Meine Nachbarschaft: Palmengartenstraße

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Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 2

Palmengartenstraße 8: Immobilie im Dauerstress - Spekulationsskandal endlich beenden

16.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1004/2 Betreff: Palmengartenstraße 8: Immobilie im Dauerstress - Spekulationsskandal endlich beenden Vorgang: OM 3949/18 OBR 2; ST 752/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, erneut zu prüfen, zu berichten und umgehend tätig zu werden: 1. Welche neueren Erkenntnisse liegen dem Magistrat bezüglich des derzeitigen Zustandes des Gebäudes Palmengartenstraße 8 vor und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Zustand des Gebäudes umgehend zu verbessern? 2. Welche Erkenntnisse liegen bezüglich der derzeitigen Eigentumsverhältnisse bzw. der ökonomischen Situation der Eigentümer und ihrer weiteren Sanierungs-/ Umbaupläne für das Gebäude vor? 3. Welche baulichen Maßnahmen wurden seitens der Eigentümer (bzw. der Mieterschaft selbst) bereits realisiert und welche Maßnahmen wurden nicht realisiert (z.B. Reparatur des Daches)? 4. Wie schätzt der Magistrat die Situation der verbliebenen Mietparteien im Gebäude ein und wie gedenkt er, die Rechte der Mieterschaft besser als bisher zu schützen und einzufordern? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, im Erhaltungs- und Milieuschutzgebiet (Erhaltungssatzung Nr.3 - Westend I) rechtlich gegen die Eigentümer vorzugehen und endlich die Erhaltung / Sanierung des Gebäudes durchzusetzen? 6. Welche Möglichkeiten werden heute gesehen, das Gebäude im Vorkaufsrecht zu erwerben oder einen Erwerber zu vermitteln, der den Umbau zu Ende bringt? Begründung: Dem Magistrat ist das Spekulationsgebäude Palmengartenstraße 8 mit 34 Wohnungen und einer Gewerbefläche im Erdgeschoss seit Jahren bekannt. Ebenso bekannt ist die Tatsache, dass das 1990 vom damaligen Eigentümer Allianz sanierte Gebäude jetzt bereits seit 2010 umgebaut wird, die Baustelle jedoch nicht vollendet wird. Eine Ausübung des Vorkaufsrechts (Erhaltungssatzungsgebiet) wurde vor Jahren bereits geprüft, dann aber verworfen. Das Gebäude steht bis auf 4 Wohnungen im Dachgeschoss nunmehr seit Jahren leer und droht, in einen maroden Zustand zu verfallen. Das Dach ist seit mehr als zwei Jahren nur mit einer Plane abgedeckt, Dachstuhl und Treppenhaus werden von Tauben besiedelt und sind extrem verschmutzt, Wasser dringt in die bewohnten Dachgeschosswohnungen ein und hat zu Schimmel geführt. Seit zwei Jahren haben die Bewohner*innen der Dach-Etage keine Heizung. Vor kurzer Zeit sind Teile des Dachstuhls auf die Straße gefallen. Auch die Mietparteien im Dachgeschoss rechnen derzeit mit Gefährdungen durch ein Zusammenbrechen des Dachstuhls sowie mit gesundheitlichen Gefährdungen durch Schimmelbildung. Die Mietparteien standen zeitweise mit der Mieterberatungsstelle sowie mit der Wohnungsaufsicht in Kontakt - bisher ohne einen grundsätzlichen Beitrag zur Verbesserung der Lage. Auch eigene Investitionen und Zivilklagen konnten die Situation nicht verbessern. Der siebente Besitzer der Liegenschaft in Folge ist seit ca. 1990 die Palmengarten Grundbesitz GmbH Frankfurt, eine Immobilienfirma mit diversen Unterfirmen, die nach Auskunft der Mieterschaft offenbar seit geraumer Zeit insolvent ist. Der Eigentümer ist Jurist und gilt privat als vermögend. (Quelle: https://www.northdata.de/Palmengarten+Grundbesitz+GmbH,+Darmstadt/HRB+104667) Seit einer ersten Anfrage des Ortsbeirats im Jahr 2019 hat sich offenbar in Bezug auf Erhalt und Sanierung des Gebäudes nichts getan, obwohl das Gebäude im Erhaltungssatzungsgebiet (E Nr.3 - Westend I) liegt. (Quelle: https://planas.frankfurt.de/infotool/getfile/E3_T-E3.pdf/T-E3.pdf) Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2018, OM 3949 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 752 Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE

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Initiative Ortsbeirat 2

Neuer Mitscherlichplatz

09.09.2024 | Aktualisiert am: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Initiative vom 09.09.2024, OI 70 entstanden aus Vorlage: OF 991/2 vom 25.08.2024 Betreff: Neuer Mitscherlichplatz Vorgang: OM 5879/24 OBR 2 Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, 1. die aktuelle Namensgebung des Mitscherlichplatzes rückgängig zu machen; 2. den Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße in "Mitscherlichplatz" zu benennen. Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses 160 Park View Grüneburgweg/Ecke Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu einem Drittel auf öffentlichem Grund. Die übrigen zwei Drittel liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den sich in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes läuft dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass an dieser Stelle kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Alternativ wurde ein Ort für eben dieses Andenken gesucht, an dem die Mitscherlichs und ihr Schaffen einer interessierten Öffentlichkeit in einem gebührenden Rahmen präsentiert werden kann. Hierfür wurden mehrere Plätze im Umfeld des Sigmund-Freud-Institutes, dessen erster Direktor Alexander Mitscherlich war, gesucht. Der Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße eignet sich hierfür, weil er stark belebt ist und insbesondere viele Fußgänger*innen ihn überqueren. Er bietet auch Platz für Infotafeln oder alternative noch zu planende Informationselemente. Interessant könnte hier auch sein, dass der Platz zwar durch die Bäume ein fast geschlossenes Kronendach hat, aber seitlich von allen Richtungen her beinahe durchgehend freie Sichtachsen bietet und somit Informationselemente auch von W eitem gut sichtbar wären. Derzeit ist die Aufenthaltsqualität des Platzes noch ausbaufähig. Hierfür müsste in einem weiteren Schritt eine Platzgestaltung erarbeitet werden, die diesen optisch aufwertet, Sitz-/Verweilmöglichkeiten schafft und dabei auf den Platz angepasste Informationselemente zu den Mitscherlichs berücksichtigt. Die Mitscherlich-Initiative sowie der Sohn des Ehepaares Mitscherlich stehen hinter diesem Vorschlag und möchten sich in die Gestaltung des Platzes und insbesondere der Informationselemente konstruktiv mit einbringen. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt mit eigener Bearbeitung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5879 Versandpaket: 18.09.2024

Mitscherlichplatz Namensgebung Gestaltung

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Effizienteres Management der Straßensperrungen im Straßenraum des südlichen Westends

25.08.2024 | Aktualisiert am: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 987/2 Betreff: Effizienteres Management der Straßensperrungen im Straßenraum des südlichen Westends Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit den zahlreichen Baustellen und Strassensperrungen im Westend für die einzelnen gesperrten Abschnitte folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Was sind jeweils die Gründe und Dauer der genehmigten Sperrung? 2. Was sind die Gründe für den zweijährigen Baustillstand auf der Bockenheimer Landstrasse und eine siebenjährige Sperrung auf der Feuerbachstrasse? 3. Wie kann für die Anwohner, die teilweise für Anwohnerparken zahlen, dennoch ausreichend Parkraum zur Verfügung gestellt werden bzw. können für die Dauer der Sperrungen die Gebühren für Anwohnerparken ausgesetzt werden? 4. Koordinieren Bauamt und Amt für Strassenbau und Entwicklung die Sperrungen? 5. Wie könnte ein Konzept für effizientere Steuerung von Strassensperrungen aussehen? Bei den Sperrungen handelt es sich um folgende Strassen, die abschnittsweise sogar beidseitig gesperrt sind: - Lindenstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg - Guiolettstrasse von Lindenstrasse bis Feuerbachstrasse - Lessingstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg - Feuerbachstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg (Sperrung seit 7 Jahren) - Guiolettstrasse zwischen Feuerbachstrasse und Ulmenstrasse - Sperrung Abbiegerspur Bockenheimer Landstraße kurz vor der Oper (hier wurde seit Errichten der Sperrung vor 2 Jahren NICHT gearbeitet) Begründung: Um die Lessing-Strasse im Südlichen Westend haben die Anwohner seit kurzem mit einer massiven Flut von Bauarbeiten und damit einhergehende Straßensperrungen zu kämpfen (siehe Fotos unten). Sicherlich 80% (!) der Parkplätze sind aufgrund von Bauaktivitäten weggefallen - zusätzlich zu den Parkplätzen, die vor einem Jahr bereits auf dem Kettenhofweg im Rahmen der Umgestaltung zur fahrradfreundlichen Nebenstraße weggefallen sind. Einerseits wird an vielen Baustellen sechs Tage die Woche von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends gearbeitet - es ist einfach immer laut. Auch klagen die Anwohner über ständigen Baustellendreck. Die Sperrungen führen auch für Fußgänger zu massiven Einschränkungen. Zudem gibt es auch Sperrungen zu Baustellen, an denen seit Jahren nicht mehr gearbeitet wurde. Nachstehende Karte verdeutlicht die Situation. Nachfragen und Beschwerden von Bürgern, die in ihrer Nachbarschaft mittlerweile wegen der zahllosen Sperrungen weder für Fußgänger noch für Autos Platz finden -und dies teilweise über Jahre. Sperrungen von Parkplätzen aufgrund von Baustellen / Hausrenovierungen Fotos der Sperrungen: Quelle: Fotos eines Anwohners Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1018 2024 Die Vorlage OF 987/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Straßensperrungen Management Anwohnerparken

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Neuer Mitscherlichplatz

25.08.2024 | Aktualisiert am: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 991/2 Betreff: Neuer Mitscherlichplatz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den aktuellen Mitscherlichplatz zu entwidmen, den Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße (siehe Abbildung) in "Mitscherlichplatz" zu benennen. Begründung: Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses Park View Grüneburgweg / Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu 1/3 auf öffentlichem Grund. Die übrigen 2/3 liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Im Gegenteil läuft die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass hier kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Alternativ wurde ein Ort für eben dieses Andenken gesucht, an dem die Mitscherlichs und ihr Schaffen einer interessierten Öffentlichkeit in einem gebührenden Rahmen präsentiert werden kann. Hierfür wurden mehrere Plätze im Umfeld des Sigmund-Freud-Institutes, dessen erster Direktor Alexander Mitscherlich war, gesucht. Der Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße eignet sich hierfür, weil er stark belebt ist und insbesondere viele Fußgänger*innen ihn überqueren. Er bietet auch Platz für Infotafeln oder alternative noch zu planende Informationselemente. Interessant könnte hier auch sein, dass der Platz zwar durch die Bäume ein fast geschlossenes Kronendach hat, aber seitlich von allen Richtungen her beinahe durchgehend freie Sichtachsen bietet und somit Informationselemente auch von weitem gut sichtbar wären. Derzeit ist die Aufenthaltsqualität des Platzes noch ausbaufähig. Hierfür müsste in einem weiteren Schritt eine Platzgestaltung erarbeitet werden, die diesen optisch aufwertet, Sitz-/Verweilmöglichkeiten schafft und dabei auf den Platz angepasste Informationselemente zu den Mitscherlichs berücksichtigt. Die Mitscherlich-Initiative sowie der Sohn des Ehepaares Mitscherlich stehen hinter diesem Vorschlag und möchte sich in die Gestaltung des Platzes und insbesondere der Informationselemente konstruktiv einbringen. Anlage: (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, eigene Bearbeitung der Antragstellenden) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.08.2024, OF 975/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 13 Die SPD- und die FDP-Fraktion stellen den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 991/2 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Initiative OI 70 2024 Anregung an den Magistrat OM 5879 2024 1. Die Vorlage OF 975/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 991/2 und OF 992/2 für erledigt erklärt. 2. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 991/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 992/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Zurückstellung) 2. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Linke (= Ablehnung)

Platzumbenennung Stadtentwicklung Gedenken

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Neuer Mitscherlichplatz

25.08.2024 | Aktualisiert am: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 975/2 Betreff: Neuer Mitscherlichplatz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den aktuellen Mitscherlichplatz zu entwidmen, 2. gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße (siehe Abbildung) in "Mitscherlichplatz" zu benennen 3. Die Bushaltestelle der Linie 50 "Schubertstraße" zum nächsten Fahrplanwechsel in "Mitscherlichplatz" umzubenennen. Begründung: Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses Park View Grüneburgweg / Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu 1/3 auf öffentlichem Grund. Die übrigen 2/3 liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Im Gegenteil läuft die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass hier kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Alternativ wurde ein Ort für eben dieses Andenken gesucht, an dem die Mitscherlichs und ihr Schaffen einer interessierten Öffentlichkeit in einem gebührenden Rahmen präsentiert werden kann. Hierfür wurden mehrere Plätze im Umfeld des Sigmund-Freud-Institutes, dessen erster Direktor Alexander Mitscherlich war, gesucht. Der Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße eignet sich hierfür, weil er stark belebt ist und insbesondere viele Fußgänger*innen ihn überqueren. Er bietet auch Platz für Infotafeln oder alternative noch zu planende Informationselemente. Interessant könnte hier auch sein, dass der Platz zwar durch die Bäume ein fast geschlossenes Kronendach hat, aber seitlich von allen Richtungen her beinahe durchgehend freie Sichtachsen bietet und somit Informationselemente auch von weitem gut sichtbar wären. Derzeit ist die Aufenthaltsqualität des Platzes noch ausbaufähig. Hierfür müsste in einem weiteren Schritt eine Platzgestaltung erarbeitet werden, die diesen optisch aufwertet, Sitz-/Verweilmöglichkeiten schafft und dabei auf den Platz angepasste Informationselemente zu den Mitscherlichs berücksichtigt. Die Mitscherlich-Initiative sowie der Sohn des Ehepaares Mitscherlich stehen hinter diesem Vorschlag und möchte sich in die Gestaltung des Platzes und insbesondere der Informationselemente konstruktiv einbringen. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, eigene Bearbeitung der Antragstellenden) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.08.2024, OF 991/2 Antrag vom 06.09.2024, OF 992/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 13 Die SPD- und die FDP-Fraktion stellen den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 991/2 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Initiative OI 70 2024 Anregung an den Magistrat OM 5879 2024 1. Die Vorlage OF 975/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 991/2 und OF 992/2 für erledigt erklärt. 2. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 991/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 992/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Zurückstellung) 2. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Linke (= Ablehnung)

Mitscherlichplatz Bushaltestelle Gestaltung

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Zusätzliche Umleitung während der Baumaßnahme und der Sperrung des Reuterwegs

24.08.2024 | Aktualisiert am: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 989/2 Betreff: Zusätzliche Umleitung während der Baumaßnahme und der Sperrung des Reuterwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, während der weiteren Bauabschnitte der Sperrung des Reuterwegs auf Höhe des Bremer Platzes (Kreuzung Bremer Straße/ Fürstenbergerstraße) eine Umleitung für von der Miquelallee kommenden Verkehr einzurichten. Für den Verkehr, der die Sperrung des Reuterwegs nicht wahrgenommen hat, soll zur Entlastung der Wohnstraßen im nördlichen Westend eine Umleitung über Fürstenbergerstraße und Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße erfolgen. Begründung: Trotz der bisher erfolgenden Umleitung auf der Eschersheimer Landstraße fließt ein Teil des Verkehrs in Unkenntnis der Sperrung des Reuterwegs weiterhin über die Bremer Straße in die Wohnstraßen des nördlichen Westends. Eine weitere Umleitung ab dem Bremer Platz über die Fürstenbergerstraße und den Kreisel in die breitere Liebigstraße würde den Verkehrsdruck aus den engeren Wohnstraßen nehmen. Zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung, denen seit der Einrichtung der Baustellen eine deutliche Zunahme des Verkehrs in den Wohnstraßen aufgefallen ist, geben dem Ortsbeirat 2 Anlass, die vorgeschlagene Erweiterung der Umleitung zu empfehlen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5885 2024 Die Vorlage OF 989/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Umleitung Baumaßnahme Verkehrsdruck

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend

27.06.2024 | Aktualisiert am: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2024, OF 973/2 Betreff: Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Städtische Verkehrspolizei soll schnelltsmöglich in der Kronberger Straße, die als Umleitungsstraße dient, während der morgendtlichen Rushhour Geschwindigkeitskontrollen und auch danach ausführen. Begründung: Anwohner der Kronberger Straße, die allmorgendlich zur Rushhour ihre Kleinkinder zu Fuß zur Kita bringen, berichten über zu schnell fahrende Fahrzeuge auf der Kronberger Straße die in einer Tempo 30 Zone liegt und als Umleitungsstrecke dient. Aufgrund von Baumaßnahmen auf dem Reuterweg wird der Stadteinwärts fahrende Verkehr in die Kronberger Straße geleitet und über die Umleitungsbeschilderung in die Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße geführt. Manche Fahrzeuglenker nutzen auch andere Straßen, wie z.B. Oberlindau oder Myliusstraße, um auf die Bockenheimer Landstraße zu gelangen. Hierbei wird von den Fahrzeuglenkern gerne die Tempo 30 Zonen Regelung ignoriert um schnell weiter zu kommen. Um die zu Fuß gehenden Eltern mit ihren Kleinkindern zu schützen sind schnellstmöglich Geschwindigkeitskontrollen im Berufsverkehr und auch danach durchzuführen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5689 2024 Die Vorlage OF 973/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Straßenverkehrsgefährdung Kleinkinder Westend

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Offenlegung der Kosten für die Reinigung und Erneuerung der Poller als Begrenzung der Parkflächen im Straßenraum

09.05.2024 | Aktualisiert am: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2024, OF 933/2 Betreff: Offenlegung der Kosten für die Reinigung und Erneuerung der Poller als Begrenzung der Parkflächen im Straßenraum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kosten für die regelmäßige Reinigung und Erneuerung der jüngst vermehrt bei der Errichtung fahrradfreundlicher Nebenstrassen vermehrt eingesetzen Pollern darzulegen. Folgende Fragen im Einzelnen: 1. Installationskosten eines Pollers 2. Gesamtkosten der Poller-Installation für die Umgestaltung des Kettenhofweges in eine fahrradfreundliche Nebenstrasse 3. Poller-Reinigungs-Kosten für 2023 im umgestalteten Kettenhofweg 4. Entwicklung von alternativen, kostengünstigeren und umweltfreundlicheren Masnahmen, die die Poller ersetzen könnten - wie z.B. nur die Strassenmarkierung, die ja auch klar Flächen abgrenzt. Begründung: Nachfragen und Beschwerden von Bürgern, die in ihrer Nachbarschaft die Poller als wenig sinnvolle und sehr teure, Vandalismus-anfällige Maßnahme betrachten. Weitere Details auf der folgenden Seite. Anwohner wiesen mit nachstehenden Fotos exemplarisch auf Poller (Nr. 14) mit extrem kurzer Lebensdauer vor der Reinigung an der Beethovenstraße Ecke Kettenhofweg hin, der entweder gereinigt oder ersetzt wurde und fragen nach den Kosten für die insgesamt 14 Poller. Auch fragten sich die Anwohner, ob nicht die einfache Markierung ausreiche - angesichts der knappen Haushaltslage der Stadt Frankfurt. Quelle: Fotos von Anwohnern Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 933/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 2

Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode

22.04.2024 | Aktualisiert am: 07.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.04.2024, OA 457 entstanden aus Vorlage: OF 900/2 vom 23.03.2024 Betreff: Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode Vorgang: NR 582/23 CDU; B 297/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. über den derzeitigen Sanierungsstand ausführlich zu berichten und Maßnahmen zur Beschleunigung der Sanierung und Gestaltung einer tragfähigen Übergangslösung zu erarbeiten und zu prüfen. Ein konkreter Zeit- und Finanzplan sollte auf jeden Fall Teil der Berichterstattung sein; 2. durch die zuständige Dezernentin den Bericht dann zeitnah dem Ortsbeirat 2 in einer Sitzung zu präsentieren. Begründung: Im Januar 2023 hatte die CDU in der Vorlage NR 582 schon einmal nach dem Sanierungsstand gefragt. Die B 297 vom Juli 2023 gab eine Stellungnahme zur damaligen Sachstandslage ab. Inzwischen ist fast ein Jahr vergangen und mit der auch in der Vorlage B 297 als primäres Ziel angegebenen Sanierung des Bestandgebäudes ist noch nichts Konkretes passiert. Angeblich müsse noch ein abschließendes Gutachten mit Kostenvoranschlag erstellt werden. Die ursprünglich angedachte Errichtung einer temporären Pavillonanlage auf dem Hof der Hamburger Allee wurde in der Vorlage B 297 als nicht möglich kommentiert, nach neuesten Erkenntnissen sollen aber nun doch sechs Container für die Praxisarbeiten (Kosmetik- und Friseursalons) errichtet werden. Gleichzeitig sei der Bezug eines ehem. Bürogebäudes in der Beethovenstraße für die übrigen, sich derzeit in der Containeranlage befindlichen Fachbereiche geplant. Hier ist allerdings noch völlig unklar, wie und ob die Nutzung umgesetzt werden kann und ob überhaupt ein Mietvertrag besteht. Auch ist die aus Praxisräumen in der Hamburger Allee und Fachunterricht in der Beethovenstraße resultierende Trennung von Theorie- und Praxisvermittlung für die Schule schwer umsetzbar. Zudem soll wohl die marode Containeranlage im Länderweg spätestens bis zum Sommer geräumt werden. Es besteht hoher Informationsbedarf, da die Berufsschule übergangsweise weiterhin drei Standorte bespielen muss: eine marode Containeranlage im Länderweg, einen Standort in Höchst sowie den Hauptstandort an der Hamburger Allee, was für den Schulalltag mehr als herausfordernd ist. Auch nach einem Jahr ist es nicht gelungen, eine adäquate Übergangslösung zu schaffen, die den Unterricht an zwei Standorten ermöglicht. Auch wäre es wünschenswert, wenn die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode angesichts der anstehenden Fusion mit der Gutenbergschule einen verbindlichen Zeitplan mit klaren Perspektiven hätte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.01.2023, NR 582 Bericht des Magistrats vom 14.07.2023, B 297 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 03.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 457 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Beratung) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 98 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 457 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4932, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Drei Grüne Zimmer vor Pro Familia

07.04.2024 | Aktualisiert am: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 907/2 Betreff: Drei Grüne Zimmer vor Pro Familia Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, drei Grüne Zimmer auf dem Platz an der Palmengartenstraße 14 vor der Pro Familia-Geschäftsstelle so aufzustellen, dass sie Sicht- und Lärmschutz für Personen bieten, die dort anonym und in sicherem Rahmen eine (gesetzlich verpflichtende) Beratung aufsuchen wollen. Die Wohnzimmer sollen zunächst probeweise im Herbst dieses Jahres für eben die 40 Tage dort aufgestellt werden, in denen radikale Selbstbestimmungsgegner:innen dort ihre Mahnwache halten. Dies soll dann ggf. In der Folge zweimal jährlich wiederholt werden (im Frühjahr zwischen Aschermittwoch bis kurz vor Ostern und im Herbst zu besagter Zeit). Eines der drei Zimmer kann hier das für den Ortsbezirk zwei vorgesehene grüne Zimmer sein. Begründung: Seit letztem Jahr dürfen die Selbstbestimmungsgegner:innen ihre Mahnwachen und Gebete direkt vor Pro Familia abhalten und belästigen damit die oben genannte Personengruppe. Der Lärmpegel, der von den Selbstbestimmungsgegner:innen ausgeht, beeinträchtigt die Beratung in den Geschäftsräumen von Pro Familia. Nach Rücksprache mit der Geschäftsstellenleiterin von Pro Familia wäre die Aufstellung von bestenfalls mehr als zweien dieser Grünen Zimmer zu befürworten. Die grünen Zimmer sind in den heißen Sommermonaten zur Klimatisierung wenig begrünter Plätze gedacht. In den kühleren Monaten werden sie dafür nicht benötigt. Der finanzielle Aufwand erscheint hier gering, da er sich auf den Transport beschränkt und keine neuen Zimmer gekauft werden müssen. In Anbetracht der Tatsache, dass seit Jahren immer wieder von verschiedenen Stellen der Versuch unternommen wurde geeignete Maßnahmen zum Sicht- und Lärmschutz zu installieren, die bisher alle unbefriedigend ausfielen und auch weiterhin keine alternativen ausreichenden Lösungen absehbar sind erscheint dieser Aufwand verhältnismäßig und die "Zweckentfremdung" der Zimmer sinnvoll. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 907/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 907/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung)

Partei: Linke

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Antrag Ortsbeirat 2

Ausweitung Bewohnerparken an der Beethovenstraße

25.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 861/2 Betreff: Ausweitung Bewohnerparken an der Beethovenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: - Das Anwohnerparken auf die gesamte Beethovenstrasse auszuweiten, v.a. in der Nähe der Konsulate - Die Zeiten für das Anwohnerparken auszuweiten - Die Kontrollfrequenz des Anwohnerparkens v.a. an den Wochentagen und am Samstag spürbar zu erhöhen Begründung: Ab 2024 sind die Kosten des Anwohnerparkens auf 240,- Euro gestiegen. Dennoch ist es für die Anwohner der Beethovenstrasse sehr schwierig, einen freien Parkplatz zu finden. Seit die Konsulate auch Termine am Samstag vergeben, ist es noch nicht einmal am Wochenende möglich, problemlos zu parken. Viele Fremdparker belegen bis in den späten Nachmittag alle Parkplätze belegen. Anwohner berichten ferner, dass die Stadtpolizei zudem keine Kontrollen der Falschparker durchführt. von der Stadtverkehrspolizei um Strafzettel für Falschparker zu verteilen. Gegenwärtig ist die komplette linke Seite der Straße (s. Fotos mit den längsparkenden Autos) für alle da. Das bedeutet, dass dort häufig auch Autos von Bahnreisenden für Wochen abgestellt werden; Messebesucher parken oft tagelang und zahlreiche Aussteller stellen häufig Transporter und sogar Anhänger ab. Quelle Fotos: Anwohnerin Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Bewohnerparken Ausweitung Beethovenstraße

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Wegweiser zum WC in der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte

20.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2024, OF 853/2 Betreff: Wegweiser zum WC in der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte auf allen Ebenen Wegweiser zu den Toilettenanlegen auf der B Ebene anzubringen. Begründung: Öffentliche Toiletten sind in Frankfurt selten und wo diese existieren, fehlt im Umfeld oft ein Wegweiser zu den WC-Standorten. In der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte existiert in der B-Ebene eine öffentliche Toilette, wenn auch leider nicht barrierefrei zugänglich. Wer an dieser sehr frequentierten U-Bahn-Station auf den Bahnsteigebenen B, C und D einen Hinweis auf die in der B-Ebene gelegenen Toiletten sucht, braucht schon ein kriminalistisches Gespür und viel Zeit. In der östlich gelegenen B-Ebene mit Zugängen von der Bockenheimer Landstraße, Zeppelinallee und Senckenberganlage, befinden sich hingegen entsprechende Hinweisschilder. Quelle: Lageplan der VGF B-Ebene Ost Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Toilettenanlagen Wegweiser Barrierefreiheit

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 2

Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der UBahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen

19.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2024, OA 443 entstanden aus Vorlage: OF 820/2 vom 04.01.2024 Betreff: Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der U-Bahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen Vorgang: OM 2079/22 OBR 2; ST 2063/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf der Seite des U-Bahn-Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße in Richtung Alte Oper Poller vor der Aufstellungsfläche aufzustellen, die üblicherweise zum Schutz vor Lkws und Anschlägen benutzt werden. Dass auf der östlichen Seite nur einfache Poller aufgestellt wurden, weil im Planfeststellungsbeschluss Poller überhaupt nicht vorgesehen waren (siehe Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2063), hält der Ortsbeirat ausdrücklich nicht für eine ausreichende Begründung, keine sicheren Poller aufzustellen. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem ein fünfzehnjähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen Pkw tödlich verletzt wurde und der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre elfjährige Tochter durch einen ausweichenden Lkw ums Leben kamen sowie Fußgänger verletzt wurden, sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen im Fall des Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug in Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite in Richtung Alte Oper, an der Fußgänger üblicherweise warten, nur normale Poller aufgestellt wurden. Diese bieten keinen Schutz vor schnell fahrenden Pkws, geschweige denn vor Bussen und Lkws. Zählen Menschenleben so wenig? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 28.02.2024

Sicherheitsmaßnahmen Aufzugschutz Poller

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Schwangere vor Belästigung schützen - Vorbereitung für die Umsetzung der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

24.01.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2024, OF 843/2 Betreff: Schwangere vor Belästigung schützen - Vorbereitung für die Umsetzung der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes einen besseren Schutz schwangerer Frauen gegen Belästigung von Abtreibungsgegner*innen vor Beratungsstellen auf den Weg gebracht hat. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten 1. zu prüfen und berichten, welche konkreten Möglichkeiten die Stadt mit dieser Reform hätte, sogenannte "Mahnwachen" von Abtreibungsgegner*innen vor der Beratungsstelle von Pro Familia zu verbieten. Hierbei soll insbesondere beim Land Hessen erfragt werden, wie dieses die im Gesetzentwurf enthaltene Pflicht, einen "ungehinderten Zugang" zu Beratungsstellen sicherzustellen, interpretiert und wie diese Pflicht aus seiner Sicht erfüllt werden kann, 2. zu prüfen und berichten, ob insbesondere das zeitweilig angeordnete, jedoch durch das Verwaltungsgericht Frankfurt gekippte, Demonstrationsverbot vor der Beratungsstelle mit der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wieder möglich wäre, 3. sofern dies durch die Reform ermöglicht wird, nach Inkrafttreten des Gesetzes wieder ein entsprechendes Demonstrationsverbot zu erlassen, 4. die im Gesetzentwurf vorgesehenen Sanktionen gegen Belästigungen von Schwangeren im Schutzradius, sofern diese im endgültigen Gesetz enthalten bleiben, nach Inkrafttreten wirksam durchzusetzen, 5. zu prüfen und berichten, welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, den im derzeitigen Gesetzentwurf vorgesehenen Schutzradius um Beratungsstellen und Arztpraxen gegen Belästigung von Schwangeren von 100 m im parlamentarischen Verfahren (z.B. im Rahmen von Anhörungen in den Ausschusssitzungen) auf 150 m zu erhöhen, und 6. diese Möglichkeiten vollumfänglich zu nutzen. Begründung: Schwangere Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen und damit von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen, sind verpflichtet eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch zu nehmen. Seit Jahren werden diese Frauen von Abtreibungsgegner*innen auf dem Weg zur Beratungsstelle belästigt. Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt eine Schutzzone um die Beratungsstelle Pro Familia gekippt hatte, dürfen diese Proteste gegen die körperliche Selbstbestimmung der Schwangeren wieder direkt vor der Beratungsstelle stattfinden. Nun hat die Bundesregierung eine Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in den Gesetzgebungsgang gebracht, die Schwangere besser vor Belästigung schützen soll. Die beiden Kernelemente dabei sind: a) die Pflicht für die Bundesländer sicherzustellen, dass der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungen ungehindert in Anspruch genommen werden kann, und b) ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro gegen Personen, die im Umkreis von 100 Metern um die Beratungsstellen Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen belästigen, oder Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, bei ihrer Arbeit behindern. Aus dem ersten Punkt ergibt sich die Frage, ob das Land Hessen Möglichkeiten schaffen müsste, die es Kommunen erlaubt, Proteste von Abtreibungsgegner*innen in einem bestimmten Umkreis um Beratungsstellen zu unterbinden. Hier sollte Sorge dafür getragen werden, dass entsprechende Regelungen auf Landesebene zügig nach in Krafttreten des Bundesgesetzes getroffen werden und von den Kommunen ebenso zügig umgesetzt werden. Insbesondere wäre zu prüfen, ob die Stadt Frankfurt ihre Regelung, solche Proteste nicht vor der Beratungsstelle stattfinden zu lassen, wieder einführen könnte. Gleichzeitig soll das Gesetz das Aufsuchen der Beratungsstellen ohne Belästigung gewährleisten. Hierfür sollte mindestens auch der ungehinderte Zugang von Haltestellen des ÖPNV eingeschlossen sein. Die nächstgelegene Haltestelle wäre die Bushaltestelle Palmengartenstraße. Die derzeitige Regelung eine Schutzradius von 100 m - siehe b) - würde diese aber nicht einschließen. Daher sollte der Magistrat in Anbetracht der örtlichen Gegebenheiten den Versuch unternehmen, dass der Schutzradius auf 150 m (so wie etwa in Österreich und Frankreich) erhöht wird. Damit Frauen die Beratung auch mit dem ÖPNV unbelästigt aufsuchen können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.09.2023, OF 723/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 723/2 wird durch die Vorlage OF 843/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 843/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Schwangere Belästigung Reform

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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Initiative Ortsbeirat 2

Unterstützung „Kulturcampus Open Air“

22.01.2024 | Aktualisiert am: 31.01.2024

S A C H S T A N D : Initiative vom 22.01.2024, OI 46 entstanden aus Vorlage: OF 812/2 vom 06.01.2024 Betreff: Unterstützung "Kulturcampus Open Air" Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), das nichtkommerzielle Stadtteilfest "Κulturcampus Open Air" mit einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Verein VCD Hessen e. V. überwiesen werden. An den Erfolg des "Kulturcampus Open Air" im vergangenen Jahr mit 5.000 Besucherinnen und Besuchern und einem Line-up von 15 Liveacts auf drei Bühnen möchten die Veranstalterinnen und Veranstalter mit nun noch optimierterem Konzept dieses Jahr anknüpfen. Das Bündnis aus Initiativen setzt sich damit weiterhin für eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Kulturcampus ein. Die erste Ausgabe dieses nichtkommerziellen Straßenfests im Juni 2023 nahm einige der Themen bereits auf: So wurde die das Gelände durchquerende Bockenheimer Landstraße einen Tag lang vom Autoverkehr befreit und für Livemusik, Theater, Spaß und Kultur geöffnet, um zu zeigen, wie ein Kulturcampus ohne Durchgangsverkehr aussehen könnte. Auf einem Markt der Möglichkeiten informierten Initiativen über ihre Aktivitäten, es gab Führungen zu den Möglichkeiten des Erhalts von zum Abriss vorgesehenen Bestandsgebäuden, dem Thema Graue Energie und nachhaltige Energieversorgung und der neue Nachbarschaftsgarten auf dem Gelände wurde eingeweiht. Der größte Essensstand und das Catering kamen von der solidarischen, veganen und ökologischen AdA-Kantine. Ziel dieses Mal ist es auch, mit dem nichtkommerziellen Straßenfest eine Vision aufzuzeigen, wie der ehemalige Unicampus weiterhin als öffentliche Versammlungs- und Veranstaltungsfläche genutzt und zugleich zu einem Reallabor für nachhaltige Stadtentwicklung werden könnte. Der Kulturcampus blickt auf eine über zehnjährige Geschichte zivilgesellschaftlichen Engagements für nachhaltige Stadtentwicklung zurück und die Chance, dass die Planungen in eine Richtung gelenkt werden, die den heutigen Anforderungen an eine klimatisch angepasste Stadtentwicklung auf diesem Gebiet entspricht, sollte auf allen Ebenen weiter verfolgt werden. Die Initiatorinnen und Initiatoren legen neben ökologischer Nachhaltigkeit (z. B. nachhaltige Stromanbieter, Recyclingbecher und Pfandsystem, veganes und ökologisches Essen aus z. T. geretteten Lebensmitteln) in ihren Planungen besonderen Wert auf Teilhabe und eine ganzheitliche Barrierefreiheit (neben Barrierefreiheit für Menschen mit Gehbehinderung z. B. Bühnen mit Übersetzung für im Hören beeinträchtige Personen, Musik von und für Menschen mit Flucht- bzw. Migrationsgeschichte) sowie die Stärkung demokratischer Strukturen. Im Hinblick auf den langen Weg, den die Entwicklung des Kulturcampus bereits hinter sich hat, die veränderten gesellschaftlichen und klimatischen Bedingungen sowie die an vielen Orten wenig visionär erscheinende Frankfurter Stadtentwicklung hält es der Ortsbeirat für umso wichtiger, solches bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Die bereitgestellten Mittel fließen in das Gesamtbudget der Veranstaltung ein, welches mit etwa 45.000 Euro kalkuliert wird. Der VCD ist dieses Jahr Anmelder der geplanten Straßensperrung und der Nutzung des öffentlichen Raums. In dieser Funktion agiert er auch als Vertragspartner gegenüber den Behörden und Firmen für die Straßenbeschilderung, die Busumleitung und die Terrorabwehr. Allein die Kosten für die Straßensperrung belaufen sich auf rund 3. 000 Euro (1.500 Euro Beschilderung, 1.500 Euro Busumleitung). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 31.01.2024

Kulturcampus Stadtteilfest nachhaltige Stadtentwicklung

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Unterstützung „Kulturcampus Open Air“

06.01.2024 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2024, OF 812/2 Betreff: Unterstützung "Kulturcampus Open Air" Vorgang: E 92/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), das nichtkommerzielle Stadtteilfest "Κulturcampus Open Air" mit einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Verein VCD Hessen e. V. überwiesen werden. Begründung: An den Erfolg des "Kulturcampus Open Air" im vergangenen Jahr mit 5000 Besucher*innen und einem Line-up von 15 Live Acts auf drei Bühnen möchten die Veranstalter*innen mit nun noch optimiertem Konzept dieses Jahr anknüpfen. Das Bündnis aus Initiativen setzt sich damit weiterhin für eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Kulturcampus ein. Die erste Ausgabe dieses nichtkommerziellen Straßenfests im Juni 2023 nahm einige der Themen bereits auf: So wurde die das Gelände durchquerende Bockenheimer Landstraße einen Tag lang vom Autoverkehr befreit und für Livemusik, Theater, Spaß und Kultur geöffnet, um zu zeigen, wie ein Kulturcampus ohne Durchgangsverkehr aussehen könnte. Auf einem Markt der Möglichkeiten informierten Initiativen über ihre Aktivitäten, es gab Führungen zu den Möglichkeiten des Erhalts von zum Abriss vorgesehenen Bestandsgebäuden, dem Thema Graue Energie und nachhaltige Energieversorgung, und der neue Nachbarschaftsgarten auf dem Gelände wurde eingeweiht. Der größte Essensstand und das Catering kamen von der solidarischen, veganen und ökologischen ada_kantine. Ziel ist es auch dieses mal, mit dem nichtkommerziellen Straßenfest eine Vision aufzuzeigen, wie der ehemalige Unicampus weiterhin als öffentliche Versammlungs- und Veranstaltungsfläche genutzt und zugleich zu einem Reallabor für nachhaltige Stadtentwicklung werden könnte. Der Kulturcampus blickt auf eine über zehnjährige Geschichte zivilgesellschaftlichen Engagements für nachhaltige Stadtentwicklung zurück, und die Chance, dass die Planungen in eine Richtung gelenkt werden, die den heutigen Anforderungen an eine klimatisch angepasste Stadtentwicklung auf diesem Gebiet entspricht sollte auf allen Ebenen weiter verfolgt werden. Die Initiator*innen legen neben ökologischer Nachhaltigkeit (z.B. nachhaltige Stromanbieter, Recycling Becher und Pfandsystem, veganes und ökologisches Essen aus z.T. geretteten Lebensmitteln) in ihren Planungen besonderen Wert auf Teilhabe und eine "ganzheitliche Barrierefreiheit" (neben Barrierefreiheit für Menschen mit Gehbehinderung z.B. Bühnen mit Übersetzung für im Hören beeinträchtige Personen, Musik von und für Menschen mit Flucht- bzw. Migrationsgeschichte), sowie die Stärkung demokratischer Strukturen. Im Hinblick auf den langen Weg, den die Entwicklung des Kulturcampus bereits hinter sich hat, die veränderten gesellschaftlichen und klimatischen Bedingungen sowie die an vielen Orten wenig visionär erscheinende Frankfurter Stadtentwicklung halten wir es für umso wichtiger, solches bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Die durch den Ortsbeirat bereitgestellten Mittel fließen in das Gesamtbudget der Veranstaltung ein, welches mit etwa 45 000,- Euro kalkuliert wird. Der VCD ist dieses Jahr Anmelder der geplanten Straßensperrung und der Nutzung des öffentlichen Raums. In dieser Funktion agiert er auch als Vertragspartner gegenüber den Behörden und Firmen für die Straßenbeschilderung, die Busumleitung und die Terrorabwehr. Allein die Kosten für die Straßensperrung belaufen sich auf rund 3000,- Euro (1500,- Beschilderung, 1500,- Busumleitung). Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Initiative OI 46 2024 Die Vorlage OF 812/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Wortlaut "durch den Ortsbeirat" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 1 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)

Stadtteilfest Kulturcampus Veranstaltungsfläche

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der UBahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen

04.01.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 820/2 Betreff: Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der U-Bahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Auf der Seite des U-Bahn Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße in Richtung Alte Oper werden Poller vor der Aufstellungsfläche aufgestellt, die üblicherweise zum Schutz vor LKS und Anschlägen benutzt werden. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem ein 15jähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen PKW tödlich verletzt wurde und der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre 11jährige Tochter durch einen ausweichenden LKW ums Leben kamen und Fußgänger verletzt wurden, sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen im Fall des Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug in Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite in Richtung Alte Oper, an der Fussgänger üblicherweise warten, nur normale Poller aufgestellt wurden. Diese bieten keinen Schutz vor schnell fahrenden PKW`s, gewschweige vor Bussen und LKWs. Zählen Menschenleben so wenig? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 820/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 443 2024 Die Vorlage OF 820/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an das Ende des Antragstenors folgender Absatz eingefügt wird: "Dass auf der östlichen Seite nur einfache Poller aufgestellt wurden, weil im Planfeststellungsbeschluss Poller überhaupt nicht vorgesehen waren (siehe Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2063), hält der Ortsbeirat ausdrücklich nicht für eine ausreichende Begründung, keine sicheren Poller aufzustellen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD und bei Abwesenheit 1 SPD

Unfälle Sicherheitsmaßnahmen Poller

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Planungs- und Umbaustand Gebäude Schumannstraße 2/Ecke WilhelmHauffStraße

16.11.2023 | Aktualisiert am: 18.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2023, OF 804/2 Betreff: Planungs- und Umbaustand Gebäude Schumannstraße 2/Ecke Wilhelm-Hauff-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über den Planungs- und Umbaustand des Spekulationsobjektes Schumannstraße 2 / Ecke Hauffstraße im Westend zu geben. Dabei soll insbesondere erläutert werden, ob ein Bauantrag vorliegt, welche Nutzungsziele bekannt sind und wann der Umbau fortgesetzt bzw. angefangen wird. Begründung: Das gründerzeitliche Gebäude in prominenter Lage in der Schumannstraße 2, an der Ecke zur Wilhelm-Hauff-Straße, das zuletzt als Justizgebäude des Landes von der staatlichen Bewährungshilfe genutzt wurde, steht seit vielen Jahren leer und verrottet. Das Gebäude sollte nach vorliegenden Informationen Anfang der 2000er Jahre nach langem Leerstand zu einem Hotel der Althoff-Gruppe umgebaut werden. Nach mehreren Weiterverkäufen (u.a. gab es Pläne für ein Boarding House) ist die Eigentümerin (nach Berichten der FR vom 5. Januar 2019) eine Projektgesellschaft aus Kriftel, die jedoch keine Arbeiten am Gebäude durchführt. Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 804 2023 Die Vorlage OF 804/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Gebäude Umbau Planungsstand

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Radwegeführung Opernplatz – Goethestraße sichern

19.09.2023 | Aktualisiert am: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 1011/1 Betreff: Radwegeführung Opernplatz - Goethestraße sichern Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Haltelinie vor der LSA Neue Mainzer Straße / Goethestraße dauerhaft vor die Goethestraße zurückverlegen und neu markieren zu lassen. Außerdem sollen Markierungen zur Radwegeführungen auf der Fahrbahn und über den benachbarten Opernplatz in Richtung Taunusanlage inkl. Fahrrad-Logo ergänzt werden, um die Verkehrsführung für den PKW- und Radverkehr sicher und eindeutig zu machen. Begründung: Ortskundige und ortsfremde Radfahrende, die von der Bockenheimer Landstraße oder Taunusanlage aus den Opernplatz überqueren und in Richtung Goethestraße weiterfahren wollen, haben es schwer, den richtigen Weg zu finden. Auf dem Opernplatz markieren lediglich zwei Pflasterstreifen einen Radweg, der jedoch weder mit Fahrradlogos noch mit entsprechenden Schildern markiert ist. Viele Radfahrende erkennen die Markierungen nicht und überqueren den Opernplatz kreuz und quer. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Fressgass und Goethestraße wurde baustellenbedingt so angepasst, dass die Haltelinie für PKW hinter die Goethestraße verlegt wurde. Markierungen für den querenden Radverkehr gibt es nicht. Bei Rot wartende PKW blockieren nun die Zufahrt für Radfahrende in die Fahrradstraße Goethestraße in beide Richtungen. Das führt des Öfteren zu Beinaheunfällen. Bilder: Google Maps Streetview Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4579 2023 Die Vorlage OF 1011/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antragtenors ersatzlosgestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Radwegeführung Haltelinie Markierungen

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Drei Grüne Wohnzimmer auf dem Platz vor Pro Familia Palmengartenstraße 14 aufstellen als Sicht und Lärmschutz für ratsuchende Personen

04.09.2023 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 723/2 Betreff: Drei Grüne Wohnzimmer auf dem Platz vor Pro Familia Palmengartenstraße 14 aufstellen als Sicht- und Lärmschutz für ratsuchende Personen Der Ortsbeirat möge beschließen: Drei Grüne Wohnzimmer werden auf dem Platz an der Palmengartenstraße 14 vor der Pro Familia-Geschäftsstelle so aufgestellt, dass sie Sicht- und Lärmschutz für Personen bieten, die dort anonym und in sicherem Rahmen eine (gesetzlich verpflichtende) Beratung aufsuchen wollen. Begründung: Seit diesem Jahr dürfen die Selbstbestimmungsgegner:innen ihre Mahnwachen und Gebete direkt vor Pro Familia abhalten und belästigen damit die oben genannte Personengruppe. Der Lärmpegel, der von den Selbstbestimmungsgegnern ausgeht, beeinträchtigt die Beratung in den Geschäftsräumen von Pro Familia. Nach Rücksprache mit der Geschäftsstellenleiterin von Pro Familia wäre die Aufstellung von bestenfalls mehr als zweien dieser Grünen Wohnzimmer zu befürworten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.01.2024, OF 843/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 723/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 723/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 723/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 723/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 723/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 723/2 wird durch die Vorlage OF 843/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 843/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Wohnzimmer Platz Sichtschutz

Partei: LINKE.

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Initiative Ortsbeirat 2

Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen

12.06.2023 | Aktualisiert am: 06.12.2023

S A C H S T A N D : Initiative vom 12.06.2023, OI 18 entstanden aus Vorlage: OF 687/2 vom 26.05.2023 Betreff: Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen Vorgang: OM 4071/23 OBR 2 1. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Platz vor der Universitätsbibliothek in "Freimannplatz" zu benennen. Die Adresse des Gebäudes der Universitätsbibliothek J. C. Senckenberg (jetzt Bockenheimer Landstraße 134 bis 138) soll künftig "Freimannplatz" lauten. 2. Analog zum Mitscherlichplatz sollen am Straßenschild zwei separate Zusatzschilder zu Therese bzw. Prof. Dr. Freimann angebracht werden (siehe Foto). Mit der Benennung möchte der Ortsbeirat 2 u. a. an Therese und Prof. Dr. Aron Freimann erinnern und dazu beitragen, Fragmente ihres Lebens und Wirkens für unsere Stadt und die Wissenschaft sichtbar zu machen. Zu Therese und Prof. Dr. Aron Freimann: Therese Freimann, geborene Horovitz (1882 bis 1965), war u. a. im Jüdischen Frauenbund aktiv. Weiterhin pflegte sie engen Kontakt mit der Frauenrechtlerin und Begründerin des Jüdischen Frauenbundes Bertha Pappenheim, deren Heim in Neu-Isenburg sie unterstützte. Frau Freimanns besonderes Interesse galt der Kinder- und Jugendfürsorge, für deren Umsetzung sie sich einsetzte. 1920 wurde sie in den Beirat des Israelitischen Krankenhauses berufen und war damit die erste Frau, welcher in der Israelitischen Gemeinde ein offizielles Verwaltungsamt übertragen wurde. Sie führte dieses bis zur Emigration im Jahr 1939 aus. Nach der Auswanderung in die USA war sie in verschiedenen Wohlfahrtsorganisationen tätig und organisierte nach Kriegsende die Sendung von Carepaketen nach Frankfurt am Main. Prof. Dr. Aron Freimann (1871 bis 1948) wirkte seit 1898 an der Frankfurter Stadtbibliothek - der heutigen Universitätsbibliothek - als Bibliothekar. Mit Unterstützung zahlreicher Spenden jüdischer Mäzene baute er hier die Hebraica- und Judaica-Sammlung zur größten des europäischen Kontinents und zu einer der bedeutendsten Sammlungen weltweit aus. Im Zuge der Einführung des "Arierparagrafen" - welcher dazu diente, Juden aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu "entfernen" - wurde Freimann von der Stadt bzw. Universität Frankfurt nach 35-jähriger Dienstzeit sofort seines Amtes enthoben und durfte die Bibliothek nicht mehr betreten. Der Paragraf - Teil des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums - wurde durch Adolf Hitler zum 7. April 1933 erlassen. Der damalige Frankfurter Oberbürgermeister Friedrich Krebs verfügte bereits am 28. März, dass zum Stichtag 30. März 1933 alle jüdischen Beamten und Angestellten der Stadt zu entfernen sind. Herr Freimann war zudem in der Gemeindepolitik der hiesigen Jüdischen Gemeinde aktiv. Er war Synagogenvorsteher der Börneplatzsynagoge und seit 1918 als Vertreter der Konservativen Fraktion im Vorstand der Israelitischen Gemeinde, seit 1928 als stellvertretender Vorstandsvorsitzender. 1937 wurde er als Vertreter der Gemeindeorthodoxie in den Präsidialausschuss der Reichsvertretung der Deutschen Juden gewählt. Vom 6. März 1939 bis zu seiner Emigration hatte Freimann das Amt des Vorsitzenden der von den Nazis zwangsvereinigten Jüdischen Gemeinde inne und war somit der letzte Vorsitzende der jahrhundertealten Frankfurter Jüdischen Gemeinde. Gemeinsam mit seiner Frau emigrierte Prof. Dr. Aron Freimann im April 1939 über England in die Vereinigten Staaten. In New York arbeitete er in der New York Public Library sowie als Dozent und wurde als Bibliograf und Gelehrter auch im amerikanischen Wissenschaftsbetrieb anerkannt. Das Jahr 2023 markiert: - 90 Jahre Machtergreifung durch die Nationalsozialisten/Entlassung von Prof. Dr. Aron Freimann; - 90 Jahre Bücherverbrennung; - 85 Jahre Reichsprogromnacht; - 75. Todesjahr von Prof. Dr. Aron Freimann; - 75 Jahre Wiederbegründung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main. Der Ortsbeirat hat den Vorstand des Gemeinderats der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main im Vorfeld zum Vorhaben kontaktiert. Das Gremium hat über den Vorschlag beraten und unterstützt ihn vollumfänglich. Die Benennung des "Freimannplatzes " soll im Rahmen der Jüdischen Kulturtage 2023 (22. Oktober bis 7. November) erfolgen. Foto: Zusatzschilder Mitscherlichplatz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.06.2023, OM 4071 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 326 Bericht des Magistrats vom 04.12.2023, B 451 Versandpaket: 21.06.2023

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen

26.05.2023 | Aktualisiert am: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2023, OF 687/2 Betreff: Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. den Platz vor der Universitätsbibliothek in ‚Freimannplatz' zu benennen. Die Adresse des Gebäudes der Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg (jetzt Bockenheimer Landstraße 134-138) soll künftig ‚Freimannplatz' lauten. 2. Analog zum Mitscherlichplatz sollen am Straßenschild zwei separate Zusatzschilder zu Therese, bzw. Prof. Dr. Freimann angebracht werden (Foto 1). Begründung: Mit der Benennung möchte der Ortsbeirat 2 u.a. an Therese und Prof. Dr. Aron Freimann erinnern und dazu beitragen, Fragmente ihres Lebens und Wirkens für unsere Stadt und die Wissenschaft sichtbar zu machen, Zu Therese und Prof. Dr. Aron Freimann: Therese Horovitz (1882-1965) war u.a. im Jüdischen Frauenbund aktiv. Weiterhin pflegte sie engen Kontakt mit der Frauenrechtlerin und Begründerin des Jüdischen Frauenbundes Bertha Pappenheim, deren Heim in Neu-Isenburg sie unterstützte. Frau Freimanns besonderes Interesse galt der Kinder- und Jugendfürsorge, für deren Umsetzung sie sich einsetzte. 1920 wurde sie in den Beirat des Israelitischen Krankenhauses berufen und war damit die erste Frau, welcher in der Israelitischen Gemeinde ein offizielles Verwaltungsamt übertragen wurde. Sie führte dieses bis zur Emigration 1939 aus. Nach der Auswanderung in die USA war sie in verschiedenen Wohlfahrtsorganisationen tätig und organisierte nach Kriegsende die Sendung von Care-Paketen nach Frankfurt/ Main. Prof. Dr. Aron Freimann (1871-1948) wirkte seit 1898 an der Frankfurter Stadtbibliothek - der heutigen Universitätsbibliothek - als Bibliothekar. Mit Unterstützung zahlreicher Spenden jüdischer Mäzene baute er hier die Hebraica- und Judaica-Sammlung zur größten des europäischen Kontinents und zu einer der bedeutendsten Sammlungen weltweit aus. Im Zuge der Einführung des ‚Arierparagraphen' - welcher dazu diente, Juden aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu ‚entfernen' - wurde Freimann von der Stadt, bzw. Universität Frankfurt nach 35-jähriger Dienstzeit sofort seines Amtes enthoben und durfte die Bibliothek nicht mehr betreten. Der Paragraph - Teil des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums - wurde durch Adolf Hitler zum 7. April 1933 erlassen. Der damalige Frankfurter Oberbürgermeister Friedrich Krebs verfügte bereits am 28. März, dass zum Stichtag 30. März 1933 alle jüdischen Beamten und Angestellten der Stadt zu entfernen sind. Herr Freimann war zudem in der Gemeindepolitik der hiesigen Jüdischen Gemeinde aktiv. Er war Synagogenvorsteher der Börneplatzsynagoge und seit 1918 als Vertreter der Konservativen Fraktion im Vorstand der Israelitischen Gemeinde, seit 1928 als stellv. Vorstandsvorsitzender. 1937 wurde er als Vertreter der Gemeindeorthodoxie in den Präsidialausschuss der Reichsvertretung der Deutschen Juden gewählt. Vom 6. März 1939 bis zu seiner Emigration hatte Freimann das Amt des Vorsitzenden der von den Nazis zwangsvereinigten Jüdischen Gemeinde inne und war somit der letzte Vorsitzende der jahrhundertealten Frankfurter Jüdischen Gemeinde. Gemeinsam mit seiner Frau emigrierte A.F. im April 1939 über England in die Vereinigten Staaten. In New York arbeitete er in der New York Public Library sowie als Dozent und wurde als Bibliograph und Gelehrter auch im amerikanischen Wissenschaftsbetrieb anerkannt. Das Jahr 2023 markiert: - 90 Jahre Machtergreifung durch die Nationalsozialisten/ Entlassung von Prof. Dr. Freimann - 90 Jahre Bücherverbrennung - 85 Jahre Reichsprogromnacht - 75. Todesjahr von Prof. Dr. Aron Freimann - 75 Jahre Wiederbegründung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main Die Antragsteller haben den Vorstand des Gemeinderats der Jüdischen Gemeinde Frankfurt/ Main im Vorfeld zum Vorhaben kontaktiert. Das Gremium hat über den Vorschlag beraten und unterstützt ihn vollumfänglich. Die Benennung des ‚Freimannplatz' soll im Rahmen der Jüdischen Kulturtage 2023 (22.10.-7.11.) erfolgen. Foto 1; Zusatzschilder Mitscherlichplatz Foto: Suzanne Turré Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Initiative OI 18 2023 Die Vorlage OF 687/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL; 4 GRÜNE (= Enthaltung)

Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße

21.03.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2023, OF 654/2 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße aus der Gräfstraße/Carlo-Schmid Platz kommend gen Bockenheimer Warte fußgängerfreundlicher zu gestalten. Das Verweilen auf der Verkehrsinsel in der Mitte der Straße sollte die Ausnahme und nicht die Regel sein. Begründung: Die Ampelphasen sind programmiert, dass regelmäßig nur eine Straßenhälfte für Fußgänger zu queren ist und diese gezwungen sind, in der Mitte zu warten. Da das Warten auf der Verkehrsinsel unangenehm erscheint und häufig tatsächlich kein Fahrzeugverkehr aus Richtung Bockenheimer Landstraße in die Kreuzung einfährt, erscheint es möglich, ohne den Verkehrsfluss erheblich zu behindern, diese Ampel fußgänger- und radfahrerfreundlich zu schalten. Schließlich ist es ärgerlich, wenn aufgrund regelkonformen Wartens, ohne dass Fahrzeuge passieren, Busse und Straßenbahnen nicht zu erreichen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 654/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 654/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 654/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4495 2023 Die Vorlage OF 654/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an das Ende des Antragstenors folgender Satz angefügt wird: "Ein Hinausschieben bis zu einer eventuellen Realisierung des Kulturcampus ist nicht akzeptabel. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und SPD (= Ablehnung)

Parteien: CDU, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Knotenpunkt Siesmayerstraße/Ecke Bockenheimer Landstraße

28.02.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 630/2 Betreff: Knotenpunkt Siesmayerstraße/Ecke Bockenheimer Landstraße Vorgang: OM 1688/17 OBR 2; ST 419/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Siesmayerstraße, zwischen Bockenheimer Landstraße und Siesmayerstraße Hausnummer 15, die Parkplätze zugunsten eines rot markierten Fahrradstreifens umzuwidmen. Die rote Markierung ist bis zum Schwenk auf den Bürgersteig fortzuführen. 2. zwischen Bockenheimer Landstraße und Grüneburgweg, in nördlicher und südlicher Richtung, sollten Fahrradpiktogramme aufgebracht werden. Begründung: Die Siesmayerstraße ist am Knotenpunkt zur Bockenheimer Landstraße von Kfz und Radfahrenden stark belastet. Insbesondere die aus Richtung Grüneburgweg kommenden Fahrradfahrenden nutzen aus Sicherheitsgründen auch den Gehweg, um an den häufig auftretenden Fahrzeugschlangen vor der Ampel zum Abbieger auf der Bockenheimer Landstraße zu gelangen. Auch Fahrradfahrende, die die Straße benutzen, werden ohne ausreichenden Abstand überholt und auch geschnitten. Radfahrende bewegen sich oft in der gefährlichen Dooring-Zone neben den parkenden Fahrzeugen. Bei einer Verkehrszählung im Jahr 2017 wurden die Verkehrsströme von Rad und Kfz auch am Knotenpunkt Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße gemessen. In der ST 419 2018 kann der hohe Anteil von Radfahrenden erkannt werden, der inzwischen sicherlich noch zugenommen hat. Aus diesen Gründen sind Radfahrende schützenswerter als parkende Fahrzeuge. Anlage: Auszug aus der ST 419 2018 Einfädelung zur Bockenheimer Landstr. Richtung Bockenheimer Landstr. Richtung Grüneburgweg (Quelle: Eigene Aufnehmen des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3720 2023 Die Vorlage OF 630/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Spielplatz Beethovenplatz

26.02.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2023, OF 628/2 Betreff: Spielplatz Beethovenplatz Vorgang: OM 2686/22 OBR 2; ST 383/23 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und ggfs. umzusetzen, im Rahmen der Umsetzung der ST 383 aus 2023 zur Einrichtung eines Spielplatzes am Beethovenplatz die Einrichtung einer Sitzgruppe für Eltern mit Mülleimern, Fahrrad- und Kinderwagenabstellfläche oder ähnliches in den bereits abgesperrten Flächen rund um den Beethovenplatz anzulegen. Begründung: Wie aus den Bildern in der Anlage ersichtlich wird, sind direkt am Beethovenplatz durch Poller abgesperrte Flächen derzeit ungenutzt. Um die Spielfläche für Kinder möglichst groß ausgestalten zu können, könnten diese Flächen für obengenannte Infrastruktur genutzt werden. Fläche direkt angrenzend an den Beethovenplatz: Dort könnten Bänke, Mülleimer oder Fahrradabstellflächen für Spielplatzbesucher geschaffen werden. An der Kreuzung Beethovenstraße/ Corneliusstraße/Beethovenplatz ist viel Platz, sodass ohne zusätzlichen Parkplatzverlust evtl. noch Flächen umgenutzt werden könnten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2686 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 383 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3719 2023 Die Vorlage OF 628/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Architekturwettbewerb zum Kulturcampus soll u. a. die Möglichkeit zum Erhalt des Gebäudes des Juridicums eröffnen

05.11.2022 | Aktualisiert am: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2022, OF 522/2 Betreff: Architekturwettbewerb zum Kulturcampus soll u. a. die Möglichkeit zum Erhalt des Gebäudes des Juridicums eröffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass bei der Auslobung des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus mit dem Land Hessen ausdrücklich die Möglichkeit des Erhalts des Juridicums vorgesehen wird. Sicherzustellen, dass zur Auslobung des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus ausdrücklich der 2012 veröffentlichte Konsensplan als Ergebnis der BürgerInnenbeteiligung sowie der rechtskräftige, daraus abgeleitete Bebauungsplans Nr. 569 Maßgabe sein muss. Dieser definiert das Baufeld südlich der Bockenheimer Landstraße als Mischgebiet, d.h. mindestens 30 % der Bebauung sind als Wohnbebauung zu entwerfen, das Zentrum der Künste ist in jedem Fall zu berücksichtigen, Sonderbauten (z.B. die Hochschule - HfMDK) dürften nicht mehr als die Hälfte ausmachen. Neben dem architektonischen Gesamteindruck sollen u.a. auch die voraussichtlichen Kosten der Umsetzung Bewertungsmaßstab sein. Sicherzustellen, dass im weiteren Verlauf des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus und vor Entscheidung für einen von mehreren Gestaltungsvorschlägen der Öffentlichkeit im Rahmen einer Sondersitzung des Ortsbeirats eine engere Auswahl von Entwürfen mit jeweils den voraussichtlichen Kosten der Umsetzung vorgestellt werden. Mindestens einer der Gestaltungsvorschläge sollte den Erhalt des Gebäudes des Juridicums vorsehen. Festzustellen, dass die HfMDK entgegen dem Konsensplan nicht auf dem Baufeld der heutigen Universitätsbibliothek, sondern zur Realisierung gemeinsam mit dem Frankfurt LAB und einer Wohnbebauung sowie Gewerbe auf dem südlichen Baufeld vorgesehen und gewollt ist. Schließlich sollen Stadt Frankfurt und Land Hessen - nach rund 12 Jahren Wartezeit für die Öffentlichkeit - nun möglichst zügig den Architektenwettbewerb für dieses für den Kulturcampus zentrale Baufeld endlich starten. Begründung: Ein Umbau des Juridicums im Zuge des Bauvorhabens könnte die Chance bieten, den Erhalt sogenannter grauer Energie zu sichern und die über dem definierten Maximum des jetzigen Bebauungsplans liegende Höhe des Gebäudes durch Bestandschutz zur weiteren Nutzung jeweils zu sichern, was der Ortsbeirat grundsätzlich begrüßen würde. Daher sollte der Architekturwettbewerb ausdrücklich den Erhalt des Gebäudes des Juridicums als Möglichkeit im Wettbewerb an die BewerberInnen adressieren. Den Erhalt des Gebäudes des Juridicums als zwingende Voraussetzung im Architekturwettbewerb einzufordern, wäre jedoch aus verschiedenen Gründen falsch, da dies die Möglichkeiten der Anordnungen der verschiedenen Baukörper im Wettbewerb drastisch einschränken und schon mehrere Vorentscheidungen hinsichtlich der architektonischen Gestaltung treffen würde. Hinzu tritt, dass durch eine möglichst breite Palette von Gestaltungsentwürfen auch die anfallenden Kosten der Umsetzung fairer durch die Öffentlichkeit und die öffentlichen Träger bewertet werden können. Klar muss allen Beteiligten auch sein: Der unbeliebte Kostenfaktor wird nicht nur bei Umsetzung des Gestaltungsentwurfes ein wichtiger Faktor sein, sondern auch die spätere Nutzung (z.B. für studentisches Wohnen) erheblich beeinflussen. Dies gilt insbesondere auch für den im Kern guten Gedanken, das insoweit funktionale Gebäude des Juridicums zu erhalten. Daher ist eine offene Formulierung der Ausschreibung, die den Erhalt ebenso wie den Abriss ermöglicht, die beste Grundlage dafür, dass der Wettbewerb zur für den Stadtteil besten Lösung führt, ohne dass die ArchitektInnenschaft durch Denkverbote in ihrer Kreativität beschränkt werden. Im 2012 als Ergebnis der BürgerInnenbeteiligung veröffentlichten Konsensplan ist die Nutzung des südlichen Baufelds folgendermaßen festgelegt: "Kulturschwerpunkt (Institutionen des Kulturforums e.V., z.B. LAB), mögliche Erweiterung HfMDK, (kulturaffines) Gewerbe, Wohnen". Der geplante Hochschulbau ist nur durch die Kompromissbereitschaft des Magistrats vom komplexen Baufeld der UB auf dieses Baufeld gewechselt, eine zu dominante Ausnutzung des Raumes durch die HfMDK steht dem Konsensplan aber entgegen. Die Kernvorhaben für dieses Baufeld müssen nach wie vor die Errichtung des Frankfurt LAB und Schaffung von Wohnraum sein. Das Baufeld ist als Mischgebiet definiert, d.h. mindestens 30 % der Bebauung ist als Wohnbebauung zu errichten, Sonderbauten (d.h. die Hochschule) dürften nicht mehr als die Hälfte ausmachen. Das Zentrum der Künste bzw. das Frankfurt LAB sind für dieses Baufeld im Bebauungsplan ebenso wie das Wohnen ausdrücklich vorgesehen. Auf diese Festlegungen muss die Stadt Frankfurt bestehen! Insbesondere nachdem der Magistrat zunächst ja eine Zweiteilung des Zentrums der Künste angeboten hat, so dass auf dem südlichen Baufeld nur noch das Frankfurt LAB errichtet würde und dass in Gesprächen mit den NutzerInnen das Raumprogramm des Frankfurt LAB soweit reduziert werden konnte, dass es nunmehr weniger als 15 % des Baufeldes einnimmt. Für das Projekt "Kulturcampus" ist es nach 12 Jahren Wartezeit erforderlich, dass der Startschuss für das so wichtige südliche Baufeld bald fällt. Die Hochschule - HfMDK, die Institutionen des geplanten Zentrums der Künste sowie die Bockenheimer Bevölkerung wartet seit 12 Jahren darauf! Dies spricht im Übrigen auch klar -mindestens zu diesem Zeitpunkt- gegen eine gesonderte Machbarkeitsstudie oder gesonderten Wettbewerb für das Gebäude des Juridicums. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.10.2022, OF 502/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 502/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 522/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)

Parteien: CDU, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Spekulative Leerstände im östlichen Westend benennen und beheben

15.10.2022 | Aktualisiert am: 20.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 515/2 Betreff: Spekulative Leerstände im östlichen Westend benennen und beheben Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Erkenntnisse hat der Magistrat darüber, dass im östlichen Westend (Karree Taunusanlage, Bockenheimer Landstraße, Kettenhofweg, Niedenau und Guiollettstraße) Wohn- und Bürogebäude im Eigentum der Allianz (oder Tochterfirmen) zum Teil seit mehr als 10 Jahren leerstehen? 2. Welche Kenntnisse hat der Magistrat über die Absichten der Eigentümer*innen, die Gebäude zu sanieren und sinnvollen (Nach-)Nutzungen zuzuführen? 3. Welche Erkenntnisse hat der Magistrat über Verkaufsabsichten? 4. Welche Maßnahmen wurden seitens des Magistrats und der Verwaltung bereits ergriffen, um die Eigentümer*innen entsprechend zu beraten bzw. ihnen zu verdeutlichen, dass diese langjährigen Leerstände unerwünscht sind? 5. Für welche Liegenschaften liegen dem Magistrat Bauvoranfragen bzw. Bauanträge oder Abrissanträge vor? Begründung: Durch die monopolisierten Eigentümerstrukturen und das Verhalten der Eigentümer*innen im genannten Karree Taunusanlage, Bockenheimer Landstraße, Kettenhofweg, Niedenau und Guiollettstraße ist das östliche Westend zu einem weitgehend "toten" Quartier geworden. Auch ein Investor Allianz Real Estate hat sich in Bezug auf Stadtentwicklung transparent und verantwortlich zu verhalten und insbesondere Wohnraum wieder seiner Nutzung zuzuführen. Bei den Liegenschaften, um die es insbesondere geht, handelt es sich um - Guiollettstraße 18-24; Büros - Leerstand seit ca. 12 Jahren; - Kettenhofweg 3-7; Büros und Wohnen - Leerstand seit mindestens 10 Jahren; - Kettenhofweg 1; Gewerbe/Büros - Leerstand seit Januar 2022; - Taunusanlage 21; Gewerbe/ Büros - Leerstand seit Mitte 2021/Januar 2022 ; - Taunusanlage 20; ehem. Kameha-Suite/Kulturdenkmal; Leerstand seit 2021; - Kettenhofweg 23; unbebaut, aber nutzbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 515/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 571 2022 Die Vorlage OF 515/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Kulturcampus - Raum für Kultur und Wohnen

13.10.2022 | Aktualisiert am: 20.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2022, OF 503/2 Betreff: Kulturcampus - Raum für Kultur und Wohnen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche der bisher angedachten Frankfurter Kultureinrichtungen weiterhin planen, auf den Kulturcampus umzuziehen und diesen Umzug weiterhin befürworten; 2. welchen Raum die jeweiligen Einrichtungen an ihrer derzeitigen Stätte einnehmen; 3. welcher Raumbedarf für die jeweiligen Einrichtungen am Kulturcampus angemeldet wird; 4. ob inzwischen bekannt ist, wie die viel erwähnte Synergie zwischen den Kultureinrichtungen untereinander und mit der Hochschule konkret ausgestaltet werden soll und inwieweit hierdurch tatsächlich der Raumbedarf dieser Einrichtungen gesenkt werden kann; 5. ob hierbei sichergestellt ist, dass das Frankfurt LAB mit der Hochschule einen großen Saal gemeinsam nutzen wird; 6. wie der im Bebauungsplan festgesetzte Mindestanteil Wohnen von 30-40 % im Mischgebiet angesichts der Raumbedarfe der Kultureinrichtungen und der Hochschule realisiert werden soll, a) wenn das Juridicum erhalten bliebe und auch für Wohnungen genutzt würde, b) wenn das Juridicum nicht erhalten bliebe; 7. ob für den Fall, dass die benötigte Fläche für Kultureinrichtungen auf dem Kulturcampus nicht ausreicht, vorgesehen ist, eine oder mehrere dieser Einrichtungen an ihrem bisherigen Standort zu belassen. Begründung: Bisher ist bekannt dass die folgenden Kultureinrichtungen neben der HfMDK auf den Kulturcampus umziehen sollen: - Junge Deutsche Philharmonie - Ensemble Modern - Dresden Frankfurt Dance Company - Frankfurt LAB - Hindemith Institut - Hessische Theaterakademie Es ist immer wieder die Rede von Synergie zwischen den Einrichtungen und der Hochschule. Allerdings fehlt es noch immer an einer genaueren Beschreibung, worin die Synergie nun tatsächlich bestehen könnte. Wenn dieser Begriff nicht nur zu einer Phrase werden soll, ist hier dringend eine Klärung vonnöten. Derzeit scheinen die Raumbedarfe der angedachten Kultur- und Hochschuleinrichtungen den zulässigen Anteil im Mischgebiet des Bebauungsplanes zu übersteigen. Sollte hier keine Einsparung der Raumbedarfe erfolgen, könnten wohl nicht alle geplanten Einrichtungen auf den Kulturcampus umziehen. Gleichzeitig ist im MI-Gebiet ein Mindestanteil von Wohnungen von 30-40 % festgesetzt, der dringend herzustellen ist. Hierbei geht es auch um die Wohnungen im 1. Förderweg, die ursprünglich auch für den nördlichen Teil des Kulturcampus, nördlich der Bockenheimer Landstraße, vorgesehen waren und nun im mittleren Bereich des Bebauungsgebietes realisiert werden sollten. Dass hierbei das Juridicum mit seiner enormen Nutzfläche eine tragende Rolle spielen könnte liegt auf der Hand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 503/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3292 2022 Die Vorlage OF 503/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Kulturcampus - Juridicum langfristig erhalten und u. a. für studentischen Wohnraumbedarf umbauen

04.10.2022 | Aktualisiert am: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2022, OF 502/2 Betreff: Kulturcampus - Juridicum langfristig erhalten und u. a. für studentischen Wohnraumbedarf umbauen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Auslobungstext für den bevorstehenden Architektenwettbewerb zum Kulturcampus den Erhalt des Gebäudes Juridicum nicht nur als Option vorzugeben, sondern als Stadt klar einzufordern; 2. Einvernehmen innerhalb des Magistrats und insbesondere mit der ABG herzustellen, dass der für eine Zwischennutzung als Unterkunft für Geflüchtete erforderliche Umbau des Gebäudes so erfolgt, dass eine langfristige Nutzung (studentisches Wohnen und Gewerbe) vorbereitet und ermöglicht wird; 3. auf keinen Fall zuzulassen, dass das Gebäude im Laufe der Zwischennutzung Schaden nimmt, der ggf. zur Begründung für einen späteren Abriss herhalten könnte; 4. das Juridicum als Modellprojekt des "Umbauens im Bestand" vorzusehen und eine entsprechende Machbarkeitsstudie, bzw. einen eigenen Wettbewerb vorzusehen; 5. den Ortsbeirat und den Stadtteil baldmöglichst über den Wettbewerb zum Kulturcampus und die damit zusammenhängenden Planungen zu informieren. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt zwar Äußerungen des Magistrats, dass der Abriss des Juridicums (entsprechend B-Plan) im anstehenden Architektenwettbewerb von Land und Stadt nicht mehr vorgegeben werden soll, sondern den Architekten und der Wettbewerbsjury optional überlassen werden soll (FR 1.10.22). Gleichwohl besteht der Ortsbeirat nach einer Phase der Umnutzung und Zwischennutzung des Juridicums (die ebenfalls begrüßt wird) darauf, das Gebäude langfristig zu erhalten und insbesondere für studentischen Wohnraum neu zu nutzen. Der Hintergrund ist klar: Studierende finden immer seltener in Frankfurt Wohnraum; zudem ist der Kulturcampus ein geeigneter Ort für eine Mischung mit studentischem Wohnen. Entsprechende Forderungen zu Erhalt des Gebäudes und Neunutzung u.a. als studentischer Wohnraum hat mittlerweile auch die 4. Stadtteilversammlung am 28.9.22 erhoben. Angesichts der Tatsache, dass die Eigentümerin des Gebäudes, die städtische ABG, vehement für einen Abbruch des Juridicum plädiert (FR 12.7.22), muss damit gerechnet werden, dass ein nur optional vorgegebener Erhalt des Gebäudes nicht ausreicht, sondern dass klare Zielsetzungen für Erhalt und Weiternutzung des Juridicums in den Auslobungstext des Wettbewerbs eingefügt werden müssen. Dieser Erhalt ist insbesondere auch aus Gründen des Klima- und Baumaterialschutzes, des Erhalts "Grauer Energie"(bereits im Gebäude gespeicherte Energie) erforderlich. In Zeiten von Klimakrise und knapper werdenden Rohstoffen ist die Reaktivierung und Neunutzung von Bestandsgebäuden wichtiger denn je. Für innovative Beispiele gibt es bundes- und europaweit zahlreiche Beispiele, wie aktuell die Ausstellung des DAM im Ostend (Nichts Neues - Besser bauen mit Bestand/ bis 15.1.23) aufzeigt. Dass Umbau und Neunutzung des Gebäudes Juridicum mit seinen 17.500 qm BGF aufgrund seiner guten Bausubstanz und Gebäudestruktur möglich sind, zeigt u.a. eine neue Studie des Architektenbüros Schneider/Schumacher (https://www.skylineatlas.de). Gleichermaßen ist es problemlos möglich, sowohl die Baumassen des Gebäudes der HfMDK auf dem Areal südlich der Bockenheimer Landstraße unterzubringen als auch das Juridicum mit entsprechenden Abstandsflächen zur Hochschule zu erhalten. Entsprechende aktuelle Baumassenuntersuchungen weisen darauf hin. Die teilweise Wohnnutzung des Juridicums würde es Stadt und ABG zudem ermöglichen, einen hohen Wohnanteil auf dem Kulturcampus-Areal zu realisieren. Das Gebäude selbst ist aufgrund seiner Höhe zudem ein wichtiger Schallschutz für alle Campus-Nutzungen gegenüber der verkehrsreichen Senckenberganlage. Das Juridicum bietet die einmalige Chance, auch in Frankfurt anhand eines großen und innovativen Umbauprojektes zu zeigen, dass Abriss und Neubau nicht mehr im Vordergrund stehen, sondern dass man die Zeichen der Zeit erkannt hat: die Verlängerung der Lebensdauer von Gebäuden ist die nachhaltigste Lösung, um Energie- und Materialressourcen sowie Deponiefläche und -kosten für Bauschutt einzusparen. Baudezernentin Sylvia Weber selbst forciert ein Umdenken in Richtung Bauen im Bestand. Der Ortsbeirat schließt sich dieser Auffassung vollumfänglich an und begrüßt diese Haltung, die die Dezernentin jüngst in einem Gastbeitrag im Magazin urban shorts dargelegt hat (https://www.urban-shorts.net/2022/09/22/graue-energie-weiternutzen/"). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2022, OF 522/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 502/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 522/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend

25.09.2022 | Aktualisiert am: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2022, OF 494/2 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Altkönigstraße / Kreuzung Liebigstraße 27 c / Sperrfläche 2. Beethovenstraße 34 3.Beethovenstraße 55 / vor dem Zebrastreifen beidseitig 4. Böhmerstraße / Kreuzung Leerbachstraße 5. Elsheimerstraße / Kreuzung Leerbachstraße 6. Emil-Claar-Straße 15, 17 7. Eppsteiner Straße 18 / Kreuzung Oberlindau 8. Eppsteiner Straße / Kreuzung Reuterweg / vor dem Zebrastreifen 9. Fellnerstraße 14, 15 / nach dem Zebrastreifen 10. Fellnerstraße 3 / Kreuzung Bockenheimer Anlage / Freie Fläche 11. Feuerbachstraße 24 / vor dem Zebrastreifen 12. Freiherr vom Stein Straße 19/22 / Kreuzung Eppsteiner Straße 47 13. Friedrichstraße 22 / Kreuzung Liebigstraße 35, 44 / Sperrfläche 14. Gärtnerweg 29 / statt Poller Fahrradbügel 15. Gärtnerweg / Kreuzung im Trutz / Sperrfläche 16. Georg-Voigt-Straße 21 / Kreuzung Emil-Sulzbachstraße 22 17. Guiollettstraße 25 18. Kleine Wiesenau 3 / Ecke Myliusstraße 20 19. Klüberstraße / Kreuzung Niedenau 20. Lessingstraße 2 / Kreuzung Guiollettstraße 21. Liebigstraße / vor dem Zebrastreifen 22. Lindenstraße 19 / Kreuzung Kettenhofweg 82 23. Lindenbachstraße 37 / Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel 24. Niedenau 78 / Kreuzung Kettenhofweg 31 25. Savignystraße 71 / Kreuzung Arndtstraße 7 c 26. Staufenstraße 41 / Liebigstraße 11 27. Telemannstraße 9 / Kreuzung Kronberger Straße 5,7 28. Ulmenstraße / Kreuzung Guiollettstraße 29. Westendstraße / Kreuzung Arndtstraße 30. Wöhlerstraße 15 / Kreuzung Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung durch das zuständige Amt bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehenden mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können. Der Ortsbeirat bedankt sich für das bürgerschaftliche Engagement, dass die umfassende Liste an möglichen Standorten erstellt hat und parallel bereits in den Ortsbezirken 3 und 5 zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation beigetragen hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2946 2022 Die Vorlage OF 494/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen 3 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen

17.06.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2022, OF 419/2 Betreff: Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der Bockenheimer Landstraße zwischen Adalbertstr./ Gräfstr. und Zeppelinallee/ Senckenberganlage deutlich sichtbar zu markieren; zu prüfen und an den Ortsbeirat zu berichten, welche anderen Maßnahmen getroffen werden können, um Fußgänger an der Bockenheimer Warte besser vor Konflikten mit Radfahrern und E-Scootern zu schützen. Begründung: An der Bockenheimer Warte befindet sich parallel an der Bockenheimer Landstraße stadteinwärts zwischen Adalbertstr./ Gräfstr. und Zeppelinallee/ Senckenberganlage ein Fahrradweg auf dem Gehweg. Außerdem befindet sich direkt an diesem Fahrradweg die Bushaltestelle und die U-Bahn-Haltestelle Bockenheimer Warte. Fußgänger, z.B. auf dem Weg zur Bushaltestelle oder zur U-Bahnstation, bewegen sich dabei häufig auf dem Fahrradweg, so dass es zu Konflikten zwischen Fahrradfahrern/ E-Scootern und Fußgängern kommt, s. Fotos. Der Magistrat wird gebeten, den Radweg deutlich sichtbar markieren zu lassen als dringliche Maßnahme, bereits jetzt vor dem Umbau der Bockenheimer Landstr., um so Fußgänger besser klar zu machen, dass der Radweg kein Fußgängerweg ist. Außerdem wird der Magistrat gebeten, zu möglichen Maßnahmen, wie Fußgänger an der Bockenheimer Warte besser vor Radfahrern/ E-Scootern geschützt werden können, zu prüfen und an den Ortsbeirat 2 zu berichten, insbesondere ob es möglich ist, dort einen separaten Weg für Fußgänger zu markieren, z.B. zwischen dem Eingang an der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte und Adalbert-Str. Anlage mit Fotos vom 17. Juni 2022 um Mittagszeit Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 419/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2736 2022 Die Vorlage OF 419/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Ziffer 2. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Radfahrer auf Gehwegen trotz komfortabler Radwege

15.05.2022 | Aktualisiert am: 20.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2022, OF 391/2 Betreff: Radfahrer auf Gehwegen trotz komfortabler Radwege Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es Pläne für Maßnahmen gibt, Fußgänger vor Radfahrern zu schützen, die trotz komfortabler paralleler Radwege auf den Gehwegen fahren, 2. wenn ja, welche Maßnahmen dabei angedacht sind, und 3. wann in diesem Fall mit der Einleitung und Wirksamwerdung dieser Maßnahmen zu rechnen ist, aber 4. wenn nein, warum es keine derartigen Pläne gibt, und speziell 5. ob der Grund dafür jahrzehntelang geübte Mißachtung der Fußgänger ist. Begründung: Selbst da, wo neue, überbreite, rot gefärbte Radwege angelegt sind, fahren viele Radfahrer parallel auf den Gehwegen und belästigen und gefährden Fußgänger. In der vergangenen Woche beobachtet - auf der Alten Brücke Richtung Sachsenhausen: kein Radfahrer auf dem Radweg, 1 Radfahrer auf dem Gehweg im Slalom um Fußgänger herum, - in der Kurt-Schuhmacherstraße zwischen Rechneigrabenstraße und Battonstraße: 2 Radfahrer auf dem riesigen breiten roten Radweg, 1 Radfahrerin parallel dazu auf dem Gehweg, - an der Konstablerwache neben der Haltestelle auf der Platzseite: 1 Radfahrer im Slalom um Fußgänger neben unbenutztem Radweg. Auch besonders in der Bockenheimer Landstraße fahren zahlreiche Radfahrer auf den Gehwegen trotz vorhandenem Radweg. Und nein, das sind keine wenigen Ausnahmen, sondern es ist die Regel in der gesamten Stadt, daß Radfahrer Gehwege benutzen und daß die Stadt trotzdem seit Jahrzehnten es nicht für nötig hält, etwas dagegen zu tun. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen CDU, 1 SPD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 2

Umgestaltung des Beethovenplatzes

12.05.2022 | Aktualisiert am: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2022, OF 373/2 Betreff: Umgestaltung des Beethovenplatzes Vorgang: OM 2086/22 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Beethovenplatz an seiner Westseite (Richtung Dantestraße) für den Verkehr gesperrt werden kann. Hier soll eine durchgehende Grünfläche hin zur Dantestraße entstehen und unter anderem als Spielplatz genutzt werden (in Ergänzung zu dem Vorschlag in OF 347/2). Begründung: Der Beethovenplatz wird ganz überwiegend von Anwohnern angefahren. Es findet dort kein oder nur sehr geringer Durchgangsverkehr statt. Primär sind dort Parkplätze, die laut Aussage einiger Anwohner sehr unterschiedlich stark genutzt werden. Die Dantestraße ist für die Durchfahrt in Richtung Senckenberganlage gesperrt und das Gebiet ist als 30er Zone ausgewiesen. Es befinden sich am Beethovenplatz selbst neben der Kirche keine Gebäude, sodass bei Sperrung des Straßenabschnitts keine Anwohner an der Zufahrt ihres Grundstücks gehindert würden. Aufgrund der Einbahnstraßenregelung ist die Zufahrt zur nördlichen Seite des Beethovenplatze bereits jetzt von der Bockenheimer Landstraße kommend möglich. Es müsste die Fahrtrichtung in der Dantestraße umgedreht werden, um die geplante Sperrung umfahren zu können. Der an der Stirnseite der Dantestraße installierte Flaschencontainer müsste an einem neuen Standort aufgestellt werden. In Betracht käme dafür eventuell ein Standort neben dem U-Bahn Eingang U4 am Ende der Dantestraße, dies sollte wegen der Erreichbarkeit zur Leerung mit der FES abgestimmt werden. Es würden ca. 6-8 Parkplätze wegfallen. Der Wegfall könnte durch eine Ausweitung des Anwohnerparkens (separater Antrag) kompensiert werden. Quelle: Google Maps Westseite des Beethovenplatzes, Einmündung Dantestr. mit Flaschencontainer. Bild: Antragstellerin Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2086 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 373/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 373/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 373/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 373/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 373/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Auskunft zu Straßensperrungen

12.05.2022 | Aktualisiert am: 20.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2022, OF 397/2 Betreff: Auskunft zu Straßensperrungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. ob es neben Mainziel Frankfurt am Main andere Internetseiten oder Hotlines gibt, über die Bürger eine Übersicht zu Straßensperrungen im Ortsbezirk 2 erhalten können; 2. welche Straßensperrungen auf der o.g. Internetseite von Mainziel unter > Verkehr > Sperrungen abgerufen werden können, insbesondere ob darin, neben Sperrungen aufgrund von Baustellen, auch Sperrungen infolge von Sportveranstaltungen und anderen angemeldeten Veranstaltungen eingestellt werden und mit welchem zeitlichen Vorlauf dies erfolgt; 3. ob und, wenn ja, wo und wie die Stadt zu Straßensperrungen bei kurzfristig angekündigten Veranstaltungen, z.B. Demonstrationen, informiert. Begründung: Anregung von Bewohnerinnen und Bewohnern aus dem Westend Der Ortsbezirk ist sehr lebendig und es ist erfreulich, dass dort immer wieder Sportveranstaltungen, wie z.B. das traditionelle Radrennen am 1. Mai oder der JP Morgan Corporate Challenge, stattfinden, und politische Themen, wie z.B. zur Ukraine oder Corona, diskutiert werden. Solche Veranstaltungen finden aktuell nahezu jedes Wochenende statt. Dabei kommt es häufig zu Straßensperrungen, u.a. an der Bockenheimer Landstraße, Eschersheimer Landstraße, Reuterweg und Grüneburgweg. Immer wieder sind Anwohnerinnen und Anwohner hiervon überrascht. Es kommt für sie zu Unannehmlichkeiten, wenn sie z.B. ihr Auto aufgrund von Sperrungen nicht nutzen können, oder nicht klar ist, wie gesperrte Bereiche umfahren werden können. Ziel ist, durch die o.g. Auskunft entsprechende Anfragen von Bewohnerinnen und Bewohnern des Ortsbezirks direkt beantworten zu können und die entsprechenden städtischen Stellen hiervon zu entlasten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 397/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2438 2022 Die Vorlage OF 397/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Barrierefreiheit an der Bockenheimer Warte gewährleisten

12.04.2022 | Aktualisiert am: 16.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2022, OF 343/2 Betreff: Barrierefreiheit an der Bockenheimer Warte gewährleisten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass Bushaltestellen und Zugänge zu Stationen des ÖPNV, auch an der Bockenheimer Warte, barrierefrei zugänglich sind. In diesem Sinne wird der Magistrat gebeten, 1. kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass Aufzüge als Zugang zur U-Bahn-Station Bockenheimer Warte auch donnerstags zu Marktzeiten barrierefrei zugänglich sind. 2. zu prüfen und zu berichten, inwiefern die Vorgaben der Sondernutzungsverordnung für E-Scooter auch in Brennpunktbereichen außerhalb des zunächst angedachten Regelungsbereichs, wie der Bockenheimer Warte, zur Anwendung kommen können. Bei positiver Prüfung wird um eine Umsetzung gebeten. 3. zu prüfen und zu berichten, ob in der Gräfstraße ein PKW-Parkplatz zu einem festen Abstellplatz für E-Scooter umgewidmet werden kann. Bei positiver Prüfung wird um eine Umsetzung dieser Maßnahme gebeten. 4. zu prüfen und zu berichten, ob das unmittelbare Umfeld bzw. die Zugänge zu Bushaltestellen und Eingängen (inkl. Aufzügen) zur Station Bockenheimer Warte als Sperrzone für Leihfahrräder und E-Roller ausgewiesen/markiert werden können. Bei positiver Prüfung wird um eine Umsetzung dieser Maßnahme gebeten. Begründung: Seit Monaten besteht das Problem, dass immer donnerstags zu Zeiten des Wochenmarktes Bockenheim, der Zugang zum Aufzug an der Bockenheimer Warte (siehe Anlage) durch E-Scooter versperrt ist. Um das Problem zu beheben, wurden bereits Gespräche mit Vertreter*innen der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH geführt, die allerdings bislang zu keiner Lösung geführt haben. Der Magistrat hat zuletzt sinnvolle Maßnahmen zur Regulierung von E-Scootern im öffentlichen Raum auf den Weg gebracht. Leider befindet sich die Bockenheimer Warte aktuell außerhalb des zunächst angedachten Regulierungsbereichs. Dabei wäre auch an der stark frequentierten Bockenheimer Warte eine entsprechende Lösung dringend geboten. Zuletzt wurde außerdem beobachtet, dass an der Bushaltestelle am Rande des Carlo-Schmid-Platzes (Bockenheimer Landstraße) regelmäßig Leihfahrräder auf dem Blindenleitsystem abgestellt werden und den Zugang zur Haltestelle sowie zur U-Bahn-Station Bockenheimer Warte vor allem für Menschen mit Einschränkungen erschweren. (Quelle: Der Ersteller der Aufnahme ist der Antragstellerin mit Name und Anschrift bekannt) (Quelle: Die Aufnahme stammt von der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 343/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2083 2022 Die Vorlage OF 343/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1., 2. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Gedenktafel für Siegmund und Rosette Una am Haus der Studierenden

09.04.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2022, OF 331/2 Betreff: Gedenktafel für Siegmund und Rosette Una am Haus der Studierenden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Land Hessen und der Goethe-Universität als Eigentümer und Nutzer der Villa in der Bockenheimer Landstraße 76, am Gebäude oder im Garten eine Gedenk-Plakette für Siegmund und Rosette Una mit folgender Inschrift anzubringen: 1896-heute In Erinnerung an die Erbauer dieses Hauses Siegmund Una (13.09.1843-25.04.1904) Rosette Una, geb. Mayer (20.02.1854-11.05.1942) Der Ortsbeirat unterstützt das Vorhaben mit einem Zuschuss i.H.v. 1.000,- Euro. Begrüßenswert wäre eine rasche, unbürokratische Umsetzung des Vorhabens. Begründung: Die Villa in der Bockenheimer Landstr. 76 wurde im Mai 1962 vom Land Hessen gekauft und seither als Studienkolleg für ausländische Studierende genutzt. Auch heute bereiten sich am Internationalen Studienzentrum Studierende aus vielen Ländern auf ein Fachstudium an der Goethe-Universität vor. Auf die wechselvolle Geschichte des Hauses und seiner Erbauer deuten einzig die verschlungenen Initialen des Erbauers Siegmund Una in einem Medaillon über einem Mansardenfenster hin. Die Historikerin Christine Hartwig-Thürmer, die im Gebäude einen langen Abschnitt ihres Berufslebens verbracht hatte, begann im Rahmen des Stadtlabor-Projektes zum "NS in Frankfurt" für das Historische Museum 2020 eine Spurensuche zum Schicksal der jüdischen Familie Una. Auch wenn diese die Villa schon 1926 verkauft hatte und Siegmund Una lange vor der NS-Zeit verstarb, war das Familienschicksal nicht minder bewegend. Rosette Una und ihre Töchter und Enkel wurden durch die Nationalsozialisten systematisch verfolgt: Enteignung des Vermögens, Haft für den Enkel im KZ Buchenwald, dem dann aber mit seiner Familie die Flucht nach Kenia gelang. Beide Töchter wurden 1941 nach Lodz deportiert und vernichtet, Rosette starb "nicht mehr wegfähig" im jüdischen Altersheim ("Judenhaus") in der Wöhlerstaße 6 und wurde neben ihrem Mann auf dem Jüdischen Friedhof bestattet - allerdings ohne Grabinschrift. Die Inschrift von Siegmund Una wurde von den Nationalsozialisten abmontiert und als Rohstoff für Kriegszwecke eingeschmolzen wurden. (s. Feldforschungstagebuch "Bockenheimer Landstr. 76. Ein Haus und seine verborgene Geschichte" von Christine Hartwig-Thürmer, S. 6f, S. 12ff) Grundsätzlich sind Stolpersteine und Gedenktafeln ein haptisches, sehr konkretes Element der deutschen NS-Erinnerungskultur. Gerade vor dem Hintergrund der beängstigend umfassenden Machtergreifung des NS auch in Frankfurt, sollte - wo immer möglich - auf dieses dunkle Kapitel unserer Geschichte hingewiesen und Denkanstöße gegeben werden. Gerade im Internationalen Studierendenhaus kommt dem konkreten Gedenken eine besonders wichtige Rolle zu - als Beispiel für die Ernsthaftigkeit, mit der wir uns um die Aufarbeitung unserer Geschichte bemühen, als Mahnung und Inspiration für die jungen Studierenden. So schrieb Monica Camacho aus Kolumbien: "Als Kolumbianerin, Ausländerin, Studentin, Frau, Kulturanthropologin, Stadtlaborantin und als Erinnerungsträgerin möchte ich (...) die Erinnerung an Sie, liebe Frau Una, und Ihr Haus wachhalten. (...) Ich hoffe, dass sie (Ihre Nachkommen) sich nicht befremdet fühlen, dass das Haus heute ein internationaler Lernort ist. Ich würde mir wünschen, dass sie sich darüber freuen, dass ihr Haus für viele Studierende aus alles Welt von großer Bedeutung ist." (s. Feldforschungstagebuch, S. 34f) Das Feldforschungstagebuch "Bockenheimer Landstr. 76. Ein Haus und seine verborgene Geschichte" von Christine Hartwig-Thürmer kann beim Besuch der Stadtlabor-Ausstellung im Historischen Museum Frankfurt mitgenommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 331/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 331/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 331/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 331/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2594 2022 Die Vorlage OF 331/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der vorletzte Satz ersatzlos gestrichen und die Inschrift der Gedenkplakette um folgenden Zusatz ergänzt wird: "deren Familie von den Nationalsozialisten verfolgt wurde, deren Töchter nach Lodz deportiert und vernichtet wurden, deren Enkel nach Haft im KZ Buchenwald die Flucht gelang." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Fahrradbügel im Bereich Alte Oper/Opernplatz

22.02.2022 | Aktualisiert am: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2022, OF 356/1 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Fahrradbügel im Bereich Alte Oper/Opernplatz Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Längsseite der Alten Oper auf dem Opernplatz eine ausreichende Anzahl von Fahrradbügeln errichten zu lassen. 2. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob anstelle der Terrorsperren, der sogenannten "Legosteine", im Rahmen der Erstellung eines Gesamtkonzeptes Einrichtungen für sichere Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden können. Begründung: Am Übergang von der Bockenheimer Landstraße zum Opernplatz treffen zwei Erfordernisse zusammen: die zunehmende Nachfrage nach sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder sowie der Schutz des Opernplatzes gegen terroristische Anschläge. Die Terrorsperren verschandeln jedoch das Stadtbild und werden von der Bevölkerung abgelehnt. Eine Kombination von LKW-sicheren Pflanzkübeln und Fahrradbügeln würde zu einer Aufwertung des Opernplatzs führen und gleichzeitig sichere Radabstellplätze schaffen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 26 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 356/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1828 2022 Die Vorlage OF 356/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Antragstenors folgenden Wortlaut enthält: "1. Der Magistrat wird gebeten, entlang der Längsseite zwischen den Bäumen im hinteren Bereich (nördlich) auf dem Opernplatz eine ausreichende Anzahl von Fahrradbügeln errichten zu lassen." Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 1 FDP; Die PARTEI (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Umbau der Bockenheimer Landstraße - baulich getrennter Radweg ab der Bockenheimer Anlage!

11.02.2022 | Aktualisiert am: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2022, OF 285/2 Betreff: Umbau der Bockenheimer Landstraße - baulich getrennter Radweg ab der Bockenheimer Anlage! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat gebeten den geplanten Umbau der Bockenheimer Landstraße so umzusetzen, dass der baulich getrennte Radweg stadtauswärts bereits ab der Kreuzung Bockenheimer Anlage / Bockenheimer Landstraße beginnt und nicht auf der Straße lang geführt wird (siehe Abbildung). Da hierdurch der Straßenquerschnitt der Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung zu eng für vier PKW-Fahrspuren (eine Fahrspur stadtauswärts, drei Abbiegespuren stadteinwärts) wird, soll auf eine der zwei Rechtsabbiegespuren stadteinwärts verzichtet werden. Begründung: Der Umbau der Bockenheimer Landstraße wird ausdrücklich begrüßt. In vergangenen Planungsgesprächen mit Vertretern des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass die Planung stadtauswärts jedoch nicht am Beginn der Bockenheimer Landstraße, an der Kreuzung zur Bockenheimer Anlage beginnt. In der Umsetzungsplanung gemäß der am 04.02.2022 per Mail verschickten Werksmitteilung besteht dieser Umstand leider weiterhin. Es ist jedoch nicht zielführend die Straße jetzt grundlegend umzubauen, dies aber nicht vollständig zu tun und in absehbarer Zeit hier wieder eingreifen zu müssen. Stattdessen sollte jetzt für einen vollständigen baulich getrennten Radweg auf der ganzen Länge der Bockenheimer Landstraße gesorgt werden. Quelle: Entwurfsplanung, Lageplan, Blatt 6 (verschickt mit der Werksmitteilung am 04.02.2022) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1629 2022 Die Vorlage OF 285/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und LINKE. gegen CDU und 2 SPD (= Ablehnung); 1 SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Rosskastanien mehr Luft und Wasser gönnen

01.01.2022 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 246/2 Betreff: Rosskastanien mehr Luft und Wasser gönnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt vom Wurzelwerk von neun Roßkastanien (Aesculus hippocastanum - Baumannii -) mit den Nummern 5 - 12 sowie 31 und 32 entlang der Bockenheimer Landstraße auf dem Uni Campus Bockenheim die schweren bodendeckenden Eisenteile zu entfernen. Begründung: Das Regenwasser kann bei offenem Boden in eine größere Fläche in größeren Mengen zu den Wurzeln gelangen. Die Kastanien, 1987 gepflanzt, können dann besser gedeihen und die Wurzeln werden besser belüftet. Das Betreten der Wurzelflächen wird jetzt schon durch ringförmige Metallabsperrungen verhindert, an denen Fahrräder abgestellt werden. Eine der zehn Roßkastanien ist bereits länger vom Eisengitter befreit. Eine Bodenlockerung oder ein Austausch des obersten Bodenmaterials kann darüberhinaus erwogen werden. Quelle: geoportal.frankfurt.de/ Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1405 2022 Die Vorlage OF 246/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU (= Ablehnung); 1 CDU und 1 FDP (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU und 1 FDP

Partei: LINKE.

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Mehr Raum für Radverkehr in der Siesmayer !

05.12.2019

Während des morgendlichen Berufsverkehrs fahren in der Siesmayer Straße sehr viele Autos und Fahrräder Richtung Bockenheimer Landstraße. Die Fahrbahn ist durch PKWs mit Rückstau an der Ampel blockiert, Radfahrer*innen kommen auf der Fahrbahn nicht an diesem Rückstau vorbei.

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Siesmayerstraße Westend

17.06.2019

Die Siesmayerstraße hat keinen Fahrradweg. Da besonders im Berufsverkehr, die Straße zu mit Autos ist, wegen der Ampel vorne Bockenheimer Landstraße, muss man als Fahrradfahrer gezwungenermaßen auf den Gehweg ausweichen. Das hat zur Folge das man sich fast täglich von Fussgängern beschimpfen lassen muss. Da die Fahrbahn sehr eng ist hat man, bei Stau, als Fahrradfahrer keine Möglichkeit irgendwo auszuweichen. Denn vom Palmengarten kommend parken rechter Hand Autos. Die Unfallgefahr ist hier sehr hoch, da die Parkenden oft nicht auf Radfahrer achten und einfach die Autotür öffnen. Der Bus der dort auch noch fährt macht diese Strecke sehr gefährlich. Bitte den Gehweg freigeben für Fahrradfahrer oder eine andere Lösung finden.

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Ampelschaltung an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße (Westend)

19.06.2016

Die Bockenheimer Landstraße führt quer durch den Stadtteil Westend und ist besonders zu Stoßzeiten eine stark befahrene Straße. Aber nicht nur Autos, sondern auch Radfahrer und Fußgänger nutzen diese beliebte Strecke. Durch die Schaffung der Buslinie 75, welche zwischen Bockenheimer Warte und Bremer Straße verkehrt, soll ein schneller Transport zwischen dem Universitätscampus Westend und Bockenheim ermöglicht werden. Mit einer voraussichtlichen Zeitkalkulation von zehn Minuten wäre dies zu schaffen. Allerdings kommt es in der Siesmayerstraße meistens, aufgrund der Ampelschaltung, zu Stau. Der Grund liegt dabei, dass die Fußgängerampel auf der Bockenheimer Landstraße vom Steakhouse "The Black Bulls" Richtung Mendelssohnstraße gleichzeitig mit der Ampel der Siesmayerstraße auf "Grün" schaltet. Durch die hohe Fußgängeranzahl können nur wenige Autofahrer die kurze Ampelphase zum Abbiegen nutzen und dadurch wird Stau verursacht. Es ist nicht nur eine Geduldsprobe für Autofahrer und Businsassen, sondern ebenfalls für Busfahrer, die einen Fahrplan einhalten müssen und das Recht auf eine Pause bis zur nächsten Fahrt haben. Mit einer Änderung dieser Ampelschaltung würde allen Betroffenen geholfen werden.

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Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße bzw. Palmengartenstraße

22.09.2014

Ich möchte darum bitten, die Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße bzw. Palmengartenstraße so umzustellen, dass die beiden Fußgängeranzeigen zur Querung der Bockenheimer Landstraße immer grünes Licht zeigen, wenn der Fahrverkehr aus Beethoven- und Palmengartenstraße freie Fahrt erhält. Aktuell schaltet die Fußgängerampel nur auf grün, wenn man rechtzeitig vor dem Umschalten der Kfz.-Ampel den gelben Knopf drückt. Diese beiden Fußgängerübergänge werden überwiegend von Kindern und ihren Familien benutzt (auf dem Weg zum/vom Palmengarten oder zum/vom Kinderarzt). Die oft doppelte Wartezeit und auch der gelbe Knopf, um den sich die Kinder zum Drücken rangeln, bedeuten angesichts des sehr zügigen Auto- und Radverkehrs unmittelbar vor den Nasen der Fußgänger besondere Gefahren.

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Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße bzw. Palmengartenstraße

22.09.2014

Ich möchte darum bitten, die Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße bzw. Palmengartenstraße so umzustellen, dass die beiden Fußgängeranzeigen zur Querung der Bockenheimer Landstraße immer grünes Licht zeigen, wenn der Fahrverkehr aus Beethoven- und Palmengartenstraße freie Fahrt erhält. Aktuell schaltet die Fußgängerampel nur auf grün, wenn man rechtzeitig vor dem Umschalten der Kfz.-Ampel den gelben Knopf drückt. Diese beiden Fußgängerübergänge werden überwiegend von Kindern und ihren Familien benutzt (auf dem Weg zum/vom Palmengarten oder zum/vom Kinderarzt). Die oft doppelte Wartezeit und auch der gelbe Knopf, um den sich die Kinder zum Drücken rangeln, bedeuten angesichts des sehr zügigen Auto- und Radverkehrs unmittelbar vor den Nasen der Fußgänger besondere Gefahren.

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Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße bzw. Palmengartenstraße

22.09.2014

Ich möchte darum bitten, die Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße bzw. Palmengartenstraße so umzustellen, dass die beiden Fußgängeranzeigen zur Querung der Bockenheimer Landstraße immer grünes Licht zeigen, wenn der Fahrverkehr aus Beethoven- und Palmengartenstraße freie Fahrt erhält. Aktuell schaltet die Fußgängerampel nur auf grün, wenn man rechtzeitig vor dem Umschalten der Kfz.-Ampel den gelben Knopf drückt. Diese beiden Fußgängerübergänge werden überwiegend von Kindern und ihren Familien benutzt (auf dem Weg zum/vom Palmengarten oder zum/vom Kinderarzt). Die oft doppelte Wartezeit und auch der gelbe Knopf, um den sich die Kinder zum Drücken rangeln, bedeuten angesichts des sehr zügigen Auto- und Radverkehrs unmittelbar vor den Nasen der Fußgänger besondere Gefahren.

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