Antrag vom 10.11.2017, OF 226/7 Betreff: Nachverdichtung Westring Die Firma Vonovia hat dem Ortsbeitrat am 24.10 die bisher vorliegenden Pläne für den Bau von neuen Wohnungen im Westring informiert. Dabei wurden von anwesenden Bürgerinnen und Bürgern eine Reihe von Bedenken gegen die Baumaßnahme geäußert. Der Ortsbeirat spricht sich nicht grundsätzlich gegen die Baumaßnahme aus, zumal die rechtliche Situation eine gänzliche Verhinderung der Baumaßnahme nicht zulässt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat allerdings sich im Rahmen seiner Möglichkeiten mit dem Bauherren über folgende Anregungen zu verständigen: 1. Während der Bauphase sollte der Bauherr eine Übereinkunft mit der Parkhaus-betriebsgesellschaft über die vergünstigte Nutzung der halb leerstehenden Quartiersgarage treffen, um die abgespannte Parkplatzsituation in der Siedlung nicht weiter zu verschärfen.
2. Nach Möglichkeit sollte der Bauherr sich auf einen festen Termin für die Sanierung der Bestandswohnungen verpflichten. Zu Recht wurde kritisiert, dass zunächst neu gebaut wird und die notwendige Sanierung der Bestands-wohnungen noch nicht geplant ist. 3. Eine Anlieferung von Bauteilen an Schultagen zwischen 7:45 und 8:30 Uhr sollte untersagt werden, da in dieser Zeit die Siedlung durch den Bruingverkehr zu drei weiterführenden Schulen völlig überlastet ist. Eine Anlieferung per LKW in disen Zeiten würd eine Verkehrschaos auslösen. 4. Die Anlieferung der Fertigteile über eine Behelfszufahrt in der Zufahrtsschleife zur A 66 sollte zumindest geprüft werden. 5. Die Anfahrt der bestehenden Wohnungen sollte in der Regel durchgehend möglich sein. 6. Der alte Baumbestand muss erhalten bleiben. 7. Die Schaffung geförderten Wohnraums wäre wünschenswert, auch wenn er rechtlich nicht zur Bedingung gemacht werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2457 2017 Die Vorlage OF 226/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 4 des Tenors wie folgt lautet: "Die Anlieferung der Fertigteile sollte über eine Behelfszufahrt in der Zufahrtsschleife zur Autobahn 66 erfolgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme