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Erlaubnis zur Sondernutzung von Gehwegen

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 19.09.2021, OF 216/6 Betreff: Erlaubnis zur Sondernutzung von Gehwegen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass alle zuständigen Ämter bei genehmigten Sondernutzungen der Gehwege darauf dringen, jegliche Gefährdung von Fußgängern auszuschließen. Eine Begutachtung der Maßnahmen muss obligatorisch sein.

Begründung:

Am Haus Gotenstraße 78 (Unterliederbach) steht seit Monaten ein Baugerüst, welches den Gehweg, der auch Schulweg ist, vollständig blockiert, sodass Passanten das Hindernis auf dem benachbarten Radweg umrunden müssen. Da der Hausbesitzer die Auflage der Stellung eines Arkadengerüstes missachtete, dieses aber den Radweg nur geringfügig eingeengt hätte, veranlasste das zuständige Amt eine Beschilderung in Fahrtrichtung des Radweges, die Fußgängern bevorrechtigt die Nutzung des Radweges erlaubt - diesen aber trotzdem für Radfahrende freigibt. Noch gefährlicher wird dies für Passanten, denn vermehrte Falschfahrer (entgegen der Fahrtrichtung) können diese unvermuteten Fußgänger und die Beschilderung gar nicht sehen. Da Kontakte zu den Ämtern bisher ins Leere liefen, darf eine gefährdende Radlerbevorzugung nicht zur üblichen Praxis werden!Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 216/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 216/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE., FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)