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Verbesserungen des Bebauungsplans Nr. 889 - Sandelmühle

Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en): FREIE_WÄHLER

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.08.2012, OF 220/8 Betreff: Verbesserungen des Bebauungsplans Nr. 889 - Sandelmühle Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Anregungen zum B-Plan 889 - Sandelmühle in Verbindung mit dem B 328 vom 23.07.2012 zu übernehmen: 1.0 Magistratsbericht 328/2012 wird mit folgenden Anregungen zur Kenntnis genommen: 2.0 Signalsteuerung Die Signalanlagen an den Orten Dillenburger / Hessestraße, Stadtbahnquerung Hessestraße, An der Sandelmühle / Kupfermühle / Olaf-Palme-Straße, ALDI Olaf-Palme-Straße sowie Olaf-Palme-Straße / Kaltmühle werden vernetzt, damit verkehrsabhängige Steuerungen zur Regel werden. 2.1 Der Magistrat listet auf, welche Signalorte wegen vorhandener Leerrohre derzeit schon verknüpft werden können. 3. (zu a) Zweite Zufahrt Der Verzicht auf die zweite Zufahrt wird zurückgenommen. Der Knotenpunkt An der Sandelmühle/Olaf-Palme-Straße muß entlastet werden. Der Durchstich Sandelmühle zur Kaltmühle benötigt rund 40 lfd. m. Er könnte Teil werden eines Radwegs unmittelbar östlich der Olaf-Palme-Straße/U2-Strecke darüber hinaus bis zum Wegenetz entlang der Autobahn in die Richtungen Kalbach und Bonames. 4.(zu c) Hol- und Bringverkehr Der Magistrat belegt seine angeblich ausreichenden Möglichkeiten für die Abwicklung des ruhenden Verkehrs rund um die geplante Kita durch Zahlen: 4.1 Höchstzahl der Kita-Kinder 4.2 Anzahl der Beschäftigten 4.3 Anzahl der Stellplätze für Beschäftigte auf dem Kita-Gelände und im öffentlichen Raum 4.4 Anzahl der Stellplätze auf dem Kita-Gelände und im öffentlichen Raum für die Hol- und Bringdienste sowie die Anlieferungen für die Küche. 5.0 (zu d.) Verkehrsmengen Die beschriebenen Verkehrszählungen in der Straße An der Sandelmühle werden durch klare Zahlen belegt mit Angaben zu den Fahrtrichtungen und den Zählorten. 5.1 Es werden die jüngsten Zählungen in der Olaf-Palme-Straße in beide Fahrtrichtungen mit Angaben der Zählpunkte genannt. 6.0 (zu e.) Stellplatzsatzung Die Stellplatzsatzung ist antiquiert. Schon auf dem Riedberg und anderenorts wurden statt 1 Stellplatz pro Wohneinheit 1,5 Plätze zugelassen. Für das Neubaugebiet werden 2 Plätze pro Wohneinheit festgesetzt. 6.1 Ziel muß es sein, dass die Nutzer eines Grundstücks ihre Fahrzeuge auf privatem Grund und Boden abzustellen haben und zusätzlich 10% für Besucher vorhalten müssen. 6.2 Durch Stellplätze im öffentlichen Raum werden Steuergeldgelder unnötigerweise ausgegeben für den Flächenbedarf, den Ausbau und die Erhaltung. 6.3 In Tokio kann schon seit über 30 Jahren ein Kfz nur dann zugelassen werden, wenn ein Stellplatz auf privatem Grund nachgewiesen ist. 6.4 Eine Unsitte der Stadt ist es, bei "Sozialem Wohnungsbau" auf 30% der derzeit vorgeschriebenen Stellplätze zu verzichten. Nach nur 20 Jahren läuft die Sozialbindung schon aus, doch die Stellplätze sind auf ewig verloren. Um dieses Manko zu beseitigen, muß eine Baugenehmigung mit der Maßgabe erteilt werden, dass heute schon nicht öffentlicher Raum vorzuhalten ist und die Auflage besteht, in 20 Jahren die fehlenden Kfz-Stellplätze tatsächlich zu errichten. 7.(zu e) Betriebseigene Stellplätze Über die 50 in Rede stehenden Stellplätze des ortsansässigen Gewerbebetriebs ist ein Vertrag mit der Stadt zu schließen, der unter anderem regelt, dass die geplante Menge an Plätzen bis zu einem bestimmten Termin verfügbar, auf Dauer zur Verfügung stehen muß und wer die Kosten trägt. 8.(zu e) Einzelhandelsflächen Vor der Ansiedlung von Einzelhandel ist zu warnen. In der seit 1925 bestehenden Siedlung Brühlfeld leben 300 Menschen; 500 sollen nunmehr hinzu kommen. Von 800 Personen kann nicht einmal ein Kioskbetreiber leben. Allenfalls kommen Betriebe in Frage, die nicht auf Laufkundschaft angewiesen sind.Hauptvorlage: Antrag vom 25.07.2012, OF 219/8 Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

13. Sitzung des OBR 8 am 23.08.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 220/8 wurde zurückgezogen. 14. Sitzung des OBR 8 am 27.09.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 219/8 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 220/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.