Verbindungsweg zwischen Sudermannstraße 18 und Raimundstraße 56a/58b

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Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 24.04.2022, OF 253/9 Betreff: Verbindungsweg zwischen Sudermannstraße 18 und Raimundstraße 56a/58b Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Sinne der Nahmobilität eine Zaunöffnung und einen Verbindungsweg zwischen der Sudermannstraße 18 und der Raimundstraße 56a/58b herzustellen(unten grün eingezeichnet).

Begründung:

Ein Verbindungsweg zwischen der Sudermannstraße 18 und der Raimundstraße 56a/58b verbessert den Zugang zum Spielplatz auf Höhe der Häuser Nrn. 8 bis 18 der Sudermannstraße für die Kinder in der Raimundstraße. Fußgänger*innen, die z.B. von der Sudermannstraße 18 Richtung Raimundstraße wollen, schaffen dies im Moment nur über einen langen Umweg (unten rot eingezeichnet). Durch mehr "Verkehr" durch Fußgänger*innen können die soziale Kontrolle und die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich, wo im Moment des regelmäßig Drogengeschäfte abgewickelt werden, deutlich verbessert und gestärkt werden. Ein Verbindungsweg an dieser Stelle kann einen Beitrag zu einer besseren Nahmobilitätsanbindung und zu mehr Austausch und Integration zwischen den Bewohner*innen der neuen Platensiedlung und den Altbauhäusern entlang der Raimundstraße leisten. Aufgrund der Baulast der betroffenen Fläche sowie der Entfernung des Zauns, sollte die ABG bzw. FAAG eingebunden werden. Quelle: StadtvermessungsamtBeratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2119 2022 Die Vorlage OF 253/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)