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Maßvolle Nachverdichtung .Am Stockborn.

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.08.2012

Bericht des Magistrats

1.) Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011 2.) Maßvolle Nachverdichtung .Am Stockborn.; Aufstellung des Bebauungsplans

Details im PARLIS B_371_2012
21.09.2012

Antrag Ortsbeirat

Maßvolle Nachverdichtung .Am Stockborn.

Details im PARLIS OF_241-8_2012
Partei(en): FREIE_WÄHLER

S A C H S T A N D :

Antrag vom 21.09.2012, OF 241/8

Betreff: Maßvolle Nachverdichtung "Am Stockborn" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem Magistrat folgendes aufzutragen: Der Magistrat legt in seinem Bericht B 371 vom 27.08.2012 dar, dass bei behutsamer Nachverdichtung der Bebauungsplan 50 Wohneinheiten "Am Stockborn" ausweisen soll. Es ist zwingend geboten, auch Festsetzungen zum Ruhenden Verkehr im B-Plan verbindlich aufzunehmen. Der Parkdruck im Stadtgebiet ist allerorten extrem hoch. Daher sind, wo immer neu gebaut wird, pro Wohneinheit statt einem zwei Stellplätze vorzuschreiben. Die Investoren sind anzuhalten, die Wohnungen einschließlich der zwei Kraftfahrzeug-Stellplätze anzubieten. Die Miete - das Eigentum schließen zwei fest vereinbarte Stellplätze ein. Darüber hinaus sind Parkplätze für Lieferanten, Handwerker, Gäste etc. für fünf Prozent der Anzahl der zu erstellenden Wohneinheiten ständig vorzuhalten.

Begründung:

Es geht nicht länger an, dass Wohneigentümer pflichtgemäß Stellplätze anzulegen haben, diese aber nicht immer angenommen werden, wenn es unter der Laterne noch Platz gibt. Ein privates Auto gehört immer auf privaten Grund und Boden. Eigentumswohnungen lassen sich in Frankfurt lassen sich heute nicht mehr ohne zwei Stellplätze verkaufen. Eine behutsame Nachverdichung von Wohnraum braucht.