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Die Chancen für einen lebenswerten, aufgelockerten neuen Stadtteil im Nordwesten Frankfurts nutzen

Lesezeit: 6 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 21.10.2017, OF 217/7 Betreff: Die Chancen für einen lebenswerten, aufgelockerten neuen Stadtteil im Nordwesten Frankfurts nutzen Nur durch mehr Wohnungsbau schaffen wir es, dass junge Familien, Berufseinsteiger und alle, deren Lebensumstände sich ändern, in Frankfurt adäquaten Wohnraum finden. Der Ortsbeirat sieht es als problematisch an, dass die Mittelschicht wegen dem angespannten Wohnungsmarkt aus Frankfurt verdrängt wird. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bedarf es auch der Entwicklung neuer Wohnquartiere. Wichtig ist zu beachten, dass der neue Stadtteil im Nordwesten alle Bürger, alteingesessene wie auch zuziehende, vom Wandel gleichermaßen profitieren. Gerade hier ist eine kreative Stadtpolitik gefragt. Deshalb begrüßen der Ortsbeirat die zu führenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Frankfurter Nordwesten. Dies vorausgeschickt, sollten aber wesentliche Punkte bedacht und geklärt werden: 1. Verkehrstechnische Infrastruktur ist in Hauptsträngen bereits geplant oder vorhanden (U6, RTW, S-Bahn, Ortsumfahrung Praunheim). Bevor es zu einem Baubeginn für den neuen Stadtteil kommt, muss die Verlängerung der U6, RTW und Ortsumfahrung Praunheim realisiert sein. Gefordert wird seit langem der P+R Taunusblick (mit Quartiersgarage), um den steigenden Zahlen der Verkehrsteilnehmer gerecht zu werden. Geprüft werden soll die Realisierbarkeit einer Autobahnabfahrt A5 bei dem P+R Taunusblick, S-Bahn-Anbindung S5 an das neue Baugebiet (durch geringfügige Streckenverlegung der S-Bahn-Linie) sowie einer Straßenanbindung über eine neu zu schaffende Ortsumfahrung Niederursel an die Rosa-Luxemburg-Straße. Der Verkehrsabfluss auf der Westerbachstraße (Rödelheim / Sossenheim) muss durch eine weitere Autobahnauf- und abfahrt auf die A5 bzw. A66 verbessert werden. 2. Die gesamte Infrastruktur (Verkehrsinfrastruktur, Einkaufsmöglichkeiten für den Versorgungsbedarf der Bevölkerung, Schulen, Kitas, Sport- und Freizeitflächen sowie die Versorgung mit städt. Institutionen) muss vorher geplant und zumindest bei der Verkehrsinfrastruktur auch vor der Wohnbebauung fertiggestellt sein. 3. Die Frischluftschneise sowie Grünbereiche, insbesondere entlang der Gewässer, müssen erhalten bleiben bzw. neu gestaltet werden. 4. Eine wirksame Lärmschutzwand entlang der A5 ist Bedingung für eine angrenzende Bebauung. 5. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Groß-Investoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europa-Viertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. Dies gilt auch für die Bebauungsdichte! 6. Eine einvernehmliche Regelung mit den angrenzenden Nachbargemeinden muss erreicht werden, auch dann, wenn nicht das vorgesehene gesamte Gebiet bebaut werden kann. Ebenso ist eine angemessene Entschädigung der betroffenen Landwirte zu leisten. 7. Ebenso ist von Anfang an Hessen Mobil ins Vernehmen über die Planungen zu setzen. Denn nur, wenn zeitnah ein Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der nötigen Arbeiten an der A5 in Abstimmung mit den Planungen der Stadt Frankfurt am Main herbeigeführt wird, kann eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zügig durchgeführt werden. Dies wurde im Rahmen des sogenannten Innovationsquartiers bezüglich der Einhausung der A661 versäumt, was dort zu massiven Verzögerungen führt.Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 187/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 217/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2455 2017 Auskunftsersuchen V 681 2017 1. Die Vorlage OF 187/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 202/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 221/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 222/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 223/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE, BFF und REP (= Ablehnung); CDU (= Nichtbefassung) zu 5. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos; CDU (= Nichtbefassung) zu 6. SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos