Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 294/16 Betreff: Abstellplätze für E-Scooter vor der Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Täglich fahren Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried mit ausgeliehenen E-Scootern (meist von VOI und LIME) zur Schule. Vor dem Haupteingang der Schule am Ried (Bornweidstraße, vor den beiden Turnhallen) stehen regelmäßig bis zu 20 dieser Leih-Scooter, oft unsortiert und verstreut auf der Fahrbahn. Dies führt häufig dazu, dass der Zugang zum Eingang, beispielsweise für Lieferanten oder Einsatzfahrzeuge, blockiert ist. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen sich oft mühsam an den abgestellten, teils umgekippten Scootern vorbeischlängeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten, mit den Verleihfirmen in Kontakt zu treten und die Bornweidstraße ab der Kreuzung Rangenbergstraße in östlicher Richtung - oder zumindest im Bereich vor den Turnhallen - als Parkverbotszone auszuweisen, sodass das Abstellen von Leih-Scootern in diesem Bereich unterbunden wird. (Ein möglicher Bereich ist in der Karte eingezeichnet.) Zudem wird der Magistrat der Stadt Frankfurt gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in dem genannten Bereich eine spezielle Parkzone für Leih-Scooter eingerichtet werden kann, um sicherzustellen, dass diese dort geordnet abgestellt werden, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern. Bereich für ein mögliches Parkverbot für E-Scooter vor der Schule am Ried. Quelle: OpenStreetMap Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2024, OF 296/16 Betreff: Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Einmündung der Enkheimer Laurentiusstraße in die Barbarossastraße verkehrstechnisch entschärft wird. Dies wäre durch die Einführung der rechts vor links Regelung möglich zu machen. Begründung: Dieser absolut unübersichtliche Einmündung in eine hochfrequentierte Straße zeigt sich als erhebliche Gefahrenquelle für jegliche Verkehrsteilnehmer. Im gesamten Verlauf der Barbarossastraße ist im Übrigen diese Verkehrsregelung üblich. Im Übrigen heißt es beim ADAC: Tempo-30-Zonen werden bevorzugt in Wohngebieten eingerichtet, um den Verkehr dort gezielt zu beruhigen. Die Besonderheit: Dass es sich um eine solche Zone handelt, wird durch entsprechende Schilder nur am Anfang und am Ende des betroffenen Bereichs ausgeschildert. Das heißt, auf die geltende Geschwindigkeit 30 wird innerhalb des Bereichs nicht zusätzlich hingewiesen. Neben Tempo 30 gilt dort auch die Regel rechts vor links Foto: Google Street View Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2024, OF 642/11 Betreff: Übernahme der Ergänzungen gemäß Bebauungsplan "Borsigallee/Park-and-ride-Anlage" mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "Borsigallee/Park-and-ride-Anlage" in das Bebauungsplanverfahren Nr. 895 "Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Anforderungen des P+R Parkhauses aus den Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 in den neu das Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände mit aufzunehmen. Der integrierte Landschaftsplan Nr. 677 aus dem noch bestehenden Bebauungsplan des Geländes P+R Borsigallee darf nicht erlöschen, sondern muss deckungsgleich und wortgenau in den neuen Bebauungsplan übertragen werden. Begründung: Bei dem Gespräch im Stadtplanungsamt wurde das Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände den Mitgliedern des OBR 11 vorgestellt. Hier wurde dem OBR 11 mitgeteilt, dass der Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "P+R-Anlage / Borsigallee" in den Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände mit eingefügt werden soll. Die Auflagen in Bezug auf den P+R Parkplatzes Borsigallee müssten demnach aus dem Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "P+R-Anlage / Borsigallee" in das neue "Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände" mit aufgenommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 642/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 449/8 Betreff: Holzkeller wieder nach Nida bringen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, den restaurierten Holzkeller dauerhaft auf dem Ausgrabungsgelände der römischen Stadt Nida "In der Römerstadt" auszustellen. Die Besichtigung des Kellers soll leicht zugänglich sein und der Keller gleichzeitig vor Beschädigung und Witterungseinflüssen geschützt sein. Zudem ist es wichtig, dass den Besucher:innen vor Ort die Besonderheit des Fundes und der Restaurierung erläutert werden. Begründung: Der Holzkeller, der bei den Ausgrabungen des Denkmalamtes 2022 auf dem Terrain der Römischen Stadt Nida "In der Römerstadt" gefunden, abgetragen und zur Restaurierung ausgelagert wurde, war am 29.05.2024 in der Dependance des archäologischen Museums in der Borsigallee der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die von der Straße "In der Römerstadt" (platea novi vici) hinabführenden Treppenstufen, die Holzverschalung des Raumes, die Stützvorrichtungen für Gefäße sind eindrucksvolle Zeugnisse des römischen Alltagslebens, das vor 1900 Jahren in der römischen Großstadt Nida bzw. auf dem heutigen Gebiet Heddernheim/Praunheim stattfand. Der Ortsbeirat setzt sich dafür ein, mit diesem Fundstück die römische Geschichte vor Ort wieder in Erinnerung zu rufen; dies sollte auch durch die weitere wissenschaftliche Bearbeitung der Ausgrabung ergänzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 449/8 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 449/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 449/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2024, OF 283/16 Betreff: Straßenkreuzung Riedstraße/Röhrborngasse Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Riedstraße/Röhrborngasse verkehrssicherer zu gestalten. Hierzu könnte entweder ein Parkverbot auf der Riedstraße auf einer Strecke von mindestens 10 m vor der Kreuzung oder die Installation eines Verkehrsspiegels, der eine Sicht von der Röhrborngasse auf die Riedstraße ermöglicht eingerichtet werden. Begründung: Autofahrer auf der Röhrbornbasse, die rechts in die Riedstraße abbiegen möchten, geraten leicht in gefährliche Situationen, weil häufig Fahrer auf der Riedstraße bis zum Brunnen parkenden Autos ausweichen müssen, wodurch die Riedstraße fast zur Einbahnstraße wird. Die Einsicht in die Riedstraße an dieser Kreuzung ist dadurch sehr schwer, weil man zeitgleich auf Fahrzeuge aus beiden Richtungen achten muss. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5694 2024 Die Vorlage OF 283/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 274/16 Betreff: Nahverkehrsplan 2025+ Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird der Nahverkehrsplan 2025+ für den OBR 16 in der ausgewiesenen Form umgesetzt (Stand 21.12.2021)? 2. Wann soll die Umsetzung erfolgen? 3. Die Haltestellen Florianweg und Triebstraße werden vom Bus 42 nicht mehr angefahren. Dieses übernimmt der Bus 551. Was ist mit der Haltestelle Rangenbergstraße/Riedschule (befindet sich auf der Riedstraße)? Wie wird diese Haltestelle bedient? Begründung: Auf der Homepage von traffiQ ( www.traffiq.de/traffiq/planungen-und-projekte/nahverkehrsplan.html ) finden sich "Wichtige Leitlinien für einen besseren Nahverkehr", in dem auch von einer Anbindung des Neubaugebietes Leuchte die Rede ist. Der Ortsbeirat begrüßt die Anbindung des Neubaugebietes an den ÖPNV. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass Straßen bzw. Haltestellen nicht mehr angefahren werden und Bürger das Nachsehen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 966 2024 Die Vorlage OF 274/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 275/16 Betreff: Beleuchtung Fußgängerüberweg Barbarossastraße/Ecke Westpreußenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Barbarossastraße Ecke Westpreußen Straße eine Beleuchtung für den Fußgängerüberweg (er gehört zum Schulwegeplan) anbringen zu lassen. Begründung: Der Fußgängerüberweg muss beleuchtet sein, damit Fußgänger auch bei Dunkelheit und bei regennasser Fahrbahn bei der Überquerung und auf der Wartefläche aus beiden Richtungen deutlich zu erkennen sind. Gerade für Grundschüler, die diesen Weg und den Fußgängerüberweg laut Schulwegeplan nutzen können /sollen, stellt dies eine Gefahr dar, da es keine direkte Beleuchtung gibt. Insbesondere aus westlicher Richtung kommend sind Fußgänger bei Dunkelheit schwer zu erkennen. Zwar gibt es eine Beleuchtung an der Ecke Barbarossastraße - Arnswalderstraße, die erscheint aber nicht ausreichend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5573 2024 Die Vorlage OF 275/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2024, OF 268/16 Betreff: Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Vilbeler Landstraße, an der Einmündung Florianweg, eine Einsatzampel/Notfallampel für Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes zu installieren. Begründung: Im Florianweg befinden sich das 18. Polizeirevier, die Enkheimer Feuerwehr und eine Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes, die bei Einsatzfahrten über die Vilbeler Landstraße ihre Ziele anfahren. Die Einsatzfahrzeuge müssen an der Einmündung zur Vilbeler Landstraße an der Sichtlinie anhalten, weil man erst dann den von links querenden Verkehr sieht. Entsprechend sehen die auf der Vilbeler Landstraße in der Regel recht rasant in nördlicher Richtung fahrenden Fahrzeuge die bevorrechtigten Einsatzfahrzeuge erst sehr spät. Bremst ein sich annäherndes Fahrzeug ab, darf man sich darauf aber auch nicht verlassen, da auf der zweiten Fahrspur andere Verkehrsteilnehmer an den bremsenden Fahrzeugen vorbeifahren könnten. Dadurch gab es schon mindestens einen Unfall. Dieser Gefahrenpunkt könnte durch eine Einsatzampel/Notfallampel auf der Vilbeler Landstraße entschärft werden, die durch die Leitstellen von Polizei oder Feuerwehr/Rettungsdienst oder aus den Einsatzfahrzeugen heraus aktiviert wird." Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5568 2024 Die Vorlage OF 268/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 271/16 Betreff: Behindertenparkplatz besser zugänglich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz vor der Triebstraße 34 so herzurichten, dass er von den Behinderten barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: Behindertenparkplätze sind Parkplätze, deren Parkstände in der Regel breiter sind, um mit einem Rollstuhl an das Auto heranfahren zu können. Die vorgeschriebene Breite beträgt hierfür deshalb 3,50 Meter. Auf dem Parkplatz vor der Triebstraße 34 ist das zwar im Bereich der Fahrertür gegeben, aber nicht durchgängig einer Autolänge. Das Be- oder entladen eines Rollstuhls bzw. das Verlassen des Parkplatzes ist wegen den auf dem Weg stehenden Schildern und einer dort angelegten Baumscheibe nur eingeschränkt möglich. Der vorgesehene Platz für einen evtl. zu stellenden Baum könnte entfernt werden. Behinderten Parkplatz vor Triebstraße (Foto: G. Kraus) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5570 2024 Die Vorlage OF 271/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz vor der Triebstraße 34 um zwei Plätze nach links zu versetzen, damit er von den Behinderten barrierefrei genutzt werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 269/16 Betreff: Umwandlung der Bornweidstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich und sinnvoll ist, die Enkheimer Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stargarder Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich mit Verkehrszeichen 325.1 umzuwandeln. Begründung: Die Bornweidstraße kann - auf jedem Fall - in dem Bereich zwischen Triebstraße und Stargarder Straße von Senioren, beeinträchtigten Personen sowie Menschen, welche Handfahrzeuge (z.B. Rollatoren oder Kinderwagen) bewegen, aber auch Schulkindern nicht gefahrlos genutzt werden. Der Bürgersteig ist auf der linken Seite (Richtung Stargarder Straße laufend) extrem schmal und auf der rechten Seite quasi nicht vorhanden. Fußgänger sind demnach gezwungen sich auf der - völlig geflickten - Fahrbahn fortzubewegen, was wiederum zu Konflikten mit den motorisierten Verkehrsteilnehmern führt. Nicht so Besser so Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5569 2024 Die Vorlage OF 269/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 276/16 Betreff: Platz vor der Wassersteuerungsanlage Voltensee Im Zuge der, inzwischen abgeschlossenen, Baumaßnahmen in Höhe Vilbeler Landstraße Hs.Nr. 93 ist ein Platz entstanden, auf dem aktuell einzig eine Wassersteuerungsanlage für die Fließwasserverbindung in den Voltensee steht. Mehr und mehr scheint der Platz von der Bevölkerung für eigene Zwecke vereinnahmt zu werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Frage gebeten: Für welche Nutzung ist der Platz gedacht und wann wird er für diesen Zweck hergerichtet) Foto: Privat Begründung: Zurzeit wird dieser Platz als Parkplatz genutzt was sicher nicht im Sinne des Erfinders ist. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 967 2024 Die Vorlage OF 276/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 270/16 Betreff: Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenen Parkmöglichkeiten in der Vilbeler-Landstraße ab Wilhelmshöher Straße in Richtung Bergen, so mit entsprechenden Parkflächenmarkierung zu versehen, dass der Gehweg auch von Fußgängern - insbesondere Personen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen - genutzt werden können, ohne dabei auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Begründung: Die vielbefahrene Vilbeler Landstraße ist im Bereich ab Wilhelmshöher Straße in Fahrtrichtung Bergen teilweise mit dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausgeschildert. Allerdings, parken dort einige Zeitgenossen dermaßen willkürlich, dass Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung und oder Menschen, welche einen Kinderwagen etc. bewegen, die dort geparkten Fahrzeuge nicht passieren können ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Insbesondere Seh- oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen dabei in Notsituationen, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Eine Parkflächenmarkierung wäre deshalb absolut angebracht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/16 wurde zurückgezogen.
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 260/16 Betreff: Den ÖPNV ausbauen: Mit einer Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, besser geeignete Streckenführungen für eine Regionaltangente Ost ausarbeiten zu lassen. Begründung: Sinn und Zweck des Auftrags der Stadtverordnetenversammlung vom 25.01.2019 war es, zu prüfen, ob ein es sinnvoll, wirtschaftlich und zweckmäßig ist, mittels einer Regionaltangente Ost den Schienenring um Frankfurt herum zu vollenden. Diese Kernidee ist nicht zu beanstanden und wird nicht in Abrede gestellt. Die mit der Vorlage B 128 vorgestellte erste Machbarkeitsstudie, welche präferierend die Trassenvariante 1 anführt, ist allerdings aus vielen Gründen unausgegoren und nicht akzeptabel. So basieren die abgeschätzten Investitionskosten auf einen Preisstand aus dem Jahr 2016, was die bisherigen Berechnungen und den Nutzen-Kosten-Indikator von 1,6 schon jetzt unglaubwürdig macht. Darüber hinaus führt der vorgeschlagene Streckenverlauf über eine Brücke von Fechenheim bis zum Berger Hang und von dort in einem Tunnel unter Bergen hindurch mit einer Haltestelle in Tunnellage. Während die Brückentrasse über den Fechenheimer Wald, einer Kleingartenanlage, direkt neben einem Sportplatz und quasi über dem Freibad Bergen-Enkheim verlaufen soll, ist der Tunnel am östlichsten Rand Bergens platziert und endet direkt auf dem Grundstück des letzten Milchbauers in Frankfurt. Schon aus diesem Grund ist die Streckenführung in keiner Weise akzeptabel. Dazu kommt, dass bei den ersten Berechnungen keinerlei Topografische Begebenheiten berücksichtigt wurden. Fast der gesamte und nicht unerhebliche Baustellenverkehr müsste durch das Nadelöhr "Barbarossastraße" geführt werden. So wurde die Lärmbelastung, die nicht nur während der Bauphase, sondern auch während des Betriebs aufgrund der Hanglage erheblich sein dürfte, nicht berücksichtigt. Fraglich dürfte auch sein, wie sich der Bau eines Tunnels im Berger Hang auf die Beschaffenheit des Bodens mit seinen vielen Quellen auswirkt. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass jedes einzelne notwendige Fachgutachten (ökologisches Gutachten; Lärmgutachten; usw), für sich genommen zu einem Planungsstopp führen wird, unabhängig von der fehlenden Akzeptanz der Bergen-Enkheimer Bürgerinnen und Bürger für diese Bahnstrecke. Der Magistrat sollte daher dringend zusammen mit dem RMV eine der anderen womöglich auch kostengünstigere, im Bericht B 128 genannten möglichen Trassenvarianten prüfen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2024, OF 617/11 Betreff: ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezugnehmend auf B112/24 Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten. und NR908/24 Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes Frankfurt Um die Klimaziele 2035 für die Stadt Frankfurt zu erreichen wird die ABG und NHW aufgefordert, ihren Mietern umgehend 1. Mieterstromangebote durch lokale PV-Anlagen zu machen. Die Anzahl der PV-Anlagen auf den Häusern der ABG und NHW sind drastisch zu er- höhen und diese Vorteile sind an die Mieter weiterzugeben. (7cent ist die normale Einspeisung PV - ABG nimmt dafür 20cent Mieterstromkos- ten) 2. Es sind nicht-öffentliche, objektbezogene E-Autoladepunkte an den Stellplätzen für die individuellen Mieter einzurichten. - Es sind von ChargePointOperators (wie EnBW, Tesla oder Ionity etc.) für die PBG kostenfrei, 8 Schnellladeparkplätze auf dem P+R Borsigallee Freigelände einzurichten. Begründung: In der Antwort im Bericht B112 wird von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG berichtet, dass die Wohnungsbaugesellschaft, die Option einer 80% prozentigen Förderung für Ladestationen versäumt habe, da diese bereits Ende 2022 ausgelaufen sei. Dies kann als ein grober wirtschaftlicher Fehler der Geschäftsleitung zum Schaden der ABG Holding gewertet werden. Mietshäuser "müssen" zukünftig E-Ladepunkte haben, so werden diese attraktiver für die Bewohner und führt dazu, dass sich diese auch E-Autos anschaffen. Klimaneutralität 2035 bedeutet dezentrale Energieversorgung auf allen Dächern. Nur wenn Alle mitmachen, besteht eine Chance die Klimaziele für 2035 zu erreichen. Werden wir ohne die Ladepunkte und ohne E-Autos die Klimaziele 2035 erreichen? Selbst die stadteigene Parkhausbetriebsgesellschaft (PBG), hat es seit drei Jahren nicht geschafft, auf deren ungenutzten Freiflächen am P+R Parkhaus am Autobahnende wenigstens nur 8 kleine Schnellladeplätze "kostenfrei" bauen zu lassen. Die Angebote dazu lagen bereits vor. Eine weitere für die Stadt Frankfurt nachteilige Entscheidung der ABG und eine erneute Entscheidung gegen die Klimaziele der Stadtregierung Frankfurt. Die Antworten der PBG in den Berichten des Magistrats zu den Anfragen wirken wie eine Farce. Betrachtet man die Antworten genauer, so sieht man, dass diese überhaupt nicht zum angesprochenen Thema passen. Der Eindruck entsteht, dass ein Praktikant die Beantwortung übernommen hat. Ein vermutlich vorgeschobenes Argument, einer elektrischen Nichtverfügbarkeit der Leistung bei dem P+R Parkhaus konnte bereits im Vorfeld durch eine Rückfrage bei der NRM entkräftet werden. Warum wird das Geschäftsfeld E-Mobilität von der PBG nicht richtig erschlossen? Der Eindruck, dass die ABG Holding kein ernsthaftes Interesse hat die regenerativen Energien zu fördern und die Klimaziele 2035 zu erfüllen, verhärtet sich immer mehr. Was ist Mieterstrom? Der Vermieter, hier die ABG, baut eine PV-Anlage auf sein Haus und die Mieter bekommen diesen Strom vergünstigt von der ABG verkauft. In der Regel bekommt der Vermieter 20cent vom Mieter, anstelle der 7cent für die Einspeisung ins Netz. Ein äußerst lukratives Geschäft. Der Vorteil ist, dass sich die Anlagenkosten bis zu dreimal so schnell und schon in wenigen Jahren amortisiert haben, die weiteren 20 Jahre sind dann quasi aufwandsfreie Reinerträge. Es geht sogar noch schneller, wenn man zusätzlich E-Autoladepunkte hat (abschließbare Steckdosen langen dabei schon aus). Auch die sehr hoch angesetzte Förderung für Wallboxen (fast 100%) wurde von der ABG bisher leider völlig "verschlafen". Das Angebot der ABG, ein Mieter könne sich melden. Man würde dann prüfen, ob es dargestellt werden kann, am gemieteten Stellplatz auf eigene Kosten des Mieters eine Ladeinfrastruktur herzustellen. Dies klingt, wenn man die Kundenorientierung der ABG kennt, wie ein Witz. Die ABG hat in Mieterumfragen im Quartier Fechenheim auf dem letzten Platz, sogar hinter der Vonovia, abgeschlossen. Es hätten die eben beschriebenen Angebote für Mieter der ABG längst fast kostenneutral und gewinnbringend umgesetzt werden können. Diese Angebote sollten nun wenigstens durch die letzte verbliebene Möglichkeit der Bundesregierung in einer Mieterstromlösung umgesetzt werden. Ganz besonders, weil die PV-Anlagenpreise um etwa 50% seit einem Jahr gefallen sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 112 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 454 2024 1. Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 617/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.04.2024, OA 454 entstanden aus Vorlage: OF 617/11 vom 15.04.2024 Betreff: ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen Vorgang: B 112/24; NR 908/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Zwischenbescheid des Magistrats vom 28.08.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Um die Klimaziele 2035 für die Stadt Frankfurt zu erreichen, wird der Magistrat gebeten, mit der ABG FRANKFURT HOLDING und der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH ( NHW) Kontakt aufzunehmen, um für ihre Mieter umgehend a) Mieterstromangebote durch lokale Fotovoltaikanlagen zu machen. Die Anzahl der Fotovoltaikanlagen auf den Häusern der ABG und NHW sind drastisch zu erhöhen und die Vorteile an die Mieter weiterzugeben (sieben Cent ist die normale Vergütung für die Stromeinspeisung aus Fotovoltaikanlagen - die ABG verlangt derzeit 20 Cent von ihren Mietern); b) nicht öffentliche, objektbezogene Elektroauto-Ladepunkte an den Stellplätzen für die individuellen Mieter einzurichten. 2. Der Magistrat wird gebeten, auf Charge Point Operators (CPO) wie EnBW, Tesla oder Ionity etc. einzuwirken, damit diese für die Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) kostenfrei acht Schnellladeparkplätze auf dem Freigelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee einrichten. Begründung: Im Bericht B 112 wird von der ABG berichtet, dass die Wohnungsbaugesellschaft die Option einer 80-prozentigen Förderung für Ladestationen versäumt habe, da diese bereits Ende 2022 ausgelaufen sei. Dies kann als ein grober wirtschaftlicher Fehler der Geschäftsleitung zum Schaden der ABG gewertet werden. Mietshäuser "müssen" zukünftig Ladepunkte haben, so werden diese attraktiver für die Bewohner, und das führt dazu, dass sich diese auch Elektroautos anschaffen. Klimaneutralität bis 2035 bedeutet dezentrale Energieversorgung auf allen Dächern. Nur wenn alle mitmachen besteht eine Chance, die Klimaziele für 2035 zu erreichen. Werden wir ohne die Ladepunkte und ohne Elektroautos die Klimaziele 2035 erreichen? Selbst die PBG hat es seit drei Jahren nicht geschafft, auf deren ungenutzten Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus am Autobahnende wenigstens acht kleine Schnellladeplätze "kostenfrei" bauen zu lassen. Die Angebote dazu lagen bereits vor - eine weitere für die Stadt Frankfurt nachteilige Entscheidung der ABG und eine erneute Entscheidung gegen die Klimaziele der Stadtregierung Frankfurts. Die Antworten der PBG in den Berichten des Magistrats zu den Anfragen wirken wie eine Farce. Betrachtet man die Antworten genauer, so sieht man, dass diese überhaupt nicht zum angesprochenen Thema passen. Der Eindruck entsteht, dass ein Praktikant die Beantwortung übernommen hat. Ein vermutlich vorgeschobenes Argument einer elektrischen Nichtverfügbarkeit der Leistung beim Park-and-ride-Parkhaus konnte bereits im Vorfeld durch eine Rückfrage bei der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) entkräftet werden. Warum wird das Geschäftsfeld E-Mobilität von der PBG nicht richtig erschlossen? Der Eindruck, dass die ABG kein ernsthaftes Interesse hat, die regenerativen Energien zu fördern und die Klimaziele 2035 zu erfüllen, verhärtet sich immer mehr. Was ist Mieterstrom? Der Vermieter, hier die ABG, baut eine Fotovoltaikanlage auf sein Haus und die Mieter bekommen diesen Strom vergünstigt von der ABG verkauft. In der Regel bekommt der Vermieter 20 Cent vom Mieter, anstelle der sieben Cent für die Einspeisung ins Netz. Ein äußerst lukratives Geschäft. Der Vorteil ist, dass sich die Anlagenkosten bis zu dreimal so schnell und schon in wenigen Jahren amortisiert haben, die weiteren 20 Jahre sind dann quasi aufwandsfreie Reinerträge. Es geht sogar noch schneller, wenn man zusätzliche Ladepunkte hat (abschließbare Steckdosen reichen dabei schon aus). Auch die sehr hoch angesetzte Förderung für Wallboxen (fast 100 Prozent) wurde von der ABG bisher leider völlig "verschlafen". Das Angebot der ABG ist, dass ein Mieter sich melden könne und man dann prüfen würde, ob es dargestellt werden kann, am gemieteten Stellplatz auf Kosten des Mieters eine Ladeinfrastruktur herzustellen. Dies klingt, wenn man die Kundenorientierung der ABG kennt, wie ein Witz. Die ABG hat in Mieterumfragen im Quartier Fechenheim auf dem letzten Platz, sogar hinter der Vonovia, abgeschlossen. Es hätten die beschriebenen Angebote für Mieter der ABG längst fast kostenneutral und gewinnbringend umgesetzt werden können. Diese Angebote sollten nun wenigstens durch die letzte verbliebene Möglichkeit der Bundesregierung in einer Mieterstromlösung umgesetzt werden. Ganz besonders, weil die Fotovoltaikanlagenpreise seit einem Jahr um etwa 50 Prozent gefallen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 112 Antrag vom 19.03.2024, NR 908 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 24.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.05.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 28.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4777, 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 04.06.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 248/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Die personellen Mittel für die Vollzugstelle bei Verstößen gegen Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsschutzverordnung erhöhen Vorgang: OA 405/23; ST 386/24; OM 1656/22; ST 1230/22 Der Ortsbeirat wird gebeten, den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung aufzufordern, in der Produktgruppe 22.01.01, Sachgebiet 79.74 (Abteilung Untere Naturschutzbehörde) die Mittel für Personal so zu erhöhen, dass zwei zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen werden können. Begründung: Wie aus diversen Stellungsnahmen zum Landschaftsschutzgebiet Florianweg/Taschnerstraße (ST 386, ST 1230) hervorgeht, fehlen der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) personelle Ressourcen, um großräumig im Frankfurter Stadtgebiet gegen Verstöße der Naturschutz- und Landschaftsschutzverordnung vorzugehen. So sind zum Beispiel im o.g. Gebiet mit Wissen der UNB seit Jahren eklatante Verstöße gegen die Landschaftsschutzverordnung zu beobachten. Diese sind so groß, dass diese selbst für einen Laien als schädliche Eingriffe in die Natur einzuordnen sind. Aus der Presse ist ferner zu entnehmen, dass dies nicht nur Bergen-Enkheim, sondern auch weitere Stadtteile betrifft. Eine Erhöhung der Stellenzahl würde dazu führen, dass die UNB sich um mehr Verstöße auch in niedrigeren Prioritäten (hier LSG I) kümmern und somit einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Umweltschutz leisten könnte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1656 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1230 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 131 2024 Die Vorlage OF 248/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2024, OF 249/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Vorgang: 13.06.23, V 690/23; ST 1964/23; OA 405/23; ST 386/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, nun endlich im Wege einer Ersatzvornahme die illegal errichteten Bauten auf dem Gelände an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg beseitigen zu lassen. Dabei dürfen die dortigen Eigentümer, deren Grundstücke von fremden Personen bebaut wurden, nicht finanziell belastet werden. Begründung: Die Stellungnahmen, des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 bzw. ST 386 vom 19.02.2024, kommen einer Bankrotterklärung der öffentlichen Organe gleich. Die dortigen Verhältnisse sind seit Jahrzenten bekannt, die gesetzlichen Grundlagen, wie §§ 14 und 17 BNatSchG und § 35 BauGB sind gegeben. Es ist gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärlich, warum die Stadt Frankfurt am Main die ihr gegebenen Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, sondern personelle Engpässe ins Feld führt und damit de facto einen rechtsfreien Raum schafft. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 690 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5415 2024 Die Vorlage OF 249/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 246/16 Betreff: Voltenseeweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wurde in verschiedenen Anträgen der Ortsbeiräte 16 und 11 in den letzten Jahren mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST1572 (2016), ST1216 (2023) und ST489 (2020) hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Ortsbeirat 16 bittet daher den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird? 2. Warum wurde der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden? 3. Werden bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird. 4. Wird auch der Abschnitt parallel zum bereits seit langem bestehendem Wassergraben erneuert und ggf. warum nicht? (Hier sind noch keine Bauarbeiten ersichtlich.) Der Magistrat wird weiterhin gebeten den "Voltenseeweg" auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/ Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Foto: Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der "Fließverbindung". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5272 2024 Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 561/11 Betreff: Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zwischen dem Voltenseeweg und "In der Sauren Wiesen" einen Weg mit Bohlen oder anderem Material anzulegen. Der Weg ist ca. 77m lang und muss ein Feuchtgebiet überbrücken. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Der Weg verbindet die Straße am Seckbacher Ried mit "In der Sauren Wiese" und weiter nördlich mit dem Kirchbergweg. Es gibt ein Hinweisschild auf der Höhe des Entenbaches; der Weg als Teil eines Rundweges ist bei Spaziergänger*innen sehr beliebt. Das Gebiet ist ca. 4 Monate im Jahr sehr feucht und der Weg nicht zu begehen. Durch die Re-Naturierung des Entenbaches im weiteren Verlauf in Richtung Vilbeler Landstraße wird in Zukunft mehr Wasser ins Ried fließen. Ein Weg mit Bohlen würde das Gebiet insgesamt aufwerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.02.2024, OA 437 entstanden aus Vorlage: OF 552/11 vom 04.02.2024 Betreff: Schnellladeparkplätze für Elektroautos auf dem Freigelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee einrichten Vorgang: OA 120/22 OBR 11; B 205/22; OM 2332/22 OBR 11; ST 2377/22; B 445/22; V 575/23 OBR 11; B 219/23; B 37/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) der Stadt Frankfurt in der Angelegenheit eines Schnellladeparks auf dem Gelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee endlich aktiv zu werden und in einer angemessenen Zeit eine verwertbare Auskunft zu geben. Begründung: Seit über zwei Jahren wird die Anregung zu einem Schnellladepark von links nach rechts verschoben. Bisherige Antworten sind unzureichend, unqualifiziert und teils sogar zu einem völlig anderen Sachverhalt, der mit der Anregung nichts zu tun hat. Die Fläche, auf der der Schnellladepark entstehen könnte, wurde bereits durch die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH geprüft. Es wurde die Aussage getroffen, dass dort mindestens zwei Megawatt zur Verfügung stehen würden. Das würde sogar für 16 Schnellladeparkplätze ausreichen. Es geht in der ursprünglichen Anregung nicht um die von der PBG im Parkhaus angeführten nur langsam ladenden drei bis elf Kilowatt Heimladeboxen, sondern um Ultraschnelllader im Freibereich vor dem Parkhaus mit 350 Kilowatt- und 800 Volt-Technologien. Diese Schnellladeanlagen benötigen acht Parkplätze im Freibereich und nur einen kleinen Transformator. Die Investitionskosten für den Betreiber liegen bei etwa 500.000 Euro, welche die Betreiber vollständig selbst zahlen. Die PBG könnte langfristig ohne eigenen Finanzaufwand an den Einnahmen der Charge Point Operator (CPO) partizipieren und einen Beitrag zur Gestaltung der E-Ladeinfrastruktur leisten und zur Nachhaltigkeit wesentlich beitragen. Es ist wichtig, etablierten CPOs, die über ein großes Ladenetzwerk verfügen, solche Orte anzubieten, weil Frankfurt bisher noch nicht einmal "einen" Schnellladepark hat. Frankfurt als Bankenstadt bringt es nicht fertig, einen Schnellladepark auf die Beine zu stellen. Eschborn, Gelnhausen, Hanau und Weiterstadt sind schon viel weiter, wie sehr viele größere, aber auch kleinere Städte in Deutschland. Diese Schnellladeparks ermöglichen es Bürgern, die in Wohnungen wohnen oder sich bei der ABG eingemietet haben, ihre Fahrzeuge schnell zu laden. Eine Entscheidung für die Anschaffung eines Elektroautos wird den Bürgern in Frankfurt sehr schwer gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2022, OA 120 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2377 Bericht des Magistrats vom 25.11.2022, B 445 Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 575 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 219 Bericht des Magistrats vom 19.01.2024, B 37 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 05.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) AfD (= vereinfachtes Verfahren) 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 552/11 Betreff: Schnellladeparkplätze für Elektroautos auf dem Freigelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee einrichten Vorgang: OA 120/22 OBR 11; B 205/22; OM 2332/22 OBR 11; ST 2377/22; B 445/22; V 575/23 OBR 11; B 219/23; B 37/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Parkhaus Betriebs Gesellschaft (PBG) der Stadt Frankfurt möchte bitte in der Angelegenheit eines Schnellladeparks auf dem Gelände des P+R Parkhauses endlich aktiv werden und in einer angemessenen Zeit eine verwertbare Auskunft geben. Begründung: Seit über zwei Jahren wird der Antrag zu einem Schnellladepark nur von "links nach rechts" verschoben. Bisherige Antworten auf den Antrag sind unzureichend, unqualifiziert und teils sogar zu einem völlig anderen Sachverhalt, der mit dem Antrag nichts zu tun hat. Die Fläche auf dem der Schnellladepark entstehen könnte wurde bereits durch die NRM Netzdienste geprüft. Es wurde die Aussage getroffen, dass dort mindestens 2MW zur Verfügung stehen würden. Das würde sogar für 16 Schnellladeparkplätze ausreichen. Es geht im ursprünglichen Antrag nicht um die von der PBG im Parkhaus angeführten nur langsam ladenden 3-11 KW Heimladeboxen, sondern um Ultraschnelllader im Freibereich vor dem Parkhaus mit 350kW und 800V Technologie. Diese Schnellladeanlagen benötigen 8 Parkplätze im Freibereich und nur einen kleinen Trafo. Die Investitionskosten für den Betreiber liegen bei etwa 500.000 €, welche die Betreiber vollständig selber zahlen. Die PBG könnte langfristig ohne eigenen Finanzaufwand, an den Einnahmen der CPO (Charge Point Operator) partizipieren und einen Beitrag zur Gestaltung der E-Ladeinfrastruktur zu leisten und zur Nachhaltigkeit wesentlich beitragen. Es ist wichtig etablierten CPOs, die über ein großes Ladenetzwerk verfügen, solche Orte anzubieten, weil Frankfurt bisher noch nicht einmal "einen" Schnellladepark hat. Wir, als Bankenstadt Frankfurt, bringen es nicht fertig einen Schnellladepark auf die Beine zu stellen. Eschborn, Gelnhausen, Hanau und Weiterstadt sind da schon viel weiter, wie sehr viele der größeren aber auch der kleineren Städte in Deutschland. Diese Schnellladeparks ermöglichen es Bürgern die in Wohnungen wohnen, oder sich bei der ABG eingemietet haben, ihre Fahrzeuge schnell zu laden. Eine Entscheidung für die Anschaffung eines E-Autos wird den Bürgern in Frankfurt sehr schwer gemacht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.01.2024, B 37 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2022, OA 120 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2377 Bericht des Magistrats vom 25.11.2022, B 445 Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 575 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 219 Bericht des Magistrats vom 19.01.2024, B 37 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 437 2024 1. Die Vorlage B 37 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 552/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 3 GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen 2 GRÜNE (= Kenntnis) sowie CDU (= Enthaltung) zu 2. 4 GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) sowie CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2024, OF 560/11 Betreff: Bau einer zusätzlichen An/Abfahrt am Park-and-ride-Parkhaus in der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge Auskunft geben, A.: Wie hoch sind die geplanten Gesamtbaukosten für die neue Autobahnzufahrt ins Park+Ride Parkhaus von der Autobahn A66 ? B.: Wie hoch sind die geplanten Gesamtbaukosten für die in der Presse publizierte zweite zusätzliche Zu/Abfahrt vom Park+Ride Parkhaus Borsigallee ? C.: Wann werden die neuen Planungen zum Park+Ride Parkhaus dem Ortsbeirat vorgestellt ? Begründung: Es wurden durch die Autobahnbauplanungen bereits massive Eingriffe in den Fechenheimer Eichenwald gemacht. Für Bürger von außerhalb Frankfurts sollen nun massive Investitionen bei einem belasteten Haushalt der Stadt Frankfurt gemacht werden. Es bestehen berechtigte Zweifel, dass bei einem Angebot von ca. 850 Parkplätzen für eine Parkgebühr von nur 1,50€ täglich diese Investitionen sich jemals amortisieren werden, geschweige denn der Unterhalt der Flächen damit finanziert werden kann. Dazu sind zukünftig Einschränkungen bei den Parkplätzen zu erwarten, da in dem Gebäude eine Etage für sportliche Aktivitäten reserviert ist und dies bisher noch nicht umgesetzt wurde. (Tennishalle o.ä. auf der Dachetage) Dem Ortsbeirat ist sehr an umweltfreundlichen Umsetzungen gelegen. Grundsätzlich sind P+R Lösungen am Ausgangsort einer Reise immer bessere Lösungen als solche, die sich bereits sehr nahe am Zielort befinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2023, OF 538/11 Betreff: Wichtige Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Riederwald und Fechenheim-Nord wieder unverzüglich herstellen Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, sich mit der Autobahn GmbH dahingehend zu verständigen, dass die für Fußgänger und Radfahrer wichtige Wegeverbindung zwischen dem Riederwald Nähe Parkhaus Borsigallee und dem Stadtteil Fechenheim-Nord wiederhergestellt wird. Die Wegverbindung ist ein direkter Zubringer der Wohngebiete Fechenheim-Nord zum ÖPNV (U-Bahnhaltestelle Borsigallee). (Quelle: S. Neubauer) Begründung: Trotz der Bauarbeiten war es vorgesehen, diese wichtige Verbindung aufrechtzuerhalten. Anwohner beschweren sich jetzt, dass der Weg nun gesperrt ist, der ÖPNV und wichtige Einkaufsmöglichkeiten nicht mehr direkt, sondern nur noch über Umwege erreicht werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4933 2024 Die Vorlage OF 538/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im gesamten Antrag "Riederwald" durch "Seckbach" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2023, OF 221/16 Betreff: Baustelle an der Vilbeler Landstraße für Fußgänger sicher machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, bei der Einrichtung bzw. Genehmigung von Baustellen verstärkt auf den Schutz der Fußgänger zu achten, die die Baustelle passieren. Konkret ist bei der Baustelle an der Vilbeler Landstraße ("Fließverbindung Riedgraben") nach der Sperrung des "Voltenseeweges" die Situation entstanden, dass Fußgänger, die in den Bereich des Seckbacher Riedes gehen wollen, dies nur tun können, wenn sie entweder ca. 30 m auf der westlichen Fahrbahn der Vilbeler Landstraße gehen oder die Vilbeler Landstraße an dieser stark befahrenen Stelle ungeschützt vom Bürgersteig auf der östlichen Straßenseite aus überqueren. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, hier Abhilfe zu schaffen. Begründung: Nach der Sperrung des Voltenseeweges müssen Fußgänger, um den Weg "Enkheimer Weimerhaus" zu erreichen, auf der Fahrbahn (im Fahrbereich der entgegenkommenden Autos) gehen oder die Straße in Höhe der Einmündung des Weges überqueren. Die Vilbeler Landstraße ist an dieser Stelle durch die Baustelle unübersichtlich und schnell befahren. Dies führt zu sehr gefährlichen Situationen. Die Belange der Fußgänger wurden bei der Einrichtung der Baustelle nicht berücksichtigt. Baustelle an der Vilbeler Landstraße zur Errichtung der "Fließverbindung im Riedgraben". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 221/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.10.2023, OA 405 entstanden aus Vorlage: OF 211/16 vom 27.09.2023 Betreff: Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden! Vorgang: B 328/23; OM 1656/22 OBR 16; ST 1230/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde endlich allen vergleichbaren widerrechtlichen Bebauungen und Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet I zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße (Flur 45 Im Weimerhaus/Am Entenbach) in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachgegangen und deren Beseitigung bzw. Beendigung durchgesetzt wird. Begründung: Die Missstände im Bereich zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße, Flur 45 (Im Weimerhaus/Am Entenbach), sind dem Magistrat hinlänglich bekannt, wie er selbst in seiner Stellungnahme vom 20.05.2022, ST 1230, ausführt. Natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen für die dort durchgeführten baulichen Anlagen und Nutzungen wurden laut Stellungnahme des Magistrats nicht erteilt. Dass die personelle Ausstattung der Unteren Naturschutzbehörde nicht ausreicht, um die stetig wachsenden Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes im Stadtgebiet von Frankfurt zu bewältigen, kann nicht länger als Begründung dafür genommen werden, um in dieser Angelegenheit untätig zu bleiben. Wie im Bericht des Magistrats B 328 vom 28.08.2023 zum wiederholten Mal dargelegt, mag die Behörde in ihrer Arbeitsweise und mit ihren begrenzten Personalressourcen priorisiert nach FFH-Gebiet, LSG II und LSG I vorgehen, was grundsätzlich sicherlich sinnvoll erscheint. In diesem Fall jedoch, der seit vielen Jahren akut ist und in dem die illegalen Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen, kann ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht länger auf die lange Bank geschoben werden, unabhängig von der Schutzkategorie des betreffenden Gebietes. Zudem ermutigt ein solch rechtsfreier Raum geradezu zu weiteren, neuen massiven Einzeleingriffen in diesen und in andere Landschaftsschutzgebiete im Stadtgebiet, die der Magistrat sowohl in seiner Stellungnahme ST 1230 als auch in seinem Bericht B 328 beklagt. Daher ist jetzt eine politische Entscheidung in Form einer konkreten Handlungsanweisung der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat (hier: Untere Naturschutzbehörde) erforderlich, um den widerrechtlichen Eingriffen im Landschaftsschutzgebiet zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße endlich in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachzugehen und diese zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1656 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1230 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 25.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.11.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 405 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen FRAKTION (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit Maßgabe. Auch im geplanten Stadtteil der Quartiere werden illegalen Eingriffe (Straßen, Betonbauten) in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen. Ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde sollte auch dort nicht länger auf die lange Bank geschoben werden) Beschlussausfertigung(en): § 4054, 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 30.11.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 211/16 Betreff: Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert zu veranlassen, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde endlich allen vergleichbaren widerrechtlichen Bebauungen und Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet I zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße (Flur 45 Im Weimerhaus/Am Entenbach) in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachgegangen und deren Beseitigung bzw. Beendigung durchgesetzt wird. Begründung: Die Missstände im Bereich zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße, Flur 45 (Im Weimerhaus/Am Entenbach) sind dem Magistrat hinlänglich bekannt, wie er selbst in seiner ST 1230 vom 20.05.2022 ausführt. Natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen für die dort durchgeführten baulichen Anlagen und Nutzungen wurden laut Stellungnahme des Magistrats nicht erteilt. Dass die personelle Ausstattung der Unteren Naturschutzbehörde nicht ausreicht, um die stetig wachsenden Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes im Stadtgebiet von Frankfurt zu bewältigen, kann nicht länger als Begründung dafür in Kauf genommen werden, um in dieser Angelegenheit untätig zu bleiben. Wie im Bericht des Magistrats B 328 vom 28.08.23 zum wiederholten Mal dargelegt, mag die Behörde in ihrer Arbeitsweise und mit ihren begrenzten Personalressourcen priorisiert nach FFH-Gebiet, LSG II und LSG I vorgehen, was grundsätzlich sicherlich sinnvoll erscheint. In diesem Fall jedoch, der seit vielen Jahren akut ist und in dem die illegalen Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen, kann ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht länger auf die lange Bank geschoben werden, unabhängig von der Schutzkategorie des betreffenden Gebietes. Zudem ermutigt ein solch rechtsfreier Raum geradezu zu weiteren, neuen massiven Einzeleingriffen in diesem und in anderen Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet, die der Magistrat sowohl in seiner Stellungnahme ST 1230/22 als auch in seinem Bericht B 328/23 beklagt. Daher ist jetzt eine politische Entscheidung in Form einer konkreten Handlungsanweisung der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat (hier: Untere Naturschutzbehörde) erforderlich, um den widerrechtlichen Eingriffen im Landschaftsschutzgebiet zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße endlich in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachzugehen und diese zu beenden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 405 2023 1. Die Vorlage B 328 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 211/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, FDP und LINKE gegen GRÜNE, SPD und BFF (= Kenntnis) zu 2. WBE, CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE und SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 665/10 Betreff: Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Park-and-ride-Parkplatz Bei der Präsentation der Vorplanung zur Verlängerung der Linie U5 zum Frankfurter Berg wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass kein P&R-Parkplatz an der künftigen Endstation eingeplant sei. Man erwäge dort die verbleibende Fläche (rund 3.400 m2) für Kleingärten zur Verfügung zu stellen. In der Vergangenheit gab es auf der verbleibenden Fläche 6 Kleingärten sowie kleinere Anteile von 4 weiteren. Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat, dass an Potential für Kleingärten gedacht wird. Diese Stelle erscheint aber wegen der Lage, der Flächenform und vor allem durch die langjährigen, baubedingt extremen Bodenverdichtungen als ungeeignet. Für mögliche Kleingärten wären auch noch Stellplätze zu berücksichtigen, welche die verfügbare Fläche ebenfalls minimiert! Die bereits geplante "Zufahrt Technik" bietet sich auch als Zufahrt für einen P&R-Parkplatz an. Ein weiteres Erfordernis ergibt sich aus dem Umstand, dass die Kapazitäten um P&R-Parkplatz Preungesheim deutlich reduziert werden müssen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Der Magistrat folgt den Argumenten des OBR 10 und wird deshalb eine wohlwollende Neuprüfung und gegebenenfalls Planungen für einen P&R-Parkplatz vornehmen? 2. Ist ein Potential von 70+ Stellplätzen (s. Abbildung) realistisch? 3. Besteht die Möglichkeit, die Nutzung analog zum P&R-Parkhaus Borsigallee zu reglementieren, um zweckfremdes Parken zu minimieren? 4. Könnten einige Stellplätze auch mit E-Ladeanschluss errichtet werden? Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 3,2 MB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4488 2023 Die Vorlage OF 665/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 487/11 Betreff: Parkbuchten an der Vilbeler Landstraße 25 bis 17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gefragt, welchen verkehrsrechtlichen Status die augenscheinlichen Parkbuchten entlang der Vilbeler Landstraße 25-17 haben: Sind es Parkbuchten zum Parken? Wenn ja, wieso ist dann kein Zeichen 315 angebracht? Oder sind es Grünstreifenflächen? Wenn ja, wieso sind diese dann nicht begrünt, sondern sandig und sehen wie Parkbuchten aus? Begründung: Es handelt sich um die sandigen Flächen zwischen den Bäumen, die Fuß- und Radweg von der Straße abgrenzen. Sie befinden sich vor den vor etwa fünf Jahren gebauten Reihenhäusern. Augenscheinlich handelt es sich um Parkbuchten. Ein Zeichen 315 ist nicht angebracht. Dieses findet sich erst ab der Hausnummer 17 in absteigende Richtung. Die Anwohner erhalten gelegentlich Strafzettel beim Abstellen von PKW. Die Rechtslage ist unklar. Optisch sehen die Flächen wie benutzbare Parkbuchten aus, welche den erfahrenen Autofahrer dazu veranlassen, davon auszugehen, dort parken zu dürfen. Dem widerspricht dann das gelegentliche Ausstellen von Strafzetteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 735 2023 Die Vorlage OF 487/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2023, OF 200/16 Betreff: Baumpflanzungen in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass im Rahmen des Vorstoßes, 10.000 neue Bäume in Frankfurt zu pflanzen, Vorschläge des Ortsbeirats 16 zu Baumneupflanzungen und - wiederbepflanzungen aus diesem Antrag und zukünftigen Anträgen aufgegriffen werden. Das Anpflanzen von Bäumen bietet Schatten und Verdunstungskälte, nimmt Staub aus der Umgebung auf und ist Teil jeder Klimawandelmitigations- & adaptionsstrategie. Vorschläge: 1. Schule am Ried Hier bieten sich zwei Standorte (siehe Fotos im Anhang) besonders an, da hier von außen betrachtet keine weiteren Nutzungsmöglichkeiten bestehen und mitunter sogar zum unberechtigten Parken auf der Grünfläche genutzt werden. Eine Fläche war bereits mit einem Baum in der Vergangenheit bepflanzt. 2. Triebstraße 34 Hier wurde ebenso ein Baum entfernt und es wird eine Wiederbepflanzung erwünscht. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 16 am 11.07.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4258 2023 Die Vorlage OF 200/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2023, OF 193/16 Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und Taschnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird. Begründung: In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße im Westen, dem Florianweg im Norden und der Taschnerstraße im Süden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingarten-Anlage) und hausnahen Gärten. Diese wurde ursprünglich von dem jeweiligen Eigentümer der Grundstücke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese Grundstücke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese Grundstücke illegal für sich nutzen. Dabei werden neben einer gärtnerischen Nutzung diese Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet Zone I verwendet zur illegalen Errichtung von Gartenhütten, Grillplätzen, Materialablagerungen, Abstellen von Fahrzeugen aller Art und vielen weiteren Tätigkeiten, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen Eigentümern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht über genügend Personal verfüge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich die rechtmäßigen Eigentümer von Grundstücken möglicherweise Verstöße gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zu Schulden kommen lassen, werden diese von der Stadt verfolgt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen für ein Landschaftsschutzgebiet verstoßen, sondern auch die Eigentümer durch illegale Nutzung in Ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt dem gegenüber nichts. Damit verstößt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, Verstöße jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermaßen zu ahnten und unrechtmäßige Nutzungen dann überall im Stadtgebiet zu unterbinden. Denn die geschädigten Eigentümer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer Grundstücke selbst durch geeignete Maßnahmen zu beenden. (Hier können sich einzelne Fragen aus dem Antrag der WBE anschließen, nicht aber die Anträge zu den Ziffern 4., 5. und 6.!) Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 367 2023 Die Vorlage OF 193/16 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung)
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2023, OA 367 entstanden aus Vorlage: OF 193/16 vom 13.06.2023 Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und Taschnerstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird. Begründung: In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße im Westen, dem Florianweg im Norden und der Taschnerstraße im Süden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingartenanlage) und hausnahe Gärten. Diese wurde ursprünglich von dem jeweiligen Eigentümer der Grundstücke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese Grundstücke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese Grundstücke illegal für sich nutzen. Dabei werden diese Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet Zone I neben einer gärtnerischen Nutzung zur illegalen Errichtung von Gartenhütten, Grillplätzen, für Materialablagerungen, zum Abstellen von Fahrzeugen aller Art und für viele weitere Tätigkeiten verwendet, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen Eigentümern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht über genügend Personal verfüge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich rechtmäßige Eigentümer von Grundstücken möglicherweise Verstöße gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zuschulden kommen lassen, werden Verstöße von der Stadt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung verfolgt. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen für ein Landschaftsschutzgebiet verstoßen wird, sondern auch die Eigentümer durch die illegale Nutzung in ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt demgegenüber nichts. Damit verstößt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, Verstöße jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermaßen zu ahnden und unrechtmäßige Nutzungen überall im Stadtgebiet zu unterbinden. Die geschädigten Eigentümer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer Grundstücke selbst durch geeignete Maßnahmen zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 21.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 125 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3627, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 183/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1.Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Frankfurt, um die gesetzlichen Grundlagen (Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet) zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim zu erreichen? 2. Wie viele Verstöße gegen gesetzliche Grundlagen des Landschaftsschutzes wurden in dem Bereich in den letzten Jahren registriert? 3. Um welche Verstöße handelt es sich? 4. Werden die Grundstückseigentümer über die Vorschriften (Rechte und Pflichten) in Landschaftsschutzgebieten hingewiesen? 5. Wie erfolgt diese Information und wann wurde diese letztmalig durchgeführt? 6. Welche personellen Ressourcen bestehen bei der Stadt Frankfurt zur Kontrolle der Landschaftsschutzgebiete der Zone I? 7. Wie häufig werden Kontrollgänge im Bereich der Landschaftsschutzgebiete in Bergen-Enkheim durchgeführt? 8. Wird der Zustand der einzelnen Parzellen regelmäßig festgehalten, um Veränderungen im Landschaftsschutzgebiet zu dokumentieren? 9. Was muss passieren, damit die zuständigen Behörden tätig werden? Begründung: Bei dem Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet der Zone I. Der Ortsbeirat hatte im Jahr 2000 um eine Herabstufung von Zone II auf Zone I gebeten, um so die dort seit Jahrzehnten vorhandenen Kleingärten und hausnahen Gärten langfristig sicherzustellen und die Zugänglichkeit der öffentlichen Grünflächen gewährleistet bleibt. Leider kommt es in diesem Bereich immer wieder zu Konflikten mit Anrainern, weil die notwenigen Informationen über das richtige Verhalten in Landschaftsschutzgebieten und ausreichende regelmäßige Kontrollen fehlen. Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde haben im Ortsbeirat mitgeteilt, dass sie keine Kapazitäten dafür haben, wirksam gegen illegale Bauten und andere Verletzungen der rechtlichen Grundlage in Landschaftsschutzgebieten der Zone I. vorzugehen, weil ihre Prioritäten in Landschaftsschutzgebieten der Zone II liegen müssten. Das kann aber nicht heißen, dass niemand die dort vorhandenen Zustände überprüft und gegen Missachtungen der Verordnungen vorgeht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 183/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 690 2023 1. Die Vorlage OF 160/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 182/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 182/16 Betreff: Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert zu veranlassen, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde endlich allen vergleichbaren widerrechtlichen Bebauungen und Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet I zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße (Flur 45 Im Weimerhaus/Am Entenbach) in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachgegangen und deren Beseitigung bzw. Beendigung durchgesetzt wird. Begründung: Die Missstände im Bereich zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße, Flur 45 (Im Weimerhaus/Am Entenbach) sind dem Magistrat hinlänglich bekannt, wie er selbst in seiner ST 1230 vom 20.05.2022 ausführt. Natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen für die dort durchgeführten baulichen Anlagen und Nutzungen wurden laut Stellungnahme des Magistrats nicht erteilt. Dass die personelle Ausstattung der Unteren Naturschutzbehörde nicht ausreicht, um die stetig wachsenden Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes im Stadtgebiet von Frankfurt zu bewältigen, kann nicht länger als Ausrede dafür in Kauf genommen werden, um in dieser Angelegenheit untätig zu bleiben. Die Behörde mag in ihrer Arbeitsweise und mit ihren begrenzten Personalressourcen priorisiert nach FFH-Gebiet, LSG II und LSG I vorgehen, was grundsätzlich sicherlich sinnvoll erscheint. In diesem Fall jedoch, der seit vielen Jahren akut ist und in dem die illegalen Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen, kann ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht länger auf die lange Bank geschoben werden, unabhängig von der Schutzkategorie des betreffenden Gebietes. Zudem ermutigt ein solch rechtsfreier Raum geradezu zu weiteren, neuen massiven Einzeleingriffen in diesem und in anderen Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet, die der Magistrat in seiner Stellungnahme beklagt. Daher ist jetzt eine politische Entscheidung in Form einer konkreten Handlungsanweisung der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat (hier: Untere Naturschutzbehörde) erforderlich, um den widerrechtlichen Eingriffen im Landschaftsschutzgebiet zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße endlich in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachzugehen und diese zu beenden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 183/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 690 2023 1. Die Vorlage OF 160/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 182/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2023, OF 185/16 Betreff: Buchskulptur "Hohe Straße" Vorgang: OM 3235/22 OBR 16; ST 215/23 Bei der Buchskulptur an der Hohen Straße handelt es sich um eine von insgesamt 18 Stationen entlang der Regionalparkroute Hohe Straße (Via Regia), die vom Regionalpark Hohe Straße e.V. (deren Mitglied auch die Stadt Frankfurt ist) gepflegt werden. In der ST 215 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er die Unterhaltung der Skulptur aufgrund fehlender Kapazitäten schon vor einigen Jahren aufgegeben musste. Es wurde vorgeschlagen, die unansehnlich gewordene Skulptur abzubauen. Dies kommt für den Ortsbeirat 16 überhaupt nicht in Frage, stellt die Buchskulptur doch ein Alleinstellungsmerkmal Bergen-Enkheims dar. Der Ortsbeirat 16 ist deshalb dabei, ein Konzept für die Erhaltung oder für eine Neuanschaffung einer solchen Buchskulptur zu erarbeiten. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sieht sich der Magistrat in der Lage, den Ortsbeirat bei der Gestaltung, Herstellung und Finanzierung einer neuen, dem Stadtschreiberpreis gerecht werdenden, Buchskulptur zu unterstützen? 2. Kann der Magistrat beim Regionalpark Hohe Straße e.V. (deren Mitglied auch die Stadt Frankfurt ist) nachfragen, ob diese bereit ist, den Ortsbeirat bei der Unterhaltung oder Neuanschaffung zu unterstützen? 3. Alternativstandorte für eine sanierte oder neue Skulptur wären der Kreisverkehrsplatz Victor-Slotosch-Straße/Vilbeler Landstraße oder vor der Schelmenburg. - Sind diese Standorte aus Sicht des Magistrats möglich und - welche Genehmigungen müssten wo eingeholt werden? Begründung: Der jährlich verliehene Literaturpreis "Stadtschreiber von Bergen" gehört zu den angesehensten Stadtschreiberpreisen im deutschsprachigen Raum (FR, 21.06.2013), mit dem das Werk und das Wirken der Preisträger*innen dauerhaft gewürdigt werden soll. Die vorhandene Buchskulptur steht somit als ein sichtbares Zeichen für die Besonderheit Bergen-Enkheims und auch die Stadt Frankfurt kann sich rühmen, einen solchen Stadtschreiberpreis zu beherbergen. Die Skulptur ausgerechnet im Jubiläumsjahr des Stadtschreiberpreises abzubauen, wäre kein gutes Zeichen, im Gegenteil ist das 50. Jubiläum Grund und Anlass, die Buchskulptur wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen oder eine neue Skulptur an einem hervorstechenden Platz zu präsentieren. Der Ortsbeirat 16 ist deshalb dabei, ein Konzept für die Erhaltung oder für eine Neuanschaffung einer solchen Buchskulptur zu erarbeiten, sieht sich aber nicht in der Lage, die Kosten für eine neue Skulptur allein zu tragen und bittet hier um Unterstützung der Stadt Frankfurt. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3235 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 215 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 691 2023 Die Vorlage OF 185/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) Herr Lehmann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2023, OF 188/16 Betreff: Sport und Bewegung im öffentlichen Raum Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3, Satz 2, Ziffer 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, auf dem Gelände "kleinen Park" Ecke Rangenbergstraße/Bornweidstraße in Bergen-Enkheim, seniorengerechte Aktivgeräte errichten zu lassen. Es ist zu prüfen, wie weit generationenübergreifende Geräte kombiniert, aber auch Möglichkeiten für die ausschließliche Nutzung für Senioren geschaffen werden können. Begründung: Wir begrüßen, dass der Magistrat zum Ziel hat, mehr Sport und Bewegung im öffentlichen Raum zu ermöglichen und vor allem mit niedrigschwelligen Angeboten und Sportgelegenheiten sowohl den Frankfurter Bürger*innen als auch den Gästen in der Stadt einen sport- und bewegungsgerechten Lebensstil zu ermöglichen. Auch wir sind der Meinung, dass, für jedermann zugängliche, nicht an eine Vereinsmitgliedschaft gebundene Sport- und Bewegungsangebote in öffentlichen Grünanlagen oder anderen Freiflächen der Stadt enorm wichtig sind. Als niederschwellige, kostenfreie Angebote fördern sie Sport und Bewegung in wohnortnahen Parkanlagen bzw. Grünräumen. Sie erfüllen damit zugleich auch wichtige gesundheitliche und soziale Funktionen. Diese Angebote sind in unserem Stadtteil überhaupt nicht vorhanden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 188/16 wird 170 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen WBE, 2 GRÜNE, 1 SPD und LINKE (= Annahme), bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2023, OF 175/16 Betreff: Unterführung der Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten in der Unterführung der Leuchte (in der Verlängerung der Bornweidstraße Richtung Enkheimer Wald) den Regenwasserablauf dringend zu reparieren. Begründung: Seit geraumer Zeit kann hier nach Regenfällen das Wasser nicht mehr abfließen, so dass die Unterführung teilweise nicht mehr benutzt werden kann. Foto: C. Hinkel Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3904 2023 Die Vorlage OF 175/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 170/16 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OM 1381/22; ST 908/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte eingestellt. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Bereits seit Jahren weist der Ortsbeirat darauf hin, dass es wegen dem Baugebiet Leuchte zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen kommen wird und die derzeitige Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße dazu führen würde, dass der Verkehr verstärkt durch die nicht dafür ausgelegten Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße geführt wird. Spätestens seit Beginn der Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet Leuchte ist genau dies der Fall. In der Barbarossastraße und der Riedstraße ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Baustellenfahrzeuge und sonstige LKW, zu beobachten. Dieser Zustand wird in den kommenden Jahren so bleiben, da im Moment erst ein Haus steht. Ist das Baugebiet dann erschlossen und bebaut, bleiben die Baufahrzeuge weg, aber dafür werden die Neu-Enkheimer die beiden Straßen benutzen müssen. Da in der heutigen Zeit viele Familien mehr als ein Auto haben, ist davon auszugehen, dass der Verkehr nicht weniger wird. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Dieser Zustand ist unhaltbar und den Anwohnern nicht mehr zu vermitteln. Der Verkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Deshalb wird der Magistrat gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und den benötigten Kreisel schnellstmöglich einzurichten. Antragsteller: SPD WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 96 2023 Die Vorlage OF 170/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, an den in der Vorlage ST 1650 vom 22.07.2022 zugesagten Ortstermin zu erinnern. Abstimmung: WBE, 4 CDU, 1 GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und 2 GRÜNE
Parteien: SPD, WBE
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.03.2023, OA 332 entstanden aus Vorlage: OF 390/11 vom 16.02.2023 Betreff: Keine weiteren Bäume für den Autobahnausbau opfern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Fechenheimer Wald keine weiteren städtischen Waldflächen mehr an die Autobahn GmbH abzutreten. Weitere Neuplanungen müssen verhindert werden. Begründung: Die Autobahn GmbH plant die Anschlussstelle Borsigallee um. Anstelle der genehmigten, eng an der Autobahn entlang geführten Auf- und Abfahrtsspuren sollen großkurvige Varianten umgesetzt werden. Dem entsprechenden Entwurf zufolge müssen dafür weitere städtische Waldflächen gerodet werden. Wie schon bei den kürzlich gerodeten Flächen für die Baustraße, ist daher mit einem Besitzeinweisungsverfahren zu rechnen. Die Stadtregierung will sich aufgrund des Klimawandels für jeden einzelnen Baum einsetzen. In diesem Sinne muss sie sich im Rahmen des Verwaltungsverfahrens gegen eine Rodung weiterer Bäume für den Autobahnausbau der A 66/A 661 stellen und der Autobahn GmbH die Besitzeinweisung versagen. Es geht nicht nur um den Erhalt der Bäume. Durch die Neuplanung kann sich das Bauprojekt erneut um weitere Jahre verzögern. Dies ist den Anwohnerinnen und Anwohnern, die jetzt schon seit Jahren an einer Großbaustelle leben, keinesfalls zuzumuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1620 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 332 wird im Rahmen der Vorlage NR 587 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.04.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 332 wird im Rahmen der Vorlage NR 587 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3186, 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.04.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2023, OF 168/16 Betreff: Fahrrad-Reparaturstation nähe Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten in der Bornweidstraße vor der Turnhalle der Schule am Ried eine Fahrrad-Reparaturstation einzurichten. Begründung: Der Fahrrad-Verbindungsweg Frankfurt / Maintal-Bischofsheim führt direkt an der Schule am Ried vorbei. Daher ist eine Fahrrad-Reparaturstation in Schulnähe nicht nur für die Schülerinnen und Schüler interessant, sondern wertet auch die Attraktivität dieses Bereichs für Radfahrer allgemein auf. Beispiel für eine Fahrrad-Reparaturstation am Volkshaus Enkheim. Foto: privat Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3752 2023 Die Vorlage OF 168/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2023, OF 166/16 Betreff: Schulparkplatz und Weg zum Schulgelände beleuchten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den Lehrerparkplatz der Schule am Ried an der Leuchte und den kleinen (und steilen) Übergangsweg vom Parkplatz zum Schulgelände der Schule am Ried bzw. zum Eingang der Schule am Hang besser zu beleuchten. Die Straßenlaternen an der Leuchte und in der Bornweidstraße (inkl. Verlängerung bis zur Unterführung) reichen hier nicht aus. Begründung: Der Parkplatz selbst und der Übergang zum Schulgelände liegen nicht mehr im Bereich der Straßenlaternen der Leuchte und der Bornweidstraße und sind daher in den Wintermonaten kaum beleuchtet und sehr dunkel. Der Zugang über den "kleinen" Parkplatz wird jedoch täglich von mehreren hundert Schülern und Lehrern genutzt, die entweder dort parken oder über den Parkplatz zum Schulgelände laufen. Dies betrifft sowohl die Schüler der Schule am Ried als auch die Schüler der Schule am Hang. Eine zusätzliche Straßenlaterne z.B. an der südwestlichen Ecke des Parkplatzes wäre wünschenswert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3750 2023 Die Vorlage OF 166/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird gebeten, den Lehrerparkplatz der Schule am Ried an der Leuchte und den kleinen (und steilen) Übergangsweg vom Parkplatz zum Schulgelände der Schule am Ried bzw. zum Eingang der Schule am Hang besser zu beleuchten, damit Schulkinder in Winter sicher zur Schule kommen. Die Straßenlaternen an der Leuchte und in der Bornweidstraße (inkl, Verlängerung bis zur Unterführung) reichen hier nicht aus. Es wäre wünschenswert, wenn die Beleuchtung solarbetrieben und insektenfreundlich sowie mit einem Bewegungsmelder ausgestattet werden würde." Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2023, OF 390/11 Betreff: Keine weiteren Bäume für den Autobahnausbau opfern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Fechenheimer Wald keine weiteren städtischen Waldflächen mehr an die Autobahn GmbH abzutreten. Erweitere Neuplanungen müssen verhindert werden. Begründung: Die Autobahn GmbH plant die Anschlussstelle Borsigallee um. Anstelle der genehmigten, eng an der Autobahn entlang geführten Auf- und Abfahrtsspuren sollen großkurvige Varianten umgesetzt werden. Dem entsprechenden Entwurf zufolge, müssen dafür weitere städtische Waldflächen gerodet werden. Wie schon bei den kürzlich gerodeten Flächen für die Baustraße, ist daher mit einem Besitzeinweisungsverfahren zu rechnen. Die Stadtregierung will sich wegen des Klimawandels für jeden einzelnen Baum einzusetzen. In diesem Sinne muss sie sich im Rahmen des Verwaltungsverfahrens gegen eine Rodung weiterer Bäume für den Autobahnausbau A66/A661 stellen und der Autobahn GmbH die Besitzeinweisung versagen. Es geht nicht nur um den Erhalt der Bäume. Durch die Neuplanung kann sich das Bauprojekt wieder um weitere Jahre verzögern. Dies ist den Anwohner*innen, die schon jetzt seit Jahren an einer Großbaustelle leben, keinesfalls zuzumuten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.02.2023, NR 587 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 332 2023 1. Der Vorlage NR 587 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 390/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2023, OF 429/11 Betreff: Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Wie sehen die neuen Planungen für das P+R Parkhaus Borsigallee aus? Wird im angrenzenden Wald, wie die Presse berichtete, der Restbestand an alten Eichen noch weiter dezimiert, nur um ein zweite Einfahrt ins Parkhaus zu bauen? Wie hoch werden die gesamten Baukosten sein? (inklusive der Planungskosten für die ehemalige Planung und für die Neuplanung der Einfahrt durch den Wald ins Parkhaus) Wurde für diese neue Planung eine Kosten-Nutzen-Rechnung erstellt (Business-Case) und zu welchem Ergebnis kam man dabei? Vormals war für das obere Parkdeck des Parkhauses geplant dort kommunale Sport- und Freizeitaktivitäten bereitzustellen. Ist der zukünftige Wegfall der Fläche bei der Berechnung der Kosten-Nutzen-Rechnung mit eingeflossen? Es gibt bei der Stadt Frankfurt einen Antrag für einen Satzungsentwurf für die Überdachung von großen Parkplätzen mit Solardächern um die Erwärmung in der Stadt Frankfurt einzudämmen. Gibt es dazu bereits erste Ideen von der PBG Betriebsgesellschaft für das Parkhaus Borsigallee? Begründung: In der Presse kursieren erste Zeichnungen von einer Neuplanung für die Auffahrt in das P+R Parkhaus Borsigallee. Würden diese Planungen so umgesetzt, müssten noch weitere Hektar der über dreihundert Jahre alten Eichen im Fechenheimer Forst gefällt werden. Auf einen Antrag des Ortsbeirats hin deutete die PBG bereits 2022 auf Umplanungen bei der Parkhauseinfahrt hin. Es ist in Frage zu stellen, ob bei pro Fahrzeug von 1,50€ täglichen Parkgebühren und weniger als 900 Parkplätzen diese Baukosten jemals wieder eingespielt werden können und man vom unnützen Abholzen des Waldes einmal ganz absieht. Auf die Umsetzung des beim Bau des Park+Ride Parkhauses versprochene Freizeitgelände im obersten Stock des Parkhauses wartet man immer noch, würden jetzt diese weiteren Parkplätze noch entfallen, wird sich der Business-Case noch weiter verschlechtern. Eine Aufklärung und zusätzliche Erklärung zu den momentanen Planungen der PBG bitten wir uns vorzulegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 649 2023 Die Vorlage OF 429/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Betreff: Landschaftsschutzgebiet Florianweg/Taschnerstraße Umwandlung LSG I in LSG II Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge beschließen, dass das Landschaftsschutzgebiet zwischen Florianweg und Taschnerstraße wieder von einem Landschaftsschutzgebiet Zone I in ein Landschaftsschutzgebiet Zone II umgewandelt wird. Begründung: Durch eine Umwandlung in ein LSG II wäre das o.g. Gebiet besser geschützt. Die Zone II stellt den Schutz und die Erhaltung der unbebauten Landschaft in den Vordergrund. Die zuständigen Behörden werden auf diesem Weg in die Lage versetzt, in Zukunft wirksamer gegen illegale Bauten und andere Verletzungen der rechtlichen Grundlagen von Landschaftsschutzgebieten vorzugehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.05.2023, OF 182/16 Antrag vom 21.05.2023, OF 183/16 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.06.2023, OA 367 Antrag vom 13.06.2023, OF 193/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 160/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 160/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 160/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 183/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 690 2023 1. Die Vorlage OF 160/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 182/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 376/11 Betreff: Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln Vorgang: OA 120/22 OBR 11; B 205/22; OM 2332/22 OBR 11; ST 2377/22; B 445/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Warum schreibt der Magistrat in seiner Stellungnahme ST2377/B445 über sehr kleine Heimladeinfrastruktur zum Dauerladen, wenn es im Antrag um einen Ladepark mit mindestens 8 Parkplätzen für Schnelllader (15-30 Minuten) geht? Warum schreibt der Magistrat von fehlenden Leitungskapazitäten im Innenstadtbereich und von der generellen Ausgestaltung von Parkhäusern mit AC Ladern bis 2030, wenn es um die Freifläche der Liegenschaft Borsigallee und einen Schnellladepark (8Plätze) am Stadtrand geht? Warum schreibt der Magistrat in seiner Stellungnahme ST2377 über Ladestellen "im" Parkhaus, wenn es ausdrücklich schon in der Überschrift um die "Freiflächen" des Geländes Borsigallee geht? Warum möchte der Magistrat ohne eine erforderliche europaweite Ausschreibung, so der Magistrat, diese Flächen einfach an die Mainova vergeben? Ist der Magistrat sich sicher, die Mainova könnte besser als europaweit operierende Ladenetzbetreiber einen solchen Standort wirtschaftlich betreiben? In der OA120/22 vom Januar 2022 wurde bereits erwähnt, eine Vorprüfung für die Verfügbarkeit von ausreichenden Leitungskapazitäten hat bereits bei der NRM stattgefunden, sonst hätte es keinen Antrag gegeben. Hat der Magistrat bereits seine eigene Prüfung für diesen Ort abgeschlossen? Einst plante man auf den Freiflächen des P+R Geländes ein weiteres P+R Parkhaus und jetzt findet man draußen keinen Platz mehr für 8 Parkplätze, ist das richtig? Begründung: Im vorliegenden Vorgang geht es nur um Schnellladeinfrastruktur auf den "Freiflächen" des P+R Parkhausgelände Borsigallee. Als Antwort kommt an den Ortsbeirat eine völlig sachfremde Abhandlung über Heimladestationen im Innenbereich des Parkhauses. Es entsteht der Eindruck der textliche Teil des Antrags ist nicht gänzlich aufgenommen worden. Es geht nicht um ein Angebot, welches an die Pendler und die Nutzer des Parkhauses gerichtet ist. Es geht nicht um Ladeinfrastruktur im Innenstadtbereich und es geht auch nicht um die elektrische Versorgung der Heimladeboxen für Pendler im Park+Ride Parkhaus. Schnellladeparks sind Stop+Go Stationen und befinden sich üblicherweise an Autobahnabfahrten oder gut gelegenen Orten wie Einkaufszentren und Hotels. Diese Schnellladeparks fehlen im Randbereich der Stadt Frankfurt. Man findet solche in Eschborn, Wiesbaden, Langenselbold, aber keine in Frankfurt. Die Nutzer von Ladeparks zum Schnellladen wollen dafür eigentlich nicht in ein Parkhaus fahren, wenn es nicht sein muss. Zum klassischen Tanken möchte ebenfalls niemand in ein Parkhaus fahren müssen. Die Mainova stellt bisher nur einzelne Schnellladesäulen auf, die grundsätzlich solitär stehend nur wenig Akzeptanz finden und sich dazu meist an schlechten und unattraktiven Orten befinden. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden diese Säulen irgendwann abgebaut, weil sich Schnellladeparks mit vielen Ladepunkten durchsetzen werden. Fastned, Tesla, Innogy etc. bauen nur noch Standorte mit mindestens 8 Lade-Plätzen. Wer schnell Laden will, möchte nicht in der Schlange stehen müssen. Mainova wird zudem sehr wahrscheinlich nie zum ChargePointOperator (COP) mit großer Relevanz in Europa werden und nur regional operieren. Dadurch wird Mainova auf viele Kunden mit teureren Roamingverträgen angewiesen sein. Roaming ist teurer und daher unattraktiver. Jetzt ist die Zeit, den Standort an der Borsigallee zu stärken und zu sichern. Jetzt gibt es Fördermittel und heute werden die Investitionen der COP für die Zukunft gemacht. Diese zukünftigen Standorte werden bestimmen, wohin Menschen fahren und wo sie sich für einige Zeit aufhalten werden. Dies wird lokal ebenfalls zur Stärkung der Ökonomie führen. Hotels, Geschäfte, Restaurants und Betriebe werden davon profitieren. Deswegen ist es so wichtig, solche Lade-Angebote in diesem Bereich zu haben. Dies wird ohne Risiko durch die erzielten Mieten weitere Mittel für die Stadtkasse generieren und positive Synergien im Umfeld bewirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.11.2022, B 445 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2022, OA 120 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2377 Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 455 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 575 2023 1. Die Vorlage B 445 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 376/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. 1 GRÜNE, SPD und LINKE. gegen BFF und FDP (= Ablehnung); 3 GRÜNE und CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 156/16 Betreff: Sicherer Schulweg bei Glatteis Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass bei Wintereinbrüchen bzw. Glatteisbildung nicht nur die Wege auf dem Schulgelände der Schule am Ried und der Schule am Hang begehbar gemacht werden, sondern auch die Zugänge zum Schulgelände. Insbesondere ist hier der Abschnitt der Bornweidstraße (Straße und Bürgersteig, sowie der Fußweg im weiteren Verlauf) zwischen Rangenbergstraße und Leuchte (inkl. Unterführung) gemeint. Begründung: Beim extremen Glatteis am 19.12.2022 war festzustellen, dass die meisten Straßen in Enkheim mit Schulbeginn bereits gut begehbar waren, nicht jedoch der genannte Abschnitt der Bornweidstraße, also die Flächen unmittelbar vor dem Schulgelände. Schüler, Lehrer und Eltern wurden so an diesen sehr stark frequentierten Stellen einem erhöhten Sturzrisiko ausgesetzt. Dies soll in Zukunft vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 156/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.12.2022, OF 366/11 Betreff: Lebensgefährliche Baustelle Am Erlenbruch - Borsigallee - Wächtersbacher Straße entschärfen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, schnellstmöglich die Verkehrsführung für FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen an der Baustelle Erlenbruch - Borsigallee - Wächtersbacher zu entschärfen. Dabei ist zu gewährleisten, das FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen gefahrlos die Straßen in beiden Richtungen queren können. Insbesondere soll ein sicherer Weg für FahrradfahrerInnen erstellt werden, die vom Erlenbruch kommend in die Borsigallee einbiegen, genauso wie für FahrradfahrerInnen, die von der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße fahren. Zur besseren Übersicht sind Wegweiser für FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen zu erstellen und an den Kreuzungen anzubringen. Der Ortsbeirat ist über jegliche Verkehrsänderungen an dieser Kreuzung zu informieren. Begründung: Die angesprochene Baustelle ist nun bereits seit Jahren ein ständiges Ärgernis und wird dies nach den vorgestellten Planungen auch noch für einige Jahre so bleiben. Die zuletzt planmäßig durchgeführten Verkehrsänderungen haben jedoch zu ganz neuen Gefährdungslagen geführt. Wer zum Beispiel von der Lahmeyerstraße oder dem Erlenbruch aus in die Borsigallee einbiegen will, endet fast zwangsläufig im fließenden Verkehr des Erlenbruchs. Dies ist allerdings ein lebensgefährliches Unterfangen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3345 2023 Die Vorlage OF 366/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2022, OF 155/16 Betreff: Seniorenbänke und Mülleimer für den Jean-Kempf-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Jean-Kempf-Weg zwischen der Vilbeler Landstraße und der Rangenbergstraße drei Seniorenbänke jeweils mit einem Mülleimer aufzustellen. Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget mit maximal 5.000 Euro finanziert. Begründung: Auf dem genannten Weg standen Bänke, die abgebaut wurden, weil sie marode waren. Leider wurden sie nicht ersetzt. Da Bedarf besteht, bitten wir um Aufstellung von drei neuen Bänken. Wenn bei Bänken keine Mülleimer aufgestellt werden, landet der Abfall auf dem Boden. Außerdem können dann auch Hundekotbeutel besser entsorgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 155/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 199 2023 Die Vorlage OF 155/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE, FDP und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 146/16 Betreff: Hundes-Freilaufplatz an der Berger Warte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten im Areal zwischen Vilbeler Landstraße und dem Umspannwerk Bergen (Nähe Berger Warte) einen ausreichend großen Hundes-Freilaufplatz bzw. einen Hundespielplatz einzurichten. Aufgrund der Nähe zur Straße (Vilbeler Landstraße) muss der Freilaufplatz eingezäunt werden. Begründung: Der dringende Wunsch der Bergen-Enkheimer Bevölkerung nach einem Hundespielplatz zeigt sich u.a. in einer gerade abgeschlossenen diesbezüglichen Petition mit über 500 Teilnehmern und auch in der Tatsache, dass der Ortsbeirat 16 bereits mehrere Vorschläge für eine Freilauffläche eingereicht hat. Bild: Google-Maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 146/16 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 148/16 Betreff: Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten die Verbindung von Seckbach nach Enkheim über den "Seckbacher Bitzweg" und "Am Enkheimer Weimerhaus" zu befestigen und als (Schul)-Radweg herzurichten. Der Magistrat wird gebeten die hierfür notwendige Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zeitnah einzuholen. Begründung: Die Schule am Ried in Bergen-Enkheim wird durch eine signifikante Anzahl an Schülern aus Seckbach besucht, die zum Teil mit dem Rad ihren Schulweg antreten wollen. Als Radweg zwischen Seckbach und Enkheim wird jedoch lediglich die Strecke Gewinnerstraße - Am Seckbacher Ried - Voltenseeweg - Vilbeler Landstraße offiziell ausgewiesen. Dieser ist aber sehr schmal, matschig und bei schlechtem Wetter nahezu nicht passierbar. Als Schulweg ist diese Strecke denkbar ungeeignet. Die Strecke "Seckbacher Bitzweg" - "Am Enkheimer Weimerhaus" würde sich als Radweg deutlich besser eignen. Sie ist jedoch selbst bei schönem Wetter für Radfahrer aufgrund der tiefen Schlaglöcher und auch aufgrund der fast das ganze Jahr über vorhandenen Nässe nicht passierbar. Diese Strecke wurde bereits in der "Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529" als Radweg vorgeschlagen. In der "Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489" hieß es dazu: "Der Magistrat hat die Streckenführung konzeptionell geprüft. Die Ausarbeitung einer Detailplanung im Rahmen der Erstellung einer Gesamtkonzeption für den Radverkehr ist grundsätzlich möglich. Da die angeregte Streckenführung durch ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) der Zone I bzw. Zone II führt, ist zunächst die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen. ..." Quelle der Karte: Geoportal Frankfurt Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 148/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 148/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3540 2023 Die Vorlage OF 148/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2022, OF 349/11 Betreff: Markierung Radweg in der Kruppstraße Vorgang: OM 3673/18 OBR 11; ST 15/19; OA 178/22 OBR 11; ST 398/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Kruppstraße ab Hausnummer 123 linksseitig in Richtung Seckbacher Ried die vorhandenen Radwege durch Erneuerung der Markierungen der Radwegeführung und Erneuerung der Markierung der Parkflächen besser kenntlich zu machen. Die Autos können wie jetzt halbseitig parken und ein Radweg wird auf dem Bürgersteig markiert. Der Radweg bildet die Verlängerung des Radweges bis zur Nr. 123, der ebenfalls auf dem Gehweg ist, aber durch einen Grünstreifen getrennt ist. Der Grünstreifen endet an der Nr. 123. Dazu sind keine baulichen Maßnahmen nötig, sondern nur die Erneuerung der Markierung und eine Erneuerung der Beschilderung. Begründung: Der Magistrat hat in der ST 398 als Antwort auf die OA 178 vom 25.04.2022 die Kruppstraße als eine Gewerbegebietsstraße mit besonderen Anforderungen an das Radwegenetz aufgeführt. Auch in älteren Anträgen OF 404/11 wird eine Verbesserung der Radwege gefordert. Der Radweg, der an der Borsigallee beginnt, endet abrupt an dieser Stelle Hausnr. 123. Obwohl halbseitiges Parken beschildert ist, stehen die Autos komplett auf dem abgesenkten Streifen. Ein Radweg auf der Straße ist wegen des Kopfsteinpflasters nicht sinnvoll. Mit zusätzlicher Markierung kann die Situation zwischenzeitlich verbessert werden, bis die Straße saniert wird. Quelle: Geoportal Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3673 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 15 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 398 Anregung vom 25.04.2022, OA 178 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3212 2022 Die Vorlage OF 349/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 326/11 Betreff: Gedenkort in Fechenheim- Nord für ermordete Zwangsarbeiter Der Ortsbeirat möge beschließen: Während der nationalsozialistischen Diktatur wurden auch in Frankfurt tausende Zwangsarbeiter*innen aus den besetzten Gebieten zur Arbeit gezwungen. Viele hungerten, wurden gequält, litten unter unmenschlichen Arbeitsbedingungen oder wurden ermordet. Über viele dieser Schicksale ist nur wenig bekannt. Daher ist über das Gedenken an Einzelne, die Erinnerung an die Zwangsarbeit während des dunkelsten Kapitels der deutschen Geschichte wachzuhalten. Der Ortsbeirat schlägt daher vor einem Gedenkstein oder einer Tafel für Jozef Ochmanek am Ort seiner Ermordung aufzustellen. Wir bitten das Kultur Dezernat um die Erarbeitung eines Vorschlags. Jozef Ochmanek aus Polen arbeitete als Zwangsarbeiter auf einem Hofgut in Fechenheim. Seine Liebesbeziehung zu einer deutschen Frau wurde denunziert. Er wurde verhaftet, zum Tode verurteilt und von der Gestapo mittels eines mobilen Galgens am 28.4.1942 hingerichtet. Der Ort der Ermordung war im Wald an der Vilbeler Landstraße. Dort befindet sich heute der Parkplatz des Heinrich Kraft-Parks. Begründung: In Fechenheim gab es 17 Lager für Zwangsarbeiter*innen. Der Ortsbeirat unterstützt die Initiative einer Bürgerin einen Gedenkort zu errichten. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2876 2022 Die Vorlage OF 326/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Tenors, der erste Absatz der Begründung wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2022, OF 135/16 Betreff: Fotovoltaik-Module für die Kita im Florianweg 8a, 60388 Frankfurt am Main Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, bis Jahresende 2022 Planungen für die Montage von PV-Modulen zur Stromversorgung der im 2. Halbjahr 2022 neubezogenen Kita abschließend zu veranlassen und zeitnah auf den Dachflächen zu installieren. Begründung: Aktuell ist nicht nachvollziehbar, dass versiegelte städtische Dachflächen nicht verstärkt zur Stromerzeugung genutzt werden. Gerade bei einem städtischen Neubau erwartet der Bürger, dass das Thema der Stromerzeugung berücksichtigt und miteingeplant wird, was hier leider nicht geschehen ist. Dies ist ein weiterer notwendiger und zeitnah umzusetzender Vorschlag zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Frankfurt am Main. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2899 2022 Die Vorlage OF 135/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, bis Jahresende 2022 Planungen für die Montage von PV-Modulen zur Stromversorgung der im 2. Halbjahr 2022 neubezogenen Kita im Florianweg vorzulegen und diese dann zeitnah auf den Dachflächen zu installieren oder mitzuteilen, wann solche PV-Module installiert werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2022, OF 137/16 Betreff: Tempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt Fritz-Schubert-Ring talwärts zwischen der Straße Heinrich-Bingemer-Weg und der Riedstraße ein Tempolimit von 30 km/h anzuordnen. Die rechtliche Grundlage gemäß § 45 der StVO ist gegeben, da dort aufgrund des starken Gefälles häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird und es in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt gekommen ist. Begründung: In seiner ST 2009 vom 09.09.2022 hat der Magistrat klargestellt hat, dass es Kommunen aufgrund der geltenden Rechtslage derzeit nicht möglich ist, die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit generell auf 30 km/h zu begrenzen. Ausnahmen von der innerörtlich grundsätzlich geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sind nur unter sehr strengen Maßgaben zulässig. Der Fritz-Schubert-Ring erfüllt diese Maßgaben, denn dort ist derzeit schon eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h angeordnet. Die stark abschüssige Strecke verleitet Autofahrer jedoch regelmäßig dazu, sich dennoch mit überhöhter Geschwindigkeit fortzubewegen, was in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen leichteren und schwereren Unfällen auf dieser Gefällstrecke zur Folge hatte, auch mit Todesfolge. (siehe Bericht HR-Fernsehen vom 23.02.2022 "Wohnen am Unfallschwerpunkt | maintower", https://youtu.be/8GG8abAsRcc) Um zukünftigen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt vorzubeugen, erscheint die Anordnung eines Tempolimits von 30 km/h talabwärts geboten, wozu § 45 der StVO die rechtliche Grundlage bietet. Da sich auch der Schulweg der Hangschule und das stark frequentierte Riedbad mit den Bushaltestellen der Linie 42 "Heinrich-Bingemer Weg" und "Riedbad" an diesem Straßenabschnitt befinden, bringt Tempo 30 in diesem Bereich auch eine erhöhte Verkehrssicherheit für Passanten, insbesondere Kinder und Jugendliche, mit sich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 137/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, FDP und LINKE gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2022, OF 136/16 Betreff: Verkehrssicherer Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße auch für Fußgänger! Der Ortsbeirat möge beschließen, in Ergänzung zu der vom Ortsbeirat 16 am 05.07.2022 verabschiedeten OM 2485/2022 wird der Magistrat gebeten, die am Kreisel Vilbeler Landstraße / Victor-Slotosch-Straße befindlichen Zebrastreifen zusätzlich mit dem amtlichen Richtzeichen 350 sowie den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung auszustatten, um auch die Verkehrssicherheit für Fußgänger in diesem Bereich zu erhöhen. Begründung: Am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße / Victor-Slotosch-Straße Bereich kommt es nicht nur immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Autofahrern und Radfahrern, sondern auch zwischen Autofahrern und Fußgängern. Die bisher ausschließlich mit der Bodenmarkierung 293 ausgewiesenen Fußgängerüberwege können von Autofahrern leicht übersehen werden, wobei es hier in der Vergangenheit bereits zu Unfällen kam. Aus diesem Grund erscheint es angebracht, mit der zusätzlichen Anbringung des amtlichen Richtzeichens 350 sowie den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung die Verkehrssicherheit für Fußgänger an dieser Stelle deutlich zu erhöhen, auch wenn das durch die StVO nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die Stadt Bad Vilbel hat dies in vorbildlicher Weise am Kreisverkehr Frankfurter Straße / Kasseler Straße umgesetzt (siehe Antragsrückseite, Fotos 1 + 2). Foto 1 + 2 ((c) Dorothe Bogner): Kreisverkehr Frankfurter Straße / Kasseler Straße, Bad Vilbel Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2900 2022 Die Vorlage OF 136/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, FDP, LINKE und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 132/16 Betreff: Zusätzlicher Mülleimer am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Bank am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße-Victor-Slotosch-Straße-Barbarossastraße zusätzlich einen weiteren Mülleimer anzubringen. Begründung: Am o. g. Kreisverkehr ist ca. 5 bis 6 m von der Sitzbank entfernt ein Mülleimer angebracht. Leider ist dieser kurze Weg für manche Personen nicht gangbar, so dass sie ihren Müll direkt neben der Bank auf dem Boden entsorgen. Dementsprechend schmutzig und ungepflegt sieht es an manchen Tagen aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2703 2022 Die Vorlage OF 132/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Zusätzlicher Mülleimer am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Bank am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße-Barbarossastraße einen zusätzlichen Mülleimer aufzustellen; 2. wieder einen Mülleimer auf dem Neuen Weg, etwa in Höhe der Hausnummer 55, am Verkehrszeichen VZ 274-40 (Tempo 40) anzubringen. Begründung: zu 1.: Am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße-Barbarossastraße ist ca. fünf bis sechs Meter von der Sitzbank entfernt ein Mülleimer angebracht. Leider ist dieser kurze Weg für manche Personen nicht gangbar, sodass sie ihren Müll direkt neben der Bank auf dem Boden entsorgen. Dementsprechend schmutzig und ungepflegt sieht es an manchen Tagen aus. zu 2.: An diesem Verkehrszeichen gab es bereits einen Mülleimer, der abgebrannt und deswegen abmontiert aber nie ersetzt wurde." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 131/16 Betreff: Zusätzlicher Mülleimer bei Tegut, Triebstraße 51, Eingang Barbarossastraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, beim Lebensmittelmarkt Tegut zusätzlich einen weiteren Mülleimer an zubringen. Begründung: Gerade zu Schulbeginn und/oder am Ende gehen manche Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried zu dem o. g. Lebensmittelmarkt und kaufen dort ein. Die Umverpackung werfen sie bei dem Geschäft dafür angebrachten Mülleimer ein, der dann schnell voll ist. Was nicht reinpasst, wird auf die beiden anderen Mülleimer in der Triebstraße Richtung U-Bahnstation verteilt, manches fällt auch auf den Gehweg, weil diese oft auch überfüllt sind. Das muss nicht sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 131/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2022, OF 216/4 Betreff: Verkehrliche Erreichbarkeit und Nutzung eines Schul- und Sportgeländes auf dem Festplatzgelände in Bornheim Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwiefern Parkmöglichkeiten für PKWs, die hohen ökologischen Standards gerecht werden - sei es durch Begrünung, sei es durch möglichst geringe Flächenversiegelung -, bei einer Neubebauung des Festplatzgeländes mit einer Schule in Bornheim mit eingeplant werden können. Sowohl unterirdische Parkflächen als auch oberirdische Parkmöglichkeiten in Form eines Parkhauses auf dem Gelände oder in dessen unmittelbarer Nachbarschaft sind dabei in den Blick zu nehmen. Begründung: Die Planungen, das aktuelle Festplatzgelände in Bornheim, auf dessen Gelände ein Familienbad entsteht und das an die Eissporthalle angrenzt, mit einem in Prüfung befindlichen Schulneubau der Europäischen Schule einer neuen Funktion zuzuführen, werfen die Frage nach der verkehrlichen Erreichbarkeit und Nutzung des Geländes auf. Eine deutliche Verbesserung der verkehrlichen Anbindung neben der U-Bahn Anbindung U7, der Straßenbahnlinie 12 und bereits vorhandene Busverbindungen über eine mögliche weitere Straßenbahnlinie von Bornheim Mitte über den Ratsweg zur mittleren Hanauer Landstraße (OF 194/4), über die sanierte Schwedlerbrücke und eine mögliche Anbindung an das Schnellbahnnetz über eine Osttangente sprechen für die Nutzung des Platzes als Sport- und Schulgelände. Die sehr gute Anbindung des Geländes an das Netz des ÖPNV führt voraussichtlich dazu, dass der PKW-Verkehr mit dem Ziel das Gelände anzufahren moderat sein wird. Der zu erwartende Parkraum für PKW kann unter dem aktuellen Bedarf veranschlagt werden, wenn Besucher von Veranstaltungen in der Eissporthalle und im nahegelegenen Stadion des FSV auf das Park-and-ride-Angebot an der Borsigallee - gegebenenfalls durch dessen Erweiterung - umgeleitet werden. Besucher und Mitarbeiter des Familienbads Bornheim sowie die Angestellten der Europäischen Schule sollen neben der Möglichkeit der Unterstellung von Fahrrädern die Möglichkeit zum Parken eines PKW auf dem derzeitigen Festplatzgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe vorfinden. In die Prüfung miteinzubeziehen ist, inwiefern der zu schaffende Parkraum von Anwohnern und Berufspendlern aufgrund dessen sehr guter Anbindung an den ÖPNV in Form eines Kombitickets mit dem ÖPNV genutzt würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 4 am 06.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 216/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., Volt und dFfm gegen FDP und BFF (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2022, OF 297/11 Betreff: Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Bezugnehmend auf B205/22 Der Vorlage B205/22 wird zugestimmt, unter der Maßgabe, für die Freiflächen der P+R Anlage Borsigallee ist umgehend ein Nutzungskonzept für Elektromobile Schnellladeinfrastruktur mit Schnellladesäulen (>150kW) zu entwickeln. Die Mainova soll im Projekt nicht als CPO (ChargePointOperator) auftreten und nicht die fehlende Infrastruktur in Frankfurt ausbauen. Wenn möglich sollten dort aus marktwirtschaftlicher Sicht europaweit operierende Unternehmen (CPOs), die Ladeinfrastruktur betreiben. Die Parkhaus-Betriebsgesellschaft GmbH soll beauftragt werden, ein generelles Konzept für die kommenden 5 Jahre zu entwickeln, damit der Fortschritt der Mobilität in Frankfurt zukünftig gesichert werden kann. Die ABG soll mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt, Bereich Mobilität, gemeinsam für die ABG und deren Töchter notwendige Konzepte für den urbanen Raum in Frankfurt entwickeln. Begründung: Seit Jahren scheint die ABG und deren Tochter PBG die Entwicklung, in Bezug auf die Elektromobilität in Frankfurt, zu verdrängen oder nicht wahrzunehmen. Es gibt weder ein mehrjähriges Konzept nach "vorne schauendes" Konzept der ABG für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Bereich der eigenen Immobilien, noch gibt es ein Konzept der PBG sich um die Schnellladeinfrastruktur auf Ihren Parkplätzen zu kümmern. Da sich der Markt der Fahrzeuge ändert, wird es zukünftig immer wichtiger, während der Standzeiten von Fahrzeugen, diese an Steckdosen anschließen zu können. Sei es z.B. um regenerative Energien tagsüber zu speichern oder um einfach nur mobil zu bleiben. In dem Antrag zur B205 ging es darum, ungenutzte Freiflächen am P+R Parkhaus Borsigallee und dem anliegenden Autobahnanschluss sinnvoll zu nutzen. Es gab mindestens zwei Interessenten an den Flächen, die von der ABG bzw. der PBG, abgewiesen worden sind. Im Bericht wurde angeführt, man wolle den Betrieb von Elektroladeinfrastruktur in Parkgaragen prüfen. Das war nicht das Thema des Antrags. Es geht um einen Ladepark auf den Freiflächen um das P+R Parkhaus herum. Ein Ladepark ist zum Laden für 10 bis 25 Minuten und zusätzlich durch die höhere Anzahl an Ladeplätzen, mit einer sehr hohen Garantie dort jederzeit einen freien Ladeplatz zu bekommen. Es scheint, als ob AC Ladepunkte (langsam) mit DC-Schnellladesäulen verwechselt wurden. Ein schnelles "Hin- und Weg" ist wichtig. Keiner möchte dazu in Parkhäuser fahren, wenn nicht unbedingt notwendig. Im Bericht der B205 wird sich weiter zurückgezogen auf den Vorwand "die Autobahnanschlüsse und die Ausgestaltung der Zu- und Abfahrt der Autobahn seien noch nicht final bestimmt" und Stromversorgungsinfrastruktur in diesem Bereich für Schnellladeinfrastruktur müsse ohnehin noch geprüft werden. Die Wahrheit sieht anders aus: Die Autobahnanschlüsse sind bereits im Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel vor mehr als zehn Jahren "betoniert" worden. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass die Autobahngesellschaft des Bundes, jetzt auch nur das geringste Interesse hat, für die ABG eine neue und jetzt vierte Änderung im Planfeststellungsbeschluss des Riederwaldtunnels aufzulegen. Sollte es trotzdem möglich sein, die Ausfahrten der Autobahn und des Riederwaldtunnel jetzt noch zu verändern, sollte die ABG mit der PBG gerade jetzt "etwas in Schwung kommen" und die Planungen sofort in Angriff nehmen und nicht die letzte Möglichkeit einer Optimierung versäumen. Hätte man den Antrag, der zum Bericht geführt hat, genauer gelesen, wäre aufgefallen, dass es bereits für die nötigen Energiemengen eine positive Vorprüfung gegeben hat. Die nötigen Energiemengen liegen dort in der Tat vor. Die Rechenzentren haben sich dort im Umfeld gut sichtbar angesiedelt und die Stromversorgung ist an dem Standort nach Aussagen der NRM mit 2MW bereits adhoc umsetzbar. Ohne diese Information wären zwei der größten Betreiber an Schnellladepunkten in Europa nie auf die ABG/PBG zugekommen. Viele neue Starkstromleitungen sind in den letzten Jahren genau in diesem Bereich dazu gekommen, um den Ausbau der Rechenzentren für mindestens die nächsten zwanzig Jahren zu gewährleisten. Eine Leitung von mindestens 50kV geht sogar direkt am oder im Grundstück am Waldrand entlang. Der Bedarf einer E-Tankstelle an Strom wirkt ohnehin dahingehend geradezu lächerlich an, wenn man sieht, was im Vergleich dazu in unserem weltgrößten Cluster an Rechenzentren an Strom verbraucht wird. Die Rechenzentren in den Stadtteilen verbrauchen schon heute mehr Strom als der Frankfurter Flughafen und sind der größte Stromverbraucher in Frankfurt. Genau dort mittendrin, zwischen den Rechenzentren, steht das P+R Parkhaus, vor dem ein E- Ladepark eine wichtige Ergänzung für Frankfurts E-Mobilität wäre. Nochmals wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Frankfurt zu wenig Schnelllademöglichkeiten >150kW an einem Ort hat. Keiner möchte zu einer Tankstelle fahren, an der nur eine oder zwei Ladesäulen sind. Die Gefahr an dieser anstehen zu müssen, ist viel zu groß. Daher bauen die professionellen Anbieter von Ladepunkten (CPOs) immer viele Säulen an einem Ort zusammen. Wenn in 12 Jahren (ab 1.1.2035) keine Verbrennerfahrzeuge mehr verkauft werden dürfen, wird bereits Jahre vorher kein Unternehmer, geschweige denn Privatpersonen, Verbrennerfahrzeuge kaufen wollen. Da der Wertverlust enorm hoch sein wird und die Betriebskosten unverhältnis hoch sein werden. . In Norwegen kann man nur noch für ein paar Jahre Verbrennerfahrzeuge kaufen. Unter den zwanzig meist verkauften Autos befinden sich inzwischen nur noch 2 Fahrzeuge mit konventionellen Motoren. Die Mainova soll kein ChargePointOperator werden. Der Mainova fehlt dazu die Internationalität. Die Mainova müsste in ganz Europa Ladeinfrastruktur anbieten um damit erfolgreich zu sein. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (Tochter der Mainova) wird mit dem Verkauf der Energie an die CPOs der Profiteur sein. Genauso wenig sollte die PBG Ladepunktanbieter werden. Die Flächen sollte Dritten zur Verfügung gestellt werde, um dort entsprechende Angebote in Eigenverantwortung aufzubauen. So sieht es der einstige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2332 2022 1. Die Vorlage B 205 dient unter Hinweis auf OM 2332 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 297/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 1 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 126/16 Betreff: Engstelle auf dem Bürgersteig Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die sich an der Einmündung Nordring in die Vilbeler Landstraße auf dem Bürgersteig befindlichen Pfosten/ Poller so zu versetzen, dass auch Rollstühle, Rollatoren oder Kinderwagen diese sehr enge Stelle auf dem Gehweg passieren können und nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Begründung: An der beschriebenen Stelle (Siehe Abbildung) ist der Bürgersteig durch zwei Telekom-Verteilerkästen ohnehin schon schmal. Die Pfosten sind auf dem verbliebenen Bürgersteig nahezu mittig angebracht, so dass ein Durchkommen für Rollstühle, Rollatoren oder Kinderwagen kaum möglich ist und auf die Fahrbahn ausgewichen werden muss. Dies ist an dieser schlecht einsehbaren und vielbefahrenen Stelle jedoch gefährlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2491 2022 Die Vorlage OF 126/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 125/16 Betreff: Öffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten an folgenden Stellen im Ortsteil Enkheim öffentliche Abfallbehälter, wenn möglich mit Kotbeutelspender aufzustellen: 1. Am Übergang der Barbarossastraße in die Alte Gelnhäuser Straße, Kreuzung Dammweg (Waldrand) 2. An der Einmündung Jean-Kempf-Wege auf die Vilbeler Landstraße 3. An der Einmündung Im Enkheimer Weimerhaus bzw. Voltenseeweg auf die Vilbeler Landstraße Begründung: Gerade an den Übergängen in die Natur (Feld und Wald) fehlt es häufig an Gelegenheiten Müll, insbesondere auch gefüllte Kotbeutel, legal zu entsorgen. Leider bilden sich folglich gerade an diesen Stellen immer wieder illegale Ablageorte für gefüllte Kotbeutel, aber auch für sonstigen Müll. Die Abbildung verdeutlicht dies beispielhaft. Das Aufstellen von öffentlichen Abfallbehältern würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2490 2022 Die Vorlage OF 125/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Herr Lehmann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2022, OF 118/16 Betreff: Markierung des Fahrradwegs um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg rund um den Kreisel zusätzlich rot zu markieren. Begründung: In diesem Bereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Autofahrern. Trotz der Markierungen mit Fahrradsymbolen werden Radfahrer häufig von Autofahrern übersehen. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll den Radweg mit einer roten Markierung hervorzuheben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2485 2022 Die Vorlage OF 118/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg rund um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße rot zu markieren. Zusätzlich soll der vorhandene Fahrradweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Borsigallee/Triebstraße und Taschnerstraße in beiden Fahrtrichtungen rot markiert werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2022, OF 288/11 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 fordert den Magistrat auf: In Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach einzurichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Dies ist eine Änderung (Abzweig Seckbach anstatt Marktstraße) zur Vorlage OF263/11. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrer*innen häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrer*innen bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Sie benötigen dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbeiräte 11 und 16. Der OBR 16 hat der entsprechenden OF 106/16 (Radweg bis zur Marktstraße) zugestimmt. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2189 2022 Die Vorlage OF 288/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2022, OF 106/16 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße Der Ortsbeirat wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, in Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrer*innen häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrer*innen bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Zu ihrer Sicherheit benötigen sie dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbeiräte 11 und 16, weswegen ein gleicher Antrag auch im OBR 11 besprochen wird. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1955 2022 Die Vorlage OF 106/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten, um so eine innerörtliche Radwegverbindung von Bergen nach Enkheim und umgekehrt zu schaffen. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2022, OF 263/11 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 fordert den Magistrat auf: In Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrer*innen häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrer*innen bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Sie benötigen dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbeiräte 11 und 16. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 263/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD und 3 CDU gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
Von und nach Fechenheim Nord sind sowohl die Centerschneise und der Waldweg an den Kleingärten (Borsigallee), sowie der Teufelsbruch (Wächtersbacherstraße) wegen der Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel gesperrt. Die für den Geh- und Radverkehr ausgewiesene Umleitung führt zur Vilbeler Landstraße, was einen Mehrweg von bis zu 2 km bedeutet. Das ist eine Zumutung für Schulkinder, Arbeitnehmer:innen und Menschen, die (nicht mehr) gut laufen können um zur U-Bahn (U4/U7) oder ihren Einkaufsmöglichkeiten zu kommen. Es wurde beobachtet, dass manche in ihrer Not über die Autobahn an der Centerschneise laufen. Bei einer geschätzten Bauzeit von 10 Jahren und Kosten von 1.4 Milliarden Euro Steuergeldern für den Autobahnausbau der nur Autofahrenden dient, ist die Installation einer Fußgängerbehelfsbrücke das Mindeste an sozialer Gerechtigkeit.
Unterstützer: 225
Reaktion der Stadt: Der Magistrat kann den Wunsch nach einer für den Fuß- und Radverkehr attraktiven Verbindung gut nachvollziehen und hat sich bereits bei der Autobahn GmbH des Bundes erkundigt. Diese hat Mitte Januar Folgendes mitgeteilt: „[…] Aufgrund der laufenden Arbeiten mit schweren Fahrzeugen und Baugeräten mussten die im Baufeld verlaufenden Wege gesperrt werden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.“ Derzeit, schreibt die Autobahn GmbH, erarbeite man die Unterlagen für eine verkehrssichere Führung der Fußgänger:innen und Radfahrer:innen durch das Baufeld Ost des Riederwaldtunnels. „Dieser Weg wird voraussichtlich noch im Frühjahr 2024 fertiggestellt sein, sodass dann die direkte Verbindung zwischen der Borsigallee und dem Stadtteil Fechenheim wieder zur Verfügung steht […].“ Der Bau einer Behelfsbrücke über das Baufeld ist somit nicht erforderlich.
Weiter lesen auf FFM.DEVon und nach Fechenheim Nord sind sowohl die Centerschneise und der Waldweg an den Kleingärten (Borsigallee), sowie der Teufelsbruch (Wächtersbacherstraße) wegen der Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel gesperrt. Die für den Geh- und Radverkehr ausgewiesene Umleitung führt zur Vilbeler Landstraße, was einen Mehrweg von bis zu 2 km bedeutet. Das ist eine Zumutung für Schulkinder, Arbeitnehmer:innen und Menschen, die (nicht mehr) gut laufen können um zur U-Bahn (U4/U7) oder ihren Einkaufsmöglichkeiten zu kommen. Es wurde beobachtet, dass manche in ihrer Not über die Autobahn an der Centerschneise laufen. Bei einer geschätzten Bauzeit von 10 Jahren und Kosten von 1.4 Milliarden Euro Steuergeldern für den Autobahnausbau der nur Autofahrenden dient, ist die Installation einer Fußgängerbehelfsbrücke das Mindeste an sozialer Gerechtigkeit.
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Reaktion der Stadt: Der Magistrat kann den Wunsch nach einer für den Fuß- und Radverkehr attraktiven Verbindung gut nachvollziehen und hat sich bereits bei der Autobahn GmbH des Bundes erkundigt. Diese hat Mitte Januar Folgendes mitgeteilt: „[…] Aufgrund der laufenden Arbeiten mit schweren Fahrzeugen und Baugeräten mussten die im Baufeld verlaufenden Wege gesperrt werden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.“ Derzeit, schreibt die Autobahn GmbH, erarbeite man die Unterlagen für eine verkehrssichere Führung der Fußgänger:innen und Radfahrer:innen durch das Baufeld Ost des Riederwaldtunnels. „Dieser Weg wird voraussichtlich noch im Frühjahr 2024 fertiggestellt sein, sodass dann die direkte Verbindung zwischen der Borsigallee und dem Stadtteil Fechenheim wieder zur Verfügung steht […].“ Der Bau einer Behelfsbrücke über das Baufeld ist somit nicht erforderlich.
Weiter lesen auf FFM.DEAn der Berger Warte gibt es einen Wanderweg, der über die Vilbeler Landstraße (B521) führt. Zudem gibt es dort auf beiden eine Bushaltestelle. Leider lässt es der Verkehr kaum zu, dass man diese Straße sicher überquert. Um die nächstgelegene Ampel zu benutzen, müsste man fast einen halben Kilometer Umweg laufen. Hier sollte man einen Fußgängerüberweg installieren oder zumindest in der Mitte eine Verkehrsinsel, da man dann wenigstens jede Spur einzeln überqueren kann.
Unterstützer: 214
Reaktion der Stadt: Bei der Örtlichkeit handelt es sich um die Bundesstraße B 521, deren Straßenbaulast nicht bei der Stadt Frankfurt am Main, sondern bei der Bundesrepublik Deutschland liegt. Zwar ist die Straßenverkehrsbehörde Frankfurt am Main für die Anordnung von Verkehrszeichen (VZ) innerhalb der Stadtgrenzen zuständig, die Zuständigkeit für die Anbringung der angeordneten Verkehrszeichen beziehungsweise baulicher Maßnahmen – wie der Bau einer Querungshilfe beziehungsweise die Errichtung einer Lichtsignalanlage – liegt in diesem Fall jedoch bei Hessen Mobil. Ein Fußgängerüberweg darf gemäß § 26 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) nur innerhalb einer geschlossenen Ortschaft angelegt werden. Die angesprochene Örtlichkeit liegt jedoch außerhalb einer durch VZ 310 StVO (Ortstafel) gekennzeichneten geschlossenen Ortschaft. Somit ist eine Sicherung des querenden Fußgängerverkehrs mittels Fußgängerüberweg nicht zulässig. Zur Klärung, ob und wenn ja, welche gesicherte Querungsmöglichkeit in Frage kommt, ist eine Abstimmung mit Hessen Mobil erforderlich. Dies wird umgehend veranlasst. Auf Grund der engen Terminierung des Vorgangs ist derzeit eine abschließende Beantwortung nicht möglich.
Weiter lesen auf FFM.DEAn der Ecke Borsigallee / Bessemenerstraße liegt die Kita Zauberkasten. Lt. eigenen Angaben hat die Kita Betreuungsplätze für 50 Krippenkinder und für 60 Kindergartenkinder. Die Borsigallee wird hier regelmäßig zum Rasen genutzt. Sei es der spontane Gasfuß oder ein Sprint von der Ampel an der Ubahn Station Enkheim oder die Show vorbei am Kiosk, mit quietschendenReifen die Kurve vom Hessen Center zu nehmen. Abgesehen davon, dass die meisten normal fahren, nimmt dieses Verhalten gefühlt zu. Ist ja nicht so, dass jemand mal die Kontrolle verlieren könnte. Traurig das Kinder wohl weniger wichtig sind. Kinder reißen sich gerne mal los oder hauen gar ab, sind weniger aufmerksam wenn sie sich von ihren Freunden verabschieden. Ja, die Eltern sollten dabei sein, aber jeder der Kinder in der Familie hat, sollte wissen wie schnell sich so ein Kind losreist oder auf spontane Ideen kommt. Ja, auch bei 30kmh können Kinder zu Schaden kommen aber das Risiko ist halt einfach wesentlich geringer.
Der Radweg von Bergen-Enkheim nach Fechenheim verläuft nur auf einer Seite der Vilbeler Landstraße. Laut Beschilderung ist die erste Teilstrecke nicht nur von den Radfahrern in beiden Richtungen, sondern auch von Fußgängern in beiden Richtungen zu nutzen. Im zweiten Teil (von BE aus gesehen) ist der Weg laut Beschilderung nur für Radfahrer zu nutzen. Die Fußgänger sollen auf den Waldweg wechseln. Das passiert selten, weil die Beschilderung übersehen wird und weil es für Frauen und Kinder gefährlich erscheint (der Weg ist nicht einsehbar). Der zweite Teil des Weges könnte ohne großen Aufwand verbreitert werden, d.h. es gibt keinen einsehbaren Grund für die enge Gestaltung. Der erste Teil könnte entlastet werden, wenn auf der Gegenseite (von Fechenheim nach Enkheim) ein durchgängiger Fußweg von der Birsteinerstraße bis nach Enkheim gebaut werden würde. Dazu ist der größte Teil bereits vorhanden, aber ist in einem erschreckenden Zustand. Der fehlende Teil ist ohne große bauliche Maßnahmen realisierbar. Die jetzige Situation ist sehr gefährlich und man riskiert aus Sicht der Stadt Unfälle - ich kann dies als täglicher Nutzer gut einschätzen. Im Anhang finden Sie Bilder von der jetzigen Situation. Eines zeigt die Verengung, das andere die Wegführung für Fußgänger durch den Wald. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Einige Spielplätze in Bergen-Enkheim sind wenig attraktiv, trotz schönen Flächen, die zur Verfügung stehen. Besonders erwähnt sei hier der Spielplatz in der Laurentiusstraße/Erich-Kästner-Straße. Hier gibt es nur alte Spielgeräte, früher gab es eine Seilbahnrutsche, warum wird diese nicht wieder aufgebaut? Auch der Spielplatz in der Leuchte und ggü. der Schule am Hang, sind sehr traurig anzuschauen. Schöne Spielplätze, wie der in der Bornweidstraße sind hierdurch, gerade jetzt in der Pandemie, völlig überfüllt.
Unterstützer: 234
Reaktion der Stadt: Der Wunsch nach einer besseren Ausstattung der Spielplätze in Bergen-Enkheim ist nachvollziehbar. Das Grünflächenamt unterhält derzeit 659 Spielplätze und Freizeitanlagen, jährlich kommen neue hinzu. Diese Plätze zu unterhalten und die Sicherheit zu gewährleisten ist eine Aufgabe, die einen hohen finanziellen und personellen Einsatz erfordert. Leider ist es nicht möglich, alle Spielplätze und Freizeitanlagen in der gleichen Qualität anzubieten. Zurzeit können wir keine Zusage geben, wann der gewünschte Ersatz beschafft und installiert werden kann. Leider sind unsere Mittel für 2021 erschöpft, sodass lediglich Maßnahmen durchgeführt werden können, die dem Erhalt des Bestandes oder der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht dienen. Neubeschaffungen sind für dieses Jahr nicht mehr möglich.
Weiter lesen auf FFM.DEEinige Spielplätze in Bergen-Enkheim sind wenig attraktiv, trotz schönen Flächen, die zur Verfügung stehen. Besonders erwähnt sei hier der Spielplatz in der Laurentiusstraße/Erich-Kästner-Straße. Hier gibt es nur alte Spielgeräte, früher gab es eine Seilbahnrutsche, warum wird diese nicht wieder aufgebaut? Auch der Spielplatz in der Leuchte und ggü. der Schule am Hang, sind sehr traurig anzuschauen. Schöne Spielplätze, wie der in der Bornweidstraße sind hierdurch, gerade jetzt in der Pandemie, völlig überfüllt.
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Reaktion der Stadt: Der Wunsch nach einer besseren Ausstattung der Spielplätze in Bergen-Enkheim ist nachvollziehbar. Das Grünflächenamt unterhält derzeit 659 Spielplätze und Freizeitanlagen, jährlich kommen neue hinzu. Diese Plätze zu unterhalten und die Sicherheit zu gewährleisten ist eine Aufgabe, die einen hohen finanziellen und personellen Einsatz erfordert. Leider ist es nicht möglich, alle Spielplätze und Freizeitanlagen in der gleichen Qualität anzubieten. Zurzeit können wir keine Zusage geben, wann der gewünschte Ersatz beschafft und installiert werden kann. Leider sind unsere Mittel für 2021 erschöpft, sodass lediglich Maßnahmen durchgeführt werden können, die dem Erhalt des Bestandes oder der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht dienen. Neubeschaffungen sind für dieses Jahr nicht mehr möglich.
Weiter lesen auf FFM.DEEinige Spielplätze in Bergen-Enkheim sind wenig attraktiv, trotz schönen Flächen, die zur Verfügung stehen. Besonders erwähnt sei hier der Spielplatz in der Laurentiusstraße/Erich-Kästner-Straße. Hier gibt es nur alte Spielgeräte, früher gab es eine Seilbahnrutsche, warum wird diese nicht wieder aufgebaut? Auch der Spielplatz in der Leuchte und ggü. der Schule am Hang, sind sehr traurig anzuschauen. Schöne Spielplätze, wie der in der Bornweidstraße sind hierdurch, gerade jetzt in der Pandemie, völlig überfüllt.
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Reaktion der Stadt: Der Wunsch nach einer besseren Ausstattung der Spielplätze in Bergen-Enkheim ist nachvollziehbar. Das Grünflächenamt unterhält derzeit 659 Spielplätze und Freizeitanlagen, jährlich kommen neue hinzu. Diese Plätze zu unterhalten und die Sicherheit zu gewährleisten ist eine Aufgabe, die einen hohen finanziellen und personellen Einsatz erfordert. Leider ist es nicht möglich, alle Spielplätze und Freizeitanlagen in der gleichen Qualität anzubieten. Zurzeit können wir keine Zusage geben, wann der gewünschte Ersatz beschafft und installiert werden kann. Leider sind unsere Mittel für 2021 erschöpft, sodass lediglich Maßnahmen durchgeführt werden können, die dem Erhalt des Bestandes oder der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht dienen. Neubeschaffungen sind für dieses Jahr nicht mehr möglich.
Weiter lesen auf FFM.DESicherheit für Fußgänger/Schulkinder in Alt-Enkheim, Kreuzung Florianweg/Triebstraße/Neuer Weg ist miserabel da kein Zebrastreifen oder Ampel vorhanden, Zudem oft Irritationen bei Autofahrern untereinander wer Vorrang hat. Es gibt eine kleine Ampel vom Florianweg auf die "Verkehrsinsel" aber von dort kommt kein Kind sicher wieder weg. In Kürze zudem Auslagerung von Schule am Hang zu Schule am Ried- Folge noch mehr Fuß-Verkehr an dieser Situation. Ebenso bei Kreuzung derStraßen Alt-Enkheim und neuer Weg kein Überweg- Autos fahren zudem zu schnell. (Denken es wäre 50 statt 30 und 30 ist dort schon schnell). Autos blockieren schmalste Gehwege (besonders vor Ampel) Ein entlangkommen mit Kinderwagen oder -Rad nicht möglich. Busse stecken oft in Kurve fest wegen Autos auf Gehweg (Alt-Enkheim). Eine Gesamtbetrachtung des Carrés wäre äußerst sinnvoll, gerne gehe ich mit.
Sicherheit für Fußgänger/Schulkinder in Alt-Enkheim, Kreuzung Florianweg/Triebstraße/Neuer Weg ist miserabel da kein Zebrastreifen oder Ampel vorhanden, Zudem oft Irritationen bei Autofahrern untereinander wer Vorrang hat. Es gibt eine kleine Ampel vom Florianweg auf die "Verkehrsinsel" aber von dort kommt kein Kind sicher wieder weg. In Kürze zudem Auslagerung von Schule am Hang zu Schule am Ried- Folge noch mehr Fuß-Verkehr an dieser Situation. Ebenso bei Kreuzung derStraßen Alt-Enkheim und neuer Weg kein Überweg- Autos fahren zudem zu schnell. (Denken es wäre 50 statt 30 und 30 ist dort schon schnell). Autos blockieren schmalste Gehwege (besonders vor Ampel) Ein entlangkommen mit Kinderwagen oder -Rad nicht möglich. Busse stecken oft in Kurve fest wegen Autos auf Gehweg (Alt-Enkheim). Eine Gesamtbetrachtung des Carrés wäre äußerst sinnvoll, gerne gehe ich mit.
Sicherheit für Fußgänger/Schulkinder in Alt-Enkheim, Kreuzung Florianweg/Triebstraße/Neuer Weg ist miserabel da kein Zebrastreifen oder Ampel vorhanden, Zudem oft Irritationen bei Autofahrern untereinander wer Vorrang hat. Es gibt eine kleine Ampel vom Florianweg auf die "Verkehrsinsel" aber von dort kommt kein Kind sicher wieder weg. In Kürze zudem Auslagerung von Schule am Hang zu Schule am Ried- Folge noch mehr Fuß-Verkehr an dieser Situation. Ebenso bei Kreuzung derStraßen Alt-Enkheim und neuer Weg kein Überweg- Autos fahren zudem zu schnell. (Denken es wäre 50 statt 30 und 30 ist dort schon schnell). Autos blockieren schmalste Gehwege (besonders vor Ampel) Ein entlangkommen mit Kinderwagen oder -Rad nicht möglich. Busse stecken oft in Kurve fest wegen Autos auf Gehweg (Alt-Enkheim). Eine Gesamtbetrachtung des Carrés wäre äußerst sinnvoll, gerne gehe ich mit.
Fahradweg zwischen Taschner Straße und Florianweg anlegen und von vier auf zwei Fahrstreifen reduzieren.
Fahradweg zwischen Taschner Straße und Florianweg anlegen und von vier auf zwei Fahrstreifen reduzieren.
Wenn man mit den Rad auf der Vilbeler Landstraße, von Bergen Enkheim kommend, bergab Richtung Seckbach fährt, biegt plötzlich der Radweg rechts ab. An dieser Stelle fahren sowohl die Fahrradfahrer, als auch die Autos (weil ziemlich steil bergab) etwas schneller. Um auf den Radweg zu kommen, muss man allerdings fast auf Null abbremsen (weil man dort eine sehr enge, meist durch parkende Autos noch engerer S-Kurve fahren muss) und dies Mitten auf der Straße. Oft kommen einem dabei die Autos gefährlich nah, wahrscheinlich weil diese nicht erkennen, dass der Radfahrer einen Grund hat abzubremsen. Es gibt bestimmt viele Arten diese Stelle zu entschärften. Ich halte eine Art sichtbaren Verzögerungsstreifen für Radfahrer auf der Straße für die einfachste und schnellste Lösung, aber es gibt sicher auch andere Lösungsmöglichkeiten für dieses Problem. Klar ist nur, dass an dieser Stelle etwas passieren muss und zwar bevor etwas passieret.
Unterstützer: 223
Reaktion der Stadt: Wir teilen die Auffassung, dass die beschriebene Stelle auf Höhe der Vilbeler Landstraße 177 am Übergang zum Kirchbergweg für den Radverkehr gefährlich und dringend verbesserungswürdig ist. Der Kirchbergweg ist erst vor einigen Jahren als Teil des Fahrradwegweisungsnetzes ertüchtigt worden und eine wichtige Verbindungsalternative zur radverkehrsunfreundlichen Vilbeler Landstraße. Um jedoch in den Kirchbergweg aus Richtung Norden kommend abbiegen zu können, muss der Radverkehr stark abbremsen und zudem über die Bordsteinabsenkung auf der „falschen“ Seite der Lichtsignalanlage (LSA) auf den Gehweg fahren. Falschparker vor der Schranke behindern zudem die Sicht und erschweren die an sich zu eng angelegte Durchfahrtsmöglichkeit für Radfahrende und Zu-Fuß-Gehende neben der Schranke. Um die Situation nahmobilitätsfreundlicher zu gestalten, wird die Stelle deshalb ganzheitlich verbessert (siehe Plan). Zum einen wird hierfür der Bordstein auf beiden Seiten der LSA auf ganzer Länge gleichmäßig abgesenkt. Zudem wird die LSA barrierefrei (taktiles Blindenleitsystem vor der Fußgängerfurt). Zum anderen wird am Übergang zum Kirchbergweg eine Abpollerung hergestellt, um das ordnungswidrige Parken von Kraftahrzeugen (Kfz) künftig zu unterbinden. Die nicht mehr benötigte Schranke (aus Zeiten der ehemaligen Straßenbahnnutzung der VGF) wird entfernt und durch rotweiße Poller mit einem Abstand von 1,80 Meter ersetzt. Der Rad- und Fußverkehr, auch Lastenräder, Rollstühle oder Kinderwägen, können passieren; Kfz nicht.
Weiter lesen auf FFM.DEauf 2 Spuren zur Verkehrsberuhigung - stattdessen abgetrennter Ausbau eines Fuss- und Radweges zwischen Enkheim und Bergen
Die Fußgängerampel Ecke Borsigallee - Edisonstraße ist für Fußgänger grün, die geradeausfahrenden Radfahrer (und die Autos) müssen bei Rot halten, wobei nur die links abbiegenden PKW zur Autobahn hin warten müssen. So geht es für PKW in Richtung Innenstadt über Am Erlenbruch an fast jeder Ampel, wo ohnehin immer Stau herrscht. Stadtgemachte Staus sind die Folge
Die bisherige vierspurige Allee mit jeweils zwei Spuren pro Richtung sollte auf jeweils eine Spur pro Richtung umgebaut werden. Die freiwerdenden Flächen sollten für Grünstreifen, Radwege und Parkflächen genutzt werden, wie dies beispielsweise bereits in der nördlichen Altenhöferallee der Fall ist. Durch die geringere Anzahl an Fahrspuren würde zudem der Verkehrslärm sinken und Fußgänger könnten sicherer die Straße überqueren.
Einrichtung von Kiss and Ride Parkplätzen zum schnellen Absetzen, Aufnehmen der U-Bahnfahrgäste an der Borsigallee (U-Bahn Station Enkheim). Da Absetzer/Abholer mit Ihren Fahrzeugen die Farhbahn bzw. Einfahrten blockieren. Darauf folgt häufiges Hupen.
In der Bessemerstraße Ecke Borsigallee befindet sich ein Kindergarten. Der ein und Ausgang ist in der Bessemerstraße allerdings ist die Borsigallee nicht weit. Hier sollte ein Tempolimit 30 eingeführt werden, auch da hier vermehrt, besonders in der Sommerzeit, geheizt wird. Die Ampel an der U-Bahn Station Enkheim (stadteinwärts) wird gerne als Startsignal verwendet, auch für Rennen. Um das Tempolimit durchzusetzen wäre m. E. ein Blitzer notwendig.
Ich wohne in Bergen-Enkheim, in der Nähe der Endhaltestelle der U4/U7. Die Parkplätze in den Straßen rund um die U-Bahn (Triebstraße, Rangenbergstraße, Leuchte,...) sind tagsüber mit Autos aus Hanau, Fulda und Umgebung übersäht. So gibt es keine Parkplätze für Anwohner oder Menschen, die z. B. zum Arzt, Physiotherapeuten ö. ä. wollen. Alle sprechen über Luftreinhaltung und weniger Verkehr in der Stadt, aber die Pendler müssen ja auch irgendwo parken. Vor Jahren wurde aus diesen Gründen das P+R-Parkhaus an der Borsigallee, direkt an der Ab-/Auffahrt zur A66 Richtung Hanau mit direktem U-Bahn-Anschluss errichtet. Das Jahresticket kostet günstige 150,00 Euro, also weniger als 0,50 Euro pro Arbeitstag. Leider reicht die Kapazität des Parkhauses von 899 Parkplätzen schon lange nicht mehr aus. So parkten die Pendler in den Straßen von Enkheim und nehmen sogar Fußwege von 10 bis 15 Minuten in kauf. Die Anwohner sind verärgert. Ich schlage vor, das Parkhaus aufzustocken oder auszubauen, um die Parkplatzsituation in Enkheim zu entlasten, den Pendlern den morgendlichen Stress der Parkplatzsuche zu ersparen und die Autos aus der Innenstadt fern zu halten.
Ich wohne in Bergen-Enkheim, in der Nähe der Endhaltestelle der U4/U7. Die Parkplätze in den Straßen rund um die U-Bahn (Triebstraße, Rangenbergstraße, Leuchte,...) sind tagsüber mit Autos aus Hanau, Fulda und Umgebung übersäht. So gibt es keine Parkplätze für Anwohner oder Menschen, die z. B. zum Arzt, Physiotherapeuten ö. ä. wollen. Alle sprechen über Luftreinhaltung und weniger Verkehr in der Stadt, aber die Pendler müssen ja auch irgendwo parken. Vor Jahren wurde aus diesen Gründen das P+R-Parkhaus an der Borsigallee, direkt an der Ab-/Auffahrt zur A66 Richtung Hanau mit direktem U-Bahn-Anschluss errichtet. Das Jahresticket kostet günstige 150,00 Euro, also weniger als 0,50 Euro pro Arbeitstag. Leider reicht die Kapazität des Parkhauses von 899 Parkplätzen schon lange nicht mehr aus. So parkten die Pendler in den Straßen von Enkheim und nehmen sogar Fußwege von 10 bis 15 Minuten in kauf. Die Anwohner sind verärgert. Ich schlage vor, das Parkhaus aufzustocken oder auszubauen, um die Parkplatzsituation in Enkheim zu entlasten, den Pendlern den morgendlichen Stress der Parkplatzsuche zu ersparen und die Autos aus der Innenstadt fern zu halten.
Das Überfahren von roten Ampeln hat in letzter Zeit zugenommen. Ebenso das zu schnelle Fahren. Daher wären mehr "Ampelblitzer", die auch Schnellfahrer erfassen hilfreich. Dienen der Sicherheit und bringen Geld in den städtischen Haushalt. Mögliche Aufbaubeispiele: Ludwig-Landmann-Straße, Eschersheimer Land; Eckenheimer Land; Hügelstr. Mainzer Land/ Königsteinerstr. / Gartenstr./ Kennedyallee/Stresemannallee/Borsigallee/ Vilbeler Land/ Alleenring /u.a. - Die zuständigen Ortbeiräte können mit Sicherheit die Ampeln an den o.g. STraßen benennen, die hier relevant sein könnten
Regelmäßig kommt es in der Straße "Am Erlenbruch" zu erheblichen Verkehrsstaus (vor allem im Berufsverkehr). Für die kurze Strecke von der Eissporthalle bis zur Borsigallee (oder zurück) braucht man dann über 20 Minuten! Dabei fällt auf, dass nicht immer ein hohes Verkehrsaufkommen die Ursache dafür ist, sondern schlecht programmierte Ampeln: Anscheinend um zu verhindern, dass abbiegende Fahrzeuge mit der parallel fahrenden U-Bahn kollidieren, hat der Straßenverkehr immer "rot" wenn eine U-Bahn kommt. Man muss dann warten, auch wenn man eigentlich nur geradeaus fahren möchte und die Straße vor einem völlig frei wäre! Die betreffenden Kreuzungen müssten einfach nur mit einer zusätzlichen Ampel für abbiegende Fahrzeuge ausgestattet werden, so dass nur noch die abbiegenden Fahrzeuge warten müssten wenn eine U-Bahn kommt.
Die Berger Warte ist mit 212,4 m ü nn die höchste Stelle im Frankfurter Stadtgebiet. Allerdings ist die Grünfläche stark vernachlässigt. Während auf der anderen Seite der Vilbeler Landstraße am Jüdischen Friedhof die Anlage erneuert und ein gepflegter Parkplatz angelegt wurde, ist die Berger Warte von der Straße aus kaum wahrnehmbar und die Grünfläche ungepflegt.
es gab schon eine Straßenbahn nach Bergen von Riederwald über die Gewinner Straße. Heute ist ein Teil nun als Fahrradweg nutzbar. Allerdings ist es fast unmöglich mit dem Fahrrad auf der Gewinner Straße zu fahren. von Enkheim über die Vilbler Landstraße wäre auch eine Möglichkeit.