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Bargeldzahlung im Bürgeramt Nieder-Eschbach

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

09.08.2023

Antrag Ortsbeirat

Bargeldzahlung im Bürgeramt Nieder-Eschbach

Details im PARLIS OF_257-15_2023
15.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Bargeldzahlung im Bürgeramt Nieder-Eschbach

Details im PARLIS OM_4457_2023
Partei: GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.08.2023, OF 257/15

Betreff: Bargeldzahlung im Bürgeramt Nieder-Eschbach
Der Magistrat wird gebeten, im Bürgeramt Nieder-Eschbach auch Bargeldzahlungen zu ermöglichen.

Begründung:

Seit der Neueröffnung des Bürgeramtes beklagen sich Betroffene, dass dort ausschließlich bargeldlos für Dienstleistungen gezahlt werden kann. Es ist aber wichtig, sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger ohne Einschränkungen unabhängig von ihren Möglichkeiten in der Lage sind, die Dienstleistungen des Bürgeramtes zu nutzen. Dies basiert auf Grundsätzen der Gleichbehandlung, Chancengleichheit unseres Grundgesetzes und Argumenten der sozialen Inklusion. Antidiskriminierungsgesetze, Verbraucherschutzgesetze oder Gesetze zur Barrierefreiheit stellen sicher, dass alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von persönlichen Umständen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen haben. Grundsätzlich müssen staatliche Stellen und öffentliche Dienstleister Bargeld annehmen, sofern es im Gesetz nicht anders geregelt ist. In § 14 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) steht: "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel." "Unbeschränkt" zusammen mit "gesetzliches Zahlungsmittel" bedeutet Annahmezwang für Gläubiger, sofern dies nicht einvernehmlich aufgehoben ist - was sicherlich nicht der Fall ist. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht übrigens sogar das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, wenn Barzahlung nicht möglich ist (Aktenzeichen WD 4 - 3000 - 117/20 vom 6.10.2020). Mögliche organisatorische Einschränkungen, die bisher die Bargeldannahme verhindern, sollten beseitigt werden können.
Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4457 2023 Die Vorlage OF 257/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme