Skip to main content

„...die Blinden sehen, die Lahmen gehen...“ (Lukas 7,22) Wartet der Magistrat auf ein biblisches Wunder oder stellt er schnellstens doch Barrierefreiheit für das Gesellschaftshaus Palmengarten her?

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.03.2013

Anregung Ortsbeirat

Gesellschaftshaus im Palmengarten - Barrierefreiheit innen und außen garantieren

Details im PARLIS OM_2007_2013
27.05.2013

Stellungnahme des Magistrats

Gesellschaftshaus im Palmengarten - Barrierefreiheit innen und außen garantieren

Details im PARLIS ST_745_2013
07.09.2015

Anregung Ortsbeirat

Gesellschaftshaus Palmengarten - Barrierefreiheit 2.0

Details im PARLIS OM_4401_2015
11.12.2015

Stellungnahme des Magistrats

Gesellschaftshaus Palmengarten - Barrierefreiheit 2.0

Details im PARLIS ST_1768_2015
06.04.2017

Antrag Ortsbeirat

„...die Blinden sehen, die Lahmen gehen...“ (Lukas 7,22) Wartet der Magistrat auf ein biblisches Wunder oder stellt er schnellstens doch Barrierefreiheit für das Gesellschaftshaus Palmengarten her?

Details im PARLIS OF_250-2_2017
24.04.2017

Anregung Ortsbeirat

„...die Blinden sehen, die Lahmen gehen...“ (Lukas 7,22) Wartet der Magistrat auf ein biblisches Wunder oder stellt er schnellstens doch Barrierefreiheit für das Gesellschaftshaus Palmengarten her?

Details im PARLIS OM_1501_2017
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 06.04.2017, OF 250/2

Betreff: ". .die Blinden sehen, die Lahmen gehen. ." (Lukas 7,22) Wartet der Magistrat auf ein biblisches Wunder oder stellt er schnellstens doch Barrierefreiheit für das Gesellschaftshaus Palmengarten her? Vorgang: OM 4401/15 OBR 2; ST 1768/15; OM 2007/13 OBR 2; ST 745/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: In der ST 1768 ist zu lesen: "Der Palmengarten ist sich der leider immer noch bestehenden Defizite bewusst und ist bemüht, die Situation schnellstmöglich zu verbessern. Die mit der Planung der Außenanlage um das Gesellschaftshaus Palmengarten beauftragte Firma wurde bereits zur Abgabe eines Angebotes zur erforderlichen Beschilderung und Sicherung des barrierefreien Zugangs aufgefordert. Nach Eingang und Prüfung des Angebotes wird der Palmengarten unmittelbar die Umsetzung beauftragen." Davon ist bis zum heutigen Tage mit Ausnahme einer leichter berollbaren Zufahrt nichts umgesetzt! Der Magistrat wird erneut dringend aufgefordert, im Benehm mit dem Palmengarten Barrierefreiheit für den Zugang/Zufahrt (Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen) zum Gesellschaftshaus Palmengarten herzustellen! Ebenfalls erneut weist der Ortsbeirat auf die Notwendigkeit hin, dass auf Barrierefreiheit angewiesene Menschen die betreffenden Räumlichkeiten und Einrichtungen selbstständig aufsuchen und nutzen können.

Begründung:

Von der Palmengartenstraße kommend gibt es keinerlei Beschilderung, die auf einen geeigneten Weg für Menschen mit Einschränkungen hinweist. Zwar wurde ein leichter berollbares Pflaster vor dem Gesellschaftshaus eingebaut, dieser Weg endet jedoch vor einer Tür. Dort befindet sich wiederum kein Hinweis, keine Klingel, nichts. Für den behinderten Menschen oder Personen mit Kinderwagen endet dort der Besuch im Palmengarten Gesellschaftshaus bzw. Restaurant, denn ohne eine weitere Person, die zu Fuß die Treppen in das Restaurant oder das Gesellschaftshaus erklimmen kann, um um Einlass zu bitten, geht es nicht weiter! Der Palmengarten scheint für den Begriff "schnellstmöglich" eine sehr eigene, auf einen sehr langen Zeitraum ausgerichtete Definition zu haben. Auch scheinen von der Aufforderung bis zur Abgabe eines Angebots und dessen Prüfung weit mehr als ein Jahr vergehen zu müssen, bevor "der Palmengarten unmittelbar die Umsetzung" beauftragt. Um sich weitere dieser Peinlichkeiten zu ersparen, wird der Magistrat ersucht, dem Palmengarten näherzubringen, die dringend benötigte Barrierefreiheit nun "schnellstmöglich" und "unmittelbar" (nach allgemeiner Definition) umzusetzen!

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.03.2013, OM 2007
Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 745 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4401 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1768
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1501 2017 Die Vorlage OF 250/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung SPD