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Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von EScootern

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.11.2021, OF 255/6 Betreff: Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von E-Scootern Vorgang: B 316/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann die im B316 vom 17.9.21 angekündigte Sondernutzungserlaubnis und der Auflagenkatalog für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum veröffentlicht und wirksam werden.

Begründung:

Das rücksichtslose Fahren und Abstellen von E-Scootern , das andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährdet oder behindert, gehört dringend reguliert.dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.09.2021, B 316 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 232 2021 Die Vorlage OF 255/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme