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Durchgang in der Idsteiner Straße sichern

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.11.2021, OF 227/1 Betreff: Durchgang in der Idsteiner Straße sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die markierte Fläche im Bereich der Idsteiner Straße 95, kurz vor der Kreuzung mit der Schneidhainer Straße, beidseitig derart mit Pollern, Radbügeln, Blumenkübeln o.Ä. zu sichern, dass Autos dort nicht länger illegal parken können. Alternativ können die beiden vorhandenen Poller einfach an den Fahrbahnrand vorgezogen werden.

Begründung:

Die Sperrflächenbereiche sind sichtbar aufgemalt, werden jedoch regelmäßig von Autos zum (längeren) Parken genutzt. Dadurch können Menschen mit Kinderwagen, Rollator, Fahrrad etc. den Überweg zu den Spielplätzen entlang der Schneidhainer Straße nicht nutzen. Außerdem befindet sich dort auch der Gallus Garten, weswegen dieser Übergang oft von Familien mit Kindern bzw. Kinderwägen oder Lastenrädern genutzt wird, was nicht möglich ist, wenn dort ein Auto parkt.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1123 2021 Die Vorlage OF 227/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nach den Worten "mit der Schneidhainer Straße" wie folgt abgeändert wird: "beidseitig derart mit Pollern zu sichern, dass Autos dort nicht länger illegal parken können und ein einfaches Durchkommen für Personen mit Lastenrädern, Kinderwagen und Rollatoren etc. möglich ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme