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Zeilsheim: Umwandlung der Gehwegfläche im Stichweg Neu-Zeilsheim

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 12.10.2016, OF 223/6 Betreff: Zeilsheim: Umwandlung der Gehwegfläche im Stichweg Neu-Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Stichweg Neu-Zeilsheim 9 den nicht genutzten und auch nie nutzbaren Gehweg aufzuheben. Stattdessen sollen die 4 vorhandenen Längsparkplätze zu Schrägparkplätzen geändert werden um somit die Raumaufteilung besser nutzen zu können. Zusätzlich soll geprüft werden, ob unter Zuhilfenahme umliegender, städtischer Flächen 1-2 weitere Parkplätze geschaffen werden können. Als 3. Maßnahme soll das Parken in der Kurve und somit die Feuerwehrzufahrt zu den Wohnblöcken Pfortengartenweg wirksam gesichert werden. Die Umsetzung der Maßnahme soll gemäß §3 Absatz 2, Ziffer 7 der Geschäftsordnung für Ortsbeiräte im Zuge einer Instandsetzungsmaßnahme der rechten Gehwegfläche stattfinden.

Begründung:

Der Stichweg in der Straße Neu-Zeilsheim zwischen Pfaffenwiese und Pfortengartenweg ist eine kleine Anliegerstraße und Zufahrt zu einem Garagenhof. Auf der rechten Fahrbahnseite gibt es 4 Parkplätze, die an einem Bürgersteig längs angeordnet sind. Dieser Bürgersteig dort hat keinerlei Funktion, da die Wegeverbindungen allesamt in Richtung der Parkanlage verlaufen. Die Aufhebung des Gehweges hat keinerlei Nachteile. Die Umwandlung in Schrägparkplätze allerdings Vorteile, da so eine Dreckecke von großem Unkrautwuchs und wilden Sperrmüllablagerungen, sowie Drogendealer-Verstecken befreit werden könnte. Der Parkdruck ist wie in allen Siedlungsteilen Frankfurts sehr hoch. Die Prüfung, ob weitere Parkplätze geschaffen werden können, sollte daher obligatorisch sein. Ein Muss ist aber der Schutz der Feuerwehrzufahrt, die Abends durch in der Kurve parkende Fahrzeuge nicht gewährleistet ist.Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 752 2016 Die Vorlage OF 223/6 wird mit der Maßgabe als Anregung an den Magistrat beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Absatz beginnend mit "Die Umsetzung der Maßnahme . ." ersatzlos gestrichen wird und im zweiten Satz des ersten Absatzes der Begründung die Worte "Auf der rechten Fahrbahnseite" durch die Worte "Direkt vor dem Garagenhof" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme