkehr und den Fahrradfahrer*innen auf dem einspurigen Weg entstehen. Das Busangebot an Besucher des Lohrbergs würde durch die vorgeschlagene Lösung unattraktiver gemacht werden, da sich die Fahrtzeit deutlich erhöht. Generell wird eine Abstimmung mit dem und Einbindung des Ortsbeirat 16 als dringend erforderlich angesehen. Insbesondere auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dem Berger Weg um eine hochfrequentierte Wander- & Radstrecke handelt, setzt sich der Ortsbeirat Bergen-Enkheim für eine klare Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs ein. Mit einem Konzept, welches mobilitätseingeschränkten Menschen und Gartennutzer*innen eine angenehme Anfahrt mittels Auto ermöglicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 16 am 11.07.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4256 2023 Die Vorlage OF 197/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass jeweils für die Worte "Berger Weg" die Worte "Berger Weg/Klingenweg" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2023, OF 198/16 Betreff: Trinkbrunnen Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass an der Endhaltestelle U-Bahn-Station Enkheim und auf dem Schelmenburgplatz/Ecke Marktstraße in Bergen ein Trinkbrunnen aufgestellt wird. Begründung: Der Hessische Hitzeaktionsplan (HHAP) beinhaltet auch Empfehlungen für die kommunale Ebene. Bis 2025 sollen Landkreise und Städte eigene Hitzeaktionspläne erstellen. In Hitzeaktionsplänen werden auch langfristige Maßnahmen der Infrastrukturveränderung gefordert (siehe Hochschule Fulda, Arbeitshilfe zur Entwicklung und Implementierung eines Hitzeaktionsplans für Kommunen, 2023) Ein Trinkbrunnen zählt zu solchen Maßnahmen. Die zwei vorgeschlagenen Standorte bündeln verschiedene Vorteile: - Die U-Bahn-Station als auch die Bus-Station Marktstraße/Landgraben unweit des Schelmenburgplatzes wird von vielen Nahverkehrsteilnehmern genutzt - Die Stationen ist für die Bürger*innen des Stadtteils gut zugänglich und zentral - Ein Brunnen ist durch die vorhandenen Wasseranschlüsse relativ einfach zu errichten. In den sommerlichen Hitzephasen müssen Schutzmaßnahmen für die Bürger*innen ergriffen werden. Die Standort sind für eine solche Maßnahmen besonders geeignet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 16 am 11.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4257 2023 Die Vorlage OF 198/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff in "Trinkbrunnen Bergen-Enkheim" geändert wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2023, OA 367 entstanden aus Vorlage: OF 193/16 vom 13.06.2023 Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und Taschnerstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird. Begründung: In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße im Westen, dem Florianweg im Norden und der Taschnerstraße im Süden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingartenanlage) und hausnahe Gärten. Diese wurde ursprünglich von dem jeweiligen Eigentümer der Grundstücke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese Grundstücke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese Grundstücke illegal für sich nutzen. Dabei werden diese Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet Zone I neben einer gärtnerischen Nutzung zur illegalen Errichtung von Gartenhütten, Grillplätzen, für Materialablagerungen, zum Abstellen von Fahrzeugen aller Art und für viele weitere Tätigkeiten verwendet, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen Eigentümern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht über genügend Personal verfüge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich rechtmäßige Eigentümer von Grundstücken möglicherweise Verstöße gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zuschulden kommen lassen, werden Verstöße von der Stadt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung verfolgt. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen für ein Landschaftsschutzgebiet verstoßen wird, sondern auch die Eigentümer durch die illegale Nutzung in ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt demgegenüber nichts. Damit verstößt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, Verstöße jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermaßen zu ahnden und unrechtmäßige Nutzungen überall im Stadtgebiet zu unterbinden. Die geschädigten Eigentümer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer Grundstücke selbst durch geeignete Maßnahmen zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 21.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 125 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3627, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2023, OF 193/16 Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und Taschnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird. Begründung: In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße im Westen, dem Florianweg im Norden und der Taschnerstraße im Süden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingarten-Anlage) und hausnahen Gärten. Diese wurde ursprünglich von dem jeweiligen Eigentümer der Grundstücke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese Grundstücke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese Grundstücke illegal für sich nutzen. Dabei werden neben einer gärtnerischen Nutzung diese Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet Zone I verwendet zur illegalen Errichtung von Gartenhütten, Grillplätzen, Materialablagerungen, Abstellen von Fahrzeugen aller Art und vielen weiteren Tätigkeiten, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen Eigentümern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht über genügend Personal verfüge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich die rechtmäßigen Eigentümer von Grundstücken möglicherweise Verstöße gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zu Schulden kommen lassen, werden diese von der Stadt verfolgt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen für ein Landschaftsschutzgebiet verstoßen, sondern auch die Eigentümer durch illegale Nutzung in Ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt dem gegenüber nichts. Damit verstößt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, Verstöße jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermaßen zu ahnten und unrechtmäßige Nutzungen dann überall im Stadtgebiet zu unterbinden. Denn die geschädigten Eigentümer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer Grundstücke selbst durch geeignete Maßnahmen zu beenden. (Hier können sich einzelne Fragen aus dem Antrag der WBE anschließen, nicht aber die Anträge zu den Ziffern 4., 5. und 6.!) Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 367 2023 Die Vorlage OF 193/16 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung)
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 183/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1.Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Frankfurt, um die gesetzlichen Grundlagen (Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet) zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim zu erreichen? 2. Wie viele Verstöße gegen gesetzliche Grundlagen des Landschaftsschutzes wurden in dem Bereich in den letzten Jahren registriert? 3. Um welche Verstöße handelt es sich? 4. Werden die Grundstückseigentümer über die Vorschriften (Rechte und Pflichten) in Landschaftsschutzgebieten hingewiesen? 5. Wie erfolgt diese Information und wann wurde diese letztmalig durchgeführt? 6. Welche personellen Ressourcen bestehen bei der Stadt Frankfurt zur Kontrolle der Landschaftsschutzgebiete der Zone I? 7. Wie häufig werden Kontrollgänge im Bereich der Landschaftsschutzgebiete in Bergen-Enkheim durchgeführt? 8. Wird der Zustand der einzelnen Parzellen regelmäßig festgehalten, um Veränderungen im Landschaftsschutzgebiet zu dokumentieren? 9. Was muss passieren, damit die zuständigen Behörden tätig werden? Begründung: Bei dem Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet der Zone I. Der Ortsbeirat hatte im Jahr 2000 um eine Herabstufung von Zone II auf Zone I gebeten, um so die dort seit Jahrzehnten vorhandenen Kleingärten und hausnahen Gärten langfristig sicherzustellen und die Zugänglichkeit der öffentlichen Grünflächen gewährleistet bleibt. Leider kommt es in diesem Bereich immer wieder zu Konflikten mit Anrainern, weil die notwenigen Informationen über das richtige Verhalten in Landschaftsschutzgebieten und ausreichende regelmäßige Kontrollen fehlen. Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde haben im Ortsbeirat mitgeteilt, dass sie keine Kapazitäten dafür haben, wirksam gegen illegale Bauten und andere Verletzungen der rechtlichen Grundlage in Landschaftsschutzgebieten der Zone I. vorzugehen, weil ihre Prioritäten in Landschaftsschutzgebieten der Zone II liegen müssten. Das kann aber nicht heißen, dass niemand die dort vorhandenen Zustände überprüft und gegen Missachtungen der Verordnungen vorgeht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 183/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 690 2023 1. Die Vorlage OF 160/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 182/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2023, OF 467/11 Betreff: Gartenhütten jetzt Dauerwohnungen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob entlang der Nußgartenstraße, Seckbacher Kreuzweg und Klingenweg eine schleichende Umwidmung früherer Gartenhütten zu Dauerwohnungen stattgefunden hat, was mit dem Flächennutzungsplan für diesen Grünzug unvereinbar wäre. Begründung: Entlang der genannten Straßen sind in den letzten Jahren offenbar ehemalige Gartenhütten zu festen Dauerwohnungen umfunktioniert worden, die bereits an die normale Müllabfuhr etc. angeschlossen sind. Eine solche Grundstücksnutzung verträgt sich nicht mit den für diesen Grünzug bestehenden Festsetzungen des Flächennutzungsplans und stellt dessen Umsetzung im Gegenteil für die Zukunft in Frage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 676 2023 Die Vorlage OF 467/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 190/16 Betreff: Naherholung in der Berger Gemarkung wieder zu einem schönen Erlebnis machen - Sanierung der Rad-, Wander- und Wirtschaftswege Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die befestigten Rad-, Wander- und Wirtschaftswege in der Berger Feldgemarkung nördlich der Bundesstraße 521 Richtung Bad Vilbeler Wald zu sanieren. Betroffene Wege: Landgraben, Nördlicher Höhenweg, Erzenweg, Weg durch die Flur "Die Baumloh", Wege durch die Flure "An der Eisernen Hand", "Am Hohen Stein", "Bei der Heckloh" und "Dorfelder Weg", Gronauer Weidweg und Diebsweg ab der Bundesstraße 521 in Richtung Bad Vilbel. Begründung: Die Wege sind nach jahrelanger Vernachlässigung in einem desolaten Zustand und somit von Wanderern, Radfahrern und den örtlichen Landwirten nicht mehr gefahrlos nutzbar. In den genannten Wegen sind Schlaglöcher, abgebrochene Ränder und gerissene Fahrbahndecken zu finden. Dort sammelt sich immer wieder Wasser und macht es unmöglich zu wandern oder Rad zu fahren. Dieser Zustand lädt nicht zu schönen Ausflügen in das Naherholungsgebiet von Bergen-Enkheim ein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4079 2023 Die Vorlage OF 190/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, 2 GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2023, OF 189/16 Betreff: Wiederherstellung von Sitzgelegenheiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die, auf dem parallel zur Bergen-Enkheimer Marktstraße und dem Berger Schützenhaus (L 3209) verlaufendem Berger "Panorama Weg", vorhandenen Sitzbänke und Papierkörbe erneuern bzw. sanieren zu lassen. Begründung: Der Wanderweg wird gerne genutzt. Jedoch fehlen gerade für die älteren Ruhesuchenden entsprechende Gelegenheiten zum Auszuruhen und genießen der Landschaft. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4078 2023 Die Vorlage OF 189/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2023, OF 185/16 Betreff: Buchskulptur "Hohe Straße" Vorgang: OM 3235/22 OBR 16; ST 215/23 Bei der Buchskulptur an der Hohen Straße handelt es sich um eine von insgesamt 18 Stationen entlang der Regionalparkroute Hohe Straße (Via Regia), die vom Regionalpark Hohe Straße e.V. (deren Mitglied auch die Stadt Frankfurt ist) gepflegt werden. In der ST 215 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er die Unterhaltung der Skulptur aufgrund fehlender Kapazitäten schon vor einigen Jahren aufgegeben musste. Es wurde vorgeschlagen, die unansehnlich gewordene Skulptur abzubauen. Dies kommt für den Ortsbeirat 16 überhaupt nicht in Frage, stellt die Buchskulptur doch ein Alleinstellungsmerkmal Bergen-Enkheims dar. Der Ortsbeirat 16 ist deshalb dabei, ein Konzept für die Erhaltung oder für eine Neuanschaffung einer solchen Buchskulptur zu erarbeiten. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sieht sich der Magistrat in der Lage, den Ortsbeirat bei der Gestaltung, Herstellung und Finanzierung einer neuen, dem Stadtschreiberpreis gerecht werdenden, Buchskulptur zu unterstützen? 2. Kann der Magistrat beim Regionalpark Hohe Straße e.V. (deren Mitglied auch die Stadt Frankfurt ist) nachfragen, ob diese bereit ist, den Ortsbeirat bei der Unterhaltung oder Neuanschaffung zu unterstützen? 3. Alternativstandorte für eine sanierte oder neue Skulptur wären der Kreisverkehrsplatz Victor-Slotosch-Straße/Vilbeler Landstraße oder vor der Schelmenburg. - Sind diese Standorte aus Sicht des Magistrats möglich und - welche Genehmigungen müssten wo eingeholt werden? Begründung: Der jährlich verliehene Literaturpreis "Stadtschreiber von Bergen" gehört zu den angesehensten Stadtschreiberpreisen im deutschsprachigen Raum (FR, 21.06.2013), mit dem das Werk und das Wirken der Preisträger*innen dauerhaft gewürdigt werden soll. Die vorhandene Buchskulptur steht somit als ein sichtbares Zeichen für die Besonderheit Bergen-Enkheims und auch die Stadt Frankfurt kann sich rühmen, einen solchen Stadtschreiberpreis zu beherbergen. Die Skulptur ausgerechnet im Jubiläumsjahr des Stadtschreiberpreises abzubauen, wäre kein gutes Zeichen, im Gegenteil ist das 50. Jubiläum Grund und Anlass, die Buchskulptur wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen oder eine neue Skulptur an einem hervorstechenden Platz zu präsentieren. Der Ortsbeirat 16 ist deshalb dabei, ein Konzept für die Erhaltung oder für eine Neuanschaffung einer solchen Buchskulptur zu erarbeiten, sieht sich aber nicht in der Lage, die Kosten für eine neue Skulptur allein zu tragen und bittet hier um Unterstützung der Stadt Frankfurt. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3235 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 215 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 691 2023 Die Vorlage OF 185/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) Herr Lehmann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 170/16 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OM 1381/22; ST 908/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte eingestellt. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Bereits seit Jahren weist der Ortsbeirat darauf hin, dass es wegen dem Baugebiet Leuchte zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen kommen wird und die derzeitige Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße dazu führen würde, dass der Verkehr verstärkt durch die nicht dafür ausgelegten Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße geführt wird. Spätestens seit Beginn der Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet Leuchte ist genau dies der Fall. In der Barbarossastraße und der Riedstraße ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Baustellenfahrzeuge und sonstige LKW, zu beobachten. Dieser Zustand wird in den kommenden Jahren so bleiben, da im Moment erst ein Haus steht. Ist das Baugebiet dann erschlossen und bebaut, bleiben die Baufahrzeuge weg, aber dafür werden die Neu-Enkheimer die beiden Straßen benutzen müssen. Da in der heutigen Zeit viele Familien mehr als ein Auto haben, ist davon auszugehen, dass der Verkehr nicht weniger wird. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Dieser Zustand ist unhaltbar und den Anwohnern nicht mehr zu vermitteln. Der Verkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Deshalb wird der Magistrat gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und den benötigten Kreisel schnellstmöglich einzurichten. Antragsteller: SPD WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 96 2023 Die Vorlage OF 170/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, an den in der Vorlage ST 1650 vom 22.07.2022 zugesagten Ortstermin zu erinnern. Abstimmung: WBE, 4 CDU, 1 GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und 2 GRÜNE
Parteien: SPD, WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2023, OF 169/16 Betreff: Baugebiet Bergen Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Planung für ein mögliches Baugebiet "Bergen Nord" weiter vorangetrieben wird und ggf. was der derzeitige Stand der Planung ist. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 02.03.2020, B 94 heißt es bezüglich der Reduktion des Siedlungsbeschränkungsgebietes: "Für nicht mehr betroffene unbebaute Bereiche ... würde diese Art der Beschränkung tatsächlich wegfallen. Solche Flächen finden sich vor allem im Norden von Bergen-Enkheim. Entsprechend wird hier das Baugebiet Bergen-Nord zwischen Nordring und B521 als zukünftig mögliche Entwicklungsfläche gesehen. ..." Sollten sich die Planungen hier konkretisieren, wäre es sehr wünschenswert, wenn der OBR 16 frühzeitig eingebunden würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 640 2023 Die Vorlage OF 169/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2023, OF 165/16 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen auf der Marktstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Marktstraße Richtung Osten zwischen der Erlenseerstraße und der Straße Im Triborn verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu lassen. Begründung: Trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30, z. T. versetztem Parken und Einsatz des ÖPNV kommt es immer wieder zu Tempoüberschreitungen in dem genannten Bereich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 165/16 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2023, OF 159/16 Betreff: Elektro-/Wasserstoffbusse auf Linie M43 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge beschließen, dass die Linie M43 eine hohe Priorität bei dem Austausch von Bussen mit Verbrennungsmotoren zu alternativen Antrieben erhält. Begründung: Der M43 zeichnet sich als Metrolinie durch viele hunderte Fahrten am Tag aus und diese Entwicklung der Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs sehen wir sehr positiv. Allerdings bedeutet dies auch eine erhöhte Belastung für Anwohner*innen; insbesondere in den Streckenabschnitten der Bergen-Enkheimer Marktstraße und der Seckbacher Wilhelmshöher Straße. In diesen Straßen besteht die Besonderheit, dass die Bebauung an vielen Stellen nur 1-2 Meter von der Straße entfernt liegt. Zudem ist die Strecke insgesamt von vielen Steigungen geprägt, was zu einem erhöhten Schadstoffausstoß der aktuellen Dieselantriebe führt. Alternative Antriebe würden hier für eine substantielle Verbesserung sorgen. Wir bitten dies bei der Priorisierung und bei den Untersuchungen (siehe ST 707) zu beachten, obgleich die Strecke nicht durch innenstadtnahe Stadtteile führt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3542 2023 Die Vorlage OF 159/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2023, OF 378/11 Betreff: Müllbehälter entlang der Straßenbahntrasse in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten entlang der Straßenbahntrasse auf dem Kirchbergweg und an weiteren Straßen in Seckbach Müllbehälter aufzustellen: - An der Ecke Klingenweg / Kirchgasse - An der Kreuzung Kirchbergweg / Wilhelmshöher Straße - An der Kreuzung Kirchbergweg/ Wallfahrtsweg - An der Kreuzung Kreuzweg / Berger Weg - An der Ecke Am Seckbacher Preul / Gwinnerstraße - An der Ecke In den Teichen / Hochstädter Straße - Am Ende des Gela Gartens / In den Teichen Begründung: Diese Wege und Straßen sind beliebt bei vielen SpaziergängerInnen. Leider sammelt sich entlang dieser Wege viel Müll an. Müllbehälter sollen die SpaziergängerInnen ermutigen, den Kleinmüll dort zu entsorgen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3490 2023 Die Vorlage OF 378/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2022, OF 155/16 Betreff: Seniorenbänke und Mülleimer für den Jean-Kempf-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Jean-Kempf-Weg zwischen der Vilbeler Landstraße und der Rangenbergstraße drei Seniorenbänke jeweils mit einem Mülleimer aufzustellen. Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget mit maximal 5.000 Euro finanziert. Begründung: Auf dem genannten Weg standen Bänke, die abgebaut wurden, weil sie marode waren. Leider wurden sie nicht ersetzt. Da Bedarf besteht, bitten wir um Aufstellung von drei neuen Bänken. Wenn bei Bänken keine Mülleimer aufgestellt werden, landet der Abfall auf dem Boden. Außerdem können dann auch Hundekotbeutel besser entsorgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 155/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 199 2023 Die Vorlage OF 155/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE, FDP und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 146/16 Betreff: Hundes-Freilaufplatz an der Berger Warte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten im Areal zwischen Vilbeler Landstraße und dem Umspannwerk Bergen (Nähe Berger Warte) einen ausreichend großen Hundes-Freilaufplatz bzw. einen Hundespielplatz einzurichten. Aufgrund der Nähe zur Straße (Vilbeler Landstraße) muss der Freilaufplatz eingezäunt werden. Begründung: Der dringende Wunsch der Bergen-Enkheimer Bevölkerung nach einem Hundespielplatz zeigt sich u.a. in einer gerade abgeschlossenen diesbezüglichen Petition mit über 500 Teilnehmern und auch in der Tatsache, dass der Ortsbeirat 16 bereits mehrere Vorschläge für eine Freilauffläche eingereicht hat. Bild: Google-Maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 146/16 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 148/16 Betreff: Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten die Verbindung von Seckbach nach Enkheim über den "Seckbacher Bitzweg" und "Am Enkheimer Weimerhaus" zu befestigen und als (Schul)-Radweg herzurichten. Der Magistrat wird gebeten die hierfür notwendige Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zeitnah einzuholen. Begründung: Die Schule am Ried in Bergen-Enkheim wird durch eine signifikante Anzahl an Schülern aus Seckbach besucht, die zum Teil mit dem Rad ihren Schulweg antreten wollen. Als Radweg zwischen Seckbach und Enkheim wird jedoch lediglich die Strecke Gewinnerstraße - Am Seckbacher Ried - Voltenseeweg - Vilbeler Landstraße offiziell ausgewiesen. Dieser ist aber sehr schmal, matschig und bei schlechtem Wetter nahezu nicht passierbar. Als Schulweg ist diese Strecke denkbar ungeeignet. Die Strecke "Seckbacher Bitzweg" - "Am Enkheimer Weimerhaus" würde sich als Radweg deutlich besser eignen. Sie ist jedoch selbst bei schönem Wetter für Radfahrer aufgrund der tiefen Schlaglöcher und auch aufgrund der fast das ganze Jahr über vorhandenen Nässe nicht passierbar. Diese Strecke wurde bereits in der "Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529" als Radweg vorgeschlagen. In der "Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489" hieß es dazu: "Der Magistrat hat die Streckenführung konzeptionell geprüft. Die Ausarbeitung einer Detailplanung im Rahmen der Erstellung einer Gesamtkonzeption für den Radverkehr ist grundsätzlich möglich. Da die angeregte Streckenführung durch ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) der Zone I bzw. Zone II führt, ist zunächst die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen. ..." Quelle der Karte: Geoportal Frankfurt Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 148/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 148/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3540 2023 Die Vorlage OF 148/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 145/16 Betreff: Kreuzungsbereiche und Einmündungen im Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben/Nordring und Markstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung damit zu beauftragen, in dem oben genannten Wohngebiet zur Sichtbarmachung des 5 m-Parkverbotsbereiches in den betroffenen Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereichen Parkwinkel zur Kenntlichmachung der zulässigen Parkflächen auf die Fahrbahnen aufzutragen. Begründung: Gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten. Gegen diese Regelung der StVO wird jedoch in dem Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben / Nordring und Marktstraße regelmäßig verstoßen. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, in denen keine Kontrollen durch das Ordnungsamt erfolgen, werden die Kreuzungs- und Einmündungsbereiche permanent verbotswidrig zugeparkt. Somit ist an diesen Stellen für Pkw kein gefahrloses Abbiegen möglich, da die hierfür notwendige Übersicht in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen nicht gegeben ist. Für größere Fahrzeuge wie Transporter und Lkw wird das Abbiegen zudem teilweise massiv erschwert bzw. unmöglich gemacht, was insbesondere bei Notfalleinsätzen von Blaulichtkräften zu nicht hinnehmbaren Verzögerungen bei der Anfahrt führen kann. Zudem dient der 5 m-Parkverbotsbereich dem Schutz von querenden Fußgängern in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen. Durch das Auftragen von Bodenmarkierungen wird der 5 m-Parkverbotsbereich an den betreffenden Kreuzungen und Einmündungen eindeutig sichtbar gemacht und die Hemmschwelle, dort verbotswidrig zu parken, deutlich erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 145/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, 2 GRÜNE, FDP und LINKE gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 2 Grüne und SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 326/11 Betreff: Gedenkort in Fechenheim- Nord für ermordete Zwangsarbeiter Der Ortsbeirat möge beschließen: Während der nationalsozialistischen Diktatur wurden auch in Frankfurt tausende Zwangsarbeiter*innen aus den besetzten Gebieten zur Arbeit gezwungen. Viele hungerten, wurden gequält, litten unter unmenschlichen Arbeitsbedingungen oder wurden ermordet. Über viele dieser Schicksale ist nur wenig bekannt. Daher ist über das Gedenken an Einzelne, die Erinnerung an die Zwangsarbeit während des dunkelsten Kapitels der deutschen Geschichte wachzuhalten. Der Ortsbeirat schlägt daher vor einem Gedenkstein oder einer Tafel für Jozef Ochmanek am Ort seiner Ermordung aufzustellen. Wir bitten das Kultur Dezernat um die Erarbeitung eines Vorschlags. Jozef Ochmanek aus Polen arbeitete als Zwangsarbeiter auf einem Hofgut in Fechenheim. Seine Liebesbeziehung zu einer deutschen Frau wurde denunziert. Er wurde verhaftet, zum Tode verurteilt und von der Gestapo mittels eines mobilen Galgens am 28.4.1942 hingerichtet. Der Ort der Ermordung war im Wald an der Vilbeler Landstraße. Dort befindet sich heute der Parkplatz des Heinrich Kraft-Parks. Begründung: In Fechenheim gab es 17 Lager für Zwangsarbeiter*innen. Der Ortsbeirat unterstützt die Initiative einer Bürgerin einen Gedenkort zu errichten. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2876 2022 Die Vorlage OF 326/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Tenors, der erste Absatz der Begründung wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2022, OF 133/16 Betreff: Überquerung der B521 besser sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Querung des von der Erlenseer Straße ausgehenden Radwegs mit der B521 durch geeignete Maßnahmen besser gesichert wird. Begründung: Der Fahrradweg zwischen Bergen-Enkheim und Bad Vilbel wird gut angenommen. Die Überquerung der B521 ist jedoch - besonders in nördlicher Richtung - sehr gefährlich. Durch die Kurvenführung der B521 ist vor allem Richtung Osten nur ein kurzes Stück des Straßenverlaufs einsehbar, vgl. beigefügte Fotos. Die Fahrzeuge kommen sehr schnell heran, da die an dieser Stelle vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nur von den wenigsten Verkehrsteilnehmern eingehalten wird. Es kommt daher oft zu gefährlichen Situationen bei der Querung der Umgehungsstraße. Durch Maßnahmen wie z.B. Aufstellen von Warnschildern "Fahrradfahrer kreuzen", Verkehrsspiegel für bessere Einsicht in die Kurve und/oder andere wirksame Maßnahmen soll die Sicherheit verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2898 2022 Die Vorlage OF 133/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird gebeten, endlich alles Notwendige zu veranlassen, dass die Querung der B 521 auf dem Radweg, der an der Kreuzung Erlenseer Straße/Nordring beginnt und in Richtung Norden über die B 521 führt, durch geeignete Maßnahmen besser gesichert wird." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2022, OF 136/16 Betreff: Verkehrssicherer Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße auch für Fußgänger! Der Ortsbeirat möge beschließen, in Ergänzung zu der vom Ortsbeirat 16 am 05.07.2022 verabschiedeten OM 2485/2022 wird der Magistrat gebeten, die am Kreisel Vilbeler Landstraße / Victor-Slotosch-Straße befindlichen Zebrastreifen zusätzlich mit dem amtlichen Richtzeichen 350 sowie den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung auszustatten, um auch die Verkehrssicherheit für Fußgänger in diesem Bereich zu erhöhen. Begründung: Am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße / Victor-Slotosch-Straße Bereich kommt es nicht nur immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Autofahrern und Radfahrern, sondern auch zwischen Autofahrern und Fußgängern. Die bisher ausschließlich mit der Bodenmarkierung 293 ausgewiesenen Fußgängerüberwege können von Autofahrern leicht übersehen werden, wobei es hier in der Vergangenheit bereits zu Unfällen kam. Aus diesem Grund erscheint es angebracht, mit der zusätzlichen Anbringung des amtlichen Richtzeichens 350 sowie den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung die Verkehrssicherheit für Fußgänger an dieser Stelle deutlich zu erhöhen, auch wenn das durch die StVO nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die Stadt Bad Vilbel hat dies in vorbildlicher Weise am Kreisverkehr Frankfurter Straße / Kasseler Straße umgesetzt (siehe Antragsrückseite, Fotos 1 + 2). Foto 1 + 2 ((c) Dorothe Bogner): Kreisverkehr Frankfurter Straße / Kasseler Straße, Bad Vilbel Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2900 2022 Die Vorlage OF 136/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, FDP, LINKE und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 132/16 Betreff: Zusätzlicher Mülleimer am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Bank am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße-Victor-Slotosch-Straße-Barbarossastraße zusätzlich einen weiteren Mülleimer anzubringen. Begründung: Am o. g. Kreisverkehr ist ca. 5 bis 6 m von der Sitzbank entfernt ein Mülleimer angebracht. Leider ist dieser kurze Weg für manche Personen nicht gangbar, so dass sie ihren Müll direkt neben der Bank auf dem Boden entsorgen. Dementsprechend schmutzig und ungepflegt sieht es an manchen Tagen aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2703 2022 Die Vorlage OF 132/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Zusätzlicher Mülleimer am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Bank am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße-Barbarossastraße einen zusätzlichen Mülleimer aufzustellen; 2. wieder einen Mülleimer auf dem Neuen Weg, etwa in Höhe der Hausnummer 55, am Verkehrszeichen VZ 274-40 (Tempo 40) anzubringen. Begründung: zu 1.: Am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße-Barbarossastraße ist ca. fünf bis sechs Meter von der Sitzbank entfernt ein Mülleimer angebracht. Leider ist dieser kurze Weg für manche Personen nicht gangbar, sodass sie ihren Müll direkt neben der Bank auf dem Boden entsorgen. Dementsprechend schmutzig und ungepflegt sieht es an manchen Tagen aus. zu 2.: An diesem Verkehrszeichen gab es bereits einen Mülleimer, der abgebrannt und deswegen abmontiert aber nie ersetzt wurde." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 126/16 Betreff: Engstelle auf dem Bürgersteig Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die sich an der Einmündung Nordring in die Vilbeler Landstraße auf dem Bürgersteig befindlichen Pfosten/ Poller so zu versetzen, dass auch Rollstühle, Rollatoren oder Kinderwagen diese sehr enge Stelle auf dem Gehweg passieren können und nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Begründung: An der beschriebenen Stelle (Siehe Abbildung) ist der Bürgersteig durch zwei Telekom-Verteilerkästen ohnehin schon schmal. Die Pfosten sind auf dem verbliebenen Bürgersteig nahezu mittig angebracht, so dass ein Durchkommen für Rollstühle, Rollatoren oder Kinderwagen kaum möglich ist und auf die Fahrbahn ausgewichen werden muss. Dies ist an dieser schlecht einsehbaren und vielbefahrenen Stelle jedoch gefährlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2491 2022 Die Vorlage OF 126/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 125/16 Betreff: Öffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten an folgenden Stellen im Ortsteil Enkheim öffentliche Abfallbehälter, wenn möglich mit Kotbeutelspender aufzustellen: 1. Am Übergang der Barbarossastraße in die Alte Gelnhäuser Straße, Kreuzung Dammweg (Waldrand) 2. An der Einmündung Jean-Kempf-Wege auf die Vilbeler Landstraße 3. An der Einmündung Im Enkheimer Weimerhaus bzw. Voltenseeweg auf die Vilbeler Landstraße Begründung: Gerade an den Übergängen in die Natur (Feld und Wald) fehlt es häufig an Gelegenheiten Müll, insbesondere auch gefüllte Kotbeutel, legal zu entsorgen. Leider bilden sich folglich gerade an diesen Stellen immer wieder illegale Ablageorte für gefüllte Kotbeutel, aber auch für sonstigen Müll. Die Abbildung verdeutlicht dies beispielhaft. Das Aufstellen von öffentlichen Abfallbehältern würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2490 2022 Die Vorlage OF 125/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Herr Lehmann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2022, OF 121/16 Betreff: Ausbau des Dachgeschosses der Landgrabenschule als Raum für die offene Ganztagsschule Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die nötigen Mittel in das Haushaltsjahr 2023 einzustellen, um das Obergeschoss der Landgrabenschule in Bergen auszubauen und zu sanieren um Platz für eine Nachmittagsbetreuung zu erhalten. Begründung: Im Zuge des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 muss die Ganztagsbetreuung sukzessive ausgebaut werden. Die Situation ist in Bergen-Enkheim wie auch in allen anderen Stadtteilen Frankfurts schon jetzt äußerst angespannt und nicht jedes Kind bekommt einen Hortplatz oder einen Platz in der erweiterten schulischen Betreuung. Auch wenn Träger gefunden werden, die gerne eine Betreuung aufbauen wollen, gibt es Probleme beim Finden der Räumlichkeiten. So ist es verwunderlich, dass im Jahr 2011, als die Landgrabenschule ausgebaut wurde, nicht daran gedacht wurde, das zweite Obergeschoss des Haupthauses zu sanieren, um dort eine Möglichkeit zur Betreuung zu schaffen. Es handelt sich um eine komplette Etage, die früher in Schulräume und Hausmeisterwohnung aufgeteilt war. Momentan befindet sich die ESB in zwei Räumen der Schule (der Kunst- und der Musikraum), was schon jetzt sehr wenig ist und hinsichtlich der Entwicklung zu einem Ganztagskonzept überhaupt nicht ausreicht. Sollte es demnächst erforderlich werden, einen Jahrgang um einen Zug zu erweitern, müssen auch diese Fachräume als Klassenräume genutzt werden und können somit auch der ESB nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Auch brandschutztechnisch ist ein Ausbau möglich, wie bei einer Begehung am 23.09.2021 organisiert von der Feuerwehr Frankfurt festgestellt wurde. Am 18.03.2022 fand eine Begehung mit dem Amt für Bau und Immobilien und dem Stadtschulamt statt, die diese Räumlichkeiten ebenfalls für geeignet befanden. Im Sinne einer vorausschauenden Planung sollten die Mittel für den Ausbau schon frühzeitig eingeplant werden, um rechtzeitig genügend Räume für die Ganztagsbetreuung zur Verfügung zu haben. Im Falle einer Konzeption sollte auch an die heißen Sommer gedacht und z.B. eine Solarklimaanlage für dieses Geschoss mitgeplant werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 13 Die Vorlage wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2487 2022 Die Vorlage OF 121/16 wird mit der Maßgabe als Anregung an den Magistrat beschlossen, dass im Betreff für das Wort "Dachgeschoss" die Worte "zweites Obergeschoss" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2022, OF 118/16 Betreff: Markierung des Fahrradwegs um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg rund um den Kreisel zusätzlich rot zu markieren. Begründung: In diesem Bereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Autofahrern. Trotz der Markierungen mit Fahrradsymbolen werden Radfahrer häufig von Autofahrern übersehen. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll den Radweg mit einer roten Markierung hervorzuheben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2485 2022 Die Vorlage OF 118/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg rund um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße rot zu markieren. Zusätzlich soll der vorhandene Fahrradweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Borsigallee/Triebstraße und Taschnerstraße in beiden Fahrtrichtungen rot markiert werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2022, OF 288/11 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 fordert den Magistrat auf: In Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach einzurichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Dies ist eine Änderung (Abzweig Seckbach anstatt Marktstraße) zur Vorlage OF263/11. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrer*innen häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrer*innen bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Sie benötigen dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbeiräte 11 und 16. Der OBR 16 hat der entsprechenden OF 106/16 (Radweg bis zur Marktstraße) zugestimmt. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2189 2022 Die Vorlage OF 288/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2022, OF 108/16 Betreff: Bedarfshaltestelle am Berger Friedhof für die Buslinien 40, 42 und M43 einrichten Der Magistrat wird gebeten, traffiQ und VGF zu veranlassen, in westlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße eine Bedarfshaltestelle in Höhe des Zugangs zum Berger Friedhof, der sich zwischen den Hausnummern 87 und 89 befindet, für die Buslinien 40, 42 und M43 einzurichten. Begründung: Der Abstand zwischen den an der Marktstraße in westlicher Fahrtrichtung gelegenen Bushaltestellen "Karl-Wessendorft-Straße" und "Michlersbrunnen" beträgt zwar lediglich 500 m, jedoch ist der Zugang zum Berger Friedhof von diesen jeweils 230 bzw. 270 m entfernt. Dies ist insbesondere für ältere und bewegungseingeschränkte Friedhofsbesucher, die den ÖPNV nutzen, eine beschwerliche Distanz, die noch zu Fuß zu überwinden ist. Die Einrichtung einer Bedarfshaltestelle für die Buslinien 40, 42 und M43 am Zugang zum Berger Friedhof könnte hier Abhilfe schaffen und einen Friedhofsbesuch mit dem ÖPNV insbesondere für ältere und bewegungseingeschränkte Menschen erleichtern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 108/16 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 108/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 108/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 1 GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, 1 GRÜNE, LINKE und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2022, OF 106/16 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße Der Ortsbeirat wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, in Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrer*innen häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrer*innen bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Zu ihrer Sicherheit benötigen sie dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbeiräte 11 und 16, weswegen ein gleicher Antrag auch im OBR 11 besprochen wird. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1955 2022 Die Vorlage OF 106/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten, um so eine innerörtliche Radwegverbindung von Bergen nach Enkheim und umgekehrt zu schaffen. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2022, OF 263/11 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 fordert den Magistrat auf: In Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrer*innen häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrer*innen bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Sie benötigen dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbeiräte 11 und 16. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 263/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD und 3 CDU gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2022, OF 104/16 Betreff: Regelung Baustellenverkehr Neubaugebiet Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ab sofort und für die gesamte weitere Dauer der Bauarbeiten im Neubaugebiet Leuchte die Zufahrt für LKW zur Baustelle so zu regulieren, dass diese zukünftig nicht mehr über die Barbarossastraße und/oder die Triebstraße erfolgt. Dazu schlägt der Ortsbeirat die Umsetzung folgender Maßnahmen vor, die im Vorfeld noch im Rahmen eines Ortstermins, der möglichst zeitnah stattfinden sollte, im Detail abzustimmen sind: 1. An der Vilbeler Landstraße in südlicher Fahrtrichtung und der Borsigallee in östlicher Fahrtrichtung werden Verkehrsschilder angebracht, welche die Zufahrt für Baustellenfahrzeuge in das Neugebiet Leuchte regeln und den Baustellenverkehr jeweils über die Straße "Am Hessen-Center" leiten, damit dieser dann von der "Vilbeler Landstraße" aus südlicher Richtung kommend direkt in die Straße "Leuchte" einbiegen kann. (siehe Planskizze). 2. Die Bauunternehmen werden von den jeweiligen Auftraggebern angewiesen, das Neubaugebiet Leuchte möglichst von Osten aus (via Fechenheim) anzufahren und - sofern dies nicht möglich sein sollte - die für Baustellenfahrzeuge unter 1.) beschriebene Route verbindlich einzuhalten. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die "Barbarossastraße" als auch die "Triebstraße" weder für die An- noch für die Abfahrt zur bzw. von der Baustelle genutzt werden dürfen. Begründung: Da eine direkte Einfahrt in die Leuchte für aus westlicher (über die Borsigallee) und nördlicher Richtung (über die Vilbeler Landstraße) kommende Fahrzeuge grundsätzlich nicht möglich ist, sind seit Beginn der Erschließungsarbeiten die Barbarossastraße und auch die Triebstraße zusätzlich mit schweren Baufahrzeugen belastet. Daher ist die Einführung einer eindeutig geregelten Verkehrsführung für den Baustellenverkehr zum Neubaugebiet Leuchte erforderlich, damit die Barbarossastraße und auch die Triebstraße zukünftig nicht mehr von Baustellen-LKW frequentiert werden. Eine provisorische Öffnung der Leuchte zur Einfahrt von Westen und Norden kommend ist nicht zielführend, da damit nicht nur der Baustellenverkehr, sondern auch ein nicht unerheblicher Durchgangsverkehr dort hineingeleitet würde und somit die Anwohner in den Wohngebieten an der Leuchte, am Fritz-Schubert-Ring sowie im alten Stadtkern von Bergen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt wären. Zudem bestünde die Gefahr, dass Schwerlastverkehr, der sich seinen Weg durch Bergen sucht, spätestens in der engen Röhrborngasse "steckenbleibt", was in der Vergangenheit bereits wiederholt vorgekommen ist. Planskizze: Regelung Baustellenverkehr Neubaugebiet Leuchte aus westlicher und nördlicher Richtung Karte (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, 2012 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.02.2022, OF 93/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1858 2022 1. Die Vorlage OF 93/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 104/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, 4 CDU, 1 GRÜNE, SPD und LINKE gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU, 2 GRÜNE und FDP
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 97/16 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2022 werden in der Produktgruppe 16.03 die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/ Triebstraße in Enkheim in einen Kreisverkehr eingestellt. Begründung: Durch das Baugebiet in der Leuchte besteht seit Mitte/Ende 2021 ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der Barbarossastraße und der Riedstraße durch Baustellenfahrzeuge und sonstige LKW. Dieser Zustand wird in den kommenden Jahren so bleiben, vielleicht sogar zunehmen. Ist das Neubaugebiet dann erschlossen und bebaut, bleiben die Baufahrzeuge zwar weg, aber dafür werden die Neu-Enkheimer die beiden Straßen benutzen. Da in der heutigen Zeit viele Familien mehr als ein Auto haben, ist davon auszugehen, dass der Verkehr nicht weniger wird. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die beiden Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken, in erster Linie Anwohner, erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden!) Mit einem Kreisverkehr an o.g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Der aktuelle Zustand ist mittlerweile unhaltbar und den Anwohnern nicht mehr vermittelbar. Der Verkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 29 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Die Vorlagen OF 99/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Die Vorlage OF 100/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 112 2022 Etatanregung EA 113 2022 Etatanregung EA 114 2022 Etatanregung EA 115 2022 Etatanregung EA 134 2022 1. Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 97/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 98/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 99/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 100/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. und 2. jeweils die Summe "1.000.000 Euro" auf "1.500.000 Euro" geändert wird. 6. Die Vorlage OF 102/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen WBE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.02.2022, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 180/11 vom 17.01.2022 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OA 292/18 OBR 11; B 165/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 ( Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses müssten eventuell die Kreuzungsbereiche entsprechend ausgebaut werden. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. Begründung: Da sich nach der Kommunalwahl 2021 eine neue Koalition im Frankfurter Römer zusammengefunden hat, erhofft sich der Ortsbeirat 11 zukünftig eine konsequentere, nicht hinhaltende Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen bzgl. der Einschränkung des Durchgangsverkehrs durch enge Wohnstraßen. Aufgrund dessen regt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal die im Tenor geschilderten Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße an. Die Wilhelmshöher Straße wird werktäglich von circa 12.000 Kraftfahrzeugen befahren, davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. In seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165, führt der Magistrat aus, dass erst langfristig bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden könne. Dies vorausgesetzt, könnten Verkehrsverlagerungen voraussichtlich frühestens in circa zehn Jahren vorgenommen werden. Dies ist keinesfalls hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 292 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Bericht des Magistrats vom 13.06.2022, B 249 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 16.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1399, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2022, OF 180/11 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des gebietsfremden Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 ( Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses müssten eventuell die Kreuzungsbereiche entsprechend ausgebaut werden. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. Begründung: Da sich nach der Kommunalwahl 2021 eine neue Koalition im Frankfurter Römer zusammengefunden hat, erhofft sich der Ortsbeirat 11 zukünftig eine konsequentere, nicht hinhaltende Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen bzgl. der Einschränkung des Durchgangsverkehrs durch enge Wohnstraßen. Aufgrund dessen regt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal die im Antragstext geschilderten Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße an. Die Wilhelmshöher Straße wird werktäglich von ca. 12.000 Kraftfahrzeugen befahren, davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. In seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165 führt der Magistrat aus, dass erst langfristig bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden könne. Dies vorausgesetzt, könnten Verkehrsverlagerungen voraussichtlich frühestens in ca. zehn Jahren vorgenommen werden. Dies ist keinesfalls hinnehmbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 140 2022 Die Vorlage OF 180/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2022, OF 181/11 Betreff: Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zum barrierefreien Ausbau der beiden Bushaltestellen Budge-Heim (Lohrberg)? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, nach dem aktuellen Stand der Planungen zum barrierefreien Ausbau der beiden Bushaltestellen Budge-Heim (Lohrberg) in Richtung Draisbornstraße und Richtung Vilbeler Landstraße. Begründung: Bereits im Februar 2017 wurden dem Ortsbeirat 11 die ersten Planungen zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen Budge-Heim (Lohrberg) durch das Amt für Straßenbau und Erschließung zur Verfügung gestellt. Im November 2021 wiederum wurden dem Ortsbeirat 11 die überarbeiteten Pläne der VGF zu den beiden Bushaltestellen sowie eine Haltestellenliste übermittelt. Aus den Unterlagen geht allerdings nicht hervor, wann der Ausbau der Bushaltestellen durchgeführt werden soll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 308 2022 Die Vorlage OF 181/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2022, OF 79/16 Betreff: Kleinere Busse für die Linie 40 Enkheim - Bergen-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Nahverkehrsgesellschaft traffiQ zu prüfen und zu berichten: - inwieweit das Fahrgastaufkommen auf der Linie 40 zwischen Enkheim und Bergen-Ost den durchgängigen Einsatz kleinerer Midi- oder Minibusse zulässt, um insbesondere auf der von drei Buslinien frequentierten Marktstraße für eine Entlastung der Anlieger und im Begegnungsverkehr - auch mit anderen Bussen - zu sorgen - zu welchem Zeitpunkt eine Umstellung der Linie 40 auf kleinere Busse möglich wäre - ob diese auch mit Elektroantrieb ausgestattet werden können Begründung: Mit der Einrichtung der Buslinie 40 als Schnellverbindung zwischen Bergen-Ost und der U-Bahnstation Enkheim ist ein lange gehegter Wunsch der ÖPNV-Nutzer in Bergen-Enkheim in Erfüllung gegangen. Jedoch führt das dadurch erhöhte Aufkommen von mittlerweile drei Buslinien (40, 42 und 43), die zudem eng getaktet sind, auf der Marktstraße mit ihren beengten Verhältnissen zu einer erheblichen Belastung sowohl der Anlieger als auch im Begegnungsverkehr, bei dem sich die Busse häufig gegenseitig behindern. Um diese Situation zumindest etwas zu entschärfen, erscheint für die Buslinie 40 der Einsatz kleinerer Midi- oder Minibusse sinnvoll, da dort - im Gegensatz etwa zur Buslinie 42 (siehe ST 2189 vom 26.11.18) keine großen Nachfragespitzen im Schülerverkehr aufkommen dürften. Sofern die Auslastung es zulässt, würde der Einsatz kleinerer Midi- oder Minibusse auf der Linie 40 also nicht nur eine Entlastung der Anlieger und im Begegnungsverkehr bedeuten, sondern wäre mit niedrigeren Verbrauchs- und damit einhergehend niedrigeren Emissionswerten auch ein positiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Der Einsatz von Midi- oder Minibussen mit Elektroantrieb würde diesen Effekt noch einmal verstärken. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 79/16 wird abgelehnt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu diesem Thema Vertreterinnen und Vertreter der VGF in den Ortsbeirat einzuladen. Abstimmung: zu 1.: WBE, CDU, GRÜNE und LINKE gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD und FDP
Partei: BFF
Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
Von und nach Fechenheim Nord sind sowohl die Centerschneise und der Waldweg an den Kleingärten (Borsigallee), sowie der Teufelsbruch (Wächtersbacherstraße) wegen der Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel gesperrt. Die für den Geh- und Radverkehr ausgewiesene Umleitung führt zur Vilbeler Landstraße, was einen Mehrweg von bis zu 2 km bedeutet. Das ist eine Zumutung für Schulkinder, Arbeitnehmer:innen und Menschen, die (nicht mehr) gut laufen können um zur U-Bahn (U4/U7) oder ihren Einkaufsmöglichkeiten zu kommen. Es wurde beobachtet, dass manche in ihrer Not über die Autobahn an der Centerschneise laufen. Bei einer geschätzten Bauzeit von 10 Jahren und Kosten von 1.4 Milliarden Euro Steuergeldern für den Autobahnausbau der nur Autofahrenden dient, ist die Installation einer Fußgängerbehelfsbrücke das Mindeste an sozialer Gerechtigkeit.
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Reaktion der Stadt: Der Magistrat kann den Wunsch nach einer für den Fuß- und Radverkehr attraktiven Verbindung gut nachvollziehen und hat sich bereits bei der Autobahn GmbH des Bundes erkundigt. Diese hat Mitte Januar Folgendes mitgeteilt: „[…] Aufgrund der laufenden Arbeiten mit schweren Fahrzeugen und Baugeräten mussten die im Baufeld verlaufenden Wege gesperrt werden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.“ Derzeit, schreibt die Autobahn GmbH, erarbeite man die Unterlagen für eine verkehrssichere Führung der Fußgänger:innen und Radfahrer:innen durch das Baufeld Ost des Riederwaldtunnels. „Dieser Weg wird voraussichtlich noch im Frühjahr 2024 fertiggestellt sein, sodass dann die direkte Verbindung zwischen der Borsigallee und dem Stadtteil Fechenheim wieder zur Verfügung steht […].“ Der Bau einer Behelfsbrücke über das Baufeld ist somit nicht erforderlich.
Weiter lesen auf FFM.DEAn der Berger Warte gibt es einen Wanderweg, der über die Vilbeler Landstraße (B521) führt. Zudem gibt es dort auf beiden eine Bushaltestelle. Leider lässt es der Verkehr kaum zu, dass man diese Straße sicher überquert. Um die nächstgelegene Ampel zu benutzen, müsste man fast einen halben Kilometer Umweg laufen. Hier sollte man einen Fußgängerüberweg installieren oder zumindest in der Mitte eine Verkehrsinsel, da man dann wenigstens jede Spur einzeln überqueren kann.
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Reaktion der Stadt: Bei der Örtlichkeit handelt es sich um die Bundesstraße B 521, deren Straßenbaulast nicht bei der Stadt Frankfurt am Main, sondern bei der Bundesrepublik Deutschland liegt. Zwar ist die Straßenverkehrsbehörde Frankfurt am Main für die Anordnung von Verkehrszeichen (VZ) innerhalb der Stadtgrenzen zuständig, die Zuständigkeit für die Anbringung der angeordneten Verkehrszeichen beziehungsweise baulicher Maßnahmen – wie der Bau einer Querungshilfe beziehungsweise die Errichtung einer Lichtsignalanlage – liegt in diesem Fall jedoch bei Hessen Mobil. Ein Fußgängerüberweg darf gemäß § 26 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) nur innerhalb einer geschlossenen Ortschaft angelegt werden. Die angesprochene Örtlichkeit liegt jedoch außerhalb einer durch VZ 310 StVO (Ortstafel) gekennzeichneten geschlossenen Ortschaft. Somit ist eine Sicherung des querenden Fußgängerverkehrs mittels Fußgängerüberweg nicht zulässig. Zur Klärung, ob und wenn ja, welche gesicherte Querungsmöglichkeit in Frage kommt, ist eine Abstimmung mit Hessen Mobil erforderlich. Dies wird umgehend veranlasst. Auf Grund der engen Terminierung des Vorgangs ist derzeit eine abschließende Beantwortung nicht möglich.
Weiter lesen auf FFM.DEEine Fahrradspur, auf der südlichen Seite vom alten Rathaus für die kommende Sperrung der Marktstraße ca. 2 Jahre während der Restaurierung des Rathauses, schlage ich vor. Derzeit ist für 4 Wochen dort die Marktstr. gesperrt und es gibt nur einen Durchgang an der nördlichen Seite des Rathauses und dort ist ein Schild "Durchfahrt verboten" mit einen Fahrrad darauf (Verkehrszeichen 250). An dieses Schild hält sich aber kein Fahrradfahrer und im 2-Minuten-Takt fahren Ironman-Profis und alles anderen Fahrradfahrer dort durch. Die Marktstr. ist ein Streckenteil des Ironman und wird somit als Probestrecke genutzt. Auf der südlichen Seite ist genug Platz für eine Arbeitsgerüst und eine Fahrradspur und die Fußgänger werden auf der nördlichen Seite nicht so erschreckt.
Die Kreuzung Erlenseerstr., Nordring, Frohngrundweg am Marktplatz in Ffm-Bergen so zu gestalten, dass Fußgänger die Erlenseerstr. sicher überqueren können und die KITA-Kinder sicher ihr Freizeitgelände erreichen: 1. abknickende Vorfahrt aufheben ( Relikt der ehemaligen Bundesstrasse). 2. Erlenseerstr. so verengen, dass ein Gehweg auf der nördlichen Straßenseite errichtet werden kann. Hierdurch kann der "naturnahe Zustand" (nördliche Straßenseite) erhalten bleiben und ein Fußgängerüberweg etabliert werden, wie es der Magistrat in seiner Ablehnung der Idee 1977 fordert.
Fußgänger, die vom Nordring oder Frohngrundweg kommen, können die Erlenseer Straße an der Kreuzung zum Nordring nur unter Risiko überqueren um ihren Weg nach Osten fortzusetzen. Um an der Kreuzung den Übergang zu verhindern, wurde in der Innen-Kurve der Erlenseer Str. schon vor Jahren ein Geländer gestellt. Dies führt dazu, dass die dennoch querenden Fußgänger sich noch länger auf der Straße aufhalten müssen. Abhilfe könnte geschaffen werden, indem an der nördlichen Seite der Erlenseer Str. ein Stück Gehweg erstellt wird, der vom Frohngrundweg bis zum Eingang zu einem Gartenstück reicht, das von einer Kita in Bergen-Enkheim als Außengelände genutzt wird. Hier wäre eine "sichere" Straßenüberquerung möglich. Außerdem müssten die Kinder der Kita nicht von dem Freigelände mit Graben direkt auf die Straße gehen.
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Reaktion der Stadt: Der Magistrat bedauert, dem Wunsch nach einem Gehweg in diesem Bereich nicht entsprechen zu können. Für die Anlage des Gehwegs wäre aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten die Verrohrung eines Gewässers erforderlich. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) muss jedoch die Funktions- und Leistungsfähigkeit von Gewässern 2. und 3. Ordnung als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten bleiben beziehungsweise verbessert werden. Der natürliche oder naturnahe Zustand soll erhalten beziehungsweise wieder erreicht werden. Eine Verrohrung in diesem Bereich der Erlenseer Straße widerspricht diesen Zielen. Auch die Anlage eines Fußgängerüberwegs ist hier nicht möglich, da aufgrund der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ2001) auf bevorrechtigten Straßen an Kreuzungen und Einmündungen mit abknickender Vorfahrt Fußgängerüberwege vermieden werden sollten. Der Magistrat geht zudem davon aus, dass die für die Anlage eines Fußgängerüberweges erforderliche Stärke des Fußverkehrs (50 bis 100 querende Personen pro Stunde) hier nicht erreicht wird.
Weiter lesen auf FFM.DEDer Radweg von Bergen-Enkheim nach Fechenheim verläuft nur auf einer Seite der Vilbeler Landstraße. Laut Beschilderung ist die erste Teilstrecke nicht nur von den Radfahrern in beiden Richtungen, sondern auch von Fußgängern in beiden Richtungen zu nutzen. Im zweiten Teil (von BE aus gesehen) ist der Weg laut Beschilderung nur für Radfahrer zu nutzen. Die Fußgänger sollen auf den Waldweg wechseln. Das passiert selten, weil die Beschilderung übersehen wird und weil es für Frauen und Kinder gefährlich erscheint (der Weg ist nicht einsehbar). Der zweite Teil des Weges könnte ohne großen Aufwand verbreitert werden, d.h. es gibt keinen einsehbaren Grund für die enge Gestaltung. Der erste Teil könnte entlastet werden, wenn auf der Gegenseite (von Fechenheim nach Enkheim) ein durchgängiger Fußweg von der Birsteinerstraße bis nach Enkheim gebaut werden würde. Dazu ist der größte Teil bereits vorhanden, aber ist in einem erschreckenden Zustand. Der fehlende Teil ist ohne große bauliche Maßnahmen realisierbar. Die jetzige Situation ist sehr gefährlich und man riskiert aus Sicht der Stadt Unfälle - ich kann dies als täglicher Nutzer gut einschätzen. Im Anhang finden Sie Bilder von der jetzigen Situation. Eines zeigt die Verengung, das andere die Wegführung für Fußgänger durch den Wald. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Fahradweg zwischen Taschner Straße und Florianweg anlegen und von vier auf zwei Fahrstreifen reduzieren.
Wenn man mit den Rad auf der Vilbeler Landstraße, von Bergen Enkheim kommend, bergab Richtung Seckbach fährt, biegt plötzlich der Radweg rechts ab. An dieser Stelle fahren sowohl die Fahrradfahrer, als auch die Autos (weil ziemlich steil bergab) etwas schneller. Um auf den Radweg zu kommen, muss man allerdings fast auf Null abbremsen (weil man dort eine sehr enge, meist durch parkende Autos noch engerer S-Kurve fahren muss) und dies Mitten auf der Straße. Oft kommen einem dabei die Autos gefährlich nah, wahrscheinlich weil diese nicht erkennen, dass der Radfahrer einen Grund hat abzubremsen. Es gibt bestimmt viele Arten diese Stelle zu entschärften. Ich halte eine Art sichtbaren Verzögerungsstreifen für Radfahrer auf der Straße für die einfachste und schnellste Lösung, aber es gibt sicher auch andere Lösungsmöglichkeiten für dieses Problem. Klar ist nur, dass an dieser Stelle etwas passieren muss und zwar bevor etwas passieret.
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Reaktion der Stadt: Wir teilen die Auffassung, dass die beschriebene Stelle auf Höhe der Vilbeler Landstraße 177 am Übergang zum Kirchbergweg für den Radverkehr gefährlich und dringend verbesserungswürdig ist. Der Kirchbergweg ist erst vor einigen Jahren als Teil des Fahrradwegweisungsnetzes ertüchtigt worden und eine wichtige Verbindungsalternative zur radverkehrsunfreundlichen Vilbeler Landstraße. Um jedoch in den Kirchbergweg aus Richtung Norden kommend abbiegen zu können, muss der Radverkehr stark abbremsen und zudem über die Bordsteinabsenkung auf der „falschen“ Seite der Lichtsignalanlage (LSA) auf den Gehweg fahren. Falschparker vor der Schranke behindern zudem die Sicht und erschweren die an sich zu eng angelegte Durchfahrtsmöglichkeit für Radfahrende und Zu-Fuß-Gehende neben der Schranke. Um die Situation nahmobilitätsfreundlicher zu gestalten, wird die Stelle deshalb ganzheitlich verbessert (siehe Plan). Zum einen wird hierfür der Bordstein auf beiden Seiten der LSA auf ganzer Länge gleichmäßig abgesenkt. Zudem wird die LSA barrierefrei (taktiles Blindenleitsystem vor der Fußgängerfurt). Zum anderen wird am Übergang zum Kirchbergweg eine Abpollerung hergestellt, um das ordnungswidrige Parken von Kraftahrzeugen (Kfz) künftig zu unterbinden. Die nicht mehr benötigte Schranke (aus Zeiten der ehemaligen Straßenbahnnutzung der VGF) wird entfernt und durch rotweiße Poller mit einem Abstand von 1,80 Meter ersetzt. Der Rad- und Fußverkehr, auch Lastenräder, Rollstühle oder Kinderwägen, können passieren; Kfz nicht.
Weiter lesen auf FFM.DEIn Bergen und Seckbach müssen bzw werden die PKWs auf die Fussweg ausweichen damit die Busse durchfahren können. Die Busse fahren teilweise an Stellen vorbei an denen sie ausweichen könnten. Dies ist besonders im Nordring und auf der Marktstraße nach der Erlenseer Str Richtung Ortsausgang. Am alten Rathaus auf der Marktstraße wurde sogar ein Pfosten auf dem Fussweg entfernt damit der Bus mehr Platz bekommt. Beim Emma Budge Heim nutzen die Busse die Fusswege in den Kurven. Dies sieht man an den defekten Kantensteinen.
In Bergen und Seckbach müssen bzw werden die PKWs auf die Fussweg ausweichen damit die Busse durchfahren können. Die Busse fahren teilweise an Stellen vorbei an denen sie ausweichen könnten. Dies ist besonders im Nordring und auf der Marktstraße nach der Erlenseer Str Richtung Ortsausgang. Am alten Rathaus auf der Marktstraße wurde sogar ein Pfosten auf dem Fussweg entfernt damit der Bus mehr Platz bekommt. Beim Emma Budge Heim nutzen die Busse die Fusswege in den Kurven. Dies sieht man an den defekten Kantensteinen.
auf 2 Spuren zur Verkehrsberuhigung - stattdessen abgetrennter Ausbau eines Fuss- und Radweges zwischen Enkheim und Bergen
Hinsichtlich der Problematik am Lohrberg und der ständigen Behinderungen nicht nur der Buslinie 83, möchte ich folgenden Vorschlag zur Prüfung vortragen. Aktuell dreht der Minibus von der Friedberger Ldstr. kommend auf dem Parkplatz Lohrberg. Allein hier ist ein Wenden kaum möglich. Ich bitte den Magistrat zu Prüfen, den Bus weiter zu verlängern über den Berger Weg hinaus zum Klingenweg bis zur Vilbeler Ldstr. Ab hier links über die B521 > Fertighausausstellung, links > Friedberger Ldstr. Ein mitbedienen der Haltestellen der Linie 551 sollte hinsichtlich der Umlaufzeit geprüft werden. Folgende Punkte sind jedoch zu beachten. Da nur ein Kurs auf der Linie 83 verkehrt, muss die Umlaufzeit exakt kalkuliert werden. Keine Wendezeit und wenden am Lohrberg. "Ringlinie" Ob die Verbleibende Fahrzeit ausreicht um am der Friedberger Warte eine Wendezeit von 5 Minuten zu erreichen müsste geprüft werden. Des weiteren muss die Schranke im Klingenweg verändert werden. Eine komplette Entfernung wäre natürlich am einfachsten, jedoch würden kein KFZ Führer die Fahrverbote für den KFZ Verkehr beachten. Daher sollte geprüft werden, die Schranke zunächst so weit wie möglich in Richtung Wohngebiet zu setzen um den Weg für den elektrischen Anschluss zu verkürzen. Die Schranke sollte entsprechend mittel Schlüsselschalter oder gewichtsabhängiger Schleife für den Bus befahrbar sein. Die Anforderung mittels Funkanforderung halte ich für zu anfällig. Es wäre schon wenn dieser Vorschlag in weitere Anträge von örtlichen Fraktionen einfließen würde.
Die Berger Warte ist mit 212,4 m ü nn die höchste Stelle im Frankfurter Stadtgebiet. Allerdings ist die Grünfläche stark vernachlässigt. Während auf der anderen Seite der Vilbeler Landstraße am Jüdischen Friedhof die Anlage erneuert und ein gepflegter Parkplatz angelegt wurde, ist die Berger Warte von der Straße aus kaum wahrnehmbar und die Grünfläche ungepflegt.
es gab schon eine Straßenbahn nach Bergen von Riederwald über die Gewinner Straße. Heute ist ein Teil nun als Fahrradweg nutzbar. Allerdings ist es fast unmöglich mit dem Fahrrad auf der Gewinner Straße zu fahren. von Enkheim über die Vilbler Landstraße wäre auch eine Möglichkeit.