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Meine Nachbarschaft: Josef-Bautz-Straße

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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 12

Wolfshohl in Spielstraße umwidmen

12.01.2025 | Aktualisiert am: 14.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 577/12 Betreff: Wolfshohl in Spielstraße umwidmen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Kontext der ST 175 aus 2023 nochmals darum, die Straße -Wolfshohl- zur Sicherheit der Kinder des KIZ 134 in eine Spielstraße umzuwidmen oder eine angemessene Lösung vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang wird um die Durchführung eines Ortstermins gebeten, an dem Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Ämter, der Kita (einschließlich des Elternbeirats) sowie des Ortsbeirats teilnehmen. Ziel ist es, die Situation vor Ort zu begutachten und gemeinsam geeignete Maßnahmen zu erörtern. Begründung: Die Wolfshohl ist eine rund 65 Meter lange Fahrbahn in einer Tempo-30-Zone, wird aber nach übereinstimmenden Berichten der KIZ-Leitung und von Eltern häufig als Abkürzung zur Straße "Im Brombeerfeld" sowie als "Parkweg" genutzt und oft zu schnell befahren. Die Kinder des KIZ 134 sind hier besonders gefährdet, da Ein- und Ausgang unmittelbar zur Wolfshohl hin liegen. Darüber hinaus weist die Straße eindeutig Aufenthaltscharakter auf: Insbesondere Schulkinder in der Nachmittagsbetreuung nutzen sie mit Rollern oder kleinen Fahrrädern. Die aktuelle Situation birgt somit ein hohes Risiko für Unfälle, was durch wiederkehrende "Beinaheunfälle" belegt ist. Damit kein Kind zu Schaden kommt, sind dringend zusätzliche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich. Die bisherigen Hinweise (ST 175 zur OM 2657) werden als nicht ausreichend empfunden. Daher erscheint die Einrichtung einer Spielstraße (Verkehrszeichen 325) oder eine andere adäquate, verkehrsberuhigende Lösung unbedingt geboten. Eine Umwidmung in eine Spielstraße ist für Anwohnerinnen und Anwohner zumutbar und würde die Aufenthaltsqualität im gesamten Umfeld deutlich erhöhen. Der Ortsbeirat bittet daher um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen sowie um den angekündigten Ortstermin, um gemeinsam über die weitere Vorgehensweise zu beraten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12

Wiederherstellung der Ausgleichsfläche hinter dem Sportplatz

04.01.2024 | Aktualisiert am: 26.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 472/12 Betreff: Wiederherstellung der Ausgleichsfläche hinter dem Sportplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Ausgleichfläche, die durch Ablagerung großer Mengen landwirtschaftlicher Produkte und Befahren mittels schwerer landwirtschaftlicher Fahrzeuge tiefe Fahrrillen im Grünbereich aufweist, was einen Eingriff in die Ausgleichsfläche darstellt, und 2. den beschädigten Weg bei den Pollern (s. Foto) Richtung Rechenzentrum und Josef-Bautz-Straße wiederherzustellen. Begründung: Foto: Google Maps Der oben genannte Bereich stellt eine Ausgleichsfläche dar, die im Zuge der Entwicklung des Gewerbegebietes "Am Martinszehnten" entwickelt wurde und sollte landschaftlich geschützt und gepflegt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 472/12 wird bis zur Sitzung am 07.06.2024 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausgleichsfläche Sportplatz Wiederherstellung

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12

Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg

25.09.2023 | Aktualisiert am: 14.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 442/12 Betreff: Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit dem Leihfahrradunternehmen Next Bike Kontakt aufzunehmen, um an vier möglichen Standorten (U-Bahn Station Riedberg, Riedbergplatz, Buswendeschleife "Am Hopfenbrunnen" und Park und Ride Station Kalbach unter Beteiligung des OBR 10) Leihräder aufzustellen. Begründung: Mit der ST 1757 vom 17.08.2023 teilt der Magistrat mit, "dass die Deutsche Bahn (DB) das Produkt "Call a Bike" nur noch in Stadtteilen generell anbietet, bei denen die Vermietung voraussichtlich wirtschaftlich - also ohne Verluste - betrieben werden kann". Da jedoch der private Anbieter Next Bike in Frankfurt ebenfalls Leihräder zur Verfügung steht, könnte hier mit Zustimmung zu rechnen sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 442/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4897 2023 Die Vorlage OF 442/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, mit dem Leihfahrradunternehmen Next Bike Kontakt aufzunehmen, um an möglichen Standorten in Kalbach-Riedberg Leihräder aufzustellen. Konkrete Standorte sind aus örtlicher Kenntnis z. B.: U-Bahn-Station "Riedberg" Riedbergplatz Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz Graf-von-Stauffenberg-Allee nahe Nr. 46b - Rudolf-Schwarz-Platz - Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee - Sportplatz des SC Riedberg - Römische Straße/Riedbergallee - Buswendeschleife "Am Hopfenbrunnen" - Nahe dem FC Kalbach - Sportzentrum "Am Martinszehnten" - Am Kalbacher Rathaus oder "Lange Meile" - Kerbeplatz - Park-and-ride-Station Kalbach (unter Beteiligung des Ortsbeirates 10)" Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP

Leihräder Ortsbezirk Standorte

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12

Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg

24.04.2023 | Aktualisiert am: 12.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 391/12 Betreff: Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Standorte für die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen zu prüfen und hierbei auch zu prüfen, ob diese ganz oder teilweise mit Ladepunkten für elektrische Carsharing-Fahrzeuge ausgerüstet werden können: - Zur Kalbacher Höhe, gegenüber Nr. 7 - Käthe-Kruse-Straße, gegenüber Nr. 7 - Riedbergallee, bei Nr. 68 - Konrad-Zuse-Straße, bei Nr. 35 - Ludwig-Fulda-Weg, Nähe Riedbergallee - Ernst-Abbe-Straße, Nähe Altenhöferallee - Hans-Bethe-Straße, bei Nr. 12 - Eugen-Kaufmann-Straße, bei Nr. 4 - Hans-Poelzig-Straße, bei Nr. 3 - Cäsar-von-Hofacker-Straße, bei Nr. 10 - Altenhöferallee, gegenüber Nr. 187 - An der Bergstraße, bei Nr. 10 - Lange Meile, südlich der Einmündung Im Brombeerfeld - Am Oberschlag, bei Nr. 3 Begründung: Carsharing ermöglicht es, die Anzahl privater PKW in der Gesellschaft zu reduzieren. Sollen diese Fahrzeuge emissionsfrei betrieben werden, ist es aber notwendig, an Stelle von sogenannten "Free-Floating-Systemen" mit flexiblem Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen eine Lade-Infrastruktur gleich mitzudenken. Die vorgeschlagenen Standorte sorgen für eine akzeptable fußläufige Erreichbarkeit und kombinieren diese mit weiteren Nutzungskombinationen wie Freizeit-Nutzungen oder Einkäufen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3951 2023 Die Vorlage OF 391/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 12

Seniorenwohnungen an der Langen Meile

09.12.2022 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.12.2022, OA 297 entstanden aus Vorlage: OF 329/12 vom 28.11.2022 Betreff: Seniorenwohnungen an der Langen Meile Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit einem geeigneten öffentlichen Bauträger die Errichtung von Seniorenwohnungen an der Straße Lange Meile zwischen den Straßen Im Brombeerfeld und Am Wingert voranzutreiben gemäß Bebauungsplan Nr. 469 Punkt 1.3. Zur Ergänzung der barrierefreien Ein- bis Zweizimmerwohnungen soll die Integration einer Sozialstation in das Gebäude geprüft werden, um den Bewohnerinnen und Bewohnern auch eine teilweise Pflege-Unterstützung vor Ort zu ermöglichen. Rechtlich soll sichergestellt werden, dass die Wohnungen als Belegungsbindung auch tatsächlich nur an Personen vermietet werden, die alters- oder gesundheitsbedingt auf geeignete Seniorenwohnungen angewiesen sind. Begründung: In Kalbach gibt es weiterhin keine geeignete Wohnanlage für Senioren. Bei einem früheren Bauprojekt für barrierefreies Wohnen wurde es versäumt, darauf zu achten, dass Wohnungsgröße und Belegungsvorgaben eine tatsächliche Vermietung an Senioren fördern. Das genannte Grundstück bietet sich durch die kurze Entfernung zu Einkaufsmöglichkeiten und Busverbindungen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 191 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 297 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 297 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ARL und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2731, 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 19.01.2023

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12

Seniorenwohnungen an der Langen Meile

28.11.2022 | Aktualisiert am: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2022, OF 329/12 Betreff: Seniorenwohnungen an der Langen Meile Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit einem geeigneten öffentlichen Bauträger die Errichtung von Seniorenwohnungen an der Straße Lange Meile zwischen den Straßen "Im Brombeerfeld" und "Am Wingert" voranzutreiben. Zur Ergänzung der barrierefreien 1-2 Zimmer-Wohnungen soll die Integration einer Sozialstation in das Gebäude geprüft werden, um den Bewohner:innen auch eine teilweise Pflege-Unterstützung vor Ort zu ermöglichen. Rechtlich soll sichergestellt werden, dass die Wohnungen auch tatsächlich nur an Personen vermietet werden, die alters- oder gesundheitsbedingt auf geeignete Seniorenwohnungen angewiesen sind. Begründung: Im Ortsteil Kalbach gibt es weiterhin keine geeignete Wohnanlage für Senioren. Bei einem früheren Bauprojekt für barrierefreies Wohnen wurde es versäumt, darauf zu achten, dass Wohnungsgröße und Belegungsvorgaben eine tatsächliche Vermietung an Senioren fördern. Das genannte Grundstück bietet sich durch die kurze Entfernung zu Einkaufmöglichkeiten und Busverbindungen an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 297 2022 Die Vorlage OF 329/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor 1. nach dem Wort "voranzutreiben" die Worte "gemäß Bebauungsplan Nr. 469 Punkt 1.3" und 2. nach dem Wort "Wohnungen" die Worte "als Belegungsbindung" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12

Mehr und sicherer Raum für Fußgänger in Kalbach

07.02.2022 | Aktualisiert am: 25.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2022, OF 164/12 Betreff: Mehr und sicherer Raum für Fußgänger in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, an der Kalbacher Hauptstraße zwischen den Hausnummern 6b und 37 durch die Erhöhung der Bordsteinkanten den ohnehin sehr knappen Platz auf den Bürgersteigen besser gegen das Überfahren durch Kraftfahrzeuge zu sichern. Weiterhin soll geprüft und berichtet werden, 1. ob eine Abschaffung der massiven Laternenmasten zu Gunsten einer frei schwebenden Aufhängung zwischen den Hausfassaden der beiderseitigen Gebäude (in Abstimmung mit deren Eigentümer:innen), möglich ist, Bild: Laternenmast #11 vor der Kalbacher Hauptstraße 37, eigene Aufnahme 2. ob Straßenschilder an Hausfassaden angebracht oder, falls nicht möglich, an Stellen versetzt werden können, die nicht die Nutzung des Fußgängerbereichs einschränken, Bild: Bordstein vor der Kalbacher Hauptstraße 24, eigene Aufnahme 3. ob die Probleme des engen Straßenraums nachhaltig gelöst werden und die Bürgersteige verbreitert werden können, wenn man folgende Straßenabschnitte in Einbahnstraßen umwandelt (jeweils genannt in der zulässigen Fahrtrichtung, siehe auch folgende Skizze): - Kalbacher Hauptstraße von Neugasse bis Talstraße (mit Freigabe zur Fahrt gegen die Fahrtrichtung für Linienbusse) - In der Wink von Am Brunnengarten zum Am Hopfenbrunnen - Am Brunnengarten von In der Wink bis Zum Bergwerk Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen 4. oder ob eine Variante für den nordwestlichen Bereich mit drei Einbahnstraßen (Am Hopfenbrunnen von Zum Bergwerk bis In der Wink, In der Wink nach Osten und Am Brunnengarten nach Süden von In der Wink bis Zum Bergwerk) die Vermeidung von Umfahrungsverkehr bei gleichzeitiger Entlastung bei Abfahrten nach Spielen des FC Kalbach erreichen würde. Begründung: Aufgrund des engen Straßenquerschnitts fahren Kraftfahrzeuge häufig über Teile des Bürgersteigs, um trotz parkender Fahrzeuge einen Begegnungsverkehr zu erzwingen. Die sehr niedrigen, teils sogar fast zur Straße niveaugleichen Bordsteine unterstützen dies leider sehr leicht. Die Bürgersteige an der Kalbacher Hauptstraße sind im genannten Bereich sehr eng. Kommen dann noch Laternenmastern oder Verkehrsschilder hinzu, reicht die Breite für Kinderwägen, Rollstühle und Rollatoren an mehreren Stellen nicht mehr aus. Dies betrifft die Laternen 2695-0004 - 0011 inklusive 0004A und 0004B. Durch eine schwebende Aufhängung der Laternen und eine Montage von Straßenschildern an Hauswänden (natürlich in Abstimmung mit den jeweiligen Eigentümer:innen) könnten einige der engsten Stellen, an denen man mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator nicht mehr vorbeikommt ohne auf die Straße auszuweichen, entschärft werden. Damit wären die Bürgersteige an den kritischen Punkten sicherer nutzbar zu machen. Während all dies nur "Symptombekämpfung" ist, versucht Punkt #3 die Probleme des starken Verkehrs grundlegender zu lösen. Die Einführung zusätzlicher Einbahnstraßenregelungen hat das Potenzial, einen guten Teil des Verkehrs auf die Umgehungsstraße zu verlagern oder sogar ganz zu vermeiden, weil z. B. für den Weg zu Bäcker, Bank oder Blumenladen Spaziergang oder das Fahrrad attraktiver werden als das Auto. Alternativ wäre auch denkbar, einen Einrichtungsbetrieb per Ampeln zu realisieren wie dies an manchen Baustellen geschieht. Hier befürchten wir aber neben längeren Rückstaus vor allem auch neue, gefährliche Situationen durch Fahrzeuge aus Einmündungen und Ausfahrten im genannten Straßenabschnitt. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.01.2022, OF 153/12 Nebenvorlage: Antrag vom 06.02.2022, OF 179/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1730 2022 Anregung an den Magistrat OM 1731 2022 1. Die Vorlage OF 153/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 164/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 164/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 179/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, Volt, LINKE. und BFF gegen 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 12

Mehr und sicherer Raum für Fußgänger in Kalbach

10.01.2022 | Aktualisiert am: 25.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2022, OF 153/12 Betreff: Mehr und sicherer Raum für Fußgänger in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, den ohnehin sehr knappen Platz auf den Bürgersteigen an der Kalbacher Hauptstraße zwischen den Hausnummern 6b und 37 durchgängig in ganzer Breite für Fußgänger:innen nutzbar zu machen und ihn besser gegen das Überfahren durch Kraftfahrzeuge zu sichern 1. durch Abschaffung der massiven Laternenmasten zu Gunsten einer frei schwebenden Aufhängung zwischen den Hausfassaden der beiderseitigen Gebäude (in Abstimmung mit deren Eigentümer:innen), Bild: Laternenmast #11 vor der Kalbacher Hauptstraße 37, eigene Aufnahme 2. indem Straßenschilder versetzt, zusammengefasst an Hausfassaden angebracht werden und 3. durch die Erhöhung der Bordsteinkanten zur Sicherung gegen leichtes Überfahren durch Kraftfahrzeuge. Bild: Bordstein vor der Kalbacher Hauptstraße 24, eigene Aufnahme Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die Probleme nachhaltig lösen lassen und die Bürgersteige verbreitert werden können, wenn man folgende Straßenabschnitte in Einbahnstraßen umwandelt (jeweils genannt in der zulässigen Fahrtrichtung, siehe auch folgende Skizze): - Kalbacher Hauptstraße von Neugasse bis Talstraße (mit Freigabe zur Fahrt gegen die Fahrtrichtung für Linienbusse) - In der Wink von Am Brunnengarten zum Am Hopfenbrunnen - Am Brunnengarten von In der Wink bis Zum Bergwerk Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Bürgersteige an der Kalbacher Hauptstraße sind im genannten Bereich sehr eng. Kommen dann noch Laternenmastern oder Verkehrsschilder hinzu, reicht die Breite für Kinderwägen, Rollstühle und Rollatoren an mehreren Stellen nicht mehr aus. Dies betrifft die Laternen 2695-0004 - 0011 inklusive 0004A und 0004B. Aufgrund des engen Straßenquerschnitts fahren Kraftfahrzeuge häufig über Teile des Bürgersteigs, um trotz parkender Fahrzeuge einen Begegnungsverkehr zu erzwingen. Die sehr niedrigen, teils sogar fast zur Straße niveaugleichen Bordsteine unterstützen dies leider sehr leicht. Die genannten Maßnahmen ermöglichen es, die Bürgersteige an den kritischen Punkten sicherer nutzbar zu machen. Die Einführung zusätzlicher Einbahnstraßenregelungen hat das Potenzial, die Verkehrsprobleme noch dauerhafter zu lösen und sollte daher geprüft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.02.2022, OF 164/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 153/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1730 2022 Anregung an den Magistrat OM 1731 2022 1. Die Vorlage OF 153/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 164/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 164/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 179/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, Volt, LINKE. und BFF gegen 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12

Anbringung fehlender Abfallbehälter entlang der gesamten Kalbacher Hauptstraße/Talstraße/Am Weißkirchener Berg und in der Langen Meile

08.01.2022 | Aktualisiert am: 28.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2022, OF 148/12 Betreff: Anbringung fehlender Abfallbehälter entlang der gesamten Kalbacher Hauptstraße/Talstraße/Am Weißkirchener Berg und in der Langen Meile Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, die Anbringung zusätzlicher Abfallbehälter entlang der gesamten Kalbacher Hauptstraße, Talstraße, Am Weißkirchener Berg und in der Lange Meile zu veranlassen. (Mit besonderem Augenmerk auf den Abschnitt zwischen dem Rewe Lebensmittelgeschäft und der Kalbacher Hauptstraße) Begründung: An allen aufgezählten Straßen* befinden sich weder stadteinwärts noch stadtauswärts Abfallbehälter entlang der Bürgersteige. (Bis auf vier Stück, siehe Anhang Karte mit Markierung X) Die Fußgänger*innen haben daher keine Möglichkeit ihren Müll ordentlich zu entsorgen. Dies führt zwangsläufig dazu, dass der Müll wahllos in die Natur geworfen wird. *(Ausgenommen sind alle Mülleimer die an Bushaltestellen des ÖPNV angegliedert sind) Fotos: Privat Quelle: Google Map Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 148/12 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12

Barrierefreier Bodenbelag des Fußgängerwegs Im Brombeerfeld Kalbach

28.08.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2021, OF 74/12 Betreff: Barrierefreier Bodenbelag des Fußgängerwegs Im Brombeerfeld Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die grob gepflasterten Bereiche ,der mit Sitzbänken versehenen Rondelle und den Aufgang zu der Fußgängerbrücke barrierefrei herzurichten. Begründung: Die mit Sitzbänken ausgestatteten Bereiche und die Bereiche vor der Fußgängerbrücke sind grob und mit tiefen, breiten Rillen gepflastert. Diese Bereiche sind für Senioren und für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, zu holperig und nicht befahrbar. Zum Beispiel für Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen usw. . Quelle Google Map Luftbild: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 03.2020, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.06.2021, OF 67/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 731 2021 1. Die Vorlage OF 67/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 74/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 74/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12

Barrierefreier Bodenbelag des Fußgängerwegs Im Brombeerfeld Kalbach

21.06.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 67/12 Betreff: Barrierefreier Bodenbelag des Fußgängerwegs Im Brombeerfeld Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die grob gepflasterten Bereiche, der mit Sitzbänken versehenen Rondelle und den Aufgang zu der Fußgängerbrücke barrierefrei herzurichten. Begründung: Die mit Sitzbänken ausgestatteten Bereiche und die Bereiche vor der Fußgängerbrücke sind grob und mit tiefen, breiten Rillen gepflastert. Diese Bereiche sind für Senioren und für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, zu holperig und nicht befahrbar. Zum Beispiel für Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen usw. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.08.2021, OF 74/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 67/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 731 2021 1. Die Vorlage OF 67/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 74/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 74/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12

Beidseitiges absolutes Halteverbot in der Straße Am Brunnengarten

21.02.2020 | Aktualisiert am: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2020, OF 557/12 Betreff: Beidseitiges absolutes Halteverbot in der Straße Am Brunnengarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Am Brunnengarten" vom Kreuzungsbereich der Straße "Zum Bergwerk" und bis in Höhe der ersten Grundstückszufahrten (ca. 10 Meter in nördlicher Richtung), anstelle des einseitig bestehenden, eingeschränkten Halteverbots, auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründung: Im genannten Einmündungsbereich parken wiederholt Fahrzeuge und behindern nicht nur den Fußgängerverkehr, sondern auch das Ein- und Ausbiegen von Fahrzeugen massiv bzw. machen dies unmöglich. Die Einrichtung eines absoluten Halteverbots soll dazu dienen, den Grad der Regelbefolgung zu erhöhen und Fahrzeuge hier nicht abzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 557/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 557/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12

Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln

06.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 525/12 Betreff: Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln Der Magistrat wird gebeten, entsprechend seiner Stellungnahme ST 282 vom 20.2.2015 (zu OM 3724 vom 5.12.2014), die zugesagte, aber noch nicht umgesetzte Anbringung einer Fahrbahnmarkierung Tempo 30 im Einfahrtsbereich von der Umgehungsstraße L3019 in die Straße Lange Meile auszuführen. Da die Beachtung der Tempo-30-Zone in Kalbach leider schwindet, sollen mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln vorübergehend in den vier Einfahrtsbereichen Kalbachs aufgestellt werden. Begründung: Während in den engen Straßen des Ortskerns zwangsläufig mit verminderter Geschwindigkeit gefahren wird, sind besonders in den Straßen Am Weißkirchener Berg, Lange Meile, Talstraße und in Teilbereichen der Kalbacher Hauptstraße Fahrgeschwindigkeiten deutlich über Tempo 30 festzustellen. Um auf die Geschwindigkeitsanordnungen aufmerksam zu machen, sind zeitlich befristete mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln in den oben genannten Straßenbereichen zu installieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5639 2020 Die Vorlage OF 525/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12

Mehr Bäume für Frankfurt - auch in Kalbach-Riedberg

06.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 527/12 Betreff: Mehr Bäume für Frankfurt - auch in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird im Rahmen der Umsetzung der "Vereinbarungen Klimaallianz" gebeten, (1) zu prüfen, welche Flächen in Kalbach-Riedberg für zusätzliche "Baumpflanzungen/Waldungen" in Betracht kommen und (2) bei positivem Ausgang der Prüfungen entsprechende Anpflanzungen vorzunehmen, wobei vorrangig Anpflanzungen heimischer Arten vorzunehmen sind. Dabei wird insbesondere darum gebeten, Flächen entlang der A 5, im östlichen Bereich der Kätcheslach südlich des Kätcheslachweihers, entlang der Nidda, parallel der Josef-Bautz-Straße sowie nördlich/nordwestlich des Kautenhofes in die Prüfungen einzubeziehen. Begründung: Der Ortsbeirat 12 begrüßt die im Rahmen der "Vereinbarungen Klimaallianz" vorgesehenen Untersuchungen dahingehend, welche Flächen sich für (weitere) Baumpflanzungen/Waldungen eignen. Keine der beispielhaft aufgezählten Flächen liegt jedoch im Bereich des Ortsbeiratsbezirkes 12. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 12 den Magistrat darum, auch Flächen im Ortsbeirat 12 auf ihr Potenzial zur Arrondierung und Aufwertung von Grünzügen zu prüfen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5640 2020 Die Vorlage OF 527/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12

Altenwohnungen in Kalbach? Eine Pannenserie von 13 Jahren!

05.08.2019 | Aktualisiert am: 22.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2019, OF 467/12 Betreff: Altenwohnungen in Kalbach? Eine Pannenserie von 13 Jahren! Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Warum wurden die Baumaßnahmen an dem als "Altenwohnungen" bezeichneten Bauprojekt "Im Brombeerfeld" nach zuvor schleppendem Verlauf jetzt offenbar eingestellt? 2. Warum verfolgt der Magistrat nicht unter Einsatz seiner rechtlichen Möglichkeiten und mit mehr Engagement die Umsetzung seiner wohnungspolitischen Ziele und hat nicht längst wegen Vertragsverletzungen die Rückübertragung des Grundstücks eingeleitet? Dies gilt angesichts a) des Bebauungsplans Nr. 469, der seit 1997 die soziale Bindung "Altenwohnungen" für das städtische Grundstück festlegt, b) der M 124 vom 30.6.2006, die die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht mit entsprechender Bauverpflichtung zur Errichtung von Altenwohnungen regelt, c) der Baugenehmigung von 2016, die für 30 Wohnungen erteilt wurde (siehe hierzu auch B 202 vom 16.07.2018) und d) das dem Ortsbeirat als Fertigstellungsfrist mitgeteilte Datum 31.12.2018, siehe B 373 vom 24.11.2017. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein im Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord - für Altenwohnungen ausgewiesenes städtisches Grundstück, nach der Vergabe an einen Investor, innerhalb von 13 Jahren keiner abschließenden Bebauung zugeführt werden kann. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt und der vom Magistrat selbst festgestellten Defizite für seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach entsteht der Eindruck, dass der Magistrat bei der Bewirtschaftung städtischer Grundstücke deutliche Versäumnisse zeigt. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1370 2019 Die Vorlage OF 467/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 2. a. die Worte "die soziale Bindung" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 12

Parkplatz Bezirkssportanlage/Sportanlage Kalbach - #cleanffm

02.06.2019 | Aktualisiert am: 24.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2019, OF 454/12 Betreff: Parkplatz Bezirkssportanlage/Sportanlage Kalbach - #cleanffm Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf dem unteren Parkplatz der Sportanlage Kalbach einen Mülleimer vorzugsweise am Beginn der Straße "Am Hopfenbrunnen" gegenüber der Treppe zur Sportanlage aufzustellen, um den Besucher*innen die Gelegenheit zur richtigen Müllentsorgung zu geben. Begründung: Zu Spielzeiten werden die beiden Parkflächen, die an der Josef-Bautz-Straße durch eine Begrenzung enden, von vielen Besucher*innen genutzt. Um diesen auch die Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung zu geben, bedarf es eines weiteren Mülleimers, ähnlich dem Mülleimer an der Josef-Bautz-Straße oder den Mülleimern im angrenzenden Grünbereich bei den Parkbänken. Somit kann auch Kalbach an der Initiative https://www.fes-frankfurt.de/ueber-fes/wir-in-der-region/cleanffm/ teilhaben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 454/12 tätig zu werden und ein entsprechendes Schreiben an die Verwaltung zu senden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12

Verkehrssicherung In der Wink/Am Brunnengarten

23.05.2019 | Aktualisiert am: 24.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 452/12 Betreff: Verkehrssicherung In der Wink/Am Brunnengarten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten welche verkehrssichernden Maßnahmen an der Kreuzung In der Wink / Am Brunnengarten etabliert werden können. Begründung: Anwohner haben sich in der vergangenen Ortsbeiratssitzung beschwert, dass hier vermehrt über den Bürgersteig gefahren wird. Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden wie man dies in Zukunft sinnvoll vermeiden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4757 2019 Die Vorlage OF 452/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12

Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach e. V. für Pkws sperren

05.02.2019 | Aktualisiert am: 28.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2019, OF 404/12 Betreff: Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach e. V. für Pkws sperren Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße "Am Hopfenbrunnen" zur "Josef-Bautz-Straße" für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Weges muss im Interesse der Landwirte dabei weiterhin möglich bleiben. Aufschließbare Absperrpfosten an der Einmündung zur "Josef-Bautz-Straße" wären ein probates Mittel. Begründung: Die Feldwege nordöstlich des Geländes des FC Kalbach sind beliebt für Fußgänger und Radfahrer, werden aber trotz eindeutiger Beschilderung zunehmend von Pkws als Abkürzung missbraucht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 22.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4339 2019 Die Vorlage OF 404/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße Am Hopfenbrunnen zur Josef-Bautz-Straße für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren ist. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Weges muss im Interesse der Landwirte dabei weiterhin möglich bleiben. Aufschließbare Absperrpfosten nördlich des Parkplatzes der Bezirkssportanlage (FC Kalbach) wären ein probates Mittel. Dies muss unter Einbeziehung des Ortslandwirtes erfolgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12

Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg

04.11.2018 | Aktualisiert am: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 378/12 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z.B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4047 2018 Die Vorlage OF 378/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12

Öffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen

28.03.2018 | Aktualisiert am: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2018, OF 293/12 Betreff: Öffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen Der Magistrat wird gebeten öffentliche Toiletten an der Rewe Filiale in Kalbach ,Lange Meile 33 und an der Lidl Filiale/dem Kebab Haus am Riedberg , Zur Kalbacher Höhe 6 bereitzustellen. Dies sollte bestenfalls in Kooperation mit den jeweiligen Filialen/dem Imbiss realisiert, verantwortet und gewartet werden. (Bitte keine DIXI-Toiletten) Begründung: 1.Um uns und Andere vor ansteckenden Viren und Bakterien zu schützen, gehört das regelmäßige Händewaschen zu einem verantwortungsvollen Umgang, unseren Mitmenschen und uns selbst gegenüber. Vor Allem an öffentlichen Plätzen, an denen Lebensmittel eingenommen werden, sollte die Möglichkeit gegeben sein, sich vor und nach dem Essen die Hände zu waschen. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, ist aber an beiden genannten Orten nicht gegeben. 2. Ebenfalls sollte es selbstverständlich sein, dass Menschen denen Essen und Trinken geboten wird, auch ein gang zur Toilette möglich ist. Doch auch diese sind an zuvor erwähnten öffentlichen Plätzen nicht vorzufinden. DIXI-Toiletten sind für Kinder, körperlich beeinträchtigte und ältere Menschen nur schwierig zu handhaben und sollten daher nur als aller letztes Mittel in frage kommen. Die Toiletten sollten barrierefrei zu erreichen sein. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 293/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12

Wohnungen mit Sozial- und insbesondere Belegungsbindung für Senioren in Kalbach schaffen

27.02.2018 | Aktualisiert am: 24.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2018, OF 273/12 Betreff: Wohnungen mit Sozial- und insbesondere Belegungsbindung für Senioren in Kalbach schaffen Der Magistrat wird gebeten, ein Bauvorhaben in Kalbach zu entwickeln, das mit einer Belegungsbindung für Senioren verbunden ist. Zudem wird der Magistrat um Auskunft gebeten, inwieweit sich der Bestand an Belegungsrechten seit 2016 (ST 1163 vom 02.09.2016) verändert hat. Begründung: Mit großer Enttäuschung musste der Ortsbeirat am 26.01.2018 zur Kenntnis nehmen, das wider Erwarten Im Brombeerfeld kein Bauvorhaben mit einer Belegungsbindung für Senioren erfolgt, sondern lediglich ein seniorengerechtes Bauvorhaben zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt wird. Ein interfraktioneller Antrag zur Aufklärung der Hintergründe wurde gestellt. Nach wie vor ist aber ein großer Bedarf an Sozial- und insbesondere Altenwohnungen im Stadtteil Kalbach vorhanden dem seitens der Stadt Frankfurt am Main in angemessener Weise begegnet werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 273/12 wird bis zur Vorlage einer Antwort auf die Anregung OA 230 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3659 2018 Die Vorlage OF 273/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz der Begründung nach dem Wort "gestellt" wie folgt ergänzt wird: "(OA 230 und B 202)." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 12

Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach: Fehlende seniorengerechte Wohnungen Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373

23.02.2018 | Aktualisiert am: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.02.2018, OA 230 entstanden aus Vorlage: OF 264/12 vom 09.02.2018 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach: Fehlende seniorengerechte Wohnungen Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 373 dient mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis, dass ergänzend die sich aus den Widersprüchen zwischen den Angaben des Magistrats und der tatsächlichen Bauausführung ergebenden nachfolgenden Fragen beantwortet werden: 1. Wie sieht der Magistrat die im Erbbauvertrag für das städtische Grundstück "Im Brombeerfeld" angeblich festgelegte Verpflichtung zur Errichtung von Altenwohnungen erfüllt, obwohl die ausführende Baugesellschaft erklärt, auf dem betreffenden städtischen Grundstück 30 Wohnungen mit Größen von 80 bis 120 Quadratmetern als frei finanzierte und vermietbare Wohnungen ohne Mietpreisbindung für Mieter aller Altersgruppen zu errichten? 2. Wie sieht der Magistrat die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 469 - Kalbach-Nord von 1997 erfüllt, die für das betreffende Grundstück folgende Auflage ausweist : "Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf. Es sind nur Altenwohnungen zulässig."? Wurde von dieser Festsetzung im Baugenehmigungsverfahren eine Abweichung oder Befreiung erteilt? 3. Warum gab es für den Magistrat keine Möglichkeit, entsprechend seinen derzeitigen politischen Zielsetzungen zur Schaffung von sozialem Wohnungsbau, das Grundstück "Im Brombeerfeld" in Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften zu vergeben, um ausschließlich für ältere Personen geförderten Wohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu errichten, wenn der Erbbauvertrag entsprechend dem Bericht B 373 erst am 17.08.2012 abgeschlossen wurde? Begründung: Der 1995 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Regelung, für ältere Bürgerinnen und Bürger mit mittlerem Einkommen geförderte Wohnungen zu schaffen und zu vermitteln, wurde anscheinend mit der Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord entsprochen. Damit hätte dem schon lange vom Magistrat selbst erklärten Fehlbedarf an Altenwohnungen im Stadtteil Kalbach abgeholfen werden können. Erst 20 Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 469 kommt es auf dem in städtischem Besitz befindlichen Grundstück mit ca. 3.000 Quadratmetern scheinbar zur Ausführung der seit vielen Jahren angekündigten Errichtung von den im Stadtteil Kalbach bisher völlig fehlenden Altenwohnungen. Enttäuschend wurde dem Ortsbeirat jedoch von dem Vertreter des Bauherren mitgeteilt, dass mit dem jetzigen Baubeginn keine Altenwohnungen errichtet, sondern lediglich barrierefrei zugängliche Wohnungen erstellt werden, die nach marktüblichen Preisen ohne Einschränkungen auf bestimmte Personengruppen frei nach marktüblichen Konditionen vermietet werden. Auf Unverständnis stößt deshalb, dass trotz aller Ankündigungen des Magistrats, im Stadtteil Kalbach Altenwohnungen zu errichten, diese Möglichkeit auf dem städtischen Grundstück "Im Brombeerfeld" völlig außer Acht gelassen wurde. Enttäuschend ist feststellbar, dass die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und die Verpflichtungen des Magistrats entsprechend dem Magistratsvortrag M 124 vom 30.06.2006 von der Verwaltung anscheinend missachtet wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.07.2018, B 202 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3659 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.02.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.03.2018, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage B 373 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 230 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 373 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 230 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 373 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 230 = Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 373 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 230 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2512, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 64 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12

Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen

09.02.2018 | Aktualisiert am: 05.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2018, OF 264/12 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 373/2017 wird mit der Maßgabe als Zwischenbericht beschlossen, dass ergänzend die sich aus den Widersprüchen zwischen den Angaben des Magistrats und der tatsächlichen Bauausführung ergebenden nachfolgenden Fragen beantwortet werden. 1. Wie sieht der Magistrat die im Erbbauvertrag für das städtische Grundstück "Im Brombeerfeld" angeblich festgelegte Verpflichtung zur Errichtung von Altenwohnungen erfüllt, obwohl die ausführende Baugesellschaft erklärt, auf dem betreffenden städtischen Grundstück 30 Wohnungen mit Größen von 80-120 qm, als frei finanzierte und vermietbare Wohnungen ohne Mietpreisbindung für Mieter aller Altersgruppen zu errichten? 2. Wie sieht der Magistrat die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 469 "Kalbach- Nord" von 1997 erfüllt, die für das betreffende Grundstück folgende Auflage ausweist: "Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf. Es sind nur Altenwohnungen zulässig." Wurde von dieser Festsetzung im Baugenehmigungs- verfahren eine Abweichung oder Befreiung erteilt. 3. Warum gab es für den Magistrat keine Möglichkeit, entsprechend seinen derzeitigen politischen Zielsetzungen zur Schaffung von sozialem Wohnungsbau, das Grundstück "Im Brombeerfeld" im Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften zu vergeben, um ausschließlich für ältere Personen geförderten Wohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu errichten, wenn der Erbbauvertrag entsprechend dem Bericht B 373 erst am 17.8.2012 abgeschlossen wurde. Begründung: Der 1995 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Regelung, für ältere Bürgerinnen und Bürger mit mittlerem Einkommen geförderte Wohnungen zu schaffen und zu vermitteln, wurde anscheinend mit der Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 469 "Kalbach-Nord" entsprochen. Damit hätte dem schon lange vom Magistrat selbst erklärten Fehlbedarf an Altenwohnungen im Stadtteil Kalbach abgeholfen werden können. Erst 20 Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 469 kommt es auf dem in städtischem Besitz befindlichen Grundstück von ca. 3000 qm, scheinbar zur Ausführung der seit vielen Jahren angekündigten Errichtung von den im Stadtteil Kalbach bisher völlig fehlenden Altenwohnungen. Enttäuschend wurde dem Ortsbeirat jedoch von dem Vertreter des Bauherren mitgeteilt, dass mit dem jetzigen Baubeginn keine Altenwohnungen errichtet werden, sondern lediglich barrierefrei zugängliche Wohnungen erstellt werden, die nach marktüblichen Preisen ohne Einschränkungen auf bestimmte Personengruppen, frei nach marktüblichen Konditionen vermietet werden. Auf Unverständnis stößt deshalb, dass trotz aller Ankündigungen des Magistrats, im Stadtteil Kalbach Altenwohnungen zu errichten, diese Möglichkeit auf dem städtischen Grundstück "Im Brombeerfeld" völlig außer Acht gelassen wurde. Enttäuschend ist feststellbar, dass die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und die Verpflichtungen des Magistrats, entsprechend dem Magistratsvortrag M 124 vom 30.6.2006, von der Verwaltung anscheinend missachtet wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 230 2018 1. Die Vorlage B 373 dient unter Hinweis auf OA 230 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 264/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12

Altkleidercontainer Riedberg und Am Martinszehnten

21.10.2017 | Aktualisiert am: 09.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2017, OF 225/12 Betreff: Altkleidercontainer Riedberg und Am Martinszehnten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Aufstellung der Altkleidercontainer an den Standorten Altenhöferallee/Ecke Adam-Schmelzer-Weg und Max-Holder-Straße/Ecke Wilhelm-Gutbrod-Straße genehmigt ist. Sofern dies nicht der Fall sein, hat der Magistrat für die Beseitigung Sorge zu tragen. Begründung: Die Aufstellung eines Altkleider- und Schuhcontainers auf der zweiten Sportfläche Riedberg Altenhöferallee, einer städtischen Fläche, zieht inzwischen gelegentlich Berge von Müllsäcken an. Dies gilt ebenfalls für den Container Max-Holder-Straße/Ecke Wilhelm-Gutbrod-Straße. All diese Container hinlassen ein unschönes und verwildertes Erscheinungsbild. Daher ist eine Beseitigung gegebenenfalls zu prüfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 03.11.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2302 2017 Die Vorlage OF 225/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12

Verkehrssituation in der Straße Am Brunnengarten - Ortstermin durchführen

05.09.2017 | Aktualisiert am: 21.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2017, OF 217/12 Betreff: Verkehrssituation in der Straße Am Brunnengarten - Ortstermin durchführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter, Anwohnern und des Ortsbeirats in der Straße "Am Brunnengarten" durchzuführen, mit dem Ziel, die Verkehrssituation vor Ort zu beurteilen und eventuell Mittel zu finden, um den ruhenden und fließenden Verkehr geordnet zu gestalten. Begründung: Bereits seit geraumer Zeit äußern sich Anwohner der Straße "Am Brunnengarten" in Kalbach über zunehmende Durchgangsverkehre, Parken in Einmündungsbereichen und Ein- und Ausfahrten sowie rechtswidrige und gefährliche Ausweichfahrten über Gehwege. Beispielsweise wird die Ein- und Ausfahrt des in der Straße befindlichen landwirtschaftlichen Betriebs regelmäßig so zugeparkt, dass die Zu-/Ausfahrt mit landwirtschaftlichem Gerät nicht möglich ist. Halter parkender Fahrzeuge müssen mühsam ausfindig gemacht werden. Die Situation sollte vor Ort beurteilt werden, und auch eine Lösung findet man am besten vor Ort. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 15.09.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 217/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12

Nachbesserung der „Rechts-vor-Links“-Regelung in der Straße Lange Meile

05.09.2017 | Aktualisiert am: 09.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2017, OF 230/12 Betreff: Nachbesserung der "Rechts-vor-Links"-Regelung in der Straße Lange Meile Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bestehende "rechts-vor-links"-Regelung in der Langen Meile durch Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen zu verdeutlichen. Begründung: Die Lange Meile ist eine Straße im nördlichen Bereich des Stadtteils Kalbach (Tempo 30-Zone) in der die "rechts-vor-links"-Regelung greift. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es in diesen Bereichen grundsätzlich keine gesonderte Beschilderung oder Markierung bedarf. Leider ist in der genannten Straße häufig festzustellen, dass Verkehrsteilnehmer die bestehende Vorfahrtsregelung missachten, insbesondere, wenn sie die Lange Meile ortseinwärts fahren, die leicht abschüssig ist. Dadurch kommt es wiederholt zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 03.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2304 2017 Die Vorlage OF 230/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 3 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12

Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus

04.08.2017 | Aktualisiert am: 23.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2017, OF 199/12 Betreff: Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Radwegequerung an der Josef-Bautz-Straße in Richtung der Bezirkssportanlage Hopfenbrunnen und am Ende der Straße Am Hopfenbrunnen hinter der Bezirkssportanlage, Hinweisschilder auf die Zielorte Oberursel und Bad Homburg mit Kilometerangaben aufzustellen. Ebenso sollte eine Radwegebeschilderung mit Hinweis auf die Nachbarstädte an der Straßenkreuzung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee vorgenommen werden. Begründung: Während die Radwegebeschilderung jenseits der Gemarkungsgrenze auf Oberurseler und Bad Homburger Gebiet sehr umfangreich ist, fehlt auf Frankfurter Seite jeglicher Hinweis auf die Radwegeverbindungen in Richtung Taunus. Da das gesamtstädtisch und regional bedeutsame Radroutennetz bereits mit dem Bericht B 108 aus dem Jahr 2014 vom Magistrat vorgestellt wurde, sollte es nach drei Jahren möglich sein, die entsprechenden Fahrradrouten zu beschildern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 18.08.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1979 2017 Die Vorlage OF 199/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 12

Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen

23.06.2017 | Aktualisiert am: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.06.2017, OA 175 entstanden aus Vorlage: OF 175/12 vom 09.06.2017 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Vorgang: OM 1109/12 OBR 12; ST 1288/12; OM 2438/13 OBR 12; ST 1582/13; OA 565/14 OBR 12; B 58/15; V 1448/15 OBR 12; ST 1749/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zur Verwirklichung des Baus von seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach für das im Jahr 2006 mit einer Bauverpflichtung für Altenwohnungen an einen privaten Investor übertragene städtische Erbbaugrundstück Am Wingert eine Rücküberführung einzuleiten, da die letzte gesetzte Frist zum März 2015 nicht eingehalten wurde. Die bereits im Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58, angekündigten juristischen Schritte bei Vertragsverletzung sind endlich umzusetzen. Auf dem Grundstück sind nach der Rücküberführung mit städtischen oder stadtnahen Wohnungsgesellschaften, im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus, seniorengerechte Wohnungen zu errichten. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein im Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord - für Altenwohnungen ausgewiesenes städtisches Grundstück in einem Zeitraum von elf Jahren keiner Bebauung zugeführt wird. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt und der vom Magistrat selbst festgestellten Defizite für seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach entsteht der Eindruck, dass der Magistrat bei der Bewirtschaftung städtischer Grundstücke deutliche Versäumnisse zeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1109 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1288 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2438 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1582 Anregung vom 10.10.2014, OA 565 Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58 Auskunftsersuchen vom 11.09.2015, V 1448 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1749 Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 Bericht des Magistrats vom 16.07.2018, B 202 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.06.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 175 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1625, 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.08.2017 Aktenzeichen: 64 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12

Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen

09.06.2017 | Aktualisiert am: 28.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2017, OF 175/12 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Vorgang: OM 1109/12 OBR 12; ST 1288/12; OM 2438/13 OBR 12; ST 1582/13; OA 565/14 OBR 12; B 58/15; V 1448/15 OBR 12; ST 1749/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zur Verwirklichung des Baus von seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach, für das im Jahr 2006 mit einer Bauverpflichtung für Altenwohnungen an einen privaten Investor übertragene städtische Erbbaugrundstück Am Wingert, eine Rücküberführung einzuleiten, da die gesetzte letzte Frist zum März 2015 nicht eingehalten wurde. Die bereits vom Magistrat mit dem Bericht B 58 vom 16.2.15 angekündigten juristischen Schritte bei Vertragsverletzung sind endlich umzusetzen. Auf dem Grundstück sind nach der Rücküberführung mit städtischen oder stadtnahen Wohnungsgesellschaften im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus seniorengerechte Wohnungen zu errichten. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar warum ein im Bebauungsplan Nr. 469 Kalbach-Nord für Altenwohnungen ausgewiesenes städtisches Grundstück in einem Zeitraum von 11 Jahren keiner Bebauung zugeführt wird. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt und vom Magistrat selbst festgestellten Defiziten für seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach, entsteht der Eindruck, dass der Magistrat bei der Bewirtschaftung städtischer Grundstücke deutliche Versäumnisse zeigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1109 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1288 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2438 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1582 Anregung vom 10.10.2014, OA 565 Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58 Auskunftsersuchen vom 11.09.2015, V 1448 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1749 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 23.06.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 175 2017 Die Vorlage OF 175/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12

Sitzbänke in städtischen Grünanlagen Kalbach-Riedberg

31.01.2017 | Aktualisiert am: 20.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2017, OF 131/12 Betreff: Sitzbänke in städtischen Grünanlagen Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird beauftragt, die drei Sitzbänke am Standort der historischen Krutzenkirche und die Bank am alten Kalbacher Rathaus ins tandzusetzen. Des Weiteren ist der Anstrich der Sitzbänke entlang der Grünfläche Im Brombeerfeld zu überprüfen. Diese Maßnahmen sind aus dem Ortsbeirats-Budget mit einem Betrag in Höhe von 1500 Euro zu finanzieren. Auf der Grünfläche an der Einmündung des Weges Am Schlittenberg in den südlichen Ortsrandweg sind entsprechend des Ortsbeiratsbeschlusses vom 16.01.2015, OM 3767, zwei Sitzbänke aufzustellen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeirats-Budget in Höhe von 1000 Euro zu finanzieren. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 17.02.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 65 2017 Die Vorlage OF 131/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF

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Antrag Ortsbeirat 12

Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen

09.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2017, OF 122/12 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach/Riedberg dahingehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße / Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegerverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegerverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - An der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Allee / Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu F-Kalbach auch "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung Lange Meile / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - Auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "Kalbach" zu entfernen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1164 2017 Die Vorlage OF 122/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter den Punkten 3. und 4. der Aufzählung die Worte "Solmser Straße" durch "L 3019" ersetzt werden und der Punkt 5. der Aufzählung folgenden Wortlaut erhält: "auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12

Hinweisschilder zum Skatepark „Am Martinszehnten“

20.10.2016 | Aktualisiert am: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 92/12 Betreff: Hinweisschilder zum Skatepark "Am Martinszehnten" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten - wie für Sportanlagen üblich - Hinweisschilder für den Skatepark "Am Martinszehnten" z. B. im Bereich der Heinrich-Lanz-Allee/Ecke zur K 824 und der L 3019 Einfahrt in die Josef-Bautz-Straße (Kreuzung Lange Meile) aufzustellen. Begründung: Trotz des Vorhandenseins von Navigationsgeräten verfügen nicht alle Jugendlichen darüber. Daher ist - wie bei Sportanlagen üblich - auch hierfür von Seiten der Stadt für eine gute Ausschilderung Sorge zu tragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 895 2016 Die Vorlage OF 92/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12

Errichtung eines integrativen Kindergartens in der Reithalle Kastanienhof, Josef-Bautz-Straße 4

15.04.2016 | Aktualisiert am: 09.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2016, OF 14/12 Betreff: Errichtung eines integrativen Kindergartens in der Reithalle Kastanienhof, Josef-Bautz-Straße 4 Der Magistrat wird gebeten, seine aus Gründen des Landschaftsschutzes ablehnende Stellungnahme ST 1267 vom 31.8.2015, zur Errichtung einer Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik auf dem Reiterhof Josef-Bautz-Straße 4 zu überdenken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei dem seit 45 Jahren bestehenden Verein VzF Taunus weiterhin Interesse zur Errichtung der integrativen Kindertagessstätte besteht und der Verein seit 2008 die Reitanlage und Reithalle des Kastanienhofs in Kalbach nutzt. Die für die Kindertagesstätte angedachten Räumlichkeiten sollen nicht in einem erst neu zu errichtenden Gebäude geschaffen werden, sondern die Gebäudeflächen bestehen bereits in der Reithalle und sind derzeit ohne Nutzung. Auch die Zufahrt zu dem Grundstück und ausreichende Parkplätze sind bereits vorhanden. Auf dem benachbarten Grundstück, das gleichfalls in dem Landschaftsschutzgebiet liegt, wurde im Sinne einer pragmatischen Lösung in der Zwischenzeit eine Pension genehmigt. Es wird erwartet, dass der Magistrat im Sinne einer Gleichbehandlung auch für die Errichtung des integrativen Kindergartens eine positive Lösung findet, zumal es sich bei dem Verein um eine soziale Einrichtung handelt. Begründung: Das Anliegen des Vereins hat im Stadtparlament in den Jahren 2013 -2015 eine breite Unterstützung gefunden. Gleichwohl wurde eine Genehmigung des Bauantrags unter Verweis auf die Lage im Landschaftschutzgebiet verweigert. Die zwischenzeitlich gefundene Lösung für die Nutzung ehemals landwirtschaftlicher Gebäude auf dem Nachbargrundstück, das ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet liegt, und die im Geltungsbereich des Grüngürtels vorgenommene Ausnahmeregelung zur Errichtung von Wohngebäuden lässt hoffen, dass der Magistrat bereit ist, seine bisherige ablehnende Haltung zu überdenken. Der Schwerpunkt des Vereins liegt in der Förderung und Betreuung von behinderten und benachteiligten Menschen. Bisher betreibt der Verein bereits elf integrative Kindertagesstätten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 21 2016 Die Vorlage OF 14/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und BFF; CDU, SPD und FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12

Straßenbeschilderung Riedberg und Kalbach

02.01.2016 | Aktualisiert am: 29.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2016, OF 528/12 Betreff: Straßenbeschilderung Riedberg und Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Straßenverkehrsamt mit folgendem Inhalt zu schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, von Anwohnern des Riedbergs und auch Kalbachs wurden der Ortsbeirat 12 angesprochen, dass das Schild Stiftung-Waisenhaus-Weg mit den Haunummern 1-43 versehen ist, aber eine Nr. 43 nicht existiert und daher in 41 zu ändern ist. Ferner steht an der Kreuzung "Am Hopfenbrunnen" gegenüber der Straße "In der Wink" das Straßenschild "Am Brunnengarten Nr. 25" sowie "18?-20" (s. Anlage). Da es keine Hausnummer 25 sowie 18?- 20 Richtung Bezirkssportanlage Kalbach gibt, ist dieses zu entfernen. Ferner steht an der Kreuzung "In der Wink"/"Am Brunnengarten" das Straßenschild "Am Brunnengarten 18 + 25" (s. Anlage). Auch hier gibt es die Anschrift nicht und ist zu entfernen. Weiterhin ergibt sich aus dem letzten Schild "Am Brunnengarten 11-15". Da die Straße jedoch mit dem Kinder- und Jugendhaus unter der Nr. 19 endet, ist das Schild abzuändern in "Am Brunnengarten 11-19" Begründung: Straßenschilder dienen der Orientierung und sollten korrekt sein. Wenn diese Adressen nicht existieren, sind sie abzuändern oder zu demontieren. Auf der anderen Seite sind seit Jahren bestehende Einrichtungen auch aufzuführen. Dies ermöglicht auch Rettungsdiensten, deren Navigationssysteme auch Ungenauigkeiten aufweisen können, das Ziel schnellstmöglich zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 12 am 22.01.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass sich die zuständige Stadtbezirksvorsteherin bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12

Barrierefreien Zugang zur neu errichteten Brücke in Kalbach schaffen

18.11.2015 | Aktualisiert am: 15.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2015, OF 509/12 Betreff: Barrierefreien Zugang zur neu errichteten Brücke in Kalbach schaffen Der Magistrat wird gebeten, den Fuß- und Radweg entlang der Straße "Im Brombeerfeld" in Höhe der neuen Brücke über die L 3019 in einem ausreichenden Maß so umzugestalten, dass ein Passieren dieses Teilstückes und Erreichen der Brücke auch beispielsweise mit einem Rollstuhl oder Rollator mühelos bewerkstelligt werden kann. Begründung: Während die Brücke so angelegt wurde, dass sie auch von mobilitätseingeschränkten Menschen sehr gut nutzbar ist, geht der asphaltierte Weg dorthin wenige Meter vor der Brücke in einen Pflastersteine-Belag über, der für diese Personen nur sehr schwer zu überwinden ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 11.12.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4851 2015 Die Vorlage OF 509/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor folgender Satz angefügt wird: "Ebenso sollten die Ruhebänke barrierefrei erreicht werden können." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12

Mülleimer in den Grünanlagen Kalbach-Riedberg

25.09.2015 | Aktualisiert am: 20.10.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2015, OF 495/12 Betreff: Mülleimer in den Grünanlagen Kalbach-Riedberg Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Grünflächenamt zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, wiederholt hat der Ortsbeirat 12 in den vergangenen Jahren auf die von Tieren verstreuten Abfälle in den Grünanlagen in Kalbach und Riedberg aufmerksam gemacht und die Anschaffung von Mülleimern mit Deckeln angeregt. Deshalb nimmt der Ortsbeirat mit Freude zur Kenntnis, dass diese Anregung jetzt aufgegriffen wurde und das Grünflächenamt neue Mülleimer mit festen Deckeln bestellen will. Der Ortsbeirat bittet schon jetzt, bei der Auswahl der Standorte die Grünflächen in der Stadtrandlage in Kalbach und am Riedberg zu berücksichtigen. Besonders im Kätcheslachpark, Bonifatiuspark und im Topografischen Weg sind oft verstreute Müllreste an bestehenden Mülleimern anzutreffen, ebenso in der Grünfläche der Weingärtenanlage und entlang der Nordostseite des Baugebiets Kalbach-Nord. Der Ortsbeirat 12 hofft, dass an den vorgeschlagenen Standorten ein Austausch der Mülleimer vorgenommen werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 09.10.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 495/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12

Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet?

29.08.2015 | Aktualisiert am: 16.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2015, OF 476/12 Betreff: Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet? Vorgang: OM 2438/13 OBR 12; ST 1582/13; OA 565/14 OBR 12; B 58/15 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob mit Fristende März 2015 ein Bauantrag für den Bau von seniorengerechten Wohnungen in Kalbach im Bereich "Lange Meile" vorliegt, oder ob die Frist zur Antragstellung nicht eingehalten wurde und der Magistrat nun endlich juristische Schritte einleitet, um das Erbbaugrundstück wieder in städtischen Besitz zu nehmen. Begründung: Trotz Bauverpflichtung ist das für Seniorenwohnungen ausgewiesene Grundstück seit vielen Jahren ungenutzt, obwohl in Kalbach eine starke Nachfrage nach altengerechten Wohnungen besteht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2438 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1582 Anregung vom 10.10.2014, OA 565 Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 11.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1448 2015 Die Vorlage OF 476/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12

Gehwege von Unkraut befreien und Straßenbegleitgrün besser pflegen

27.08.2015 | Aktualisiert am: 16.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2015, OF 477/12 Betreff: Gehwege von Unkraut befreien und Straßenbegleitgrün besser pflegen Der Magistrat wird gebeten, das Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach zu verbessern. Hierzu soll geprüft werden, ob die Pflegeverträge, die der Magistrat mit der FES GmbH und Privatunternehmern abschließt, in ausreichendem Maße und mit entsprechender Häufigkeit erfüllt werden. Begründung: Es ist vermehrt zu beobachten, dass im Stadtteil Kalbach einzelne Grünflächen und Straßenzüge augenscheinlich nicht hinreichend gepflegt werden. Zu den vertraglich festgelegten Leistungen der FES GmbH, die mit der Straßenreinigung beauftragt ist, gehört es, Wildwuchs auf Gehwegen zu entfernen. Teilweise wächst das Unkraut jedoch kniehoch und stellt eine Unfallgefahr dar. Die Grünflächen, aber auch Treppen und Straßen, wirken durch den starken Bewuchs mit Unkraut äußerst ungepflegt und verwahrlost. Beispielhaft seien hier die Straße Im Brombeerfeld, die Treppenaufgänge An der Wellenburg und Am Schlittenberg genannt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, ob die beauftragten Firmen den Pflegeauftrag gemäß ihrer Verträge erfüllen beziehungsweise ob die Pflegeintervalle verkürzt werden müssen, um ein gepflegtes Ortsbild zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 11.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4501 2015 Die Vorlage OF 477/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antrag um den Riedberg erweitert wird. Als Beispiel dient hier der kleine Platz hinter dem Lidl. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12

Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach

22.11.2014 | Aktualisiert am: 16.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2014, OF 404/12 Betreff: Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die bestehende, aber kaum noch sichtbare, Fahrbahnmarkierung mit der großen Ziffer 30 im Einfahrtsbereich Am Weißkirchener Berg zu erneuern. Während die Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich Kalbacher Hauptstraße noch sehr gut erhalten ist, wurde es versäumt, nach der Erneuerung der Oberfläche der Straße Lange Meile eine entsprechende Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich aufzubringen, weshalb diese Markierung nachträglich auszuführen ist. Begründung: Der Stadtteil Kalbach ist vollständig als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Ursprünglich wurden die Einfahrtsbereiche mit den sogenannten "Stellvertretern" (inzwischen entfernt) und der Ziffer 30 auf der Straßenoberfläche markiert. Alle drei Einfahrtsbereiche zweigen von der Landesstraße L 3019 ab, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 70 gilt. Da im Bereich Am Weißkirchener Berg auf Grund der Gefällstrecke die Neigung zu höheren Geschwindigkeiten besteht, bittet der Ortsbeirat um die Erneuerung bzw. Ergänzung der Fahrbahnmarkierung. Eine Unzulässigkeit dieser straßenbehördlichen Anordnung dürfte auf Grund der früheren Anordnung der Kennzeichnung ausgeschlossen sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3724 2014 Die Vorlage OF 404/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Einfahrtsbereich Talstraße mit aufgenommen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 12

Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach

10.10.2014 | Aktualisiert am: 28.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2014, OA 565 entstanden aus Vorlage: OF 386/12 vom 17.09.2014 Betreff: Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach Vorgang: OM 2438/13 OBR 12; ST 1582/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. zur Verwirklichung des Baus von seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach die Verletzungen des Erbbaurechts für das Grundstück im Bereich Lange Meile nicht weiterhin tatenlos hinzunehmen, sondern vom Heimfallrecht Gebrauch zu machen und einen geeigneteren Erwerber zu suchen, der zeitnah in der Lage ist, die Festsetzungen des Bebauungsplans zu erfüllen; 2. dem Ortsbeirat über den Fortgang dieses Verfahrens zu berichten. Begründung: Zur letzten Nachfrage des Ortsbeirats vom 30.08.2013, OM 2438, warum trotz mehrjährigem Zeitverzug und der Verletzung der Bauverpflichtung keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet werden, teilte der Magistrat mit der Stellungnahme vom 18.11.2013, ST 1582, mit, dass mit dem Bauherrn Beratungen stattfanden und ihm empfohlen wurde, eine Bauvoranfrage zu stellen. Zur Bitte des Ortsbeirats, wegen der nicht erfüllten Bauverpflichtung das Heimfallrecht auszuüben, erging keine Antwort. Es entsteht der Eindruck, dass im Magistrat kein Interesse an dem Bau von dringend benötigten seniorengerechten Wohnungen besteht und die dafür bereitstehenden Grundstücke ungenutzt bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2438 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1582 Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58 Antrag vom 29.08.2015, OF 476/12 Auskunftsersuchen vom 11.09.2015, V 1448 Antrag vom 09.06.2017, OF 175/12 Anregung vom 23.06.2017, OA 175 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 15.10.2014 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung der KAV am 03.11.2014, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage OA 565 wird zugestimmt. 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.11.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 565 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5230, 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 10.11.2014 Aktenzeichen: 51

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12

Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach

17.09.2014 | Aktualisiert am: 24.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2014, OF 386/12 Betreff: Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zur Verwirklichung des Baus von seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach, die Verletzungen des Erbbaurechts für das Grundstück im Bereich Lange Meile nicht weiterhin tatenlos hinzunehmen, sondern vom Heimfallrecht Gebrauch zu machen und einen geeigneteren Erwerber zu suchen, der zeitnah in der Lage ist die Festsetzungen des Bebauungsplans zu erfüllen. Dem Ortsbeirat ist über den Fortgang dieses Verfahrens zu berichten. Begründung: Zur letzten Nachfrage des Ortsbeirats vom 30.8.2013, OM 2438, warum trotz mehrjährigem Zeitverzug und der Verletzung der Bauverpflichtung keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet werden, teilte der Magistrat mit der ST 1582 vom 18.11.2013 mit, dass mit dem Bauherrn Beratungen stattfanden und ihm empfohlen wurde eine Bauvoranfrage zu stellen. Zur Bitte des Ortsbeirats wegen der nicht erfüllten Bauverpflichtung das Heimfallrecht auszuüben, erging keine Antwort. Es entsteht der Eindruck, dass im Magistrat kein Interesse an dem Bau von dringend benötigten seniorengerechten Wohnungen besteht und die dafür bereitstehenden Grundstücke ungenutzt bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 565 2014 Die Vorlage OF 386/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12

Ertüchtigung der Straße .In der Wink.

03.02.2014 | Aktualisiert am: 01.04.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2014, OF 332/12 Betreff: Ertüchtigung der Straße "In der Wink" Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrbahnbelag des westlichen Teils der Straße "In der Wink" zwischen Am Hopfenbrunnen und Am Brunnengarten zu sanieren und einen Gehweg einzurichten. Aufgrund der begrenzten Verkehrsfläche sind dabei mögliche Veränderungen der Verkehrsführung (z.B. Einrichtungsverkehr) zu berücksichtigen. Begründung: Die Ertüchtigung der Straße "In der Wink" mit einem Gehweg wurde bereits mit der OM 2793 vom 28.11.2008 einstimmig vom Ortsbeirat gefordert. Der Magistrat lehnte dies in seiner Stellungnahme ST 217 vom 27.01.2009 mit Bezug auf eine ablehnende Haltung bei Anwohnern ab. Der Ortsbeirat greift den Sachverhalt erneut auf, da aktuell nicht nur Straßenschäden vorhanden sind, die es zu beseitigen gilt, sondern auch eine zunehmende Benutzung der Straße "In der Wink" feststellbar ist. In Folge der begrüßten Ertüchtigung der Straßen Lange Meile und Am Brunnengarten in 2013 sowie der vom Ortsbeirat begrüßten Ansiedlung des REWE-Marktes in der Langen Meile in 2013, wird die Straße "In der Wink" verstärkt von Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen jeder Art als Verbindung zwischen der Langen Meile/Umgehungsstraße L 3019 und der Straße Am Hopfenbrunnen mit dem Fußballgelände des FC Kalbach genutzt. Der Zustand der Straße trägt weder dem Verkehrsaufkommen noch der gleichzeitigen Nutzung der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer Rechnung. Insbesondere Fußgänger sind gefährdet. Im Sinne aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner sind hier bauliche Maßnahmen erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 21.03.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3014 2014 Die Vorlage OF 332/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrbahnbelag des westlichen Teils der Straße In der Wink zwischen Am Hopfenbrunnen und Am Brunnengarten zu sanieren. Aufgrund der begrenzten Verkehrsflächenbreite empfiehlt der Ortsbeirat den Verzicht auf eine durchgängige Verbreiterung. Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Verkehrsfläche niveaugleich auszubauen und als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: In Folge der begrüßten Ertüchtigung der Straßen Lange Meile und Am Brunnengarten in 2013 sowie der vom Ortsbeirat begrüßten Ansiedlung des REWE-Marktes in der Langen Meile in 2013, wird die Straße In der Wink verstärkt von Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen jeder Art als Verbindung zwischen der Langen Meile/Umgehungsstraße L 3019 und der Straße Am Hopfenbrunnen mit dem Fußballgelände des FC Kalbach genutzt. Der Zustand der Straße trägt weder dem Verkehrsaufkommen noch der gleichzeitigen Nutzung der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer Rechnung. Insbesondere Fußgänger sind gefährdet. Im Sinne aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner sind hier bauliche Maßnahmen erforderlich." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12

Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern

18.08.2013 | Aktualisiert am: 11.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2013, OF 262/12 Betreff: Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern Der Magistrat wird gebeten, das Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach zu verbessern. Hierzu soll geprüft werden, ob die Pflegeverträge, die der Magistrat mit Privatunternehmern abschließt, in ausreichendem Maße und mit entsprechender Häufigkeit erfüllt werden. Begründung: Es ist vermehrt zu beobachten, dass im Stadtteil Kalbach einzelne Grünflächen und Straßenzüge augenscheinlich nicht hinreichend gepflegt werden. Die Grünflächen, aber auch Treppen und Straßen wirken durch den starken Bewuchs mit Unkraut äußert ungepflegt und verwahrlost. Beispielhaft seien hier der Wendehammer in der Straße "Zum Bergwerk", die Treppen "An der Wellenburg" und "Am Schlittenberg", der Eingang zum Kalbacher Stadtpark von der "Kalbacher Hauptstraße" und die Ecke "Kalbacher Hauptstraße"/"Lange Meile" genannt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, ob die beauftragten Firmen den Pflegeauftrag gemäß ihrem Vertrag erfüllen bzw. ob die Pflegeintervalle verkürzt werden müssen, um ein gepflegtes Ortsbild zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 30.08.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2436 2013 Die Vorlage OF 262/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 12

Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“, Teilbereich Kalbach

19.04.2013 | Aktualisiert am: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.04.2013, OA 370 entstanden aus Vorlage: OF 223/12 vom 06.04.2013 Betreff: Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Teilbereich Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets in der Stadt Frankfurt dergestalt zu korrigieren, dass im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten die vier großflächigen, teils landwirtschaftlich und gewerblich genutzten Betriebe mit ihren Betriebsgrundstücken nicht mehr der Landschaftsschutzverordnung unterliegen und Nutzungsänderungen dieser genehmigten baulichen Anlagen nicht mehr unter Bezug auf das Landschaftsschutzgebiet abgelehnt werden können, wie kürzlich bei der Beantragung eines integrativen Kindergartens als Ergänzung einer reittherapeutischen Anlage geschehen. Der Magistrat wird darauf hingewiesen, dass für private Einrichtungen die gleichen Grundsätze angewendet werden sollten, die der Magistrat bezüglich des städtischen Grundstücks des alten Flugplatzes Kalbach/Bonames getroffen hat, auf dem die Gebäude des Tower-Cafés und die davor liegenden Freiflächen nicht den Bestimmungen des Landschaftsschutzgebiets unterzogen werden. Begründung: Die im Mai 2010 erlassene Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet der Stadt Frankfurt erstreckt sich im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten auf mehrere Betriebseinrichtungen, von denen zwei Betriebe mit großflächigen Hallenbauten und Wohnhäusern erst kurz vor Festlegung des Landschaftsschutzgebiets errichtet wurden. Obwohl Baumaßnahmen innerhalb von rechtmäßig errichteten Gebäuden nach § 5 (1) Ziffer 13 Landschaftsschutzverordnung keiner Genehmigung nach der Landschaftsschutzverordnung bedürfen, hat man die Errichtung eines integrativen Kindergartens innerhalb eines bestehenden Gebäudes vorrangig aus Gründen des Landschaftsschutzes versagt. Die im Übrigen zur Ablehnung angeführten Brandschutzbestimmungen sind infrage zu stellen, da für die bestehende Bebauung, sowohl für die Reithalle als auch für die beiden Stallgebäude und das Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten, eine baurechtliche Genehmigung vorliegt, die den positiven Nachweis der Brandschutzbestimmungen beinhaltet. Die begründete Festlegung eines Landschaftsschutzgebiets wird ad absurdum geführt, wenn diese Verordnung auf den Flächen genehmigter baulicher Anlagen mit großflächiger Versiegelung die Erhaltung der naturraumtypischen Flora und Fauna anstrebt. Dieses Bestreben ist für den unbebauten Landschaftsraum begründet, genehmigte bauliche Anlagen genießen jedoch Bestandsschutz und entziehen sich damit den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebiets. Anlage 1 (ca. 241 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.07.2013, NR 653 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2159 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1492 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 514 Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1302 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 335 Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1254 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 24.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.05.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 370 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD (= vereinfachtes Verfahren) LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Die Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 370 keine Mehrheit erhalten hat und somit zunächst abgelehnt ist. 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 370 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.06.2013, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 370 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 370 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 370 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Der Vorlage NR 653 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 370 und NR 653 = Ablehnung) REP (OA 370 und NR 653 = Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 58 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 370 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Der Vorlage NR 653 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme) sowie FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 370 und NR 653 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3253, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 § 3405, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 63 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12

Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2

08.04.2013 | Aktualisiert am: 30.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2013, OF 227/12 Betreff: Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2 Von privater Seite besteht Interesse, in der Reithalle, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2 (Nähe Umgehungsstraße) eine Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik einzurichten. Das pädagogische Konzept sieht also den Einsatz von Pferden vor. Vorgesehen ist, Betreuungsplätze für unter Dreijährige, aber auch für ältere Kinder, anzubieten. Erhebliche bauliche Umbaumaßnahmen erscheinen nicht notwendig zu sein, im Wesentlichen soll ein bislang nicht genutzter Raum umgebaut werden. Während das Stadtschulamt dieses Konzept grundsätzlich unterstützt, wurden seitens der Bauaufsicht planungsrechtliche Bedenken geäußert und mitgeteilt, dass eine positive Entscheidung im Hinblick auf das bestehende Baurecht bezüglich einer Baugenehmigung nicht in Aussicht gestellt werden könne. Eine abschließende Entscheidung scheint aber noch nicht ergangen zu sein. Dies vorausgeschickt, beantragt der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen, ob entweder aufgrund des gegenwärtig bestehenden Baurechts oder gegebenenfalls geänderten Baurechts eine Kindertagesstätte, in deren Betreuungskonzept der Einsatz von Pferde einbezogen ist, in der vorerwähnten Reithalle eingerichtet werden kann. Begründung: Keiner besonderen Vertiefung bedarf es sicherlich, dass auch im Stadtteil Kalbach/Riedberg noch ein Bedarf an Kindertagesstätten besteht. Auf die zustimmende Einschätzung des Stadtschulamtes kann hierbei verwiesen werden. Besonders interessant ist das vorerwähnte Projekt deshalb, weil in die sozialpädagogische Arbeit der Einsatz von Pferden eingebunden werden soll. Der Umstand, dass gerade der Einsatz von Tieren für das soziale Lernen eine wertvolle Unterstützung darstellen kann, zumal bei der hier - auch - vorgesehenen Betreuung behinderter Kinder, braucht sicherlich nicht besonders hervorgehoben zu werden. Es hat zumindest den Eindruck, dass bei der bisherigen Prüfung zu wenig dieser besondere Aspekt, nämlich die vorgesehene tiergestützte Pädagogik, berücksichtigt wurde. Eine Reithalle, deren Vorhandensein die Voraussetzung für das erwähnte Konzept darstellt, befindet sich nunmal in der Regel im Außenbereich. Auch sind baugenehmigungspflichtige Vorhaben im Außenbereich nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Hierbei ist weiter zu berücksichtigen, dass keine Flächen durch - zusätzlich zu errichtende - Bauten versiegelt werden müssten. Es sollen nur bereits vorhandene Räumlichkeiten genutzt beziehungsweise umgebaut werden. Auch hinsichtlich der Erschließungsproblematik dürfte eine Lösung nicht ausgeschlossen sein, zumal die bereits bestehende und genutzte Reithalle ja als ausreichend erschlossen gilt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2159 2013 Die Vorlage OF 227/12 wird als interfraktioneller Antrag unter Hinweis auf die Vorlage OA 370 beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12

Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main, Teilbereich Kalbach

06.04.2013 | Aktualisiert am: 30.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2013, OF 223/12 Betreff: Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main, Teilbereich Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets in der Stadt Frankfurt dergestalt zu korrigieren, dass im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten die vier großflächigen, teils landwirtschaftlich und gewerblich genutzten Betriebe mit ihren Betriebsgrundstücken nicht mehr der Landschafts- schutzverordnung unterliegen und Nutzungsänderungen dieser genehmigten baulichen Anlagen, nicht mehr unter Bezug auf das Landschaftsschutzgebiet abgelehnt werden können, wie kürzlich mit der Beantragung eines integrativen Kindergartens als Ergänzung einer reittherapeutischen Anlage geschehen. Der Magistrat wird darauf hingewiesen, dass für private Einrichtungen die gleichen Grundsätze angewendet werden sollten, die der Magistrat bezüglich des städtischen Grundstücks des alten Flugplatzes Kalbach/Bonames getroffen hat, in dem die Gebäude des Towercafes und die davor liegenden Freiflächen nicht den Bestimmungen des Landschaftsschutzgebiets unterzogen werden. Begründung: Die im Mai 2010 erlassene Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet der Stadt Frankfurt erstreckt sich im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten auf mehrere Betriebseinrichtungen, von denen zwei Betriebe mit großflächigen Hallenbauten und Wohnhäusern erst kurz vor Festlegung des Landschaftsschutzgebiets errichtet wurden. Obwohl Baumaßnahmen innerhalb von rechtmäßig errichteten Gebäuden nach § 5 (1) Ziffer 13 Landschaftsschutzverordnung, keiner Genehmigung nach der Landschaftsschutzverordnung bedürfen, hat man die Errichtung eines integrativen Kindergartens innerhalb eines bestehenden Gebäudes vorrangig aus Gründen des Landschaftsschutzes versagt. Die im Übrigen zur Ablehnung angeführten Brandschutzbestimmungen sind in Frage zu stellen, da für die bestehende Bebauung, sowohl für die Reithalle, die beiden Stallgebäude und das Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten, eine baurechtliche Genehmigung vorliegt, die den positiven Nachweis der Brandschutzbestimmungen beinhaltet. Die begründete Festlegung eines Landschaftsschutzgebietes wird ad absurdum geführt, wenn diese Verordnung auf den Flächen genehmigter baulicher Anlagen mit großflächiger Versiegelung, die Erhaltung der naturraumtypischen Flora und Fauna anstrebt. Dieses Bestreben ist für den unbebauten Landschaftsraum begründet, genehmigte bauliche Anlagen genießen jedoch Bestandsschutz und entziehen sich damit den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebietes. Anlage 1 (ca. 241 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 370 2013 Die Vorlage OF 223/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12

Fußgängerzugang zum REWE-Markt Lange Meile durch Absenken von Bordsteinkanten verbessern

25.01.2013 | Aktualisiert am: 31.01.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2013, OF 210/12 Betreff: Fußgängerzugang zum REWE-Markt Lange Meile durch Absenken von Bordsteinkanten verbessern Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die den abgesenkten Bordsteinkanten an der Ecke Am Brunnengarten/Lange Meile, an der Kurve Lange Meile vor dem Haus Lange Meile 11 gegenüberliegenden Bordsteinkanten ebenfalls abgesenkt werden um einen barrierefreien und gefahrlosen Zugang für alle FußgängerInnen zu schaffen. Begründung: FußgängerInnen, die mit Rollator, Kinderwagen o.ä. von Kalbach her auf dem linken Bürgersteig der Lange Meile oder die Straße Am Brunnengarten heraufkommen, beginnen die zum Erreichen des REWE-Markts notwendige Überquerung der Lange Meile auf einer ordnungsgemäßen Bürgersteigabsenkung und treffen auf der gegenüberliegenden Seite jeweils auf eine unabgesenkte Bordsteinkante . Um ohne hohe Stufe zu dem abgesenkten Fußgänger-Zugang im Süden des Marktgeländes zu gelangen, müssten sie die Fahrbahn in Richtung Umgehungsstraße benützen, was gefährlich und unzumutbar ist. Fußgänger-Straßenquerungen mit nur einseitiger Bürgersteigabsenkung sind eklatante Planungs- oder Bauausführungsmängel, die umgehend zu beheben dringend erforderlich ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.01.2013, OF 200/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1897 2013 1. Die Vorlage OF 200/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 210/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 210/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zwischen den Worten "Ecke Am Brunnengarten/Lange Meile" und "an der Kurve Lange Meile" das Wort "und" eingefügt wird und der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12

Fußgängerzugang zum REWE-Markt verbessern

13.01.2013 | Aktualisiert am: 31.01.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2013, OF 200/12 Betreff: Fußgängerzugang zum REWE-Markt verbessern Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Rewe-Markt links des Eingangs einen Fußweg zur Lange Meile in Richtung Am Brunnengarten erhält und, dass die nördliche Bürgersteigkante an der Einmündung Lange Meile entsprechend der gegenüberliegenden Absenkung behindertengerecht gestaltet wird. Begründung: FußgängerInnen, die mit Rollator, Kinderwagen o.ä. von Kalbach her auf dem linken Bürgersteig der Lange Meile heraufkommen beginnen die zum Erreichen des REWE-Markts notwendige Überquerung der Lange Meile auf einer ordnungsgemäßen Bürgersteigabsenkung, die auf der gegenüberliegenden Seite fehlt. Um ohne hohe Stufe zu dem abgesenkten Fußgänger-Zugang zum Marktgelände zu gelangen, müssen sie ungefähr 20 Meter die Autostraße in Richtung Umgehungsstraße benützen, was gefährlich und unzumutbar ist. Eine Fußgänger-Stassenquerung mit nur einseitiger Bürgersteigabsenkung ist ein eklatanter Planungs- oder Bauausführungsfehler; die Mangelbeseitigung wird die Stadt also nicht belasten. Um als Fußgänger aus Richtung Am Brunnengarten ohne großen Umweg über den AutoParkplatz zum REWE-Markt zu gelangen, muss man sich durch eine Koniferenhecke hindurchdrängen. Dass hier richtigerweise ein Fußweg vorgesehen war, erkennt man an der entsprechenden Absenkung der Randsteine. Bei der Eröffungsfeier im vergangenen Dezember war zu hören, der Magistrat (Bauaufsicht) habe den kleinen Fußweg aus baurechtlichen Gründen verboten. Diese Gründe würden wir gerne erfahren und bitten zu prüfen, ob diese Gründe tatsächlich so schwerwiegend sind, dass sie einer vernünftigen und menschenfreundlichen Lösung -auch als Ausnahme- entgegenstehen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.01.2013, OF 210/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1897 2013 1. Die Vorlage OF 200/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 210/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 210/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zwischen den Worten "Ecke Am Brunnengarten/Lange Meile" und "an der Kurve Lange Meile" das Wort "und" eingefügt wird und der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12

REWE-Markt Lange Meile - fehlender Zugang für Fußgänger

12.01.2013 | Aktualisiert am: 31.01.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2013, OF 201/12 Betreff: REWE-Markt Lange Meile - fehlender Zugang für Fußgänger Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an die Bauaufsicht zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, die am 14.12.2012 erfolgte Neueröffnung des REWE-Marktes im Stadtteil Kalbach, Lange Meile, hat bei den Kalbachern Bürgerinnen und Bürgern eine breite Zustimmung gefunden. Allerdings wurden bereits am Eröffnungstag Fragen nach dem fehlenden fußläufigen Zugang von der Südseite aus Richtung Am Brunnengarten/Lange Meile gestellt. Da ein Teil der Marktkunden zu Fuß kommen und dabei der Zugang aus Richtung Brunnengarten eine größere Bedeutung erlangt hat, stößt die bestehende Absperrung zu dieser Seite mit einem Metallzaun auf große Unverständnis. Um den Eingang zu erreichen, sind die Kunden gehalten ca. 95 m entlang des Grundstücks und über den Parkplatz zu laufen, dabei können sie durch rückwärts ausparkende Fahrzeuge gefährdet werden. Im Ergebnis führte das dazu, dass quer durch die dichte Thujaheckenpflanzung bereits ein Trampelpfad entstanden ist. Nach Auskunft der Firma REWE untersagt die Bauaufsicht die Beseitigung des Metallgitterzauns und die Anlegung eines Fußgängerzugangs an der Südseite des Grundstücks. Der Ortsbeirat bittet seitens der Bauaufsicht diesen Sachverhalt zu prüfen und falls keine baurechtlichen Belange dem entgegenstehen, an der südöstlichen Gebäudeecke des REWE-Marktes, im Bereich der überstehenden Dachkante, einen Fußgängerzugang zu gestatten. Da im Bereich des Dachüberstandes keine Heckenpflanzung besteht, wird die Eingrünung des Gebäudes durch einen weiteren Zugang nicht verringert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 201/12 wird als gemeinsamer Antrag von GRÜNE und LINKE. in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12

Fertigstellung der Straßen im Baugebiet Kalbach-Nord

16.11.2012 | Aktualisiert am: 05.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2012, OF 187/12 Betreff: Fertigstellung der Straßen im Baugebiet Kalbach-Nord Der Magistrat wird gebeten, die Feinasphaltoberflächen der bisher im Baustraßenzustand belassenen Straßen "Im Brombeerfeld" und "Grubweg" herzustellen, um für die weitgehend besiedelten Bereiche des Wohngebiets Kalbach-Nord angemessene Erschließungsstraßen zu schaffen. Begründung: Nach Auffassung des Ortsbeirats ist der mehrjährige unfertige Zustand der Straßen in Kalbach-Nord den Anwohnern nicht länger zuzumuten. Durch die herausstehenden Kanaldeckel und Unebenheiten der Straßenoberfläche ist eine besondere Vorsicht bei der Befahrung der Straßen erforderlich. Besonders im Winter bei Schnee wird die Schneeräumung erschwert und es entstehen unsichere Straßenverhältnisse. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1774 2012 Die Vorlage OF 187/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12

Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen

09.10.2012 | Aktualisiert am: 08.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2012, OF 182/12 Betreff: Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, die den Kfz.-Verkehr von Rad-und Fußwegen ausschliessenden grauen bzw. dunkelblauen Sperrpfosten mit rot-weißer (möglichst reflektierender) Beschichtung versehen zu lassen. An folgenden Stellen besteht Handlungsbedarf : -Weg von Am Burghof zum Towercafe -Kalbachbrücke des Wegs zwischen P&R U-Kalbach und Kalbacher Niddapfad -Im Brombeerfeld, Querwege zum entlang der Umgehungsstrasse verlaufenden Weg -Parallelweg zu Am Weißkirchener Berg in Höhe Am Markstein -alle Zugänge zum Käthcheslachpark -Torzugang zum Weg zwischen Cezanneweg und Lärmschutzwall zur A 661 -Cezanneweg zwischen Zur Kalbacher Höhe und Gauguinweg -südliches Ende Matisseweg Begründung: Sperrpfosten ohne die gemäß § 43 StVO vorgeschriebene rot-weiße Warnfarbgebung sind bei Dämmerung oder gar Dunkelheit für Fußgängerinnen und für Radfahrerinnen, auch mit intakter Fahrradbeleuchtung, kaum sichtbar und stellen eine Unfallgefahr dar. Besonders gefährlich sind die "unsichtbaren" Hindernisse, wenn sie in Kombination mit ordnungsgemäß rot-weißen Sperrmitteln auftreten, wie am östlichen Zugang zum Käthcheslachpark, wo eine rot-weiße Schranke den halben Weg sperrt und ein dunkelgrauer Pfosten den Rest, und wie am unteren Ende des Matissewegs, wo an den Seiten rot-weiße Poller stehen,in der Mitte , also dem eigentlichen Sperrbereich, aber Dunkelgraue. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 02.11.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1695 2012 Die Vorlage OF 182/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12

Bauarbeiten Kalbacher Hauptstraße - Umleitung der Buslinien 28 und 29

12.05.2012 | Aktualisiert am: 01.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2012, OF 120/12 Betreff: Bauarbeiten Kalbacher Hauptstraße - Umleitung der Buslinien 28 und 29 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten kurzfristig schon jetzt die Buslinien 28 und 29 für die Dauer der Bauarbeiten der Kalbacher Hauptstraße auf die Umgehungsstraße, die L 3019, zu führen. Hierbei sollte die Haltestelle Hopfenbrunnen mit dem Wendehammer Am Weißkirchner Berg als Haltestelle genutzt werden, weiterhin kann bei der Einfahrt nach Kalbach über die Lange Meile die Haltestelle Kalbacher Rathaus am Ende der Langen Meile eingerichtet werden. Begründung: Die Kalbacher Hauptstraße ist für rund ein Jahr im Rahmen von Bauarbeiten nur eingeschränkt und in Teilen nutzbar. Schon für den ersten Bauabschnitt ist die jetzige Busführung problematisch. Die Kreuzungen Am Hopfenbrunnen/Zum Bergwerk und Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße sind so eng, dass es für die Buslinien mit ihrer engen Taktung schwierig ist, den Zeitplan einzuhalten. Da die Hauptstraße bald in genau diesem Bereich eine Baustelle sein wird, ist eine Verlegung der Buslinien über die L 3019 eine Lösung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 12 am 25.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/12 wird als Brief der Ortsvorsteherin beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Verbindungsweg zwischen Schöffenstraße und Am Wingertsgrund herrichten

05.03.2012 | Aktualisiert am: 28.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 308/6 Betreff: Verbindungsweg zwischen Schöffenstraße und Am Wingertsgrund herrichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg zwischen der Schöffenstraße und Am Wingertsgrund so herzurichten, dass er die meiste Zeit des Jahres für Fußgänger sowie Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren etc. benutzbar ist. Insbesondere sind die erheblichen Unebenheiten, die schon bei leichten Regenfällen zu Pfützen werden, zu beseitigen und es ist für einen angemessenen Abfluss des Regenwassers vom Weg zu sorgen. Begründung: Der Zustand des Weges spricht für sich und nur die verkehrliche Bedeutung bedarf einer Begründung. Für die meisten Anwohner des südlichen Teils der Schöffenstraße, die vorwiegend Gebäude im Geschoßwohnungsbau aufweist, ist dieser Weg eine deutlich kürzere Verbindung zum Griesheimer Ortskern oder auch zum Bahnhof. Schon seit vielen Jahren ist dieser Weg in schlechtem Zustand und es ist an der Zeit, dies zu ändern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 20.03.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 992 2012 Die Vorlage OF 308/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12

Öffentlicher Spielplatz im Grünzug Weingärtenanlage

15.10.2011 | Aktualisiert am: 02.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2011, OF 56/12 Betreff: Öffentlicher Spielplatz im Grünzug Weingärtenanlage Der Ortsbeirat wird gebeten, nachfolgenden Textentwurf als Brief an das Grünflächenamt zu richten: Öffentlicher Spielplatz im Grünzug Weingärtenanlage Sehr geehrte Damen und Herren, der Ortsbeirat stellt mit Bedauern fest, dass trotz seiner Anregung vom 30.8.2010, OM 4423, der Ende 2009 hergestellte Spielplatz in der Weingärtenanlage immer noch nicht vollständig nutzbar ist. Circa 18 Monate nach der Fertigstellung erfolgte im Frühsommer 2011 erstmals die Freigabe des Spielplatzes. Allerdings war während des gesamten diesjährigen Sommers die Seilbahn wegen fehlender Teile nicht in Funktion. Das Sandspielfeld (Boccia?) zeigte, wie auch im Vorjahr, einen starken Distelbewuchs und war ebenfalls nicht benutzbar. Der Ortsbeirat bittet, den gesamten Spielplatz vollständig benutzbar zu gestalten. Sollte eine regelmäßige Wartung und Pflege nicht möglich sein, stellt sich für den Ortsbeirat die Frage nach der Zweckbestimmung des Spielplatzes, der mit erheblichen Steuergeldern errichtet wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 28.10.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 56/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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