Bau des Riederwaldtunnels . Lärmschutz und Informationspflicht
Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 02.09.2014, OF 266/11 Betreff: Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und Informationspflicht Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf der Informationsveranstaltung von Hessen Mobil zum Riederwaldtunnel am 2.7.2014 wurde bekannt, dass die Planungsbehörde Hessen Mobil von massiven Grenzwertüberschreitungen beim Lärm und bei den Schadstoffen im Rahmen der Rammarbeiten (bis maximal 270 Arbeitstage) ausgeht. Mit der Pestalozzischule und der Wohnungen Am Erlenbruch und der Vatterstraße (beides ABG-Holding) ist die Stadt Frankfurt Hauptbetroffener der Maßnahmen. Deshalb besteht nun für die Stadt selbst ein akuter Handlungsdruck. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, nachfolgende Maßnahmen zu ergreifen, bzw. nachfolgende Fragen zu beantworten: Der Magistrat soll bei Hessen Mobil auf die Vorlage eines Lärmaktionplanes beim Bau des Riederwaldtunnels drängen. Die Ausschreibung von Lärmschutzmaßnahmen durch Hessen Mobil muss einer VOB-(Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen) gerechten Planung entsprechen. Die möglichen Maßnahmen sind mit der Stadt Frankfurt und dem OBR 11 abzustimmen. Die Riederwälder Bevölkerung ist in die Planungen mit einzubeziehen. Hessen Mobil gab an seiner Infoveranstaltung vom 2.7.2014 im Riederwald bekannt, dass sie bei ihren bis zu 270 Tagen dauernden Rammarbeiten nur einen Grenzwert von 70 dB an den Wohnhäusern der Vatterstraße (60 dB an der Pestalozzischule) einzuhalten Dies verstößt gegen die AVV Baulärm Hessen, die 50 dB für Wohnhäuser und 45 dB für Schulen vorsieht. Der Magistrat wird aufgefordert, dass Hessen Mobil diese festgelegten Grenzwerte einhält und alle Möglichkeiten einer Lärmminderung selber prüft und bewertet und beim Bauträger einfordert. Wegen dem laut Hessen Mobil zu erwartenden extremen Lärm durch Rammungen (inklusive gleich lautes Rausziehen der Spundwände) sind sowohl Schallschutzfenster als auch Belüftungsanlage für die Pestalozzischule zwingend notwendig. Der Magistrat wird aufgefordert bei Hessen Mobil auf eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu drängen. Die Arbeiten müssen spätestens in den Sommerferien 2015 vor Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen sein. Nahezu alle Wohnungen der ABG in der Vatterstraße, Am Erlenbruch und in der Flintschstraße sind ohne Schallschutzfenster. Was hat die ABG Holding, bzw. der Magistrat der Stadt Frankfurt unternommen um die Bewohner in diesen Häusern vor dem Lärm zu schützen? Für die Seniorenwohnanlage der ABG in der Vatterstraße 48 ist ferner der geringere Grenzwert der von 45 dB während der Arbeiten zu gewährleisten und eine Belüftungsanlage vorzusehen. Wie wird der Schutz der Bevölkerung in der zweiten Wohnreihe und der Seniorenwohnanlage in diesem Bereich gewährleistet? Die Informationspolitik von Hessen Mobil ist auch verbesserungswürdig. Der Magistrat der Stadt Frankfurt soll sich dafür einsetzen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sowie die Schule und Seniorenanlage zukünftig halbjährlich schriftlich über die geplanten Maßnahmen, den aktuellen Zeitplan, sowie die Belastung durch Lärm (konkret mit Dezibel) und auch mögliche Schadstoffbelastung (NO2 und Feinstaub) informiert werden. Die Stadt Frankfurt solle sich für eine sofortige, taggleiche Veröffentlichung aller gemessenen Lärm- und Schadstoffwerte während der gesamten Bauzeit einsetzen.Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3473 2014 Die Vorlage OF 266/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme