Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“, Teilbereich Kalbach
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main, Teilbereich Kalbach
Details im PARLIS OF_223-12_2013Anregung Ortsbeirat
Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“, Teilbereich Kalbach
Details im PARLIS OA_370_2013Ortsbeirat Magistratsvorlage
Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2
Details im PARLIS OM_2159_2013Stellungnahme des Magistrats
Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets .Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main., Teilbereich Kalbach
Details im PARLIS ST_1492_2013Stellungnahme des Magistrats
Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets .Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main., Teilbereich Kalbach
Details im PARLIS ST_514_2014Stellungnahme des Magistrats
Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets .Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main., Teilbereich Kalbach
Details im PARLIS ST_1302_2014Stellungnahme des Magistrats
Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets .Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main., Teilbereich Kalbach
Details im PARLIS ST_335_2015Stellungnahme des Magistrats
Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets .Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main., Teilbereich Kalbach
Details im PARLIS ST_1254_2015Antrag Ortsbeirat
Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main, Teilbereich Kalbach
Details im PARLIS OF_223-12_2013Anregung Ortsbeirat
Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“, Teilbereich Kalbach
Details im PARLIS OA_370_2013Anregung Ortsbeirat
Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2
Details im PARLIS OM_2159_2013Stellungnahme des Magistrats
Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets .Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main., Teilbereich Kalbach
Details im PARLIS ST_1492_2013Stellungnahme des Magistrats
Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets .Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main., Teilbereich Kalbach
Details im PARLIS ST_514_2014Stellungnahme des Magistrats
Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets .Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main., Teilbereich Kalbach
Details im PARLIS ST_1302_2014Stellungnahme des Magistrats
Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets .Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main., Teilbereich Kalbach
Details im PARLIS ST_335_2015Stellungnahme des Magistrats
Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets .Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main., Teilbereich Kalbach
Details im PARLIS ST_1254_2015S A C H S T A N D :
Betreff: Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Teilbereich Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets in der Stadt Frankfurt dergestalt zu korrigieren, dass im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten die vier großflächigen, teils landwirtschaftlich und gewerblich genutzten Betriebe mit ihren Betriebsgrundstücken nicht mehr der Landschaftsschutzverordnung unterliegen und Nutzungsänderungen dieser genehmigten baulichen Anlagen nicht mehr unter Bezug auf das Landschaftsschutzgebiet abgelehnt werden können, wie kürzlich bei der Beantragung eines integrativen Kindergartens als Ergänzung einer reittherapeutischen Anlage geschehen. Der Magistrat wird darauf hingewiesen, dass für private Einrichtungen die gleichen Grundsätze angewendet werden sollten, die der Magistrat bezüglich des städtischen Grundstücks des alten Flugplatzes Kalbach/Bonames getroffen hat, auf dem die Gebäude des Tower-Cafés und die davor liegenden Freiflächen nicht den Bestimmungen des Landschaftsschutzgebiets unterzogen werden.