Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen
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Bisheriger Verlauf
07.11.2017
06.08.2018
18.11.2018
04.12.2018
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ortsbezirk 6: Ergebnisse der Verkehrsüberwachung durch den Blitzanhänger
Details im PARLIS OM_2352_2017Stellungnahme des Magistrats
Ortsbezirk 6: Ergebnisse der Verkehrsüberwachung durch den Blitzanhänger
Details im PARLIS ST_1471_2018Antrag Ortsbeirat
Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen
Details im PARLIS OF_866-6_2018Ortsbeirat Magistratsvorlage
Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen
Details im PARLIS OM_4070_201807.11.2017
Anregung Ortsbeirat
Ortsbezirk 6: Ergebnisse der Verkehrsüberwachung durch den Blitzanhänger
Details im PARLIS OM_2352_201706.08.2018
Stellungnahme des Magistrats
Ortsbezirk 6: Ergebnisse der Verkehrsüberwachung durch den Blitzanhänger
Details im PARLIS ST_1471_201818.11.2018
Antrag Ortsbeirat
Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen
Details im PARLIS OF_866-6_201804.12.2018
Anregung Ortsbeirat
Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen
Details im PARLIS OM_4070_2018 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.11.2018, OF 866/6
Betreff: Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen
Vorgang: OM 2352/17 OBR 6; ST 1471/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die Geschwindigkeitskontrollen durch den Blitzanhänger (Enforcement-Trailer) auf der Oeserstraße in Nied und der Pfaffenwiese in Zeilsheim wieder in stärkerer Intensität aufzunehmen. Wünschenswert wäre, etwa alle drei Monate Messungen durchzuführen. 2. Der Magistrat wird außerdem gebeten darzulegen, ob es zutrifft, dass zwischen dem 21.2.2018 und dem Datum, an dem die ST 1471 erstellt wurde, überhaupt keine Messungen mit dem Enforcement-Trailer im Ortsbezirk 6 durchgeführt wurden. Begründung:
In seiner Stellungnahme ST 1471 berichtet der Magistrat über den Einsatz des Blitzanhängers im Frankfurter Westen. Dabei wurden erhebliche Tempoüberschreitungen an beiden o.g. Standorten festgestellt. Den fragwürdigen "Rekord" stellte eine Messung in der Oeserstraße auf, bei der ein Fahrzeug auf einer Tempo 40 Strecke mit 159 Km/h geblitzt wurde. Betrachtet man die in der ST 1471 angegebenen Standzeiten des Blitzanhängers, muss man sich allerdings wundern, wieso in der Oeserstraße seit 21.2.2018 nicht mehr gemessen wurde, in der Pfaffenwiese nicht mehr seit 5.12.2017. (Stand der ST ist der 6.8.2018) Rasen in Wohngebieten darf nicht geduldet werden, Menschenleben stehen auf dem Spiel, aber auch der Nachtschlaf der Bevölkerung verdient es, geschützt zu werden. Legt man dann noch zugrunde, dass in der ST 1471 dargelegt wurde, dass bis zum Datum des Berichts noch keine weitere Messstelle im Ortsbezirk 6 genehmigt worden war und bei der einzigen anderen Messstelle in Sossenheim die Software versagte und kein geeigneter Standort gefunden werden konnte, kommt man zu dem unerfreulichen Schluss, dass zwischen dem 21.2.2018 und Anfang August im gesamten Ortsbezirk 6 überhaupt nicht mehr gemessen wurde. Dies wäre aufgrund der Größe des Ortsbezirks - ca. 20% der Frankfurter Bevölkerung - nicht akzeptabel.
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2352
Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1471 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4070 2018 Die Vorlage OF 866/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme