Wann setzt der Magistrat seine Ankündigungen endlich um? hier: Fußgängerzone Schärfengäßchen
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Bisheriger Verlauf
24.02.2021
25.06.2021
07.12.2021
11.01.2022
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Das Schärfengäßchen in eine Fußgängerzone umwandeln
Details im PARLIS OM_7311_2021Stellungnahme des Magistrats
Das Schärfengäßchen in eine Fußgängerzone umwandeln
Details im PARLIS ST_1278_2021Antrag Ortsbeirat
Wann setzt der Magistrat seine Ankündigungen endlich um? hier: Fußgängerzone Schärfengäßchen
Details im PARLIS OF_251-1_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Wann setzt der Magistrat seine Ankündigungen endlich um? hier: Fußgängerzone Schärfengäßchen
Details im PARLIS OM_1348_202224.02.2021
Anregung Ortsbeirat
Das Schärfengäßchen in eine Fußgängerzone umwandeln
Details im PARLIS OM_7311_202125.06.2021
Stellungnahme des Magistrats
Das Schärfengäßchen in eine Fußgängerzone umwandeln
Details im PARLIS ST_1278_202107.12.2021
Antrag Ortsbeirat
Wann setzt der Magistrat seine Ankündigungen endlich um? hier: Fußgängerzone Schärfengäßchen
Details im PARLIS OF_251-1_202111.01.2022
Anregung Ortsbeirat
Wann setzt der Magistrat seine Ankündigungen endlich um? hier: Fußgängerzone Schärfengäßchen
Details im PARLIS OM_1348_2022 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.12.2021, OF 251/1
Betreff: Wann setzt der Magistrat seine Ankündigungen endlich um? hier: Fußgängerzone Schärfengäßchen
Vorgang: OM 7311/21 OBR 1; ST 1278/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Mit Stellungnahme ST1278 vom 25. Juni 2021 hat der Magistrat auf Anregung des Ortsbeirates angekündigt, zeitnah das Schärfengässchen teileinziehen, in eine Fußgängerzone umwandeln und eine Andienung in der Zeit von 5:00 bis 11:00 Uhr ermöglichen zu lassen. Angesichts der für den Radverkehr absolut gefährlichen Situation im Bereich der Töngesgasse sollte diese Maßnahme aus Sicht des Ortsbeirats ebenfalls "zeitnah" erfolgen. Dies vorangestellt und wissend, dass es zwischenzeitlich im Magistrat personelle Veränderungen gegeben hat, wird der Magistrat aufgefordert, die angekündigte Maßnahme nunmehr unverzüglich umsetzen zu lassen.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7311
Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1278 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1348 2022 Die Vorlage OF 251/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme