Antrag vom 20.10.2016, OF 213/5 Betreff: Tempo-30-Zonen um die Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, - die Textorstraße zwischen Holbeinstraße und Brückenstraße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen westlich und östlich der Schweizer Straße zu integrieren. - die Schwanthalerstraße zwischen Stegstraße und Brückenstraße für den Radverkehr in beiden Richtungen freizugeben.
Begründung:
Im Bereich zwischen Holbein- und Brückenstraße sollte außer auf der Schweizer Straße eine einheitliche Tempo-30-Zone geschaffen werden. Dazu muss die verwirrende Situation (Textorstraße als Tempo-30-Straße, aber Tempo-30-Zone nördlich und südlich davon) beseitigt werden. Die Beschilderung wurde seinerzeit wegen der geplanten Radroute so angeordnet. Nach Aufgabe der Planung ist das nicht mehr sinnvoll. In der Schwanthalerstraße besteht im angegebenen Bereich keine besondere Gefährdungslage, weshalb sie für den Radverkehr freigegeben werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 213/5 wurde zurückgezogen.