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Baustelle Assenheimer Straße 15
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.07.2014, V 1085 entstanden aus Vorlage: OF 423/7 vom 24.06.2014 Betreff: Baustelle Assenheimer Straße 15 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft über die Baustelle Assenheimer Straße 15. Begründung: Nachdem die Fassade des Baus, die zur Hälfte in den Fußweg hineinragte, Ende vergangenen Jahres abgerissen wurde, klafft nun ein Loch im Gehweg. Es ist keinerlei Bautätigkeit auf der Baustelle zu beobachten und damit auch keine Aktivitäten, die darauf schließen lassen, dass der Gehweg bald wieder begehbar ist. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um den Schulweg der Schüler der Michael-Ende-Schule, Außenstelle Assenheimer Straße 38-40, handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1354 Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 118 Antrag vom 10.10.2017, OF 208/7 Auskunftsersuchen vom 24.10.2017, V 611 Aktenzeichen: 63 0
Baustelle Assenheimer Straße 19
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 118 entstanden aus Vorlage: OF 46/7 vom 12.08.2016 Betreff: Baustelle Assenheimer Straße 19 Vorgang: V 1085/14 OBR 7 Seit nunmehr über drei Jahren ist der Bürgersteig vor der Liegenschaft Assenheimer Straße 19 nicht benutzbar und Teil der Baugrube. Eine Bautätigkeit ist nicht zu erkennen. Fußgängerinnen und Fußgänger, Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl-und Rollatorfahrerinnen und -fahrer, Schülerinnen und Schüler der Michael-Ende-Schule etc. müssen auf die Straße ausweichen. Bereits im Auskunftsersuchen vom 15.07.2014, V 1085, ist dieses Problem vom Ortsbeirat 7 thematisiert worden. Wegen des unhaltbaren Zustands bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut um Auskunft über diese Baustelle: 1. Wann und wie kann der Bürgersteig wieder geschlossen und begehbar gemacht werden? 2. Hat der Bauherr eine Sondernutzungsgenehmigung für den Gehweg? 3. Werden Benutzungsgebühren seitens des Straßenbauamtes erhoben und vom Bauherrn bezahlt? 4. Wenn eine Sondernutzungsgenehmigung vorliegt: Kann diese wegen unzumutbarer Störung der öffentlichen Straßennutzung zeitlich begrenzt und ggf. entzogen werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 15.07.2014, V 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 172 Antrag vom 10.10.2017, OF 208/7 Auskunftsersuchen vom 24.10.2017, V 611 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2289 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 63 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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