Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1177/6 Betreff: Verkehrssituation im Bereich Jahrhunderthalle/Ballsporthalle regulieren Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, mit welchen Maßnahmen die unbefriedigende verkehrliche Situation auf der Pfaffenwiese/Silostraße bei Veranstaltungen im Bereich der Jahrhunderthalle/Ballsporthalle besser geregelt und für die Verkehrsteilnehmer sicherer gestaltet werden kann. Bürger kritisieren insbesondere die Lage bei Parallel-Veranstaltungen in beiden Hallen sowie die Situation in Flohmarktzeiten mittwochs und samstags. Unter anderem sind folgende Maßnahmen und deren Umsetzung zu prüfen: - Regelmäßige Verkehrskontrollen der Verkehrslage durch Polizei und Ordnungsbehörden - Maßnahmen zur Verkehrsregelung bei Veranstaltungen - Einsatz von Park-Einweisern seitens der Veranstalter - Höhere Attraktivität des ÖPNV durch dichtere Taktung (Busse/S-Bahnen) - Schaffung zusätzlicher Parkmöglichkeiten mit Einsatz von Pendelbussen (z.B. am Tor Nord) Begründung: Verkehrsteilnehmer, die den Bereich Pfaffenwiese/Silostraße/Bleiwerksbrücke) bei Veranstaltungen in der Jahrhunderthalle, der Ballsporthalle und während der Flohmärkte befahren, beklagen zunehmend die oft chaotische Lage des fließenden wie auch ruhenden Verkehrs. Die betroffenen Straßenabschnitte sind zeitweise völlig verstopft, durch illegal parkende Autos unbefahrbar und bringen den öffentlichen Busverkehr teilweise zum Erliegen. Es wurde berichtet, dass Fuß- und Radwege auf der Pfaffenwiese und der Bleiwerksbrücke komplett zugeparkt werden und Fußgänger und Radfahrer auf die Fahrbahnen ausweichen müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 1147/6 Betreff: Zeilsheim - Bauliche Maßnahmen gegen das Parken von Fahrzeugen im absoluten Halteverbot auf dem Gehweg gegenüber REWE Zeilsheim, Bechtenwaldstraße 5 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten das illegale Parken auf dem Gehweg gegenüber REWE Markt bis zur Stadthalle Zeilsheim durch geeignete bauliche Maßnahmen zu unterbinden und so Gefahrensituationen für Kinder und andere Nutzer des Gehweges zu verringern. Begründung: Auf Höhe Bechtenwaldstr. 5 (Rewe Markt) in Frankfurt-Zeilsheim kommt es regelmäßig zu Gefährdungssituationen, insbesondere zur Gefährdung von Kindern. Obwohl hier absolutes Halteverbot gilt, parken zahlreiche Fahrzeuge auf dem Gehweg und versperren diesen. Die Passanten sind dann gezwungen, auf der Straße zu laufen oder auf die andere Seite zu wechseln. Jedoch ist hier der Gehweg nicht durchgängig und kreuzt die Einfahrt zum REWE-Parkplatz. So kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Es handelt sich dabei um einen wichtigen Laufweg, u.a. für Kinder auf dem Weg zur Zeilsheimer Stadthalle, in der das Gros sportlicher Freizeitangebote stattfindet, aber auch zum Kinderzentrum Kegelbahn und in die Kita St. Stephan. Darüber hinaus kommt es durch die Falschparker auch regelmäßig zu Komplikationen bei der Warenanlieferung für den Markt. Die Überwachung durch den Außendienst des Ordnungsamtes reicht offensichtlich nicht aus, um bei den Verkehrsteilnehmenden eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Aus diesem Grund kann nur durch eine bauliche Maßnahme sicher gestellt werden, dass der Gehweg für Fußgänger:innen dauerhaft frei bleibt und niemand zu Schaden kommt. Als bauliche Maßnahme kommt ein einfaches Geländer wie es im Frankenthaler Weg (gegenüber Käthe-Kollwitz-Schule) angebracht wurde, in Betracht (s. Bild 3). Quelle eigene Bilder Bild 1: Blick REWE -Gehweg Richtung Stadthalle Bild 2: Blick REWE Gehweg Richtung Pfaffenwiese Bild 3 gelungene Maßnahme an der Käthe Kollwitz-Schule: Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2025, OF 1148/6 Betreff: Zeilsheim: Verwahrlosung des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem Kellerskopfweg beenden Von der Jahrhunderthalle kommend befindet sich kurz vor der Ortseinfahrt Zeilsheim, wenige Hundert Meter vor dem Kellerskopfweg ein verwahrlostes Grundstück. Laut Presseartikel vom 11. Januar 2025 ist dem Magistrat bereits seit längerem bekannt, dass hier Müll herum liegt und das Grundstück einen extrem unansehnlichen Eindruck macht. Es sei jedoch nicht möglich, eine für das Grundstück verantwortliche Person ausfindig zu machen. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat: 1. Was spricht dagegen, das Grundstück im Rahmen einer Ersatzvornahme räumen zu lassen, bzw. welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit eine solche Ersatzvornahme durchgeführt werden kann? 2. Welche anderen Möglichkeiten sieht der Magistrat, den Zustand auf dem Grundstück zeitnah zu verbessern? Begründung: Es ist bedauerlich, dass es bisher nicht gelungen ist, eine für das Grundstück verantwortliche Person ausfindig zu machen. Es wäre jedoch dringend geboten, trotzdem eine Möglichkeit zu finden, die Situation auf dem Grundstück deutlich zu verbessern Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2024, OF 1119/6 Betreff: Zufahrt zum Sindlinger Kleingartengelände an der Hoechster-Farben-Straße sanieren Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrt zum Parkplatz sowie den Eingangsbereich des städtischen Sindlinger Kleingartengeländes an der Hoechster-Farben-Straße zu sanieren und damit den Mitgliedern des Kleingärtnervereins Sindlingen e.V. einen sicheren Zugang zu ihrem Gelände zu ermöglichen. Begründung: Die Zufahrt zum Parkplatz sowie der Zugang zum Gelände der Sindlinger Kleingärten an der Hoechster-Farben-Straße sind nach Regenfällen quasi unpassierbar. Die quadratmetergroßen Schlammpfützen sind teilweise mehr als 10 cm tief. Der Vorstand des Vereins hat sich bereits mit mehreren Schreiben und Fotos an das zuständige Amt gewandt, jedoch leider ohne Erfolg. Um den Mitgliedern des Kleingartenvereins einen sicheren Zugang zu Ihren Parzellen zu ermöglichen, ist eine zeitnahe Sanierung des Eingangsbereiches dringend erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6163 2024 Die Vorlage OF 1119/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 1091/6 Betreff: Zeilsheim: Aufwertung des Bolzplatzes an der Bechtenwaldstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bolzplatz im Bechtenwaldpark (westlich von Rombergstraße 17) durch eine Einebnung und Neueinsaat der Rasenfläche aufzuwerten und das fehlende Fußballtor zu ersetzen. Begründung: Rund um den Bechtenwaldpark befindet sich eine verdichtete Siedlungsbebauung (Rombergstraße, Lenzenbergstraße, Bechtenwaldstraße) mit einem hohen Anteil an Jugendlichen. Eine Aufwertung des Bolzplatzes dürfte zu einer höheren Frequentierung und damit zu einer zusätzlichen Belebung des Bechtenwaldparks beitragen. Quelle: (eigene Aufnahmen) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 1090/6 Betreff: Zeilsheim: Erweiterung der Tempo-30-Zone auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf weitere Abschnitte der Pfaffenwiese in Zeilsheim auszuweiten und die Einhaltung der Regel durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen zu prüfen. Begründung: Auf der Pfaffenwiese zwischen Hesselberg- und Hahnbergweg wurde die Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h begrenzt. Auch auf den anderen Abschnitten der Pfaffenwiese wünschen sich aus Gründen des Lärmschutzes sowie der Sicherheit viele Anwohner eine Angleichung der Höchstgeschwindigkeit an Tempo 30. Die Einhaltung der Regeln sollte durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen überwacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2024, OF 983/6 Betreff: Zeilsheim: Ausfahrt Geierskopfweg auf die Pfaffenwiese absichern Der Magistrat wird gebeten, die durch auf dem Randstreifen der Pfaffenwiese parkenden Autos verursachte Sichtbehinderung der Ausfahrt aus dem Geierskopfweg durch geeignete Maßnahmen (Stahlbügel, Findlinge, Poller, Baumpflanzung) zu beseitigen. Begründung: Anwohner des Bereichs Butznickelweg/Geierskopfweg beanstanden eine erhebliche Sichtbehinderung beim Ausfahren auf die Pfaffenwiese, die durch parkende Kraftfahrzeuge verursacht wird (s. Fotos und Skizze) Eine Installation von Pollern, Stahlbügeln, Findlingen oder die Anpflanzung eines Baumes im östlichen wie auch westlichen Bereich der Ausfahrt sollte hier Abhilfe schaffen und für eine erhöhte Verkehrssicherheit sorgen. Skizze der Örtlichkeiten Einmündung Geierkopfweg/Pfaffenwiese Quelle: GoogleMaps Beide mögliche Positionen für die Steine sind mit dem roten Kreuz markiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5348 2024 Die Vorlage OF 983/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 873/6 Betreff: Löschwasserhydrant gegen Falschparker sichern Der Magistrat wird gebeten, den Löschwasserhydranten auf der Pfaffenwiese vor dem Evangelischen Gemeindehaus durch geeignete Maßnahmen ( Poller, Stahlbügel ) vor Falschparkern zu sichern. Begründung: Der Löschwasserhydrant vor dem ev. Gemeindehaus (s. Foto) wird immer wieder von Autos zugeparkt und wäre im Brandfall nicht nutzbar. Eine geeignete Absicherung sollte deshalb hier zeitnah installiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4763 2023 Die Vorlage OF 873/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2023, OF 876/6 Betreff: Zeilsheim/Frankfurter Westen: Zustand von Rosskastanien und anderen Baumarten Jüngst wurde in der Presse im Rahmen eines Artikels über Pilzbefall an Frankfurts Stadtbäumen berichtet, dass es mittelfristig in Frankfurt keine Rosskastanien mehr geben würde. Nach Miniermotte und Hitze sei es nun Pilzbefall, der es notwendig mache, reihenweise Kastanien zu fällen. Der Niedergang der Bäume erfolge recht schnell, so dass die verkehrstechnisch notwendigen Fällungen oft überraschend kommen. Neben anderen Baumarten scheint besonders die Rosskastanie anfällig zu sein. Auch im Frankfurter Westen gibt es viele Rosskastanien, wie die fast 100 Jahre alte Kastanienallee an der Pfaffenwiese und die noch älteren Kastanien am Welschgraben in Zeilsheim. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen: - Wie ist der aktuelle Zustand der Kastanien im Frankfurter Westen, insbesondere in Zeilsheim? Gibt es eine Perspektive? - Wie wird eine Überwachung gewährleistest, damit eine Verkehrsgefährdung ausgeschlossen werden kann? - Wie, in welchem Umfang und mit welchen Baumarten wird bei einer Fällung nachgepflanzt? Begründung: Gerade in Zeilsheim besteht eine große Identifizierung der Anwohner*innen und der Bevölkerung mit den Rosskastanien und man möchte Auskunft über die Perspektive haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 794 2023 Die Vorlage OF 876/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2023, OF 874/6 Betreff: Grünphase der Fußgängerampel Lenzenbergstraße/Pfaffenwiese verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel Nr. 21/21a (Pfaffenwiese / Einmündung der Lenzenbergstraße) so zu verlängern, dass auch weniger mobile Menschen und Kinder genügend Zeit zum gefahrlosen Überqueren der Pfaffenwiese bekommen. Begründung: Der ampelgesicherte Fußgängerüberweg über die Pfaffenwiese ist Teil des Zeilsheimer Schulwegeplans. Die Grünphase zur Querung der Pfaffenwiese beträgt momentan ca. 3 Sekunden. Das bedeutet, dass der Fußgänger bereits wieder "Rot" sieht, wenn er nur die Mitte der ca. 8 m breiten Fahrbahn erreicht hat. Diese Tatsache führt bei den Passanten zu einem Gefühl der Unsicherheit, manche kehren um, besonders Ältere geraten in Panik, Jüngere sind verunsichert. Eine Ausweitung der Grünphase sollte diesen Mangel beseitigen helfen, ohne den Verkehrsfluss auf der Pfaffenwiese oder im Kreuzungsbereich Annabergstraße / Lenzenbergstraße wesentlich zu beeinflussen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4764 2023 Die Vorlage OF 874/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2023, OF 875/6 Betreff: Ausfahrt Risselsteinweg auf die Pfaffenwiese absichern Der Magistrat wird gebeten, die durch parkende Autos auf der Pfaffenwiese verursachte Sichtbehinderung der Ausfahrt aus dem Risselsteinweg durch entsprechende Maßnahmen ( Poller, Stahlbügel) zu beseitigen. Begründung: Anwohner des Risselsteinwegs beanstanden eine erhebliche Sichtbehinderung beim Ausfahren auf die Pfaffenwiese, die durch parkende Kraftfahrzeuge verursacht wird. Durch die Installation von Pollern oder Stahlbügeln insbesondere im östlichen Bereich der Ausfahrt sollte hier Abhilfe und damit Verkehrssicherheit geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4765 2023 Die Vorlage OF 875/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 831/6 Betreff: Verkehrschaos auf der Hoechster-Farben-Straße während indischer Sportveranstaltung Am 16.7 und 23.7.2023 feierte eine indische Gemeinschaft überregionale Sportfeste auf dem Gelände der Sindlinger Bezirkssportanlage an der Hoechster-Farben-Straße. Die Anfahrt von mehrerer hundert Personen erfolgte zumeist mit PKW, die in den Straßen rund um die Sportanlage parkten und Zufahrten, Bushaltestellen und Straßeneinmündungen teilweise blockierten. Wegen fehlender Parkmöglichkeiten parkten ca. 250 Kraftfahrzeuge illegal auf den Rasenflächen der Grünanlagen rings um die Sportanlagen sowie auf dem Grünzug parallel zur Hermann-Brill-Siedlung bis zur Westenberger Straße auf einer Länge von 300 Metern. Darüber hinaus gab es Klagen der Bürger über extrem laute Lautsprecherdurchsagen, die nicht nur die angrenzende Hugo-Kallenbach-Straße und weite Teile der Ferdinand-Hofmann-Siedlung beschallten, sondern sogar bis in den 800 m entfernten Ortskern von Sindlingen zu hören waren Dies vorausgestellt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wurden diese Veranstaltungen beim Sportamt, dem Ordnungsamt, dem Straßenverkehrsamt und dem Grünflächenamt angemeldet ? 2. Wenn ja, gab es Auflagen der Ämter bezüglich Verkehrsregelungen, Beschilderungen und dem ordnungsgemäßen Parken der Autos sowie der Einhaltung von Rettungswegen ? 3. Gab es Auflagen bezüglich der Nutzung der Lautsprecher 4. Wenn ja, wurden diese Auflagen kontrolliert oder Verstöße sanktioniert ? 5. War das zuständige Polizeirevier informiert, wurden Ordnungswidrigkeiten geahndet ? 6. Wer haftet für eventuell an den Grünanlagen entstehende Schäden, die besonders bei nasser Witterung erheblich sein können ? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 743 2023 Die Vorlage OF 831/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff das Wort "indischer" durch "einer" ersetzt wird und im Tenor das Wort "indische" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 807/6 Betreff: Zeilsheim: Zebrastreifen über Pfaffenwiese Die Pfaffenwiese ist eine stark befahrene Durchgangsstraße. Als Landesstraße gilt an ihr grundsätzlich Tempo 50. Eine sichere Querung ist nur an wenigen Stellen möglich, im Bereich des Zentrums beispielsweise an der Ampel auf Höhe der Bechtenwaldstraße und dem Zebrastreifen Höhe Pflugspfad. Auf dem vergleichsweise langen und nicht überall gut einsehbaren ca. 300 m langen Stück dazwischen ist keine Querungsmöglichkeit vorgesehen. Da sich auf dem Streckenabschnitt u.a. auf beiden Straßenseiten jeweils zwei Bushaltestellen, Gewerbe- bzw. Handelsbetriebe und Gastronomie befinden, besteht nicht nur aus den Reihen der Anwohner der Wunsch, hier einen Zebrastreifen einzurichten. Besonders Senioren und Kinder möchten zur Querung eine Hilfe nutzen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Pfaffenwiese zwischen Hausnummern 20 - 40 zu prüfen. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4179 2023 Die Vorlage OF 807/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 808/6 Betreff: Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen Die Lärmschutzwände in an der Autobahn 66 in Zeilsheim machen einen alten und maroden Eindruck und Anwohner*innen berichten von einer hohen Lärmbelästigung im Wohngebiet nördlich der Pfaffenwiese. Daten aus dem Lärmviewer scheinen diese Beobachtungen zu bestätigen. Daher möge der Ortsbereit beschließen, der Magistrat wird gebeten, die aktuelle Lärmbelastung an der A66 in Zeilsheim zu überprüfen und für die Stellen, an denen Grenzwerte überschritten werden, Vorschläge für einen wirksamen Lärmschutz zu machen, wie die Überprüfung der bestehenden Lärmschutzvorrichtungen. Begründung: Da ein vergleichsweise dichtes Wohngebiet betroffen ist, sowie eine Schule (Adolf-Reichwein-Schule), sollte dringend der aktuelle Stand des Lärmschutzes kontrolliert und gegebenenfalls verbessert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4180 2023 Die Vorlage OF 808/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 697/6 Betreff: Hundekotbeutelspender für Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Hundekottütenspender an folgenden Standorten in Zeilsheim installieren zu lassen: Blauländchenstraße > siehe Lageplan Pfaffenwiese > siehe Lageplan Paten zur Betreuung der Spender sind dem Antragsteller bekannt. Erforderliche Abfallbehälter sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Begründung: Der Wunsch nach Aufstellung von Hundekottütenspendern wurde von Anliegern geäußert, die auch die Patenschaft übernehmen werden. Anlage 1_Standorte (ca. 537 KB) Anlage 2_Bilder (ca. 207 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3669 2023 Die Vorlage OF 697/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2023, OF 675/6 Betreff: Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule Vorgang: OM 2580/22 OBR 6; ST 2797/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortbeirat bittet das Stadtschulamt 40.14, wie in der Stellungnahme ST 2797 vom 19.12.2022 vorgeschlagen, eine Schulwegsicherung einzuberufen, um vor Ort insbesondere an der Kreuzung Frankenthaler Weg/West-Höchster-Straße geeignete Maßnahmen zu finden, die ein sicheres Queren des Frankenthaler Weges ermöglichen. Begründung: Die Schulkinder werden beim Überqueren der Querungshilfe im Frankenthaler Weg vor der Schule durch Ein- und Ausparkende gefährdet. Auch ihre Sicht auf den Verkehr wird durch parkende oder dort haltende Autos behindert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2580 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2797 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3514 2023 Die Vorlage OF 675/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2023, OF 667/6 Betreff: Zeilsheim: Katzenstirn - Gefährliches Befahren des Gehwegs verhindern Die Straße Katzenstirn ist wie zahlreiche Straßen in Zeilsheim eine vergleichsweise schmale Straße mit Einbahnstraßenverkehr und Tempo 30. Geparkt wird auf dem rechten Fahrbahnrand. Da durch das Parken die Straße verengt wird, nutzen oft schwere LKW, Transporter von Paket-/Kurierdiensten, aber auch PKW den Gehweg als Ausweichfläche. Gefährlich wird dies besonders an den Hausnummern 6 und 8, an denen der Hauseingang direkt an der Straße liegt. Aufgrund der mangelnden Einsehbarkeit und der fehlenden Schutzzone kommt es zur gefährlichen Begegnungen, wie Bewohner berichten. Besonders Kinder können die Gefahr dort nicht einschätzen. Zudem ist zu beobachten, dass der Gehweg durch die häufige Befahrung uneben und stark abgesenkt worden ist. Die Erschütterungen haben offensichtlich auch Auswirkungen auf Fundament und Mauerwerk. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren des Gehwegs Katzenstirn besonders an der den Grundstücken 6 & 8 zu verhindern. Als Lösungsmöglichkeit ist eine gezielte Abpollerung der Eingänge in Erwägung zu ziehen, aber auch eine Prüfung, ob auf diesem Straßenabschnitt der Einbahnstraße eine Ausweisung der Parkplätze auf dem linken statt dem rechten Fahrbahnrand möglich ist. Ebenso sollte geprüft werden, ob die Breite der Straße überhaupt Parken auf der Fahrbahn zulässt. Begründung: Durch die Gefahrensituation besteht Handlungsbedarf. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3367 2023 Die Vorlage OF 667/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 106/13 Betreff: Vermarktungskonzept Bürgerhaus Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird aufgefordert die ABG zu bitten das Vermarktungskonzept für das Bürgerhaus in Nieder-Erlenbach im Ortsbeirat vorzustellen und über die Auslastung der Einrichtung zu berichten. Begründung: Das Bürgerhaus ist eine wichtige Einrichtung im Stadtteil, die von Vereinen und Privatpersonen oft genutzt wird. Seit der Schließung der Gastronomie und der Einrichtung der Cateringküche scheint es im Bürgerhaus deutlich stiller geworden zu sein. Der Ortsbeirat bittet die ABG über die Auslastung des Bürgerhauses zu berichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 13 am 17.01.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3370 2023 Die Vorlage OF 106/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Insbesondere die vorhandene Kegelbahn sollte für Interessierte zur Verfügung stehen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2022, OF 570/6 Betreff: Müllbeseitigung entlang der Hoechster-Farben-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Hoechster-Farben-Straße auf der Bahnseite von Höchst bis zur Bleiwerksbrücke (Hoechster-Farben-Straße/Einmündung Pfaffenwiese) mindestens einmal jährlich, z.B. nach dem Vegetationsschnitt, den Müll aus dem Randstreifen zu entfernen. Begründung: Ohne regelmäßige Reinigung sammelt sich hier der Müll schon über Jahre und es wird immer unansehnlicher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.08.2022, OF 553/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2575 2022 1. Die Vorlage OF 553/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 570/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 570/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2022, OF 559/6 Betreff: Zeilsheim: Geschwindigkeitsmessungen auf der Hofheimer Straße zwischen Ortseingang und der Straße Alt-Zeilsheim Laut Anwohner*innen wird auf der Hofheimer Straße von der Autobahn oder der Landstraße kommend vielfach zu schnell in den Ort hinein gefahren. Die Situation sei gefährlich und habe sich in jüngster Zeit verschlimmert. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, auf dem Stück zwischen Ortseingang und der Straße "Alt-Zeilsheim" zunächst temporäre Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, um ein zuverlässiges Bild der Situation zu bekommen. Es wäre wünschenswert, wenn darüber hinaus in Zukunft dauerhafte Tempo-Messanlagen in diesem Bereich installiert werden könnten. Begründung: Es ist ein viel beobachtetes Phänomen, dass in Eingangsbereichen von Ortschaften zu schnell gefahren wird, weil viele, die von Autobahn oder Landstraße kommen, ihre eigene Geschwindigkeit schlecht einschätzen. Da solche Beobachtungen auch an der Hofheimer Straße in der Vergangenheit schon öfter geschildert wurden, bietet es sich an, an dieser brisanten Stelle Geräte zur dauerhaften Tempomessung zu installieren. Damit wäre das Problem am ehesten in den Griff zu bekommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2581 2022 Die Vorlage OF 559/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2022, OF 558/6 Betreff: Zeilsheim: Sicherung des Schulwegs zur Käthe-Kollwitz-Schule Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, im Frankenthaler Weg/Ecke West-Höchster Straße (Südostseite) den Bereich neben dem Zebrastreifen durch geeignete Maßnahmen (Anbringung von Fahrradbügeln und Markierungen) für parkende PKWs zu sperren. Begründung: Der Zebrastreifen (Bild 1) wird von Kindern auf dem Schulweg zur bzw. von der Käthe-Kollwitz-Schule genutzt. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass Eltern, die ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, direkt hinter dem Zebrastreifen parken. Dies blockiert Kindern, die den Zebrastreifen benutzen, die Sicht. Vor allem aber wird beim Rückwärtsausparken der Zebrastreifen überfahren, was eine erhebliche Gefahr für überquerende Schulkinder bedeutet. Im Frankenthaler Weg möge genauso verfahren werden, wie bei den bereits vorgenommenen und erfolgreichen Maßnahmen zur Erhöhung der Fußwegesicherheit von Schulkindern rund um die Käthe-Kollwitz-Schule, z. B. Blauländchenstraße (vor Kiosk), s. Bild 2. Bild 1: Frankenthaler Weg vor der Käthe -Kollwitz-Schule (Quelle eigenes Bild) Bild 2: Blauländchenstraße vor dem Kiosk (Quelle eigenes Bild) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2580 2022 Die Vorlage OF 558/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2022, OF 562/6 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster-Straße /Annabergstraße (Nähe Aldi, Bus M55,53,57) Pfaffenwiese 49 oder 51, (Nähe REWE, Bus M55,53) Siedlung Taunusblick/ Rombergstraße/Lenzenbergstraße Nähe Haltestelle Bus 57 Pfortengartenweg: -Nähe Neu -Zeilsheim (Bus M55,53) oder -Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Bus 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Bus 57) Hermann-Küster-/ Albert-Blank- oder Hugo-Kallenbachstraße (2 S-Bahnhöfe, S1, S2, Bus 53 M55) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger-Bahnstraße oder Farbenstraße (Bus M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/ Otto-Brenner-Straße (Buslinie 50, M55) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie 50, M55) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie 50, M55, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (ST 233/2022) (Buslinie 50, M55) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Bus 50,58, 59) Loreleystraße/Johannisalleee (Bus 50,58, 59) Hortensienring 131(UL-Bahnhof) Höchst: Bahnhof Höchst (2-3 Fahrzeuge) Kurmainzer-/Zuckschwerdt-/Auerstraße( Bus 50,M55, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße, Nähe Marktplatz/Hallenbad Nied: Öserstraße/Neumarkt Öserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Bus 59, Tram 11, 21, Griesheim Bahnhof S1,S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße, Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Bus 51) Geisenheimer Str. 41 (Bus 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch, damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das "Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften" ist es nun für Städte möglich, auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten PKWs auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil 2-3 Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2584 2022 Die Vorlage OF 562/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 515/6 Betreff: Zeilsheim: Spielplatz Pfortengartenweg/Pflugspfad: Neugestaltung für U3-Kinder endlich umsetzen! Vorgang: OM 4540/19 OBR 6; ST 1539/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob und wann die Abstimmungsphase zur weiteren Neugestaltung des Kleinkinderspielplatzes am Pfortengartenweg - wie in Stellungnahme ST 1539 aus dem Jahr 2019 beschrieben - beendet sein wird und wann mit der zugesagten baulichen Umsetzung der Maßnahme begonnen wird. Begründung: Nach nunmehr 34 Monaten sollte die Abstimmungsphase zur Neugestaltung des Kleinkinderspielplatzes am Pfortengartenweg beendet sein und die Bauphase beginnen. Ein einziges Spielgerät (!) ist mehr als dürftig und für Kinder nicht attraktiv. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4540 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1539 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 434 2022 Die Vorlage OF 515/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2022, OF 466/6 Betreff: Zeilsheim: Sicher Radfahren an der Pfaffenwiese - Falschparker verhindern! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt des Radwegs auf der Pfaffenwiese zwischen Hahnbergweg und Kegelbahn durch entsprechende Maßnahmen gegen widerrechtliche Nutzung durch parkende Kraftfahrzeuge zu sichern. Begründung: Der separat markierte Radweg auf der Pfaffenwiese wird im o.a. Abschnitt immer wieder durch illegal parkende Kraftfahrzeuge zugestellt und die Radfahrer werden gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen und sich damit einer erhöhten Unfallgefahr auszusetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2166 2022 Die Vorlage OF 466/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2022, OF 468/6 Betreff: Zeilsheim: Kinderspielplatz Frankenthaler Weg/Greifswalder Weg/Neu-Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am westlichen Rand des o.a. Spielplatzes (an der Grenze zum Grundstück Greifswalder Weg 29) einen mit Büschen bepflanzten Grünstreifen anzulegen. Begründung: Auf dem Spielplatz wird - entgegen entsprechender Beschilderung - Fußball gespielt und der Metallgitterzaun an der Grenze zum Privatgrundstück Greifswalder Weg 29 als Fußballtor genutzt. Dadurch entsteht eine erhebliche Lärmbelästigung für die Anwohner des Nachbargrundstücks. Ein mit Büschen bewachsener Grünstreifen sollte die Nutzung als Ballfangzaun verhindern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2168 2022 Die Vorlage OF 468/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2022, OF 467/6 Betreff: Zeilsheim: Bürgersteig Lenzenbergstraße/Bechtenwaldstraße absichern Die Fahrbahn wurde im Kreuzungsbereich Bechtenwaldstr./Lenzenbergstr. mit Sperrstreifen und Poller verkleinert, was Falschparken verhindert. Die aus Süden kommenden Fahrzeuge fahren nun weit über die Mitte der Fahrbahn hinaus, sodass der entgegenkommende Verkehr warten müsste. Häufig wird aber der sich auf Fahrbahnniveau befindende Gehweg auf viele Meter zum Passieren benutzt, was mit einer Gefährdung von Fußgehenden verbunden ist und eine weitere Absenkung des Bürgersteigs begünstigt. Anwohner berichten von gefährlichen Situationen nicht nur im Kreuzungsbereich, sondern auch weiter in der Lenzen bergstraße. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren des Gehweges zu verhindern. Da der Bürgersteig offensichtlich zu schmal ist, um ihn abzupollern, scheinen Frankfurter Hüte ein geeignetes Mittel zu sein. Begründung: Nachdem Maßnahmen gegen das Zuparken des Kreuzungsbereichs umgesetzt wurden, müssen nun geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um gefährliche Situationen für Fußgänger auf dem Gehweg zu vermeiden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2167 2022 Die Vorlage OF 467/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2022, OF 410/6 Betreff: Frankfurt-West: Nachhaltiges Regenwassermanagement In Zeiten von Wasserknappheit und längeren Hitzeperioden ist ein nachhaltiges Regenwassermanagement im Frankfurter Westen dringend notwendig. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um Verdunstungsbecken für Regenwasser anlegen zu lassen. Folgende Standorte werden vorgeschlagen, da sie sich in Siedlungsnähe befinden und nicht unmittelbar an ein Gewässer angrenzen: - Emil-Siering-Park - Grünanlage Otto-Ernst-Weg - Rudolf-Schäfer-Anlage - Grünanlage Luthmerstraße - Grünanlage Marderweg - Grünanlage Deidesheimer Straße - Grünanlage Frankenthaler Weg Neu Zeilsheim - Grünanlage Bechtenwaldstraße Begründung: Durch Verdunstungsbecken für Regenwasser wird Wasser im natürlichen Kreislauf belassen, der Boden wird mit Wasser versorgt, es entsteht eine kühlende Wirkung durch die Verdunstungskälte, die Luftfeuchtigkeit wird erhöht, Staub wird gebunden, es kommt zu einer Grundwasserneubildung, innerstädtische Feuchtbiotope werden geschaffen, es entstehen finanzielle Vorteile durch die Entlastung des Kanals und der Kläranlage, die Hochwasserabflussmengen und Hochwasserschäden werden verringert, erforderliche Schutzbauten vor Hochwasser sind weniger notwendig, natürliche und gleichmäßigere Pegelstände der Bäche in Frankfurt West könnten gewährleistet werden und eine Vermeidung der Nutzung von Trinkwasser für die Bewässerungen von Parks und Bäumen würde die Trinkwasserversorgungsthematik entschärfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1814 2022 Die Vorlage OF 410/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2022, OF 362/6 Betreff: Haushalt 2022 Unterliederbach: Neue Grundschule an der Gotenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ausreichend finanzielle Mittel zur Errichtung der neuen Grundschule an der Gotenstraße bereitzustellen. Begründung: Mit der Nachverdichtung und dem Baugebiet im Westen (Parkstadt Silostraße) ist die Raumkapazität an den Grundschulen in Unterliederbach erschöpft. Die neue Grundschule in der Gotenstraße befindet sich in Planungsphase 0 und wird dringend benötigt. Dazu sind die finanzielle Mittel im Haushalt einzuplanen, damit es nicht zu Verzögerungen kommt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 59 2022 Die Vorlage OF 362/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.01.2022, OA 123 entstanden aus Vorlage: OF 306/6 vom 05.12.2021 Betreff: Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten Vorgang: OM 4799/19 OBR 6; OM 30/21 OBR 6; ST 1440/21; ST 1441/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Auskunft über die Grillplätze zu geben, die in den letzten 20 Jahren im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main geschlossen wurden, und die Gründe, die jeweils zu einer Schließung geführt haben; 2. darzulegen, warum das zuständige Dezernat auf entsprechende Anfrage des Ortsbeirates 6 angegeben hat, dass es ein nächtliches Grillverbot nie gegeben habe, obwohl diese Aussage falsch ist und das Dezernat dies auch wissen müsste; 3. sofort wieder ein nächtliches Grillverbot einzuführen; 4. ein Konzept zu entwickeln, von dem unter anderem zu erwarten ist, dass a) von Grillplätzen künftig geringere Gefahren für die Umwelt ausgehen; b) bessere hygienische Verhältnisse erreicht werden (U nterbinden der Verkotung der Umgebung von Grillplätzen und des Herumliegens rohen Fleisches) und c) von Nutzerinnen und Nutzern weniger Störungen für Mitnutzerinnen bzw. Mitnutzer und die Nachbarschaft ausgehen. Begründung: Zu Ziffer 1.: Grillplätze sind ein wichtiges Freizeitangebot für die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt. Sie geben den Menschen sehr niederschwellig die Möglichkeit des Austausches und bieten Raum für Treffen mit der Familie, Freunden und Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen. In den letzten Jahren sind viele Grillplätze geschlossen worden, weil es zu Konflikten mit den Anwohnerinnen und Anwohnern, zu teilweise tätlichen Auseinandersetzungen unter den Nutzerinnen und Nutzern der Grillplätze, zu einer extrem starken Vermüllung und Verkotung und zu Beeinträchtigungen der Belange des Flur- und Naturschutzes (insbesondere Brandgefahr) gekommen ist. In der Folge sind in den letzten Jahren Grillplätze in einer nicht mehr genau zu beziffernden Zahl geschlossen worden, sodass zuletzt lediglich die Grillplätze am Lohrberg, in Schwanheim und in Heddernheim übrig geblieben sind, wobei der Grillplatz in Heddernheim auch im letzen Jahr geschlossen wurde. Die Stadt Frankfurt hat in den letzten Monaten zwar fünf neue Grillplätze ausgewiesen. Ob aber davon eine Entlastung der etablierten Grillplätze ausgeht und damit künftig die beschriebenen Konflikte und Schwierigkeiten ausbleiben, muss angesichts des Umstandes, dass es nach wie vor kein Nutzungskonzept gibt, bezweifelt werden. Für eine Beurteilung der mit der Nutzung von Grillplätzen einhergehenden Belastungen ist es daher sinnvoll, sich eine Übersicht über die in der Vergangenheit geschlossenen Grillplätze zu verschaffen. Diese Informationen sind erforderlich, um überprüfen zu können, ob für die noch betriebenen und neu eingerichteten Grillplätze nicht mit den gleichen Störungen zu rechnen ist bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um solche Störungen zu vermeiden. Zu Ziffer 2.: Der Ortsbeirat 6 hat sich mit der Anregung vom 04.05.2021, OM 30, insbesondere mit der Frage an den Magistrat gewandt, "warum das Verbot der Nutzung des Grillplatzes bis spätestens nach 22:00 Uhr aufgehoben worden [sei], obwohl es immer wieder zu Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen von den Anwohnern in der Nachbarschaft des Grillplatzes gekommen ist". Hierauf hat der Magistrat mit der Stellungnahme ST 1441 wie folgt Stellung genommen: "Bislang sind auf allen städtischen Grillplätzen keine konkreten Nutzungszeiten vorgegeben. Daher kann nicht von einer Aufhebung des Nutzungsverbotes des Grillplatzes nach 22:00 Uhr gesprochen werden." Diese Aussage ist falsch. In den vergangenen Jahren wurde auf der Homepage der Stadt Frankfurt auf das nächtliche Nutzungsverbot in Bezug auf Grillplätze hingewiesen. Dieser Hinweis fehlt inzwischen. Ferner befand sich noch im Frühjahr 2021 ein entsprechendes Hinweisschild neben dem Grillplatz in Schwanheim (siehe das beigefügte Foto aus dem Frühjahr 2021). Der Ortsbeirat 6 hatte darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Mannheim (VGH Mannheim, Urteil vom 11.04.1994, Aktenzeichen: 1 S 1081/93) die Anwohner bei nächtlichen Ruhestörungen nicht nachweisen müssen, dass die von einem Grillplatz ausgehenden Immissionen die Grenzwerte der TA Lärm überschreiten, wenn die Stadt nicht sicherstellt, dass der Betrieb eines Grillplatzes nach der von der Stadt festgelegten Uhrzeit eingestellt wird. Nach Eingang dieses Hinweises hat der Magistrat die Hinweisschilder und den Hinweis auf der Homepage der Stadt entfernt. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich der mit dem Ausspruch eines Nutzungsverbotes verfolgte Zweck nicht dadurch erreichen lässt, dass das Verbot nicht durchgesetzt und wegen mangelnder Durchsetzung aufgehoben wird. Stattdessen werden die Anwohnerinnen und Anwohner vor dem von einem Grillplatz ausgehenden nächtlichen Lärm noch schutzloser gestellt. Das Aufheben des nächtlichen Grillverbotes ist eine nicht am Wohl der Anwohnerinnen und Anwohner von Grillplätzen orientierte Politik. Das Verleugnen der Aufhebung eines solchen Verbotes untergräbt die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns und ist nicht hinnehmbar. Zu dieser Frage besteht dringender Aufklärungsbedarf. Zu Ziffer 3.: Die Begründung zu Ziffer 3. ergibt sich aus dem Oben genannten. Die Anordnung eines nächtlichen Grillverbotes ist erforderlich, um das rechtliche Instrumentarium zu haben, Anwohnerinnen und Anwohner vor nächtlichen Ruhestörungen zu schützen. Zu bedenken ist dabei, dass die neu eingerichteten Grillplätze sich sehr nahe an der bestehenden Wohnbebauung befinden, sodass nächtliche Ruhestörungen zu erwarten sind, siehe hierzu die beigefügten Kartenübersichten. Zu Ziffer 4.: Es ist nicht ausreichend, neue Grillplätze zu schaffen. Vielmehr müssen für die Nutzung der Grillplätze Konzepte erarbeitet werden, die die von Grillplätzen ausgehenden Gefahren und Beeinträchtigungen auf ein mögliches Minimum reduzieren, sonst ist absehbar, dass sich die Entwicklung der Vergangenheit wiederholt und die neu eingerichteten Grillplätze wieder geschlossen werden müssen, so wie in der Vergangenheit. Probleme lassen sich nicht lösen, indem Untätigkeit perpetuiert wird. In der Stellungnahme vom 16.08.2021, ST 1440, geht der Magistrat auf den Vorschlag des Ortsbeirates 6 ein, für die Zurverfügungstellung der Grillplätze das sogenannte "Kelsterbacher Modell" anzuwenden. Das "Kelsterbacher Modell" bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Nutzerinnen und Nutzer die Nutzung eines Grillplatzes zuvor bei der Gemeinde beantragen müssen. Die Einhaltung dieser Regelung wird vor Ort von einem Parkwächter überwacht. Das zuständige Dezernat hält dieses Modell nicht auf Frankfurt übertragbar. Hierzu wird ausgeführt, dass das Angebot in Kelsterbach stark limitiert sei und daher schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoße sowie zudem hierfür ein Parkwächter erforderlich sei. Hierzu ist anzumerken, dass auch die Frankfurter Grillplätze sehr schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, sodass auch für die Frankfurter Grillplätze ein System einzuführen ist, das eine Überfrequentierung der Grillplätze verhindert. Insofern besteht zu der Situation in Kelsterbach bezüglich bestehender Kapazitätsengpässe kein Unterschied. Auch und gerade nach der Eröffnung neuer Grillplätze ist durch eine Limitierung des Zugangs durch ein Reservierungssystem sicherzustellen, dass die Grillplätze gleichmäßig ausgelastet werden. Angesichts der extremen Überbeanspruchung bestimmter Grillplätze (Schwanheim und Lohrberg) ist nicht zu erwarten, dass durch die Einrichtung neuer Grillplätze jegliches Regelungsbedürfnis entfällt. Das gilt vor allem, wenn in Betracht gezogen wird, dass sich ein Teil der neu eingerichteten Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung befinden. Auch muss die Einführung von Parkwächtern in Erwägung gezogen werden. Grillplätze sind ein wichtiges soziales Angebot, das sich die Stadt auch etwas (nicht viel im Vergleich zu Kulturangeboten, die sich typischerweise an Besserverdienende richten) kosten lassen muss. Jedenfalls kann das zuständige Dezernat die Entwicklung eines Konzeptes nicht einer Ideensammlung anlässlich eines Ortstermins überlassen, wie er es in seiner Stellungnahme ST 1440 nahelegt. Bei der Entwicklung des Konzeptes ist das Ordnungsamt miteinzubeziehen, weil immer auch die Durchsetzbarkeit der Konzeption geprüft werden muss. Bilddokumentation: Aufnahme stammt aus dem Frühjahr 2021 Standorte der neuen Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung: Grillplatz Cäcilia-Lauth-Spielplatz (Stadtvermessungsamt Frankfurt vom 05.12.2021, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Grillplatz Lenzenbergstraße (Stadtvermessungsamt Frankfurt, vom 05.12.2021, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4799 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1440 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 227 Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 476 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 242 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 19.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 123 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1265, 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 10.02.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 306/6 Betreff: Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten Vorgang: OM 4799/19 OBR 6; OM 30/21 OBR 6; ST 1440/21; ST 1441/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Auskunft über die Grillplätze zu geben, die in den letzten 20 Jahren im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main geschlossen wurden und die Gründe, die jeweils zu einer Schließung geführt haben; 2. darzulegen, warum das zuständige Dezernat auf entsprechende Anfrage des Ortsbeirates 6 angegeben hat, dass es ein nächtliches Grillverbot nie gegeben habe, obwohl diese Aussage falsch ist und das Dezernat dies auch wissen müsste; 3. sofort wieder ein nächtliches Grillverbot einzuführen; 4. ein Konzept zu entwickeln, von dem unter anderem zu erwarten ist, dass a) von Grillplätzen künftig geringere Gefahren für die Umwelt ausgehen; b) bessere hygienische Verhältnisse erreicht werden (unterbinden der Verkotung der Umgebung von Grillplätzen und des Herumliegens rohen Fleisches) und c) von Benutzer*innen weniger Störungen für Mitbenutzer*innen und die Nachbarschaft ausgehen. Begründung: Zu Ziffer 1 Grillplätze sind ein wichtiges Freizeitangebot an die Bürger*innen in Frankfurt. Sie geben den Menschen sehr niederschwellig die Möglichkeit des Austausches und bieten Raum für Treffen mit der Familie, Freunden und Arbeitskolleg*innen. In den letzten Jahren sind viele Grillplätze geschlossen worden, weil es zu Konflikten mit den Anwohner*innen, zu teilweise tätlichen Auseinandersetzungen unter den Nutzer*innen der Grillplätze, einer extrem starken Vermüllung und Verkotung und zu Beeinträchtigungen der Belange des Flur- und Naturschutzes (insbesondere Brandgefahr) gekommen ist. In der Folge sind in den letzten Jahren Grillplätze in einer nicht mehr genau zu beziffernden Zahl geschlossen worden, sodass zuletzt lediglich der Grillplatz am Lohrberg, in Schwanheim und der Grillplatz in Heddernheim übrig geblieben sind, wobei der Grillplatz in Heddernheim auch dieses Jahr geschlossen wurde. Die Stadt Frankfurt hat in den letzten Monaten zwar fünf neue Grillplätze ausgewiesen. Ob aber davon eine Entlastung der etablierten Grillplätze ausgeht und damit künftig die beschriebenen Konflikte und Schwierigkeiten ausbleiben, muss angesichts des Umstandes, dass es nach wie vor kein Nutzungskonzept gibt, bezweifelt werden. Für eine Beurteilung der mit der Nutzung von Grillplätzen einhergehenden Belastungen ist es daher sinnvoll, sich eine Übersicht über die in der Vergangenheit geschlossenen Grillplätze zu verschaffen. Diese Informationen sind erforderlich, um überprüfen zu können, ob für die noch betriebenen und neu eingerichteten Grillplätze nicht mit den gleichen Störungen zu rechnen ist bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um solche Störungen zu vermeiden. Zur Ziffer 2 Der Ortsbeirat 6 hat sich mit der Anregung vom 04.05.2021 (OM 30) an den Magistrat insbesondere mit der Frage gewandt, "warum das Verbot der Nutzung des Grillplatzes bis spätestens nach 22:00 Uhr aufgehoben worden [sei], obwohl es immer wieder zu Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen von den Anwohnern in der Nachbarschaft des Grillplatzes gekommen ist". Hierauf hat der zuständige Magistrat wie folgt Stellung genommen (ST1441): "Bislang sind auf allen städtischen Grillplätzen keine konkreten Nutzungszeiten vorgegeben. Daher kann nicht von einer Aufhebung des Nutzungsverbotes des Grillplatzes nach 22:00 Uhr gesprochen werden." Diese Aussage ist falsch. In den vergangenen Jahren wurde auf der Homepage der Stadt Frankfurt auf das nächtliche Nutzungsverbot in Bezug auf Grillplätze hingewiesen. Dieser Hinweis fehlt inzwischen. Ferner befand sich noch im Frühjahr 2021 ein entsprechendes Hinweisschild neben dem Grillplatz in Schwanheim (siehe das als Anlage beigefügte Foto aus dem Frühjahr 2021). Der Ortsbeirates 6 hatte darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Mannheim (VGH Mannheim, Urteil vom 11.04.1994 - 1 S 1081/93, in: NVwZ 1994, 920) die Anwohner bei nächtlichen Ruhestörungen nicht nachweisen müssen, dass die von einem Grillplatz ausgehenden Immissionen die Grenzwerte der TA-Lärm überschreiten, wenn die Stadt nicht sicherstellt, dass der Betrieb eines Grillplatzes nach der von der Stadt festgelegten Uhrzeit eingestellt wird. Nach Eingang dieses Hinweises hat der Magistrat die Schilder und den Hinweis auf der Homepage der Stadt entfernt. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich der mit dem Ausspruch eines Nutzungsverbotes verfolgte Zweck nicht dadurch erreichen lässt, dass das Verbot nicht durchgesetzt und wegen mangelnder Durchsetzung aufgehoben wird. Stattdessen werden die Anwohner*innen, vor dem von einem Grillplatz ausgehenden nächtlichem Lärm noch schutzloser gestellt. Das Aufheben des nächtlichen Grillverbotes ist eine nicht am Wohl der Anrainer*innen von Grillplätzen orientierte Politik. Das Verleugnen der Aufhebung eines solchen Verbotes untergräbt die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns und ist nicht hinnehmbar. Zu dieser Frage besteht dringender Aufklärungsbedarf. Zu Ziffer 3 Die Begründung zu Ziffer 3 ergibt sich aus dem oben Gesagtem. Die Anordnung eines nächtlichen Grillverbotes ist erforderlich, um das rechtliche Instrumentarium zu haben, Anrainer*innen vor nächtlichen Ruhestörungen zu schützen. Zu bedenken ist dabei, dass die neu eingerichteten Grillplätze sich sehr nahe an der bestehenden Wohnbebauung befinden, sodass nächtliche Ruhestörungen zu erwarten sind. Siehe hierzu die als Anlage beigefügte Kartenübersicht. Zu Ziffer 4 Es ist nicht ausreichend neue Grillplätze zu schaffen. Vielmehr muss für die Nutzung der Grillplätze Konzepte erarbeitet werden, die die von Grillplätzen ausgehenden Gefahren und Beeinträchtigungen auf ein mögliches Minimum reduzieren. Sonst ist absehbar, dass sich die Entwicklung der Vergangenheit wiederholt und die neue eingerichteten Grillplätze wieder geschlossen werden müssen, so wie in der Vergangenheit. Probleme lassen sich nicht lösen, indem Untätigkeit perpetuiert wird. In der Stellungnahme ST1440 vom 17.08.2021 geht der Magistrat auf den Vorschlag des Ortsbeirates 6 ein, für die Zurverfügungstellung der Grillplätze das sogenannte "Kelsterbacher Modell" anzuwenden. Das Kelsterbacher Modell bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Nutzer*innen die Nutzung eines Grillplatzes zuvor bei der Gemeinde beantragen müssen. Die Einhaltung dieser Regelung wird vor Ort von einem Parkwächter überwacht. Das zuständige Dezernat hält dieses Modell nicht auf Frankfurt übertragbar. Hierzu wird ausgeführt, dass das Angebot in Kelsterbach stark limitiert sei und daher schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoße und zudem hierfür ein Parkwächter erforderlich sei. Hierzu ist anzumerken, dass auch die Frankfurter Grillplätze sehr schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, sodass auch für die Frankfurter Grillplätze ein System einzuführen ist, das eine Überfrequentierung der Grillplätze verhindert. Insofern besteht zu der Situation in Kelsterbach bezüglich bestehender Kapazitätsengpässe kein Unterschied. Auch und gerade nach der Eröffnung neuer Grillplätze ist durch eine Limitierung des Zugangs durch ein Reservierungssystem sicherzustellen, dass die Grillplätze gleichmäßig ausgelastet werden. Angesichts der extremen Überbeanspruchung bestimmter Grillplätze (Schwanheim und Lohrberg) ist nicht zu erwarten, dass durch die Einrichtung neuer Grillplätze jegliches Regelungsbedürfnis entfällt. Das gilt vor allem, wenn in Betracht gezogen wird, dass ein Teil der neu eingerichteten Grillplätze sich in der Nähe von Wohnbebauung befinden. Auch muss die Einführung von Parkwächtern in Erwägung gezogen werden. Grillplätze sind ein wichtiges soziales Angebot, das sich die Stadt auch etwas (nicht viel im Vergleich zu Kulturangeboten die sich typischerweise an Besserverdienende richten) kosten lassen muss. Jedenfalls kann das zuständige Dezernat die Entwicklung eines Konzeptes nicht einer Ideensammlung anlässlich eines Ortstermins überlassen, wie er es in seiner Stellungnahme ST1440 nahelegt. Bei der Entwicklung des Konzeptes ist das Ordnungsamt mit einzubeziehen, weil immer auch die Durchsetzbarkeit der Konzeption geprüft werden muss. Bilddokumentation Aufnahme stammt aus dem Frühjahr 2021 (Antragsteller) Standorte der neuen Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung Grillplatz Cäcilia-Lauth-Spielplatz (Stadtvermessungsamt Frankfurt vom 5.12.21, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Grillplatz Lenzenbergstraße (Stadtvermessungsamt Frankfurt, vom 5.12.21, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4799 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1440 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 42 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 306/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 123 2022 Die Vorlage OF 306/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1., 2. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2021, OF 236/6 Betreff: Zeilsheim: Märchensiedlung - Parken im Kreuzungsbereich In der Märchensiedlung Zeilsheim behindern regelwidrig im Kreuzungsbereich geparkte Fahrzeuge nicht nur andere Autos, sondern auch im besonderen Maße den Fuß- und Radverkehr. Dabei ist eine ausreichende Sicht auf Verkehrsteilnehmende oft nicht gegeben, besonders wenn der Straßenraum wie hier schon vergleichsweise eng ist. So werden die Autos zum Hindernis und zur Gefahr für die Kreuzung querende Zu Fuß Gehende und sich der Kreuzung nähernde Radfahrende, da diese unter Umständen nicht rechtzeitig gesehen werden. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen in der Zeilsheimer Märchensiedlung Sperrflächen/Zick-Zack-Linien oder andere geeignete Maßnahmen anzubringen, die das regelwidrige Parken dort verhindern: - Katzenstirn/Bielefelder Straße - Katzenstirn/Apoldaer Weg - Coburger Weg/Kranentrank - Neu-Zeilsheim/Bernburger Weg - Neu-Zeilsheim/Altenburger Weg - Neu-Zeilsheim/Apoldaer Weg Die Maßnahmen sollten durch zusätzliche Kontrollen durch die Stadtpolizei flankiert werden. Begründung: Die genannten Kreuzungen wurden dem Ortsbeirat als vom häufigen Falschparken betroffen gemeldet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1091 2021 Die Vorlage OF 236/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2021, OF 208/6 Betreff: Höchst: WLAN in der Unterkunft Silostraße 27 Vorgang: K 173/20; ST 1165/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Träger der Unterkunft in der Silostraße 27 zu unterstützen und bewegen, eine WLAN-Verbindung zu installieren und auch für die dort untergebrachten Geflüchteten zur Verfügung zu stellen. Der Ortsbeirat unterstützt die Finanzierung mit einem Betrag von 1000€ aus dem OBR-Budget. Eine anteilige kleine Gebühr für die WLAN-Nutzung kann dabei auf die Bewohner umgelegt werden. Begründung: Die Containeranlage war als Übergangsunterkunft für eine kurzzeitige Nutzung geplant. Wegen der schwierigen Wohnungssituation in Frankfurt leben die geflüchteten Menschen meist jedoch für mehrere Jahre hier. Eine Verlängerung der Nutzung wurden laut ST 1165/2020 geprüft und der Träger hat inzwischen die Installationskosten ermittelt. Diese Leitungen sollen jetzt schnellstmöglich installiert werden. Ein Grundrecht auf Internetzugang lässt sich völkerrechtlich und als konkreter verfassungsrechtlicher Leistungsanspruch begründen, der allen Menschen zukommt, die in Deutschland leben. Für viele Geflüchtete ist das Smartphone Wörterbuch, Radio, Bankfiliale, Computer, Telefon, und oft der einzige Weg, mit ihrer Familie in Kontakt zu bleiben. Es hilft ihnen dabei, die Flucht und den Alltag in ihrer neuen Umgebung zu organisieren. Sie brauchen einen Internetzugang, um die alltäglichen Aufgaben, auch behördliche Anträge, Terminvereinbarungen etc. die coronabedingt noch mehr geworden sind, zu bewältigen. Ohne Einkommen ist es ihnen kaum möglich einen Handyvertrag abzuschließen. Datentarife sind zudem sehr teuer. Sie können nur ein prepaid -Handy mit Flatrate und Mobilfunk nutzen, die begrenzten Datenvolumen reichen für die ausschließliche Nutzung ohne WLAN nicht aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung der KAV vom 14.01.2020, K 173 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1165 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 44 2021 Die Vorlage OF 208/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, den Träger der Unterkunft in der Silostraße 27 zu unterstützen und zu bewegen, eine WLAN-Verbindung zu installieren und auch für die dort untergebrachten Geflüchteten zur Verfügung zu stellen. Da der Magistrat seit Jahren diesbezüglich nicht seiner Verpflichtung nachkommt, unterstützt der Ortsbeirat die Finanzierung mit einem Betrag von 1.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget an den Träger der Unterkunft, den Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe in Frankfurt am Main e. V. Eine anteilige kleine Gebühr für die WLAN-Nutzung kann dabei auf die Bewohner umgelegt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2021, OF 158/6 Betreff: Zeilsheim: Städtische Pflege der Parkanlage (Hesselbergweg/Lenzenbergstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die oben genannte Parkanlage wieder regelmäßig gepflegt wird. Begründung: In der oben genannten Parkanlage wurden seit Monaten die entsprechenden Bäume nicht zurückgeschnitten, sodass diese die angelegten Weganlagen versperren. Des Weiteren sind die Weg-/Rasenkanten durch Gras-/Unkrautbewuchs zugewachsen, was gerade im Hinblick auf ältere Menschen ein hohes Sicherheitsrisiko (Stolpergefahr) darstellt. Zusätzlich sind laut Aussagen der Anwohnerschaft in dem Bewuchs an einigen Stellen Dornen vorhanden, die dazu führen, dass des Öfteren Reifen von Rollatoren und Rollstühlen älterer Menschen beschädigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 663 2021 Die Vorlage OF 158/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.05.2021, OA 7 entstanden aus Vorlage: OF 25/6 vom 16.04.2021 Betreff: Spielplätze erhalten Vorgang: OIB 2/16 OBR 6; OIB 15/16 OBR 6; OIB 78/17 OBR 6; OIB 87/17 OBR 6; OIB 90/17 OBR 6; OIB 158/17 OBR 6; OIB 193/18 OBR 6; OIB 228/18 OBR 6; OIB 229/18 OBR 6; OIB 230/18 OBR 6; OIB 263/18 OBR 6; OIB 291/19 OBR 6; OIB 292/19 OBR 6; OIB 293/19 OBR 6; OIB 321/19 OBR 6; OIB 322/19 OBR 6; OIB 323/19 OBR 6; OIB 324/19 OBR 6; OIB 325/19 OBR 6; OIB 326/19 OBR 6; OIB 330/19 OBR 6; OIB 350/19 OBR 6; OIB 351/19 OBR 6; OIB 362/19 OBR 6; OIB 408/20 OBR 6; OIB 455/20 OBR 6; OIB 527/21 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren im Wesentlichen zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider muss er feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür kann er kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Coronapandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier hat der Ortsbeirat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinem eigenen Ortsbeiratsbudget zu unterstützen, aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Coronapandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der letzten Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher circa 165.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz der Spielplätze sollte erhalten bleiben. Hinzu kommen die in der Februarsitzung beschlossenen 25.000 Euro für den Ersatz defekter Spielgeräte. Folgende Maßnahmen wurden ab 2016 finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): OIB 527 25.000 Euro Ersatz defekter Spielgeräte OIB 455 10.000 Euro Schatten Spielplatz im Höchster Stadtpark OIB 408 8.000 Euro maroder Zaun Waldspielpark Schwanheim OIB 362 4.000 Euro Fallschutzplatten Spielplatz am Feierabendweg OIB 351 5.000 Euro Spielanlage Minna-Specht-Schule OIB 350 12.000 Euro Schatten Spielplatz am Griesheimer Mainufer OIB 330 15.000 Euro neues Gerät Spielplatz in der Hermann-Brill-Anlage OIB 326 3.000 Euro Bänke Sindlinger Spielplätze OIB 325 3.000 Euro Schaukel Spielplatz in der Therese-Herger-Anlage OIB 324 3.000 Euro neues Gerät Spielplatz in der Adelonstraße OIB 323 7.000 Euro neues Gerät Spielplatz Im Eichwäldchen OIB 322 15.000 Euro neues Gerät Spielplatz Am Gemeindegarten OIB 321 3.000 Euro neues Gerät Spielplatz im Schwarzerlenweg OIB 293 10.000 Euro Aufwertung Spielplatz im Liederbachpark OIB 292 10.000 Euro Aufwertung Spielplatz im Graubnerpark OIB 291 5.000 Euro Bäume Spielplatz am Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263 11.800 Euro neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230 15.000 Euro Ersatzgerät Spielplatz Marderweg OIB 229 15.000 Euro neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228 11.500 Euro Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193 10.000 Euro neue Geräte Spielplatz Im Eichwäldchen OIB 158 10.000 Euro neues Gerät Spielplatz in den Sulzbachwiesen OIB 90 10.000 Euro Ausstattung Spielplatz am Mainberg OIB 87 5.000 Euro Wiederherstellung Spielplatz "Pflugspfad" OIB 78 4.000 Euro neue Geräte Spielplatz am Griesheimer Mainufer OIB 15 4.000 Euro neue Geräte Spielplatz in der Alzeyer Straße OIB 2 10.000 Euro neue Geräte Goldsteinschule Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.05.2016, OIB 2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 28.06.2016, OIB 15 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.03.2017, OIB 78 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.04.2017, OIB 87 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.05.2017, OIB 90 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 158 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.03.2018, OIB 193 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 228 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 229 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 230 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.12.2018, OIB 263 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 291 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 292 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 293 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 321 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 322 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 323 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 324 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 325 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 326 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.08.2019, OIB 330 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.10.2019, OIB 350 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.10.2019, OIB 351 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.11.2019, OIB 362 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 12.05.2020, OIB 408 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.10.2020, OIB 455 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.02.2021, OIB 527 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1809 Antrag vom 31.10.2021, OF 259/6 Anregung vom 23.11.2021, OA 104 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 243 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 7 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OA 7 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 408, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 67 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2021, OF 25/6 Betreff: Spielplätze erhalten Der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren i.W. zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider müssen wir feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür können wir kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier - der Ortsbeirat hat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinen eigenen Budgetmitteln zu unterstützen. Aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Corona-Pandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der letzten Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher ca. 165.000 Euro aus seinen Budgetmitteln bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz unserer Spielplätze sollte erhalten bleiben. Hinzu kommen die in der Februar-Sitzung beschlossenen 25.000 Euro für den Ersatz defekter Spielgeräte. Folgende Maßnahmen wurden ab 2016 finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): OIB 527/2021: 25.000 Euro - Ersatz defekter Spielgeräte OIB 455/2020: 10.000 Euro - Schatten Spielplatz Höchster Stadtpark OIB 408/2020: 8.000 Euro - Maroder Zaun am Waldspielpark Schwanheim OIB 362/2019: 4.000 Euro - Fallschutzplatten für Spielplatz Feierabendweg OIB 351/2019: 5.000 Euro - Spielanlage Minna-Specht Schule OIB 350/2019: 12.000 Euro - Schatten Spielplatz Mainufer Griesheim OIB 330/2019: 15.000 Euro - Hermann-Brill-Anlage, neues Gerät OIB 326/2019: 3.000 Euro - Bänke für Sindlinger Spielplätze OIB 325/2019: 3.000 Euro - Schaukel Therese-Herger-Anlage OIB 324/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Adelonstraße OIB 323/2019: 7.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Eichwäldchen OIB 322/2019: 15.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Gemeindegarten OIB 321/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Schwarzerlenweg OIB 293/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Liederbachpark OIB 292/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Graubnerpark OIB 291/2019: 5.000 Euro - Bäume Spielplatz Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263/2018: 11.800 Euro - neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230/2018: 15.000 Euro - Ersatz Gerät Spielplatz Marderweg OIB 229/2018: 15.000 Euro - neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228/2018: 11.500 Euro - Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193/2018: 10.000 Euro - Erneuerung Spielgeräte Spielplatz Eichwäldchen OIB 158/2017: 10.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Sulzbachwiesen OIB 90/2017: 10.000 Euro - Ausstattung Spielplatz Mainberg OIB 87/2017: 5.000 Euro - Wiederherstellung Spielplatz Pflugspfad OIB 78/2017: 4.000 Euro - Ersatz Spielgeräte Mainuferspielplatz Griesheim OIB 15/2016: 4.000 Euro - Geräte Spielplatz Alzeyer Straße OIB 2/2016: 10.000 Euro - Geräte Goldsteinschule Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 7 2021 Die Vorlage OF 25/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 668 entstanden aus Vorlage: OF 1465/6 vom 01.01.2021 Betreff: Spielplätze erhalten Vorgang: OIB 2/16 OBR 6; OIB 15/16 OBR 6; OIB 78/17 OBR 6; OIB 87/17 OBR 6; OIB 90/17 OBR 6; OIB 158/17 OBR 6; OIB 193/18 OBR 6; OIB 228/18 OBR 6; OIB 229/18 OBR 6; OIB 230/18 OBR 6; OIB 263/18 OBR 6; OIB 291/19 OBR 6; OIB 292/19 OBR 6; OIB 293/19 OBR 6; OIB 321/19 OBR 6; OIB 322/19 OBR 6; OIB 323/19 OBR 6; OIB 324/19 OBR 6; OIB 325/19 OBR 6; OIB 326/19 OBR 6; OIB 330/19 OBR 6; OIB 350/19 OBR 6; OIB 351/19 OBR 6; OIB 362/19 OBR 6; OIB 408/20 OBR 6; OIB 455/20 OBR 6 Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren im Wesentlichen zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider muss er feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür kann er kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier hat der Ortsbeirat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinem eigenen Ortsbeiratsbudget zu unterstützen, aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Corona-Pandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der aktuellen Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher circa 165.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz der Spielplätze sollte erhalten bleiben. In der aktuellen Wahlperiode hat der Ortsbeirat aus seinen Mitteln folgende Maßnahmen finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): OIB 455 10.000 Euro Schatten Spielplatz im Höchster Stadtpark OIB 408 8.000 Euro maroder Zaun Waldspielpark Schwanheim OIB 362 4.000 Euro Fallschutzplatten Spielplatz am Feierabendweg OIB 351 5.000 Euro Spielanlage Minna-Specht-Schule OIB 350 12.000 Euro Schatten Spielplatz am Griesheimer Mainufer OIB 330 15.000 Euro neues Gerät Spielplatz in der Hermann-Brill-Anlage OIB 326 3.000 Euro Bänke Sindlinger Spielplätze OIB 325 3.000 Euro Schaukel Spielplatz in der Therese-Herger-Anlage OIB 324 3.000 Euro neues Gerät Spielplatz in der Adelonstraße OIB 323 7.000 Euro neues Gerät Spielplatz Im Eichwäldchen OIB 322 15.000 Euro neues Gerät Spielplatz Am Gemeindegarten OIB 321 3.000 Euro neues Gerät Spielplatz im Schwarzerlenweg OIB 293 10.000 Euro Aufwertung Spielplatz im Liederbachpark OIB 292 10.000 Euro Aufwertung Spielplatz im Graubnerpark OIB 291 5.000 Euro Bäume Spielplatz am Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263 11.800 Euro neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230 15.000 Euro Ersatzgerät Spielplatz Marderweg OIB 229 15.000 Euro neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228 11.500 Euro Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193 10.000 Euro neue Geräte Spielplatz Im Eichwäldchen OIB 158 10.000 Euro neues Gerät Spielplatz in den Sulzbachwiesen OIB 90 10.000 Euro Ausstattung Spielplatz am Mainberg OIB 87 5.000 Euro Wiederherstellung Spielplatz "Pflugspfad" OIB 78 4.000 Euro neue Geräte Spielplatz am Griesheimer Mainufer OIB 15 4.000 Euro neue Geräte Spielplatz in der Alzeyer Straße OIB 2 10.000 Euro neue Geräte Goldsteinschule Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.05.2016, OIB 2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 28.06.2016, OIB 15 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.03.2017, OIB 78 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.04.2017, OIB 87 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.05.2017, OIB 90 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 158 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.03.2018, OIB 193 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 228 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 229 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 230 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.12.2018, OIB 263 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 291 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 292 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 293 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 321 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 322 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 323 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 324 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 325 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 326 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.08.2019, OIB 330 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.10.2019, OIB 350 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.10.2019, OIB 351 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.11.2019, OIB 362 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 12.05.2020, OIB 408 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.10.2020, OIB 455 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 668 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Aktenzeichen: 67 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2021, OF 1464/6 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob an den folgenden Kreuzungen ein "grüner Pfeil" zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer*innen angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße aus Süden kommend 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße aus Osten kommend 3. Diverse Kreuzungen entlang der Königsteiner Straße: - Wasgaustraße / Königsteiner Straße - Johannesallee / Sieringstraße -> Königsteiner 4. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend 5. Westerbachstraße/Carl-Sonnenscheinstraße von Rödelheim kommend 6. Alt Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend 7. Hortensienring / Hunsrückstraße (2x) 8. Brüningstraße -> Leunastraße / Leunabrücke (also von Osten und Westen jeweils nach rechts) Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein "grüner Pfeil" nur für Radfahrer*innen möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzung ist, dass Radfahrer*innen trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist, und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte wenn möglich auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht insbesondere gegenüber zu Fuß gehenden sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7126 2021 Die Vorlage OF 1464/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 3. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1465/6 Betreff: Spielplätze erhalten Der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren i.W. zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider müssen wir feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür können wir kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier - der Ortsbeirat hat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinen eigenen Budgetmitteln zu unterstützen. Aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Corona-Pandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der aktuellen Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher ca. 165.000 Euro aus seinen Budgetmitteln bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz unserer Spielplätze sollte erhalten bleiben. Anlage: In der aktuellen Wahlperiode hat der Ortsbeirat aus seinen Mitteln folgende Maßnahmen finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) OIB 455/2020: 10.000 Euro - Schatten Spielplatz Höchster Stadtpark OIB 408/2020: 8.000 Euro - Maroder Zaun am Waldspielpark Schwanheim OIB 362/2019: 4.000 Euro - Fallschutzplatten für Spielplatz Feierabendweg OIB 351/2019: 5.000 Euro - Spielanlage Minna-Specht Schule OIB 350/2019: 12.000 Euro - Schatten Spielplatz Mainufer Griesheim OIB 330/2019: 15.000 Euro - Hermann-Brill-Anlage, neues Gerät OIB 326/2019: 3.000 Euro - Bänke für Sindlinger Spielplätze OIB 325/2019: 3.000 Euro - Schaukel Therese-Herger-Anlage OIB 324/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Adelonstraße OIB 323/2019: 7.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Eichwäldchen OIB 322/2019: 15.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Gemeindegarten OIB 321/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Schwarzerlenweg OIB 293/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Liederbachpark OIB 292/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Graubnerpark OIB 291/2019: 5.000 Euro - Bäume Spielplatz Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263/2018: 11.800 Euro - neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230/2018: 15.000 Euro - Ersatz Gerät Spielplatz Marderweg OIB 229/2018: 15.000 Euro - neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228/2018: 11.500 Euro - Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193/2018: 10.000 Euro - Erneuerung Spielgeräte Spielplatz Eichwäldchen OIB 158/2017: 10.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Sulzbachwiesen OIB 90/2017: 10.000 Euro - Ausstattung Spielplatz Mainberg OIB 87/2017: 5.000 Euro - Wiederherstellung Spielplatz Pflugspfad OIB 78/2017: 4.000 Euro - Ersatz Spielgeräte Mainuferspielplatz Griesheim OIB 15/2016: 4.000 Euro - Geräte Spielplatz Alzeyer Straße OIB 2/2016: 10.000 Euro - Geräte Goldsteinschule Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 668 2021 Die Vorlage OF 1465/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2020, OF 1446/6 Betreff: Spielplatz Frankenthaler Weg Vorgang: OIB 229/18 OBR 6; ST 1918/18; OM 4540/19 OBR 6; ST 1539/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die mit Ortsbeiratsmitteln finanzierte Maßnahme nun endlich abzuschließen und umzusetzen! Weiterhin sollen die nicht nachvollziehbaren Verzögerungen begründet werden: - Antragstellung mit OIB 229 am 07.08.2018 - Sachstandsmitteilung mit OM 4540 vom 07.05.2019 - Stellungnahme ST1539 vom 12.08.2019 - Umsetzung...??? Begründung: Im Stadtteil gibt es seit Jahren den Wunsch, dass der zentral in Zeilsheim gelegene Spielplatz für ältere Kinder etwas attraktiver wird. In Zusammenarbeit mit der Kinderbeauftragten von Zeilsheim wurden daher geeignete Spielgeräte vorabgestimmt. Hierunter sind bspw. ein sogenannter Balltrichter, eine Motorik-Wand und ein Wackelsteg. Die genannten Geräte würden nach Vorabstimmung mit dem Grünflächenamt auf den Spielplatz passen und das Angebot -wie gewünscht- erweitern. Die genaue Platzierung sollte in einem gemeinsamen Ortstermin, unter Teilnahme interessierter Ortsbeiräte, der Kinderbeauftragten und Vertretern des Grünflächenamts abgestimmt werden. Der Ortstermin und die Aufstellung der Geräte hat bis heute unbegründet nicht stattgefunden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 229 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1918 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4540 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1539 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7116 2021 Die Vorlage OF 1446/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1373/6 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin zur Prüfung der Verlegung des Zebrastreifens im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster Straße Mit der OF 1343/6 2020 soll der Magistrat gebeten werten, durch bessere Einsehbarkeit und Aufhebung von Verschränkungen die Situation an Zeilsheimer Kreuzungen zu verbessern. Nun soll vorab konkret an der Kreuzung Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster-Straße (Kolonieseite) bei einem Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt (und anderen involvierten Ämtern u.ä.) folgende Maßnahme geprüft werden: Demontage der Schutzgitter und Verlegung des Zebrastreifens direkt an die Kreuzung, damit eine direkte, einsehbare Querung möglich ist. Beim Ortstermin sollte auch geklärt werden, ob durch den gewünschten Umbau Fußgänger und besonders Kinder gefährdet werden und ob es weitere Alternativen gibt, die eine Querung ohne Umwege und Behinderungen für Fußgänger ermöglicht. Begründung: In der Diskussion über den Antrag ist Besorgnis zu spüren, dass die gewünschten Änderungen Fußgänger und Kinder gefährden könnten. Der Ortstermin soll diskutieren, ob die vorgeschlagene Lösung sicher ist. Die aktuelle Querung ist über 30 Jahre alt und wird demnächst erneuert. Spätestens im Rahmen der Erneuerung sollte hier ein sichere, zeitgemäße Lösung gefunden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.07.2020, OF 1343/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6782 2020 1. Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1373/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1809/5 Betreff: Sanierung und Aufwertung der Sportanlage Mainwasen Vorgang: OM 4602/19 OBR 5 Der Magistrat wird aufgefordert die Sanierung der Sportstätten auf den Mainwasen zu unterstützen, insbesondere einen zweiten Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage dort im Einvernehmen mit dem SV Sachsenhausen 1894 und dem VfL Germania 1894 zu errichten. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat sich bereits im Jahr 2019 für den Erhalt der Sportanlage Mainwasen (OM 4602) ausgesprochen. Die Sportanlage Mainwasen umfasst u.a. einen Rasen- und einen Kunstrasenplatz, einen Tenneplatz (Ascheplatz) und eine Kegelbahn. Sie ist Heimat und Trainingsstätte der beiden ältesten Frankfurter Fußballclubs VfL Germania 1894 und SV 1894 Sachsenhausen mit zusammen über 900 Mitgliedern und ca. 37 Fußballmannschaften. Beide Vereine verfügen über langfristige Nutzungsverträge mit der Stadt Frankfurt. Beide Vereine engagieren sich sozial stark. So hat der SV 1894 Sachsenhausen erfolgreich ein Inklusionsteam aufgebaut, veranstaltet regelmäßig ein inklusives Fußballcamp für Jugendliche und bietet Flüchtlingen seit Jahren eine sportliche Heimat. Hierzu kooperiert er mit Suchthilfeeinrichtungen, Kliniken und Flüchtlingsunterkünften. Dafür wurde die Arbeit des Vereins bereits mehrfach ausgezeichnet. Zudem finden auf dem Gelände immer wieder Schulveranstaltungen statt. Dabei stoßen die Kapazitäten der derzeitigen Sportplätze, gerade in den Herbst- und Wintermonaten, an Ihre Grenzen. Der Rasenplatz kann wegen Frost und Matsch oft nicht genutzt werden. Zudem fehlt eine Flutlichtanlage, die eine Nutzung in den Abendstunden ermöglicht. Die Umwandlung des Tenneplatzes in einen Kunstrasenplatz mit Flutlicht sowie die Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Rasenplatz ist daher dringend erforderlich. Zudem sind die Funktionsgebäude in die Jahre gekommen und müsste dringend saniert werden. Derzeit wird abermals der Umzug der Vereine und der Bau der europäischen Schule auf dem Mainwasengelände intensiv debattiert. Dabei wird ein Ausweichgrundstück am Rand Oberrads den Vereinen angedacht. Dieses Grundstück ist jedoch wesentlich kleiner und befindet sich zudem in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung was Nutzungskonflikte, gerade in den Abendstunden, mit sich bringen wird. Es dürfte auf dem derzeit in Rede befindlichen Ausweichgrundstück kaum möglich sein dieselbe Struktur zu gewährleisten über welche die Vereine jetzt an den Mainwasen verfügen, einschließlich Multifunktionsgebäude, Vereinsräumen, Kühlraum, Raum für die Vorstandsarbeit, Vereinsgaststätten und Kegelbahn sowie 60-70 Parkplätze. Es steht daher viel auf dem Spiel, wenn die Sportanlage Mainwasen zugunsten eines Neubaus der Europäischen Schule weichen müsste. Hinzu kommt, dass die Sportanlage Mainwasen Teil des Grüngürtels ist und als Luftleitbahn fungiert, die sich positiv auf das Stadtklima auswirkt. Auch ist es unter Gerechtigkeitsaspekten den Bürger*innen kaum zu vermitteln, wenn dringend benötigte Errichtungen staatlicher Schulen, wie zum Beispiel in der Bürostadt in Niederrad, mangels geeigneter Flächen nicht zustande kommen, aber für die Europäische Schule, auf Wunsch der EZB, insbesondere für die Kinder ihrer Mitarbeiter, Flächen im Grüngürtel und der Allgemeinheit dienendend, bereitgestellt würden. Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4602 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 56 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1809/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit den Vereinen Kontakt aufzunehmen, um die offenen Fragen des Ortsbeirates zu klären. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1809/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1809/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1809/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)
Parteien: SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 1348/6 Betreff: Zeilsheim: Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 "Sedelhof" Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zum Abriss der Gebäude der Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 vertraulich zu beantworten: - Wurde die gültige Erhaltungssatzung Nr.16 Zeilsheim vom 14. April 1993, die die städtebauliche Eigenart dieses Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt beinhaltet, beim Abriss der Gebäude bedacht? - Gab es gegen den Abriss Bedenken des Denkmalamtes, so wie im Jahr 2013, als ein beantragter Neubau von Wohnungen an gleicher Stelle abgelehnt und auf den Erhalt der historischen Gebäude bestanden wurde. Wenn es Bedenken gab, weshalb wurden diese nicht berücksichtigt? - Wird die vom Investor geplante und wohl inzwischen genehmigte neue Bebauung der Liegenschaft den Zielen der Erhaltungssatzung gerecht oder gibt es erhebliche Abweichungen? - Ist die bisherige Handhabung der gültigen und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Erhaltungssatzung Nr 16 Zeilsheim durch die Bauaufsicht und das Denkmalamt noch aktuell oder werden Baugenehmigungen nun zu Lasten des Erhalts historischer Gebäude großzügigerer erteilt? Begründung: Die Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 war bisher ein ehemaliges landwirtschaftliches Gehöft, bestehend aus einem Wohngebäude, Stallungen und einer Scheune, das über mehrere Jahrhunderte an dieser markanten Stelle das Ortsbild im alten Zeilsheim prägte. Die erste urkundliche Erwähnung als "Sedel Hoff" geht auf das Jahr 1384 zurück. Für die Bürgerschaft war dieses Gehöft ein Teil der Identität Zeilsheims. Anfang dieses Jahres erfolgte zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger zunächst der Teilabriss des Wohngebäudes. Inzwischen wurden das gesamte Wohngebäude sowie die Scheune und die Stallungen restlos beseitigt. Seit einigen Wochen ruhen nun die Bauarbeiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1721 2020 Die Vorlage OF 1348/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2020, OF 1343/6 Betreff: Zeilsheim: Kreuzungen in Zeilsheim für den Fußverkehr verbessern Die Zebrastreifen im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster-Straße sind so angelegt, dass sie eine umwegfreie Querung nicht zulassen. Der Zebrastreifen (auf Höhe Hausnr. 42) ist soweit in die Straße nach hinten zurückversetzt, dass ihn Autofahrende erst sehen, wenn diese schon von der West-Höchster-Straße kommend in die Straße eingebogen sind. Ein Fußgängersperrgitter verschwenkt die Fußgehenden von der West-Höchster-Straße viele Meter zum Zebrastreifen. An der südlichen Seite verengt sich besonders bei nicht frisch geschnittener Hecke der Bürgersteig so, dass man kaum noch aneinander vorbeilaufen kann. Dies ist nicht die einzige derart angelegt Kreuzung. In Zeilsheim finden sich ähnliche Situationen beispielsweise an der Kreuzung Pfaffenwiese/Hahnbergweg. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Sperrgitter abzubauen und den verschränkte Zebrastreifen, der sich auf Höhe Hausnr. 42 befindet, direkt an die Kreuzung zu verlegen, damit eine direkte, einsehbare Querung möglich ist. Mit weiteren Zeilsheimer Kreuzungen mit Sperrgittern und verschränkten Zebrastreifen soll ebenso verfahren werden. Begründung: In den gültigen Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen wird der Einsatz von abgerückten Fußgängerüberwegen und Sperrgittern in der Regel verneint, da sie den Fußverkehr aus dem Sichtfeld holen. Dies deckt sich mit Beobachtungen am Zebrastreifen, dem sich Autos von der West-Höchster-Straße kommend häufig mit recht hoher Geschwindigkeit nähern. Die Sperrgitter nehmen den geradeaus gehenden Fußgehenden den Vorrang und zwingen sie zu Umwegen. An dieser Stelle besteht eine besondere Dringlichkeit zum Umbau, weil durch den schmalen Gehweg zusätzlich eine Engstelle des Bürgersteigs beseitigt werden könnte. Durch die unmittelbare Nähe zur Käthe-Kollwitz-Schule wird die Kreuzung zudem von vielen Schulkindern genutzt. Durch diese Dringlichkeit sollte allerdings der Umbau weiterer Kreuzungen in Zeilsheim nicht vernachlässigt werden. . Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.10.2020, OF 1373/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6782 2020 1. Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1373/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 1194/6 Betreff: Zeilsheim: Beleuchtung der Hauptfußwege der Grünanlage Pfortengartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Fußwege in der Grünanlage zwischen Pfortengartenweg und Pflugspfad mit einer ausreichenden Beleuchtung zu versehen. Quelle: Google Maps Begründung: Die Fußwege im Park werden nicht nur zur Erholung benutzt, sondern als Zuwege zur Haltestelle (Neu-Zeilsheim), zur Kindertagesstätte und zum Durchgang zum Pflugspfad genutzt. Besonders ältere und gehbehinderte Menschen, aber auch Personen, die alleine unterwegs sind, haben hier gerade in der dunklen Jahreszeit ein ungutes Sicherheitsgefühl. Dies betrifft in den späten Nachmittagsstunden der dunklen Jahreszeit auch viele Kinder. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5686 2020 Die Vorlage OF 1194/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "mit einer ausreichenden Beleuchtung" durch den Wortlaut "mit einer ausreichenden, möglichst insektenfreundlichen Beleuchtung" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2019, OF 962/2 Betreff: Eintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, das folgende für die städtebauliche und historische Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtige Gebäude in die Denkmalliste des Landes Hessen eingetragen werden: Gr. Seestr. 53 1858·1862: Heinr. Müller; 1882.85: Gg. Müller, Uhrmacher. 1904: Geschwister Müller; 1927·1935: F. M. Wiesbaden, Landesbankbeamter Gr. Seestr. 55 Erb. 1849; 1858·1862: Joh. Ph. Leppert, Stadtkämmerer (= Polizeibureau 1863, 1. Feb.); 1882: Christ. Gümpel, Kutscher; 1904: M. Gümpel, Privat. (Wiesbaden); 1927 . 1935: A. Mayer, Automobil-Vermietung Gr. Seestr. 57 Erb. etwa 1847: Anton Derlam?, dann Ph. Fried. Hedderich, 1862 an Stadtkämmerer Schäfer, †1884, sein Schwiegersohn Adam Schneider, Lehrer, 1904: J. Emmerich, Bürstenmacher; 1927·1935: O. Jung (St. Wendel) Landgr. Str 16 Erbaut um 1845; J. Hch. Hett u. Frau, auch noch 1862; 1882·1885: Major a. D. Duncker. 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927·1935: Reisinger Erben. Landgr. Str 18 Erbaut 1840; 1854: Johann Schulheiß, Schlosser aus Gelnhausen; 1882: Schultheiß Erben; 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927: dessen Erben; 1935: Bocken-heimer Volksbank Landgr. Str 24 Erb. wie [317]; 1848: Kaspar Knorr aus Munzingen (Württemb.), der Justina Cleb heiratete 1882·1885; 1904: Peter Knorr; 1927: Frau Knorr Wwe + Erben; 1935: F. Knorr, Ldgr. Str. 26 Erbaut 1848; Konrad Reibeling 1862; 1882·1904: M. R. Privatiere; 1927·1935: G. Menz, Eisenb.-Sekret. a. D. Ldgr. Str. 28 Erbaut 1849; Gg. Wetzel + Frau u. Tochter 1862; 1882: Salomon Müller; 1904·1927: Adolf Gutenstein, Viehhandlung; 1935: Dr. F. Gutenstein, Rechtsanwalt u. M. Gutenstein, Kaufmann. Leipz. Str. 79 Erbaut etwa 1810. Margaretha Buchenauer (Mündel) besitzt von 1821-1834 ihre 35 Rth; 1862 ist Franz Spahn Besitzer. 1872·1882: Peter Schmitz (∞ mit einer geb. Spahn). 1885: Letztere; 1904·1927: Heinr. Schmitz, ihr Sohn †1932; 1935: Emil Goll, sein Schwager †1939. Leipz. Str. 59 Erbaut 1827. Eigentümer Gg. Bender 1842, der 1857 eine Wirtschaft anlegte "Adler", die J. Feix führte (1868 noch). Gg. Bender verkaufte Haus 16 Rth, Garten 1 V. u. 29 Rth Wirtsgarten 1 V. 21 Rth. u. Kegelbahn 8,8 Rth, also nahezu 1 Morgen am 15. Mai 1872 an Fr. Klenk. 1882·1885 waren Gebrüder Philippi Besitzer (seit 30. Okt. 1872), die eine Klavierfabrik darin betrieben. Diese erwarb F. Schaaf (1904); die in die "Baldur"-Pianofortefabrik A.G. überging (1927); 1935 ist Eigentümerin die Deutsch-Schweitzerische Verwaltungsbank Leipz. Str. 57 1862 noch Bauplatz des Georg Bender, der in den 70er Jahren ein Haus errichten ließ. 1872·1882: G. Bender, Steinbruchbesitzer; 1885: derselbe (Rentner). 1904: Peter Bender, Privatmann, früher Kaufmann 1927 (Nr. 57) K. Hentschel, Straßenbau; ebenso 1935 Leipz. Str. 39 Erbaut um 1830; erstbekannter Besitzer Phil. Ferdinand Hedderich; 1862 Karl Hofmanns Erben, modo 1871 Phil. Ferd. Hedderich Wb. 1872; 1882·1883 Hahn (Fft.) 1904 B. Hahn, Privatiere; 1927 3 Geschwister Bock, Privatieren. 1935 dieselben 3 Frl. Leipziger Str. 35 Erbaut etwa 1824 von Rein & Bender, kam 1828 24. Mai an J. Christoph Wilke (für 4200 fl), der eine Wirtschaft anfing. Er starb 1869, 71 jährig. Sein ganzer Grundbesitz betrug 1831-1834 2 Viertel 5 Ruthen. Nachfolger im Besitz waren 1872: Rößel, Bautechniker; A. Filsinger?, 1882·1885 Gebr. Schmidt, Kolonial-u. Farbwarenhandlung; 1904·1927 J. Gies; 1935 s. Erben. Leipz. Str. 33 Erbaut etwa 1824 durch Peter Rein u. Dav. Bender, es kam schon früh an Spenglermeister Christian Schwenk, der 1872 (82 jährig) starb; es folgte im Besitz: 1882 Julius Müller, Cigarrenhändler; 1885 Jakob Berlyn, Landesproduktenhändler; 1904-1935 R. Schwab, Photograph. Leipz. Str. 31 Erbaut 1826 durch Rein & Bender. Die Bäckerei darin betrieb 1853 Joh. Matth. Edelmann bis 1880, seine Wwe bis 1896; dann erwarb sie Georg Bopp; von diesem kam sie 1908 an Alexander Stößel, der 1926 9/5 starb. Jetzige Eigentümer Stößel Erben (Frau Kathinka geb. Schudt u. Tochter Gertraude Leipz. Str. 22 Erbaut 1835; der Bauplatz gehörte 1825: Philipp Passavant; 1826: Uhrmacher Bingenheimer u. Chirurg Gottfried Bender; das neue Haus dann Eduard Engelhard; 1862·1871 dem Uhrmacher und Stadtrat Christian Friedr. Heinrich Mäcker; 1882 Jakob Pütz, Kontroleur; 1885 wieder Mäcker (wohl Nachkomme des Obigen); 1904 Photograph Carl Abel (†__); dann dessen Sohn; 1927 C. Bender, Bäcker; ebenso 1935 Leipz. Str. 24 Erbaut etwa 1823; erst genannt Herr von Baumbach; dann Meurer, Messer, dem 26. Okt. 1825 das Anwesen versteigert wurde; 30.3.1831: Stadtschreiber W. Knöll an den resigierten{?} Gg. Friedr. Barth von Wiesenbronn (Bayern). 2 Hypothek hat Peter Forell der es wohl gebaut hatte. (Neben Forell u. Hch. Fröhlich); vor und nach 1862 Gg. Matth. Zinnecker (1871); dessen Wwe 1882 u. 1885. 1904 F. A. Schauber, Privatmann; 1927·1935: C. Bender, Bäckermeister; 1940: Geishecker, Bäckermstr.? Leipz. Str. 26 Erbaut etwa 1838; der Bauplatz gehörte 1830 Hch. Fröhlich; es folgte Friedr. August Friedrich; 1848 hatte J. P. L. See den Verlag des "Bürgerblatt für Bockenheim" hier; vor und nach 1862: Franz Zimmermann Wwe (1871); 1882·1885 Konditor Karl Ludwig Paulizky; 1904: Philipp Bender, Privatier; 1927 A. Goldberg, Kaffeehaus, 1935 dessen Sohn C. Bender, Bäcker-meister Leipz. Str. 32 Erbaut 1822 durch Simon Heußler, kommt gleich an Schneider Fröhlich; 1827 erwarben die Gebr. Heß [181] u. [180]; hier wohnt Abraham Herz Heß u. besitzt es noch 1862·1871 u. 1882 (jetzt Privatier) den Pferdehandel treibt 1882 Meyer Heß; 1885: Meyer Heß; 1904 Sohn Strauß; 1927·1935 Ludwig Strauß, Kaufmann. Leipz. Str. 34 Siehe auch Nr. [181]; hier wohnt Joseph Herz Heß, auch 1862·1871 noch; 1882 Abraham Heß und Hermann Heß; 1885 Abraham Heß u. Hermann Heß' Wwe; 1927·1935: Heß Erben. Leipz. Str. 36 Die für die Industriel Entwicklung von Bockenheim wichtigen Fabrikgebäude im Hinterhof der Leipziger Strasse 36 sollen unter Denkmalschutz gestellt werden Der Neubau wurde wahrscheinlich im Jahr 1904 erstellt; 1927 Veifa-Werke A.G.; 1935 Siemens-Reiniger Werke Bei den Fabrikgebäuden handelt es sich um einer der Letzten erhaltenen Fabrikgebäude im Kern Bockenheims Leipz. Str. 72(Ecke Juliusstr.) Erbaut etwa 1848; der schräg auf die Straße stoßende Bauplatz gehörte Albrecht Bollbach. 1872 bekam er vom Präfekten Freiherr v.d. Tann die Zusicherung der Unterstützung betr. später notwendig werdende Konsolitation; das Haus gehörte zuerst David Bender; 1858·1862 Seligmann Kahn. 1865 erwarb es Jean Frischmann aus Ginnheim, der einen Holzhandel hierin u. gegenüber (Bauplatz K. L. Barthel S. 180) bis etwa ___ betrieb. Seit 1926? Karl Weil, Uhrmacher. 1904: Petri, Uhrmacher Grempstr. 26 Nr. [166], erbaut 1818/19. Besitzer war Heinrich Noé bis nach 1840; seine Witwe Maria, geb. Schuld hatte Barbier Kaspar Schmidt geheiratet (†1851); sie starb 17. Febr. 1865; die Erben verkauften das Haus 1. Dez. 1869 an Levi Höxter, Fruchthändler aus Zmesten. Seine Erben verkauften es an R. Roth, Stanzmesserfabrikant (1923, 1927, 1935). Grempstr. 24 Sie wurde erbaut 1799, vielleicht durch Krämer Anton Stötzer; 1812 ist sie sicher in seinem Besitz*. Seine Tochter Auguste heiratete Ökonom Franz Jakob Huppert, dessen Wirtschaft "Zur Walhalla" seit 1824 besteht u. während der Arbeiterbewegung von 1848 viel genannt wird. Er stirbt 1862, 20. Mai. An Ackerland besaß er 241/4 Mg. Es folgt ihm Peter Schulz. Nach 1870 verkauft dessen Witwe die gesamte Liegenschaft (Wohnhaus 1 V. 18,5 Rth, Hof u. Garten 11/4 V. 16,88 Rth) an Carl Theodor Heygen bis 1914. Dessen Wwe vergantet die Wirtschaft an Meyer, Löbig 1894, Renz, dann erfolgt der Abbruch. Neubau Grempstr. 24a: H. Platt, 1935 : Platt Erben. Grempstr. 24: Dr. Reichmann (Bozen) 19__. 1935: Th. Hense. Grempstr.20 u. 22. Der andere Schönhofsacker von 1 Viertel 1 Rth u. 6 Quadratfuß wurde 1784 an Zimmermann Asmus Reges verkauft, der dann eine Hofreite anlegte, die er wohl gleich an Johannes Schappel II. am 1. Juli 1808 an Chirurgus Ludwig Blum (Haus, Hofraum, Stall, Garten) für 2350 fl verkauft hatte, aber 2. März 1809 für 1605 fl wieder zurück kaufen mußte. Nachfolgerin wird die Witwe des Lehrers Andreas Müller (†1808) im selben Jahre für 1605 fl. 1835 ist die Liegenschaft bei Hartmann Müller (Bürger seit 1826), der 1847 schon tot ist. Nach dem Tode seiner Witwe 1854 kommt ein Teilungsvertrag zustande. Das Haus kommt an Zacharias Müller, dann (1864) an Peter Schwager. Es erfolgt der Umbau der Scheuer zu einem Wohnhaus; (das alte Haus wird abgebrochen.) es wird Eckhaus der etwa 1885 angefangenen Karlstraße, die 1897 den Namen Werderstraße bekam. Eigentümer seit 1866: Heinrich Schwager; seine Witwe starb 1937; jetzt Hch. Schwager Erben, denen auch der 1900 errichtete Neubau gehört. Grempstr. 15 kam um 1842·1845 in Andreas Weil's Besitz, 1857·1862· 1882: dessen Wwe, 1885·1904: Philipp Auth (†1906); 1927: Heinr. Auth; 1931: Auth Erben Grempstr. 17 Der Bauplatz, ein Garten, gehörte 1767 Johann Bender. Gebaut wurden beide Häuser etwa 1790 und gehörten 1828 dem Zimmermann Simon Heußler*,✴1835. 1839 Heußlers Erben, 1841-1856 gehörte [1091/2] dem Wundarzt Ignaz Ries; 1862 Hch. Adolf Sünder, 1882/85 dessen Erben. 1904 aber schon dem Besitzer von [109]: Philipp Auth, Zimmermeister; 1927: Heinrich Auth; 1935: E. Bender, Baugeschäft (Hauptgüterbahnhof). *Simon Heußler erwarb 15. Apr. 1828 von Friedr. Harth [99] 161/4 Rth von dessen Garten. S. Seite 166. Grempstr. 19 Erbaut 1736, wie am Torposten zu sehen ist, siehe auch Plan S. 53. Die Liegenschaft war 3 Viertel 4 Rth groß und gehörte bis 1783 Peter Christian Bügler. Von 3 Brüdern (Söhne) (Nikolaus, Zehntendeputierter 1824, Konrad (Soldat) 1804 u. Hieronymus) war wohl Hieronymus 1770, der 1792 schon tot ist, da seine Wwe für 1 Mg. Wiesen Maulwurfgeld bezahlt, der weitere Besitzer, da seine Tochter Mar. Helene 1798 den Jakob Philipp Reges (Sohn des Asmus R.) heiratet, der der folgende Besitzer wird. 1844 gehen ab 2 mal 35 Ruthen an Adam Görbert, der 1862 noch lebt. Vor 1873 war Georg Ezechiel Besier mit 29 Rth Hofraum und 24, 6 Rth Garten eingetragen. Am 3. Sept. 1873 wurde Fuhrunternehmer Jakob Schudt Eigentümer; nach seinem Tode (1887) die Wwe Katharina, dann sein Sohn Heinrich Schudt bis 1933†. Die Witwe desselben führt das Speditionsgeschäft (Toni Schudt geb. Heuralte Hofreite, 1480 schon erwähnt im Weißfrauen-Hauptbuch: "ist ein Born in dem Hof bei der Stiegel, gibt Sinthrums Henn 10ß Zinß; später: Cles Anthen - Henns Sohn." [Siehe Plan S. 53]. Später ist die Brauerei "zum Löwen", am Schlag gelegen, darin, "beim Löwenbrunnen", auch "Weißer Löwe" und "Herberge zum Löwen" genannt. Ob Jakob Schleicher, Bierbrauer, schon darin 1596 gewohnt hat? Erst Niklas Gruy ist sicher Inhaber 1603·1606; ebenso 1638 Paul Appel bis 1661. 1699 erscheint der "Weiße Löwe" mit Joh. Heinrich Berlitz für kurze Zeit, 1705 - 1711 ist Joh. David Emrich Bierbrauer darin, dann 1716,1717 Konr. Menger, dann mit Nikolaus Verlohrn, 1738 seine Witwe. (oder Konrad Storck) Die Brauerei scheint dann eingegangen zu sein, da Johann Bernhard Bender 1732 die halbe Liegenschaft (1 Viertel 182⁄3 Rth groß) "Haus mit Brauhaus" für 380 fl an die lutherische Gemeinde dahier zu einem Bet- und Schulhaus verkauft. Dieses hat heute noch im Dachgebälk einige Reste vom ehemaligen Glockenturm. Es wird am 25. November 1789 an Abraham Baer (auch Abraham Koppel genannt) für 1850 fl weitergegeben, als die Gemeinde das franz.-reformierte Kirchlein in der Rödelheimer Straße erwarben. Dessen Kinder teilen die bereits ___ ganz erworbene Hofreite. 1825·1828 hat Joseph Baer [41] behalten. Daniel Lazarus Baer gibt an seinen Bruder Salomon Lazarus B. von [411/2] 31,11 Rth ab, d. i. 1/2 von einem einstöckigen Vorderhaus, Hinterhaus, Hof, Seitenbau und Garten für 1250 fl. In [41] wohnt 1856 schon Johannes Weil. 1862 und später; 1882/85: Weils Erben: Katharina Bachmann geb. Weil †1904, da es Küfer August Naumann erkauft. 1935: P. Naumann, Wwe. ygen) weiter. Grempstr. 21 Ehe diese Liegenschaft an Abraham Baer (s.o.) kam, besaß sie 1789·1794 der Wagner Joh. Schöffer (Schäfer), wie der jetzt erst verschwundene Grenzstein I.S. 1789 bewies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger wies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger. [140] und [42] waren 1684 noch Zierholds Garten (Weißfrauengut). Luitgar (Lutgerus) Horn, der 1724 hier im Dorf einzog, hatte 1738 schon das Haus [42] in Besitz; 1746 seine Witwe. Am 7. Februar 1746 gaben Horns Kinder (Görg Koch und Frau geb. Horn) die Liegenschaft an Anna Horn für 623 fl; 1749 verkaufte diese dieselbe an Gnädige Herrschaft zu einem Försterhaus (An Förstern bzw. Forsthäusern wurden genannt Hennig 1747, Zorbach 1761·1763, Lentulus 1802, 1825 schon in Bergen) Das Haus kam dann in Privathände: 1825 Peter Rein; 1835 F. W. Lindheimer Wwe; 1849 Peter Rein wieder, der die Liegenschaft "zum Adler" an Wirt Georg Bender verkaufte; dieser sie - 1 Viertel 26 Rth haltend - weiter an Peter Schulz am 28. Januar 1857; (1862·1864; † vor 1876) 1882/85 seine Witwe; 1904: M. Meyer, Metzgermstr. Börsenplatz 5; K. L. Buchwald 1927·1940. Grempstraße 25 Das Haus [140] ist der Nummer nach etwa 1810 erbaut vielleicht durch Jakob Rein (Zunftmeister.); kam in den Besitz des Handelsmanns Burnitz (Fft), der es - 1 Viertel 182⁄3 Ruthen groß - für 3800 fl im Jahre 1825 an Schreinermeister Philipp Ettling weitergibt. 1857 ist Hermann Eppstein Eigentümer, der es 1861 (Hofraum, Stall u. Garten) an Spezereihändler Ferdinand Röbig weiter verkauft. 1882/85: derselbe noch in Besitz; 1904: sein Schwiegersohn Ludwig Bender, Weißbindermeister. 1927: W. Bender's Wwe; 1935: W. Benders Erben. Jetzt steht an des alten Hauses Stelle ein Neubau Begründung: Bei den Gebäuden handelt es sich um die letzten städtebaulich-historisch wichtigen Gebäude aus der Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim im 19. Jahrhundert und früher. Diese historisch wichtigen Gebäude sollten unter besonderen Schutz gestellt werden. Dies gilt insbesondere, da sich durch den Abriss des im Jahr 1828 erbauten Gebäudes Leipziger Straße 68 und die geplante Aufstockung des Backhauses in der Friesengasse 13 gezeigt hat, dass die bestehende städtebauliche Erhaltungs-satzung für die historisch wichtigen Gebäude keinen ausreichenden Schutz bietet. Bei der Aufzählung handelt es sich um eine Abschrift der Häuserchronik des Dorfes und der Stadt Bockenheim von Heinrich Ludwig, 1941 Das Manuskript übertragen hat Herrmann Ludwig im Jahre 2008. Zahlen und Namen, die nach dem Baualter angegeben werden, beziehen sich auf die Jahre der jeweiligen Eigentumsübergänge und die Namen der neuen Eigentümer. Im Nachhinein stellt sich uns die Frage, warum historisch wichtigen 200jährigen Gebäuden der Status denkmalgeschützt verweigert wird, während - wie aktuell geschehen - der 40 Jahre alte Fernsehturm "Ginnheimer Spargel" unter Denkmalschutz gestellt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 18 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 962/2 dahin gehend ab, dass die Vorlage als Anregung an den Magistrat beschlossen werden soll. Beschluss: Die Vorlage OF 962/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD und 1 GRÜNE (= Enthaltung) 1 GRÜNE nimmt nicht an der Abstimmung teil
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2019, OF 1133/6 Betreff: Zeilsheim: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße umrüsten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Annabergstraße/ Lenzenbergstraße befindliche Ampelanlage so umzurüsten, dass diese im Nachtbetrieb nicht abgeschaltet wird, sondern generell "Rot" zeigt und nur bei Überfahren von Kontaktschleifen auf Grün umschaltet. Begründung: Nach allgemeiner Wahrnehmung der Bürger wird auf der Pfaffenwiese insbesondere nachts mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der temporäre Einsatz eines sog. "Blitzanhängers" hat daran leider wenig geändert. Der Umbau der Lichtzeichenanlage sollte zur Beruhigung der Situation beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5255 2019 Die Vorlage OF 1133/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1005/6 Betreff: Zeilsheim: Pförtnerampel in der Pfaffenwiese soll Raser bremsen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Annabergstraße/ Lenzenbergstraße befindliche Ampelanlage so umgerüstet werden kann, dass diese im Nachtbetrieb für den Verkehr generell "Rot" zeigt und nur für sich nähernde Kraftfahrzeuge mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit auf "Grün" schaltet. Begründung: Nach allgemeiner Wahrnehmung der Bürger wird auf der Pfaffenwiese besonders in den Nachstunden mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der temporäre Einsatz eines sog. "Blitzanhängers" hat daran leider wenig geändert. Der Umbau der Lichtzeichenanlage zu einer "Pförtnerampel" mit entsprechenden Sensoren und die Verwendung einer intelligenten Schaltung sollten zur Beruhigung der Situation beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1246 2019 Die Vorlage OF 1005/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1006/6 Betreff: Zeilsheim: Spiel- und Bolzplätze in Zeilsheim - Wie ist der Stand der Dinge? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, a) Auskunft über den aktuellen Stand zu Maßnahmen für folgende Zeilsheimer Spiel- und Bolzplätze zu geben. - Pfortengartenweg/Pflugspfad: Neugestaltung für U3 - Blauländchenstraße: Bolzplatz-Sanierung - Frankenthaler Weg: Neuerrichtung von Geräten und/oder b) Die Situation im Rahmen eines Ortstermins unter Beteiligung des Ortsbeirates, der Kinderbeauftragten und des Quartiersmanagements zu erläutern Begründung: Mehrmalige Initiativen der Kinderbeauftragten und des Quartiersmanagements, Informationen zum Stand der Dinge zu Maßnahmen auf Zeilsheimer Spielplätzen zu erhalten, waren leider fruchtlos und führten zu keiner Kommunikation. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4540 2019 Die Vorlage OF 1006/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2019, OF 1007/6 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Vorgang: OM 4070/18 OBR 6; ST 421/19 Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen mit dem Enforcement Trailer auf nachfolgende Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten: - Zur Frankenfurt (Goldstein) - Alt-Griesheim (Griesheim, im Bereich Boehleschule) - Elsterstraße (Griesheim, im Bereich vor dem Kindergarten St. Hedwig) - Gotenstraße (Höchst) - Königsteiner Straße (Höchst) - Sossenheimer Weg (Höchst, zwischen Gotenstraße und Bahnübergang) - Hoechster-Farben-Straße (Höchst und Sindlingen) - Oeserstraße (Nied, im Bereich zwischen Bahnhof und Nied Brücke) - Birminghamstraße (Nied, im Bereich zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße) - Alt Schwanheim (Schwanheim) - Rheinlandstraße (Schwanheim, im westlichen Abschnitt) - Kurmainzer Straße (Sossenheim, zwischen Dunantring und Victor-Gollancz-Haus) - Westhöchster Straße (Zeilsheim, zwischen Annabergstraße und Frankenthaler Weg) - Alt-Zeilsheim (Zeilsheim, zwischen Welschgrabenstraße und Frankenthaler Weg) Begründung: Der sog. Enforcement-Trailer hat sich als wichtigen Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert - insbesondere auch, weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage "rund um die Uhr" (also auch nachts) durchgeführt werden können. Damit trägt er nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt sogar ein weiterer Enforcement-Trailer angeschafft. Im Ortsbezirk 6 gibt es derzeit neun genehmigte Messstellen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 42). Der Ortsbeirat 6 bittet nun, die Kontrollen auf o.g. Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4541 2019 Die Vorlage OF 1007/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2019, OF 969/6 Betreff: Zeilsheim: Sicherheit für den Radverkehr im Bereich Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren, damit die Probleme für den Radverkehr im Bereich Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim besprochen und Lösungen gefunden werden können. Begründung: Von einem Radfahrer, der die Strecke im Berufsverkehr täglich benutzt, wird folgendes vorgebracht: Das Linksabbiegen auf der Hofheimer Straße am Ortsausgang Zeilsheim in den Feldweg nach Kriftel sei für Radfahrer*innen gefährlich. Diese Befürchtung ist aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sehr gut nachvollziehbar. Als eine Lösungsmöglichkeit wird vorgeschlagen, auf der in Fahrtrichtung Hofheim linken Seite den recht breiten Bürgersteig als Radweg in beide Richtungen zu gestalten. Ebenfalls als problematisch beschrieben wird die Fahrt in die andere Richtung. Hier ist der neuralgische Punkt die Kreuzung Alt-Zeilsheim/Hofheimer Straße. Will man mit dem Fahrrad von der Hofheimer Straße kommend links in die Straße Alt-Zeilsheim abbiegen (zum Münsterer Weg), so würde man häufig von Autos geschnitten, die von rechts kommen und die Fahrräder übersehen. Auch diese Befürchtung ist nachvollziehbar. Hier wird vorgeschlagen, die Radwegeführung durch die Flanbrechtstraße zu verlegen. Dies würde möglicherweise auch das o.a. Problem lösen können. Der Ortsbeirat kann sich so ohne weiteres keine der Problemlösungen zu eigen machen. Die Durchführung eines Ortstermins mit den beteiligten Ämtern hat sich in der Vergangenheit oft bewährt, um zu durchführbaren Lösungen zu kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4480 2019 Die Vorlage OF 969/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2019, OF 1196/5 Betreff: Nutzung der Sportanlage Mainwasen in der jetzigen Form beibehalten Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, die Nutzung der Sportanlage Mainwasen an der Gerbermühlstraße in der jetzigen Form beizubehalten und eine Aufteilung des Geländes in Sportanlage und Schule sowie die gänzliche Nutzung als Schulgelände auszuschließen. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen umfasst einen Rasen- und einen Kunstrasenplatz, zwei Kunstrasenfelder, einen Hartplatz, einen Tennisplatz und eine Kegelbahn. Sie ist Heimat und Trainingsstätte der Frankfurter Traditionsclubs Vfl Germania 1894 und SV 1894 Sachsenhausen mit zusammen über 600 Mitgliedern und ca. 30 Fußballmannschaften. Beide Vereine verfügen über langfristige Nutzungsverträge mit der Stadt Frankfurt. Beide Vereine engagieren sich sozial stark. So hat der SV 1894 Sachsenhausen erfolgreich ein Inklusionsteam aufgebaut und bietet Flüchtlingen seit Jahren eine, nicht nur, sportliche Heimat. Hierzu kooperiert er mit Suchthilfeeinrichtungen, Kliniken und Flüchtlingsunterkünften. Dafür wurde die Arbeit des Vereins bereits mehrfach ausgezeichnet. Zudem finden auf dem Gelände immer wieder Schulveranstaltungen statt. Dies alles steht auf dem Spiel, wenn die Sportanlage zugunsten eines Neubaus der Europäischen Schule weichen müsste. Hinzu kommt, dass die Sportanlage Mainwasen Teil des Grüngürtels ist und als Luftleitbahn fungiert, die sich positiv auf das Stadtklima auswirkt. Auch ist es unter Gerechtigkeitsaspekten den Bürger*innen kaum zu vermitteln, wenn dringend benötigte Errichtungen staatlicher Schulen, wie zum Beispiel in der Bürostadt in Niederrad, mangels geeigneter Flächen nicht zustande kommen, aber für die Europäische Schule (Privatschule), auf Wunsch der EZB, insbesondere für die Kinder ihrer Mitarbeiter, Flächen im Grüngürtel und der Allgemeinheit dienendend, bereitgestellt würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1196/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1196/5 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 970/6 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin Schulwegsicherung Käthe-Kollwitz-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Stadtschulamts, der Schulleitung, der Kinderbeauftragten, Elternvertretern und dem Ortsbeirat zur Schulwegsicherung durchzuführen. Im Wesentlichen sollen folgende zwei Schwerpunkte besprochen werden: - Zebrastreifen für die Kreuzungen Ecke Bläuländchen/Klosterhofstraße, Ecke Alt-Zeilsheim/Welschgrabenstraße sowie Ecke Frankenthaler Weg/Kranentrank - Falschparker-Situation rund um die Käthe-Kollwitz-Schule Begründung: Bürgerinnen und Bürger sind auf den Antragsteller zugegangen mit der Bitte die Schulwege in Zeilsheim sicherer zu machen. Auf Nachfrage bei der Kinderbeauftragten wurde klar, dass diese Forderungen auch durch diese nachvollziehbar sind und daher scheint es geboten vor Ort die Situation mit den zuständigen Ämtern zu prüfen, um dann einen geeigneten Vorschlag für die Beordnung des Schulverkehrs zu erlangen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4481 2019 Die Vorlage OF 970/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 866/6 Betreff: Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen Vorgang: OM 2352/17 OBR 6; ST 1471/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die Geschwindigkeitskontrollen durch den Blitzanhänger (Enforcement-Trailer) auf der Oeserstraße in Nied und der Pfaffenwiese in Zeilsheim wieder in stärkerer Intensität aufzunehmen. Wünschenswert wäre, etwa alle drei Monate Messungen durchzuführen. 2. Der Magistrat wird außerdem gebeten darzulegen, ob es zutrifft, dass zwischen dem 21.2.2018 und dem Datum, an dem die ST 1471 erstellt wurde, überhaupt keine Messungen mit dem Enforcement-Trailer im Ortsbezirk 6 durchgeführt wurden. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1471 berichtet der Magistrat über den Einsatz des Blitzanhängers im Frankfurter Westen. Dabei wurden erhebliche Tempoüberschreitungen an beiden o.g. Standorten festgestellt. Den fragwürdigen "Rekord" stellte eine Messung in der Oeserstraße auf, bei der ein Fahrzeug auf einer Tempo 40 Strecke mit 159 Km/h geblitzt wurde. Betrachtet man die in der ST 1471 angegebenen Standzeiten des Blitzanhängers, muss man sich allerdings wundern, wieso in der Oeserstraße seit 21.2.2018 nicht mehr gemessen wurde, in der Pfaffenwiese nicht mehr seit 5.12.2017. (Stand der ST ist der 6.8.2018) Rasen in Wohngebieten darf nicht geduldet werden, Menschenleben stehen auf dem Spiel, aber auch der Nachtschlaf der Bevölkerung verdient es, geschützt zu werden. Legt man dann noch zugrunde, dass in der ST 1471 dargelegt wurde, dass bis zum Datum des Berichts noch keine weitere Messstelle im Ortsbezirk 6 genehmigt worden war und bei der einzigen anderen Messstelle in Sossenheim die Software versagte und kein geeigneter Standort gefunden werden konnte, kommt man zu dem unerfreulichen Schluss, dass zwischen dem 21.2.2018 und Anfang August im gesamten Ortsbezirk 6 überhaupt nicht mehr gemessen wurde. Dies wäre aufgrund der Größe des Ortsbezirks - ca. 20% der Frankfurter Bevölkerung - nicht akzeptabel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1471 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4070 2018 Die Vorlage OF 866/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 811/6 Betreff: Verkehrssicherheit im Straßenverlauf Lenzenbergstraße/Rombergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, als Maßnahme gegen Falschparker in den Kurven der Lenzenbergstraße bzw. der Rombergstraße Bügel oder Poller aufzustellen, um zu verhindern, dass die Sicht weiter durch illegal parkende Fahrzeuge verkehrsgefährdend eingeschränkt wird. Begründung: Auf den Bürgersteigen in den Kurven der Lenzenbergstraße und der Rombergstraße werden Fahrzeuge entgegen der Straßenverkehrsordnung so abgestellt, dass die Sicht in der Kurve extrem eingeschränkt ist. Dem Antragsteller wurden gefährliche Situationen geschildert, die daraus entstanden. An der Ecke Rombergstraße entsteht besondere Gefahr durch die Sichtbehinderung auf die Verlängerung eines Fußgängerweges. Teilweise wird außerdem der Gehweg in der Kurve so zugeparkt, dass mit Kinderwagen kaum ein Vorbeikommen möglich ist. Da das Ordnungsamt bekanntermaßen personell nicht in der Lage ist, solche Stellen dauerhaft zu kontrollieren und gleichzeitig durch eine kleine bauliche Maßnahme, das Setzen einiger Bügel oder Poller, das Problem mit sehr wenig Aufwand zu beseitigen sein sollte, erscheint dies als schnellste und beste Lösung. Anbei Fotos, die die Problematik verdeutlichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3787 2018 Die Vorlage OF 811/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 778/6 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zu prüfen, ob zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind und bei positivem Ergebnis aufzustellen: - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - vor dem Rewe in Goldstein und am Eingang vom Waldfriedhof (Goldstein); - Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Goldstein zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße Schwanheim Alt Schwanheim Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - Wald Goldstein Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - Alte erneuern, auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 (Griesheim); - Griesheim, Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - Am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank v. Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post (Höchst); - Höchst, Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchst Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen Friedhof Höchst und Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen Hobby-Werkstatt Nied und Schwanheimer Brücke am Mainufer (Mainufer Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, Bus 51,54,59 (Nied); - Renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - An der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zw. Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle Nidda-Kampfbahn an der Ecke Weg vom Georgshof/Krumme Weide auf halbem Weg Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied u. der Eisenbahnsiedlung (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, 5 Bänke (Nied); - Nied: entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16 eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem Aldi (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstr. 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - Verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftlel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - Sindlingen, Dalles (Apotheke) 2 Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld (Radweg) (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - 2 Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Bouleplatzes Sossenheim (Kerbeplatz) (Sossenheim); - Sossenheim Nähe Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur 1 Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt (Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E) (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Sossenheim Nidda Flutbogen nach Norden 3,4,5 Bänke (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zw. Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung "An der Nidda"bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zw. Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim. Der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg, Sossenheimer Seite zw. Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im Park am Liederbach (Unterliederbach); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S2 zwischen Zeilsheim Bahnhof und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - Zeilsheim, im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Zeilsheim, Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Zeilsheim Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheim Münster Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A66 zwischen Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3610 2018 Die Vorlage OF 778/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor bei der Auflistung der potenziellen Bank-Standorte die nachfolgenden Nennungen ersatzlos gestrichen werden: "- vor dem REWE-Markt in Goldstein; - zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße (Goldstein); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post; - im Park am Liederbach (Unterliederbach)". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 745/6 Betreff: Zeilsheim: Erholungsfläche Spielplatz Coburger Weg/Neu-Zeilsheim Vorgang: ST 2308/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, a) das in der ST 2308 vom 24.11.17 angekündigte Nutzungskonzept zur Umgestaltung der Freifläche des Spielplatzes Coburger Weg dem Ortsbeirat 6 vorzustellen. b) die während der Ortsbegehung am 27.6.2017 zugesagten Veränderungen der Verkehrswege im Umfeld des Platzes (Entfernung des Parkplatzes vor Haus Coburger Weg 58, Randeinfassung der Bäume als Schutz der Wurzelbereiche, Sperrmarkierungen in den Einmündungen Coburger Weg / Neu Zeilsheim) umzusetzen (s. auch Protokoll des Ortstermins vom 10.7.2017). Begründung: Zwölf Monate nach der Ortsbegehung am ehemaligen Spielplatz Coburger Weg hat sich leider nichts getan. Weder wurde das in der Stellungnahme des Magistrats zugesagte Nutzungskonzept entwickelt noch ein Planungsentwurf erstellt. Auch die Verbesserung der Verkehrswege durch Sperrmarkierungen wurde bisher nicht umgesetzt, was insbesondere die Entsorgungsfahrzeuge der FES immer wieder vor große Probleme stellt. Anlage 1 (ca. 207 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2308 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3404 2018 Die Vorlage OF 745/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2018, OF 746/6 Betreff: Spielplatz Frankenthaler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für den Spielplatz Frankentaler Weg in Zeilsheim drei weitere Geräte für ältere Kinder aufzustellen. Der Ortsbeirat unterstützt die Maßnahme bis zu einer Gesamtsumme von 15.000,00 EUR. Begründung: Im Stadtteil gibt es den Wunsch, dass der zentral in Zeilsheim gelegene Spielplatz für ältere Kinder etwas attraktiver wird. In Zusammenarbeit mit der Kinderbe-auftragten von Zeilsheim wurden daher geeignete Spielgeräte vorabgestimmt. Hierunter sind bspw. ein sogenannter Balltrichter, eine Motorik-Wand und ein Wackelsteg. Die genannten Geräte würden nach Vorabstimmung mit dem Grünflächenamt auf den Spielplatz passen und das Angebot -wie gewünscht- erweitern. Die genaue Platzierung soll in einem gemeinsamen Ortstermin, unter Teilnahme interessierter Ortsbeiräte, der Kinderbeauftragten und Vertretern des Grünflächenamts abgestimmt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 25 Die Vorlage OF 746/6 wird zum gemeinsamen Antrag der SPD, der GRÜNEN, der LINKE. und der BFF erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 229 2018 Die Vorlage OF 746/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 727/6 Betreff: Unterliederbach: Anschaffung einer Tischtennisplatte für die Übergangsunterkunft in der Silostraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat stellt dem Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe 500 € aus dem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung, um für die Übergangsunterkunft in der Silostraße eine Tischtennisplatte zum Aufstellen im Freien zu beschaffen. Begründung: In der Unterkunft leben ca. 40 geflüchtete Männer, die zur Zeit Integrations- und Deutschkurse belegen und viele Behördengänge zu erledigen haben. Sport ist eine wichtige Betätigung. Vereinsangebote können jedoch oft wegen Abendkursen oder Vereinsbeiträgen nicht in Anspruch genommen werden. Daher bietet es sich an, auf dem kleinen Außengelände eine Tischtennisplatte aufzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 727/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 727/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2018, OF 659/6 Betreff: Zeilsheim: Hygienische Situation des Gehwegs Pflugspfad 15/17 verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. am Fuß-/Radweg zwischen den Hausnummern Pflugspfad 15 + 17 einen Hundekotbeutelspender anzubringen. 2. zu prüfen, wie einer Vermüllung des Weges vorgebeugt werden kann z. B. durch Aufstellung eines Abfalleimers oder durch häufigere Reinigung. Begründung: Der Fußweg zwischen den Hausnummern Pflugspfad 15 + 17 ist ein viel benutzter Fuß- und Radweg, der die Straße Pflugspfad mit dem Spielplatz und dem Park der Taunusblicksiedlung verbindet. Anwohner weisen darauf hin, dass nicht nur der grasbewachsene Zugang zum Trafohäuschen der Süwag, sondern auch der Weg selbst in unerträglichem Maß mit Abfall und Hundekot belastet werden. Die Anbringung eines Hundekotbeutelspenders könnte hier Abhilfe schaffen. Direkte Anwohner*innen sind sehr wahrscheinlich bereit, sich als Pat*innen um die Auffüllung der Beutelhalter zu kümmern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2963 2018 Die Vorlage OF 659/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Die Pfaffenwiese wird im Bereich zwischen Rewe und Roßmann täglich (insbesondere abends und nachts, aber auch tagsüber) als Hobbyrennstrecke missbraucht. Inzwischen gilt auf diesem Stück zwar Tempo 30 statt 50, wenn es aber keiner durchsetzt/kontrolliert bringt diese Herabsenkung der Höchstgeschwindigkeit überhaupt nichts. Vor einer Woche gab es eine Kontrolle, die fand allerdings im Bereich Pfaffenwiese/Neu-Zeilsheim statt, nicht aber auf dem für Autoposer und illegale Rennen bekannten Stück. Alternativ zu festen Blitzern würden sich hier verkehrsberuhigungende Maßnahmen wie die bekannten Bremsschwellen anbieten um endlich diese unmöglichen Zustände in den Griff zu bekommen. Die Pfaffenwiese könnte in dem Zug auch gleich mal neu geteert werden, das hätte sie nämlich auch nötig, was man sich aber wohl spart um die Strecke nicht noch attraktiver für besagtes Klientel zu machen.
Die Pfaffenwiese wird im Bereich zwischen Rewe und Roßmann täglich (insbesondere abends und nachts, aber auch tagsüber) als Hobbyrennstrecke missbraucht. Inzwischen gilt auf diesem Stück zwar Tempo 30 statt 50, wenn es aber keiner durchsetzt/kontrolliert bringt diese Herabsenkung der Höchstgeschwindigkeit überhaupt nichts. Vor einer Woche gab es eine Kontrolle, die fand allerdings im Bereich Pfaffenwiese/Neu-Zeilsheim statt, nicht aber auf dem für Autoposer und illegale Rennen bekannten Stück. Alternativ zu festen Blitzern würden sich hier verkehrsberuhigungende Maßnahmen wie die bekannten Bremsschwellen anbieten um endlich diese unmöglichen Zustände in den Griff zu bekommen. Die Pfaffenwiese könnte in dem Zug auch gleich mal neu geteert werden, das hätte sie nämlich auch nötig, was man sich aber wohl spart um die Strecke nicht noch attraktiver für besagtes Klientel zu machen.
Festinstallierte Blitzer Pfaffenwiese Die Pfaffenwiese wird gerne als „Rennstrecke“ genutzt. Besonders in den frühen Abendstunden rasen junge Männer mit ihren Autos auf der Strecke zwischen Neu-Zeilsheim und der Jahrhunderthalle die Straße rauf und runter, lassen die Reifen quietschen und gefährden Kinder, Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Festinstallierte Blitzer Pfaffenwiese Die Pfaffenwiese wird gerne als „Rennstrecke“ genutzt. Besonders in den frühen Abendstunden rasen junge Männer mit ihren Autos auf der Strecke zwischen Neu-Zeilsheim und der Jahrhunderthalle die Straße rauf und runter, lassen die Reifen quietschen und gefährden Kinder, Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Die Pfaffenwiese wird gerne als „Rennstrecke“ genutzt. Besonders in den frühen Abendstunden rasen junge Männer mit ihren Autos auf der Strecke zwischen Neu-Zeilsheim und der Jahrhunderthalle die Straße rauf und runter, lassen die Reifen quietschen und gefährden Kinder, Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Als Abkürzung zwischen Pfaffenwiese und West Höchster Straße genutzt, leidet die denkmalgeschützte Zeilsheimer Kolonie unter sehr schnell fahrenden Autos. Spielende Kinder, aber auch ältere Anwohner werden durch die teils aggressive Fahrweise gefährdet. Darüber hinaus parken Gäste der umliegenden Restaurants, Spielhallen und Supermarktes regelmäßig die Einfahrten, Sperrflächen und Parkplätze in der Kolonie zu.
Die Pfaffenwiese wird gerne als „Rennstrecke“ genutzt. Besonders in den frühen Abendstunden rasen junge Männer mit ihren Autos auf der Strecke zwischen Neu-Zeilsheim und der Jahrhunderthalle die Straße rauf und runter, lassen die Reifen quietschen und gefährden Kinder, Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Heute Morgen um 7:59 Uhr waren Mitarbeiter Pfaffenwiese Ecke Pflugspfad am Sauber machen was sehr lobenswert ist. Frage mich jetzt nur warum der Müll der dort liegt nicht mitgenommen wird wen Sie schon Vorort sind. Und es müsste keine andere Kolone hin um ihn abzuholen
Heute Morgen um 7:59 Uhr waren Mitarbeiter Pfaffenwiese Ecke Pflugspfad am Sauber machen was sehr lobenswert ist. Frage mich jetzt nur warum der Müll der dort liegt nicht mitgenommen wird wen Sie schon Vorort sind. Und es müsste keine andere Kolone hin um ihn abzuholen
Durch 2 Gaststätten in der Pfaffenwiese und dem Flohmarkt an der Jahrhunderthalle sind für Anwohner oder Besucher in der Siedlung Friedenau oft keine Parkplätze vorhanden. Strassen sollten Strassenschilder Nuŕ für Anlieger bekommen.