.Schutzstreifen. für den Radverkehr/Überholverbot auf der Olof-Palme-Straße
Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en):SPD•GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.10.2012, OF 248/8 Betreff: "Schutzstreifen" für den Radverkehr/Überholverbot auf der Olof-Palme-Straße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf der Olof-Palme-Staße entweder für den Radverkehr die Errichtung von sogenannten "Schutzstreifen" möglich ist, oder alternativ, ob von der Einmündung Lurgiallee bis Hessestraße das Überholverbot mittels einer durchgezogenen weißen Linie in der Mitte verdeutlicht werden kann.
Begründung:
Die momentane Verkehrsführung berücksichtigt keine Radfahrer, was schon vermehrt zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer geführt hat. Außerdem kommt es zu gefährlichen Überholmanövern. Die Anlegung von Radfahrstreifen (mit durchgezogener Linie) ist aus Platzgründen nicht möglich, gegen eine Verlegung des Radverkehrs auf die andere Schienenseite spricht das angrenzende Naturschutzgebiet. Schutzstreifen erscheinen als geeignete Maßnahme, dem Radverkehr einen sicheren Platz zu schaffen, ohne dabei den Kfz-Verkehrsfluss und die Leistungsfähigkeit der Straße zu beeinträchtigen. Nach ST 914/2012 bewirkt die Einrichtung von Schutzstreifen eine Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer durch größeren Abstand beim Überholen und durch besseres Einhalten der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Beispielbild SchutzstreifenBeratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
15. Sitzung des OBR 8 am 01.11.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1667 2012 1. Die Vorlage OF 239/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 240/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 248/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)