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Meine Nachbarschaft: Westring

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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 7

Photovoltaik auf öffentlichen Dächern

04.03.2025 | Aktualisiert am: 04.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 492/7 Betreff: Photovoltaik auf öffentlichen Dächern Laut Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 20.2.2025 sollen "Die Anstrengungen ... noch intensiviert werden. Daher bereitet das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen einen Magistratsvortrag vor, um in den nächsten Jahren mit einem Volumen von rund 40 Millionen Euro städtische Dächer zu sanieren und mit Photovoltaikanlagen auszustatten." Laut Bericht des Magistrats B 404 vom 28.10.2024 stehen im Ortsbezirk 7 folgende städtische Bildungseinrichtungen für Dach-Photovoltaikausbau zur Verfügung. Auf den Dächern der Liebigschule bzw. des Gymnasium Nord sind bereits Anlagen mit 210 bzw. 150 kWp installiert. Brentanoschule und Turnhalle 130 kWp Hermann Luppe Schule und -Haus 99 kWp Kerschensteinerschule 99 kWp Michael Ende Schule und Kinderzentrum Niddagaustraße (KiZ 17) 50 kWp Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) 99 kWp Kinderzentrum Lötzener Straße (KiZ 67) 60 kWp Kinderzentrum Kollwitzstraße (KiZ 85) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Biedenkopfer Weg (KiZ 104) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Praunheimer Hohl (KiZ 16) 60 kWp (baugleich) Es wird berichtet, dass stadteigene Dachflächen vorzugsweise an Anlagenbetreiber verpachtet werden. Dem entnehmen wir, dass die Stadt selbst keine Dach-Photovoltaik-Anlagen baut. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, über den Sachstand zu berichten, insbesondere, ob die Dachflächen ausgeschrieben oder ob Pachtverträge abgeschlossen bzw. in Planung sind, falls nicht, dies zügig umzusetzen. Der Magistrat wird gebeten zu erfragen, wie der Photovoltaikausbau auf Gebäuden der stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften voranschreitet, die im Gebiet des Ortsbezirk 7 liegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

7 11

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Einrichtung einer Stadtteilbücherei im Bereich Praunheim und Hausen

24.01.2025 | Aktualisiert am: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2025, OF 480/7 Betreff: Einrichtung einer Stadtteilbücherei im Bereich Praunheim und Hausen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main möge prüfen, eine Stadtteilbücherei in den Stadtteilen Praunheim und Hausen einzurichten und berichten. Begründung: Im OBR 7 verfügt bisher nur Rödelheim über eine Stadtteilbücherei. In Praunheim und Hausen fehlen sie, obwohl sie in den meisten anderen Frankfurter Stadteilen ihre Bedeutung für die Bürger bewiesen haben. Eine Stadtteilbücherei bietet ihren Bürgern fußläufig(!) und informell Zugang zu Kultur, Literatur, Spracherwerb. Sie fördert soziale Interaktion unterschiedlicher Teilnehmer mit ähnlichen Interessen. Angeboten werden z.B. Kreativaktionen, "Lesen ab 4 Jahre" und "Omas gegen rechts" , Einführungen in Buchhandlungen, Autorenlesungen, Leseklubs, Musizieren und Bewegungsspiele als emotionale Erlebnisse und wichtige Integrationsfaktoren ohne formellen oder schulischen Zwang, ohne Leistungsdruck oder Zertifikate. Die Stadtteilbücherei leistet einen unschätzbaren Beitrag zu persönliche Entwicklung fördernder kultureller Aneignung und begünstigt Integration durch Lernzuwachs und Gemeinschaftserlebnisse. Es bestehen z. Zeit offensichtlich leere Räume in der ehem. Sparkasse in Hausen und in Gebäude des Westrings in der Siedlung Westhausen in Praunheim. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.01.2025, OF 473/7 Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellendefizit des Jugendtreffs „Alte Bäckerei“ ausgleichen

23.04.2024 | Aktualisiert am: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2024, OF 397/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellendefizit des Jugendtreffs "Alte Bäckerei" ausgleichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: Mithilfe der Aufstockung des Jugendhilfebudgets und der vorgesehenen Dynamisierung in den folgenden Jahren soll das Stellendefizit im Jugendtreff der Alten Bäckerei in Westhausen, was derzeit 0,75 Stellen unter dem städtischen Durchschnitt von 2 Stellen liegt, behoben werden. In Absprache mit dem Jugendhilfeausschuss (JHA) sind die Zuschüsse für den Träger Saz-Rock e.V. dementsprechend zu erhöhen. Begründung: Seit mehreren Jahren demonstrieren die Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit für eine ausreichende Finanzierung. So auch dieses Jahr in der Aktionswoche im März. Fehlende Personal- und Sachkosten betreffen viele Einrichtungen in unserem Ortsbezirk. Die Situation in der Alten Bäckerei ist insofern besonders, dass nur 1,25 statt der eigentlich stadtweit gängigen 2 Stellen finanziert werden. Zudem ist kürzlich die Liegenschaft im Westring 20 abgebrannt, weswegen die Räumlichkeiten dort nicht genutzt werden können und man auf den Nachbarschaftreff "nebenan" (Westring 6) ausweichen muss. In der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024 wurde von Frau Stadträtin Elke Voitl angekündigt, dass in Abstimmung mit dem JHA und seinen Fachausschüssen ein Grundsatzbeschluss vorbereitet wird, der eine Aufstockung des Jugendhilfebudgets inkl. einer Dynamisierung der Mittel in den folgenden Jahren vorsieht. Dieser soll noch vor der Sommerpause der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Vorgehen und möchte mit diesem Etatantrag auf die besondere Bedarfslage der Alten Bäckerei hinweisen. Die sich nun auftuende Chance sollte genutzt werden und deshalb wird der JHA, der über die Mittelverteilung entscheidet, gebeten, diesen Bedarf zu berücksichtigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 112 2024 Die Vorlage OF 397/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an den ersten Absatz der Begründung, endend mit dem Wort "muss", die Worte "der aber nicht die Bedarfe abdecken kann" angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Einbahnstraße zwischen Buswendeschleife in der Kollwitzstraße und Egestraße prüfen

23.04.2024 | Aktualisiert am: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2024, OF 395/7 Betreff: Einbahnstraße zwischen Buswendeschleife in der Kollwitzstraße und Egestraße prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten folgende Maßnahmen zu prüfen und bezüglich ihrer Umsetzbarkeit zu berichten: - ob wochentags von 06:30 bis 08:30 Uhr zwischen der Buswendeschleife in der Kollwitzstraße und der Egestraße (siehe Abbildung im Anhang) eine temporäre Einbahnstraße eingerichtet werden kann. Der Beginn der Einbahnstraße soll ein kleines Stück vor die Egestraße gesetzt werden, damit kein Elterntaxi den Schleichweg nehmen kann. Man soll zu dieser Zeit aus der Siedlung heraus, aber nicht hineinfahren können. - an gleicher Stelle eine Schranke zu installieren, um analog des Pilotprojekts Schulstraße die Kollwitzstraße für den o.g. Zeitraum zu sperren. - die Zufahrt über die Ludwig-Landmann-Str./Stephan Heise-Str. wird zu einer "Anlieger frei" - Einfahrt. Somit können alle Anwohner*innen unverändert rein fahren. 2. Zudem soll geprüft werden, ob die Gontardstraße zu einem sicheren Schulweg ausgebaut werden kann und ein rückseitiger Anschluss an die Liebigschule möglich ist. Voraussetzung dafür, wäre die Bereiche für den Auto-, Rad- und Fußverkehr voneinander zu trennen. Nach dem Bericht wird der Ortsbeirat entscheiden, was umgesetzt werden soll. Damit die gewünschten Effekte eintreten, ist es wichtig, dass die Maßnahmen regelmäßig kontrolliert werden. Begründung: Die oben beschriebenen Maßnahmen waren das Ergebnis des Ortstermins am 24.11.2023. Die verkehrliche Situation aufgrund der Elterntaxis in der Siedlung Westhausen ist seit mehreren Jahren ein großes Ärgernis. Mehrere Sensibilisierungsmaßnahmen der Schulen Gymnasium Nord, Französische Schule und Liebigschule haben leider nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt. Durch die Einführung einer temporären Einbahnstraße im o.g. Abschnitt soll die Zufahrt in die Siedlung in den morgendlichen Stunden erschwert werden. Der Ortsbeirat erhofft sich dadurch eine Reduzierung des Elterntaxi-Verkehrs und dass die Bewohner*innen von Durchgangsverkehr entlastet werden. Dies könnte dazu führen, dass die Eltern ihre Kinder stattdessen an der Ludwig-Landmann-Straße absetzen und der Rest des Weges zu Fuß zurückgelegt wird. Optimalerweise kommen die Kinder ohnehin selbständig zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV zur Schule. Der Abschnitt wurde so ausgewählt, dass die Schulbusse an der Buswendeschleife noch wenden können. In der Ortsbeiratssitzung wurde der Wunsch von den Bürger*innen geäußert die Straße während des o.g. Zeitraums komplett für den Autoverkehr zu sperren. Ähnlich dem Prinzip der Schulstraße. Als Prüfauftrag wurde deswegen die Möglichkeit einer Schranke mitaufgenommen. Zusätzlich wäre es wünschenswert, wenn die Gontardstraße zu einem Schulweg ausgebaut werden würde. Um dies sicher zu gewährleisten, müssten die Bereiche für den Auto-, Rad- und Fußverkehr voneinander getrennt werden. Bereits heute führt die Straße zum Parkplatz der Französischen Schule, um die Kollwitzstraße nicht weiter zu belasten. Dieser Effekt könnte verstärkt werden, wenn es einen rückseitigen Anschluss an die Liebigschule gebe. Anhang Abbildung: Quelle: Privat Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.01.2024, OF 363/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5387 2024 1. Die Vorlage OF 363/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 395/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 395/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7

Lass das Elterntaxi stehen - Kampagne im Ortsbezirk 7 durchführen

27.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 379/7 Betreff: Lass das Elterntaxi stehen - Kampagne im Ortsbezirk 7 durchführen Laut Süddeutscher Zeitung wird in Augsburg ein Konzept gegen Elterntaxis getestet (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburg-schule-schulweg-eltern-elterntaxi-au to-1.6384990). Bei der Kampagne "Lass das Elterntaxi stehen" können Grundschüler*innen in einem Stempelheft jeden Tag einen Stempel bekommen, an dem sie ohne Auto und selbstständig zur Schule gekommen sind. Zum Ende des Schuljahres können sie mit voll gestempeltem Stempelheft an einer Verlosung teilnehmen, an der sie attraktive Preise der Stadt gewinnen können, z.B. freien Eintritt ins Schwimmbad, ins Museum oder zu Spielen des FC Augsburg. Die beiden ersten Beispiele sind für Frankfurter Kinder ohnehin Praxis, eine Kooperation mit den Spielen der Eintracht Frauen beispielsweise hätte neben der Förderung des Frauenfußballs auch einen starken Stadtteilbezug. Insbesondere in Westhausen erschweren Elterntaxis auf der Kollwitzstraße vielen Anwohner*innen das morgendliche Verlassen der Siedlung. Daher möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. Zu prüfen und zu berichten, ob die Kampagne "Lass das Elterntaxi stehen" auf die Stadt Frankfurt übertragen und ob neben der Grundschule auch die Sekundarstufe I einbezogen werden könnte. Dabei soll ausgeführt werden, welche Preise für die Verlosung in Frage kommen. 2. im Falle einer positiven Prüfung die drei Schulen in Westhausen (Gymnasium Nord, Französische Schule, Liebigschule) und die Ebelfeldschule, wegen des räumlichen Zusammenhangs, für eine erste Pilotphase auszuwählen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Elterntaxi Kampagne Grundschüler

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Einbahnstraßenregelung Kollwitzstraße?

19.01.2024 | Aktualisiert am: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2024, OF 363/7 Betreff: Einbahnstraßenregelung Kollwitzstraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, von den betroffenen Fachämtern prüfen zu lassen, ob eventuell eine Einbahnstraßenregelung der Kollwitzstraße bei den bestehenden Verkehrsproblemen Abhilfe schaffen könnte. Begründung: Bei dem Ortstermin am 24.11.2023 wurden Möglichkeiten, die zur Abhilfe des Verkehrschaoses durch die Elterntaxis in der Siedlung Westhausen beitragen können, beraten. Eine Lösung ist schwerlich zu finden. Es wurde trotzdem mehrheitlich angeregt eine Einbahnstraßenregelung durch den Magistrat prüfen zu lassen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 363/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Einbahnstraßenregelung Verkehrsprobleme Ortstermin

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 7

Treffmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger auf dem Gelände Kollwitzstraße 5 bis 7

22.09.2023 | Aktualisiert am: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2023, OF 334/7 Betreff: Treffmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger auf dem Gelände Kollwitzstraße 5 bis 7 Der Ortsbeirat begrüßt grundsätzlich die von der Stabsstelle Unterbringungs-management und Geflüchtete und der KEG vorgestellten Planungen für das Areal Kollwitzstraße 5-7, bittet den Magistrat jedoch sicherzustellen, dass die folgenden Punkte umgesetzt werden: 1. Der im Bestandsgebäude vorgesehene Gemeinschafts- bzw. Multifunktionsraum kann an zwei Tagen pro Woche zwischen 18:00 und 22:00 Uhr auch von Vereinen und Initiativen im Stadtteil reserviert und exklusiv genutzt werden. Weitere Nutzung aus dem Stadtteil sind mit dem Träger der Wohneinrichtung abzusprechen. Die Nutzung erfolgt kostenfrei bzw. für eine geringe Reservierungsgebühr. 2. In den geplanten Neubau auf dem Areal wird ein Multifunktionsraum mit separatem Eingang integriert, der von allen Bürger:innen sowie Vereinen und Initiativen genutzt/reserviert werden kann. Die Konditionen für eine Anmietung orientieren sich maximal an den Konditionen der Saalbau für Räume in vergleichbarer Größe. 3. Das Außengelände kann mindestens drei Mal im Jahr - nach Absprache mit dem Einrichtungsträger - kostenfrei für Tagesveranstaltungen genutzt werden, sofern in Westhausen aktive Initiativen bzw. Vereine einen entsprechenden Bedarf anmelden. Es ist sicherzustellen, dass bei diesen Veranstaltungen die Toiletten des Multifunktionsraums im Bestandsgebäude genutzt werden können. 4. Der geplante Neubau ist schnellstmöglich zu errichten. Begründung: In Westhausen existieren, mit Ausnahme der kleinen Außenstelle des Quartiersmanagements, keine Treffmöglichkeiten für die Bürger:innen. Mit dem Ankauf des Geländes Kollwitzstraße 5-7 war die Hoffnung verbunden, dass solche Möglichkeiten realisiert werden. Bei der Vorstellung im Ortsbeirat entstand der Eindruck, dass der vorhandene Multifunktionsraum im Bestandsgebäude im Prinzip nur von den dort untergebrachten Menschen bzw. für örtliche Aktivitäten mit den dort lebenden Menschen nutzbar ist. Auch wenn die Privatsphäre der Untergebrachten geschützt werden muss, wäre eine solche Nutzungsform nicht im Interesse der Bürger:innen. Auch in der Übergangszeit sollte daher eine zeitlich stark eingeschränkte Nutzung durch die Bürger:innen möglich sein. Mit Fertigstellung des Neubaus sollten dann Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, deren Hauptzweck die Nutzung durch die Bürger:innen ist. Dies schließt die Nutzung durch den Träger der Einrichtung und die untergebrachten Menschen natürlich nicht aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4551 2023 Die Vorlage OF 334/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Treffmöglichkeiten Gelände Bürger:innen

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Pavillon auf dem ehemaligen Kirchengelände in der Kollwitzstraße für die Bürger:innen öffnen

18.06.2023 | Aktualisiert am: 13.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2023, OF 306/7 Betreff: Pavillon auf dem ehemaligen Kirchengelände in der Kollwitzstraße für die Bürger:innen öffnen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, alle notwendigen Schritte für eine Nutzung des alten Pavillongebäudes auf dem ehemaligen Kirchgelände in der Kollwitzstraße einzuleiten. Hilfsweise könnte eine Nutzung zunächst nur außerhalb der Heizperiode bzw. mit eingeschränktem Heizbetrieb erfolgen. Parallel ist zu klären, ob das Quartiersmanagement Praunheim-Westhausen übergangsweise als Hauptnutzer der Räumlichkeiten und Koordinator der Raumvergabe fungieren kann, bis langfristig eine Lösung für Betrieb und Raumvergabe gefunden wurde. Begründung: Das gesamte Gelände konnte von der Stadt Frankfurt erworben werden. In einem Gebäude sollen bis spätestens Frühjahr 2024 4-5 Wohneinheiten für geflüchtete Menschen entstehen. Erste Untersuchungen haben ergeben, dass der Sanierungsstau im Pavillongebäude sehr hoch ist und ggf. z.B. neue Fenster eingebaut werden müssten. Der Betrieb des Pavillons ist aktuell in der Heizperiode aus ökologischen Gründen kaum vertretbar. Gleichzeitig wäre es den Bürger:innen schwer zu vermitteln, wenn ihre Bemühungen für einen Bügrer:innentreff auf die lange Bank geschoben würden, während andere Nutzungen erfolgreich starten können. Da aufwändige Sanierungen aufgrund der Kosten und mangelnder Kapazitäten erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen können, muss ernsthaft ein saisonaler Betrieb bzw. ein eingeschränkter Betrieb (ohne Heizung) geprüft werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4184 2023 Die Vorlage OF 306/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); farbechte/LINKE und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellenerweiterung im Jugendclub (Westside 488) der Heinrich-Lübke-Siedlung

25.04.2023 | Aktualisiert am: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2023, OF 296/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellenerweiterung im Jugendclub (Westside 488) der Heinrich-Lübke-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den folgenden Beschluss zu fassen: Im Haushalt 2023 werden im Bereich der Zuschüsse für die Träger der freien Jugendhilfe zusätzliche Mittel eingestellt, um den Personalschlüssel im Jugendclub in der Heinrich-Lübke-Siedlung, das Westside 488, um mindestens eine Stelle zu erhöhen. Begründung: Der Jugendclub "Westside 488" in der Heinrich-Lübke-Siedlung wird gemeinsam von Saz-Rock e.V. und dem Träger des Jugendclubs Praunheim, dem Evangelischen Verein für Jugendsozialarbeit, betrieben. In der Siedlung leben viele Familien. Für die dort wohnenden Kinder und Jugendlichen ist ein stabiles und dauerhaftes Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit notwendig. Sie brauchen einen Ort, wo sie Freund*innen treffen, sich kreativ entfalten und sich austoben können. Sie bekommen dort auch Unterstützung in ihren Schul- und Lebenssituation sowie ein warmes Mittagessen. Derzeit sind zwei Halbtagsstellen vorhanden. Diese reichen allerdings nicht aus. Die dünne Personaldecke führt zu Einschränkungen der ohnehin unzureichenden Öffnungszeiten. Dieser ist in der Regel an drei Tagen in der Woche geöffnet. Nämlich Dienstag, Mittwochs und Donnerstags zwischen 15 und 20 Uhr. Urlaub, Fortbildungen und krankheitsbedingte Ausfälle können nicht abgefedert werden. Eine weitere Vollzeitstelle würde einerseits helfen das Angebot für Kinder und Jugendliche beständig aufrecht zu erhalten. Andererseits böte eine personelle Aufstockung die Möglichkeit einer Erweiterung der Öffnungszeiten. Die beengten Räumlichkeiten und die finanzielle Situation der offenen Kinder- und Jugendarbeit stellen ohnehin ein Problem dar. Hinzu kommt der Generationskonflikt in der Heinrich-Lübke-Siedlung, der dank verschiedener Aktionen und Maßnahmen des Quartiersmanagements, des Nachbarschaftszentrums des Frankfurter Verbands, dem Ortsbeirat, des Jugendclubs "Westside 488", des Jugendclub Praunheim und weiterer Akteur*innen vor Ort, die sich am Runden Tisch zur Situation in der Heinrich-Lübke Siedlung zusammengefunden haben, abgemildert werden konnte. Nicht zuletzt, deswegen ist der Jugendclub "Westside 488" ein wichtiger Anlaufpunkt für Kinder - und Jugendliche in der Siedlung. Dabei werden auch geschlechtsspezifische Angebote bereitgestellt. Aus den letzten Jahren ist das Graffitiprojekt an der Kollwitzstraße unterhalb der Ludwig-Landmann-Straße hervorzuheben. Um das Programm auch zukünftig gewährleisten zu können, benötigt es mindestens drei Stellenanteile. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 67 2023 Die Vorlage OF 296/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 7

Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 und besonders im Bereich Westring/Fuchstanzstraße bei Hessenmobil beantragen

11.04.2023 | Aktualisiert am: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 284/7 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 und besonders im Bereich Westring/Fuchstanzstraße bei Hessenmobil beantragen Vorgang: B 446/14; OA 598/15 OBR 7; Beschl. D. St.-V. v. 26.02.2015, § 5675 Der Magistrat wird gebeten, bei Hessenmobil eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der A66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende Tempo 100 sowie in einem Teilabschnitt von der ersten Schilderbrücke Ausfahrt Ludwig- Landmann- Straße bis zur Autobahnbrücke Hoher Weg, vor allem im unmittelbaren Wohnbereich von Westring und Fuchstanzstraße, auf Tempo 80 zu beantragen. Begründung: Bereits in der OA 598 vom 20.01.2015 wurde vom Ortsbeirat 7 angeregt, ein Tempolimit auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende auf Tempo 100 reduziert wird. Die Stadtverordnetenversammlung hat dem Anliegen des Ortsbeirats in ihrer 30. Sitzung vom 26.2.2015 im Rahmen der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main zugestimmt. Passiert ist aber nichts. Immer noch gilt, dass die Begrenzung von Tempo 120 ab dem Nordwestkreuz in Richtung Miquelallee aufgehoben wird, wie es bereits 2015 beklagt wurde: "Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h stadteinwärts nach dem Nordwestkreuz und damit unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist, sodass den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde." Bereits 2015 hat der Ortsbeirat auf die besondere Belastung der Wohnbevölkerung im Bereich Westring und Fuchstanzstraße hingewiesen. Das betrifft sowohl die Lärmbelastung als auch Luftverschmutzung. Beides ist nachgewiesen gesundheitsschädlich. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446 Anregung vom 20.01.2015, OA 598 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3844 2023 Die Vorlage OF 284/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "Hessenmobil" durch die Worte "der Autobahn GmbH" ersetzt wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Aktiver Lärmschutz auf der A 66 für die Bewohnerinnen und Bewohner im Westring und in der Fuchstanzstraße

11.04.2023 | Aktualisiert am: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 283/7 Betreff: Aktiver Lärmschutz auf der A 66 für die Bewohnerinnen und Bewohner im Westring und in der Fuchstanzstraße Der Magistrat wird gebeten, bei Hessenmobil sich für geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz (Lärmschutzwand, Flüsterasphalt, Lärmschutzfenster) einzusetzen, um die Menschen, die in Westhausen sowie in der Fuchstanzstraße in Rödelheim wohnen, vor Lärm zu schützen. Begründung: Dass Lärm gesundheitsschädlich ist, ist bewiesen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat Leitlinien festgelegt, ab wann Straßenverkehrslärm als gesundheitsschädlich gilt und Grenzwerte ermittelt. Als Mittelwert für 24 Stunden sollten maximal 53 dB(A) erreicht werden. In der Nacht noch weniger: maximal 45 dB(A). Die Bundesimmisionsschutzverordnung hat eine Obergrenze für Wohnbebauung von 62 dB festgelegt - das ist geltendes Recht! Für die Autobahnen werden in der Regel mindestens 80 dB (A) angenommen, im vorliegenden Fall eine Dauer- Lärmbelastung von 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche. Hier liegt dringender Handlungsbedarf vor. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3843 2023 Die Vorlage OF 283/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "Aktiver" gestrichen wird und im Tenor das Wort "Hessenmobil" durch die Worte "der Autobahn GmbH" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Verkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße - Umsetzung der Vorschläge der ST 403

28.02.2023 | Aktualisiert am: 23.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 261/7 Betreff: Verkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße - Umsetzung der Vorschläge der ST 403 Vorgang: OM 3006/22 OBR 7; ST 403/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt die vorgeschlagene Lösung des Magistrats, den Kreuzungsbereich Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße für die Radfahrenden rot zu markieren und die Bordsteine entsprechend abzusenken. Die Umsetzung soll veranlasst werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte in der OM 3006/2022 darum gebeten, wie die unübersichtliche Situation an der genannten Einmündung verbessert werden kann. Der Lösungsvorschlag des Magistrats sorgt für mehr Sicherheit und vor allem mehr Aufmerksamkeit für Radfahrende, die diese Stelle passieren. Die Maßnahme ist leicht umsetzbar, benötigt jedoch noch die Zustimmung des Ortsbeirats. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 403 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3006 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3659 2023 Die Vorlage OF 261/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Bespielbare Stadt im Ortsbezirk 7

28.02.2023 | Aktualisiert am: 23.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 269/7 Betreff: Bespielbare Stadt im Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat wolle beschließen: In Absprache mit den Kinderbeauftragten des Ortsbezirks schlägt der Ortsbeirat dem Magistrat folgende Straßen zur Berücksichtigung im Auswahlverfahren zur Umsetzung des E 36/22 vor: - Rödelheim: Rödelheimer Parkweg, Strubbergstraße, Fuchstanzstraße, Biedenkopfer Weg, Zentmarkweg - Praunheim: Steinbacher Hohl - Hausen: Alt-Hausen - Westhausen: Westring in der Nähe des Wendehammers, Josef-Wirmer-Straße Begründung: Im Bericht des Magistrats B 393/2022 wird beschrieben, dass die Ortsbeiräte bis zum Ende des 1. Quartals Vorschläge machen sollen, wo in ihren Stadtteilen das Pilotprojekt zur Einrichtung von bespielbaren Straßen umgesetzt werden könnte. Dafür stellte die Römerkoalition im Haushalt 2022 198.000 Euro ein. Straßen, in denen straßenbegleitendes Spielen möglich ist, wurden z.B. schon in Amsterdam erfolgreich umgesetzt. Wertvoll sind sie deswegen, weil sie zur Belebung des öffentlichen Raumes beitragen und das Zusammenleben im Stadtteil fördern. Gleichzeitig sollen klimaanpassende Maßnahmen damit verbunden werden. Gerade für Kinder und Jugendliche, aber auch für ältere Menschen, sind solche wohnortnahen Orte wichtig. Die Kinderbeauftragten berichteten, dass sich in den entsprechenden Straßen bereits Elterninitiativen zur Unterstützung gegründet haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3665 2023 Die Vorlage OF 269/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nur die Straßen Biedenkopfer Weg und Josef-Wirmer-Straße vorgeschlagen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Unterführung U-Bahn-Station „Stephan-Heise-Straße“ ein Schildbürgerstreich

26.01.2023 | Aktualisiert am: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2023, OF 249/7 Betreff: Unterführung U-Bahn-Station "Stephan-Heise-Straße" ein Schildbürgerstreich Die U-Bahn Unterführung an der Stephan-Heise-Straße ähnelt sehr einem Schildbürgerstreich. Allerdings sehr zum Unmut der Nutzer, die mit Fahrrad, Kinderwagen oder anderen rollenden Geräten, die Unterführung benutzen wollen. An den Auf- und Abgängen zu den Haltestellen endet der Versuch abrupt, da es entweder gar keine oder nur stückhafte "Fahrradschienen" auf den Treppen angebracht sind. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert bei der VGF zu veranlassen, dass die fehlenden Schienen unverzüglich angebracht werden und damit eine reibungslose Nutzung der Treppen durch diese Personengruppen gewährleistet ist. . Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3532 2023 Die Vorlage OF 249/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 7

Zuschuss Adventsfest Westhausen

14.01.2023 | Aktualisiert am: 26.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2023, OF 247/7 Betreff: Zuschuss Adventsfest Westhausen Der Ortsbeirat bittet um Bereitstellung eines Betrages in Höhe von EUR 300,00 aus dem Ortsbeiratsbudget, um die Organisation des Adventsfests in Westhausen am 11.12.2022 nachträglich zu unterstützen. Der Betrag ist der Caritas (Quartiersmanagement Praunheim) als Hauptausrichter zu überweisen. Begründung: Ausgehend von der Bürger*inneninitiative, die sich um die Nutzung der Liegenschaft Kollwitzstraße 5-7 als Nachbarschaftszentrum bemüht, fand dort am dritten Advent des vergangenen Jahres ein Fest für die Menschen in Westhausen statt. Der große Zulauf hat erneut den großen Bedarf für einen sozialen Treffpunkt gezeigt. Sowohl das Quartiersmanagement Praunheim als auch das Sozialrathaus Bockenheim stehen hinter der Veranstaltung. Bei weihnachtlicher Stimmung wurden Speisen und Getränke kostenlos ausgegeben. Auch ein Nikolausbesuch wurde eingeplant, der besonders die Kinder in der Siedlung freute. Kosten sind ebenfalls durch die Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld angefallen. Der Ortsbeirat möchte o.g. Zuschuss zur Kostendeckung gewähren, weist jedoch darauf hin, dass dies insbesondere hinsichtlich der Kurzfristigkeit, in der das Anliegen vorgebracht wurde und welches hauptsächlich im Nachhinein bearbeitet werden konnte, einen Ausnahmefall darstellt. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 189 2023 Die Vorlage OF 247/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7

Verkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße

17.10.2022 | Aktualisiert am: 09.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2022, OF 212/7 Betreff: Verkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße Viele Autofahrer*innen, die z.B. schnell ihre Kinder in die Ebelfeldschule bringen wollen, übersehen von der Ludwig-Landmann-Straße kommend an der Ecke zur Praunheimer Hohl die Vorfahrt der Radfahrer die geradeaus weiter in der Kollwitzstraße fahren wollen. Möglicherweise liegt dies daran, dass der Radweg nicht direkt auf der Kollwitzstraße weitergeführt wird, sondern die Radfahrer kurz in die Praunheimer Hohl abbiegen müssen, um dann die Straße zu queren. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat die Radwegeführung zu überprüfen und Lösungsvorschläge zur Entschärfung der Situation zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3006 2022 Die Vorlage OF 212/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Kollwitzstraße

20.09.2022 | Aktualisiert am: 17.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 203/7 Betreff: Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Kollwitzstraße Vorgang: OM 1414/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit dem zuständigen Amt für Bau und Immobilien (Flächeneigentümer der betroffenen Fläche) dafür Sorge zu tragen, dass die Lückenschlussmaßnahme L026 zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Kollwitzstraße im Radwegenetz zügig abgeschlossen wird. Der neu entstehende Radweg soll mindestens 3m breit sein und befestigt werden. Dabei soll heller Asphalt zum Einsatz kommen. Selbstverständlich ist sicherzustellen, dass Fahrzeuge des MIV den Weg nicht benutzen können. Des Weiteren bittet der Ortsbeirat den Magistrat darzulegen, wann mit einer Fertigstellung zu rechnen ist und welche ökologischen Eingriffe - aufgrund der Bäume und Büsche an besagter Stelle - notwendig sind. Begründung: Seit einigen Jahren fordert der Ortsbeirat einen Radweg parallel zum Friedhof Westhausen. Zuletzt in der OM 1414/2017. Eine solche Anbindung wäre attraktiv für viele Schüler*innen des Gymnasium Nord, aber auch für alle anderen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Die derzeitige Route durch den Friedhof könnte vermieden werden. Gleichzeitig würde dies zu weniger Kfz-Verkehr in der Siedlung führen. Nun war zu beobachten, dass im nördlichen Bereich zwischen Fritz-Schumacher-Weg und der Schinkelstraße die Radverkehrslücke geschlossen wurde. Letzteres erfolgte auf Anregung des Radfahrbüros durch das Grünflächenamt (Zaunversetzung) und das Amt für Straßenbau und Erschließung (Wegebefestigung). Diese Entwicklung ist zu begrüßen und stärkt die Hoffnung, dass es nun tatsächlich bald zu einer Umsetzung des gesamten Lückenschlusses kommt. Bei einer telefonischen Rücksprache mit dem Radfahrbüro wurde uns mitgeteilt, dass diese Lücke auch der Stadt als Lückenschluss Radverkehr L026 bekannt ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2797 2022 Die Vorlage OF 203/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Mehr nachbarschaftliche Begegnung ermöglichen - Prüfung von Nachbarschaftsstraßen in unserem Ortsbezirk

10.04.2022 | Aktualisiert am: 05.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2022, OF 157/7 Betreff: Mehr nachbarschaftliche Begegnung ermöglichen - Prüfung von Nachbarschaftsstraßen in unserem Ortsbezirk Der Ortsbeirat 7 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob und wo bereits Pläne bestehen, in diesem Sommer im Ortsbezirk 7 Nachbarschaftsstraßen auszuweisen. Falls es noch keine Pläne hierzu gibt, schlägt der Ortsbeirat folgende Straßen in unserem Ortsbezirk vor: - Alt-Hausen in Hausen (zwischen Hausener Brückweg und Hausener Obergasse) - Kalkentalstraße in Rödelheim (zwischen Radilostraße und Burgfriedenstraße). Begründung: In vielen Quartieren von Frankfurt - auch in unserem Ortsbezirk - ist der Platz für nachbarschaftliche Begegnungen begrenzt. Gerade Kinder und ältere Menschen wünschen sich die Möglichkeit, in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft spielen, sich unterhalten oder entspannt sitzen zu können. Dies soll laut Koalitionsvertrag durch temporäre Nachbarschaftsstraßen in den Sommermonaten ermöglicht werden. Solche Begegnungs- und Bewegungsräume in der unmittelbaren Nachbarschaft sind von hoher Bedeutung für Gesundheit und Stadtgesellschaft. Das Modell der temporären Nachbarschaftsstraßen stammt in dieser Form aus Berlin Friedrichshain-Kreuzberg und wird dort seit zwei Sommern erfolgreich durchgeführt. Das Modell beruht auf einer Mischung zwischen bürgerschaftlichen Engagement und städtischem Möglichmachen und zeigt neue Formen der Nutzung des öffentlichen Raums auf. In den Sommermonaten 2022 sollen in unterschiedlichen Stadtteilen, auch in äußeren Ortsbezirken, 15 mögliche Nachbarschaftsstraßen von den städtischen Ämtern benannt, öffentlich gemacht und nach Pat*innen gesucht. Die Hauptaufgabe der Patenschaften besteht darin, die Nachbarschaftsstraßen an den Sonntagnachmittagen in der Form zu betreuen, dass Rettungskräfte und Kraftfahrzeuge von und für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen passieren können, während die Straße für den übrigen motorisierten Verkehr gesperrt ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 18 Die antragstellende Fraktion ergänzt den Tenor um den dritten Spiegelstrich "Westring in Westhausen". Es besteht Einvernehmen, über die Spiegelstriche getrennt abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1960 2022 1. Die Vorlage OF 157/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter dem ersten Spiegelstrich nach dem Klammerzusatz die Worte "nach Fertigstellung der Brückenbauarbeiten" angehängt werden. 2. Der dritte Spiegelstrich wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. erster Spiegelstrich: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen CDU, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zweiter Spiegelstrich: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE und farbechte/LINKE (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen

22.03.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2022, OF 143/7 Betreff: Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen In der OM 612/21 hat der Ortsbeirat seine Position zur Zukunft des Areals der evangelischen Gemeinde in der Kollwitzstraße 5-7 geäußert und auf den Bedarf an gemeinschaftlichen Flächen in Westhausen hingewiesen. Laut ST 1361 ist die zukünftige Nutzung offen. Bisher wurde die OM 612/2021 vom Magistrat nicht beantwortet worden. Ergänzend zu dieser Anfrage, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Prüfung, ob auf dem Gelände ein soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum oder/ und ein Wohnprojekt für Menschen mit Behinderungen und geflüchtete Menschen realisiert werden kann. Begründung: Das ehemalige evangelische Gemeindezentrum in der Kollwitzstraße ist in den Besitz der Stadt übergegangen, sodass sich die Frage nach der Verwendung des erworbenen Gebäudes aufdrängt. Gleichzeitig fehlen in Westhausen Orte des Zusammentreffens sowie der medizinischen Versorgung. Von Bürgerinnen und Bürgern der Siedlung Westhausen wurde das Konzept eines sozialen und medizinischen Nachbarschaftszentrums entwickelt. Der Ortsbeirat sieht das Konzept als geeignet für den Standort an der Kollwitzstraße 5-7 an und bittet um Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten. Ebenfalls von Bürgerinnen und Bürgern stammt der Vorschlag auf dem Gelände ein Wohnprojekt für Menschen mit Behinderung zu realisieren. In Kombination mit dem Nachbarschaftszentrum könnte diese Idee dazu beitragen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Nachbarschaftszentrum zu verbessen. Da in der aktuellen Situation dringend Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen benötigt werden und sich die Stadt Frankfurt am Main darüber hinaus zum Sicheren Hafen erklärt hat, sollte sowohl für einen Übergangszeitraum als auch langfristig diese Möglichkeit geprüft werden. Dabei ist auch eine Kombination der Nutzungen zu prüfen. Die Siedlungen Westhausen, Praunheim und Heinrich-Lübke-Siedlung werden zusammen lediglich von einer regulären allgemeinmedizinischen Praxis versorgt, was eine Unterversorgung darstellt. Ein "sozial-medizinisches Nachbarschaftszentrum" löst beide Probleme auf einen Schlag! Es verbindet (allgemein-)medizinische ambulante Versorgung in Form von Arztpraxen mit den klassischen sozialen Merkmalen eines Nachbarschaftszentrums: Koch- und Tanzkurse, Nachbarschafts-Cafes, Schachgruppen, Seniorentreffs und vieles mehr. Zudem lassen sich natürlich auch psychologische und sozial-beratende Angebote in einem solchen Nachbarschaftszentrum machen. Angesichts des sozialen Gradienten macht es synergistisch Sinn, Einrichtungen, die die sozialen und gesundheitlichen Herausforderungen angehen, auch unter einem Dach unterzubringen. Außerdem ergeben sich durch diese Kombination attraktive Finanzierungsmodelle. Eine Nutzung der Gebäude für eine Erweiterung des Schul- und Kindergartenangebots ist verkehrstechnisch abzulehnen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.02.2022, OF 121/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1868 2022 1. Die Vorlage OF 121/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 143/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Kollwitzstraße endlich sanieren - Planungs- und Baumittel einstellen

06.03.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 111/7 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Kollwitzstraße endlich sanieren - Planungs- und Baumittel einstellen Vorgang: EA 245/18; ST 1007/19; V 78/21 OBR 7; ST 2121/21 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: Die im Haushalt für 2023 vorgesehenen Planungsmittel in Höhe von 140 Tsd. € werden bereits in 2022 eingestellt und die bereits begonnene Planung wird endlich abgeschlossen. Im Haushalt 2023 werden dann die entsprechenden Mittel für die Baumaßnahme eingestellt. Begründung: Die Kollwitzstraße muss dringend saniert werden. Mit der ST 1007 aus 2019 wurde dem Ortsbeirat 7 mitgeteilt, dass genügend Haushaltsmittel in 2019 für die Fortführung der Entwurfsplanung und die Ausführungsplanung zur Verfügung stehen und dass für den Doppelhaushalt 2020/21 mit eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020-2023 bereits kalkulierte Planungs- und Baumittel angemeldet sind. In der ST 2121 vom 29.11.2021 wurde dem Ortsbeirat hingegen mitgeteilt, dass die "weiterführende Planung zur Sanierung der Kollwitzstraße wegen einer veränderten Priorisierung anderer Maßnahmen nicht weiterverfolgt werden. Die begonnene Ausführungsplanung kann somit frühestens 2023 fortgesetzt werden." Diese veränderte Prioritätensetzung für eine seit vielen Jahren angekündigte und notwendige Maßnahme ist für die Ortsbeirat weder nachvollziehbar noch akzeptabel. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 27.11.2018, EA 245 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1007 Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 78 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2121 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 153 2022 Der Vorlage OF 111/7 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum auf dem ehemaligen Areal der evangelischen Gemeinde in Westhausen

03.03.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 120/7 Betreff: Soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum auf dem ehemaligen Areal der evangelischen Gemeinde in Westhausen Vorgang: OM 612/21 OBR 7; ST 1361/21 In der OM 612/7/2021 hat der Ortsbeirat seine Position zur Zukunft des Areals der evangelischen Gemeinde in der Kollwitzstraße 5-7 geäußert und auf den Bedarf an gemeinschaftlichen Flächen in Westhausen hingewiesen. Laut ST 1361 ist die zukünftige Nutzung offen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Areal ein soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum eingerichtet werden kann. Begründung: In Westhausen fehlen Orte des Zusammentreffens sowie der medizinischen Versorgung. Aus der Mitte der Siedlung Westhausen wurde das Konzept eines sozialen und medizinischen Nachbarschaftszentrums entwickelt. Es lehnt sich an sog. "Polikliniken", wie sie z.B. in Hamburg existieren, an und vereint Gemeinschaftsflächen mit medizinischer Versorgung. Der Ortsbeirat sieht das Konzept als geeignet für den Standort an der Kollwitzstraße 5-7 an und bittet um Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten. Mehr Informationen zu den Polikliniken: https://www.poliklinik-syndikat.org/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1361 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 612 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 120/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Ehemaliges Gemeindehaus Westhausen Kollwitzstraße

03.03.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 118/7 Betreff: Ehemaliges Gemeindehaus Westhausen Kollwitzstraße Eine Initiative von Bürgerinnen und Bürgern in Westhausen spricht sich für eine mögliche Nutzung des nunmehr leerstehenden evangelischen Gemeindehauses als medizinisch- sozialem Zentrum aus. Unklar ist, ob mit dem Erwerb des Gemeindehauses durch die Stadt eine Festlegung der zukünftigen Nutzung verbunden ist und ob der bauliche Zustand der Gebäude eine Nutzung z.B. als Bürgertreff zulässt. Daraus ergeben sich folgende Fragen an den Magistrat: 1. Wie ist der bauliche Zustand der Gebäude zum derzeitigen Zeitpunkt? 2. Ist eine Instandsetzung prinzipiell möglich und welche Kosten sind damit verbunden? 3. Gibt es eine städtische Festlegung für die zukünftige Nutzung? 4. Wenn nein, ist - nach einer Instandsetzung - eine Nutzung durch einen öffentlichen Träger vorstellbar? Begründung: Mit dem Kauf des aufgegebenen Gemeindehauses in der Kollwitzstraße durch die Stadt könnte es eine Option geben, den Mangel an Begegnungsräumen in der Siedlung Westhausen zu beseitigen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 118/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Errichtung eines „sozial-medizinischen Nachbarschaftszentrums“

01.03.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2022, OF 122/7 Betreff: Errichtung eines "sozial-medizinischen Nachbarschaftszentrums" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, sich für die Errichtung eines "sozial-medizinischen Nachbarschaftszentrums" in den Gebäuden der Kollwitzstraße 5-7 einzusetzen. Zudem soll geprüft werden, welche konkreten Maßnahmen hierfür von städtischer Seite aus ergriffen werden können. Das ehemalige evangelische Gemeindezentrum in der Kollwitzstraße ist in den Besitz der Stadt übergegangen, sodass sich die Frage nach der Verwendung der erworbenen Gebäude aufdrängt. Ein "sozial-medizinisches Nachbarschaftszentrum" ist hierauf eine ideale Antwort, da damit sowohl medizinischer als auch sozialer Bedarf vor Ort bestmöglich bedient werden kann. Begründung: Die Siedlungen Westhausen, Praunheim und Heinrich-Lübke-Siedlung werden zusammen lediglich von einer regulären allgemeinmedizinischen Praxis versorgt, was eine Unterversorgung darstellt. Zudem besteht ein wissenschaftlicher Konsens über den Zusammenhang von sozialem Status und sozialen Problemen einerseits sowie höhere Krankheitswahrscheinlichkeit und Lebenserwartung andererseits. Dieser Umstand wird in den Sozialwissenschaften auch als sozialer Gradient bezeichnet. Ein "sozial-medizinisches Nachbarschaftszentrum" löst beide Probleme auf einen Schlag! Es verbindet (allgemein-)medizinische ambulante Versorgung in Form von Arztpraxen mit den klassischen sozialen Merkmalen eines Nachbarschaftszentrums: Koch- und Tanzkurse, Nachbarschafts-Cafés, Schachgruppen, Seniorentreffs und vieles mehr. Zudem lassen sich natürlich auch psychologische und sozial-beratende Angebote in einem solchen Nachbarschaftszentrum machen. Angesichts des sozialen Gradienten macht es synergistisch Sinn, Einrichtungen, die die sozialen und gesundheitlichen Herausforderungen angehen, auch unter einem Dach unterzubringen. Außerdem ergeben sich durch diese Kombination attraktive Finanzierungsmodelle. Eine Nutzung der Gebäude für eine Erweiterung des Schul- und Kindergartenangebots drängt sich verkehrstechnisch nicht auf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 122/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Liste der Siedlungen „Neues Frankfurt“ für den Antrag zum Weltkulturerbe um Westhausen erweitern

16.11.2021 | Aktualisiert am: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 84/7 Betreff: Liste der Siedlungen "Neues Frankfurt" für den Antrag zum Weltkulturerbe um Westhausen erweitern Anfrage an den Magistrat: - Welche Kriterien liegen den ausgewählten und benannten Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsiedlung, diese als Weltkulturerbe zu beantragen, zugrunde? - Schätzt der Magistrat die Siedlung Westhausen als Teil der Ernst-May-Siedlungen zum "Neuen Frankfurt" gehörend ein? - Erwägt der Magistrat, die Liste der Siedlungen, die zum "Neuen Frankfurt" gehören und als Weltkulturerbe als erhaltenswürdig befunden werden, zu erweitern? - Wäre es für den Magistrat schlüssig, die Siedlung Westhausen als letztes Bauprojekt des Stadtplaners Ernst May in die Liste der Siedlungen für den Antrag "Weltkulturerbe" aufzunehmen? Wenn ja, in welchem Zeitraum ist dies geplant? Wenn nein: warum nicht? Begründung: In der örtlichen Presse war von einer Initiative der Stadt Frankfurt zu lesen, für die Siedlungen von Ernst May ("Neues Frankfurt"), eine Anerkennung als Weltkulturerbe zu beantragen. Irritierend ist, dass bei den ausgewählten Siedlungen Westhausen nicht genannt wird. Westhausen ist das letzte Projekt, das Ernst May Ende der 20er-Jahre als Stadtplaner realisiert hat. Die Siedlung zeichnet sich durch Geschlossenheit der Baukörper und eine interessante Gestaltung von Wohn- und Grünflächen und verkehrlicher Erschließung aus. Die Häuserzeilen sind in den Bereichen, die im Besitz der ABG sind, vorbildlich saniert. Sie vermitteln eindrucksvoll die Gestaltung als vom Bauhaus inspirierter Architektur. Gemeinschaftseinrichtungen wie die Waschküche oder die alte Bäckerei finden nach wie vor eine gemeinschaftliche Nutzung (als Tiertafel bzw. Jugendzentrum). Die Ladenzeile im Westring ist wieder belebt. Einige Familien leben bereits in der dritten Generation in der Siedlung. Durch eine Aufnahme in die Liste der Siedlungen des "Neuen Frankfurt" kommt die Siedlung Westhausen ebenso wie die anderen Siedlungen in das Förderprogramm der Bundesregierung. Im Rahmen des Bundesförderprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" wird die Modernisierung der Wohnungsbestände und des Wohnumfeldes nicht nur in den Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsiedlung, sondern auch in Westhausen mit rund fünf Millionen Euro unterstützt. Die Fördermittel, die an die NH und die ABG als Eigentümer der Siedlungshäuser weitergeleitet werden, könnten dafür sorgen, dass die Modernisierung im Sinne des Denkmalschutzes dem Erscheinungsbild und der verbesserten Wohnqualität der Häuser zugute kommt. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 241 2021 Die Vorlage OF 84/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Sanierung der Kollwitzstraße nur mit Ladestationen

04.11.2021 | Aktualisiert am: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2021, OF 85/7 Betreff: Sanierung der Kollwitzstraße nur mit Ladestationen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie weit sind die Planungen für die Sanierung der Kollwitzstraße fortgeschritten? 2. Werden die Planungen auch eine Ladestationen-Infrastruktur enthalten? 3. Wenn nein, werden die dringend benötigten Ladestationen für Elektrofahrzeuge noch in das Konzept aufgenommen. 4. Ist es, davon abgesehen möglich, mit dem Betreiber des Parkhauses Gespräche zu führen, dass auf dem Gelände eine Ladestation installiert werden kann? 5. Welche weiteren möglichen Standorte für Ladestationen sieht der Magistrat in der Westhausener Siedlung? 6. Wann wird es nun endlich zu der dringend erforderlichen Sanierung der Kollwitzstraße kommen? Begründung: Die dringend notwendige Sanierung der Kollwitztstraße wird den Anwohnern von Westhausen nun seit Jahrzehnten versprochen und immer wieder wird der Termin verschoben. Zwischenzeitlich steigt die Nachfrage nach E- Autos auch in der Siedlung. Leider haben die Bewohner keine Möglichkeiten die PWK vor ihren Häusern zu laden. Sie sind auf Ladestationen in der Siedlung angewiesen. Eine Ladestationen- Infrastruktur in die Sanierung einzuplanen ist mehr als sinnvoll. Anderenfalls würde über kurz oder lang die Straße wieder aufgerissen. Auch das Gelände des Parkhauses bietet sich als Standort an. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 242 2021 Die Vorlage OF 85/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "nur" gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 7

Zeitnahe Sanierung der Kollwitzstraße

14.06.2021 | Aktualisiert am: 02.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 27/7 Betreff: Zeitnahe Sanierung der Kollwitzstraße Vorgang: EA 24/18; ST 1007/18 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende Fragen zu beantworten:, 1. Wann wird die Entwurfs und Ausführungsplanung in ihrer Endfassung für die Kollwitzstraße vorgestellt? 2. Wann wird die Kollwitzstraße endlich saniert? 3. Sollte die Kollwitzstraße nicht saniert werden: welche Gründe sprechen gegen die Sanierung der Kollwitzstraße? Begründung: Mit der Etatanregung EA 245 (OF 316/7 vom 12.11.2018) und der daraus resultierenden ST1007 vom 27.5.2019 wird dem Ortsbeirat 7 mitgeteilt, dass genügend Haushaltsmittel in 2019 für die Fortführung der Entwurfs und die Ausführungsplanung zur Verfügung stehen und das für den Doppelhaushalt 2020/21 mit eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020-2023 bereits kalkulierte Planungs- und Baumittel angemeldet sind. Seit dieser Zeit sind keine weiteren Informationen vorhanden. Da der Ortsbeirat 7 seit Jahren den schlechten Zustand der Kollwitzstraße bemängelt, in vielen Gesprächen und Anträgen nur vertröstet wird, bittet der Ortsbeirat nunmehr um zeitnah Sanierung der Kollwitzstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 24 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1007 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 78 2021 Die Vorlage OF 27/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an die Ziffer zwei des Tenors die Frage "und welche Gründe haben zur Verzögerung geführt?" angehängt wird und Ziffer drei gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Der Westring in Westhausen - ein verkehrsberuhigter Bereich?

18.05.2021 | Aktualisiert am: 09.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2021, OF 15/7 Betreff: Der Westring in Westhausen - ein verkehrsberuhigter Bereich? Vorgang: B101/21 Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob die Straße Westring in Westhausen, eine Sackgasse mit einem Parkplatz am Ende, als ein verkehrsberuhigter Bereich mittels Verkehrszeichen (VZ 325 StVO) gekennzeichnet werden kann. Begründung: Mit der - vom Magistrat genehmigten - Nachverdichtung im Westring ist den Kindern und Jugendlichen eine Freifläche verbaut worden, die zuvor von ihnen als Spielfläche und Treffpunkt genutzt worden ist. Dies wurde von den Jugendlichen in einer OBR-Sitzung auch vorgetragen. Ein Ersatz für diese Fläche fehlt. Die Kinder und Jugendlichen leben in der Regel in beengten Wohnverhältnissen, sie brauchen deshalb ein Angebot draußen. Außerdem befindet sich im Westring 20 der Jugendtreff Sazrock "Alte Bäckerei", der mit seinem geringen Raum- und Platzangebot die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in diesem Teil Westhausens - in der Siedlung von Vonovia - nur teilweise abdecken kann, zumal er personell nur für vier Öffnungstage ausgestattet ist und zur Pandemie-Zeit nur begrenzt Kinder und Jugendlichen hineinlassen kann. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 101 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 25 2021 Die Vorlage OF 15/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FARBECHTE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Maßnahmen gegen falschparkende Autos II - Eine Verkehrsinsel ist kein Dauerparkplatz

29.12.2020 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2020, OF 548/7 Betreff: Maßnahmen gegen falschparkende Autos II - Eine Verkehrsinsel ist kein Dauerparkplatz Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, gegen falschparkende Autos folgende Maßnahme zu ergreifen: Die Verkehrsinsel der Kollwitzstraße (Ludwig-Landmann-Straße Richtung Heerstraße) wird mit Pollern gegen falschparkende Autos gesichert, um die benötigte Sicht für den Rad- und Fußverkehr zu garantieren. Diese müssen in ausreichendem Abstand aufgestellt werden, sodass sie für Radfahrende und Fußgänger:innen kein Hindernis darstellen. Begründung: Die Verkehrsinsel hat sich zu einem Dauerparkplatz entwickelt, was die Sicht des Rad- und Fußverkehrs dramatisch einschränkt. Poller können das Problem beheben und für eine erhöhte Sicherheit sorgen. Abbildung 1 Quelle: Open Street Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7096 2021 Die Vorlage OF 548/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Frau Lämmer

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Endlos-Baustelle - Dauerärger

25.05.2020 | Aktualisiert am: 26.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2020, OF 482/7 Betreff: Endlos-Baustelle - Dauerärger Die Anwohner am Westring und in der Stephan-Heise-Straße leiden seit über zwei Jahren unter den nur zögerlich voranschreitenden Sanierungsmaßnahmen ihrer Wohnblocks. Die Vonovia gibt nur spärliche Auskünfte und meist unzutreffende Zusagen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit der Vonovia in Verbindung zu setzen und die folgenden Fakten zu klären: Die am Spielplatz Westring seit mehr als 3 Monateen gelagerten Baumaterialien wie Vogelhäuschen und anderes sind umgehend zu beseitigen. Die Grünfläche vor der Hauszeile an der Ludwig-Landmann-Straße ist in einen gepflegten Zustand zu verstzen. Der Bau-und Sperrmüll Ecke Stephan-Heise-Straße/Ludwig-Landmann-Straße ist zu entsorgen. Der durch Baulastwagen beschädigte und dadurch abgesenkte Bürgersteig vor dem Haus Westring 15 ist auf Kosten der Vonovia instand zu setzen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6115 2020 Die Vorlage OF 482/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE

Partei: fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 7

Schulbusproblem am Gymnasium Nord lösen

18.02.2020 | Aktualisiert am: 02.04.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2020, OF 458/7 Betreff: Schulbusproblem am Gymnasium Nord lösen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) zu prüfen und zu berichten, ob die derzeit schon für Busparkplätze genutzte Buskehre durch die Grünfläche hin zur Auffahrt zum Schulgelände erweitert werden kann und dort Schrägparkplätze für Busse eingerichtet werden können. Vorbehaltlich einer positiven Prüfung gilt es auch darzulegen, wie entsprechende Ausgleichsflächen für die wegfallende Grünfläche auf dem Schulgelände bereitgestellt werden können. Begründung: Die Buswende in der Kollwitzstraße wurde letzten Sommer als Notlösung für parkende Schulbusse eingerichtet. Dort können derzeit vier Busse parken. Bereits heute parken deswegen zwei Busse auf der Kollwitzstraße. Ab dem neuen Schuljahr werden zwei weitere Busse hinzukommen. Aufgrund der wachsenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern aufgrund der hinzukommenden Klassenstufen, wird in den kommenden Jahren mit einem Busaufkommen von 10 Bussen gerechnet. Spätestens dann werden die Busse den fließenden Verkehr eklatant behindern. Dementsprechend muss die Buskehre auf eine Kapazität von zehn Stellplätzen erweitert werden. Wenn die angrenzende Grünfläche hin zur Auffahrt zum Schulgelände integriert werden kann, entstehen genügend Schrägparkplätze, sodass dann auch weitere Busse genügend Platz finden werden. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 10.03.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5880 2020 Die Vorlage OF 458/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 7

Parkplätze für den Friedhof Westhausen

22.09.2019 | Aktualisiert am: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2019, OF 414/7 Betreff: Parkplätze für den Friedhof Westhausen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat eindeutig zu klären, welche Parkplätze welchen Nutzergruppen am Friedhof Westhausen offenstehen, diese eindeutig zu beschildern und zumindest für gehbehinderte Menschen ausreichend Parkplätze in der Nähe der Trauerhalle zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Friedhof Westhausen ist für gehbehinderte und ältere Menschen nicht sehr gut an den öffentlichen Personenverkehr angeschlossen, die Wege sind einfach zu weit. Bei Beisetzungen und zur Grabpflege nutzen daher viele Menschen den eigenen PKW, es wird dementsprechend eine angemessene Zahl von Parkplätzen benötigt. Während auf der Internetseite der Friedhofsverwaltung weiterhin ein Parkplatz an der Heerstraße und der nun vom Gymnasium Nord genutzte Parkplatz als Friedhofsparkplätze ausgewiesen werden, ist nurmehr der abgelegene Parkplatz an der Heerstraße ausgeschildert. Besucherinnen und Besucher berichten jedoch, dass manchmal auch Parkplätze direkt in der Nähe der Trauerhalle genutzt werden können. Die Einfahrt zu diesen Parkplätzen befindet sich auf der Kollwitzstraße. Diese Parkplätze wären ideal für ältere bzw. gehbehinderte Menschen und sollten daher zumindest als "Behindertenparkplätze" beschildert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 414/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Weniger Lärm für die Bürger Westhausens

03.06.2019 | Aktualisiert am: 26.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 378/7 Betreff: Weniger Lärm für die Bürger Westhausens Vorgang: OA 866/09 OBR 7; ST 362/10 Der Ortsbeirat hat sich in der Vergangenheit mehrfach - zuletzt in der OA 866 aus 2009 - mit dem Lärmschutz in der Siedlung Westhausen, insbesondere in den Häusern der GWH am Westring beschäftigt. In der dazugehörigen Stellungnahme ST 362 aus 2010 heißt es bereits: "Der betroffene Bereich der Siedlung liegt nah zu der Autobahn A66 und wird als Lärmbrennpunkt (HotSpot) im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Stadt Frankfurt am Main sowie der Lärmkartierung des Landes Hessen identifiziert." Die Hessische Landesregierung hat jüngst eine "Zumutbarkeitsschwelle" für Lärm in reinen Wohngebieten von tagsüber 59 Dezibel und 49 Dezibel in der Nacht festgelegt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Liegen für die genannten Häuser im Westring verlässliche, aktuelle Messungen für die Lärmbelastung vor und wie lauten diese? 2. Welche Maßnahmen zur Lärmschutzsanierung haben in den Häuser der GWH seit 2010 stattgefunden? 3. Steht das ehemalige Amt für Straßen- und Verkehrswesen - jetzt Hessen Mobil - einem Neubau des Lärmschutzes immer noch ablehnend gegenüber? 4. Welche Ergebnisse haben die in der Stellungnahme angekündigten Bemühungen des Magistrats, die Hessische Straßenverkehrsverwaltung (Hessen Mobil) von der Notwendigkeit einer Lärmschutzmaßname zu überzeugen, gebracht? Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.04.2009, OA 866 Stellungnahme des Magistrats vom 25.02.2010, ST 362 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1341 2019 Die Vorlage OF 378/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 7

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Alle Jahre wieder: Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen

12.11.2018 | Aktualisiert am: 05.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 316/7 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Alle Jahre wieder: Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: In den Haushalt werden nicht nur Planungsmittel in Höhe von 270.000 € eingestellt, sondern auch die für die Umsetzung der Sanierung notwendigen Mittel von insgesamt 2,7 Mio. €. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich bereits mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits vorgesehenen Sanierung eingesetzt. Leider musste die Sanierung immer wieder verschoben werden. Eine entsprechende Planung existiert bereits, so dass die nun eingestellten Planungsmittel in Höhe von 270.000 € allenfalls als "Beruhigungspille" betrachtet werden können. Die Straße befindet sich nach dem Abschluss von Bauarbeiten im Westring in einem desolaten Zustand. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 245 2018 Die Vorlage OF 316/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 7

Sanierung der Kollwitzstraße zeitnah beginnen

05.06.2018 | Aktualisiert am: 22.01.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2018, OA 277 entstanden aus Vorlage: OF 283/7 vom 22.05.2018 Betreff: Sanierung der Kollwitzstraße zeitnah beginnen Vorgang: EA 96/18 OBR 7 Der Ortsbeirat hat sich bereits mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits geplanten Sanierung der Kollwitzstraße ausgesprochen. Zuletzt ist dies mit der Etatanregung EA 96 vom 23.01.2018 geschehen. Bisher ist die Sanierung aber immer wieder verschoben werden und es ist zu befürchten, dass der Etatanregung des Ortsbeirats erneut nicht entsprochen wird. Allerdings hat sich, seitdem die Etatanregung gestellt wurde, der Zustand der Kollwitzstraße erheblich verschlechtert. Es kam zu zwei Fahrbahnabsenkungen, die zunächst nur notdürftig repariert werden konnten. Zudem rollt nun seit einigen Wochen ein Teil des Baustellenverkehrs für eine Baumaßnahme der Vonovia über diese Straße - der Zustand der Straße wird sich dadurch weiter verschlechtern. Aufgrund dieser neuen Situation möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Planungen für eine Sanierung der Kollwitzstraße zügig abzuschließen, um unmittelbar nach Beendigung der laufenden Baumaßnahme der Vonovia mit der lange geplanten Sanierung beginnen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.01.2018, EA 96 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 69 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 13.06.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 277 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2947, 23. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.08.2018

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7

Sanierung der Kollwitzstraße zeitnah beginnen

22.05.2018 | Aktualisiert am: 13.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2018, OF 283/7 Betreff: Sanierung der Kollwitzstraße zeitnah beginnen Vorgang: EA 96/18 OBR 7 Der Ortsbeirat hat sich bereits mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits geplanten Sanierung der Kollwitzstraße ausgesprochen. Zuletzt ist dies mit der Etatanregung EA 96 vom 23.01.2018 geschehen. Bisher ist die Sanierung aber immer wieder verschoben werden und es ist zu befürchten, dass der Etatanregung des Ortsbeirats erneut nicht entsprochen wird. Allerdings hat sich seit der Etatanregung der Zustand der Kollwitzstraße erheblich verschlechtert. Es kam zu zwei Fahrbahnabsenkungen, die zunächst nur notdürftig repariert werden konnten. Zudem rollt nun seit einigen Wochen ein Teil des Baustellenverkehrs für eine Baumaßnahme der Vonovia über diese Straße - der Zustand der Straße wird sich dadurch weiter verschlechtern. Aufgrund dieser neuen Situation bittet der Ortsbeirat die Stadtverordneten-versammlung folgenden Beschluss zu fassen: Die Planungen für eine Sanierung der Kollwitzstraße werden zügig ab-geschlossen, um unmittelbar nach Beendigung der laufenden Baumaßnahme der Vonovia mit der lange geplanten Sanierung beginnen zu können. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP BFF REP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.01.2018, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 7 am 05.06.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 277 2018 Die Vorlage OF 283/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, REP, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 7

Wegfall der Parkplätze des Friedhofs Westhausen an der Kollwitzstraße

22.02.2018 | Aktualisiert am: 21.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2018, OF 260/7 Betreff: Wegfall der Parkplätze des Friedhofs Westhausen an der Kollwitzstraße Vorgang: ST 2228/17 Bezugnehmend auf die ST2228 fragt der Ortsbeirat den Magistrat. 1. Wie sollen ältere, betagte, gehbehinderte oder auch junge Menschen mit Kindern den langen Weg von der Heerstraße zur Trauerhalle bewerkstelligen? 2. Wie sollen diese Personen Ihre Grabpflege mit Gartenwerkzeugen und Pflanzen leisten können, zumal die entsprechenden Gärtnereien auf der anderen Seite des Friedhofs liegen? 3. Sollte das Konzept eines Friedhofs nicht abgestimmt sein auf die Wege Parkplatz - Trauerhalle (hier kommen auch viele Teilnehmer von weit her!) und Parkplatz - Gräber? 4. Sollte deshalb der flächenmäßig große Friedhof Westhausen nicht doch wieder zwei Parkplätze erhalten? Begründung: Brief der Siedlung Niddatal e.V. Anlage 1 (ca. 7 KB) Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP BFF REP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2228 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 783 2018 Die Vorlage OF 260/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, REP, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 7

Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen

27.12.2017 | Aktualisiert am: 31.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2017, OF 238/7 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen Vorgang: ST 2201/17 In der ST 2201 berichtet der Magistrat dem Ortsbeirat, dass ein Bauauftrag für die Kollwitzstraße im Jahr 2018 vergeben werden kann, sofern die notwendigen Planungs- und Baumittel in Höhe von ca. 2,7 Mio. € zur Verfügung stehen. Aufgrund dieser Aussage bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Die notwendigen Mittel zur Sanierung der Kollwitzstraße in Höhe von ca. 2,7 Mio. € werden in den städtischen Haushalt 2018 eingestellt. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich bereits mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits vorgesehenen Sanierung eingesetzt. Leider musste die Sanierung immer wieder verschoben werden. Die ST 2201 legt die Vermutung nahe, dass in 2018 nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2201 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 23.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 96 2018 Die Vorlage OF 238/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Aufstellen eines Bücherschrankes in der Siedlung Westhausen

13.11.2017 | Aktualisiert am: 06.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2017, OF 227/7 Betreff: Aufstellen eines Bücherschrankes in der Siedlung Westhausen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen ob ein Bücherschrank an einem der vorgeschlagenen Standorte angebracht und bewilligt werden kann. (Position 1) (Position 2) (Quelle: maps.google.de) (Quelle: maps.google.de) Position 1: Kollwitzstraße Einfahrt Geschwister-Scholl-Straße (Neben dem Briefkasten oder der Litfaßsäule) Position 2: Kollwitzstraße Einfahrt Josef-Wirmer-Straße (Neben dem öffentlichen Aushang des Ortsbeirates) Begründung: Der Orstbeirat 7 begrüßt das aufstellen eines Bücherschrankes in der Siedlung Westhausen und wird diesen in der nächsten Budgetplanung berücksichtigen. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP REP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2458 2017 Die Vorlage OF 227/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, REP, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 7

Nachverdichtung Westring

10.11.2017 | Aktualisiert am: 06.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2017, OF 226/7 Betreff: Nachverdichtung Westring Die Firma Vonovia hat dem Ortsbeitrat am 24.10 die bisher vorliegenden Pläne für den Bau von neuen Wohnungen im Westring informiert. Dabei wurden von anwesenden Bürgerinnen und Bürgern eine Reihe von Bedenken gegen die Baumaßnahme geäußert. Der Ortsbeirat spricht sich nicht grundsätzlich gegen die Baumaßnahme aus, zumal die rechtliche Situation eine gänzliche Verhinderung der Baumaßnahme nicht zulässt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat allerdings sich im Rahmen seiner Möglichkeiten mit dem Bauherren über folgende Anregungen zu verständigen: 1. Während der Bauphase sollte der Bauherr eine Übereinkunft mit der Parkhaus-betriebsgesellschaft über die vergünstigte Nutzung der halb leerstehenden Quartiersgarage treffen, um die abgespannte Parkplatzsituation in der Siedlung nicht weiter zu verschärfen. 2. Nach Möglichkeit sollte der Bauherr sich auf einen festen Termin für die Sanierung der Bestandswohnungen verpflichten. Zu Recht wurde kritisiert, dass zunächst neu gebaut wird und die notwendige Sanierung der Bestands-wohnungen noch nicht geplant ist. 3. Eine Anlieferung von Bauteilen an Schultagen zwischen 7:45 und 8:30 Uhr sollte untersagt werden, da in dieser Zeit die Siedlung durch den Bruingverkehr zu drei weiterführenden Schulen völlig überlastet ist. Eine Anlieferung per LKW in disen Zeiten würd eine Verkehrschaos auslösen. 4. Die Anlieferung der Fertigteile über eine Behelfszufahrt in der Zufahrtsschleife zur A 66 sollte zumindest geprüft werden. 5. Die Anfahrt der bestehenden Wohnungen sollte in der Regel durchgehend möglich sein. 6. Der alte Baumbestand muss erhalten bleiben. 7. Die Schaffung geförderten Wohnraums wäre wünschenswert, auch wenn er rechtlich nicht zur Bedingung gemacht werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2457 2017 Die Vorlage OF 226/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 4 des Tenors wie folgt lautet: "Die Anlieferung der Fertigteile sollte über eine Behelfszufahrt in der Zufahrtsschleife zur Autobahn 66 erfolgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Laternen zu Ladestationen

01.05.2017 | Aktualisiert am: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2017, OF 164/7 Betreff: Laternen zu Ladestationen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob im Zuge der Grundsanierung der Kollwitzstraße in Westhausen an ausgewählten Orten Straßenlaternen zu Ladestationen für Elektroautos umgerüstet werden können. Die hierbei gemachten Erfahrungen könnten als Pilotprojekt für weitere Umrüstungen genutzt werden. Vorbilder hierfür sind Leipzig, Berlin, Celle und München, die bereits diese Technologie in ihrer städtischen Infrastruktur aufgenommen haben. Begründung: Der ökologische Umbau der Gesellschaft erfordert neben den von uns seit Jahren geforderten Ausbau des öffentlichen und kostenlosen Nahverkehrs auch die Förderung eines Individualverkehrs ohne Abgase. Eine Lösung ist die Elektromobilität, deren Umsetzung bislang vor allem daran scheitert, dass es viel zu wenig - und vor allem keine wohnortnahe - Ladestationen gibt. Die Straßenlaternen begleiten alle Straßen und sind an das Stromnetz angeschlossen. Es wäre technisch, ökologisch und ökonomisch sinnvoll, diese Infrastruktur zu nutzen. Damit würden Initiativen des Landes Hessen, des Umweltamtes Frankfurt sowie des BUND Hessen e.V. (Klimaschutzplan Hessen 2040) aufgegriffen und ein realistisches Zukunftsprojekt initiiert. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1599 2017 Die Vorlage OF 164/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors zwischen den Worten "an" und "ausgewählten" das Wort "zwei" eingefügt wird. Abstimmung: SPD, FARBECHTE und GRÜNE gegen FDP und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Fahrradweg zwischen Gymnasium Nord und Friedhof

04.04.2017 | Aktualisiert am: 25.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 140/7 Betreff: Fahrradweg zwischen Gymnasium Nord und Friedhof Vorgang: B 329/1980; OM 449/06 Der Magistrat wird gebeten, einen Radweg zwischen Friedhof Westhausen und dem neuen Schulgelände in Anlehnung zur B329 von 1980 herzustellen. Begründung: Auf dem Westhausener Friedhof gibt es weiterhin unerlaubten Fahrradverkehr. Es ist sinnvoll, den Radfahrern eine bessere Alternative zur Muckermannstraße / Kollwitzstraße zu bieten als den Weg durch den Friedhof. Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.09.2006, OM 449 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1414 2017 Die Vorlage OF 140/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP

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Antrag Ortsbeirat 7

Bessere Ausschilderung Praunheims

02.04.2017 | Aktualisiert am: 25.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2017, OF 141/7 Betreff: Bessere Ausschilderung Praunheims Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. auf der Ludwig-Landmann-Straße etwa in Höhe der Gemarkungsgrenze eine Ortsteiltafel (Zeichen 313-50 StVO) mit der Aufschrift "Praunheim" aufgestellt wird; 2. die Hinweistafeln (Nordweststadt, Praunheim, Krankenhaus Nordwest) an der Ludwig-Landmann-Straße innerhalb Praunheims (gegenüber Stephan-Heise-Straße und vor Ludwig-Landmann-Straße 31) dahingehend geändert werden, dass der Name "Praunheim" in "Alt-Praunheim" geändert wird; 3. die Ortstafel (Zeichen 310 StVO) an der Autobahnabfahrt aus Richtung Wiesbaden in Richtung Praunheim statt mit dem Zusatz "Hausen" mit dem Zusatz "Praunheim" versehen wird. Begründung: Ortsunkundige werden, obwohl sie sich schon in Praunheim befinden - die Siedlungen "Westhausen", "Praunheim" und "Heinrich-Lübke-Siedlung" gehören zu Praunheim -, in Richtung "Alt-Praunheim" geleitet. Sie müssen wieder zurück fahren, wenn sich ihr Ziel im westlichen Praunheim befindet. Unnötiger Kfz-Verkehr sollte vermieden werden. Die Ortstafel an der Autobahnabfahrt befindet sich selbst gerade noch in der Gemarkung Hausen, die Ludwig-Landmann-Straße befährt der Autofahrer jedoch in Praunheim. Hausen könnte er direkt nur durch Rückwärtsfahren erreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1415 2017 Die Vorlage OF 141/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die letzten Worte unter Ziffer 2 des Tenors "in Alt-Praunheim geändert wird" durch das Wort "entfällt" ersetzt werden. Abstimmung: SPD, CDU, 1 FDP und REP gegen FARBECHTE, GRÜNE und 1 FDP (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Nachverdichtung in Westhausen - Westring

23.03.2017 | Aktualisiert am: 25.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2017, OF 139/7 Betreff: Nachverdichtung in Westhausen - Westring In der vergangenen Woche haben im Westring Vermessungen stattgefunden und es wurden Bodenproben genommen. Anwohner berichteten, dass die Wohnungsbau-gesellschaft Vonovia hier eine Nachverdichtung plant. In der Vergangenheit hat es in Frankfurt immer wieder Ärger mit Bauvorhaben der Firma Vonovia gegeben (u.a. Knorrstraße und Wallauer Straße). Ein Teil der Probleme entstand durch die mangelnde Informationspolitik gegenüber den eigenen Mietern. Die vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Hat der Magistrat bereits Kenntnis über das Bauvorhaben oder liegt ggf. schon eine Bauantrag vor? Ist bekannt, ob mit der Nachverdichtung auch eine Sanierung der bestehenden Wohnungen einhergeht? Wird ich die Baumaßnahme im Rahmen der gültigen Bebauungspläne 43cNr.1 und 44dNr.1 bewegen, oder sind Befreiungen von diesen Bebauungsplänen geplant, die neben max. 4 Vollgeschossen auch eine sehr geringe Grundflächenzahl von 0,3 festlegen? Beabsichtigt der Magistrat eine mögliche Befreiung vom Bebauungsplan an Auflagen wie z.B. die Errichtung geförderter Wohnungen zu knüpfen? Sollten mit der Baumaßnahme auch Modernisierungen einhergehen: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat die bisherigen BewohnerInnen vor unangemessenen Mieterhöhungen durch nicht notwendige Modernisierungen zu schützen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 395 2017 Die Vorlage OF 139/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Muckermann-Straße und der Kollwitzstraße

02.03.2017 | Aktualisiert am: 25.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2017, OF 135/7 Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Muckermann-Straße und der Kollwitzstraße Der Magistrat möge veranlassen, dass in der Muckermann-Straße und in der Kollwitzstraße zwischen der Ludwig-Landmann-Straße und dem Friedhofseingang eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingeführt wird. Die vorhandene Lichtzeichenanlage, der Fußgängerüberweg sowie die Straßenmarkierungen sollen erhalten bleiben. Begründung: Im Nahbereich des neuen Gymnasiums sollte zum Schutz der Schüler die Geschwindigkeit gesenkt werden. Da das Gymnasium sich nicht in einer Wohnsiedlung und somit auch nicht in einer Tempo-30-Zone befindet, sollte, wie in Frankfurt vor Schulen und Kitas üblich, verfahren werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.02.2017, OF 124/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 124/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 135/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1412 2017 1. Die Vorlage OF 124/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass jeweils der Begriff "Zone" aus dem Betreff und Tenor gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 135/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 124/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen

19.02.2017 | Aktualisiert am: 15.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2017, OF 116/7 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Die notwendigen Mittel zur Sanierung der Kollwitzstraße werden in den städtischen Haushalt eingestellt. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich bereits mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits vorgesehenen Sanierung eingesetzt. Leider musste die Sanierung immer wieder verschoben werden. Durch den Bau des neuen Gymnasiums Nord ist eine Sanierung dringlicher denn je und im Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) liegen bereits Sanierungsplanungen vor. Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 12 2017 Die Vorlage OF 116/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP

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Antrag Ortsbeirat 7

Einrichtung von Tempo 30 Zonen in der Muckermann-Straße,sowie in der Kollwitzstraße

14.02.2017 | Aktualisiert am: 25.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2017, OF 124/7 Betreff: Einrichtung von Tempo 30 Zonen in der Muckermann-Straße,sowie in der Kollwitzstraße Der Magistrat wird beauftragt, - die komplette Muckermann-Straße zwischen Schinkelstraße und Kollwitzstraße in Tempo 30 Zonen umzuwandeln (siehe Abbildung) - die Kollwitzstraße ab der Ludwig-Landmann-Straße bis zu der schon bestehenden Tempo-30-Zone, als Tempo-30-Zone zu erweitern (siehe Abbildung). Begründung: Im Bereich der Muckermannstraße ist das Gymnasium Nord und wird als direkten Schulweg benutzt. Zudem liegt die Margarete-Schütte-Lihotzky Anlage mit Spiel- und Bolzplatz genau gegenüber. Des Weitern liegt die Kollwitzstraße auf dem Schulweg für die Schüler des Gymnasiums Nord und den Grundschülern der Ebelfeldschule. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass von den Pkw-Fahrer*innen gefordert wird, ihr Fahrverhalten diesen Gegebenheiten anzupassen, was auch von der Schulleiterin der Ebelfeldschule unterstützt und begrüßt wird. Anlage Anlage 1 (ca. 119 KB) Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.03.2017, OF 135/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 124/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 135/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1412 2017 1. Die Vorlage OF 124/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass jeweils der Begriff "Zone" aus dem Betreff und Tenor gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 135/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 124/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Eine bessere Kennzeichnung bzw., Ankündigung der Fußgängerampel in der Kollwitzstraße/Ecke Praunheimer Hohl

14.02.2017 | Aktualisiert am: 25.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2017, OF 125/7 Betreff: Eine bessere Kennzeichnung bzw., Ankündigung der Fußgängerampel in der Kollwitzstraße/Ecke Praunheimer Hohl Der Magistrat wird beauftragt: Der Hinweis auf die Fußgängerampel in der Kollwitzstraße/Ecke Praunheimer Hohl soll so gestaltet werden, dass für die Autofahrer*innen aus beiden Richtungen kommend, diese rechtzeitig erkennbar ist und sie so ihr Fahrverhalten anpassen können. Begründung: Im Bereich dieser besagten Ampel fahren die Autos erfahrungsgemäß zu schnell, sodass die Grundschüler*innen der Ebelfeldschule nicht beruhigt über die Straße gehen können. Dieser Weg sollte für die Schüler*innen ein sicherer Schulweg sein. Jedoch ist aus den Berichten der Eltern zu entnehmen, dass das Gegenteil der Fall ist. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 125/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1413 2017 Die Vorlage OF 125/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, GRÜNE, FDP und REP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 7

Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen

29.11.2016 | Aktualisiert am: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2016, OA 94 entstanden aus Vorlage: OF 99/7 vom 14.11.2016 Betreff: Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel zur Sanierung der Kollwitzstraße werden in den städtischen Haushalt eingestellt. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich schon mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits vorgesehenen Sanierung eingesetzt. Leider musste die Sanierung immer wieder verschoben werden. Durch den Bau des neuen Gymnasiums Nord ist eine Sanierung dringlicher denn je und im Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) liegen bereits Sanierungsplanungen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2201 Etatanregung vom 23.01.2018, EA 96 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 94 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.04.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 94 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 100 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 94 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7

Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen

14.11.2016 | Aktualisiert am: 07.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2016, OF 99/7 Betreff: Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammmlung folgenden Beschluss zu fassen: Die notwendigen Mittel zur Sanierung der Kollwitzstraße werden in den städtischen Haushalt eingestellt. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich bereits mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits vorgesehenen Sanierung eingesetzt. Leider musste die Sanierung immer wieder verschoben werden. Durch den Bau des neuen Gymnasiums Nord ist eine Sanierung dringlicher denn je und im Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) liegen bereits Sanierungsplanungen vor. Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 94 2016 Die Vorlage OF 99/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP

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Anregung Ortsbeirat 7

Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen

30.08.2016 | Aktualisiert am: 19.07.2017

S A C H S T A N D : Anregung vom 30.08.2016, OA 51 entstanden aus Vorlage: OF 40/7 vom 15.08.2016 Betreff: Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen Vorgang: OM 5050/16 OBR 7; ST 895/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Entlang der Muckermannstraße wird bis zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 ein direkter Zugang zum Schulgelände gebaut. 2. Entlang der Muckermannstraße werden, ebenfalls bis zum Beginn des Schuljahres 2017/2018, Kurzzeitparkplätze eingerichtet, um einen geregelten Hol- und Bringverkehr zu ermöglichen. 3. An den bisherigen Kreuzungen Muckermannstraße/Schinkelstraße und Muckermannstraße/Kollwitzstraße werden bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 überfahrbare Kreisverkehre errichtet, um ein Abfließen des Verkehrs durch die Siedlung Westhausen wirkungsvoll zu verhindern. Begründung: Die Verkehrssituation in der Siedlung Westhausen ist durch den Verkehr zur Liebigschule und zur Französischen Schule zu bestimmten Zeiten extrem angespannt. Diese Situation wird durch das neue Gymnasium Nord, das in der Endausbaustufe Platz für 2000 Schülerinnen und Schüler bieten soll, sukzessive verschärft. In zwei Gesprächsrunden haben Mitglieder des Ortsbeirats, betroffene Bürgerinnen und Bürger und das Stadtschulamt darüber gesprochen, durch welche Maßnahmen die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch die Eröffnung des neuen Gymnasiums Nord (Schulprovisorium Westhausen) zum Schuljahr 2016/2017 minimiert werden können. Das Ergebnis dieser Gespräche bildete die Grundlage für die Anregung an den Magistrat, OM 5050, die vom Ortsbeirat einstimmig verabschiedet wurde. In der Stellungnahme vom 24.06.2016, ST 895, hat der Magistrat ausgeführt, dass auf die Kurzzeitparkplätze "verzichtet" wird und die Kreisverkehre "gegenwärtig" nicht vorgesehen sind. Zudem wurde in einem Gespräch am 10.08.2016 deutlich, dass der erste Zugang von der Muckermannstraße erst zum Schuljahr 2018/2019 fertig werden soll. Bis dahin würde der Hol- und Bringverkehr in jedem Fall in die Kollwitzstraße einfahren und mit hoher Wahrscheinlichkeit den Weg durch die Siedlung nehmen. Die Chance für einen erfolgreichen und beispielgebenden Bürgerdialog wurde mit der Vorlage ST 895 und den Äußerungen der Amtsvertreter am 10.08.2016 ohne Not leichtfertig vertan. Der Ortsbeirat hat den Eindruck, dass insbesondere die Kurzeitparkplätze aus ideologischen Gründen und ohne angemessene Wertung der Gesamtsituation abgelehnt wurden. Diese Vorgehensweise des Magistrats ist für den Ortsbeirat nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5050 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 895 Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 12 Antrag vom 30.01.2017, OF 115/7 Anregung vom 07.02.2017, OA 117 Bericht des Magistrats vom 10.07.2017, B 218 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 07.09.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung der KAV am 19.09.2016, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage OA 51 wird zugestimmt. 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 26.09.2016, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 51 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 51 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 51 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 582, 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.10.2016

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7

Verkehrsanbindung für das „Gymnasium Nord“ (Schulprovisorium) in Westhausen

15.08.2016 | Aktualisiert am: 07.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 40/7 Betreff: Verkehrsanbindung für das "Gymnasium Nord" (Schulprovisorium) in Westhausen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Entlang der Muckermannstraße wird bis zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 ein direkter Zugang zum Schulgelände gebaut. Entlang der Muckermannstraße werden, ebenfalls bis zum Beginn des Schuljahres 2017/2018, Kurzzeitparkplätze eingerichtet, um einen geregeltem Hol- und Bringverkehr zu ermöglichen. An den bisherigen Kreuzungen Muckermannstraße/Schinkelstraße und Muckermannstraße/ Kollwitzstraße werden bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 überfahrbare Kreisverkehre errichtet, um ein Abfließen des Verkehrs durch die Siedlung Westhausen wirkungsvoll zu verhindern. Begründung: Die Verkehrssituation in der Siedlung Westhausen ist durch den Verkehr zur Liebigschule und zur Französischen Schule zu bestimmten Zeiten extrem angespannt. Diese Situation wird durch das neue Gymnasium Nord - das in der Endausbaustufe Platz für 2000 SchülerInnen bieten soll - sukzessive verschärft. In zwei Gesprächsrunden haben Mitglieder des Ortsbeirats, betroffene BürgerInnen und das Stadtschulamt darüber gesprochen, durch welche Maßnahmen die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch die Eröffnung des neuen "Gymnasium Nord" (Schulprovisorium Westhausen) zum Schuljahr 2016/2017 minimiert werden können. Das Ergebnis dieser Gespräche bildete die Grundlage für die OF 622/7, die vom Ortsbeirat einstimmig verabschiedet wurde. In der Stellungnahme ST 895 vom 24.06.2016 hat der Magistrat ausgeführt, dass auf die Kurzeitparkplätze "verzichtet" wird und die Kreisverkehre "gegenwärtig" nicht vorgesehen sind. Zudem wurde in einem Gespräch am 10.08.2016 deutlich, dass der erste Zugang von der Muckermannstraße erst zum Schuljahr 2018/2019 fertig werden soll. Bis dahin würde der Hol- und Bringverkehr in jedem Fall in die Kollwitzstraße einfahren und mit hoher Wahrscheinlichkeit den Weg durch die Siedlung nehmen. Die Chance für einen erfolgreichen und beispielgebenden Bürgerdialog wurde mit der ST 895 und den Äußerungen der Amtsvertreter am 10.08 ohne Not leichtfertig vertan. Der Ortsbeirat hat den Eindruck, dass insbesondere die Kurzeitparkplätze aus "ideologischen" Gründen und ohne angemessene Wertung der Gesamtsituation abgelehnt wurden. Diese Vorgehensweise des Magistrats ist für den Ortsbeirat nicht akzeptabel. Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 30.08.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 51 2016 1. Die Vorlage OF 13/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 40/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP

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Antrag Ortsbeirat 7

Anbringung von Verkehrsspiegeln im Bereich Egestraße/Kollwitzstraße

18.06.2016 | Aktualisiert am: 14.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2016, OF 17/7 Betreff: Anbringung von Verkehrsspiegeln im Bereich Egestraße/Kollwitzstraße Der Magistrat wird gebeten, je einen Verkehrsspiegel an der Straßenecke Egestraße/Kollwitzsrraße aufzustellen. Die Spiegel sollen eine Einsicht in beide Fahrtrichtungen der Kollwitzstraße gewährleisten, sowohl von der Egestraße kommend, als auch in die Kollwitzstraße hineinfahrend. Begründung: Diese Straßenecke ist für Fahrer, die von der Egestraße kommen und in die Kolwitzstraße abbiegen möchten, nur sehr schlecht bis gar nicht einsehbar. Das gleiche Sichtproblem haben Fahrer, die von der Kollwitzstraße kommen. Verkehrsteilnehmer, die von der Egestraße in die Kollwitzstraße einbiegen möchten, ist es nur schwer möglich, die Fahrsituation auf der Kollwitzstraße zu überblicken. Dies stellt ein erhebliches Verkehrsrisiko für beide Straßen dar und erhöht damit die Unfallgefahr. Als eine Hauptverkehrsstraße in die Siedlung Westhausen ist die Kollwitzstraße durch die zwei Schulen (Liebigschule, französische Schule) sehr stark frequentiert, was den Sicherheitsaspekt zusätzlich unterstreicht. Die geschilderte Maßnahme könnte diese Gefährdung erheblich entschärfen. Anlage 1 (ca. 124 KB) Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 05.07.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 335 2016 Die Vorlage OF 17/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und REP

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Die Ergebnisse des Runden Tisches bezüglich der Verkehrsanbindung für das sog. „Schulprovisorium Westhausen“ umsetzen

03.06.2016 | Aktualisiert am: 07.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2016, OF 13/7 Betreff: Die Ergebnisse des Runden Tisches bezüglich der Verkehrsanbindung für das sog. "Schulprovisorium Westhausen" umsetzen Der Magistrat wird gebeten, alle verabredeten Maßnahmen umzusetzen, die die Belastungen der Anwohner in Westhausen durch eine weitere Schule möglichst gering halten; dazu gehören vorrangig: - die Regelanbindung des neuen Gymnasiums in Westhausen über einen Kreisverkehr Muckermannstraße/Schinkelstaße oder einen Kreisverkehr Muckermannstraße/Kollwitzstraße durch umgehende Planung und Beauftragung - die Einrichtung eines Streifens für Kurzzeitparker entlang der Muckermannstraße auf der Schulseite - die Einrichtung eines Streifens auf der Ludwig-Landmann-Straße für ein kurzes Halten zum Ein- und Aussteigen, so dass der Verkehr in diesem Bereich nur einspurig geführt wird - die Einrichtung von zwei Bushaltestellen oder die Einrichtung eines Schulbusses Begründung: Die Siedlung Westhausen ist bereits in erheblichem Maß verkehrlich durch die Liebigschule und die Französische Schule belastet. Insbesondere auf der Kollwitzstraße herrscht zeitweise das pure Chaos. Eine weitere Belastung der Kollwitzstraße und damit der Siedlung Westhausen sollte daher verhindert werden. Die Anwohner Westhausens sowie die Vertreter im Ortsbeirat halten deshalb den Standort für das sog. Schulprovisorium als wenig optimal. Aufgrund telefonischer Auskunft wurde nun deutlich, dass zwar das Schulprovisorium bereits errichtet wird, die verkehrlichen Maßnahmen aber in keiner Weise angegangen wurden. Dies entspricht nicht der Verabredung am sog. Runden Tisch, an dem neben Bürgern aus Westhausen und Mitgliedern des OBR auch das Planungsamt beteiligt war. Die konstruktiven Vorschläge zur Milderung des zu erwartenden weiteren Verkehrsaufkommens wurden als Kompromiss aufgefasst, da ansonsten die Errichtung des Gymnasiums den Interessen der Anwohner Westhausens nicht zuzumuten ist. Der Kreisverkehr ist deshalb notwendig, um zu verhindern, dass die "Elterntaxis" durch die Siedlung Westhausen fahren, um wieder auf die Ludwig- Landmann- Straße zu kommen. Außerdem ist zu befürchten, dass ohne diese Maßnahme die zu erwartenden gegenseitigen Behinderungen von an- und wegfahrenden Autos das Verkehrschaos noch größer werden lassen. Der Magistrat ist somit in der Pflicht, seinen Anteil am Kompromiss einzulösen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 07.06.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 13/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 05.07.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 13/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 30.08.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 51 2016 1. Die Vorlage OF 13/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 40/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Verkehrsanbindung für das „Gymnasium Nord“ (Schulprovisorium) in Westhausen

10.02.2016 | Aktualisiert am: 23.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2016, OF 622/7 Betreff: Verkehrsanbindung für das "Gymnasium Nord" (Schulprovisorium) in Westhausen In zwei Gesprächsrunden haben Vertreter des Ortsbeirats, betroffene Bürger und das Stadtschulamt darüber gesprochen, durch welche Maßnahmen die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch die Eröffnung des neuen "Gymnasium Nord" (Schulprovisorium Westhausen) zum Schuljahr 2016/2017 minimiert werden können. Auf Basis der Gespräche und eines am 8.02.2016 vorgestellten Verkehrsgutachtens bittet der Ortsbeirat den Magistrat folgende Maßnahmen möglichst bis zur Aufnahme des Schulbetriebs umzusetzen: 1. An den bisherigen Kreuzungen Muckermannstraße/Schinkelstraße und Muckermannstraße/ Kollwitzstraße werden Kreisverkehre errichtet um ein Abfließen des Verkehrs durch die Siedlung Westhausen wirkungsvoll zu verhindern. 2. Entlang der Muckermannstraße und - in geringer Zahl - im vorderen Teil der Schinkelstraße werden Streifen für Kurzzeitparker (Kiss+Go) eingerichtet um einen geregeltem Hol- und Bringverkehr zu ermöglichen. 3. Die Buslinie 60 wird zeitweise bis zur Muckermannstraße geführt, um die ÖPV-Anbindung zu optimieren. Sollten dadurch die unter 1. + 2. genannten Forderungen tangiert werden, so ist dies entsprechend zu berücksichtigen. 4. Entlang der Muckermannstraße entstehen direkte Zugänge zum Schulgelände. 5. Über die Schinkelstraße erfolgt ausschließlich eine Feuerwehrzufahrt, die im Regelfall geschlossen ist. 6. Auf dem bisherigen Friedhofsparkplatz werden ca. 40 Parkplätze für Beschäftigte der Schule eingerichtet, die nach Schulschluss auch für Sporthallenbenutzer und/oder bei Elternabenden genutzt werden können. Der vordere Teil des Friedhofsparkplatzes (ca. 40 Plätze) bleibt - vorbehaltlich einer angedachten kompletten Parkplatzverlagerung - als öffentlich zugänglicher Parkplatz erhalten. Mit dem Ortsbeirat ist zeitnah die zukünftige Bewirtschaftung der Parkplätze im Detail zu besprechen, um den verschiedenen Nutzungsansprüchen bestmöglich gerecht werden zu können (z.B. Überlaufparkplatz bei Veranstaltungen der Liebigschule etc.) 7. Der Schulbeginn wird vom Schulbeginn in der Liebigschule und der Französischen Schule entkoppelt. Der Schulbeginn sollte auf 8:15 Uhr festgelegt werden. An den Forderungen des Ortsbeirats die Sanierung der Kollwitzstraße zeitnah zu beginnen und sowohl die gesamte Kollwitzstraße, als auch die Muckermannstraße beidseitig mit einem Radweg bzw. einem Radschutzstreifen auszurüsten wird festgehalten. Antragsteller: CDU SPD die farbechten - LINKE. GRÜNE BFF FDP REP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.08.2015, OF 558/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 51. Sitzung des OBR 7 am 16.02.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5050 2016 1. Die Vorlage OF 558/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 622/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 622/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, BFF, FDP, REP

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Antrag Ortsbeirat 7

Verkehrsanbindung für das sogenannten „Schulprovisorium“ Westhausen

04.01.2016 | Aktualisiert am: 23.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2016, OF 612/7 Betreff: Verkehrsanbindung für das sogenannten "Schulprovisorium" Westhausen Um die Belastungen der Anwohner in Westhausen durch die neue Schule möglichst gering zu halten, wird der Magistrat gebeten folgende Maßnahmen zu prüfen und möglichst bis zur Inbetriebnahme der Schule baulich umzusetzen: 1. Es wird geprüft ob die Regelanbindung der Schule über einen Kreisverkehr Muckermannstraße/ Schinkelstraße oder einen Kreisverkehrs Muckermannstraße/ Schinkelstraße erfolgt. Die verkehrstechnisch beste Möglichkeit wird zeitnah umgesetzt. 2. Die Zufahrt über den Friedhofsparkplatz dient nicht der Andienung für die Schule und darf allenfalls als Feuerwehrzufahrt genutzt werden. Übergangsweise darf die Zufahrt in der ersten Bauphase genutzt werden. 3. Der Friedhofsparkplatz ist als Parkplatz für Friedhofsbesucher zu erhalten und bleibt auch während der Bauphasen durchgehend nutzbar. Parkplätze für die Beschäftigten der Schule sind auf dem Schulgelände nachzuweisen. 4. Entlang der Muckermannstraße auf der Schulseite wird ein Streifen für Kurzzeitparker eingerichtet um einen geregeltem Hol- und Bringverkehr zu ermöglichen. 5. Die Einfahrt in die Schinkelstraße ist wirkungsvoll zu verhindern. 6. Es wird geprüft ob schon auf der Ludwig- Landmann-Straße ein "Kiss + Go"-Streifen eingerichtet wird und dafür der Verkehr in diesem Bereich nur einspurig geführt wird. 7. Der Schulbeginn wird vom Schulbeginn in der Liebigschule und der Französischen Schule entkoppelt. Zudem wird der Magistrat aufgefordert die Sanierung der Kollwitzstraße vorzuziehen und sowohl die gesamte Kollwitzstraße, als auch die Muckermannstraße beidseitig mit einem Radweg bzw. einem Radschutzstreifen auszurüsten. Begründung: Der Ortsbeirat hält den Standort für das sog. "Schulprovisorium" weiterhin für nicht geeignet, geht aber davon aus, dass das Gelände dauerhaft als Schuldstandort genutzt wird. Die Siedlung Westhausen ist bereits in erheblichem Maß verkehrlich durch die Liebigschule und die Französische Schule belastet. Insbesondere auf der Kollwitzstraße herrscht zeitweise das pure Chaos. Eine weitere Belastung der Kollwitzstraße muss daher verhindert werden. Zudem müssen die Anwohner der Schinkelstraße vor dem Verkehr geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 612/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 7 am 16.02.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 612/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Wohnstandort Westhausen stärken - Bürgertreff ermöglichen

04.01.2016 | Aktualisiert am: 05.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2016, OF 613/7 Betreff: Wohnstandort Westhausen stärken - Bürgertreff ermöglichen Der Bürgertreff Westhausen ist vor vielen Jahren geschlossen worden. Als Treffmöglichkeit für Vereine und Initiativen kann derzeit noch eingeschränkt das Gemeindehaus der ev. Kirchengemeinde Hausen an der Kollwitzstraße genutzt werden. Übergangsweise wird die Kirchengemeinde im kommenden Jahr in diesem Gebäude ihren Hauptsitz haben. Danach ist die Zukunft des Gebäudes völlig offen, wenngleich der bestehende Bebauungsplan eine Vermarktung des Geländes, z.B. als Wohnstandort, erschwert. Der Magistrat wird aufgefordert unverzüglich Verhandlungen mit dem ev. Regionalverband über die Übernahme des Gebäudes als Bürgertreff - nach Beendigung der kirchlichen Nutzung - zu führen. Sollten diese Verhandlungen nicht zum Erfolg führen, wird auf dem Gelände des sog. "Schulprovisoriums" Platz für einen Bürgertreff eingeplant. Begründung: Bei Bedarf mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4928 2016 Die Vorlage OF 613/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Den Spielplatz am Westring aufwerten

18.10.2015 | Aktualisiert am: 11.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2015, OF 584/7 Betreff: Den Spielplatz am Westring aufwerten Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz am Westring (hinter dem leerstehenden ehemaligen Kiosk) mit attraktiven Spielgeräten und Sitzgelegenheiten auszustatten. Begründung: Die trostlose Situation am Westring in Westhausen wird untermauert durch einen vernachlässigten Spielplatz, der nicht dazu einlädt, dass sich Kinder und Eltern dort aufhalten. Er ist dunkel und hat außer einem Sandkasten mit verdrecktem Sand und einer Bank nichts zu bieten. Bewohner_innen des Westrings zeigten bei einer Begehung die armselige Situation des Spielplatzes, die es Familien kaum sinnvoll erscheinen lässt, diesen zu nutzen. Dabei erscheint diese Fläche für Kinder durchaus geeignet, weil sie nicht in unmittelbarer Nähe zu Wohnungen liegt und damit keine Lärmbelästigung für die Anwohner_innen zu erwarten ist. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 7 am 03.11.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4680 2015 Die Vorlage OF 584/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "gebeten" der Zusatz "im Benehmen mit Vonovia" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Liegenschaft Westring 6

18.10.2015 | Aktualisiert am: 08.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2015, OF 583/7 Betreff: Liegenschaft Westring 6 Wem gehört die Liegenschaft Westring 6? Begründung: Angesichts eines fehlenden öffentlichen Raums in Westhausen stellt sich für die Anwohner_innen die Frage, warum die Räumlichkeiten des ehemaligen, nun seit Monaten leerstehenden, Kiosks keine weitere Nutzung erfahren; dabei könnten sie als Treffpunkt und für ehrenamtliche Aktivitäten eine Verwendung finden. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 7 am 03.11.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 583/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 7 am 01.12.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1537 2015 Die Vorlage OF 583/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, GRÜNE und BFF

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 „Nördlich Kollwitzstraße“ - Standort „Schulprovisorium“ Westhausen

21.09.2015 | Aktualisiert am: 05.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2015, OF 571/7 Betreff: Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 "Nördlich Kollwitzstraße" - Standort "Schulprovisorium" Westhausen Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen im og. Gebiet zugänglich zu machen. Begründung: In der ST 870 vom 4.07.2014 erläutert der Magistrat, dass in dem Baugebiet keine nennenswerten Bodenbelastungen erwartet werden, aber Zweifel an einer für eine Bebauung erforderliche Bodendichte bestehen. Mittlerweile sollen auf dem Areal keine Wohnungen sondern ein sog. "Schulprovisorium" errichtet werden. Der Ortsbeirat möchte in Erfahrung bringen, ob Schadstoffbelastung und Bodendichte die Errichtung einer Schule möglich machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 7 am 06.10.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 571/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 7 am 03.11.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 571/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 7 am 01.12.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4787 2015 Die Vorlage OF 571/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Zusätzliche Verkehrsbelastung durch die Einrichtung eines temporären Schulbetriebes in Westhausen berücksichtigen

25.08.2015 | Aktualisiert am: 23.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2015, OF 558/7 Betreff: Zusätzliche Verkehrsbelastung durch die Einrichtung eines temporären Schulbetriebes in Westhausen berücksichtigen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, schon bei der Planung der Errichtung des temporären Schulbetriebes in Westhausen, der zusätzlichen Verkehrsbelastung durch geeignete Maßnahmen Rechnung zu tragen. Dazu sollten folgende Vorschläge geprüft werden: - Ist es möglich, ein Ringbus-System einzurichten? - Kann die Sanierung der Kollwitzstraße vorgezogen werden? - Können einige wenige Kurzzeit-Parkplätze für den Schulbetrieb eingerichtet werden, die außerhalb der schulfreien Zeit der Allgemeinheit wieder zur Verfügung stehen? Begründung: Grundsätzlich ist die Einrichtung des geplanten Schulbetriebes zu begrüßen. Frankfurt wächst und seine Bevölkerung steuert in nicht allzu ferner Zukunft auf 800 000 Einwohner zu. Das hat unweigerlich eine Ausweitung der verschiedensten Versorgungseinrichtungen stadtteilübergreifend zur Folge. Dem muss Rechnung getragen werden. Um jedoch die Verkehrsbelastung der Bewohner in Westhausen im Rahmen zu halten, sollten die im Antrag aufgeführten Vorschläge schon in der Planungsphase der neuen Schule geprüft werden. Besonders die anstehende Grundsanierung der Kollwitzstraße könnte eine erhebliche zusätzliche Verkehrsbelastung bedeuten, wenn hier erst nach Betriebsaufnahme der neuen Schule mit den Straßenbauarbeiten begonnen würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.02.2016, OF 622/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 08.09.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage OF 558/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, die zuständigen Vertreter des Magistrats zur Vorstellung der geplanten Maßnahmen einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 7 am 06.10.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 558/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 7 am 03.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 558/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 7 am 01.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 558/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 558/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 7 am 16.02.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5050 2016 1. Die Vorlage OF 558/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 622/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 622/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Sanierung Kollwitzstraße vorziehen

12.08.2015 | Aktualisiert am: 16.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2015, OF 555/7 Betreff: Sanierung Kollwitzstraße vorziehen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, daß , wegen der aktuellen Vorkommnisse, die Sanierung der Kollwitzstraße so bald als möglich durchgeführt wird. Begründung: Nachdem sich nun zum zweiten Mal innerhalb eines halben Jahres in der Kollwitzstraße ein Hohlraum aufgetan hat, sodaß die Straßendecke eingebrochen ist, hat die Sanierung dieser Straße oberste Priorität. Es ist zu befürchen, daß es weitere Einbrüche geben wird und die Vollsanierung sinnvoller ist, als ständig Teilstücke auszubessern und zu riskieren, daß Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 08.09.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4465 2015 Die Vorlage OF 555/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, FARBECHTE, GRÜNE und fraktionslos

Partei: REP

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Antrag Ortsbeirat 7

Fußgänger und Radfahrer Querung entschärfen

04.08.2015 | Aktualisiert am: 16.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2015, OF 557/7 Betreff: Fußgänger und Radfahrer Querung entschärfen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten mit den zuständigen Ämtern eine Lösung zu finden, daß die Verkehrssituation zwischen Fußgängern und Radfahrern an dem Überweg an der Haltestelle Stephan-Heise-Straße entschärft wird. Begründung: An der U-Bahn Haltestelle Stephan-Heise-Straße queren Fußgänger, an der Ampelanlage stadteinwärts, den Fahrradweg. Durch die, zwischen Bürgersteig und Parkstreifen verlaufende, Hecke wird der Blick zwischen Radfahrern und Fußgängern verdeckt. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, da weder die Radfahrer noch die Fußgänger den anderen rechtzeitig sehen können. Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 08.09.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4467 2015 Die Vorlage OF 557/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, BFF, FDP und REP gegen FARBECHTE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und fraktionslos

Partei: REP

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Anregung Ortsbeirat 7

Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93

30.06.2015 | Aktualisiert am: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 30.06.2015, OA 648 entstanden aus Vorlage: OF 548/7 vom 09.06.2015 Betreff: Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Im Statistikteil des oben genannten Planes sind sowohl die Kerschensteinerschule als auch der Grundschulbereich der Michael-Ende-Schule (MES) als Schulen gekennzeichnet, deren maximale Zügigkeit unterschritten ist, und zwar bis hinein in das Schuljahr 2020/2021. Dies bedeutet nichts anderes, als dass beide Schulen bezüglich ihrer Aufnahmekapazität als nicht ausgelastet gelten. Dieses Ergebnis steht in direktem Widerspruch zu der Situation, wie sie sich in den Schulen aktuell darstellt: fehlende Klassenräume für das kommende erste Schuljahr, marode Container, in denen Unterricht nicht mehr verantwortbar ist, drohender Verlust von Fachräumen, da diese als Klassenräume genutzt werden müssen. Die Ursache für die Fehleinschätzung findet sich im Statistikteil: Dort werden die Schülerzahlen der Klassen 1 bis 4 eines Schuljahres addiert, anschließend durch 4 (die Jahrgangsstufen) und dann noch einmal durch 25 (theoretisch die maximale Klassenstärke) geteilt. Danach entsteht ein Durchschnittswert, der z. B. an der Michael-Ende-Schule für die kommenden sechs Jahre eine durchschnittliche Anzahl von Klassen pro Jahrgang von 3,3 bis 3,5 prognostiziert. Zum Nachweis, dass eine solche Statistik reiner Unsinn ist, hierzu ein konkretes Beispiel aus dem Statistikteil des Schulentwicklungsplans. Prognose für das Schuljahr 2015/2016 für den Grundschulbereich der MES: 1. Jahrgang: 97 Kinder 2. Jahrgang: 66 Kinder 3. Jahrgang: 81 Kinder 4. Jahrgang: 88 Kinder Gesamtzahl : 332 Kinder Geteilt durch die vier Jahrgänge sind das 83 Kinder. Diese Zahl geteilt durch 25 ergibt 3,32 Züge pro Jahrgang. Eine solche Berechnung ist fern jeder Realität, aber nur so kommt das Ergebnis zustande, dass die maximale Zügigkeit (laut Statistik 4 Klassen pro Jahrgang) unterschritten ist und die Schule noch über Erweiterungskapazitäten verfügt. Tatsache ist jedoch, dass für das Schuljahr 2015/2016 folgende Klassen gebildet werden müssten: 1. Schuljahr bei 97 Kindern: 4 Klassen mit 24 bis 25 Kindern 2. Schuljahr bei 66 Kindern: 3 Klassen mit 22 Kindern 3. Schuljahr bei 81 Kindern: 4 Klassen mit 20 bis 21 Kindern 4. Schuljahr bei 88 Kindern: 4 Klassen mit 22 Kindern. Dies macht ein Unterschied zwischen laut Statistik 12 benötigten Klassenräumen und mindestens 15 tatsächlich notwendigen (Nicht berücksichtigt hierbei wurde, dass sich die tatsächlichen Schülerzahlen im Verhältnis zu der Prognose bereits erhöht haben.). So kommt es, dass im kommenden Schuljahr in beiden Schulen Klassenräume für die Aufnahme neuer Schüler fehlen, da z. B. in der Michael-Ende-Schule - entgegen der statistischen Prognose von 3,3 Zügigkeit - 5 erste Klassen gebildet werden müssen. Die Statistik weist jedoch noch weitere Mängel auf: Bei der Erhebung "Raumbestände" gibt es bei der MES lediglich eine Angabe der Gesamtzahl der Klassen- und Fachräume. Es ist zu vermuten, dass die Tatsache der örtlichen Trennung von Grund- und Haupt-/Realschule nicht bekannt, zumindest nicht berücksichtigt wurde. Bezüglich der Wohnbaupotenziale - und einer damit verbundenen wachsenden Schülerzahl - wurde lediglich das Projekt "Nördliche Kollwitzstraße" genannt. Nicht berücksichtigt wurden - die geplante Umgestaltung der Siedlung im Füldchen mit immerhin 68 3-Zimmer- und 24 4-Zimmer-Wohnungen, - die vorgesehene Nachverdichtung in der Heinrich-Lübke-Siedlung, - die Bautätigkeiten im Industriehof und im Rödelheimer Bahnweg, - der getätigte Umbau in der Breitlacherstraße und in der Eschborner Landstraße und - der geplante Neubau in der Breitlacherstraße. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Dem Magistrat wird dringend nahegelegt, die statistischen Daten für die Zukunftsprognose bezüglich des Bedarfs an Schulen - inklusive Klassen- und Fachräumen - so zu überarbeiten, dass sie der Realität gerecht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1553 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 93 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1244 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 641 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 645 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 646 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 648 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) NR 1244 Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. CDU und GRÜNE, gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 93, NR 1247, NR 1251 und OA 645 = Ablehnung, NR 1244 = Annahme bei Ablehnung M 93, OA 641, OA 642, OA 648 und OA 656 = Annahme, OA 646 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 93, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646 und OA 656 = Annahme, OA 648 = Ablehnung) Stv. Krebs (M 93 = Ablehnung, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656 = Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 11. a) Die Vorlage NR 1194 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 12. a) Die Vorlage NR 1233 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 13. a) Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 14. a) Die Vorlage OA 590 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 15. a) Die Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 16. Begründung der Städtepartnerschaft mit Philadelphia a) Stadtverordnetenvorsteher Siegler begrüßt anlässlich der Unterzeichnung des Städtepartnerschaftsvertrages am 16.07.2015 als Ehrengast aus der neuen Partnerstadt Philadelphia (USA) Herrn Bürgermeister Michael Nutter. b) Die Dankadresse des Bürgermeisters Nutter aus Philadelphia dient zur Kenntnis. (Unterbrechung der Beratungen des Tagesordnungspunktes 5. von 19.45 Uhr bis 19.55 Uhr.) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER und REP (= Annahme) zu 2. a) Ziffern 1. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung), Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu 10. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 11. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93) zu 12. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 13. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 14. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 15. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 40 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7

sthausenFraktion: die farbechten - LINKE.Titel/Betreff: Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten

09.06.2015 | Aktualisiert am: 06.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2015, OF 548/7 Betreff: Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Im Statistikteil des oben genannten Planes sind sowohl die Kerschensteiner Schule als auch der Grundschulbereich der Michael -Ende-Schule als Schulen gekennzeichnet, deren maximale Zügigkeit unterschritten ist und zwar bis hinein in das Schuljahr 2020/2021. Dies bedeutet nichts anderes, als dass beide Schulen bezüglich ihrer Aufnahmekapazität als nicht ausgelastet gelten. Dieses Ergebnis steht in direktem Widerspruch zu der Situation, wie sie sich in den Schulen aktuell darstellt: fehlende Klassenräume für das kommende erste Schuljahr, marode Container, in denen Unterricht nicht mehr verantwortbar ist, drohender Verlust von Fachräumen, da diese als Klassenräume genutzt werden müssen. Die Ursache für die Fehleinschätzung findet sich im Statistikteil: Dort werden die Schülerzahlen der Klassen 1 bis 4 eines Schuljahres addiert, anschließend durch 4 (die Jahrgangsstufen) und dann noch einmal durch 25 (theoretisch die maximale Klassenstärke) geteilt. Danach entsteht ein Durchschnittswert, der z.B. an der Michael-Ende-Schule für die kommenden sechs Jahre eine durchschnittliche Anzahl von Klassen pro Jahrgang von 3,3 bis 3,5 prognostiziert. Zum Nachweis, dass eine solche Statistik reiner Unsinn ist, hierzu ein konkretes Beispiel aus dem Statistikteil des Schulentwicklungsplans. Prognose für das Schuljahr 2015/2016 für den Grundschulbereich der MES: 1. Jahrgang: 97 Kinder 2. Jahrgang: 66 Kinder 3. Jahrgang: 81 Kinder 4. Jahrgang: 88 Kinder Gesamtzahl : 332 Kinder Geteilt durch die vier Jahrgänge sind 83 Kinder. Diese Zahl geteilt durch 25, ergeben 3,32 Züge pro Jahrgang. Eine solche Berechnung ist fern jeder Realität, aber nur so kommt das Ergebnis zustande, dass die maximale Zügigkeit (laut Statistik 4 Klassen pro Jahrgang) unterschritten ist und die Schule noch über Erweiterungskapazitäten verfügt. Tatsache ist jedoch, dass für das Schuljahr 2015/2016 folgende Klassen gebildet werden müssten: 1. Schuljahr bei 97 Kindern: 4 Klassen mit 24 bis 25 Kindern 2. Schuljahr bei 66 Kindern: 3 Klassen mit 22 Kindern 3. Schuljahr bei 81 Kindern: 4 Klassen mit 20 bis 21 Kindern 4. Schuljahr bei 88 Kindern: 4 Klassen mit 22 Kindern. Dies macht ein Unterschied zwischen laut Statistik 12 benötigten Klassenräumen und mindestens 15 tatsächlich notwendigen. (Nicht berücksichtigt hierbei wurde, dass sich die tatsächlichen Schülerzahlen im Verhältnis zu der Prognose, bereits erhöht haben.) So kommt es, dass im kommenden Schuljahr in beiden Schulen Klassenräume für die Aufnahme neuer Schüler fehlen, da z.B. in der Michael-Ende-Schule - entgegen der statistischen Prognose von 3,3 Zügigkeit - 5 erste Klassen gebildet werden müssen. Die Statistik weist jedoch noch weitere Mängel auf: Bei der Erhebung "Raumbestände" gibt es bei der MES lediglich eine Angabe der Gesamtzahl der Klassen- und Fachräume. Es ist zu vermuten, dass die Tatsache der örtlichen Trennung von Grund- und Haupt-/Realschule nicht bekannt, zumindest nicht berücksichtigt wurde. Bezüglich der Wohnbaupotentiale - und einer damit verbundenen wachsenden Schülerzahl - wurde lediglich das Projekt "Nördliche Kollwitzstraße" genannt. Nicht berücksichtigt wurde die geplante Umgestaltung der Siedlung im Füldchen, mit immerhin 68 3-Zimmer- und 24 4-Zimmer-Wohnungen, die vorgesehene Nachverdichtung in der Heinrich-Lübke-Siedlung, die Bautätigkeiten im Industriehof und im Rödelheimer Bahnweg, der getätigte Umbau in der Breitlacher Straße und in der Eschborner Landstraße und der geplante Neubau in der Breitlacher Straße. Dies voraus geschickt beantragt der Ortsbeirat: Dem Magistrat wird dringend nahe gelegt, die statistischen Daten für die Zukunftsprognose bezüglich des Bedarfs an Schulen - inklusive Klassen- und Fachräumen - so zu überarbeiten, dass sie der Realität gerecht werden. Weiterhin die Kerschensteiner Schule wegen des dringend notwendigen Ausbaus der Mensa in die Priorität 1 einzustufen und für den Grundschulbereich der Michael-Ende-Schule konkrete Planungen für eine bauliche Erweiterung aufzunehmen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 30.06.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 648 2015 Die Vorlage OF 548/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz gestrichen wird. Abstimmung: SPD, FARBECHTE und fraktionslos gegen CDU, GRÜNE und REP (= Ablehnung)

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Anregung Ortsbeirat 7

Tempolimit auf der Autobahn 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende wieder einführen Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446

20.01.2015 | Aktualisiert am: 29.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2015, OA 598 entstanden aus Vorlage: OF 490/7 vom 02.01.2015 Betreff: Tempolimit auf der Autobahn 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende wieder einführen Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über die Landesregierung auf Bundesebene initiativ zu werden und sich dafür einzusetzen, dass ein Tempolimit auf 80 km/h auf der Autobahn 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende eingerichtet wird. Begründung: Der oben genannte Teilabschnitt der Autobahn 66 führt durch die Wohngebiete von Rödelheim (besonders betroffen die Fuchstanzstraße) und Westhausen (Westring). Die Anwohner klagen zu Recht über eine gestiegene Lärmbelastung. Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h stadteinwärts nach dem Nordwestkreuz und damit unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist, sodass den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde. Im Koalitionsvertrag von CDU und GRÜNE von 2011 heißt es: "Das Thema Lärmschutz soll in dieser Wahlperiode deutlich vorangebracht werden." In einem Artikel der FR vom 9. Juli 2011 nannte Alexander Heuser, u. a. Vorsitzender des Verkehrsausschusses, im Zusammenhang mit einer Initiative für ein Tempolimit auf Frankfurts Stadtautobahnen auch die Stadtteile Rödelheim und Hausen, die durch den Verkehrslärm von Autobahnen besonders belastet seien. Das Beispiel aus Salzburg, das von Mitte Februar bis Mitte Mai 2014 auf einem Teilabschnitt der Stadtautobahn Tempo 80 testete, belegt die Wirksamkeit von Tempobeschränkungen: Die Luftgüte konnte effektiv verbessert und die Lärmbelastung deutlich gesenkt werden. Das Ergebnis wurde wie folgt zusammengefasst: "Das Tempolimit stellt somit eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduktion der Gesundheitsbelastung dar." (siehe http://www.umweltbundesamt.at/aktuell/presse/lastnews/news2014/news_140618/) Grundsätzlich dienen Tempolimits dem Umweltschutz, insbesondere dem Lärmschutz, da die Schallintensität des Reifen-Fahrbahn-Geräusches mit der dritten bis vierten Potenz, die des aerodynamischen Geräusches mit etwa der sechsten Potenz der Geschwindigkeit ansteigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3931 Antrag vom 11.04.2023, OF 284/7 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3844 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 28.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.02.2015, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 598 wird im Rahmen der Vorlage NR 390/12 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (B 446 = Kenntnis, OA 598 = vereinfachtes Verfahren) Piraten (B 446 = Kenntnis, OA 598 = Annahme ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (B 446 = Zurückweisung, OA 598 = Annahme ohne Zusatz) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 598 wird im Rahmen der Vorlage NR 390/12 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5675, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 79 2

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7

sthausenFraktion: die farbechten - LINKE.Titel/Betreff: Tempolimit auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen

02.01.2015 | Aktualisiert am: 28.01.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2015, OF 490/7 Betreff: Tempolimit auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen Der Magistrat wird gebeten, über die Landesregierung auf Bundesebene initiativ zu werden und sich dafür einzusetzen, dass ein Tempolimit auf 80 km/h auf der A 66 vom Nordwest-Kreuz beginnend bis zum Autobahnende eingerichtet wird. Begründung: Der oben genannte Teilabschnitt der A 66 führt durch die Wohngebiete von Rödelheim (besonders betroffen die Fuchstanzstraße) und Westhausen (Nordring). Die Anwohner klagen zu Recht über eine gestiegene Lärmbelastung. Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeits-Beschränkung stadteinwärts nach dem Nordwest-Kreuz von 120 km/h und damit unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist, so dass den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde. Im Koalitionsvertrag des Magistrats von 2011 heißt es: "Das Thema Lärmschutz soll in dieser Wahlperiode deutlich vorangebracht werden." In einem Artikel der FR vom 9. Juli 2011 nannte Alexander Heuser, u.a. Vorsitzender des Verkehrsausschusses, im Zusammenhang mit einer Initiative für ein Tempolimit auf Frankfurts Stadtautobahnen auch die Stadtteile Rödelheim und Hausen, die durch den Verkehrslärm von Autobahnen besonders belastet seien. Das Beispiel aus Salzburg, das von Mitte Februar bis Mitte Mai 2014 auf einem Teilabschnitt der Stadtautobahn Tempo 80 testete, belegte die Wirksamkeit von Tempobeschränkungen: die Luftgüte konnte effektiv verbessert und die Lärmbelastung deutlich gesenkt werden. Das Ergebnis wurde wie folgt zusammengefasst: "Das Tempolimit stellt somit eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduktion der Gesundheitsbelastung dar." ( zit. nach: http://www.umweltbundesamt.at/aktuell/presse/lastnews/news2014/news_140618/) Grundsätzlich dienen Tempolimits dem Umweltschutz, insbesondere dem Lärmschutz, da die Schallintensität des Reifen-Fahrbahn-Geräusches mit der 3. bis 4. Potenz, die des aerodynamischen Geräuschs mit etwa der 6. Potenz der Geschwindigkeit ansteigt. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 598 2015 Die Vorlage OF 490/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das letzte Wort des ersten Satzes der Begründung "Nordring" durch das Wort "Westring" ersetzt wird. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, GRÜNE und fraktionslos gegen FREIE WÄHLER, FDP und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7

Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16. Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03. Verkehrsanlagen Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Investitionshaushalt einstellen

17.10.2014 | Aktualisiert am: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2014, OF 449/7 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16. Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03. Verkehrsanlagen Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Investitionshaushalt einstellen Vorgang: OM 3478/14 OBR 7 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Mit Verweis auf die OM 3478 werden in den Investitionshaushalt ab 2015 Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße eingestellt. Die Durchführung der Maßnahme sollte zeitnah erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3478 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 04.11.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 66 2014 Die Vorlage OF 449/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Sanierung der Kollwitzstraße zeitnah durchführen

13.08.2014 | Aktualisiert am: 22.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2014, OF 427/7 Betreff: Sanierung der Kollwitzstraße zeitnah durchführen Am 20.3.2012 hat der Ortsbeirat in der EA 67 eine zeitnahe Sanierung der Kollwitzstraße auf der Basis der bereits existierenden Planungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung beschlossen. Am 25.3.2013 (!!) wurde dem Ortsbeirat nach einer nochmaligen Nachfrage vom 27.11.2012 (V 565) mitgeteilt, dass die Vorplanungen für die Umgestaltung und Grunderneuerung der Kollwitzstraße abgeschlossen und abgestimmt sind, sodass nunmehr die Ausführungsplanung erstellt werden kann. Allerding wurde mitgeteilt, dass noch kollidierende Arbeiten der Netzdienste Rhein-Main GmbH abgewartet werden sollen. Für diese Arbeiten wurde ein Zeithorizont von 15 Monaten angegeben. Diese 15 Monate sind seit Ende Juni verstrichen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher abermals zügig mit der dringend notwendigen Sanierung der Straße zu beginnen und dem Ortsbeirat die sicher bereits fertiggestellte Ausführungsplanung zur Kenntnis zu geben. Antragsteller: CDU SPD die farbechten - LINKE. GRÜNE FREIE WÄHLER FDP REP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 16.09.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3478 2014 Die Vorlage OF 427/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FREIE_WÄHLER, FDP, REP, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 7

Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet .B 904 - Nördliche Kollwitzstraße.

10.03.2014 | Aktualisiert am: 02.04.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2014, OF 369/7 Betreff: Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet "B 904 - Nördliche Kollwitzstraße" Vorgang: M 9/14 In der M 9/2014 hat der Magistrat 15 Wohnbaulandentwicklungsgebiete mit Priorität benannt und die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens eingeleitet. Zu diesen Gebieten gehört auch das Gebiet "B 904 - Nördliche Kollwitzstraße". Vorbehaltlich des noch ausstehenden Bebauungsplanverfahrens, erscheint das Areal auch dem Ortsbeirat grundsätzlich als geeignet für die die Schaffung von Wohnraum. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass das Areal in der "Bodenschwermetallkarte" als stark bzw. sehr stark belastet ausgewiesen ist? 2. Könnte diese Schwermetallbelastung ein Ausschlusskriterium für eine wirtschaftlich sinnvolle Bebauung des Baugebiets sein, da ja vorher eine teure Bodensanierung vorgenommen werden muss? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 16 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 25.03.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 984 2014 1. Der Vorlage M 16 wird unter Hinweis auf V 984 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 369/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen REP (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FARBECHTE und REP

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Bebauungsplan BB Nr. 834 und Nr. 904

14.01.2014 | Aktualisiert am: 07.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2014, OF 345/7 Betreff: Bebauungsplan BB Nr. 834 und Nr. 904 "Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße (BBPl. 834, M 250 vom 20.12.2013) sowie die Planungen für den BBPl. B 904 Nördlich Kollwitzstraße unverzüglich im Ortsbeirat öffentlich vorzustellen." Begründung: Beide Vorhaben haben sicherlich Auswirkungen auf die Infrastruktur für unseren Ortsbezirk. Deshalb ist eine rechtzeitige Information für die örtliche Bevölkerung erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 28.01.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2849 2014 1. a) Die Vorlage M 250 wird bis zum 25.03.2014 zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 345/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 363/7 wird bis zur Sitzung am 25.03.2014 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Sanierung des Bolzplatzes in der M.-Schütte-Lihotzky-Anlage in Westhausen

16.06.2013 | Aktualisiert am: 26.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2013, OF 308/7 Betreff: Sanierung des Bolzplatzes in der M.-Schütte-Lihotzky-Anlage in Westhausen 1. Der Magistrat wird gebeten, den Bolzplatz in der M.-Schütte-Lihotzky-Anlage in Westhausen nachhaltig zu sanieren und umzugestalten: der Bolzpiatz soll eine haltbare, ebene, gummierte Oberfläche erhalten, die Regengüssen standhält und auf der sich keine Mulden bilden; es sollen adäquate Bolzplatztore aufgestellt werden; die Grünpflanzen um den Bolzplatz herum sollen so beschnitten werden, dass auf den Platz mehr Licht einfallen kann und er besser einsehbar ist. 2. Der Ortsbeirat 7 ist bereit, sich aus seinem Budget mit einem angemessenen Beitrag an den Kosten zu beteiligen und bittet den Magistrat um eine Kostenschätzung für die Sanierung und Umgestaltung des Bolzplatzes. Begründung: Der Bolzplatz ist uneben, auf ihm gibt es mehrere große Mulden, in denen sich bei Regenoder Tauwetter große Pfützen bilden, die über viele Tage stehenbleiben. Dies führt dazu, dass der Platz nur sehr wenig genutzt werden kann, obwohl z.B. Gruppen aus dem Kinderzentrum Kollwitzstraße, der Liebig- und der Französischen Schule dort gerne Kicken würden - wie auch andere Kinder und Jugendliche aus Westhausen und Praunheim. Der Platz wurde mehrfach ausgebessert, damit wurde das Problem aber nicht beseitigt - es haben sich immer wieder Mulden gebildet. Durch den Rückschnitt der Grünpfianzen soll mehr Sonnenlicht auf den Platz gelangen können, damit er nach Regenfällen schneller trocknet. Zudem erhöht es die Sicherheit der dort spielenden Kinder und Jugendlichen, wenn der Platz von außen besser einsehbar ist. Der Ortsbeirat kann den Sanierungsbeitrag aus dem Ortsbeiratsbudget erst festlegen, wenn die Gesamtkosten bekannt sind. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE die farbechten - LINKE. FREIE WÄHLER FDP REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2299 2013 Die Vorlage OF 308/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP, REP

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Antrag Ortsbeirat 7

Schadhafte Treppe zur Unterführung an der U-Bahn-Haltestelle Stephan-Heise-Straße

31.12.2012 | Aktualisiert am: 30.01.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2012, OF 249/7 Betreff: Schadhafte Treppe zur Unterführung an der U-Bahn-Haltestelle Stephan-Heise-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu veranlassen, dass die Treppe zur Unterführung Stephan-Heise-Straße zeitnah instand gesetzt wird. Begründung: Die Stufen der Treppe, die von der U-Bahnstation in die Unterführung führt, sind an mehreren Stellen derart schadhaft, dass sie eine Gefahr für die Passanten darstellen. Da die oberirdische Überquerung der Ludwig-Landmann-Straße nur am nördlichen Ende der Haltestelle möglich ist, wird die Unterführung von den Anwohnern des südlichen Teils der Siedlung weiterhin genutzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1874 2013 Die Vorlage OF 249/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Wann werden die bestehenden Pläne zur Grundsanierung der Kollwitzstraße umgesetzt?

10.11.2012 | Aktualisiert am: 05.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2012, OF 225/7 Betreff: Wann werden die bestehenden Pläne zur Grundsanierung der Kollwitzstraße umgesetzt? Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat mitzuteilen, wann mit der Umsetzung der vorliegenden Planungen zur Grundsanierung der Kollwitzstraße zu rechnen ist. Begründung: Am 20.03.2012 bat der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung in der EA 67 Haushaltsmittel für die Grundsanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einzustellen. Für diese Sanierung liegen bereits Planungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung vor. Am 10.09.2012 teilte der Magistrat in der ST 1482 mit, dass in der vorgegebenen Frist keine Stellungnahme abgegeben werden kann. Mittlerweile sind weitere zwei Monate ohne eine abschließende Stellungnahme vergangen Die Sanierung der Kollwitzstraße ist dringend erforderlich, zumal sich der Ortsbeirat von dieser Maßnahme auch eine Verbesserung der zeitweise chaotischen Verkehrsverhältnisse verspricht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 565 2012 Die Vorlage OF 225/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Haushalt 2012 Produktgruppe: 16.3 Grundsanierung der Kollwitzstraße

20.03.2012 | Aktualisiert am: 28.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2012, OF 127/7 Betreff: Haushalt 2012 Produktgruppe: 16.3 Grundsanierung der Kollwitzstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse zu fassen: In den Haushalt werden die notwendigen Mittel zur Grundsanierung der Kollwitzstraße eingestellt. Die Grundsanierung wird baldmöglichst auf der Basis der bereits existierenden Planungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung durchgeführt. Begründung: Die Kollwiizstraße ist dringend sanierungsbedürftig. Aus diesem Grund hat das Amt für Straßenbau und Erschließung dem Ortsbeirat eine Planung für die Grundsanierung der Kollwitzstraße vorgelegt. Die Realisierung dieser Planung würde nicht nur den baulichen Zustand der Straße verbessern, sondern zudem erhebliche Verbesserungen für alle Radfahrer, Fußgänger und den motorisierten Verkehr erbringen. Eine Umsetzung der Maßnahmen aus laufenden Mitteln des Amtes für Straßenbau und Erschließung ist nicht möglich. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE die farbechten - LINKE. FREIE WÄHLER FDP REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 20.03.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: Etatanregung EA 67 2012 Die Vorlage OF 127/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP, REP

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Antrag Ortsbeirat 7

Spielplatz Johanna-Kirchner-Straße/Stephan-Heise-Straße

04.03.2012 | Aktualisiert am: 28.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2012, OF 112/7 Betreff: Spielplatz Johanna-Kirchner-Straße/Stephan-Heise-Straße Mit Unterstützung des Ortsbeiratsbudgets wird nach Vorschlag des Grünflächenamtes der Spielplatz in Westhausen zwischen Johanna-Kirchner-Straße und Stephan-Heise- Straße analog der Grunderneuerung des Spielplatzes Egestraße/Kollwitzstraße neu gestaltet. Begründung: Damit wird der Anregung einer Bürgerin entsprochen, die auf den Missstand der Spielplätze in Westhausen hingewiesen hat. Dieser steht bislang nicht im Fokus des Grünflächenamtes, sollte auch neu eingerichtet werden, weil er von den Kindern der KT und den ansässigen Familien stark genutzt wird. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 20.03.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 112/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Nahversorgung in Westhausen sicherstellen

04.03.2012 | Aktualisiert am: 28.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2012, OF 113/7 Betreff: Nahversorgung in Westhausen sicherstellen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, über die Wirtschaftsförderung an die Eigentümer der Ladenzeile am Westring, die Deutsche Annington, heranzutreten und darauf zu drängen, dass die fast leerstehende Immobilie für die Nahversorgung in Westhausen wieder genutzt werden kann oder dass andere Möglichkeiten für Einzelhandelsgeschäfte in Westhausen geschaffen werden. Begründung: Nachdem bereits Einrichtungen wie z. B. der Bürgertreff in Westhausen geschlossen wurden, hat der Stadtteil nun auch Arzt und Apotheke verloren. Die Eigentümerin des sog. "Marktplatzes" am Westring, die Deutsche Annington, überlässt die Ladenzeile am Westring dem Verfall. Laut Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist für einen Wohnsiedlungsbereich eine wohnungsnahe Versorgung sicherzustellen. Es besteht also dringend Handlungsbedarf, eine lebendige Infrastruktur zu schaffen und zu fördern und so die Lebensqualität ihrer Bewohner zu erhöhen. Die denkmalgeschützte Siedlung Westhausen darf nicht im Stich gelassen werden. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 20.03.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1020 2012 Die Vorlage OF 113/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "und darauf zu drängen" durch die Worte "mit dem Ziel" ersetzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und 2 GRÜNE

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Green City im Ortsbezirk 7

02.01.2012 | Aktualisiert am: 25.01.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2012, OF 99/7 Betreff: Green City im Ortsbezirk 7 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsbericht B 452 wird in den folgenden Punkten zurückgewiesen (die Numerierung bezieht sich auf die Numerierung der ursprünglichen Anfrage), und der Magistrat wird beauftragt, einen korrigierten Bericht vorzulegen: 2.) Grünfläche am Blauen Steg: Es ist falsch, dass die Fläche nur selten gemäht wird. Es findet mehrmals im Jahr eine Mahd statt, sodass sich keine Wiesen-Flora entwickeln kann. Alle aufkeimenden Pflanzen, die eine natürliche Sukzession bewirken könnten, wurden abgemäht. Es handelt sich auch nicht um einen beliebten Sitz- und Rastplatz (dieser befindet sich auf dem gegenüberliegenden Ufer), da die Fläche viel zu steinig ist. 9.) Brentanopark und Solmspark: Die Gehölze entlang des Mühlgrabens und der Nidda wurden nicht auf Stock geschnitten, sondern entfernt. An der Nidda wurden die verbliebenen Strünke im Juli 2011 ausgegraben, danach wurde die Fläche eingesät. Seitdem wird sie regelmäßig gemäht. Die nicht mehr vorhandenen Gehölze können natürlich auch keinen Neuaustrieb mehr zeigen. Das Ergebnis wurde auf dem Ortstermin mit Ortsbeirat und Grünflächenamt am 9.12.2011 besichtigt. Außerdem ist zu erläutern, worin der Nutzen für die Umwelt besteht, wenn wie im Solmspark geschehen, das Unterholz weitgehend entfernt wird. 11.) Kollwitzstraße: Es ist zu erläutern, wieso der private Kleingarten hinter der betroffenen Fläche besser einsehbar gemacht werden musste. Außerdem ist das Argument, dass eine Fläche gerodet werden muss, um Müllablagerungen zu verhindern, nicht akzeptabel, denn dann müssten alle bewachsenen Flächen in der Stadt, die öffentlich zugänglich sind, gerodet werden, weil dort Müll abgelagert werden kann. 13.) Brentanopark: Die Behauptung, dass es sich um dort liegendes Bruchholz gehandelt habe, ist genauso wenig eine glaubhaft Erklärung wie die Efeu-Geschichte. Die Fotos zeigen, dass es sich um voll belaubte, abgeschnittene Äste handelt, die Schnittflächen sind deutlich sichtbar. Es ist immer noch nicht erklärt, warum diese Rodungsarbeiten unter Missachtung des Bundesnaturschutz-gesetzes, das solche Arbeiten ab dem 1.3. verbietet; vorgenommen werden mussten. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.11.2011, B 452 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 99/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen FARBECHTE (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung SPD

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Eindeutigere Kennzeichnung der Auffahrt zur A 66 Richtung Wiesbaden

08.10.2011 | Aktualisiert am: 02.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2011, OF 71/7 Betreff: Eindeutigere Kennzeichnung der Auffahrt zur A 66 Richtung Wiesbaden Der Magistrat wird gebeten, die Auffahrt von der Ludwig-Landmann-Straße (Fahrtrichtung Hausen/ Rödelheim) auf die A 66 in Richtung Wiesbaden deutlicher Zu kennzeichnen. Begründung: Ortsunkundige Autofahrer/innen zögern immer wieder schon an der Einmündung Stephan-Heise-Straße, und nicht selten verirren sich PKW und LKW tatsächlich. Wenn es sich dabei um einen Lastwagen handelt, wird aus dem Versehen ein größeres Problem, da das Wenden in der schmalen Straße unmöglich ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 25.10.2011, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 504 2011 Die Vorlage OF 71/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, FREIE WÄHLER und FDP gegen 4 CDU und 2 GRÜNE (= Ablehnung); 1 CDU, 2 GRÜNE und REP (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche in Rödelheim prüfen

08.10.2011 | Aktualisiert am: 02.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2011, OF 54/7 Betreff: Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche in Rödelheim prüfen Der Magistrat wird gebeten in zwei Straßenteilstücken Rödelheims die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs zu prüfen. Es handelt sich um folgende Abschnitte: 1. Röderichstraße im Verbindungsstück zwischen den Straßen Am Hopfengarten und Marquardstraße. 2. Reinborner / Reichenbacher Weg/ Reifenberger Straße zwischen Fuchstanzstraße und Reinborner Weg Begründung: Zu 1: Die Röderichstraße stellt auf einer Länge von ca.50 Metern die Verbindung zwischen den Straßen Am Hopfengarten und der Marquardstraße her und ist in diesem Bereich Einbahnstraße. Eine Trennung zwischen Fahrbahn und Bürgersteig gibt es nicht. Am Ende der Röderichstraße ist der Wendehammer der Marqardstraße. Gerade im Bereich des Wendehammers spielen viele Kinder. Zudem wird die Röderichstraße auch als Schulweg genutzt. Durch eine schlecht einsehbare Kurve in der Röderichstraße können Autofahrer spielende Kinder oder Kinder auf dem Weg zur Schule erst sehr spät sehen. Ebenfalls können auch die Kinder die ankommenden Fahrzeuge erst sehr spät erkennen. Dazu kommt, das die Fahrzeuge sich oft mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in diesem Bereich bewegen. Zu 2: Die genannten Straßen werden bereits als Spielstraßen genutzt. Eien Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn fehlt weitestgehend. Die Reifenberger Straße ist außerdem Schulweg zur Liebig- und zur Französischen Schule. Die Fuchstanzstraße ist in diesem Teil bereits als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 25.10.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 499 2011 Die Vorlage OF 54/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Sanierung der Kollwitzstraße - Radweg für den Zweirichtungsverkehr einrichten

08.10.2011 | Aktualisiert am: 28.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2011, OF 69/7 Betreff: Sanierung der Kollwitzstraße - Radweg für den Zweirichtungsverkehr einrichten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bei der anstehenden Sanierung der Kollwitzstraße, den vorhandenen Radweg auf der Seite der Liebigschule so zu verbreitern, dass ein Zweirichtungsverkehr möglich ist. Begründung: Viele Schülerinnen und Schüler nutzen für die Fahrt zur Liebigschule das Rad und verhindern so ein noch größeres Verkehrschaos zu den Bring- und Abholzeiten. Aufgrund des hohen temporären Verkehrsaufkommens zu diesen Tageszeiten nutzen die Radler auf dem Hinweg den vorhanden - sanierungsbedürftigen - Radweg legal. Auf dem Rückweg wird der gleiche Radweg genutzt. Leider hat die Polizei die Radler mehrfach darauf hingewiesen, dass für den Radverkehr in die diese Richtung die Fahrbahn zu nutzen ist. Dies ist aufgrund der geschilderten Verkehrssituation keine sichere Alternative. Die anstehende Sanierung bietet die Chance dieses Problem zeitnah zu beheben. Die Anlage eines Radstreifens auf der anderen Straßenseite ist aufgrund der vorhandenen Parkplätze nicht zweckmäßig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 25.10.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 69/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 69/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 69/7 wird bis zur Sitzung am 20.03.2012 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 20.03.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 69/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Das Dauerloch in der Unterführung zur U-Bahn-Station .Stephan-Heise-Straße.

08.10.2011 | Aktualisiert am: 02.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2011, OF 68/7 Betreff: Das Dauerloch in der Unterführung zur U-Bahn-Station "Stephan-Heise-Straße" Trotz mehrfacher fernmündlichen Hinweise an das Amt für Straßenbau und Erschließung, wurde der fehlende Gullydeckel in der Unterführung zur U-Bahn-Station "Stephan- Heise-Straße" seit Monaten nicht ersetzt/repariert. In der Hoffnung, dass diese Gefahrenstelle nun aufgrund dieses Antrags behoben wird, bittet der Ortsbeirat den Magistrat in der og. Angelegenheit tätig zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 25.10.2011, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 68/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Ein Konzept für eine gesicherte Nutzung des Gemeindesaals der Cyriakusgemeinde

07.10.2011 | Aktualisiert am: 02.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2011, OF 52/7 Betreff: Ein Konzept für eine gesicherte Nutzung des Gemeindesaals der Cyriakusgemeinde Der Magistrat wird gebeten ein Konzept zu erarbeiten, um den Gemeindesaal der evangelischen Cyriakusgemeinde in der Alexanderstraße 37 als Gemeinschaftshaus für den Stadtteil nutzbar zu erhalten. Begründung: Die Gemeindesäle im Ortsbezirk, nämlich in Westhausen und in Hausen, die auch ein wichtiger Tagungsort des Ortsbeirats waren, haben keine Zukunft. In Hausen soll das Gemeindehaus Kollwitzstraße 7 abgegeben und vermarktet werden, in Westhausen wird ebenfalls die Liegenschaft aufgegeben. Nun droht auch dem Gemeindesaal der Cyriakusgemeinde das Aus. Der Ortsbeirat hat sich schon frühzeitig mit der Bitte um Hilfe an den Magistrat gewandt. Für Rödelheim hat der Gemeindesaal eine lange Tradition, er ist für die Bürger in vielfältiger Weise im Bewusstsein verankert. Rödelheim braucht den Saal als Gemeinschaftshaus, zumal er Behinderten gerecht ausgebaut ist. Die Antwort in der B 334 kann deshalb nicht das letzte Wort sein! Das Gemeinschaftsleben eines Stadtteils findet seinen Ausdruck in größeren Feiern und Veranstaltungen. Dazu braucht es Räume. Die Sicherung des Vorhandenen ist kostengünstiger als Neuplanung und Neubau. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.08.2011, B 334 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 25.10.2011, TO I, TOP 6 Frau Kroneisen wird gemäß § 62 (6) HGO zu den Beratungen hinzugezogen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 498 2011 1. Die Vorlage B 334 dient unter Hinweis auf OM 498 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 52/7 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass a) im Antragstenor nach dem Wort "gebeten" die Worte "gemeinsam mit der Cyriakusgemeinde" eingefügt werden; b) der erste Absatz der Begründung wie folgt lautet: "Auch andere Gemeindesäle im Ortsbezirk, wie z. B. in Westhausen, haben keine Zukunft. In Westhausen soll das Gemeindehaus Kollwitzstraße 7 abgegeben und vermarktet werden, und nun droht auch dem Gemeindesaal der Cyriakusgemeinde das Aus." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 7

Weniger Lärm für die Bürger Westhausens

21.04.2009 | Aktualisiert am: 22.07.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.04.2009, OA 866 entstanden aus Vorlage: OF 528/7 vom 06.04.2009 Betreff: Weniger Lärm für die Bürger Westhausens Vorgang: V 786/08 OBR 7; ST 136/09 In seiner Stellungnahme vom 12.01.2009 teilt der Magistrat mit, dass die Siedlung Westhausen als ein vordringlich zu sanierender Bereich ermittelt wurde, da die auslösenden Immissionsgrenzwerte erreicht werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1.) die GWH zu veranlassen, die Häuser im Westring (ungerade Nummern) auf ihrer Südseite mit Dreischeiben-Lärmschutzfenstern und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung auszustatten; 2.) die Lärmschutzwand an der Ecke Westring/Kollwitzstraße zu erhöhen; 3.) in einem schalltechnischen Gutachten zu ermitteln, durch welche weiteren baulichen Maßnahmen eine Verbesserung des Lärmschutzes für die Siedlung Westhausen erreicht werden kann; 4.) mit der Autobahnverwaltung (Bund) und/oder dem Land Hessen über die Finanzierung der vorstehenden Maßnahmen zu verhandeln. Begründung: zu 1: Eigene Messungen der farbechten / DIE LINKE (siehe Begründung zur V 786) haben Lärmemissionen von bis zu 75 dB(A) tagsüber und 73 dB(A) nachts ergeben. Die vom Land Hessen errechneten Lärmpegel betragen ebenfalls 75 dB(A) (siehe ST 136). Diese gesundheitsgefährdenden Werte erfordern ein dringendes Handeln. Die Wohnungen im Westring sind zwar mit Schallschutzfenstern ausgestattet, diese entsprechen aber nicht mehr dem heutigen Standard (keine Dreischeibenverglasung, die Fugendichtungen sind ausgeleiert). Die Bewohner können wegen des Lärms die Fenster nicht öffnen, sodass eine Lüftungsanlage notwendig ist. Die unzureichende Lüftung ist möglicherweise die Ursache für die vorhandenen Schimmelprobleme in einigen Wohnungen (siehe z.B. den Artikel in der Frankfurter Neuen Presse vom 27.03.2009). zu 2: Die Lärmschutzwand an der Ecke zur Kollwitzstraße reicht nur bis zum 1. Obergeschoss und ist damit viel zu niedrig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2009, ST 1259 Stellungnahme des Magistrats vom 25.02.2010, ST 362 Antrag vom 03.06.2019, OF 378/7 Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1341 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 29.04.2009 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2009, TO I, TOP 64 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 866 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2009, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 866 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6017, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 25.05.2009 Aktenzeichen: 66 0

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