Antrag vom 30.01.2017, OF 232/10 Betreff: Weinstraße beruhigen und zur Einbahnstraße machen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, die Weinstraße von der Homburger Landstraße zur Gießener Straße als Einbahnstraße auszuweisen.
Begründung:
Anwohner und Eltern der Kita beklagen das hohe Verkehrsaufkommen tagsüber, sowie die Enge im Straßenverlauf und wünschen sich hier eine deutliche Beruhigung. Die Weinstraße wird von vielen Verkehrsteilnehmern in Richtung Homburger Landstraße als Abkürzung benutzt. Im Begegnungsverkehr kommt es daher oft zu Behinderungen. Fahrzeuge parken in der Weinstraße auf beiden Seiten, so dass es auf den Gehwegen für Fußgänger zu gefährlichen Situationen kommen kann, wenn wegen der Enge auf dem Gehweg auf die Straße ausgewichen werden muss. Gerade für ältere Menschen und Fußgänger mit Kinderwägen entstehen so teils gefährliche Situationen. Im Bereich der Kreuzung Homburger Landstraße / Weinstraße führt die räumliche Enge auf der Straße, verursacht durch parkende Autos im Bereich der Ampelanlage, nicht selten zu Rückstaus in die Weinstraße. Da der Verkehr in der Weinstraße aus verschiedenen Gründen, z.B. verursacht durch Lieferfahrzeuge oder Fahrzeuge mit Überlänge, LKWs oder Busse, und parkende Fahrzeuge, oft nicht richtig abfließen kann, kommt es hier auch oft zu Verkehrsbehinderungen. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Verkehrsführung würde auch die Ampelanlage an der Homburger Landstraße / Weinstraße überflüssig machen. Eine sichere Überquerung der Straßen durch Fußgänger in diesem Bereich wäre einfach durch die Einrichtung zweier Zebrastreifen erreichbar. Zahlreiche Anwohner und Eltern des Kinder- und Familienzentrums Eckenheim haben sich für eine Änderung der Verkehrsführung ausgesprochen, eine entsprechende Unterschriftenliste liegt dem Antragsteller vor und kann auf Wunsch eingesehen werden. Eine Einbahnstraße in diesem Bereich entlastet sowohl die Weinstraße als auch die Homburger Landstraße. Anlieger in der Weinstraße, die durch die Einbahnstraße einen Umweg in Kauf nehmen müssen, verlieren dadurch nur maximal 2 Minuten.Nebenvorlage: Antrag vom 23.10.2017, OF 380/10 Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 232/10 wird bis zur Sitzung am 25.04.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 10 am 25.04.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 232/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 10 am 16.05.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 232/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 10 am 13.06.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 232/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 232/10 wird bis zur Sitzung am 07.11.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 07.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2372 2017 1. Die Vorlage OF 232/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 380/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Bilder entfernt sowie der erste Satz des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme