Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2
Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en):FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 08.04.2013, OF 227/12 Betreff: Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2 Von privater Seite besteht Interesse, in der Reithalle, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2 (Nähe Umgehungsstraße) eine Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik einzurichten. Das pädagogische Konzept sieht also den Einsatz von Pferden vor. Vorgesehen ist, Betreuungsplätze für unter Dreijährige, aber auch für ältere Kinder, anzubieten. Erhebliche bauliche Umbaumaßnahmen erscheinen nicht notwendig zu sein, im Wesentlichen soll ein bislang nicht genutzter Raum umgebaut werden. Während das Stadtschulamt dieses Konzept grundsätzlich unterstützt, wurden seitens der Bauaufsicht planungsrechtliche Bedenken geäußert und mitgeteilt, dass eine positive Entscheidung im Hinblick auf das bestehende Baurecht bezüglich einer Baugenehmigung nicht in Aussicht gestellt werden könne. Eine abschließende Entscheidung scheint aber noch nicht ergangen zu sein. Dies vorausgeschickt, beantragt der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen, ob entweder aufgrund des gegenwärtig bestehenden Baurechts oder gegebenenfalls geänderten Baurechts eine Kindertagesstätte, in deren Betreuungskonzept der Einsatz von Pferde einbezogen ist, in der vorerwähnten Reithalle eingerichtet werden kann.
Begründung:
Keiner besonderen Vertiefung bedarf es sicherlich, dass auch im Stadtteil Kalbach/Riedberg noch ein Bedarf an Kindertagesstätten besteht. Auf die zustimmende Einschätzung des Stadtschulamtes kann hierbei verwiesen werden. Besonders interessant ist das vorerwähnte Projekt deshalb, weil in die sozialpädagogische Arbeit der Einsatz von Pferden eingebunden werden soll. Der Umstand, dass gerade der Einsatz von Tieren für das soziale Lernen eine wertvolle Unterstützung darstellen kann, zumal bei der hier - auch - vorgesehenen Betreuung behinderter Kinder, braucht sicherlich nicht besonders hervorgehoben zu werden. Es hat zumindest den Eindruck, dass bei der bisherigen Prüfung zu wenig dieser besondere Aspekt, nämlich die vorgesehene tiergestützte Pädagogik, berücksichtigt wurde. Eine Reithalle, deren Vorhandensein die Voraussetzung für das erwähnte Konzept darstellt, befindet sich nunmal in der Regel im Außenbereich. Auch sind baugenehmigungspflichtige Vorhaben im Außenbereich nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Hierbei ist weiter zu berücksichtigen, dass keine Flächen durch - zusätzlich zu errichtende - Bauten versiegelt werden müssten. Es sollen nur bereits vorhandene Räumlichkeiten genutzt beziehungsweise umgebaut werden. Auch hinsichtlich der Erschließungsproblematik dürfte eine Lösung nicht ausgeschlossen sein, zumal die bereits bestehende und genutzte Reithalle ja als ausreichend erschlossen gilt.Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2159 2013 Die Vorlage OF 227/12 wird als interfraktioneller Antrag unter Hinweis auf die Vorlage OA 370 beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme