Entfernung von Graffiti im öffentlich zugänglichen und einsehbaren Raum von Bergen-Enkheim
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Partei(en):FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D :
Antrag vom 21.06.2014, OF 251/16 Betreff: Entfernung von Graffiti im öffentlich zugänglichen und einsehbaren Raum von Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die im öffentlichen Raum von Bergen-Enkheim an vielen Stellen, z. B. dem Verbindungsweg zwischen dem Landgraben und dem Schelmenburgplatz, dem Neuen Weg und der Triebstraße, der Marktstraße, am Schelmenburgeingang usw. angebrachten Graffiti mit der Aufforderung "BMC - BOMB MY CITY" oder "TÖTET BULLEN" und ähnlichen Texten und Tags über ganze Garagentore, Häuserfronten, Stromkästen, Kinderspielgeräte auf Spielplätzen (z. B. an der Hangschule) umgehend entfernt werden. Dabei sollten auch alle übrigen Schmierereien auf Stromkästen etc. gleich mit entfernt werden.
Begründung:
Diese Schmierereien einer fremdes Eigentum nicht achtenden Jugend sind eine Verhöhnung aller Opfer von Bombenkriegen und die Aufforderung, Frankfurt zu bombardieren und Frankfurter zu töten. Mit der Forderung "Tötet Bullen" über ein ganzes Garagentor wird der offensichtlichen Missachtung von Recht und Ordnung noch einmal Nachdruck verliehen. Dies verleiht dem ganzen Stadtteil eine Aura von Verwahrlosung, dem die Stadtverwaltung, hier der Magistrat, mit allem gebotenen Nachdruck entgegenwirken sollte. Nachdem die Stadt und private Eigentümer im letzten Jahr 783.000 Euro zur Entfernung nicht bestellter "Kunst" aufwenden mussten (http://www.f az.net/aktuell/rhein-main/graffiti-kunst-in-frankfurt-sprayen-ohne-angst-im-nac k en-12966308-p2.html) ist es an der Zeit, dass die Stadt die latente Duldung, ja Förderung von Grafitti einstellt und die Täter sehr viel mehr zur Rechenschaft zieht. Es kann auch nicht sein, dass die Stadt die mangelnde Überwachung des öffentlichen Raumes und die daraus folgenden Schmierereien mit den erheblichen Entfernungskosten zum ganz überwiegenden Teil auf die privaten Eigentümer abwälzt, weil sie nicht genügend Ordnungskräfte zur Überwachung des öffentlichen Raumes bereitstellt. So bleiben die das Recht verhöhnenden, destruktiven Schmierereien jahrelang bestehen, weil die privaten Eigentümer die Entfernungskosten nicht mehr tragen können oder wollen. Dies muss zur Unterstreichung von Recht und Öffentlicher Ordnung abgestellt werden.Beratung im Ortsbeirat: 16
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 16 am 08.07.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 251/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER. (= Annahme)