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Baustelle Assenheimer Straße 19

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 10.10.2017, OF 208/7 Betreff: Baustelle Assenheimer Straße 19 Vorgang: V 1085/14 OBR 7; V 118/16 OBR 7 Eine Bautätigkeit auf dem Grundstück Assenheimer Str, 19 ist seit über vier Jahren nicht zu erkennen. Der Bürgersteig war drei Jahre überhaupt nicht vorhanden und ist seit einem Jahr durch eine Verlegung auf die Straße wieder eingeschränkt nutzba. Die vier Parkplätze vor der Baugrube fallen jedoch weiterhin weg. Für Fußgänger, Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl- und Rollatorfahrer , Schüler der Michael-Ende-Schule und auch Autofaher ist die Baugrube eine Behinderung. Der Zustand ist für den gesamten Stadtteil ein Schandfleck. Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass die schon gestellten Anträge zur Assenheimer Str 19 (OF423/7 und OF46/7) immer noch nicht beantwortet sind! Wegen des unhaltbaren Zustands bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut um Auskunft über diese Baustelle. Wann und was unternimmt der Magistrat damit dieses Grundstück wieder bebaut wird? Wann wird der Bürgersteig wieder geschlossen und begehbar gemacht und wann werden die vier Parkplätze wieder benutzbar? Hat der Bauherr eine Sondernutzungsgenehmigung für den Gehweg? Werden Benutzungsgebühren seitens des Straßenbauamtes erhoben und vom Bauherren bezahlt? Diese Frage bezieht sich auch auf die seit einem Jahr installierte Verlegung des Gehwegs. Wenn eine Sondernutzungsgenehmigung vorliegt: Kann diese wegen unzumutbarer Störung der öffentlichen Straßennutzung zeitlich begrenzt und ggfs. entzogen werden?dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 15.07.2014, V 1085 Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 118 Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 611 2017 Die Vorlage OF 208/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme