Antrag vom 15.11.2022, OF 253/4 Betreff: Parken in der Bornheimer Landwehr Der Magistrat wird gebeten die Parkanordnung in der Wittelsbacherallee 117 / Bornheimer Landwehr (gegenüber Hs.Nr.59) so abzuändern, dass das Schrägparken dort ausdrücklich erlaubt ist.
Begründung:
An angegebener Stelle ist der Gehsteig ausreichend breit, um das Schrägparken zu gestatten. Dort kam es immer wieder zur Erteilung von Strafmandaten, obwohl das Längsparken nur vor dieser Stelle angeordnet ist, worauf das Schild ausdrücklich hinweist. .Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
16. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2022, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 253/4 wurde zurückgezogen.