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.Schutzstreifen. für den Radverkehr/Überholverbot auf der Olof-Palme-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2012, OF 248/8 Betreff: "Schutzstreifen" für den Radverkehr/Überholverbot auf der Olof-Palme-Straße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf der Olof-Palme-Staße entweder für den Radverkehr die Errichtung von sogenannten "Schutzstreifen" möglich ist, oder alternativ, ob von der Einmündung Lurgiallee bis Hessestraße das Überholverbot mittels einer durchgezogenen weißen Linie in der Mitte verdeutlicht werden kann. Begründung: Die momentane Verkehrsführung berücksichtigt keine Radfahrer, was schon vermehrt zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer geführt hat. Außerdem kommt es zu gefährlichen Überholmanövern. Die Anlegung von Radfahrstreifen (mit durchgezogener Linie) ist aus Platzgründen nicht möglich, gegen eine Verlegung des Radverkehrs auf die andere Schienenseite spricht das angrenzende Naturschutzgebiet. Schutzstreifen erscheinen als geeignete Maßnahme, dem Radverkehr einen sicheren Platz zu schaffen, ohne dabei den Kfz-Verkehrsfluss und die Leistungsfähigkeit der Straße zu beeinträchtigen. Nach ST 914/2012 bewirkt die Einrichtung von Schutzstreifen eine Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer durch größeren Abstand beim Überholen und durch besseres Einhalten der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Beispielbild Schutzstreifen Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 01.11.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1667 2012 1. Die Vorlage OF 239/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 240/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 248/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
„Schutzstreifen“ für den Radverkehr/Überholverbot auf der Olof-Palme-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2012, OM 1667 entstanden aus Vorlage: OF 248/8 vom 18.10.2012 Betreff: "Schutzstreifen" für den Radverkehr/Überholverbot auf der Olof-Palme-Straße Vorgang: ST 914/12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Olof-Palme-Staße entweder für den Radverkehr die Errichtung von sogenannten "Schutzstreifen" möglich ist oder ob alternativ von der Einmündung Lurgiallee bis Hessestraße das Überholverbot mittels einer durchgezogenen weißen Linie in der Mitte verdeutlicht werden kann. Begründung: Die momentane Verkehrsführung berücksichtigt keine Radfahrer, was schon vermehrt zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer geführt hat. Außerdem kommt es zu gefährlichen Überholmanövern. Die Anlegung von Radfahrstreifen (mit durchgezogener Linie) ist aus Platzgründen nicht möglich, gegen eine Verlegung des Radverkehrs auf die andere Schienenseite spricht das angrenzende Naturschutzgebiet. Schutzstreifen erscheinen als geeignete Maßnahme, dem Radverkehr einen sicheren Platz zu schaffen, ohne dabei den Kfz-Verkehrsfluss und die Leistungsfähigkeit der Straße zu beeinträchtigen. Nach Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 914, bewirkt die Einrichtung von Schutzstreifen eine Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer durch größeren Abstand beim Überholen und durch besseres Einhalten der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Beispielbild Schutzstreifen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 914 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 122 Anregung vom 07.07.2016, OA 43 Anregung vom 01.09.2016, OA 54 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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