Entfernung der Halteverbotsschilder gegenüber Schmittener Straße 27
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 26.07.2011, OF 25/7 Betreff: Entfernung der Halteverbotsschilder gegenüber Schmittener Straße 27 Um die Einfahrt in die Garge der Schmittener Straße 27 zu ermöglichen wird der Magistrat gebeten den Begrenzungspfosten links der Einfahrt zu entfernen.
Der Magistrat wird aufgefordert die Halteverbotsschilder gegenüber der Schmittener Str. 27 in Frankfurt Rödelheim zu entfernen und das Parken wieder zu genehmigen.
Begründung:
Aufgrund der OF 724/7 vom 19.05.2010 fand eine Begehung am 24.08.2010 in der Schmittener Straße, mit dem Straßenverkehrsamt, dem Ordnungsamt sowie Anliegern und Vertretern des Ortsbeirates statt. Im Rahmen dieser Begehung wurde beschlossen, dass die Halteverbotsschilder gegenüber dem Haus Schmittner Straße 27 entfernt werden, was auch im September bzw. Oktober 2010 durch die Straßenverkehrsbehörde umgesetzt wurde. Diese und andere vor Ort besprochenen Maßnahmen führten dazu, dass der o.a. Antrag vom Ortsbeirat am 14.09.2010 für erledigt erklärt wurde. Wie von einem Anlieger aufgeführt und vom Ortsbeirat geprüft, wurden die Halteverbotsschilder wieder am 10.11.2010 aufgestellt. Laut telefonischer Auskunft des Straßenverkehrsamtes sind die Halteverbotsschilder wieder aufgestellt worden, weil der Anlieger der Schmittener Straße 27 seine Einfahrt (bei gegenüber parkenden Fahrzeugen) nur schwierig nutzen konnte. Dies kann der Ortsbeirat nach nochmaliger Besichtigung der Situation nur zum geringen Teil nachvollziehen. Um eine bessere Einfahrt zu ermöglichen, bittet der Ortsbeirat um die Entfernung des Begrenzungspfostens links der Einfahrt der Liegenschaft. Gleichzeitig bittet der Ortsbeirat um die Entfernung der gegenüberliegenden Halteverbotsschilder. Anlage 1 (ca. 283 KB)Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
3. Sitzung des OBR 7 am 09.08.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 226 2011 Die Vorlage OF 25/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE und Abwesenheit FREIE WÄHLER