Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: - Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, insbesondere der Kreativwirtschaft - Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung - Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gebiet zu veranlassen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb der Wohngebiete Vatterstraße und Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Das Gebiet grenzt im Süden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Die Gebäude sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes für MK beinhalten. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östliche Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der Stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem noch Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einer Entsiegelung kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungs- und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet schützen. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 155/11 Betreff: Bäume am Erlenbruch erhalten Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert zu beschließen, dass die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch, zwischen der Schäfflestraße und der Lahmeyerstraße, im kommenden Jahr nicht gefällt werden dürfen. Durch die Verschiebung der Rodung des Fechenheimer Waldes gibt es keine Notwendigkeit der Fällung der Kastanien im Winter 2022/2023. Die allgemein erfolgte Erlaubnis an die Autobahn GmbH ist zurückzunehmen. Begründung: Die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch gehören zum Stadtteil Riederwald und seiner Identität. Ihre Fällung wird den Stadtteil verändern und sollte unterbleiben, bis es gar nicht mehr anders geht. Durch die Verschiebung der Rodung des Teufelsbruchs kann nun auch die Fällung der Bäume am Erlenbruch verschoben werden. Außerdem sollten in Zeiten des Umdenkens im Verkehrs- und Klimabereichs keine Maßnahmen erfolgen, die dann nicht mehr umkehrbar sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 119 2022 Die Vorlage OF 155/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 41/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße benötigten Grundstücks-flächen, ist? 1. Wieviel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wieviel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wieviel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den vorgenannten Punkten 1. bis 3. zukommen zu lassen. Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 165 2021 Die Vorlage OF 41/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 4/11 Betreff: Schulwegsicherung Haenischstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten vor dem Fußgängerüberweg über die Haenischstraße in Richtung Norden an der Kreuzung mit der Straße "am Erlenbruch" zusätzlich zur Blinkanlage eine auffällige Markierung (Piktogramm) am Boden zum Schutz der Schulkinder anzubringen und / oder weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Begründung: Viele Schulkinder auf dem Schulweg und andere Personen überqueren hier die Fußgängerampel. Der Übergang ist gefährlich, da die Autos beim Abbiegen von der Straße "Am Erlenbruch" unwillkürlich auf eine vermeintlich drohende Gefahr von der Stadtbahn (U4/7) achten und die Fußgänger*innen leicht übersehen. Wer bei Grün die Haenischstraße überquert, ist daher gefährdet. Es wurden dankenswerter Weise bereits Sicherungsmaßnahmen unternommen. Es gibt eine Blinkanlage und Warnschilder "Achtung Kinder". Dennoch sind gefährliche Begegnungen von Fußgänger*innen mit Autos immer wieder zu beobachten. Das Problem ist häufig kommuniziert worden und hinreichend bekannt. Eltern und die Schulleitung der Grundschule "Pestalozzischule" berichten, dass sich viele Eltern nicht trauen, ihre Kinder alleine über diesen Fußgängerüberweg zu schicken. Die Grundschüler werden entweder dauerhaft begleitet oder mit dem Auto gefahren. Dadurch entsteht überflüssiger Verkehr, die Gefährdung nimmt zu. Die Stadt hat auf den geplanten Totalumbau der Kreuzung beim Bau des Riederwaldtunnels hingewiesen. Dieser lässt indes auf sich warten. Die Gefahr für die Schulkinder besteht aber jetzt. Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme kann als gering angesehen werden. Im Zuge einer Sicherungsmaßnahme könnte auch das vorhandene Piktogramm auf der Straße "Am Erlenbruch" aufgefrischt werden. Derzeit fügt es sich wie zur Tarnung unauffällig in die Straßenschäden des Erlenbruchs ein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6 2021 Die Vorlage OF 4/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation "Seck-bach-Atzelberg" als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19; OA 489/19 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die mögliche U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg nicht als Endstation, sondern als Zwischenstation, mit der Weiterführung der Stadtbahnstrecke in Richtung Süden (Riederwald, Enkheim), geplant wird. Weiterhin ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und somit die Option eines Abzweigs, in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße, von der Stadtbahnstrecke über Gwinnerstraße bis Bergen-Ost zu untersuchen. Begründung: Begründung: Die Einbindung einer U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg in die Streckenführung der U4 als Zwischenstation und nicht als Endstation böte die Möglichkeit, dass jede U4 diese Station anfahren könnte und die Option offengehalten würde, ebenfalls jede U4 in den Riederwald und nach Enkheim, bzw. bis nach Bergen zu führen. Weshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen wurde, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Mit Umsetzung dieses Beschlusses würde eine dritte Variante der Streckenführung der U-Bahn untersucht werden können. Es würden so die Möglichkeiten zur Findung der attraktivsten Streckenführung um eine Option erweitert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 673 2021 Anregung OA 674 2021 Anregung OA 675 2021 Anregung OA 676 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2020, OF 735/11 Betreff: Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, 1. An der Straße Im Trieb, Ecke Hochstädter Straße einen Verkehrsspiegel zur Ausfahrt aus Zeuläckerstraße in Richtung Gelastraße anzubringen ( s. Grafik Punkt 1). 2. Das vor "Im Trieb 4a" beginnende Parkverbot in Höhe von "Im Trieb 12" durch Verkehrszeichen 283 mit Zusatzpfeil "Ende" zu beenden. Dieses Schild fehlt. Begründung: Die Ausfahrt aus der Zeuläckerstraße auf die Straße im Trieb ist nicht gefahrlos möglich. In Fahrtrichtung Gelastraße versperren parkende Autos die Sicht, so dass ein "blindes Einfahren" in die Straße im Trieb nötig ist. In Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße versperren ebenfalls parkende Autos die Sicht, so dass unter Inkaufnahme einer Verkehrsugefährdung in die Straße eingefahren werden muss. Quelle: google maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6237 2020 Die Vorlage OF 735/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2020, OF 728/11 Betreff: Das Gebiet rund um den Sausee ist auf illegale Nutzung und illegale Bauten zu kontrollieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gebiet rund um den Sausee - zwischen Flinschstraße, Gustav-Behringer-Straße und Enkheimer Steg - auf illegale Nutzungen und illegale Bauten zu kontrollieren. Eventuell festgestellten Verstößen gegen die Richtlinien im Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 ist konsequent nachzugehen, illegale Nutzung ist zu unterbinden und illegale Bauten sind zurück zu bauen. Begründung: In dem Gebiet rund um den Sausee ist immer wieder zu beobachten, dass u. a. illegale Baulager angelegt und illegale Bauten errichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.02.2020, OF 714/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6231 2020 1. Die Vorlage OF 714/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 728/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 709/11 Betreff: Fußwege beleuchten - Angsträume beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten kurzfristig dafür Sorge zu tragen, dass der derzeit völlig unbeleuchtete "Heinz-Saalig-Weg", der die Straßen "Am Erlenbruch" mit der Lassalle Straße verbindet ausreichend beleuchtet wird. Des Weiteren ist eine zusätzliche Beleuchtung des Fußweges zwischen "Rümelinstraße" und dem "Engelsplatz" erforderlich, der lediglich durch eine einzige (zurzeit flackernde) Laterne beleuchtet wird. Begründung: Gerade im Winterhalbjahr sind vom Schulkind bis zur Seniorin alle gezwungen, in der Dunkelheit, die Fußweg Verbindungen im Stadtteil Riederwald zu nutzen. Für viele Menschen sind unübersichtliche dunkle Wege Angsträume. Hinzu kommt die Unfallgefahr durch Stolpern und Stürze. Um die Unfallgefahr zu minimieren und das Sicherheitsgefühl zu verstärken sollte schnell gehandelt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5793 2020 Die Vorlage OF 709/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 684/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 80 2020 Die Vorlage OF 684/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 693/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2020 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die AnwohnerInnen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", gleichen Straßen in Kriegsgebieten .Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 87 2020 Die Vorlage OF 693/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2019, OF 677/11 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Aufwertung des Spielplatzes im Kleinkinderbereich auf der Fläche Flinschstraße, zwischen der Hausnummer 7 und 11, sowie Installationen für ältere Kinder auf der angrenzenden Fläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat stellt die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 ein, um den Spielplatz im Kleinkinderbereich aufzuwerten. Zudem werden weitere Mittel verwendet, um auf der angrenzenden Fläche zwischen Spielplatz und Bolzplatz für ältere Kinder und Jugendliche entsprechende Angebote zu realisieren, dies können z. B. ein Parcours oder Basketballkörbe sein. Der Ortsbeirat und das Quartiersmanagement sollen in die Planungen einbezogen werden. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Der Spielplatz wird von den Kindern in der Siedlung Vatterstraße genutzt. Die Spielangebote sind jedoch sehr überschaubar, hier ist noch Raum um attraktivere und auch zeitgemäßere Spielmöglichkeiten zu schaffen. Einige Sitzbänke sind morsch und müssen ausgetauscht werden oder könnten in diesem Zuge durch Sitzsteine oder Liegebänke ersetzt werden. Für ältere Kinder fehlt ein Angebot völlig. Die Priorität in diesem Gebiet ist hoch, die Kinderarmut ist hier extrem hoch und die Familien sind in besonderer Weise auf Unterstützung angewiesen. Zudem sind sie besonders stark von den Folgen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel betroffen. Auch fielen Grünflächen innerhalb der Siedlung zugunsten von Neubauten weg. Quelle: OpenStreetMap Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 74 2020 Die Vorlage OF 677/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2019, OF 640/11 Betreff: Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren! Vorgang: OM 4104/19 OBR 11; ST 1391/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach langer und intensiver Diskussion, auch mit den Anwohner*innen, hat der Ortsbeirat 11 am 21.1.2019 gefordert, die Raiffeisenstraße im Riederwald, für die Durchfahrt zu sperren (OM4104). Mit der ST 1391 (vom 29.7.2019) bedauert der Magistrat, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Wir fragen den Magistrat: Zu welchen Beratungsergebnissen ist der Magistrat zwischenzeitlich gekommen und wann wird eine Entscheidung erfolgen? Begründung: Die gefährlichen Situationen durch Falschfahrer haben weiter verschärft. Vor allem im Berufsverkehr fahren Autofahrer entgegen der Einbahnstraße durch die Raiffeisenstraße um den Stau am Erlenbruch zu umgehen. Durch die Vorbereitungsarbeiten "Am Erlenbruch" für den Riederwaldtunnel hat der Schleichverkehr weiter zugenommen. Wenn im Jahre 2020 mit den Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße in Seckbach begonnen wird, wird der Verkehrsdruck im Riederwald weiter zunehmen. Daher besteht zeitnah Handlungsbedarf. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1391 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 02.12.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1506 2019 Die Vorlage OF 640/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2019, OA 489 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 14.10.2019 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236, zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens mit der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Tenor beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236, hierzu u. a. Folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Anregung vom 25.01.2021, OA 673 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 489 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5029, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 629/11 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008 zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens sowie der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Antragstext beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236 hierzu u. a. folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 489 2019 Die Vorlage OF 629/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 609/11 Betreff: Hinweisschild Vorsicht Kinder Ecke Gela/Flinschstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, Ecke Gela / Flinschstrasse eine Verkehrsschild Achtung Kinder (Verkehrszeichen Nr. 136) aufzustellen. Begründung: Um hier Unfälle, gerade zwischen Kindern und Fahrzeugen vorzubeugen, ist es notwendig dass dieses Verkehrsschild als Warnhinweis aufgestellt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5109 2019 Die Vorlage OF 609/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 580/11 Betreff: Errichtung von Fahrradständern an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz für den Zeitraum der U-Bahn-Sperrung in den Sommerferien 2019 zusätzliche (temporäre) Fahrradständer aufzustellen. Begründung: Die wenigen Fahrradständer an den beiden Stationen reichen nicht aus. Gerade ältere AnwohnerInnen fahren mit dem Fahrrad von ihrem Wohnort im hinteren Teil des Riederwalds zur Station, um von dort in die Bahn zu wechseln. Sie sehen sich oft gezwungen, Fahrräder "wild" abzustellen, beispielsweise am Geländer an der Station selbst. Hierbei kommt es zu Beeinträchtigungen des Fußgängerweges. Es bedarf daher einer Abhilfe, um die Kombination aus Fahrrad und ÖPNV attraktiv zu machen. Zusätzlich werden in den Sommerferien 2019 die U-Bahnlinien U7 und U4 nur verkürzt bis zur Schäfflestraße bzw. dem Johanna-Tesch-Platz verkehren. Von dort sollen Busse den Transport Richtung Enkheim übernehmen. Bekanntlich kommt es auf der Straße Am Erlenbruch regelmäßig zu Staus. Es ist zu befürchten, dass die Busse über 30 Minuten bis nach Enkheim benötigen werden. Viele Bergen-Enkheimer werden daher mit dem Fahrrad in den Riederwald fahren und von dort aus mit der Bahn in die Stadt fahren. Die zusätzlichen Fahrradständer an der Schäfflestraße könnten teilweise temporär aufgestellt und bei Beginn des Tunnelbaus an den neuen Ort der Station mitgenommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 580/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 580/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2019, OF 556/11 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes im Kleinkinderbereich auf der Fläche Flinschstraße, zwischen der Hausnummer 7 und 11, sowie Installationen für ältere Kinder auf der angrenzenden Fläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: den Spielplatz in der Flinschstraße im Kleinkinderbereich aufzuwerten. Zudem werden weitere Mittel verwendet, um auf der angrenzenden Fläche zwischen Spielplatz und Bolzplatz auch für ältere Kinder und Jugendliche entsprechende Angebote zu planen, dies kann z.B. ein Parcours oder Basketballkörbe sein. Der Ortsbeirat und das Quartiersmanagement werden in die Planungen einbezogen. Begründung: Der Spielplatz wird von den Kindern in der Siedlung Vatterstraße genutzt. Die Spielangebote sind jedoch sehr überschaubar, hier ist noch Raum um attraktivere und zeitgemäße Spielmöglichkeiten zu schaffen. Einige Sitzbänke sind morsch und müssen ausgetauscht werden oder könnten in diesem Zuge durch Sitzsteine oder Liegebänke ersetzt werden. Für ältere Kinder fehlt ein Angebot völlig. Durch die Nachverdichtung der Siedlung sind zudem Grünflächen weggefallen auf denen die Kinder vorher spielen konnten. Quelle: OpenStrettMap Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4644 2019 Die Vorlage OF 556/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.03.2019, OA 382 entstanden aus Vorlage: OF 531/11 vom 28.02.2019 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße Vorgang: B 381/05; V 1039/18 OBR 11; ST 269/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Abschnitt der Gelastraße, zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück, einen Bebauungsplan aufzustellen. Hauptsächliches Ziel des zu erstellenden Bebauungsplans soll die Herstellung des Planungsrechts zwecks Realisierung eines Gehwegs auf der südlichen Straßenseite sein. Begründung: Seit 2004 stellt der Ortsbeirat 11 immer wieder Anregungen und Anfragen mit der Bitte, im besagten Straßenabschnitt einen Gehweg anzulegen bzw. den Status der Erwerbsverhandlungen darzulegen. Der größte Teil der benötigten Grundstücksflächen wurde mittlerweile durch die Stadt erworben. Allerdings gibt es noch einige wenige Flächen, die die Eigentümer bisher nicht verkaufen wollen. Ein Bebauungsplan soll hier die rechtlichen Möglichkeiten zum Erwerb der Flächen erhöhen. Mit der Belegung des Wohnhauses Gelastraße/Ecke Flinschstraße mit circa 170 Personen hat sich die Gefahrensituation in dem gehweglosen Straßenabschnitt nochmals verschärft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Antrag vom 19.01.2024, OF 547/11 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Antrag vom 24.05.2024, OF 629/11 Anregung vom 24.06.2024, OA 473 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.04.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 382 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 382 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4127, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2019, OF 531/11 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans, zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße Vorgang: B 381/05; ST 269/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, für den Abschnitt der Gelastraße zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück, einen Bebauungsplan aufzustellen. Hauptsächliches Ziel des zu erstellenden Bebauungsplans soll die Herstellung des Planungsrechts zwecks Realisierung eines Gehwegs auf der südlichen Straßenseite sein. Begründung: Seit 2004 stellt der Ortsbeirat 11 immer wieder Anregungen und Anfragen mit der Bitte, im besagten Straßenabschnitt einen Gehweg anzulegen bzw. den Status der Erwerbsverhandlungen darzulegen. Der größte Teil der benötigten Grundstücksflächen wurde mittlerweile durch die Stadt erworben. Allerdings gibt es noch einige wenige Flächen, die die Eigentümer bisher nicht verkaufen wollen. Ein Bebauungsplan soll hier die rechtlichen Möglichkeiten zum Erwerb der Flächen erhöhen. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße/Flinschstraße mit circa 170 Personen hat sich die Gefahrensituation in dem gehweglosen Straßenabschnitt nochmals verschärft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 382 2019 Die Vorlage OF 531/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., 1 GRÜNE, BFF und FDP; Bei Enthaltung CDU und 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2019, OF 506/11 Betreff: Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Raiffeisenstraße im Riederwald, in Höhe der evangelischen Kirche und der Stadtsparkasse mit Pollern für die Durchfahrt zu sperren. Im Bereich der dadurch entstehenden Sackgasse zwischen Rümelinstraße und der Zufahrt zum evangelischen Kindergarten wird die Einbahnstraße aufgehoben. Begründung: Seit Jahren gefährden Autos Anwohner*innen und vor allem auch Kinder im Bereich des evangelischen Kindergartens in der Raiffeisenstraße. Durch den Dauerstau "Am Erlenbruch" versuchen tagtäglich Staugeplagte ein paar Meter gut zu machen in dem sie rechtswidrig gegen die Einbahnstraße die Raiffeisenstraße befahren. Um dies schnell zu schaffen, wird regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit und teils über den Gehweg gefahren, besonders am Ende der Strecke im Bereich des evangelischen Kindergartens. Während der Einweihungsfeier der Schäfflestraße am 18.12. konnten die anwesenden Dezernenten dies selbst hautnah erleben. Da sich die Situation am Erlenbruch durch die Vorbereitungsarbeiten am Riederwaldtunnel weiter verschärfen wird, muss dringend gehandelt werden, bevor ein scherwiegender Unfall geschieht. Das der Verkehrsfluss insgesamt nicht beeinträchtigt wird, wurde während der Baumaßnahmen in der Schäfflestraße deutlich. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Maßnahme bestand, zur Freude der Anwohner*innen über mehrere Monate, ohne das Schwierigkeiten für Feuerwehr, Polizei oder FES aufgetreten sind. Antragsteller: SPD CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4104 2019 Die Vorlage OF 506/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, die Raiffeisenstraße in Höhe der evangelischen Philippusgemeinde, nach dem Friedrich-Manz-Weg (stadteinwärts), mit Pollern für die Durchfahrt zu sperren. Im Bereich der dadurch entstehenden Sackgasse, zwischen Roscher Straße und dem evangelischen Kindergarten, wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 467/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 467/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 498/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Aufwertung des Spielplatzes im Kleinkinderbereich auf der Fläche Flinschstraße, zwischen der Hausnummer 7 und 11, sowie Installationen für ältere Kinder auf der angrenzenden Fläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden ausreichend Mittel eingestellt, um den Spielplatz im Kleinkinderbereich aufzuwerten. Zudem werden weitere Mittel bereitgestellt, um auf der angrenzenden Fläche zwischen Spielplatz und Bolzplatz für ältere Kinder und Jugendliche entsprechende Angebote zu realisieren, dies kann z.B. ein Parcours oder Basketballkörbe sein. Der Ortsbeirat und das Quartiersmanagement sollen in die Planungen einbezogen werden. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Der Spielplatz wird von den Kindern in der Siedlung Vatterstraße genutzt. Die Spielangebote sind jedoch sehr überschaubar, hier ist noch Raum um attraktivere und auch zeitgemäßere Spielmöglichkeiten zu schaffen. Einige Sitzbänke sind morsch und müssen ausgetauscht werden oder könnten in diesem Zuge durch Sitzsteine oder Liegebänke ersetzt werden. Für ältere Kinder fehlt ein Angebot völlig. Quelle: OpenStrettMap Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 307 2018 Die Vorlage OF 498/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 466/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2019 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die Anwohnerinnen und Anwohner seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch" gleicht Straßen in Kriegsgebieten. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Die in diesem Jahr erfolgte Sanierung in Höhe der U Bahnhaltestelle Schäfflestraße zeigt welche positiven Auswirkungen die geforderte Sanierung haben kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 279 2018 Die Vorlage OF 466/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2018, OF 425/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (ab Flinschstraße (Seckbach)), benötigten Grundstücksflächen? Vorgang: ST 1380/16; ST 297/16; B 381/05 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße (Seckbach) benötigten Grundstücksflächen, ist? 1. Wie viel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wie viel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wie viel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1380 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1039 2018 Die Vorlage OF 425/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 399/11 Betreff: Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Ecke Gwinnerstraße/Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, im oben genannten Bereich zeitnah die erlaubte Geschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 zu reduzieren sowie in der Anfahrt auf die neu errichtete Querungshilfe ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründung: Nach Wegfall des Fußgängerüberweges Ecke Gwinnerstraße / Gelastraße wurde nun eine Querungshilfe eingerichtet, damit die Schulkinder und Anwohner die Straße gefahrloser queren können. In der Anfahrt von der Borsigallee kommend wird der Fahrbahnrand durch Campingwagen / Anhänger und LKW derart zugeparkt, das Fußgänger, die die Querungshilfe nutzen, die Straße kaum bis wenig einsehen können. Ebenfalls können die Autofahrer die Fußgänger erst sehr spät sehen. Aufgrund des dürftigen Zustandes der Gwinnerstraße (Schienen, Pflaster, Asphaltflicken) ist bei Tempo 50 eine gefahrlose Notbremsung schwer möglich. Zur Sicherheit der Nutzer der Querungshilfe ist die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend zu reduzieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3519 2018 Die Vorlage OF 399/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2018, OF 396/11 Betreff: Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen in Gelastraße und Flinschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, in der Gela- und der Flinschstraße, in Höhe des Eckhauses Flinschstraße 67, jeweils einen Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen einzurichten. Auf der nördlichen Straßenseite des beantragten Fußgängerüberwegs in der Gelastraße ist eine Aufstellfläche für Fußgänger anzulegen. Begründung: In der Flinschstraße 67 befindet sich seit Anfang 2017 eine Unterkunft für Wohnungslose und Flüchtlinge mit ca. 140 Personen. Da in der Gela- und der Flinschstraße hohes Verkehrsaufkommen herrscht, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit die Einrichtung der beantragten Fußgängerüberwege dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3517 2018 Die Vorlage OF 396/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2018, OA 260 entstanden aus Vorlage: OF 355/11 vom 27.04.2018 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel zu machen (Neubau der Bundesautobahn 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee); 2. Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen zu fordern, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, damit die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können; 3. Fahrverbote für die Frankfurter Bürger durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen. Diese lagen im Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zugrunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX-Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird, für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung", welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3, bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im Jahr 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11 Prozent überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald im Jahr 2030 von einer 50-prozentigen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl diese die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxide zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 Kilometer Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar noch mit allgemeinem Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen, aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen, ist davon auszugehen, das dieses Thema dem Ortsbeirat weiterhin noch lange beschäftigen wird, und es sei auf Folgendes hingewiesen: - Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. - Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen PM10 und PM2.5: Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zurzeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50 Prozent im Jahre 2030 sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen des Problems der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zulasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. Durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle Lkws und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1942 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2786, 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 07.06.2018 Aktenzeichen: 79 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2018, OF 355/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: o Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel. o (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) o Fordert Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können o Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG -"Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie" durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxyde zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin noch lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: · Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. · Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle LKW's und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 260 2018 Die Vorlage OF 355/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 380/11 Betreff: Aufheben der Einbahnstraße Leonhardsgasse, zwischen Gwinnerstraße und Hochstädter Straße für Pkw Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einbahnstraße in der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gwinnerstraße für PKW aufzuheben. Begründung: Mehrere Zufahrten nach Seckbach senken den Verkehrsdruck auf den Hauptzufahrtsstraßen, der ohnehin schon unerträglich hoch ist. Weiterhin könnte durch eine Aufhebung der Einbahnstraße der Verkehrdruck aus der Gelastraße genommen werden und somit dort auch eine Beruhigung im dortigen Anwohnergebiet erreicht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 380/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2018, OF 345/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) Einwendungsfrist: 20.März 2018 - Fordert Nachbesserungen Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können und nicht wie geplant weiter ansteigen. - Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung am Erlenbruch sollen ab 2030 zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren so dass die Schadstoffe in diesem Bereich weiter ansteigen werden, so Hessen Mobil im Planfeststellungsbeschluss. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee; Planänderung Tunnel einschließlich AD Erlenbruch, Obere Ebene und Lärmschutz Unterlage 15.4.2a Lufthygienische Untersuchung - Erläuterungsbericht - ) Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen und immer wieder erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser Grenzwerte. Die generelle Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) durchgeführt. Unter anderem wurde für das Gutachten zum Riederwaldtunnel diese eine bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße ist durch eine vor langen Jahren geschickt gewählten Position daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern wären. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin grundsätzlich lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. Aber, es ist davon auszugehen, dass es ein Fahrverbot für die Bürger der Stadt Frankfurt (auch Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Bergen-Enkheim, Seckbach ua.)und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Es ist davon auszugehen, dass es keine andere Möglichkeit geben wird, die Abgaswerte in den Griff zu bekommen. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, die bereits jetzt starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung mehr nach Fertigstellung der Autobahn durch den Riederwald. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch werden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und keine Umweltzone gelten. Alle Nichtbürger der Stadt Frankfurt und dem Umland, so auch alle LKW's, Dieselfahrzeuge aller Klassen, können die Autobahn nutzen und die Luft verpesten. Die Bürger der Stadt Frankfurt und dem nahen Umland dürfen nicht fahren, weil die Fahrt außerhalb der Autobahn beginnt, und außerhalb der Autobahn ein Fahrverbot gilt. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden, dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern ebenfalls für die Arbeiterstadtteile Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Riederwald sowie Seckbach und Bergen-Enkheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 345/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 311/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 311/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 310/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2018 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die AnwohnerInnen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", gleichen Straßen in Kriegsgebieten .Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 75 2018 Die Vorlage OF 310/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2017, OF 275/11 Betreff: Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird erneut gebeten, bezugnehmend auf V532 und ST 2219 sowie ST 1071, geeignete Maßnahmen zu treffen um 2018 Rotlichtverstöße an der Kreuzung Erlenbruch / Schäfflestraße zu erfassen. Auch Geschwindigkeitsmessungen sind weiterhin regelmäßig durchzuführen. Die Ergebnisse der Messungen sollen dem Ortsbeirat regelhaft mitgeteilt werden, dies gilt ebenso für die Messergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen 2017. Sollten in 2017 Kontrollen von Rotlichtverstößen stattgefunden haben, so soll dies dem Ortsbeirat ebenso mitgeteilt werden, falls nicht wird um Erklärung gebeten warum es unterblieben ist. Die Geschwindigkeitsmessungen im Jahr 2016, die dem Ortsbeirat nun vorliegen zeigen das es teils zu erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen kommt. Maßnahmen sind erforderlich, da es sich hier um den offiziellen Schulweg für die Grundschulkinder Pestalozzischule handelt. Ein Dialogdisplay mit dem Hinweis auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit und Schulkinder ist hierfür geeignet. Begründung: In ST 1071 wird auf die Anfrage des Ortsbeirates darauf verwiesen das Rotlichtverstöße sporadisch von der Landespolizei gemessen würden und es darüber keine Aufzeichnungen gibt. Der Ortsbeirat hat mehrfach darauf hingewiesen das dieser Fußgängerweg für Schulkinder besonders gefährlich ist, insbesondere Rotlichtverstöße kommen in diesem Bereich häufig vor. Kontrollen und Maßnahmen sind auf dieser Kreuzung besonders wichtig, da es sich um den Schulweg der Grundschüler/-innen handelt und es regelmäßig zu gefährlichen Situationen kommt. Bei der letzten Begehung mit der Schulwegkommission wurde von der Elternschaft und der Schulleitung noch einmal deutlich darauf hingewiesen und konkrete Situationen benannt. Der Ortsbeirat erwartet vom Magistrat das man die berechtigten Sorgen ernst nimmt und Maßnahmen ergreift um eine tatsächliche Verbesserung der Situation zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2632 2018 Die Vorlage OF 275/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen 1 CDU und 1 BFF (= Ablehnung); bei Enthaltung 2 CDU und 1 BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2017, OF 266/11 Betreff: Fußgängerüberweg am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Stellungnahme des Magistrats (ST1782) in der mitgeteilt wird, dass der Anregung des OBR entsprochen wird, die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Johanna-Tesch-Platz/ Am Erlenbruch zu versetzen. Der Ortsbeirat bittet vor dem Baubeginn der Maßnahme dem Ortsbeirat die Detailplanungen vorzustellen, damit eine möglichst breite Beteiligung der Anwohner*innen stattfinden kann. Desweiteren bitten den Magistrat mitzuteilen, wann mit der Realisierung der neuen Lichtsignalanlage gerechnet werden kann? Begründung: Der Ortsbeirat verfolgt schon seit vielen Jahren das Ziel, die Gefährdungssituation für Fußgänger am Überweg Johanna-Tesch-Platz / Am Erlenbruch zu entschärfen. Bevor diese Maßnahme umgesetzt wird, sollten die Planungen mit den Anwohner*innen besprochen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 04.12.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2492 2017 Die Vorlage OF 266/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 240/11 Betreff: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Am Erlenbruch, der Wilhelmshöher Straße, der Wächtersbacher Straße, der Straße Alt Fechenheim, der Baumertstraße, der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße - stark befahrenen Straßen im Ortsbezirk 11, die auch durch viele Wohnungen gekennzeichnet sind - ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge der Euro 6 Norm oder auf Euro 6 umgerüstete Fahrzeuge, wenn diese nachweislich auch die Euro 6 Norm und ihre Vorgaben einhalten. Begründung: "Rund 38 000 Menschen sind einer Hochrechnung zufolge wegen nicht eingehaltener Abgasgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen allein im Jahr 2015 vorzeitig gestorben. 11 400 dieser Todesfälle entfallen auf die EU, wie ein wissenschaftliches Team um Susan Anenberg von der Environmental Health Analytics in Washington berichtet. Die Gesamtzahl vorzeitiger Todesfälle durch Stickoxide aus Dieselabgasen lag demnach für die elf größten Automärkte der Welt bei 107 600" - so die FAZ im Mai 2017. Auch wenn die Zahlen nicht als absolut angesehen werden, sagen selbst Kritiker dieser Zahlen, das vorbelastete und alte Menschen und auch Kinder unter den Folgen der NOX Belastung stark leiden. Lungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Folge. Da die Autoindustrie kein Interesse zeigt ihre durch Betrug in den Handel gebrachten Diesel-Fahrzeuge effizient auf ihre Kosten nachzurüsten, und eine Belastung älterer Dieselfahrzeuge stattfindet, ist ein Fahrverbot in hoch belasteten Gebieten alternativlos um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 240/11 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2017, OF 157/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Straßensanierung und Versetzung und Erneuerung der Ampelanlage im Bereich Am Erlenbruch und Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für eine neue Ampelanlage und die Versetzung an die nächste Einmündung im Bereich der Straße Am Erlenbruch und Johanna-Tesch-Platz werden in den Haushalt 2017 eingestellt. Im Rahmen des Ampeleinbaus wird die Straße "Am Erlenbruch" auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels tangiert wird. Begründung: Die Anwohner*innen fordern seit Jahren die Ampel an die nächste Einmündung zu versetzen, da es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger am Fußgängerüberweg kommt. Die ungünstige Lage der Ampel führt dazu, dass Autofahrer den Fußgängerüberweg, der weit entfernt an der nächsten Einmündung liegt, gar nicht oder viel zu spät bemerken. Die grüne Fußgängerampel wird fortlaufend überfahren. Nach städtischen Angaben erfolgte auf die Anregung des OBR 11 ein Ablehnung, da die Ampelanlage älterer Bauart sei, für die es keine Ersatzteile mehr gebe. Demzufolge muss die Ampelanlage erneuert werden und verkehrsgerecht an die nächste Einmündung versetzt werden. Maßnahmen auf dem Erlenbruch werden zudem immer wieder mit dem Hinweis auf den Bau des Riederwaldtunnels abgelehnt. Wann der Tunnel fertig gestellt wird, steht in den Sternen. Aber die Gefährdung der Fußgänger im Bereich des Johanna-Tesch-Platzes besteht weiterhin und dem muss entgegengewirkt werden. Im Rahmen dieser Baumaßnahme kann der nicht von den Baumaßnahmen des Riederwald-Tunnels betroffene Teil der Straße "Am Erlenbruch" saniert werden. Antragsteller: LINKE. SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 90 2017 Die Vorlage OF 157/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: LINKE., SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2017, OF 126/11 Betreff: Einsatz einer Geschwindigkeitsmessung/-anzeige mittels eines Dialog-Display in der Gelastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Geschwindigkeitsmessung/-anzeige mittels eines Dialog- Display in der Gelastraße zu veranlassen. Begründung: Aufgrund der Anträge OF 114/11 und OF 122/11 zur Problematik in der Gelastraße (verkehrsberuhigte Maßnahmen / Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße) fand am 16.02.2017 mit Mitgliedern des Ortsbeirats 11, Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt und Anwohnern ein Ortstermin statt. Hierbei wurde festgestellt, dass bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Gelastraße sehr schwierig umsetzbar sind. Die Teilnehmer des Ortstermins erhoffen sich mit einer Geschwindigkeitsmessung/ -anzeige eine Entschärfung der Problematik. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1356 2017 Die Vorlage OF 126/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der Halbsatz ". . sowie ein Tempo-30-Schild vor der Bushaltestelle Gwinnerstraße aufstellen zu lassen." angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2017, OF 133/11 Betreff: Ständiges Messprogramm Rotlichtverstöße Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Seit wann und wie lange läuft dieses Messprogramm 2. Wie viele Rotlichtverstöße wurden bisher festgestellt? 3. Welche Konsequenzen hatten die Verstöße? Begründung: Im Anschreiben des Stadtschulamtes vom 18.01.2017 an den Ortsbeirat wurde der vom Ortsbeirat gewünschte Ortstermin, zum Thema Schulwegsicherung auf dem Erlenbruch / Haenischstraße, abgelehnt. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Kreuzung in das ständige Messprogramm der Stadt Frankfurt aufgenommen wurde um Rotlichtverstöße festzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 374 2017 Die Vorlage OF 133/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 112/11 Betreff: Fußgänger "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" endlich schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 11 die chaotische Verkehrssituation im Bereich der Straße "Am Erlenbruch" und des "Johanna-Tesch-Platzes" zu entschärfen. Auf Grund des letzten Antrages gab es wieder Ortstermine und verschiedene Stellungnahmen. Zu konkreten Verbesserungen hat dies leider überhaupt nicht geführt. Vor diesem Hintergrund fordert der Ortsbeirat: 1. Eine Überprüfung bzw. Neuplanung der Verkehrsführung 2. Falls dies zu einer Verbesserung führen kann, deren schnellstmögliche Realisierung. 3. Die Erneuerung der Ampeln durch eine Lichtsignalanlage aktueller Bauart. Bis zur Realisierung dieser Maßnahme muss kurzfristig erfolgen: 1. Die Anbringung eines Schildes, für die stadtauswärts fahrenden Verkehrsteilnehmer, direkt vor der Einmündung des Straßenverkehrs vom Johanna-Tesch-Platz, mit der Aufschrift: "Bei Rückstau Kreuzungsbereich freihalten" 2. Die Anbringung einer Haltelinie unterhalb dieses Schildes. 3. Die Anbringung eines "Blitzers" im Bereich des Fußgängerüberwegs "Am Erlenbruch" um Verkehrsteilnehmer davon abzuhalten den Fußgängerüberweg bei "Rot" zu überfahren. Begründung: Seit Jahren kommt es durch die ungünstige Positionierung der Ampelanlage im Bereich "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" zu gefährlichen Situationen. Die stadtauswärts fahrenden motorisierten Verkehrsteilnehmer fahren bei "Grün" in den Kreuzungsbereich ein. Durch den tagtäglichen Stau erreichen sie die Ausfahrt des "Johanna-Tesch-Platzes" und den Fußgängerüberweg erst, wenn der Querungsverkehr sich in der "Grünphase" in Bewegung setzt. Tagtäglich werden Fußgänger lebensgefährlichen Situationen ausgesetzt. Da durch die Verzögerung des Baubeginnes des Riederwaldtunnels die Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" auf unbestimmte Zeit verschoben wird, muss dieser Kreuzungsbereich vorrangig entschärft werden. Die mit Schreiben vom 6.1.2017 dem OBR zugegangene Stellungnahme des Straßenverkehrsamts verkennt das Hauptproblem in diesem Bereich. Natürlich werden auch Autofahre behindert, die in den Riederwald einfahren wollen. Dies führt aber nicht zu lebensbedrohlichen Situationen, wie sie sich tagtäglich im Bereich des Fußgängerübergangs abspielen. Um die Sicherheit der Fußgänger zu verbessern muss schnell gehandelt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1223 2017 Die Vorlage OF 112/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2017, OF 114/11 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Gelastraße verkehrsberuhigende Maßnahmen wie z. B. wechselseitige Fahrbahnverengungen durch Verbreiterung des Gehweges, so dass die Fahrbahnbreite in diesen Bereichen ein Maß von 3,05 m aufweist. Oder mit aufgebrachten Sperrflächen auf der Fahrbahn mit demontierbaren Pollern, zur Ermöglichung der Zufahrten durch Feuerwehr- und FES-Fahrzeuge. Begründung: Die Gelastraße wird von vielen Fahrzeugen zwecks Umfahrung der Staus auf den Straßen Borsigallee und Am Erlenbruch genutzt, oder dient als Schleichweg in Richtung Seckbach-Mitte. Obwohl es sich hier um eine Tempo 30 Zone handelt und der Lastverkehr auf 3,5 Tonnen beschränkt ist, wird seitens vieler LKW- und Busfahrer keine Rücksicht darauf genommen. Laut Anwohnern wird, wenn der Straßenverkehr es zulässt, gerast. Des Weiteren befahren sogar Sattelschlepper die Gelastraße. Es kommt, so die Anwohner, immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger und dem Kfz-Verkehr. Da die angebrachte Beschilderung nicht von allen Verkehrsteilnehmern beachtet wird, eine Kontrolle nur vereinzelt stattfinden kann, ist der beschriebenen Problematik nur mit baulichen Maßnahmen entgegen zu wirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2017, OF 122/11 Betreff: Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: die Einfahrt der Gelastraße in Richtung Flinschsstraße mit Sicherheits-Bügeln zu "entschärfen" und zusätzlich ein LKW- Verbotsschild aufzustellen. Begründung: Die Gwinnerstraße ist von der Borsigallee aus kommenden eine Hauptzufahrtsstraße für PKW und LKW. Da der Schwerlastverkehr am Ende der Gwinnerstraße nicht wenden kann, wird die Gelastraße als Durchfahrtsstraße in Richtung Flinschstraße genutzt. Dies ist für die Bürger in der Gelastraße nicht nur gefährlich sondern auch unzumutbar. Die Einfahrt in Richtung Gelastraße ist sehr eng und als Verbreiterung wird hierzu der Bürgersteig genutzt. Deshalb sind in Höhe der Hausnummer 85 bis etwa Hausnummer 81 Bügel auf dem Bürgersteig (ausgenommen Hofzufahrten) anzubringen. Somit kann der Bürgersteig nicht mehr befahren werden und ein zusätzlicher Schutz für die Fußgänger ist somit gewährleistet. Außerdem sollte die Einfahrt der Gelastraße noch zusätzlich ein Verbotsschild für LKW ( ausgenommen FES) bekommen. Ferner sollte die Situation durch regelmäßige Kontrollen durch die Stadtpolizei in Augenschein genommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 122/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 122/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 81/11 Betreff: Auskunftsersuchen an den Magistrat bezüglich des Riederwaldtunnel/Verlegung der U-Bahn-Trasse, Auswirkungen auf die Einrichtungen und Bewohner in der Vatterstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu folgenden Fragen Informationen bei Hessen Mobil einzuholen: Wann erfolgt der Abriss der Wohnhäuser in der Flinschstraße 1-3? Wann wird die Verlegung der U-Bahn Trasse (U4 und U7) stattfinden? Wann wird sie in Betrieb genommen? Wann werden im betroffenen Gebiet die Arbeiten am Riederwaldtunnel erfolgen? Wie nah rückt die Trasse an die Wohnhäuser und Einrichtungen in der Vatterstraße heran? Gibt es einen Austausch zwischen Hessen mobil und den Vermietungsgesellschaften und den sozialen Einrichtungen darüber was dort an zusätzlichem Lärm zu erwarten ist und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen - beispielsweise Schallschutzfenster, Verlegung von Schlafräumen, Unterrichtsräumen etc. ? Welche Lärmschutzmaßnahmen sind während und nach der Verlegung der Trasse geplant? Für den Sommer / Herbst 2016 wurde ein umfassendes Immissionsschutzkonzept angekündigt, wann ist damit zu rechnen? Begründung: Die Entmietung der Flinschstraße 1-3 ist mittlerweile erfolgt und wir gehen davon aus, dass mit der Verlegung und Inbetriebnahme der U-Bahn Trasse begonnen wird, sobald die Wohnhäuser abgerissen wurden. Die Verlegung belastet die Anwohner und Einrichtungen in der Vatterstraße, da die U-Bahn dann nah an die Wohnhäuser heranrückt. Den Mietern liegen bisher keine Informationen vor. Es ist erforderlich rechtzeitig zu prüfen welche Maßnahmen zum Schutz der Bewohner notwendig sind. Da sich zudem eine Seniorenwohnanlage, eine Grundschule, ein Kindergarten und ein Hort in der Vatterstraße befinden, besteht hier eine besondere Verpflichtung. In der Grundschule müssen sicher auch Klassenräume verlegt werden, dies erfordert genug Planungszeit. Ein wichtiges Anliegen ist das die Verlegung der Trasse nicht früher erfolgt als erforderlich. Die Bewohner in der Vatterstraße sind durch die gesamte Maßnahme ohnehin extremen Belastungen ausgesetzt und es ist unbedingt darauf zu achten das alle Baumaßnahmen so geplant werden das man hier nicht vor der erforderlichen Zeit Tatsachen schafft. Die Anwohner und Einrichtungen haben es verdient dass man ihre Belange berücksichtigt. Als schlechtes Beispiel von einem guten Umgang mit den Anwohnern führen wir den Abriss der Kleingärten in der Haenischstraße an, hier hätten die Pächter ihre Gärten noch mehrere Jahre nutzen können. Wir möchten nicht dass sich so etwas wiederholt und Bürger jahrelang unter einer verlegten U-Bahn Trasse leiden, die noch nicht erforderlich wäre. Wir fordern eine Planung die rücksichtsvoll mit den Belangen der Anwohner und Einrichtungen umgeht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 248 2016 Die Vorlage OF 81/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2016, OF 30/11 Betreff: Erwerbsverhandlungen für die weiteren Grundstücksflächen, die zum Gehwegausbau in der Gelastraße benötigt werden, intensivieren Vorgang: ST 297/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Erwerbsverhandlungen für die weiteren 14 Grundstücksflächen, die zum Gehwegausbau zwischen Flinschstraße und Sausee benötigt werden, zu intensivieren. Begründung: Seit nunmehr 12 Jahren ist der Magistrat bemüht, die zum Gehwegausbau benötigten Grundstücksflächen zu erwerben. Es ist nun an der Zeit, die Erwerbsverhandlungen zu beschleunigen. Auch im Hinblick auf die neue Nutzung des ehemaligen Bürogebäudes Ecke Flinschstraße / Gelastraße als Flüchtlingsunterkunft für bis zu 150 Personen ist es wichtig, den Gehweg bis zum Sausee fortzuführen und somit die Gefährdung der Fußgänger zu reduzieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 317 2016 Die Vorlage OF 30/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2016, OF 9/11 Betreff: Autoverkehr in der Max-Hirsch-Straße/Rümelinstraße abbremsen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in der Max-Hirsch-Straße im Riederwald mindestens 3 Bodenschwellen anbringen zu lassen um den Durchgangsverkehr abzubremsen. Eine Bodenschwelle sollte im Bereich Johanna-Tesch-Platz, Max-Hirsch-Straße angebracht werden, zwei weitere im Bereich Max- Hirsch-Straße, Rümelinstraße, auf Höhe des Kinderspielplatzes. Begründung: Der tagtägliche Stau auf der Straße "Am Erlenbruch" bringt immer wieder PKW Fahrer dazu, durch Raserei auf Parallelstraßen ein paar Meter "gut machen" zu wollen. Nachdem der Magistrat dem Vorschlag des Ortsbeirats gefolgt ist und die Durchfahrungsmöglichkeit der Schulze-Delitzsch-Straße unterbrochen hat, hat sich das Problem jetzt in die parallel verlaufende Max-Hirsch-Straße verlagert. Obwohl dort auf beiden Seiten geparkt wird und die Fahrbahnbreite dadurch recht gering ist, beklagen AnwohnerInnen zunehmend Raser, mit auswärtigen Kennzeichen, vor allem während des Berufsverkehrs. Besonders im Bereich des Kinderspielplatzes, der sich auf dem Grünstreifen in der Rümelin Straße befindet, kommt es zu lebensgefährlichen Situationen. Die AnwohnerInnen haben vorgeschlagen durch Kunststoff- Bodenschwellen die Raser zum Abbremsen zu zwingen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 9/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 9/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 9/11 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2016, OF 10/11 Betreff: Markierung des Radweges "Am Erlenbruch" erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Fußgänger und Radweg teilen sich den Bürgersteig auf der stadtauswärtsführenden Seite der Straße "Am Erlenbruch" im Riederwald. Im Laufe der Jahre sind die Markierungstreifen auf dem Bürgersteig völlig verblasst. Dadurch kommt es immer wieder zu gegenseitigen Behinderungen von Fußgängern und Radfahrern. Der Magistrat wird gebeten den Markierungstreifen für den gesamten Bereich bis zur Wächtersbacherstraße erneuern zu lassen und zusätzlich Piktogramme am Boden anbringen zu lassen, die den jeweiligen Nutzugsbereich markieren. Begründung: Da die Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" auf unbestimmte Zeit verschoben wird, sollten diese Markierungsarbeiten kurzfristig erledigt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 10/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 10/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 10/11 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2016, OF 8/11 Betreff: Fußgänger "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" besser schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 11 die chaotische Verkehrssituation im Bereich der Straße "Am Erlenbruch" und des "Johanna-Tesch-Platzes" zu entschärfen. Auf den letzten Antrag des OBR 11 vom 21.11.2015 antwortet der Magistrat in seiner Stellungnahme (ST 528) am 18.03.2016: "Bei der Lichtsignalanlage handelt es sich um eine Anlage älterer Bauart, für die keine Ersatzteile mehr verfügbar sind." Vor diesem Hintergrund fordert der Ortsbeirat: 1. Die Erneuerung der Anlage durch eine Lichtsignalanlage aktueller Bauart. Bis zur Realisierung dieser Maßnahme: 2. Die Anbringung eines Schildes, für die stadtauswärts fahrenden Verkehrsteilnehmer, direkt vor der Einmündung des Straßenverkehrs vom Johanna-Tesch-Platz, mit der Aufschrift: "Bei Rückstau Kreuzungsbereich freihalten" 3. Die Anbringung eines "Blitzers" im Bereich des Fußgängerüberwegs "Am Erlenbruch" um Verkehrsteilnehmer davon abzuhalten den Fußgängerüberweg bei "Rot" zu überfahren. Begründung: Seit Jahren kommt es durch die ungünstige Positionierung der Ampelanlage im Bereich "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" zu gefährlichen Situationen. Die stadtauswärts fahrenden motorisierten Verkehrsteilnehmer fahren bei "Grün" in den Kreuzungsbereich ein. Durch den tagtäglichen Stau erreichen sie die Ausfahrt des "Johanna-Tesch-Platzes" und den Fußgängerüberweg erst, wenn der Querungsverkehr sich in der "Grünphase" in Bewegung setzt. Tagtäglich werden Fußgänger lebensgefährlichen Situationen ausgesetzt. Da durch die Verzögerung des Baubeginnes des Riederwaldtunnels die Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" auf unbestimmte Zeit verschoben wird, muss dieser Kreuzungsbereich vorrangig entschärft werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 11 am 09.01.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2015, OF 380/11 Betreff: Sofortige Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" Der Ortsbeirat möge beschließen, Seit vielen Jahren werden die lärmgeplagten AnwohnerInnen der Straße "Am Erlenbruch" im Riederwald vertröstet. Eine der schlimmsten Buckelpisten Frankfurts werde im Rahmen des Baus des Riederwald Tunnels saniert und zum Teil verlegt. Durch die Neuplanung des Tunnelprojekts wird sich der Baubeginn des Tunnels mindestens um 2, Experten sprechen auch von 5 Jahren, verzögern. Der Ortsbeirat fordert daher den Magistrat auf: 1. Schnellst möglichst den gesamten Straßenbelag auf der Straße "Am Erlenbruch zu erneuern. 2. Die Lichtsignalanlage im Bereich des Johanna-Tesch-Platzes, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, so zu versetzen, dass die Lichtsignalanlage die stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge direkt vor dem Fußgängerübergang stoppt. 3. Mittels technischer Anlagen das bestehende LKW Durchfahrtverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr durchgängig zu überwachen. 4. Überlegungen anzustellen wie das bereits gerodete Baugelände des Tunnels zwischen genutzt werden kann. Begründung: Der Baubeginn des Tunnels rückt in unbestimmbare Ferne. Die AnwohnerInnen wurden lange vertröstet, jetzt muss gehandelt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 11 am 07.12.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4809 2015 Die Vorlage OF 380/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 4 CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2015, OF 361/11 Betreff: Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach) Vorgang: ST 1349/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Wie viel von den insgesamt benötigten 29 Grundstücksflächen wurden bisher für den Gehwegausbau erworben? 2. Bei wie viel Grundstücksflächen liegt die Zustimmung der Eigentümer zum Verkauf vor? 3. Wann wird der Erwerb der noch fehlenden Grundstücksflächen voraussichtlich abgeschlossen sein? Begründung: Die letzte Stellungnahme des Magistrats liegt nun mehr als drei Jahre zurück. Von daher ist es an der Zeit, einen neuen Statusbericht zu verlangen. Die Einrichtung eines Gehwegs in diesem Straßenabschnitt ist unbedingt erforderlich. Es ist hinlänglich bekannt, dass durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, besonders durch Busse und Lkw, die Fußgänger gefährdet sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2012, ST 1349 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1514 2015 Die Vorlage OF 361/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 3 CDU, 1 GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 CDU und 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2015, OF 334/11 Betreff: Luftmessstation im Riederwald Vorgang: ST 683/15 Der Magistrat der Stadt Frankfurt lehnt in der o.g. Stellungnahme die dauerhafte Einrichtung einer Luftmessstation im Stadtteil Riederwald ab. Als Begründung wird aufgeführt, dass mit bereits durchgeführten Messungen und einem Prognosegutachten die lufthygienische Situation im Riederwald als ausreichend beurteilt wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: Wie sieht der Magistrat die aktuelle lufthygienische Situation für die Straße Am Erlenbruch und den Stadtteil Riederwald? Was sagt das Prognosegutachten über die zukünftige Entwicklung der Luftreinheit für den Stadtteil aus? Welche Maßnahmen hat der Magistrat bereits ergriffen, bzw. will er ergreifen um die Luftreinheit im Stadtteil Riederwald zu verbessern? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 683 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 29.06.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1379 2015 Die Vorlage OF 334/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 318/11 Betreff: Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes Vorgang: OM 2086/13 OBR 11; ST 926/13 Der Ortsbeirat 11 weist die Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 zurück. Es geht nicht darum nur das Einfahrtsverbot, sondern das Durchfahrtsverbot (Ein- und Ausfahrt) für LKW zu kontrollieren. Selbst der Verkehrsdezernent Hr. Majer zeigte sich, anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung am 20. März 2015 in Seckbach, für solche Kontrollen offen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5t Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durch zu führen: Seckbacher Landstraße / Heinz-Herbert-Karry-Straße / Wilhelmshöher Straße Vilbeler Landstraße / Wilhelmshöher Straße Berger Weg / Nussgartenstraße Gwinnerstraße / Gelastraße Flinschstraße / Gelastraße / Im Trieb 2. zusätzlich zu dem vorhandenen Hinweisschild, in Richtung stadtauswärts vor der Straßenkreuzung Seckbacher Landstraße / Weidenbornstraße / Rendeler Straße, ein zweites Hinweisschild zum Durchfahrtsverbot in Richtung stadtauswärts hinter dieser Straßenkreuzung anzubringen. Begründung: Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kfz. zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für LKW- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Das vorhandene Hinweisschild ist für die Autofahrer, die von der Rendeler oder Weidenbornstraße in die Seckbacher Landstraße in Richtung Seckbach einbiegen, nicht einsehbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 27.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4111 2015 Die Vorlage OF 318/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2015, OF 304/11 Betreff: Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, an der Straße "Am Erlenbruch" vor der Seniorenwohnanlage und an der Vatterstraße / Pestalozzischule jeweils eine Messstation für : Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOx), Stickstoffmonoxid (NO),Stickstoffdioxid (NO2), Einzelkohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, o-Xylol (BTX), Ozon (O3), Schwefelwasserstoff (H2S), Feinstaub (PM10, Partikeldurchmesser kleiner gleich 10 μm), Feinstaub (PM2,5, Partikeldurchmesser kleiner gleich 2,5 μm), sowie meteorologische Daten Begründung: Anlässlich der Voruntersuchungen zum Bau des Riederwald-Tunnels wurden von Hessen Mobil 2009 und 2013 vor der Seniorenwohnanlage an der Straße am Erlenbruch und in der Vatterstraße Messungen durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass bei beiden Messpunkten die Grenzwerte für NO2 und Feinstaub eindeutig überschritten waren. Stickstoffdioxid (NO2) z.B. greift die Atemwege an und führt zu Gesundheitsschäden. Betroffen sind vor allem Kinder, Jugendliche, ältere Bewohner und gesundheitlich geschwächte Menschen. Die Einwohnerinnen und Einwohner im Riederwald hatten schon länger den Verdacht dass im Bereich der Straße "Am Erlenbruch" die Grenzwerte ständig überschritten werden. Durch die Messungen von Hessen Mobil hat sich dieser Verdacht bestätigt. Deshalb sollten dort entsprechende Messungen langfristig durchgeführt werden, damit die Ergebnisse transparent und belastbar sind und bei der Überschreitung der Grenzwerte entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 09.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3853 2015 Die Vorlage OF 304/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 270/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Veränderung der Ampelanlage am Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aus den vorhandenen Mitteln des Produktbereiches für den Haushalt 2015/2016 werden zum Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger folgende Veränderungen im Bereich des Johanna-Tesch-Platzes vorgenommen: 1. Einrichtung einer stationären Rotlichtüberwachung in Richtung Innenstadt 2. Versetzung der Ampel, die vor der Einfahrt in den Riederwald/Johanna-Tesch-Platz steht, um circa 10 Meter nach Osten, vor die Ausfahrt aus dem Riederwald/Johanna-Tesch-Platz. 3. Am Fußgängerüberweg über die Straße Am Erlenbruch, hinter der Ausfahrt Johanna-Tesch-Platz aus der Siedlung, soll die Fußgängerampel mit einer gelben Blinkanlage ausgestattet werden. Begründung: Es kommt immer häufiger vor, dass Fußgängerinnen und Fußgänger, obwohl sie die Straße Am Erlenbruch bei Grün überqueren wollen, in Gefahr für ihr Leben kommen. Erst vorletzte Woche hat ein Anwohner ein Kind vom Fußgängerüberweg zurückgezogen, weil ein PKW die Ampelregelung nicht beachtet hat. Um schneller in die Innenstadt zu kommen, ignorieren jeden Tag viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bewusst die rote Ampelschaltung. Ohne Kontrolle wird sich das nicht ändern! Deshalb ist eine stationäre Rotlichtüberwachung dringend notwendig. Für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus der Innenstadt in Richtung Osten ist nach der Ampel am Erlenbruch, vor dem Johanna-Tesch-Platz, nicht ersichtlich, dass diese Ampel für zwei Straßeneinmündungen gleichzeitig Gültigkeit hat. Deshalb rücken die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf, ohne zu erkennen, dass die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus der Siedlung Riederwald Grün, damit Vorfahrt haben und die Straße überqueren dürfen. Das führt oft zu Konflikten zwischen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Gleichzeitig ist für die Fußgänger Grün am Überweg über die Straße Am Erlenbruch geschaltet, damit sie die Straße überqueren können. Für die aufrückenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist das nicht sofort erkennbar und führt oft zu gefährlichen Situationen für die Fußgängerinnen und Fußgänger. Durch eine Ampel an dieser Stelle des Johanna-Tesch-Platzes könnten beide Probleme gelöst werden. Die Ausfahrt aus dem Riederwald ist frei und es gäbe keine nachrückenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mehr, die die Fußgängerinnen und Fußgänger behindern. Die gelbe Blinkanlage an der Fußgängerampel würde zusätzlich die abbiegenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus der Siedlung darauf aufmerksam machen, dass die Fußgängerinnen und Fußgänger Grün haben und die Straße überqueren dürfen. Der Fußgängerüberweg über die Straße Am Erlenbruch wird von vielen Schulkindern genutzt, um zur U-Bahn oder nach Hause zu gehen. Sie verlassen sich darauf, dass sie die Straße bei Grün überqueren können, ohne von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern angefahren zu werden. Wir selbst beobachten jeden Tag, dass sogar Fahrerinnen und Fahrer von Lastkraftwagen die Ampelregelung missachten! Deshalb ist es dringend notwendig, diesen Übergang zu sichern und zu kontrollieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 2 2014 Die Vorlage OF 270/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2014, OF 266/11 Betreff: Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und Informationspflicht Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf der Informationsveranstaltung von Hessen Mobil zum Riederwaldtunnel am 2.7.2014 wurde bekannt, dass die Planungsbehörde Hessen Mobil von massiven Grenzwertüberschreitungen beim Lärm und bei den Schadstoffen im Rahmen der Rammarbeiten (bis maximal 270 Arbeitstage) ausgeht. Mit der Pestalozzischule und der Wohnungen Am Erlenbruch und der Vatterstraße (beides ABG-Holding) ist die Stadt Frankfurt Hauptbetroffener der Maßnahmen. Deshalb besteht nun für die Stadt selbst ein akuter Handlungsdruck. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, nachfolgende Maßnahmen zu ergreifen, bzw. nachfolgende Fragen zu beantworten: Der Magistrat soll bei Hessen Mobil auf die Vorlage eines Lärmaktionplanes beim Bau des Riederwaldtunnels drängen. Die Ausschreibung von Lärmschutzmaßnahmen durch Hessen Mobil muss einer VOB-(Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen) gerechten Planung entsprechen. Die möglichen Maßnahmen sind mit der Stadt Frankfurt und dem OBR 11 abzustimmen. Die Riederwälder Bevölkerung ist in die Planungen mit einzubeziehen. Hessen Mobil gab an seiner Infoveranstaltung vom 2.7.2014 im Riederwald bekannt, dass sie bei ihren bis zu 270 Tagen dauernden Rammarbeiten nur einen Grenzwert von 70 dB an den Wohnhäusern der Vatterstraße (60 dB an der Pestalozzischule) einzuhalten Dies verstößt gegen die AVV Baulärm Hessen, die 50 dB für Wohnhäuser und 45 dB für Schulen vorsieht. Der Magistrat wird aufgefordert, dass Hessen Mobil diese festgelegten Grenzwerte einhält und alle Möglichkeiten einer Lärmminderung selber prüft und bewertet und beim Bauträger einfordert. Wegen dem laut Hessen Mobil zu erwartenden extremen Lärm durch Rammungen (inklusive gleich lautes Rausziehen der Spundwände) sind sowohl Schallschutzfenster als auch Belüftungsanlage für die Pestalozzischule zwingend notwendig. Der Magistrat wird aufgefordert bei Hessen Mobil auf eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu drängen. Die Arbeiten müssen spätestens in den Sommerferien 2015 vor Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen sein. Nahezu alle Wohnungen der ABG in der Vatterstraße, Am Erlenbruch und in der Flintschstraße sind ohne Schallschutzfenster. Was hat die ABG Holding, bzw. der Magistrat der Stadt Frankfurt unternommen um die Bewohner in diesen Häusern vor dem Lärm zu schützen? Für die Seniorenwohnanlage der ABG in der Vatterstraße 48 ist ferner der geringere Grenzwert der von 45 dB während der Arbeiten zu gewährleisten und eine Belüftungsanlage vorzusehen. Wie wird der Schutz der Bevölkerung in der zweiten Wohnreihe und der Seniorenwohnanlage in diesem Bereich gewährleistet? Die Informationspolitik von Hessen Mobil ist auch verbesserungswürdig. Der Magistrat der Stadt Frankfurt soll sich dafür einsetzen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sowie die Schule und Seniorenanlage zukünftig halbjährlich schriftlich über die geplanten Maßnahmen, den aktuellen Zeitplan, sowie die Belastung durch Lärm (konkret mit Dezibel) und auch mögliche Schadstoffbelastung (NO2 und Feinstaub) informiert werden. Die Stadt Frankfurt solle sich für eine sofortige, taggleiche Veröffentlichung aller gemessenen Lärm- und Schadstoffwerte während der gesamten Bauzeit einsetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3473 2014 Die Vorlage OF 266/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2014, OF 251/11 Betreff: Bau des Riederwaldtunnels Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Antwortschreiben von Wirtschafts- und Verkehrsminister Al-Wazir an die Bürgerinitative BIR(iederwald) vom 31.3.2014 ließ für den Stadtteil sehr wichtigen Fragen in Zusammenhang mit dem Bau des Riederwaldtunnels offen. Deshalb besteht für den Ortsbeirat 11, der BI Riederwald und sechs Einrichtungen im Riederwald (Pestalozzischule, Seniorenwohnanlage Riederwald, Eintracht Frankfurt, FSV Frankfurt, Abenteuerspielplatz Riederwald und evang. Philippusgemeinde) weiterer Klärungsbedarf. Aufgrund des nun bereits eingeleiteten Aushub des Autobahndreiecks Am Erlenbruch fordert der Ortsbeirat im Namen des Stadtteiles dringend konkrete Lösungsvorschläge/Antworten auf folgende Probleme: Die Proberammungen Ende 2013/Anfang 2014 entlang des Erlenbruchs sorgten für massive Grenzwertüberschreitungen beim Lärm sowohl für die Pestalozzischule als auch für die Anwohner entlang der Vatterstraße und der Straße am Erlenbruch. Warum wurden die Proberammungen trotz deutlicher Grenzwertüberschreitungen fortgesetzt, obwohl diese von Bürgern, der BI(Riederwald) und dem Ortsbeirat 11 frühzeitig bemängelt wurden, u.a. gegenüber Hessen Mobil, und die Einstellung gefordert wurde? Warum wurden diese extrem lauten Verfahren gewählt und warum z.B. nicht die hydraulische Presse? Warum kam es nicht zu den von dem von Hessen Mobil im Vorfeld versprochen Schutz bei den Proberammungen? Wohnhäuser direkt neben den Rammorten waren komplett ungeschützt. Wie kam es zum Einsatz des völlig untauglichen Flieslärmschutzes an der Pestalozzischule, der für den relevanten Frequenzbereich nicht ausgelegt ist? Gab es keine Berechnungen/Überlegungen im Vorfeld, welcher Lärmschutz bei den gewählten Verfahren notwendig sind ? In der Bauphase muss daher folgender Informationsversorgung sichergestellt sein: Die begleitenden Lärm- und Schadstoffmessungen bei der Schule und bei den Wohnblöcken inklusive Seniorenwohnanlage Riederwald müssen zeitgleich online im Internet verfügbar sein (wie beim Flughafen), dass bei Überschreitungen sofort gehandelt werden kann (im Rahmen bisheriger mit dem Bau in Zusammenhang stehender Messungen wurden auch Schadstoffmessungen bei Stickstoffdioxid und Feinstaub festgestellt). Wir bitten den Magistrat dies beim Land Hessen einzufordern. Land und Stadt müssen einen Baustopp bei Überschreitungen sicherstellen - es ist ein Maßnahmenkatalog für diesen Fall erforderlich. Wohin können sich die Bürger/Einrichtungen/Gremien wenden? ( Hintergrund: Hessen Mobil setzte die hydraulische die Schlagramme ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen weiter ein. Dabei gab es Beschwerden betroffener Anwohner und des Ortsbeirates 11) Wieso wurde der Eilantrag des Ortsbeirates 11 mit der Forderung eines sofortigen Baustopps nach den Grenzüberschreitungen der Proberammungen nicht gefolgt und die Maßnahmen trotzdem fortgesetzt ? Wie wird in Zukunft vorab sichergestellt, dass die Grünzüge nicht beschädigt werden? Gibt es eine schriftlich fixierte Liste mit Anforderungen an die Baufirmen und Kontrollen, oder wird weiterhin erst im Nachhinein auf Beschwerden reagiert? Die Baumaßnahmen sind auf 7 Jahre veranschlagt und es darf unter keinen Umständen länger werden! Aufgrund der komplizierten Ausgangslage zB mit Grundwasser und zwei Großprojekten - Autobahndreieck und Riederwaldtunnel, hat der Magistrat die Pläne von Hessen Mobil bezüglich der zeitlichen Länge der Baumaßnahmen überprüft? Wie findet derzeit die Prüfung der Planungen statt und wie kann diese verbessert werden? Es muss auch vor weiteren Ausschreibungen, u.a. des Autobahndreiecks, ein detaillierter Bauablaufplan der Öffentlichkeit vorgelegt werden, die es erlaubt weitere Mängel bereits im Vorfeld anzugehen. Herr Staatsminister Al-Wazir schreibt der BIR Ende März 2014, dass der Bauablaufplan noch nicht fertiggestellt ist. Bitten veröffentlichen Sie den aktuellen Stand. Wir fordern den Magistrat und Hessen Mobil auf für die Pestalozzischule (Lage direkt an der Baustelle und der verlegten U-Bahn und der verlegten Straße Am Erlenbruch, und danach am Tunnelportal) bereits für die Bauphase Schallschutzfenster und eine Belüftungsanlage sicher zu stellen. Oder kann die Schule auf andere Weise vor dem Lärm geschützt werden? Die Schlafzimmer der Mietsblöcke in der Vatterstraße (Wohnheim, die der ABG Holding und damit der Stadt Frankfurt gehört) grenzten bisher an eine Grünanlage. In der 7 jährigen Bauphase werden die U-Bahngleise und ein Teil der viel befahrenen Straße am Erlenbruch quasi unter den Schlafzimmerfenstern verlaufen (dh es muss davon ausgegangen werden, dass die gesetzlich festgelegten Lärmobergrenzen in der Nacht nicht eingehalten werden können). Auch hier wird die sofortige Zusage von Lärmschutzfenstern inklusive Belüftungsanalage benötigt. Kümmert sich die Stadt Frankfurt/die ABG darum, dies bei Hessen Mobil einzufordern bzw. in Eigenregie umzusetzen? Unbefriedigend ist, dass das Problem der Signalsteuerung für den Schulweg in der Bauphase (Synchronisierung der Schaltung für U-Bahn und Straße Am Erlenbruch zur Sicherheit der Schüler notwendig) zwar gesehen wird, dass aber weiter keine Lösung vorliegt. Bis wann liegt ein Ergebnis vor? Da der Bau voranschreitet, sollte diese noch dieses Jahr gefunden werden. Bitte Zeitpunkt benennen. Im kommenden Winter sollen die hundertjährigen Kastanienbäume auf dem Erlenbruch gefällt werden. Dies muss verhindert werden, da Herr Staatsminister Al-Wazir der BIR schreibt, dass gerade für den Bereich Riederwald die neue Planfestellung und die Verhandlung der Klagen Berücksichtigung finden. Deshalb muss diese den Stadtteil prägende Baumreihe so lange wie möglich erhalten bleiben. Werden die Baumfällung im kommenden Winter ausgesetzt (und wenn möglich auch in den darauffolgenden Jahren)? Die Verkehrsprognose 2025 muss sofort auf Schwachstellen untersucht werden; insbesondere die teils mangelnde Aktualität von Ausgangsdaten muss kritisch hinterfragt werden. Mehrfach wird Bezug auf Zahlen aus den Jahren 2002 und 2003 genommen, u.a. die Einwohnerzahl der Stadt Frankfurt soll sinken! Was bedeutet die Korrektur dieser und anderer Annahmen für die Emissionswerte im Bereich Riederwald, Fechenheim Nord und Seckbach? Hier ist eine Überprüfung auf Konsistenz erforderlich: Engpassanalyse für die A66/A661 rund um den Riederwaldtunnel/Autobahndreieck Am Erlenbruch, die das Land Hessen Ende 2014 für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet hat, und der im Sommer 2013 von Hessen Mobil vorgestellten Verkehrsprognose 2025 - Grundlage der Lärm- und Schadstoffprognose im Riederwald, Fechenheim Nord und Seckbach. (Die Engpassanalyse für den Bereich rund um die Ausfahrt Friedberger Landstraße vorbei am neuen AD Am Erlenbruch bis Offenbach (A661) beinhaltet eine Erhöhung der Fahrspuren von 4 auf 6. Genauso Engpassanalyse für den Bereich zwischen Friedberger Landstraße - über AD Am Erlenbruch und Riederwaldtunnel - bis AK Hanau (A66) mit Ausbau von 6 auf 8 Spuren). Liegen diesem weiträumigen Autobahnausbau andere Verkehrszahlen zugrunde, als jene, die in der Verkehrsprognose 2025 für den Lärm- und Schadstoffschutz im Riederwald verwendet wurden? Wenn ja, welche Verkehrswerte, welcher LKW-Anteil (Riederwaldtunnel/A661) wurde zugrunde gelegt? Wenn ja, wie kann es zur Verwendung unterschiedlicher Zahlen bei ein und derselben Autobahn kommen? Welche Lärm- und Schadstoffbelastung in den Stadtteilen Riederwald, Fechenheim und Seckbach resultiert aus den Verkehrszahlen aus der Engpassanalyse und dem geplanten Autobahnausbau? (Bitte Darstellung entsprechend jener bei der Verkehrsprognose 2025) Bitte um Übersendung aller Dokumente an den Ortsbeirat zu dieser Engpassanalyse inklusive der Dokumente zur verwendeten Verkehrsprognose als Kopie. Bisher wurde davon ausgegangen, dass auf dem Erlenbruch der Verkehr um Zweidrittel abnimmt. Wie Herr Staatsminister Al-Wazir selbst einräumt, ist dies gar nicht sicher und hängt auch von den Vorgaben der Stadt Frankfurt ab. Das Verkehrsdezernat der Stadt Frankfurt erklärte der BI Riederwald wiederum, dass sie die Vorgaben des Landes Hessens übernimmt. Welche Werte ergeben sich für Lärm- und Schadstoffe im Riederwald, sollte der Verkehr auf dem Erlenbruch nur um 1/3 bzw. um nur die Hälfte zurückgehen? Thema Luftschadstoffe nach Tunneleröffnungen: Wie auch das Schreiben von Staatsminister Al-Wazir an die BIR verdeutlicht, ist die Situation in Hinblick auf die zu erwartende Schadstoffsituation als kritisch einzuschätzen. Wie sieht das Konzept für eine Nachrüstung des Riederwaldtunnels mit Schadstofffiltern aus? Wo sind die dafür nötigen Hohlräume und welche Herstellertypen kämen in Frage? Wieviel Zeit muss zur Nachrüstung mit Schadstofffiltern gerechnet werden und können bereits jetzt Vorarbeiten geleistet werden, die das Nachrüsten später beschleunigen (und wohl auch verbilligen)? Wieso wird bereits jetzt der Bau angegangen, obwohl die Klagen ruhend gestellt sind und die Anliegen der Kläger bisher weitestgehend unberücksichtigt sind? Es wird hier eine offene Baustelle geschaffen, ohne dass die Durchführung des Autobahnbaus sichergestellt ist. Wie wird mit den Klagen im weiteren Verlauf umgegangen? Müssen die Riederwälder eine offene Baustelle mitten im Stadtteil befürchten? Die Beantwortung der Fragen durch den Magistrat und Hessen Mobil soll schriftlich erfolgen, aber auch im Rahmen einer weiteren Bürgeranhörung den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Niederwald vorgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3234 2014 Die Vorlage OF 251/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, aufgrund des bereits eingeleiteten Aushubs des Autobahndreiecks Am Erlenbruch dringend konkrete Lösungsvorschläge und Antworten auf folgende Probleme zu geben und diese in einer Informationsveranstaltung den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen:" Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE.; bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2014, OF 378/4 Betreff: Baulärm am AD Erlenbruch, A66 und A661 der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen ob aufgrund seiner eigenen Nachforschungen und Erkenntnissen die Lärmwerte nach AVV-Baulärm beim Bau des AD Erlenbruch im Bereich der Charles-Hallgarten-Schule und der am Hang darüber liegenden Wohnhäuser eingehalten werden. Begründung: Laut Aussage eines Bauleiters vor Ort, der von einem Mitglied der ortsansässigen Bürger*inneninitiative befragt wurde, käme ". . die Ramme [. .] voraussichtlich erst Ende des Monats zum Einsatz." Gemeint ist der Monat März. Zwei weitere Zitate dokumentieren die aus Sicht des Ortsbeirates begründete Befürchtung, dass die Lärmgrenzwerte nicht eingehalten werden könnten: "Von den Proberammungen ist bekannt, dass der größte Lärm beim Ansetzen der 15 m langen Bohlen entsteht. Dies ist darin begründet, dass die langen Stahlbohlen durch die Vibrationsramme wie Klangsaiten angeregt werden. Dadurch verstärkt sich der Lärm bei den langen Bohlen; bei kürzeren ist er etwas weniger. Der Lärm erhöht sich aber auch mit der Vibrationsfrequenz. Sobald der Untergrund fester wird, wird die Schlagzahl erhöht. Im Erlenbruch war zu sehen, dass einige herausgezogene Bohlen im unteren Bereich stark verbeult waren. Der Lärm wird leider nicht nur in Bornheim, sondern auch Am Erlenbruch in den Hochhäusern zu hören sein. Eine Sichtkontrolle ergab, dass die langen Bohlen den Autobahndamm der A661 beim Rammen überragen werden. Der Damm hat so nur für die niedrigeren Wohnhäuser Am Erlenbruch eine Schalldämmwirkung. Ich weiß jetzt noch nicht, ob man eine mobile LSW stellen wird. Ich würde vorschlagen, dass die betroffenen OBR 4 und 11 deshalb die Stadt auffordern, dass diese von HM die Einhaltung des vorgeschriebenen Lärmschutzes für die Bürger gemäß AVV-Baulärm fordert und auch überwacht. Anderenfalls müssten ortsansässige Bürger oder der BUND oder die BVN einen Baustopp im Eilverfahren beim VG erzwingen. Da die Fließrichtung des Grundwassers hier parallel zur A661 ist, könnten hier auch Bohrpfahlwände oder Schlitzwände zum Einsatz kommen, die in der Herstellung leiser sind als eingerammte Spundwandbohlen. Die OBR sollten von der Stadt und von HM auch Aufklärung darüber verlangen, warum, welche Verfahren zum Verbau der Baugrube und zur Einhaltung der AVV-Baulärm vorgesehen sind, welche Lärmberechnungen erstellt und welche leiseren Alternativen untersucht wurden und wie die Einhaltung und Kontrolle der Lärmgrenzwerte nach AVV-Baulärm gewährleistet werden soll." und "Derzeit entstehen nämlich nach jedem Bohrgang, beim Abschlagen des Bohrgutes vom Bohrer, laute Schlaggeräusche. Falls diese gemäß AVV-Baulärm zu laut wären, müssten dafür alternative Lösungen gefordert werden (Wasserstrahlen oder Abstreifer)." Die Dringlichkeit des Antrages ergibt sich aus der Nähe des zu erwartenden Einsatzes der Rammen ". . Ende März . ." und der Osterferien, in der keine Ortsbeiratssitzungen oder Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung angesetzt sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 4 am 13.05.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3145 2014 Die Vorlage OF 378/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2013, OF 218/11 Betreff: Ersatzwohnungen für die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Flinschstraße 1 während des Baus des Riederwaldtunnels Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Wohnheim GmbH aufzufordern, den Mieterinnen und Mieter des Hauses in der Flinschstraße, für die Zeit des Tunnelbaus Ersatzwohnungen im Stadtteil anzubieten und den Umzug zu bezahlen. Begründung: Nach Plänen von Hessen Mobil soll die U-Bahntrasse während der Bauphase in einer Schleife um das Haus Flinschstraße 1 geführt werden (mitten durch wäre eigentlich am besten). Das wird sehr laut und für die Bewohnerinnen und Bewohner ein nicht tragbarer Zustand. Auch ein Abriss des Hauses ist noch denkbar. Das wohnen in dem Haus wird so oder so nicht mehr möglich sein. Doch was mit den Mieterinnen und Mietern während der Bauphase wird, ist bis dato noch völlig unklar. Die Wohnheim GmbH hat sich, auch nach mehrfachem Nachfragen der Bewohnerinnen und Bewohner, über die Zukunft des Hauses noch nicht geäußert. Dies ist für die Mieterinnen und Mieter eine nicht zu akzeptierende Situation und Bedarf schnellst möglichster Aufklärung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2677 2013 Die Vorlage OF 218/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2013, OF 217/11 Betreff: Geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Hessen-Mobil aufzufordern, - die Proberammarbeiten umgehend und solange einzustellen, bis ein adäquater Lärmschutz gewährleistet werden kann, - zukünftige Rammarbeiten ausschließlich in den Schulferien durchzuführen, - sich um geeignete Lärmschutzmaßnahmen während und nach den Bauarbeiten des Riederwaldtunnels zu kümmern. Begründung: Am Freitag, dem 18.10.2013 wurde Am Erlenbruch mit den sogenannten Proberammungen begonnen, die den später folgenden Tunnelbau testen und vorbereiten. Hierzu wurden 10 Meter lange Stahlbohlen als Spundwände mit einer Vibrationsramme im Boden versenkt. Da das verwendete Blech nicht sehr biegsam ist, mussten für die Pfähle entsprechende Löcher vorgebohrt werden. Neben der hydraulischen Ramme und der Bohrmaschine wurden Bagger und Planierraupen eingesetzt. Es zeigte sich, dass die Maschinen sehr laut sind. Bei unseren täglichen Besuchen der Baustelle war nur eine mobile Leichtbauwand als Schutzschirm für die Schule vorhanden. An den Häusern der Vatterstraße fehlt hingegen jede Art von Schallschutzmaßnahme! Von den Tunnelplanern war dazu auf der Homepage von Hessen Mobil zu lesen: "Um die Beeinträchtigungen für Anwohner und die nahe gelegene Pestalozzischule so gering wie möglich zu halten, setzt Hessen Mobil Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Lärm- und Staubschutzwände ein [. .]. Das Schutzkonzept wurde zuvor dem Frankfurter Ortsbeirat 11(Fechenheim, Riederwald, Seckbach) und der Schulleitung der Pestalozzischule erläutert. Parallel zu den Arbeiten werden Messungen durchgeführt, um die Lärm- und Erschütterungsentwicklung aufzuzeichnen und auszuwerten." [1] Technische Angaben zu den Messungen der Bürgerinitiative Riederwald: Gemessen wurde am Freitag, dem 18.10.2013 um 17 Uhr bei trockenem Wetter in der Vatterstraße 48 und an der Schule. Als Messgerät wurde ein DIN-Lautstärkemesser gem. DIN 5045, der im Fast-Modus mit A-Filterung und Maxwerterfassung über jeweils 5 Sekunden den Schall misst verwendet und bewertet. Zur Bestimmung des Beurteilungspegels ist dann gemäß AVV-Baulärm bei Wohngebieten ist ein Abzug von 5 dB(A) zu machen, wenn die tägliche Betriebsdauer der Baumaschine > 2,5 Std beträgt. Für die Schule gilt das jedoch nicht (AVV-Baulärm = Allgem. Verwaltungsvorschrift vom 19.08.1970). An der Schule und am Wohngebäude wurde immer in 0,5 Meter Abstand vor dem Fenster gemessen. Messwerte am Freitag, dem 18.10.2013, 17 Uhr (nur Einsatz der Bagger und Bohrmaschine): Pestalozzischule (mit LSW): Bohrmaschine mit Dieselmotor: 67 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 45 dB(A) Vatterstraße 48: Bagger mit Dieselmotor: 65-5 = 60 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 50 dB(A) Am Erlenbruch 98 nur Straßenverkehr: 55 DB(A) bei ROT (Stillstand) 65 dB(A) bei GRÜN (freie Fahrt) zulässig gem. 16. BImSchV: 59 dB(A) Messwerte am Dienstag dem 22.10.2013 um 16 Uhr (Einsatz der hydraulischen Vibrationsramme): Pestalozzischule (mit LSW): Vibrationsramme: 70 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 45 dB(A) Vatterstraße 48: Vibrationsramme: 93-5 = 88 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 50 dB(A) Die Beurteilungspegel liegen somit jenseits des Zumutbaren! Nach dem Einsatz der Vibrationsramme ist nun der Test mit der Schlagramme geplant. Diese soll die bis zu 24 Meter langen Stahlbohlen in den Boden rammen. Das Schlaggeräusch wird dann um ein Vielfaches lauter als das der Vibrationsramme sein. Der Lärm und die Erschütterungen werden noch in 2 Kilometer Entfernung zu bemerken sein. Der Umstand, dass die Tunnelplaner für die Vatterstraße und den Erlenbruch bisher keinen Lärmschutz planen, lässt uns befürchten, dass man die Schmerzgrenze der Bürger testen will. Die Anwohner werden vergrault und möglicherweise ausquartiert, die städtische Wohnungsgesellschaft ABG mit ihren Wohnungen in der Vatterstraße und Am Erlenbruch muss mit Mietminderungen rechnen, was ein finanzieller Schaden zu Lasten der Bürger Frankfurts bedeutet! Wir fordern geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten: Der Lärmschirm muss vor alle Häuser. Er darf keine Öffnungen haben und muss aus einer massiven, mobilen Wandkonstruktion mit schallabsorbierender Vorsatzschale hergestellt werden. Die Bürgerinnen und Bürger des Riederwaldes erwarten ernst genommen zu werden! Wenn Lärmschutz angekündigt wird, muss uns dieser auch etwas bringen! Dies gilt auch für die Bauphase, die mit sieben Jahren den Riederwälderinnen und Riederwäldern auch bei den besten Schutzmaßnahmen an unsere Grenzen bringen wird - solche schlechten Feldversuche bringen uns rein gar nichts! Aber auch für die Zeit nach der Tunneleröffnung liegt vieles im Argen: Es werden den Bürgerinnen und Bürgern Lärmschutzwände und Flüsterasphalt als "Hightech" verkauft. Es muss endlich Schluss sein mit den verbalen Klimmzügen bei der Vermarktung des Minimalen und das Land Hessen muss den Probleme bei der Lärm- und Schadstoffbelastung für den Riederwald, die es im Übrigen selbst wahrnimmt, mit weit sinnvolleren Konzepten begegnen! Schluss mit dem Anwohnerschutz aus dem "1-Euro-Shop"!!! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2579 2013 Die Vorlage OF 217/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2013, OF 182/11 Betreff: Einschätzung zur Immissionssituation um das zukünftige Westportal des Riederwaldtunnels - aktuell, in der Bauphase und nach Eröffnung des Tunnels Bereits jetzt kommt im Bereich der Straße Am Erlenbruch, laut repräsentativen Messungen von Hessen Mobil aus den Jahren 2009/2010 zu Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid und Feinstaub. In der langjährigen Bauphase wird es zu einem weiteren Anstieg bei diesen Werten kommen. Auch nach der Tunnelöffnung wird die Schadstoffsituation durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als kritisch eingeschätzt. Die Lärmbelastung wird ebenfalls höher ausfallen als ursprünglich berechnet. Zu den Lärmbelastungen während der Bauzeit wurden auch noch keine Aussagen getroffen. Aus diesem Grund fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie schätzt die Stadt Frankfurt die aktuelle und zukünftige Schadstoffkonzentration in dem o.g. Bereich ein? 2. Wie sind sehen die aktuell möglichen gesundheitlichen Folgen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnanlage und der anderen Gebäude Am Erlenbruch, wie auch für die Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher an der Pestalozzischule sowie dien den Besucherinnen und Besuchern auf den zahlreichen, angrenzenden Sportstätten aus und wie sind diese einzuschätzen? (In Hinblick auf die aktuelle Belastungssituation sollten dabei insbesondere die von Hessen Mobil im Rahmen der Vorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel repräsentativ im Sommer und Winter der Jahre 2009 und 2010 gemessenen Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid und Feinstaub berücksichtigt werden (dazu auch Schreiben von Herrn Staatsminister Rentsch an die Bürgerinitiative Riederwald von Ende März 2013 "[. .] derzeit eine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid im Bereich der Straße Am Erlenbruch nicht ausgeschlossen ist, [. .]. Dies gilt auch für Feinstaub."). Falls erforderlich sollten umgehend weitere Messungen vorgenommen werden (siehe auch OF 174) und bei Bedarf sofortige Maßnahmen zur Senkung der Schadstoffbelastung für die Riederwälder ergriffen werden.) 3. Welche zusätzlichen Belastungen in Hinblick auf die Schadstoffe und den Lärm werden die mind. 7 Jahre andauernden Baumaßnahmen für das Autobahndreieck Am Erlenbruch und den Riederwaldtunnel mit sich bringen? 4. Mit welcher aggregierten Schadstoff- und Lärmbelästigung müssen die in Punkt 2 genannten Bevölkerungsgruppen in der Bauphase rechnen (bitte auch um den Ausweis der Spitzenwerte und der durchschnittlichen Belastungen) und wie ist diese für die Gesundheit der Betroffenen einzuschätzen? 5. Welche Effekte werden die bereits durch den OBR 11 geforderten Schutzmaßnahmen für die Bauphase (OF 174, OF 178) zeigen? Sind evtl. noch weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in diesem langen Zeitraum zu ergreifen? 6. Wie schätzt die Stadt Frankfurt die Schadstoffsituation nach Tunnelöffnung ein? 7. Wie ist die Aussage: "Doch selbst bei nachweislicher Überschreitung von Immissionsgrenzwerten, wird es schwierig werden, hier Abhilfe zu schaffen", vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Brief an Umweltdezernat der Stadt Ffm, 22.11.12) zu verstehen? 8. Welches Gesundheitsrisiko wird hier zu Lasten der Riederwälder Bevölkerung eingegangen, insbesondere welches Ausmaß können die Grenzwertüberschreitungen erreichen (bitte auch um die Ergebnisse im kritischsten Szenario)? 9. Wie lange werden die genannten Bevölkerungsgruppen nach Tunneleröffnung einer evtl. erhöhten Schadstoffbelastung ausgesetzt sein und wie sehen dann die möglichen Schutzkonzepte aus? Bitte beziffern Sie den Zeitraum bis zur Schaffung möglicher Abhilfemaßnahmen (insbesondere mit Benennung der Zeiträume für die notwendigen Schritte: a) Beantragung der Immissionsmessstation und Genehmigung durch das Land, b) Errichtung der Immissionsmessstation, c) Anzahl der Jahre der Messung, bis Schadstoffüberschreitungen "ausreichend" dokumentiert werden können, d) Planung von erweiterten Schutzmaßnahmen, e) Realisierung erweiterter Schutzmaßnahmen). 10. Ergibt sich vor diesem kritischen Hintergrund bereits jetzt im Rahmen der aktuell laufenden Planungen der Schutzmaßnahmen akuter Handlungsbedarf in Hinblick auf eine sofortige Berücksichtigung von erweiterten Schutzmaßnahmen beim Autobahnbau rund um den Riederwald? 11. Bereits nach den Planungen von Hessen Mobil von 2011 werden nach Autobahneröffnung knapp 400 Wohnungen im Riederwald nicht aktiv vor Lärm geschützt, d.h. beim Öffnen der Fenster und im Freien sind die Bewohner Verkehrslärm ausgesetzt. Die der Stadt Frankfurt vorliegenden Studien von RegioConsult aus den Jahren 2011 und 2012 gehen von weit höheren Grenzwertüberschreitungen beim Lärm insbesondere rund um das Westportal des Riederwaldtunnels aus. Wie stark sind die Riederwälder Wohnungen, die Seniorenwohnanlage Riederwald, die Pestalozzischule und die Sportgelände (Eintracht und FSV) sowie der Wald Riederwald tatsächlich betroffen? Wie werden die Kritikpunkte dieser Studien in Neuberechnungen zum Beispiel im Rahmen der Verkehrsprognose 2025 berücksichtigt? Die Stadt Frankfurt solle vor diesen Hintergrund darauf hinwirken, dass der aktive Lärmschutz deutlich ausgeweitet wird und die Pestalozzischule auf alle Fälle vollständig aktiv geschützt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 758 2013 Die Vorlage OF 182/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt geändert wird "Einschätzung zur Immissionssituation an den zukünftigen Portalen des Riederwaldtunnels - aktuell, in der Bauphase und nach der Eröffnung des Tunnels". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2013, OF 181/11 Betreff: Erstellung und Veröffentlichung des Nutzungskonzeptes für die Straße Am Erlenbruch für die Zeit nach Inbetriebnahme des Riederwaldtunnels und Berücksichtigung der verschiedenen Szenarien beim Schadstoff- und Lärmschutz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der zentralen Bedeutung für die Schadstoff- und Lärmbelastung des Riederwalds ausgehend von den Autobahnen A66/A661 und der Straße Am Erlenbruch ihr Nutzungskonzept für die Straße Am Erlenbruch noch vor Baubeginn des Autobahndreiecks und des Riederwaldtunnels vorzulegen. Dabei sollten auch eventuell später noch mögliche Änderungen an den Nutzungskonzepten, die zu mehr Verkehr führen können, bereits jetzt benannt und berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sollten die nun zur Planung anstehenden Schutzmaßnahmen in Hinblick auf Schadstoffe und Lärm auch die Szenarien einer Verkehrsreduzierung um nur ein Drittel, bzw. ein Viertel abdecken. Ferner sollte die bisher von Hessen Mobil getroffenen Annahmen (wie u.a. innerstädtische Verkehrsrückverlagerung von anderen Straßen auf den Erlenbruch, Zubringerfunktion des Erlenbruchs für Verkehr von der Autobahn in die Innenstadt), die zusammen mit den Verkehrsmessungen zu einer Reduzierung des Verkehrs um die Hälfte in der bisherigen Prognose führen, auf Plausibilität und Belastbarkeit überprüft und offengelegt werden. Begründung: Herr Staatsminister Rentsch schreibt an die BI Riederwald am 10.Mai 2013: "Die bisherigen Verkehrsuntersuchungen zeigen auf, dass durch die Bündelung von Durchgangsverkehren auf dem neuen Teilabschnitt der A66 Tunnel Riederwald eine Verkehrsentlastung um ca. 50 % auf den bisher betroffenen Straßen in diesem Bereich erreicht werden kann. Dadurch verringern sich in diesem Bereich auch die Immissionen aus Lärm und Abgasen. Konkrete Angaben zur Entlastungswirkung können jedoch erst getroffen werden, wenn ein entsprechendes Konzept der Stadt Frankfurt am Main zur Nutzung der in ihrer Baulast liegenden betroffenen Straßen, insbesondere der Straße Am Erlenbruch (Kreisstraße 870) vorliegt." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2271 2013 Die Vorlage OF 181/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 4 CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP; bei Enthaltung 1 CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2013, OF 178/11 Betreff: Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße "Am Erlenbruch" für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dringend bei der Hessischen Landesregierung auf folgende Punkte Einfluss zu nehmen: - Die Bürgerinnen und Bürger, die in der Straße "Am Erlenbruch" und in deren Nähe wohnen sowie arbeiten, in der Pestalozzischule unterrichten, lernen und im Kindergarten betreut werden, müssen während der von Hessen Mobil geplanten Proberammarbeiten ausreichend gegen die gesundheitsschädlichen und störenden Einwirkungen von den Baumaschinen geschützt werden. - Da die Gebäude dort keinen passiven Schallschutz haben und die Rammen extrem laut sind, ist während der Proberammarbeiten von Hessen Mobil ein wirksamer, aktiver Schallschutz an den Schlagrammen und Vibrationsrammen, in Gestalt von schallabsorbierenden Lärmschutzwänden, vorzusehen. Die Kompressoren und Dieselmotoren sind mit Schallschutzkapseln zu versehen. - Die Arbeiten sind auf die Werktage und die Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu beschränken. - Im Einwirkungsbereich der Pestalozzischule ist darauf zu dringen, dass die Rammarbeiten dort nur in den Schulferien durchgeführt werden dürfen, da sonst kein ungestörter Unterricht möglich ist. - Die Proberammarbeiten dienen vorab der Überprüfung der technischen Machbarkeit. Gleichzeitig sind sie als Probebetrieb und Testfall für den geplanten Bau des Riederwaldtunnels zu sehen. Die Rammarbeiten sind deshalb von Hessen Mobil mit Schalldruckpegelmessungen an den nächstgelegenen Gebäuden zu begleiten, zu dokumentieren, auszuwerten und zu veröffentlichen. - Neben den Lärmemissionen sind von Hessen Mobil die Emissionen von Staub, Ruß und Stickstoffoxiden, die von den Baumaschinen und Arbeiten ausgehen, auf ein Minimum, entsprechend dem Stand der Technik und der geltenden Vorschriften, Verordnungen und Standards, zu beschränken. Auch Baufahrzeuge gelten hier als Baumaschinen. - Die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards sind von den zuständigen städtischen Behörden vor Ort zu überwachen. - Neben Lärm- und Schadstoffemissionen verursachen Rammarbeiten auch Erschütterungen und Schwingungen im Erdreich. Insbesondere der Einsatz von Vibrationsrammen kann zu Schäden an benachbarten Gebäuden führen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sollen deshalb von Hessen Mobil über die möglichen Folgen informiert werden. Des Weiteren soll Hessen Mobil veranlassen, dass vor Arbeitsbeginn beweissichernde Maßnahmen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern durchgeführt werden. Begründung: Hessen Mobil hat angekündigt, ab Juni 2013 mit Proberammarbeiten für den Bau des Riederwaldtunnels, im Bereich der Straße "Am Erlenbruch", zu beginnen (auf den freigeräumten Flächen). Diese sollen an den folgenden Stellen durchgeführt werden (Angaben mit der Kilometrierung der A 66): - km 1+825 m, entspricht der Lage an der Haenischstraße (Pestalozzischule) - km 2+150 m, entspricht der Lage am Wendehammer der Vatterstraße (Tunnelmitte) - km 2+620 m, entspricht der Lage östlich der Einmündung der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße Es sollen verschiedene Verfahren zum Setzen der Spundwände zum Einsatz kommen: Neben Vorbohrungen sind Vibrationsrammen (für den lockeren Boden) und Schlagrammen (für den festen Boden) vorgesehen. Da der feste Boden (Sandstein) zum Teil erst in großer Tiefe ansteht, müssen die Stahlbohlen bis 25 Meter lang sein. Von den eingesetzten Maschinen sind die Schlagrammen die lärmintensivsten Geräte. Deren räumlicher Lärmwirkpegel beträgt bei freier Schallausbreitung noch etwa 50 dB(A) in 500 Metern Entfernung und 35 dB(A) in 1.600 Metern Entfernung. Vibrationsrammen sind etwas leiser. Deren Pegel beträgt etwa 50 dB(A) in 200 Metern Entfernung. Für die Schlagrammen ist bei der Bewertung des Lärms zudem ein Zuschlag für die hohe Impulshaltigkeit der Geräuschemissionen angezeigt. Da die Schlagrammen und die einzurammenden Stahlbohlen nicht schallgekapselt ausführbar sind, können nur schallabsorbierende Lärmschutzwände vorgesehen werden. Diese sollen die Rammen möglichst vollständig umschließen und in Richtung der umliegenden Gebäude wirksam sein. Durch den Einsatz von Dieselmotoren, für die Baumaschinen und Fahrzeuge, ist mit zusätzlichen Staub- und Abgasemissionen zu rechnen. Es ist deshalb von Hessen Mobil zu fordern, dass nur Geräte nach dem neuesten Stand der Technik, der Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards zum Einsatz kommen und dass Staubaufwirbelungen von der Baustelle durch regelmäßiges Beregnen minimiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2168 2013 Die Vorlage OF 178/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2013, OF 303/4 Betreff: Lärmaktionsplan Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat zu bitten: in die Stellungnahme zur Fortführung des Lärmaktionsplanes gegenüber dem Regierungspräsidium folgende Anmerkungen mit aufzunehmen: i) der grobe Sachstand in Bezug auf die Autobahnen A 661 und A 66 ist im Lärmaktionsplan enthalten und bedarf einer ergänzenden Darstellung: Die Potentialstudie für den Bereich Seckbacher Landstraße und der Straße Am Erlenbruch umrissen im Antrag vom 22.09.2011, NR 103, arbeitet heraus, dass eine Einhausung möglich ist. Empfohlen wird, einen Antrag auf zusätzlichen Lärmschutz gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG für die Hallgartenschule zu stellen. Die Hallgartenschule ist wesentlich näher an der A 661 gelegen und damit höheren Pegeln als die Anwohner*innen ausgesetzt. Die Anwohner*innen hatten mit diesem Antrag bereits gute Erfolge erzielt und es wäre gut die Stadt Frankfurt mit im Boot zu haben. Die Stadt Frankfurt darf mit den Kosten für die Einhausung nicht allein gelassen werden und es ist möglich den Bund als Baulastträger in die Pflicht zu nehmen. Die Begründung in der Stellungnahme ST 1579 vom 28.09.2012 ist nicht ausreichend dargelegt und Bedarf einer genaueren Betrachtung z.B. mit einem Rechtsgutachten. ii) der auf die Anwohner*innen einwirkende Lärm der B 3, B 8 und B 40 im Ortsbezirk 4 ist mit schrittweise'höher werdenden gesundheitlichen Beinträchtigungen verbunden. Insbesondere in der Höhenstr. und auf Höhe der Wittelsbacherallee 104 stadtauswärts. Angeregt wird, die höchst zulässige Geschwindigkeit generell auf 30 km/h zu reduzieren. In Wechseischicht Arbeitende, Kinder und betagte Menschen schlafen häufig auch tags, was eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigt um akzeptable Lärmgrenzen einzuhalten. iii) die Anwohnerinnen des Bushaiteplatzes an der Saalburgstr. sind mit der Aufnahme der pausierenden und rangierenden Busse stark belastet. Der Ortsbeirat regt an, die an der Haltestelle "Bornheim Mitte" endenden Fahrzeuge mit Bussen zu bestücken, die geräuschärmere Antriebe, z.B. Elektromotoren, eingebaut haben. Redaktionsschluss für die Aufnahme von Ergänzungen ist der 22. Mai 2013 deshalb bittet der Antragsteller darum den Antrag als dringlich einzustufen und ihn auf die Tagesordnung für den 14. Mai 2013 zu nehmen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 4 am 18.06.2013, TO I, TOP 15 Die GRÜNE-Fraktion beantragt eine punktuelle Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2293 2013 Die Vorlage OF 303/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Punkte ii) und iii) gestrichen werden. Abstimmung: zu i) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und FDP (=Ablehnung) zu ii) GRÜNE, CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE. (=Annahme) zu iii) GRÜNE, CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE. (=Annahme)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2013, OF 175/11 Betreff: Ist versetztes Parken in der Gelastraße möglich? Vorgang: ST 1250/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob zwecks Verkehrsberuhigung in der Gelastraße versetztes Parken eingerichtet werden kann? Hierbei ist die beabsichtigte Einführung des Radfahrens gegen die Einbahnstraße zu berücksichtigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1250 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 713 2013 Die Vorlage OF 175/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 5 CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP; bei Enthaltung 1 CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2013, OF 166/11 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durch zu führen: Seckbacher Landstraße / Heinz-Herbert-Karry-Straße / Wilhelmshöher Straße Vilbeler Landstraße / Wilhelmshöher Straße Berger Weg / Nussgartenstraße Gwinnerstraße / Gelastraße Flinschstraße / Gelastraße / Im Trieb Begründung: Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kfz. zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für LKW- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 18.03.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2086 2013 Die Vorlage OF 166/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Kraftfahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht" durch die Worte "Lastkraftwagen und Busse" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.09.2012, OA 259 entstanden aus Vorlage: OF 141/11 vom 07.09.2012 Betreff: Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 22.02.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die im Rahmen der bauvorbereiteten Maßnahmen Riederwaldtunnel geräumten Gärten im Erlenbruch (KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch) und Teufelsbruch (KGV Enkheimer Wald) bis zum endgültigen Baubeginn des Riederwaldtunnels ortsansässigen Vereinen, Schulen oder gemeinnützigen Gruppen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Begründung: Durch eine sinnvolle Nutzung der Gartenfläche (circa 19.200 Quadratmeter) würde eine Zweckentfremdung (Müllentsorgung/Schlafplätze) durch Dritte erschwert beziehungsweise verhindert werden. Durch diese Maßnahme könnte die Stadt Frankfurt am Main Gelder einsparen und im Gegenzug würden die Grünflächen nicht brachliegen und verwildern, sondern von Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.03.2013, B 131 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.11.2012, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 259 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 64 Beschluss: Der Vorlage OA 259 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 112 Beschluss: Der Vorlage OA 259 wird zugestimmt. 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 259 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2418, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 67 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.09.2012, OA 258 entstanden aus Vorlage: OF 140/11 vom 27.08.2012 Betreff: Einführung eines SMS und E-Mail unterstützenden Systems für Katastrophenwarnungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung eines SMS und E-Mail unterstützenden Systems für Katastrophenwarnungen einzuführen. Dieses System muss funkzellengebunden sein und ebenfalls für einen Postleitzahlenbereich Warnungen versenden können. Begründung: Früher wurden die Menschen in den Stadtteilen durch Sirenen gewarnt. Die Sirenen sind aus Kostengründen weitestgehend abgebaut worden. Im letzten Jahr kam es zu zwei gefährlichen Ereignissen im Ortsbezirk, bei denen Menschen vor katastrophenartigen Schäden bewahrt werden mussten. Beim ersten Ereignis ist eine Giftwolke vom Gelände der Chemiefabrik AllessaChemie GmbH in Richtung Stadtteil Fechenheim gezogen. Bei diesem Unfall war es nicht möglich, alle Menschen zu informieren. Die gesamten Schülerinnen und Schüler einer Schule im Stadtteil Fechenheim haben sich im gefährdeten Bereich im Freien aufgehalten, da sie über die Gefährdung nicht informiert waren. Schule, Schülerinnen und Schüler haben erst am nächsten Tag von der Gefährdung gehört. Beim zweiten Ereignis am 13. August 2012 entstand eine Gefahr durch einen Unfall im Riederwald, Straße Am Erlenbruch in Höhe Schäfflestraße, bei dem eine schwefelsäurehaltige Gaswolke zur Hauptverkehrszeit mitten im Wohngebiet auswich. Mit vier Wasserwerfern der Feuerwehr musste die Gaswolke reduziert werden. Die umliegenden Bewohnerinnen und Bewohner wurden zum Teil evakuiert oder aufgefordert, Türen und Fenster zu schließen sowie dem Bereich fernzubleiben. Es wurden jedoch keine Lautsprecherdurchsagen wahrgenommen. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer sind weiterhin durch die Straße Am Erlenbruch an den Polizisten vorbeigefahren. Lediglich der Autoverkehr wurde aufgehalten. Die Erwachsenen und Kinder auf dem direkt angrenzenden Gelände der Eintracht Frankfurt, mit Fußball- und Tennisplätzen, waren nicht informiert worden und trainierten weiter. Bei beiden Ereignissen ist glücklicherweise niemand verletzt worden oder gestorben. In einer Nachbetrachtung der Ereignisse ist aber klar ersichtlich, dass eine bessere und schnellere Information der Bürgerinnen und Bürger dringend erforderlich ist. Der Riederwald und Fechenheim sind durch deren Nähe zu den Industrieanlagen und Chemiewerken einer besonderen Gefährdung ausgesetzt. Diesem muss durch ein zeitgemäßes Warnsystem Rechnung getragen werden. Ein Warnsystem für einen Postleitzahlenbereich und eine zusätzliche funkzellengebundene Information aller mobilen Endgeräte in diesem Bereich würde zu einer wesentlichen Steigerung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger führen. In der Meldung sollten mindestens Verhaltensregeln, der gefährdete Bereich, eine Quelle für weitere Informationen und die Ankündigung einer weiteren Mitteilung bei Beendigung des Zustandes mitgeteilt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.02.2013, B 89 Antrag vom 30.04.2024, OF 626/11 Auskunftsersuchen vom 27.05.2024, V 948 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 12.11.2012, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 258 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) FDP und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage OA 258 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 111 Beschluss: Der Vorlage OA 258 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2417, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 37 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2012, OF 141/11 Betreff: Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald Der Ortsbeirat möge beschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die entsprechenden Ämter anzuweisen. Folgende Möglichkeit zu prüfen: . Die schon im Rahmen der Bauvorbereiteten Maßnahmen Rieder- waldtunnel geräumten Gärten im Erlenbruch (KGV Riederwald -Anlage Am Erlenbruch) und Teufelsbruch (KGV Enkheimer Wald ) bis zum endgültigem Baubeginn des Riederwaldtunnels ortsansässigen Vereinen, Schulen oder Gruppen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Begründung: . Durch eine sinnvolle Nutzung der Gartenfläche ( circa 19.200 Quadratmeter ) würde eine Zweckentfremdung (Müllentsorgung/Schlafplätze) durch Dritte erschwert bzw. verhindert werden. Durch diese Maßnahme könnte die Stadt Frankfurt Gelder einsparen und im Gegenzug würden die Grünflächen nicht brachliegen und verwildern, sondern von Bürger genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 24.09.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 259 2012 Die Vorlage OF 141/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor das Wort "Gruppen" das Wort "gemeinnützig" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2012, OF 121/11 Betreff: Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach) Vorgang: ST 1174/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Wie viel Grundstücksflächen wurden bisher für den Gehwegausbau erworben? 2. Wie viel Grundstücksflächen müssen noch erworben werden? 3. Wann wird der Erwerb der noch fehlenden Grundstücksflächen voraussichtlich abgeschlossen sein? Begründung: Die Einrichtung eines Gehwegs in diesem Straßenabschnitt ist unbedingt erforderlich. Es ist hinlänglich bekannt, dass durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, besonders durch Busse und Lkw, die Fußgänger gefährdet sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1174 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 380 2012 Die Vorlage OF 121/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2012, OF 119/11 Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Gelastraße (Seckbach) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im westlichen Abschnitt der Gelastraße, zwischen Flinsch- und Gwinnerstraße, das Radfahren gegen die Einbahnstraße ein zu richten. Begründung: Bereits heute wird durch Radfahrer in der westlichen Gelastraße - allerdings verbotswidrig - gegen die Einbahnstraße gefahren. Dadurch sind weder die gefährlichen Situationen angestiegen, noch wurden vermehrt Unfälle mit Radfahrern bekannt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1179 2012 Die Vorlage OF 119/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2011, OF 57/11 Betreff: Ende der Zeuläckerstraße (Seckbach) als Sackgasse einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Ende der Zeuläckerstraße, vor Einmündung der Gustav-Behringer-Straße, einen schließbaren Pfosten zu installieren. Die bisherige Einbahnstraßenregelung soll somit durch die Einrichtung einer Sackgasse ersetzt werden. Die erforderliche Sackgassen-Beschilderung ist entsprechend vorzunehmen. Begründung: Seit längerer Zeit ist zu beobachten, dass vermehrt Autofahrer verkehrswidrig gegen die Einbahnstraße in die Zeuläckerstraße einfahren. Offenbar handelt es sich hierbei um Schleichverkehr, der von der Straße Am Erlenbruch über die Gustav-Behringer-Straße in die Zeuläckerstraße einfährt. Damit sollen vermutlich der Verkehrsstau und die Lichtsignalanlagen auf der Straße Am Erlenbruch umgangen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 24.10.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 443 2011 Die Vorlage OF 57/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 1 CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP; bei Enthaltung 4 CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2011, OA 1267 entstanden aus Vorlage: OF 504/11 vom 18.12.2010 Betreff: Einhausung der A 661/A 66 bis einschließlich Riederwaldtunnel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Fachhochschule am Nibelungenplatz in Verbindung zu setzen, um im Jahr 2011 im Rahmen eines Wettbewerbs der Studierenden des Fachbereiches Architektur Modelle für die Einhausung der A 661/A 66 zwischen der Seckbacher Landstraße, dem Dreieck Am Erlenbruch und dem Anschluss an den Riederwaldtunnel zu entwickeln. Die drei besten Arbeiten sollen mit einem Preis ausgezeichnet werden. Begründung: Das Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt am Main hat das Büro AS&P-Albert Speer & Partner beauftragt, zu untersuchen, welche Auswirkungen eine Einhausung der A 661 aus städtebaulicher Sicht auf die angrenzenden Stadtteile an der Autobahn hat. In der Studie, die inzwischen vorliegt, wird die Einhausung ausdrücklich empfohlen. Die Aussagen beziehen sich allerdings nur auf das Gebiet zwischen der Friedberger Landstraße und der Seckbacher Landstraße. Da die Lärm- und Abgasbelastung für die Bewohner des daran anschließenden Abschnittes der A 661/A 66 am Bornheimer Hang, in Seckbach und im Riederwald nicht weniger hoch sein wird, soll auch dieses Stück der Autobahn eingehaust werden. Dafür muss man unkonventionelle Wege gehen. Deshalb kann die Fachhochschule der geeignete Partner für diesen Wettbewerb sein. Studentinnen und Studenten sind in ihrer Kreativität unverbraucht und Neuem gegenüber aufgeschlossen. Ein weiterer Vorteil für die Studierenden an der FH besteht darin, dass sich das Objekt des Wettbewerbs in der näheren Umgebung der Fachhochschule befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2011, B 232 Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 97 Bericht des Magistrats vom 02.07.2012, B 306 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 26.01.2011 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP 62 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1267 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) 49. Sitzung des OBR 4 am 15.02.2011, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OA 1267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 48. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.02.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1267 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 9471, 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.02.2011 Aktenzeichen: 61 12
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2010, OA 1141 entstanden aus Vorlage: OF 449/11 vom 11.05.2010 Betreff: Verkehrsberuhigung nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mit dem Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen dahin gehend zu verhandeln, dass nach Beendigung der Baumaßnahmen und Fertigstellung des Riederwaldtunnels die Straße Am Erlenbruch und die Wilhelmshöher Straße nur als Erschließungsstraßen für die Stadtteile Riederwald beziehungsweise Seckbach freigegeben werden. Des Weiteren ist durch bauliche Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Straße Am Erlenbruch nicht mehr als Durchgangsstraße für Lkw und als Parkraum für auswärtige Autofahrerinnen und Autofahrer genutzt werden kann. Es ist zu prüfen, ob weitere Stellflächen für Pkws, gegebenenfalls durch Erweiterung des Park-and-ride-Angebots im Parkhaus am Hessen-Center oder durch andere Parkflächen, nach Beendigung der Baumaßnahmen für den Riederwaldtunnel ausgewiesen werden können. Begründung: Ziel der gesamten Baumaßnahme sollte unter anderem sein, dass möglichst viel Individualverkehr bereits an der Stadtgrenze aufgefangen und zum Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr angehalten wird. Auch sollte mit der Neugestaltung der Straße Am Erlenbruch und der erweiterten Grünfläche nicht der Parkdruck auf die Siedlung erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1425 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.06.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.08.2010, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1141 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8507, 43. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.08.2010 Aktenzeichen: 79 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.10.2009, OA 1004 entstanden aus Vorlage: OF 376/11 vom 17.10.2009 Betreff: Ausweisung einer Baufläche zwecks Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Frankfurt-Seckbach; Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen/Entwurf 2009 des Regionalen Flächennutzungsplanes Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich für die Ausweisung einer Baufläche im Regionalen Flächennutzungsplan im Bereich Frankfurt-Seckbach - angrenzend an die Sportanlage Seckbach-Süd - einzusetzen. Der Bereich sollte zwischen Gelastraße, dem Weg "In den Teichen" und dem Riedgraben liegen. Die Fläche sollte groß genug sein, um die Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums sicherzustellen. Begründung: Der Turnverein Seckbach 1875 e. V. verfügt über eine Turnhalle in der Ortsmitte (Am Schießrain 2). Die kleine, veraltete Turnhalle kann nur für einen geringen Teil der sportlichen und geselligen Aktivitäten des Vereins genutzt werden. Für viele sportliche Übungen und Wettkämpfe muss auf Sporthallen im Frankfurter Nordosten ausgewichen werden. Da die Vereinsturnhalle Am Schießrain in der Mitte der Wohnbebauung liegt, kommt es wegen ruhestörenden Lärms immer wieder zu Strafanzeigen durch die Nachbarschaft. Durch die unmittelbare Nähe zur Sportanlage und der Zentgrafenschule wäre die wechselweise Nutzung von Halle und Sportplatz sowie die Nutzung durch die Schule optimal gegeben. Weiterhin würde der bisherige Standort für eine stadtplanerische Weiterentwicklung der Ortsmitte und somit zur Erhöhung ihrer Attraktivität sowie zur Stabilisierung des Einzelhandels beziehungsweise der Nahversorgung frei werden. Lageplan; schraffierte Fläche stellt den Bereich zum Bau einer Sporthalle mit Vereinszentrum dar. Anlage 1 (ca. 53 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2010, ST 214 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.10.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Vorlage M 201 wird im Rahmen der Vorlage NR 1605 zugestimmt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 2. Der Vorlage NR 1605 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 3. Die Vorlage OA 1000 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 4. Die Vorlage OA 1001 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 5. Die Vorlage OA 1004 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 6. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1011 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 1011 wird im vereinfachten Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 1517 erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 7. Die Vorlage OA 1015 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlagen OA 1000, OA 1001, OA 1004 und OA 1015), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP und Freie Wähler (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. NR 1605, Ziffer 3., Nr. 509 "Osthafen": CDU, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Rest der Vorlage: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 6. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung), FDP (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6956, 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.11.2009 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.08.2008, OA 716 entstanden aus Vorlage: OF 239/11 vom 03.06.2008 Betreff: A 66 - Erhalt bzw. Neugestaltung des Grünzuges am Erlenbruch Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der technischen Ausführungsplanung des Riederwaldtunnels darauf hinzuwirken, dass der lineare Gehölzbestand nördlich des geplanten Tunnels, entlang des Zaunes der Kleingartenanlage zwischen Haenischstraße und Flinschstraße, sowie im weiteren Verlauf die Kastanienreihe bis zu den ehemaligen Hafenbahngleisen durch das Verschieben der Tunnelgradienten um wenige Meter nach Süden erhalten bleibt. Während des Baus sind entsprechende Baumschutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 und Bewässerungen vorzusehen, um den Gehölzbestand zu erhalten. 2. dafür zu sorgen, dass nach dem Autobahnbau auf und neben der Tunneldecke, unter Einbeziehung des unter Ziffer 1. genannten Gehölzbestandes, ein Grünzug im heutigen Verlauf wiederhergestellt wird, der mindestens die Breite des heutigen Grünzuges hat. Begründung: Der Landschaftspflegerische Begleitplan zur Planfeststellung sieht vor, von den heute vorhandenen vier Baum- und Gehölzreihen, zwischen Riederwald-Siedlung und Vatterstraße-Bebauung, drei ersatzlos zu beseitigen. Nur noch die Baumreihe vor der Häuserzeile am Erlenbruch (1. Reihe) soll verbleiben. Neben den Kastanien, zwischen Straße und U-Bahn (2. Reihe) und den Bäumen am Rad- und Fußweg nördlich der U-Bahn (3. Reihe), soll vor allem der dichte Baum- und Heckenbestand, der sich entlang des Zauns der Kleingartenanlage zur Bebauung Vatterstraße befindet (4. Reihe), gerodet werden. Nach dem Bau der Autobahn sollen die Gehölzstrukturen (Reihen 2, 3 und 4) nicht wiederhergestellt werden. Vor allem die dichte Gehölzreihe vor der Bebauung Vatterstraße hat heraus- ragende Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild der Riederwald-Siedlung sowie als ökologische Leitlinie. Die Gehölzreihe gibt dem Grünzug seine Gestalt und Wertigkeit, sie verdeckt den freien Blick auf die Häuser an der Vatterstraße (bzw. schützt diese vor Emissionen der Straße "Am Erlenbruch"), sie hat wichtige staubfilternde und klimatische Wirkungen und stellt eine einzigartige Biotopvernetzungsstruktur zwischen Riederwald/Ostpark und den Waldgebieten im Frankfurter Osten dar, die für Fledermäuse und Vögel unverzichtbar ist. Diese Gehölzstruktur, einschließlich der Kastanienreihe östlich der Flinschstraße, können erhalten werden, wenn der Tunnel nur wenige Meter nach Süden verschoben wird. Da die technische Ausführungsplanung für den Bau des Tunnels erst jetzt erstellt wird, kann die Forderung auch nach der Planfeststellung berücksichtigt werden. Für die Verschiebung einer Trasse um wenige Meter bedarf es keiner Änderung der Planfeststellung, weil kein anderer Grundstücks- eigentümer betroffen wird und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die weitere Gestaltung auf der Oberfläche des Tunnels obliegt der Stadt Frankfurt allein. Die Planfeststellung lässt hier alle Möglichkeiten offen und ist nicht abschließend. Daher muss der Magistrat frühzeitig darauf hinwirken, den heute vorhandenen Grünzug zwischen U-Bahn und Zaun, unter Einbeziehung der oben genannten Gehölzreihe, in seiner heutigen Breite wiederherzustellen. Der Gestaltungsplan in der Planfeststellung sieht lediglich einen schmalen Kiesweg entlang des Zaunes vor - dort, wo heute die Gehölzreihe steht. Anschließend folgen südlich die U-Bahn und die Straße "Am Erlenbruch". Wiesen und Baumpflanzungen sind nicht mehr geplant. Der Erlenbruch-Grünzug würde vollständig entfallen. Im Hinblick auf die herausragende Bedeutung des Grünzuges als Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes "Grünzüge und Grüngürtel", als wichtiger Rad- und Fußweg zwischen Bornheim/Innenstadt und den östlichen Naherholungs- gebieten und als Erholungsraum für die Riederwälder, muss der Grünzug mindestens in seiner heutigen Dimension wiederhergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2008, ST 1689 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 27.08.2008 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.09.2008, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2008, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme); FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4572, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.09.2008 Aktenzeichen: 61 12
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: - Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, insbesondere der Kreativwirtschaft - Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung - Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gebiet zu veranlassen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb der Wohngebiete Vatterstraße und Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Das Gebiet grenzt im Süden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Die Gebäude sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes für MK beinhalten. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östliche Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der Stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem noch Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einer Entsiegelung kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungs- und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet schützen. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 155/11 Betreff: Bäume am Erlenbruch erhalten Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert zu beschließen, dass die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch, zwischen der Schäfflestraße und der Lahmeyerstraße, im kommenden Jahr nicht gefällt werden dürfen. Durch die Verschiebung der Rodung des Fechenheimer Waldes gibt es keine Notwendigkeit der Fällung der Kastanien im Winter 2022/2023. Die allgemein erfolgte Erlaubnis an die Autobahn GmbH ist zurückzunehmen. Begründung: Die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch gehören zum Stadtteil Riederwald und seiner Identität. Ihre Fällung wird den Stadtteil verändern und sollte unterbleiben, bis es gar nicht mehr anders geht. Durch die Verschiebung der Rodung des Teufelsbruchs kann nun auch die Fällung der Bäume am Erlenbruch verschoben werden. Außerdem sollten in Zeiten des Umdenkens im Verkehrs- und Klimabereichs keine Maßnahmen erfolgen, die dann nicht mehr umkehrbar sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 119 2022 Die Vorlage OF 155/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 41/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße benötigten Grundstücks-flächen, ist? 1. Wieviel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wieviel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wieviel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den vorgenannten Punkten 1. bis 3. zukommen zu lassen. Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 165 2021 Die Vorlage OF 41/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 4/11 Betreff: Schulwegsicherung Haenischstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten vor dem Fußgängerüberweg über die Haenischstraße in Richtung Norden an der Kreuzung mit der Straße "am Erlenbruch" zusätzlich zur Blinkanlage eine auffällige Markierung (Piktogramm) am Boden zum Schutz der Schulkinder anzubringen und / oder weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Begründung: Viele Schulkinder auf dem Schulweg und andere Personen überqueren hier die Fußgängerampel. Der Übergang ist gefährlich, da die Autos beim Abbiegen von der Straße "Am Erlenbruch" unwillkürlich auf eine vermeintlich drohende Gefahr von der Stadtbahn (U4/7) achten und die Fußgänger*innen leicht übersehen. Wer bei Grün die Haenischstraße überquert, ist daher gefährdet. Es wurden dankenswerter Weise bereits Sicherungsmaßnahmen unternommen. Es gibt eine Blinkanlage und Warnschilder "Achtung Kinder". Dennoch sind gefährliche Begegnungen von Fußgänger*innen mit Autos immer wieder zu beobachten. Das Problem ist häufig kommuniziert worden und hinreichend bekannt. Eltern und die Schulleitung der Grundschule "Pestalozzischule" berichten, dass sich viele Eltern nicht trauen, ihre Kinder alleine über diesen Fußgängerüberweg zu schicken. Die Grundschüler werden entweder dauerhaft begleitet oder mit dem Auto gefahren. Dadurch entsteht überflüssiger Verkehr, die Gefährdung nimmt zu. Die Stadt hat auf den geplanten Totalumbau der Kreuzung beim Bau des Riederwaldtunnels hingewiesen. Dieser lässt indes auf sich warten. Die Gefahr für die Schulkinder besteht aber jetzt. Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme kann als gering angesehen werden. Im Zuge einer Sicherungsmaßnahme könnte auch das vorhandene Piktogramm auf der Straße "Am Erlenbruch" aufgefrischt werden. Derzeit fügt es sich wie zur Tarnung unauffällig in die Straßenschäden des Erlenbruchs ein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6 2021 Die Vorlage OF 4/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation "Seck-bach-Atzelberg" als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19; OA 489/19 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die mögliche U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg nicht als Endstation, sondern als Zwischenstation, mit der Weiterführung der Stadtbahnstrecke in Richtung Süden (Riederwald, Enkheim), geplant wird. Weiterhin ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und somit die Option eines Abzweigs, in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße, von der Stadtbahnstrecke über Gwinnerstraße bis Bergen-Ost zu untersuchen. Begründung: Begründung: Die Einbindung einer U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg in die Streckenführung der U4 als Zwischenstation und nicht als Endstation böte die Möglichkeit, dass jede U4 diese Station anfahren könnte und die Option offengehalten würde, ebenfalls jede U4 in den Riederwald und nach Enkheim, bzw. bis nach Bergen zu führen. Weshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen wurde, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Mit Umsetzung dieses Beschlusses würde eine dritte Variante der Streckenführung der U-Bahn untersucht werden können. Es würden so die Möglichkeiten zur Findung der attraktivsten Streckenführung um eine Option erweitert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 673 2021 Anregung OA 674 2021 Anregung OA 675 2021 Anregung OA 676 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2020, OF 735/11 Betreff: Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, 1. An der Straße Im Trieb, Ecke Hochstädter Straße einen Verkehrsspiegel zur Ausfahrt aus Zeuläckerstraße in Richtung Gelastraße anzubringen ( s. Grafik Punkt 1). 2. Das vor "Im Trieb 4a" beginnende Parkverbot in Höhe von "Im Trieb 12" durch Verkehrszeichen 283 mit Zusatzpfeil "Ende" zu beenden. Dieses Schild fehlt. Begründung: Die Ausfahrt aus der Zeuläckerstraße auf die Straße im Trieb ist nicht gefahrlos möglich. In Fahrtrichtung Gelastraße versperren parkende Autos die Sicht, so dass ein "blindes Einfahren" in die Straße im Trieb nötig ist. In Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße versperren ebenfalls parkende Autos die Sicht, so dass unter Inkaufnahme einer Verkehrsugefährdung in die Straße eingefahren werden muss. Quelle: google maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6237 2020 Die Vorlage OF 735/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2020, OF 728/11 Betreff: Das Gebiet rund um den Sausee ist auf illegale Nutzung und illegale Bauten zu kontrollieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gebiet rund um den Sausee - zwischen Flinschstraße, Gustav-Behringer-Straße und Enkheimer Steg - auf illegale Nutzungen und illegale Bauten zu kontrollieren. Eventuell festgestellten Verstößen gegen die Richtlinien im Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 ist konsequent nachzugehen, illegale Nutzung ist zu unterbinden und illegale Bauten sind zurück zu bauen. Begründung: In dem Gebiet rund um den Sausee ist immer wieder zu beobachten, dass u. a. illegale Baulager angelegt und illegale Bauten errichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.02.2020, OF 714/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6231 2020 1. Die Vorlage OF 714/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 728/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 709/11 Betreff: Fußwege beleuchten - Angsträume beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten kurzfristig dafür Sorge zu tragen, dass der derzeit völlig unbeleuchtete "Heinz-Saalig-Weg", der die Straßen "Am Erlenbruch" mit der Lassalle Straße verbindet ausreichend beleuchtet wird. Des Weiteren ist eine zusätzliche Beleuchtung des Fußweges zwischen "Rümelinstraße" und dem "Engelsplatz" erforderlich, der lediglich durch eine einzige (zurzeit flackernde) Laterne beleuchtet wird. Begründung: Gerade im Winterhalbjahr sind vom Schulkind bis zur Seniorin alle gezwungen, in der Dunkelheit, die Fußweg Verbindungen im Stadtteil Riederwald zu nutzen. Für viele Menschen sind unübersichtliche dunkle Wege Angsträume. Hinzu kommt die Unfallgefahr durch Stolpern und Stürze. Um die Unfallgefahr zu minimieren und das Sicherheitsgefühl zu verstärken sollte schnell gehandelt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5793 2020 Die Vorlage OF 709/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 684/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 80 2020 Die Vorlage OF 684/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 693/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2020 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die AnwohnerInnen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", gleichen Straßen in Kriegsgebieten .Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 87 2020 Die Vorlage OF 693/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2019, OF 677/11 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Aufwertung des Spielplatzes im Kleinkinderbereich auf der Fläche Flinschstraße, zwischen der Hausnummer 7 und 11, sowie Installationen für ältere Kinder auf der angrenzenden Fläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat stellt die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 ein, um den Spielplatz im Kleinkinderbereich aufzuwerten. Zudem werden weitere Mittel verwendet, um auf der angrenzenden Fläche zwischen Spielplatz und Bolzplatz für ältere Kinder und Jugendliche entsprechende Angebote zu realisieren, dies können z. B. ein Parcours oder Basketballkörbe sein. Der Ortsbeirat und das Quartiersmanagement sollen in die Planungen einbezogen werden. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Der Spielplatz wird von den Kindern in der Siedlung Vatterstraße genutzt. Die Spielangebote sind jedoch sehr überschaubar, hier ist noch Raum um attraktivere und auch zeitgemäßere Spielmöglichkeiten zu schaffen. Einige Sitzbänke sind morsch und müssen ausgetauscht werden oder könnten in diesem Zuge durch Sitzsteine oder Liegebänke ersetzt werden. Für ältere Kinder fehlt ein Angebot völlig. Die Priorität in diesem Gebiet ist hoch, die Kinderarmut ist hier extrem hoch und die Familien sind in besonderer Weise auf Unterstützung angewiesen. Zudem sind sie besonders stark von den Folgen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel betroffen. Auch fielen Grünflächen innerhalb der Siedlung zugunsten von Neubauten weg. Quelle: OpenStreetMap Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 74 2020 Die Vorlage OF 677/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2019, OF 640/11 Betreff: Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren! Vorgang: OM 4104/19 OBR 11; ST 1391/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach langer und intensiver Diskussion, auch mit den Anwohner*innen, hat der Ortsbeirat 11 am 21.1.2019 gefordert, die Raiffeisenstraße im Riederwald, für die Durchfahrt zu sperren (OM4104). Mit der ST 1391 (vom 29.7.2019) bedauert der Magistrat, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Wir fragen den Magistrat: Zu welchen Beratungsergebnissen ist der Magistrat zwischenzeitlich gekommen und wann wird eine Entscheidung erfolgen? Begründung: Die gefährlichen Situationen durch Falschfahrer haben weiter verschärft. Vor allem im Berufsverkehr fahren Autofahrer entgegen der Einbahnstraße durch die Raiffeisenstraße um den Stau am Erlenbruch zu umgehen. Durch die Vorbereitungsarbeiten "Am Erlenbruch" für den Riederwaldtunnel hat der Schleichverkehr weiter zugenommen. Wenn im Jahre 2020 mit den Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße in Seckbach begonnen wird, wird der Verkehrsdruck im Riederwald weiter zunehmen. Daher besteht zeitnah Handlungsbedarf. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1391 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 02.12.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1506 2019 Die Vorlage OF 640/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2019, OA 489 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 14.10.2019 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236, zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens mit der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Tenor beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236, hierzu u. a. Folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Anregung vom 25.01.2021, OA 673 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 489 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5029, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 629/11 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008 zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens sowie der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Antragstext beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236 hierzu u. a. folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 489 2019 Die Vorlage OF 629/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 609/11 Betreff: Hinweisschild Vorsicht Kinder Ecke Gela/Flinschstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, Ecke Gela / Flinschstrasse eine Verkehrsschild Achtung Kinder (Verkehrszeichen Nr. 136) aufzustellen. Begründung: Um hier Unfälle, gerade zwischen Kindern und Fahrzeugen vorzubeugen, ist es notwendig dass dieses Verkehrsschild als Warnhinweis aufgestellt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5109 2019 Die Vorlage OF 609/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 580/11 Betreff: Errichtung von Fahrradständern an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz für den Zeitraum der U-Bahn-Sperrung in den Sommerferien 2019 zusätzliche (temporäre) Fahrradständer aufzustellen. Begründung: Die wenigen Fahrradständer an den beiden Stationen reichen nicht aus. Gerade ältere AnwohnerInnen fahren mit dem Fahrrad von ihrem Wohnort im hinteren Teil des Riederwalds zur Station, um von dort in die Bahn zu wechseln. Sie sehen sich oft gezwungen, Fahrräder "wild" abzustellen, beispielsweise am Geländer an der Station selbst. Hierbei kommt es zu Beeinträchtigungen des Fußgängerweges. Es bedarf daher einer Abhilfe, um die Kombination aus Fahrrad und ÖPNV attraktiv zu machen. Zusätzlich werden in den Sommerferien 2019 die U-Bahnlinien U7 und U4 nur verkürzt bis zur Schäfflestraße bzw. dem Johanna-Tesch-Platz verkehren. Von dort sollen Busse den Transport Richtung Enkheim übernehmen. Bekanntlich kommt es auf der Straße Am Erlenbruch regelmäßig zu Staus. Es ist zu befürchten, dass die Busse über 30 Minuten bis nach Enkheim benötigen werden. Viele Bergen-Enkheimer werden daher mit dem Fahrrad in den Riederwald fahren und von dort aus mit der Bahn in die Stadt fahren. Die zusätzlichen Fahrradständer an der Schäfflestraße könnten teilweise temporär aufgestellt und bei Beginn des Tunnelbaus an den neuen Ort der Station mitgenommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 580/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 580/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2019, OF 556/11 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes im Kleinkinderbereich auf der Fläche Flinschstraße, zwischen der Hausnummer 7 und 11, sowie Installationen für ältere Kinder auf der angrenzenden Fläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: den Spielplatz in der Flinschstraße im Kleinkinderbereich aufzuwerten. Zudem werden weitere Mittel verwendet, um auf der angrenzenden Fläche zwischen Spielplatz und Bolzplatz auch für ältere Kinder und Jugendliche entsprechende Angebote zu planen, dies kann z.B. ein Parcours oder Basketballkörbe sein. Der Ortsbeirat und das Quartiersmanagement werden in die Planungen einbezogen. Begründung: Der Spielplatz wird von den Kindern in der Siedlung Vatterstraße genutzt. Die Spielangebote sind jedoch sehr überschaubar, hier ist noch Raum um attraktivere und zeitgemäße Spielmöglichkeiten zu schaffen. Einige Sitzbänke sind morsch und müssen ausgetauscht werden oder könnten in diesem Zuge durch Sitzsteine oder Liegebänke ersetzt werden. Für ältere Kinder fehlt ein Angebot völlig. Durch die Nachverdichtung der Siedlung sind zudem Grünflächen weggefallen auf denen die Kinder vorher spielen konnten. Quelle: OpenStrettMap Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4644 2019 Die Vorlage OF 556/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.03.2019, OA 382 entstanden aus Vorlage: OF 531/11 vom 28.02.2019 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße Vorgang: B 381/05; V 1039/18 OBR 11; ST 269/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Abschnitt der Gelastraße, zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück, einen Bebauungsplan aufzustellen. Hauptsächliches Ziel des zu erstellenden Bebauungsplans soll die Herstellung des Planungsrechts zwecks Realisierung eines Gehwegs auf der südlichen Straßenseite sein. Begründung: Seit 2004 stellt der Ortsbeirat 11 immer wieder Anregungen und Anfragen mit der Bitte, im besagten Straßenabschnitt einen Gehweg anzulegen bzw. den Status der Erwerbsverhandlungen darzulegen. Der größte Teil der benötigten Grundstücksflächen wurde mittlerweile durch die Stadt erworben. Allerdings gibt es noch einige wenige Flächen, die die Eigentümer bisher nicht verkaufen wollen. Ein Bebauungsplan soll hier die rechtlichen Möglichkeiten zum Erwerb der Flächen erhöhen. Mit der Belegung des Wohnhauses Gelastraße/Ecke Flinschstraße mit circa 170 Personen hat sich die Gefahrensituation in dem gehweglosen Straßenabschnitt nochmals verschärft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Antrag vom 19.01.2024, OF 547/11 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Antrag vom 24.05.2024, OF 629/11 Anregung vom 24.06.2024, OA 473 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.04.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 382 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 382 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4127, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2019, OF 531/11 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans, zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße Vorgang: B 381/05; ST 269/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, für den Abschnitt der Gelastraße zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück, einen Bebauungsplan aufzustellen. Hauptsächliches Ziel des zu erstellenden Bebauungsplans soll die Herstellung des Planungsrechts zwecks Realisierung eines Gehwegs auf der südlichen Straßenseite sein. Begründung: Seit 2004 stellt der Ortsbeirat 11 immer wieder Anregungen und Anfragen mit der Bitte, im besagten Straßenabschnitt einen Gehweg anzulegen bzw. den Status der Erwerbsverhandlungen darzulegen. Der größte Teil der benötigten Grundstücksflächen wurde mittlerweile durch die Stadt erworben. Allerdings gibt es noch einige wenige Flächen, die die Eigentümer bisher nicht verkaufen wollen. Ein Bebauungsplan soll hier die rechtlichen Möglichkeiten zum Erwerb der Flächen erhöhen. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße/Flinschstraße mit circa 170 Personen hat sich die Gefahrensituation in dem gehweglosen Straßenabschnitt nochmals verschärft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 382 2019 Die Vorlage OF 531/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., 1 GRÜNE, BFF und FDP; Bei Enthaltung CDU und 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2019, OF 506/11 Betreff: Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Raiffeisenstraße im Riederwald, in Höhe der evangelischen Kirche und der Stadtsparkasse mit Pollern für die Durchfahrt zu sperren. Im Bereich der dadurch entstehenden Sackgasse zwischen Rümelinstraße und der Zufahrt zum evangelischen Kindergarten wird die Einbahnstraße aufgehoben. Begründung: Seit Jahren gefährden Autos Anwohner*innen und vor allem auch Kinder im Bereich des evangelischen Kindergartens in der Raiffeisenstraße. Durch den Dauerstau "Am Erlenbruch" versuchen tagtäglich Staugeplagte ein paar Meter gut zu machen in dem sie rechtswidrig gegen die Einbahnstraße die Raiffeisenstraße befahren. Um dies schnell zu schaffen, wird regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit und teils über den Gehweg gefahren, besonders am Ende der Strecke im Bereich des evangelischen Kindergartens. Während der Einweihungsfeier der Schäfflestraße am 18.12. konnten die anwesenden Dezernenten dies selbst hautnah erleben. Da sich die Situation am Erlenbruch durch die Vorbereitungsarbeiten am Riederwaldtunnel weiter verschärfen wird, muss dringend gehandelt werden, bevor ein scherwiegender Unfall geschieht. Das der Verkehrsfluss insgesamt nicht beeinträchtigt wird, wurde während der Baumaßnahmen in der Schäfflestraße deutlich. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Maßnahme bestand, zur Freude der Anwohner*innen über mehrere Monate, ohne das Schwierigkeiten für Feuerwehr, Polizei oder FES aufgetreten sind. Antragsteller: SPD CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4104 2019 Die Vorlage OF 506/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, die Raiffeisenstraße in Höhe der evangelischen Philippusgemeinde, nach dem Friedrich-Manz-Weg (stadteinwärts), mit Pollern für die Durchfahrt zu sperren. Im Bereich der dadurch entstehenden Sackgasse, zwischen Roscher Straße und dem evangelischen Kindergarten, wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 467/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 467/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 498/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Aufwertung des Spielplatzes im Kleinkinderbereich auf der Fläche Flinschstraße, zwischen der Hausnummer 7 und 11, sowie Installationen für ältere Kinder auf der angrenzenden Fläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden ausreichend Mittel eingestellt, um den Spielplatz im Kleinkinderbereich aufzuwerten. Zudem werden weitere Mittel bereitgestellt, um auf der angrenzenden Fläche zwischen Spielplatz und Bolzplatz für ältere Kinder und Jugendliche entsprechende Angebote zu realisieren, dies kann z.B. ein Parcours oder Basketballkörbe sein. Der Ortsbeirat und das Quartiersmanagement sollen in die Planungen einbezogen werden. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Der Spielplatz wird von den Kindern in der Siedlung Vatterstraße genutzt. Die Spielangebote sind jedoch sehr überschaubar, hier ist noch Raum um attraktivere und auch zeitgemäßere Spielmöglichkeiten zu schaffen. Einige Sitzbänke sind morsch und müssen ausgetauscht werden oder könnten in diesem Zuge durch Sitzsteine oder Liegebänke ersetzt werden. Für ältere Kinder fehlt ein Angebot völlig. Quelle: OpenStrettMap Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 307 2018 Die Vorlage OF 498/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 466/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2019 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die Anwohnerinnen und Anwohner seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch" gleicht Straßen in Kriegsgebieten. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Die in diesem Jahr erfolgte Sanierung in Höhe der U Bahnhaltestelle Schäfflestraße zeigt welche positiven Auswirkungen die geforderte Sanierung haben kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 279 2018 Die Vorlage OF 466/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2018, OF 425/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (ab Flinschstraße (Seckbach)), benötigten Grundstücksflächen? Vorgang: ST 1380/16; ST 297/16; B 381/05 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße (Seckbach) benötigten Grundstücksflächen, ist? 1. Wie viel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wie viel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wie viel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1380 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1039 2018 Die Vorlage OF 425/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 399/11 Betreff: Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Ecke Gwinnerstraße/Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, im oben genannten Bereich zeitnah die erlaubte Geschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 zu reduzieren sowie in der Anfahrt auf die neu errichtete Querungshilfe ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründung: Nach Wegfall des Fußgängerüberweges Ecke Gwinnerstraße / Gelastraße wurde nun eine Querungshilfe eingerichtet, damit die Schulkinder und Anwohner die Straße gefahrloser queren können. In der Anfahrt von der Borsigallee kommend wird der Fahrbahnrand durch Campingwagen / Anhänger und LKW derart zugeparkt, das Fußgänger, die die Querungshilfe nutzen, die Straße kaum bis wenig einsehen können. Ebenfalls können die Autofahrer die Fußgänger erst sehr spät sehen. Aufgrund des dürftigen Zustandes der Gwinnerstraße (Schienen, Pflaster, Asphaltflicken) ist bei Tempo 50 eine gefahrlose Notbremsung schwer möglich. Zur Sicherheit der Nutzer der Querungshilfe ist die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend zu reduzieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3519 2018 Die Vorlage OF 399/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2018, OF 396/11 Betreff: Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen in Gelastraße und Flinschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, in der Gela- und der Flinschstraße, in Höhe des Eckhauses Flinschstraße 67, jeweils einen Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen einzurichten. Auf der nördlichen Straßenseite des beantragten Fußgängerüberwegs in der Gelastraße ist eine Aufstellfläche für Fußgänger anzulegen. Begründung: In der Flinschstraße 67 befindet sich seit Anfang 2017 eine Unterkunft für Wohnungslose und Flüchtlinge mit ca. 140 Personen. Da in der Gela- und der Flinschstraße hohes Verkehrsaufkommen herrscht, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit die Einrichtung der beantragten Fußgängerüberwege dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3517 2018 Die Vorlage OF 396/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2018, OA 260 entstanden aus Vorlage: OF 355/11 vom 27.04.2018 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel zu machen (Neubau der Bundesautobahn 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee); 2. Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen zu fordern, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, damit die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können; 3. Fahrverbote für die Frankfurter Bürger durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen. Diese lagen im Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zugrunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX-Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird, für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung", welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3, bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im Jahr 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11 Prozent überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald im Jahr 2030 von einer 50-prozentigen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl diese die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxide zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 Kilometer Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar noch mit allgemeinem Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen, aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen, ist davon auszugehen, das dieses Thema dem Ortsbeirat weiterhin noch lange beschäftigen wird, und es sei auf Folgendes hingewiesen: - Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. - Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen PM10 und PM2.5: Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zurzeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50 Prozent im Jahre 2030 sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen des Problems der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zulasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. Durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle Lkws und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1942 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2786, 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 07.06.2018 Aktenzeichen: 79 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2018, OF 355/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: o Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel. o (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) o Fordert Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können o Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG -"Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie" durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxyde zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin noch lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: · Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. · Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle LKW's und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 260 2018 Die Vorlage OF 355/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 380/11 Betreff: Aufheben der Einbahnstraße Leonhardsgasse, zwischen Gwinnerstraße und Hochstädter Straße für Pkw Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einbahnstraße in der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gwinnerstraße für PKW aufzuheben. Begründung: Mehrere Zufahrten nach Seckbach senken den Verkehrsdruck auf den Hauptzufahrtsstraßen, der ohnehin schon unerträglich hoch ist. Weiterhin könnte durch eine Aufhebung der Einbahnstraße der Verkehrdruck aus der Gelastraße genommen werden und somit dort auch eine Beruhigung im dortigen Anwohnergebiet erreicht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 380/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2018, OF 345/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) Einwendungsfrist: 20.März 2018 - Fordert Nachbesserungen Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können und nicht wie geplant weiter ansteigen. - Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung am Erlenbruch sollen ab 2030 zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren so dass die Schadstoffe in diesem Bereich weiter ansteigen werden, so Hessen Mobil im Planfeststellungsbeschluss. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee; Planänderung Tunnel einschließlich AD Erlenbruch, Obere Ebene und Lärmschutz Unterlage 15.4.2a Lufthygienische Untersuchung - Erläuterungsbericht - ) Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen und immer wieder erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser Grenzwerte. Die generelle Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) durchgeführt. Unter anderem wurde für das Gutachten zum Riederwaldtunnel diese eine bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße ist durch eine vor langen Jahren geschickt gewählten Position daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern wären. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin grundsätzlich lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. Aber, es ist davon auszugehen, dass es ein Fahrverbot für die Bürger der Stadt Frankfurt (auch Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Bergen-Enkheim, Seckbach ua.)und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Es ist davon auszugehen, dass es keine andere Möglichkeit geben wird, die Abgaswerte in den Griff zu bekommen. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, die bereits jetzt starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung mehr nach Fertigstellung der Autobahn durch den Riederwald. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch werden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und keine Umweltzone gelten. Alle Nichtbürger der Stadt Frankfurt und dem Umland, so auch alle LKW's, Dieselfahrzeuge aller Klassen, können die Autobahn nutzen und die Luft verpesten. Die Bürger der Stadt Frankfurt und dem nahen Umland dürfen nicht fahren, weil die Fahrt außerhalb der Autobahn beginnt, und außerhalb der Autobahn ein Fahrverbot gilt. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden, dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern ebenfalls für die Arbeiterstadtteile Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Riederwald sowie Seckbach und Bergen-Enkheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 345/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 311/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 311/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 310/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2018 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die AnwohnerInnen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", gleichen Straßen in Kriegsgebieten .Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 75 2018 Die Vorlage OF 310/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2017, OF 275/11 Betreff: Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird erneut gebeten, bezugnehmend auf V532 und ST 2219 sowie ST 1071, geeignete Maßnahmen zu treffen um 2018 Rotlichtverstöße an der Kreuzung Erlenbruch / Schäfflestraße zu erfassen. Auch Geschwindigkeitsmessungen sind weiterhin regelmäßig durchzuführen. Die Ergebnisse der Messungen sollen dem Ortsbeirat regelhaft mitgeteilt werden, dies gilt ebenso für die Messergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen 2017. Sollten in 2017 Kontrollen von Rotlichtverstößen stattgefunden haben, so soll dies dem Ortsbeirat ebenso mitgeteilt werden, falls nicht wird um Erklärung gebeten warum es unterblieben ist. Die Geschwindigkeitsmessungen im Jahr 2016, die dem Ortsbeirat nun vorliegen zeigen das es teils zu erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen kommt. Maßnahmen sind erforderlich, da es sich hier um den offiziellen Schulweg für die Grundschulkinder Pestalozzischule handelt. Ein Dialogdisplay mit dem Hinweis auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit und Schulkinder ist hierfür geeignet. Begründung: In ST 1071 wird auf die Anfrage des Ortsbeirates darauf verwiesen das Rotlichtverstöße sporadisch von der Landespolizei gemessen würden und es darüber keine Aufzeichnungen gibt. Der Ortsbeirat hat mehrfach darauf hingewiesen das dieser Fußgängerweg für Schulkinder besonders gefährlich ist, insbesondere Rotlichtverstöße kommen in diesem Bereich häufig vor. Kontrollen und Maßnahmen sind auf dieser Kreuzung besonders wichtig, da es sich um den Schulweg der Grundschüler/-innen handelt und es regelmäßig zu gefährlichen Situationen kommt. Bei der letzten Begehung mit der Schulwegkommission wurde von der Elternschaft und der Schulleitung noch einmal deutlich darauf hingewiesen und konkrete Situationen benannt. Der Ortsbeirat erwartet vom Magistrat das man die berechtigten Sorgen ernst nimmt und Maßnahmen ergreift um eine tatsächliche Verbesserung der Situation zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2632 2018 Die Vorlage OF 275/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen 1 CDU und 1 BFF (= Ablehnung); bei Enthaltung 2 CDU und 1 BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2017, OF 266/11 Betreff: Fußgängerüberweg am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Stellungnahme des Magistrats (ST1782) in der mitgeteilt wird, dass der Anregung des OBR entsprochen wird, die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Johanna-Tesch-Platz/ Am Erlenbruch zu versetzen. Der Ortsbeirat bittet vor dem Baubeginn der Maßnahme dem Ortsbeirat die Detailplanungen vorzustellen, damit eine möglichst breite Beteiligung der Anwohner*innen stattfinden kann. Desweiteren bitten den Magistrat mitzuteilen, wann mit der Realisierung der neuen Lichtsignalanlage gerechnet werden kann? Begründung: Der Ortsbeirat verfolgt schon seit vielen Jahren das Ziel, die Gefährdungssituation für Fußgänger am Überweg Johanna-Tesch-Platz / Am Erlenbruch zu entschärfen. Bevor diese Maßnahme umgesetzt wird, sollten die Planungen mit den Anwohner*innen besprochen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 04.12.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2492 2017 Die Vorlage OF 266/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 240/11 Betreff: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Am Erlenbruch, der Wilhelmshöher Straße, der Wächtersbacher Straße, der Straße Alt Fechenheim, der Baumertstraße, der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße - stark befahrenen Straßen im Ortsbezirk 11, die auch durch viele Wohnungen gekennzeichnet sind - ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge der Euro 6 Norm oder auf Euro 6 umgerüstete Fahrzeuge, wenn diese nachweislich auch die Euro 6 Norm und ihre Vorgaben einhalten. Begründung: "Rund 38 000 Menschen sind einer Hochrechnung zufolge wegen nicht eingehaltener Abgasgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen allein im Jahr 2015 vorzeitig gestorben. 11 400 dieser Todesfälle entfallen auf die EU, wie ein wissenschaftliches Team um Susan Anenberg von der Environmental Health Analytics in Washington berichtet. Die Gesamtzahl vorzeitiger Todesfälle durch Stickoxide aus Dieselabgasen lag demnach für die elf größten Automärkte der Welt bei 107 600" - so die FAZ im Mai 2017. Auch wenn die Zahlen nicht als absolut angesehen werden, sagen selbst Kritiker dieser Zahlen, das vorbelastete und alte Menschen und auch Kinder unter den Folgen der NOX Belastung stark leiden. Lungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Folge. Da die Autoindustrie kein Interesse zeigt ihre durch Betrug in den Handel gebrachten Diesel-Fahrzeuge effizient auf ihre Kosten nachzurüsten, und eine Belastung älterer Dieselfahrzeuge stattfindet, ist ein Fahrverbot in hoch belasteten Gebieten alternativlos um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 240/11 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2017, OF 157/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Straßensanierung und Versetzung und Erneuerung der Ampelanlage im Bereich Am Erlenbruch und Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für eine neue Ampelanlage und die Versetzung an die nächste Einmündung im Bereich der Straße Am Erlenbruch und Johanna-Tesch-Platz werden in den Haushalt 2017 eingestellt. Im Rahmen des Ampeleinbaus wird die Straße "Am Erlenbruch" auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels tangiert wird. Begründung: Die Anwohner*innen fordern seit Jahren die Ampel an die nächste Einmündung zu versetzen, da es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger am Fußgängerüberweg kommt. Die ungünstige Lage der Ampel führt dazu, dass Autofahrer den Fußgängerüberweg, der weit entfernt an der nächsten Einmündung liegt, gar nicht oder viel zu spät bemerken. Die grüne Fußgängerampel wird fortlaufend überfahren. Nach städtischen Angaben erfolgte auf die Anregung des OBR 11 ein Ablehnung, da die Ampelanlage älterer Bauart sei, für die es keine Ersatzteile mehr gebe. Demzufolge muss die Ampelanlage erneuert werden und verkehrsgerecht an die nächste Einmündung versetzt werden. Maßnahmen auf dem Erlenbruch werden zudem immer wieder mit dem Hinweis auf den Bau des Riederwaldtunnels abgelehnt. Wann der Tunnel fertig gestellt wird, steht in den Sternen. Aber die Gefährdung der Fußgänger im Bereich des Johanna-Tesch-Platzes besteht weiterhin und dem muss entgegengewirkt werden. Im Rahmen dieser Baumaßnahme kann der nicht von den Baumaßnahmen des Riederwald-Tunnels betroffene Teil der Straße "Am Erlenbruch" saniert werden. Antragsteller: LINKE. SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 90 2017 Die Vorlage OF 157/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: LINKE., SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2017, OF 126/11 Betreff: Einsatz einer Geschwindigkeitsmessung/-anzeige mittels eines Dialog-Display in der Gelastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Geschwindigkeitsmessung/-anzeige mittels eines Dialog- Display in der Gelastraße zu veranlassen. Begründung: Aufgrund der Anträge OF 114/11 und OF 122/11 zur Problematik in der Gelastraße (verkehrsberuhigte Maßnahmen / Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße) fand am 16.02.2017 mit Mitgliedern des Ortsbeirats 11, Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt und Anwohnern ein Ortstermin statt. Hierbei wurde festgestellt, dass bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Gelastraße sehr schwierig umsetzbar sind. Die Teilnehmer des Ortstermins erhoffen sich mit einer Geschwindigkeitsmessung/ -anzeige eine Entschärfung der Problematik. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1356 2017 Die Vorlage OF 126/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der Halbsatz ". . sowie ein Tempo-30-Schild vor der Bushaltestelle Gwinnerstraße aufstellen zu lassen." angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2017, OF 133/11 Betreff: Ständiges Messprogramm Rotlichtverstöße Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Seit wann und wie lange läuft dieses Messprogramm 2. Wie viele Rotlichtverstöße wurden bisher festgestellt? 3. Welche Konsequenzen hatten die Verstöße? Begründung: Im Anschreiben des Stadtschulamtes vom 18.01.2017 an den Ortsbeirat wurde der vom Ortsbeirat gewünschte Ortstermin, zum Thema Schulwegsicherung auf dem Erlenbruch / Haenischstraße, abgelehnt. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Kreuzung in das ständige Messprogramm der Stadt Frankfurt aufgenommen wurde um Rotlichtverstöße festzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 374 2017 Die Vorlage OF 133/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 112/11 Betreff: Fußgänger "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" endlich schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 11 die chaotische Verkehrssituation im Bereich der Straße "Am Erlenbruch" und des "Johanna-Tesch-Platzes" zu entschärfen. Auf Grund des letzten Antrages gab es wieder Ortstermine und verschiedene Stellungnahmen. Zu konkreten Verbesserungen hat dies leider überhaupt nicht geführt. Vor diesem Hintergrund fordert der Ortsbeirat: 1. Eine Überprüfung bzw. Neuplanung der Verkehrsführung 2. Falls dies zu einer Verbesserung führen kann, deren schnellstmögliche Realisierung. 3. Die Erneuerung der Ampeln durch eine Lichtsignalanlage aktueller Bauart. Bis zur Realisierung dieser Maßnahme muss kurzfristig erfolgen: 1. Die Anbringung eines Schildes, für die stadtauswärts fahrenden Verkehrsteilnehmer, direkt vor der Einmündung des Straßenverkehrs vom Johanna-Tesch-Platz, mit der Aufschrift: "Bei Rückstau Kreuzungsbereich freihalten" 2. Die Anbringung einer Haltelinie unterhalb dieses Schildes. 3. Die Anbringung eines "Blitzers" im Bereich des Fußgängerüberwegs "Am Erlenbruch" um Verkehrsteilnehmer davon abzuhalten den Fußgängerüberweg bei "Rot" zu überfahren. Begründung: Seit Jahren kommt es durch die ungünstige Positionierung der Ampelanlage im Bereich "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" zu gefährlichen Situationen. Die stadtauswärts fahrenden motorisierten Verkehrsteilnehmer fahren bei "Grün" in den Kreuzungsbereich ein. Durch den tagtäglichen Stau erreichen sie die Ausfahrt des "Johanna-Tesch-Platzes" und den Fußgängerüberweg erst, wenn der Querungsverkehr sich in der "Grünphase" in Bewegung setzt. Tagtäglich werden Fußgänger lebensgefährlichen Situationen ausgesetzt. Da durch die Verzögerung des Baubeginnes des Riederwaldtunnels die Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" auf unbestimmte Zeit verschoben wird, muss dieser Kreuzungsbereich vorrangig entschärft werden. Die mit Schreiben vom 6.1.2017 dem OBR zugegangene Stellungnahme des Straßenverkehrsamts verkennt das Hauptproblem in diesem Bereich. Natürlich werden auch Autofahre behindert, die in den Riederwald einfahren wollen. Dies führt aber nicht zu lebensbedrohlichen Situationen, wie sie sich tagtäglich im Bereich des Fußgängerübergangs abspielen. Um die Sicherheit der Fußgänger zu verbessern muss schnell gehandelt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1223 2017 Die Vorlage OF 112/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2017, OF 114/11 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Gelastraße verkehrsberuhigende Maßnahmen wie z. B. wechselseitige Fahrbahnverengungen durch Verbreiterung des Gehweges, so dass die Fahrbahnbreite in diesen Bereichen ein Maß von 3,05 m aufweist. Oder mit aufgebrachten Sperrflächen auf der Fahrbahn mit demontierbaren Pollern, zur Ermöglichung der Zufahrten durch Feuerwehr- und FES-Fahrzeuge. Begründung: Die Gelastraße wird von vielen Fahrzeugen zwecks Umfahrung der Staus auf den Straßen Borsigallee und Am Erlenbruch genutzt, oder dient als Schleichweg in Richtung Seckbach-Mitte. Obwohl es sich hier um eine Tempo 30 Zone handelt und der Lastverkehr auf 3,5 Tonnen beschränkt ist, wird seitens vieler LKW- und Busfahrer keine Rücksicht darauf genommen. Laut Anwohnern wird, wenn der Straßenverkehr es zulässt, gerast. Des Weiteren befahren sogar Sattelschlepper die Gelastraße. Es kommt, so die Anwohner, immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger und dem Kfz-Verkehr. Da die angebrachte Beschilderung nicht von allen Verkehrsteilnehmern beachtet wird, eine Kontrolle nur vereinzelt stattfinden kann, ist der beschriebenen Problematik nur mit baulichen Maßnahmen entgegen zu wirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2017, OF 122/11 Betreff: Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: die Einfahrt der Gelastraße in Richtung Flinschsstraße mit Sicherheits-Bügeln zu "entschärfen" und zusätzlich ein LKW- Verbotsschild aufzustellen. Begründung: Die Gwinnerstraße ist von der Borsigallee aus kommenden eine Hauptzufahrtsstraße für PKW und LKW. Da der Schwerlastverkehr am Ende der Gwinnerstraße nicht wenden kann, wird die Gelastraße als Durchfahrtsstraße in Richtung Flinschstraße genutzt. Dies ist für die Bürger in der Gelastraße nicht nur gefährlich sondern auch unzumutbar. Die Einfahrt in Richtung Gelastraße ist sehr eng und als Verbreiterung wird hierzu der Bürgersteig genutzt. Deshalb sind in Höhe der Hausnummer 85 bis etwa Hausnummer 81 Bügel auf dem Bürgersteig (ausgenommen Hofzufahrten) anzubringen. Somit kann der Bürgersteig nicht mehr befahren werden und ein zusätzlicher Schutz für die Fußgänger ist somit gewährleistet. Außerdem sollte die Einfahrt der Gelastraße noch zusätzlich ein Verbotsschild für LKW ( ausgenommen FES) bekommen. Ferner sollte die Situation durch regelmäßige Kontrollen durch die Stadtpolizei in Augenschein genommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 122/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 122/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 81/11 Betreff: Auskunftsersuchen an den Magistrat bezüglich des Riederwaldtunnel/Verlegung der U-Bahn-Trasse, Auswirkungen auf die Einrichtungen und Bewohner in der Vatterstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu folgenden Fragen Informationen bei Hessen Mobil einzuholen: Wann erfolgt der Abriss der Wohnhäuser in der Flinschstraße 1-3? Wann wird die Verlegung der U-Bahn Trasse (U4 und U7) stattfinden? Wann wird sie in Betrieb genommen? Wann werden im betroffenen Gebiet die Arbeiten am Riederwaldtunnel erfolgen? Wie nah rückt die Trasse an die Wohnhäuser und Einrichtungen in der Vatterstraße heran? Gibt es einen Austausch zwischen Hessen mobil und den Vermietungsgesellschaften und den sozialen Einrichtungen darüber was dort an zusätzlichem Lärm zu erwarten ist und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen - beispielsweise Schallschutzfenster, Verlegung von Schlafräumen, Unterrichtsräumen etc. ? Welche Lärmschutzmaßnahmen sind während und nach der Verlegung der Trasse geplant? Für den Sommer / Herbst 2016 wurde ein umfassendes Immissionsschutzkonzept angekündigt, wann ist damit zu rechnen? Begründung: Die Entmietung der Flinschstraße 1-3 ist mittlerweile erfolgt und wir gehen davon aus, dass mit der Verlegung und Inbetriebnahme der U-Bahn Trasse begonnen wird, sobald die Wohnhäuser abgerissen wurden. Die Verlegung belastet die Anwohner und Einrichtungen in der Vatterstraße, da die U-Bahn dann nah an die Wohnhäuser heranrückt. Den Mietern liegen bisher keine Informationen vor. Es ist erforderlich rechtzeitig zu prüfen welche Maßnahmen zum Schutz der Bewohner notwendig sind. Da sich zudem eine Seniorenwohnanlage, eine Grundschule, ein Kindergarten und ein Hort in der Vatterstraße befinden, besteht hier eine besondere Verpflichtung. In der Grundschule müssen sicher auch Klassenräume verlegt werden, dies erfordert genug Planungszeit. Ein wichtiges Anliegen ist das die Verlegung der Trasse nicht früher erfolgt als erforderlich. Die Bewohner in der Vatterstraße sind durch die gesamte Maßnahme ohnehin extremen Belastungen ausgesetzt und es ist unbedingt darauf zu achten das alle Baumaßnahmen so geplant werden das man hier nicht vor der erforderlichen Zeit Tatsachen schafft. Die Anwohner und Einrichtungen haben es verdient dass man ihre Belange berücksichtigt. Als schlechtes Beispiel von einem guten Umgang mit den Anwohnern führen wir den Abriss der Kleingärten in der Haenischstraße an, hier hätten die Pächter ihre Gärten noch mehrere Jahre nutzen können. Wir möchten nicht dass sich so etwas wiederholt und Bürger jahrelang unter einer verlegten U-Bahn Trasse leiden, die noch nicht erforderlich wäre. Wir fordern eine Planung die rücksichtsvoll mit den Belangen der Anwohner und Einrichtungen umgeht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 248 2016 Die Vorlage OF 81/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2016, OF 30/11 Betreff: Erwerbsverhandlungen für die weiteren Grundstücksflächen, die zum Gehwegausbau in der Gelastraße benötigt werden, intensivieren Vorgang: ST 297/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Erwerbsverhandlungen für die weiteren 14 Grundstücksflächen, die zum Gehwegausbau zwischen Flinschstraße und Sausee benötigt werden, zu intensivieren. Begründung: Seit nunmehr 12 Jahren ist der Magistrat bemüht, die zum Gehwegausbau benötigten Grundstücksflächen zu erwerben. Es ist nun an der Zeit, die Erwerbsverhandlungen zu beschleunigen. Auch im Hinblick auf die neue Nutzung des ehemaligen Bürogebäudes Ecke Flinschstraße / Gelastraße als Flüchtlingsunterkunft für bis zu 150 Personen ist es wichtig, den Gehweg bis zum Sausee fortzuführen und somit die Gefährdung der Fußgänger zu reduzieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 317 2016 Die Vorlage OF 30/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2016, OF 9/11 Betreff: Autoverkehr in der Max-Hirsch-Straße/Rümelinstraße abbremsen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in der Max-Hirsch-Straße im Riederwald mindestens 3 Bodenschwellen anbringen zu lassen um den Durchgangsverkehr abzubremsen. Eine Bodenschwelle sollte im Bereich Johanna-Tesch-Platz, Max-Hirsch-Straße angebracht werden, zwei weitere im Bereich Max- Hirsch-Straße, Rümelinstraße, auf Höhe des Kinderspielplatzes. Begründung: Der tagtägliche Stau auf der Straße "Am Erlenbruch" bringt immer wieder PKW Fahrer dazu, durch Raserei auf Parallelstraßen ein paar Meter "gut machen" zu wollen. Nachdem der Magistrat dem Vorschlag des Ortsbeirats gefolgt ist und die Durchfahrungsmöglichkeit der Schulze-Delitzsch-Straße unterbrochen hat, hat sich das Problem jetzt in die parallel verlaufende Max-Hirsch-Straße verlagert. Obwohl dort auf beiden Seiten geparkt wird und die Fahrbahnbreite dadurch recht gering ist, beklagen AnwohnerInnen zunehmend Raser, mit auswärtigen Kennzeichen, vor allem während des Berufsverkehrs. Besonders im Bereich des Kinderspielplatzes, der sich auf dem Grünstreifen in der Rümelin Straße befindet, kommt es zu lebensgefährlichen Situationen. Die AnwohnerInnen haben vorgeschlagen durch Kunststoff- Bodenschwellen die Raser zum Abbremsen zu zwingen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 9/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 9/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 9/11 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2016, OF 10/11 Betreff: Markierung des Radweges "Am Erlenbruch" erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Fußgänger und Radweg teilen sich den Bürgersteig auf der stadtauswärtsführenden Seite der Straße "Am Erlenbruch" im Riederwald. Im Laufe der Jahre sind die Markierungstreifen auf dem Bürgersteig völlig verblasst. Dadurch kommt es immer wieder zu gegenseitigen Behinderungen von Fußgängern und Radfahrern. Der Magistrat wird gebeten den Markierungstreifen für den gesamten Bereich bis zur Wächtersbacherstraße erneuern zu lassen und zusätzlich Piktogramme am Boden anbringen zu lassen, die den jeweiligen Nutzugsbereich markieren. Begründung: Da die Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" auf unbestimmte Zeit verschoben wird, sollten diese Markierungsarbeiten kurzfristig erledigt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 10/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 10/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 10/11 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2016, OF 8/11 Betreff: Fußgänger "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" besser schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 11 die chaotische Verkehrssituation im Bereich der Straße "Am Erlenbruch" und des "Johanna-Tesch-Platzes" zu entschärfen. Auf den letzten Antrag des OBR 11 vom 21.11.2015 antwortet der Magistrat in seiner Stellungnahme (ST 528) am 18.03.2016: "Bei der Lichtsignalanlage handelt es sich um eine Anlage älterer Bauart, für die keine Ersatzteile mehr verfügbar sind." Vor diesem Hintergrund fordert der Ortsbeirat: 1. Die Erneuerung der Anlage durch eine Lichtsignalanlage aktueller Bauart. Bis zur Realisierung dieser Maßnahme: 2. Die Anbringung eines Schildes, für die stadtauswärts fahrenden Verkehrsteilnehmer, direkt vor der Einmündung des Straßenverkehrs vom Johanna-Tesch-Platz, mit der Aufschrift: "Bei Rückstau Kreuzungsbereich freihalten" 3. Die Anbringung eines "Blitzers" im Bereich des Fußgängerüberwegs "Am Erlenbruch" um Verkehrsteilnehmer davon abzuhalten den Fußgängerüberweg bei "Rot" zu überfahren. Begründung: Seit Jahren kommt es durch die ungünstige Positionierung der Ampelanlage im Bereich "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" zu gefährlichen Situationen. Die stadtauswärts fahrenden motorisierten Verkehrsteilnehmer fahren bei "Grün" in den Kreuzungsbereich ein. Durch den tagtäglichen Stau erreichen sie die Ausfahrt des "Johanna-Tesch-Platzes" und den Fußgängerüberweg erst, wenn der Querungsverkehr sich in der "Grünphase" in Bewegung setzt. Tagtäglich werden Fußgänger lebensgefährlichen Situationen ausgesetzt. Da durch die Verzögerung des Baubeginnes des Riederwaldtunnels die Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" auf unbestimmte Zeit verschoben wird, muss dieser Kreuzungsbereich vorrangig entschärft werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 11 am 09.01.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2015, OF 380/11 Betreff: Sofortige Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" Der Ortsbeirat möge beschließen, Seit vielen Jahren werden die lärmgeplagten AnwohnerInnen der Straße "Am Erlenbruch" im Riederwald vertröstet. Eine der schlimmsten Buckelpisten Frankfurts werde im Rahmen des Baus des Riederwald Tunnels saniert und zum Teil verlegt. Durch die Neuplanung des Tunnelprojekts wird sich der Baubeginn des Tunnels mindestens um 2, Experten sprechen auch von 5 Jahren, verzögern. Der Ortsbeirat fordert daher den Magistrat auf: 1. Schnellst möglichst den gesamten Straßenbelag auf der Straße "Am Erlenbruch zu erneuern. 2. Die Lichtsignalanlage im Bereich des Johanna-Tesch-Platzes, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, so zu versetzen, dass die Lichtsignalanlage die stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge direkt vor dem Fußgängerübergang stoppt. 3. Mittels technischer Anlagen das bestehende LKW Durchfahrtverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr durchgängig zu überwachen. 4. Überlegungen anzustellen wie das bereits gerodete Baugelände des Tunnels zwischen genutzt werden kann. Begründung: Der Baubeginn des Tunnels rückt in unbestimmbare Ferne. Die AnwohnerInnen wurden lange vertröstet, jetzt muss gehandelt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 11 am 07.12.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4809 2015 Die Vorlage OF 380/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 4 CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2015, OF 361/11 Betreff: Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach) Vorgang: ST 1349/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Wie viel von den insgesamt benötigten 29 Grundstücksflächen wurden bisher für den Gehwegausbau erworben? 2. Bei wie viel Grundstücksflächen liegt die Zustimmung der Eigentümer zum Verkauf vor? 3. Wann wird der Erwerb der noch fehlenden Grundstücksflächen voraussichtlich abgeschlossen sein? Begründung: Die letzte Stellungnahme des Magistrats liegt nun mehr als drei Jahre zurück. Von daher ist es an der Zeit, einen neuen Statusbericht zu verlangen. Die Einrichtung eines Gehwegs in diesem Straßenabschnitt ist unbedingt erforderlich. Es ist hinlänglich bekannt, dass durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, besonders durch Busse und Lkw, die Fußgänger gefährdet sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2012, ST 1349 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1514 2015 Die Vorlage OF 361/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 3 CDU, 1 GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 CDU und 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2015, OF 334/11 Betreff: Luftmessstation im Riederwald Vorgang: ST 683/15 Der Magistrat der Stadt Frankfurt lehnt in der o.g. Stellungnahme die dauerhafte Einrichtung einer Luftmessstation im Stadtteil Riederwald ab. Als Begründung wird aufgeführt, dass mit bereits durchgeführten Messungen und einem Prognosegutachten die lufthygienische Situation im Riederwald als ausreichend beurteilt wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: Wie sieht der Magistrat die aktuelle lufthygienische Situation für die Straße Am Erlenbruch und den Stadtteil Riederwald? Was sagt das Prognosegutachten über die zukünftige Entwicklung der Luftreinheit für den Stadtteil aus? Welche Maßnahmen hat der Magistrat bereits ergriffen, bzw. will er ergreifen um die Luftreinheit im Stadtteil Riederwald zu verbessern? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 683 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 29.06.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1379 2015 Die Vorlage OF 334/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 318/11 Betreff: Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes Vorgang: OM 2086/13 OBR 11; ST 926/13 Der Ortsbeirat 11 weist die Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 zurück. Es geht nicht darum nur das Einfahrtsverbot, sondern das Durchfahrtsverbot (Ein- und Ausfahrt) für LKW zu kontrollieren. Selbst der Verkehrsdezernent Hr. Majer zeigte sich, anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung am 20. März 2015 in Seckbach, für solche Kontrollen offen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5t Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durch zu führen: Seckbacher Landstraße / Heinz-Herbert-Karry-Straße / Wilhelmshöher Straße Vilbeler Landstraße / Wilhelmshöher Straße Berger Weg / Nussgartenstraße Gwinnerstraße / Gelastraße Flinschstraße / Gelastraße / Im Trieb 2. zusätzlich zu dem vorhandenen Hinweisschild, in Richtung stadtauswärts vor der Straßenkreuzung Seckbacher Landstraße / Weidenbornstraße / Rendeler Straße, ein zweites Hinweisschild zum Durchfahrtsverbot in Richtung stadtauswärts hinter dieser Straßenkreuzung anzubringen. Begründung: Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kfz. zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für LKW- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Das vorhandene Hinweisschild ist für die Autofahrer, die von der Rendeler oder Weidenbornstraße in die Seckbacher Landstraße in Richtung Seckbach einbiegen, nicht einsehbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 27.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4111 2015 Die Vorlage OF 318/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2015, OF 304/11 Betreff: Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, an der Straße "Am Erlenbruch" vor der Seniorenwohnanlage und an der Vatterstraße / Pestalozzischule jeweils eine Messstation für : Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOx), Stickstoffmonoxid (NO),Stickstoffdioxid (NO2), Einzelkohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, o-Xylol (BTX), Ozon (O3), Schwefelwasserstoff (H2S), Feinstaub (PM10, Partikeldurchmesser kleiner gleich 10 μm), Feinstaub (PM2,5, Partikeldurchmesser kleiner gleich 2,5 μm), sowie meteorologische Daten Begründung: Anlässlich der Voruntersuchungen zum Bau des Riederwald-Tunnels wurden von Hessen Mobil 2009 und 2013 vor der Seniorenwohnanlage an der Straße am Erlenbruch und in der Vatterstraße Messungen durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass bei beiden Messpunkten die Grenzwerte für NO2 und Feinstaub eindeutig überschritten waren. Stickstoffdioxid (NO2) z.B. greift die Atemwege an und führt zu Gesundheitsschäden. Betroffen sind vor allem Kinder, Jugendliche, ältere Bewohner und gesundheitlich geschwächte Menschen. Die Einwohnerinnen und Einwohner im Riederwald hatten schon länger den Verdacht dass im Bereich der Straße "Am Erlenbruch" die Grenzwerte ständig überschritten werden. Durch die Messungen von Hessen Mobil hat sich dieser Verdacht bestätigt. Deshalb sollten dort entsprechende Messungen langfristig durchgeführt werden, damit die Ergebnisse transparent und belastbar sind und bei der Überschreitung der Grenzwerte entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 09.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3853 2015 Die Vorlage OF 304/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 270/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Veränderung der Ampelanlage am Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aus den vorhandenen Mitteln des Produktbereiches für den Haushalt 2015/2016 werden zum Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger folgende Veränderungen im Bereich des Johanna-Tesch-Platzes vorgenommen: 1. Einrichtung einer stationären Rotlichtüberwachung in Richtung Innenstadt 2. Versetzung der Ampel, die vor der Einfahrt in den Riederwald/Johanna-Tesch-Platz steht, um circa 10 Meter nach Osten, vor die Ausfahrt aus dem Riederwald/Johanna-Tesch-Platz. 3. Am Fußgängerüberweg über die Straße Am Erlenbruch, hinter der Ausfahrt Johanna-Tesch-Platz aus der Siedlung, soll die Fußgängerampel mit einer gelben Blinkanlage ausgestattet werden. Begründung: Es kommt immer häufiger vor, dass Fußgängerinnen und Fußgänger, obwohl sie die Straße Am Erlenbruch bei Grün überqueren wollen, in Gefahr für ihr Leben kommen. Erst vorletzte Woche hat ein Anwohner ein Kind vom Fußgängerüberweg zurückgezogen, weil ein PKW die Ampelregelung nicht beachtet hat. Um schneller in die Innenstadt zu kommen, ignorieren jeden Tag viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bewusst die rote Ampelschaltung. Ohne Kontrolle wird sich das nicht ändern! Deshalb ist eine stationäre Rotlichtüberwachung dringend notwendig. Für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus der Innenstadt in Richtung Osten ist nach der Ampel am Erlenbruch, vor dem Johanna-Tesch-Platz, nicht ersichtlich, dass diese Ampel für zwei Straßeneinmündungen gleichzeitig Gültigkeit hat. Deshalb rücken die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf, ohne zu erkennen, dass die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus der Siedlung Riederwald Grün, damit Vorfahrt haben und die Straße überqueren dürfen. Das führt oft zu Konflikten zwischen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Gleichzeitig ist für die Fußgänger Grün am Überweg über die Straße Am Erlenbruch geschaltet, damit sie die Straße überqueren können. Für die aufrückenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist das nicht sofort erkennbar und führt oft zu gefährlichen Situationen für die Fußgängerinnen und Fußgänger. Durch eine Ampel an dieser Stelle des Johanna-Tesch-Platzes könnten beide Probleme gelöst werden. Die Ausfahrt aus dem Riederwald ist frei und es gäbe keine nachrückenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mehr, die die Fußgängerinnen und Fußgänger behindern. Die gelbe Blinkanlage an der Fußgängerampel würde zusätzlich die abbiegenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus der Siedlung darauf aufmerksam machen, dass die Fußgängerinnen und Fußgänger Grün haben und die Straße überqueren dürfen. Der Fußgängerüberweg über die Straße Am Erlenbruch wird von vielen Schulkindern genutzt, um zur U-Bahn oder nach Hause zu gehen. Sie verlassen sich darauf, dass sie die Straße bei Grün überqueren können, ohne von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern angefahren zu werden. Wir selbst beobachten jeden Tag, dass sogar Fahrerinnen und Fahrer von Lastkraftwagen die Ampelregelung missachten! Deshalb ist es dringend notwendig, diesen Übergang zu sichern und zu kontrollieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 2 2014 Die Vorlage OF 270/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2014, OF 266/11 Betreff: Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und Informationspflicht Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf der Informationsveranstaltung von Hessen Mobil zum Riederwaldtunnel am 2.7.2014 wurde bekannt, dass die Planungsbehörde Hessen Mobil von massiven Grenzwertüberschreitungen beim Lärm und bei den Schadstoffen im Rahmen der Rammarbeiten (bis maximal 270 Arbeitstage) ausgeht. Mit der Pestalozzischule und der Wohnungen Am Erlenbruch und der Vatterstraße (beides ABG-Holding) ist die Stadt Frankfurt Hauptbetroffener der Maßnahmen. Deshalb besteht nun für die Stadt selbst ein akuter Handlungsdruck. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, nachfolgende Maßnahmen zu ergreifen, bzw. nachfolgende Fragen zu beantworten: Der Magistrat soll bei Hessen Mobil auf die Vorlage eines Lärmaktionplanes beim Bau des Riederwaldtunnels drängen. Die Ausschreibung von Lärmschutzmaßnahmen durch Hessen Mobil muss einer VOB-(Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen) gerechten Planung entsprechen. Die möglichen Maßnahmen sind mit der Stadt Frankfurt und dem OBR 11 abzustimmen. Die Riederwälder Bevölkerung ist in die Planungen mit einzubeziehen. Hessen Mobil gab an seiner Infoveranstaltung vom 2.7.2014 im Riederwald bekannt, dass sie bei ihren bis zu 270 Tagen dauernden Rammarbeiten nur einen Grenzwert von 70 dB an den Wohnhäusern der Vatterstraße (60 dB an der Pestalozzischule) einzuhalten Dies verstößt gegen die AVV Baulärm Hessen, die 50 dB für Wohnhäuser und 45 dB für Schulen vorsieht. Der Magistrat wird aufgefordert, dass Hessen Mobil diese festgelegten Grenzwerte einhält und alle Möglichkeiten einer Lärmminderung selber prüft und bewertet und beim Bauträger einfordert. Wegen dem laut Hessen Mobil zu erwartenden extremen Lärm durch Rammungen (inklusive gleich lautes Rausziehen der Spundwände) sind sowohl Schallschutzfenster als auch Belüftungsanlage für die Pestalozzischule zwingend notwendig. Der Magistrat wird aufgefordert bei Hessen Mobil auf eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu drängen. Die Arbeiten müssen spätestens in den Sommerferien 2015 vor Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen sein. Nahezu alle Wohnungen der ABG in der Vatterstraße, Am Erlenbruch und in der Flintschstraße sind ohne Schallschutzfenster. Was hat die ABG Holding, bzw. der Magistrat der Stadt Frankfurt unternommen um die Bewohner in diesen Häusern vor dem Lärm zu schützen? Für die Seniorenwohnanlage der ABG in der Vatterstraße 48 ist ferner der geringere Grenzwert der von 45 dB während der Arbeiten zu gewährleisten und eine Belüftungsanlage vorzusehen. Wie wird der Schutz der Bevölkerung in der zweiten Wohnreihe und der Seniorenwohnanlage in diesem Bereich gewährleistet? Die Informationspolitik von Hessen Mobil ist auch verbesserungswürdig. Der Magistrat der Stadt Frankfurt soll sich dafür einsetzen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sowie die Schule und Seniorenanlage zukünftig halbjährlich schriftlich über die geplanten Maßnahmen, den aktuellen Zeitplan, sowie die Belastung durch Lärm (konkret mit Dezibel) und auch mögliche Schadstoffbelastung (NO2 und Feinstaub) informiert werden. Die Stadt Frankfurt solle sich für eine sofortige, taggleiche Veröffentlichung aller gemessenen Lärm- und Schadstoffwerte während der gesamten Bauzeit einsetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3473 2014 Die Vorlage OF 266/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2014, OF 251/11 Betreff: Bau des Riederwaldtunnels Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Antwortschreiben von Wirtschafts- und Verkehrsminister Al-Wazir an die Bürgerinitative BIR(iederwald) vom 31.3.2014 ließ für den Stadtteil sehr wichtigen Fragen in Zusammenhang mit dem Bau des Riederwaldtunnels offen. Deshalb besteht für den Ortsbeirat 11, der BI Riederwald und sechs Einrichtungen im Riederwald (Pestalozzischule, Seniorenwohnanlage Riederwald, Eintracht Frankfurt, FSV Frankfurt, Abenteuerspielplatz Riederwald und evang. Philippusgemeinde) weiterer Klärungsbedarf. Aufgrund des nun bereits eingeleiteten Aushub des Autobahndreiecks Am Erlenbruch fordert der Ortsbeirat im Namen des Stadtteiles dringend konkrete Lösungsvorschläge/Antworten auf folgende Probleme: Die Proberammungen Ende 2013/Anfang 2014 entlang des Erlenbruchs sorgten für massive Grenzwertüberschreitungen beim Lärm sowohl für die Pestalozzischule als auch für die Anwohner entlang der Vatterstraße und der Straße am Erlenbruch. Warum wurden die Proberammungen trotz deutlicher Grenzwertüberschreitungen fortgesetzt, obwohl diese von Bürgern, der BI(Riederwald) und dem Ortsbeirat 11 frühzeitig bemängelt wurden, u.a. gegenüber Hessen Mobil, und die Einstellung gefordert wurde? Warum wurden diese extrem lauten Verfahren gewählt und warum z.B. nicht die hydraulische Presse? Warum kam es nicht zu den von dem von Hessen Mobil im Vorfeld versprochen Schutz bei den Proberammungen? Wohnhäuser direkt neben den Rammorten waren komplett ungeschützt. Wie kam es zum Einsatz des völlig untauglichen Flieslärmschutzes an der Pestalozzischule, der für den relevanten Frequenzbereich nicht ausgelegt ist? Gab es keine Berechnungen/Überlegungen im Vorfeld, welcher Lärmschutz bei den gewählten Verfahren notwendig sind ? In der Bauphase muss daher folgender Informationsversorgung sichergestellt sein: Die begleitenden Lärm- und Schadstoffmessungen bei der Schule und bei den Wohnblöcken inklusive Seniorenwohnanlage Riederwald müssen zeitgleich online im Internet verfügbar sein (wie beim Flughafen), dass bei Überschreitungen sofort gehandelt werden kann (im Rahmen bisheriger mit dem Bau in Zusammenhang stehender Messungen wurden auch Schadstoffmessungen bei Stickstoffdioxid und Feinstaub festgestellt). Wir bitten den Magistrat dies beim Land Hessen einzufordern. Land und Stadt müssen einen Baustopp bei Überschreitungen sicherstellen - es ist ein Maßnahmenkatalog für diesen Fall erforderlich. Wohin können sich die Bürger/Einrichtungen/Gremien wenden? ( Hintergrund: Hessen Mobil setzte die hydraulische die Schlagramme ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen weiter ein. Dabei gab es Beschwerden betroffener Anwohner und des Ortsbeirates 11) Wieso wurde der Eilantrag des Ortsbeirates 11 mit der Forderung eines sofortigen Baustopps nach den Grenzüberschreitungen der Proberammungen nicht gefolgt und die Maßnahmen trotzdem fortgesetzt ? Wie wird in Zukunft vorab sichergestellt, dass die Grünzüge nicht beschädigt werden? Gibt es eine schriftlich fixierte Liste mit Anforderungen an die Baufirmen und Kontrollen, oder wird weiterhin erst im Nachhinein auf Beschwerden reagiert? Die Baumaßnahmen sind auf 7 Jahre veranschlagt und es darf unter keinen Umständen länger werden! Aufgrund der komplizierten Ausgangslage zB mit Grundwasser und zwei Großprojekten - Autobahndreieck und Riederwaldtunnel, hat der Magistrat die Pläne von Hessen Mobil bezüglich der zeitlichen Länge der Baumaßnahmen überprüft? Wie findet derzeit die Prüfung der Planungen statt und wie kann diese verbessert werden? Es muss auch vor weiteren Ausschreibungen, u.a. des Autobahndreiecks, ein detaillierter Bauablaufplan der Öffentlichkeit vorgelegt werden, die es erlaubt weitere Mängel bereits im Vorfeld anzugehen. Herr Staatsminister Al-Wazir schreibt der BIR Ende März 2014, dass der Bauablaufplan noch nicht fertiggestellt ist. Bitten veröffentlichen Sie den aktuellen Stand. Wir fordern den Magistrat und Hessen Mobil auf für die Pestalozzischule (Lage direkt an der Baustelle und der verlegten U-Bahn und der verlegten Straße Am Erlenbruch, und danach am Tunnelportal) bereits für die Bauphase Schallschutzfenster und eine Belüftungsanlage sicher zu stellen. Oder kann die Schule auf andere Weise vor dem Lärm geschützt werden? Die Schlafzimmer der Mietsblöcke in der Vatterstraße (Wohnheim, die der ABG Holding und damit der Stadt Frankfurt gehört) grenzten bisher an eine Grünanlage. In der 7 jährigen Bauphase werden die U-Bahngleise und ein Teil der viel befahrenen Straße am Erlenbruch quasi unter den Schlafzimmerfenstern verlaufen (dh es muss davon ausgegangen werden, dass die gesetzlich festgelegten Lärmobergrenzen in der Nacht nicht eingehalten werden können). Auch hier wird die sofortige Zusage von Lärmschutzfenstern inklusive Belüftungsanalage benötigt. Kümmert sich die Stadt Frankfurt/die ABG darum, dies bei Hessen Mobil einzufordern bzw. in Eigenregie umzusetzen? Unbefriedigend ist, dass das Problem der Signalsteuerung für den Schulweg in der Bauphase (Synchronisierung der Schaltung für U-Bahn und Straße Am Erlenbruch zur Sicherheit der Schüler notwendig) zwar gesehen wird, dass aber weiter keine Lösung vorliegt. Bis wann liegt ein Ergebnis vor? Da der Bau voranschreitet, sollte diese noch dieses Jahr gefunden werden. Bitte Zeitpunkt benennen. Im kommenden Winter sollen die hundertjährigen Kastanienbäume auf dem Erlenbruch gefällt werden. Dies muss verhindert werden, da Herr Staatsminister Al-Wazir der BIR schreibt, dass gerade für den Bereich Riederwald die neue Planfestellung und die Verhandlung der Klagen Berücksichtigung finden. Deshalb muss diese den Stadtteil prägende Baumreihe so lange wie möglich erhalten bleiben. Werden die Baumfällung im kommenden Winter ausgesetzt (und wenn möglich auch in den darauffolgenden Jahren)? Die Verkehrsprognose 2025 muss sofort auf Schwachstellen untersucht werden; insbesondere die teils mangelnde Aktualität von Ausgangsdaten muss kritisch hinterfragt werden. Mehrfach wird Bezug auf Zahlen aus den Jahren 2002 und 2003 genommen, u.a. die Einwohnerzahl der Stadt Frankfurt soll sinken! Was bedeutet die Korrektur dieser und anderer Annahmen für die Emissionswerte im Bereich Riederwald, Fechenheim Nord und Seckbach? Hier ist eine Überprüfung auf Konsistenz erforderlich: Engpassanalyse für die A66/A661 rund um den Riederwaldtunnel/Autobahndreieck Am Erlenbruch, die das Land Hessen Ende 2014 für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet hat, und der im Sommer 2013 von Hessen Mobil vorgestellten Verkehrsprognose 2025 - Grundlage der Lärm- und Schadstoffprognose im Riederwald, Fechenheim Nord und Seckbach. (Die Engpassanalyse für den Bereich rund um die Ausfahrt Friedberger Landstraße vorbei am neuen AD Am Erlenbruch bis Offenbach (A661) beinhaltet eine Erhöhung der Fahrspuren von 4 auf 6. Genauso Engpassanalyse für den Bereich zwischen Friedberger Landstraße - über AD Am Erlenbruch und Riederwaldtunnel - bis AK Hanau (A66) mit Ausbau von 6 auf 8 Spuren). Liegen diesem weiträumigen Autobahnausbau andere Verkehrszahlen zugrunde, als jene, die in der Verkehrsprognose 2025 für den Lärm- und Schadstoffschutz im Riederwald verwendet wurden? Wenn ja, welche Verkehrswerte, welcher LKW-Anteil (Riederwaldtunnel/A661) wurde zugrunde gelegt? Wenn ja, wie kann es zur Verwendung unterschiedlicher Zahlen bei ein und derselben Autobahn kommen? Welche Lärm- und Schadstoffbelastung in den Stadtteilen Riederwald, Fechenheim und Seckbach resultiert aus den Verkehrszahlen aus der Engpassanalyse und dem geplanten Autobahnausbau? (Bitte Darstellung entsprechend jener bei der Verkehrsprognose 2025) Bitte um Übersendung aller Dokumente an den Ortsbeirat zu dieser Engpassanalyse inklusive der Dokumente zur verwendeten Verkehrsprognose als Kopie. Bisher wurde davon ausgegangen, dass auf dem Erlenbruch der Verkehr um Zweidrittel abnimmt. Wie Herr Staatsminister Al-Wazir selbst einräumt, ist dies gar nicht sicher und hängt auch von den Vorgaben der Stadt Frankfurt ab. Das Verkehrsdezernat der Stadt Frankfurt erklärte der BI Riederwald wiederum, dass sie die Vorgaben des Landes Hessens übernimmt. Welche Werte ergeben sich für Lärm- und Schadstoffe im Riederwald, sollte der Verkehr auf dem Erlenbruch nur um 1/3 bzw. um nur die Hälfte zurückgehen? Thema Luftschadstoffe nach Tunneleröffnungen: Wie auch das Schreiben von Staatsminister Al-Wazir an die BIR verdeutlicht, ist die Situation in Hinblick auf die zu erwartende Schadstoffsituation als kritisch einzuschätzen. Wie sieht das Konzept für eine Nachrüstung des Riederwaldtunnels mit Schadstofffiltern aus? Wo sind die dafür nötigen Hohlräume und welche Herstellertypen kämen in Frage? Wieviel Zeit muss zur Nachrüstung mit Schadstofffiltern gerechnet werden und können bereits jetzt Vorarbeiten geleistet werden, die das Nachrüsten später beschleunigen (und wohl auch verbilligen)? Wieso wird bereits jetzt der Bau angegangen, obwohl die Klagen ruhend gestellt sind und die Anliegen der Kläger bisher weitestgehend unberücksichtigt sind? Es wird hier eine offene Baustelle geschaffen, ohne dass die Durchführung des Autobahnbaus sichergestellt ist. Wie wird mit den Klagen im weiteren Verlauf umgegangen? Müssen die Riederwälder eine offene Baustelle mitten im Stadtteil befürchten? Die Beantwortung der Fragen durch den Magistrat und Hessen Mobil soll schriftlich erfolgen, aber auch im Rahmen einer weiteren Bürgeranhörung den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Niederwald vorgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3234 2014 Die Vorlage OF 251/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, aufgrund des bereits eingeleiteten Aushubs des Autobahndreiecks Am Erlenbruch dringend konkrete Lösungsvorschläge und Antworten auf folgende Probleme zu geben und diese in einer Informationsveranstaltung den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen:" Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE.; bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2014, OF 378/4 Betreff: Baulärm am AD Erlenbruch, A66 und A661 der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen ob aufgrund seiner eigenen Nachforschungen und Erkenntnissen die Lärmwerte nach AVV-Baulärm beim Bau des AD Erlenbruch im Bereich der Charles-Hallgarten-Schule und der am Hang darüber liegenden Wohnhäuser eingehalten werden. Begründung: Laut Aussage eines Bauleiters vor Ort, der von einem Mitglied der ortsansässigen Bürger*inneninitiative befragt wurde, käme ". . die Ramme [. .] voraussichtlich erst Ende des Monats zum Einsatz." Gemeint ist der Monat März. Zwei weitere Zitate dokumentieren die aus Sicht des Ortsbeirates begründete Befürchtung, dass die Lärmgrenzwerte nicht eingehalten werden könnten: "Von den Proberammungen ist bekannt, dass der größte Lärm beim Ansetzen der 15 m langen Bohlen entsteht. Dies ist darin begründet, dass die langen Stahlbohlen durch die Vibrationsramme wie Klangsaiten angeregt werden. Dadurch verstärkt sich der Lärm bei den langen Bohlen; bei kürzeren ist er etwas weniger. Der Lärm erhöht sich aber auch mit der Vibrationsfrequenz. Sobald der Untergrund fester wird, wird die Schlagzahl erhöht. Im Erlenbruch war zu sehen, dass einige herausgezogene Bohlen im unteren Bereich stark verbeult waren. Der Lärm wird leider nicht nur in Bornheim, sondern auch Am Erlenbruch in den Hochhäusern zu hören sein. Eine Sichtkontrolle ergab, dass die langen Bohlen den Autobahndamm der A661 beim Rammen überragen werden. Der Damm hat so nur für die niedrigeren Wohnhäuser Am Erlenbruch eine Schalldämmwirkung. Ich weiß jetzt noch nicht, ob man eine mobile LSW stellen wird. Ich würde vorschlagen, dass die betroffenen OBR 4 und 11 deshalb die Stadt auffordern, dass diese von HM die Einhaltung des vorgeschriebenen Lärmschutzes für die Bürger gemäß AVV-Baulärm fordert und auch überwacht. Anderenfalls müssten ortsansässige Bürger oder der BUND oder die BVN einen Baustopp im Eilverfahren beim VG erzwingen. Da die Fließrichtung des Grundwassers hier parallel zur A661 ist, könnten hier auch Bohrpfahlwände oder Schlitzwände zum Einsatz kommen, die in der Herstellung leiser sind als eingerammte Spundwandbohlen. Die OBR sollten von der Stadt und von HM auch Aufklärung darüber verlangen, warum, welche Verfahren zum Verbau der Baugrube und zur Einhaltung der AVV-Baulärm vorgesehen sind, welche Lärmberechnungen erstellt und welche leiseren Alternativen untersucht wurden und wie die Einhaltung und Kontrolle der Lärmgrenzwerte nach AVV-Baulärm gewährleistet werden soll." und "Derzeit entstehen nämlich nach jedem Bohrgang, beim Abschlagen des Bohrgutes vom Bohrer, laute Schlaggeräusche. Falls diese gemäß AVV-Baulärm zu laut wären, müssten dafür alternative Lösungen gefordert werden (Wasserstrahlen oder Abstreifer)." Die Dringlichkeit des Antrages ergibt sich aus der Nähe des zu erwartenden Einsatzes der Rammen ". . Ende März . ." und der Osterferien, in der keine Ortsbeiratssitzungen oder Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung angesetzt sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 4 am 13.05.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3145 2014 Die Vorlage OF 378/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2013, OF 218/11 Betreff: Ersatzwohnungen für die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Flinschstraße 1 während des Baus des Riederwaldtunnels Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Wohnheim GmbH aufzufordern, den Mieterinnen und Mieter des Hauses in der Flinschstraße, für die Zeit des Tunnelbaus Ersatzwohnungen im Stadtteil anzubieten und den Umzug zu bezahlen. Begründung: Nach Plänen von Hessen Mobil soll die U-Bahntrasse während der Bauphase in einer Schleife um das Haus Flinschstraße 1 geführt werden (mitten durch wäre eigentlich am besten). Das wird sehr laut und für die Bewohnerinnen und Bewohner ein nicht tragbarer Zustand. Auch ein Abriss des Hauses ist noch denkbar. Das wohnen in dem Haus wird so oder so nicht mehr möglich sein. Doch was mit den Mieterinnen und Mietern während der Bauphase wird, ist bis dato noch völlig unklar. Die Wohnheim GmbH hat sich, auch nach mehrfachem Nachfragen der Bewohnerinnen und Bewohner, über die Zukunft des Hauses noch nicht geäußert. Dies ist für die Mieterinnen und Mieter eine nicht zu akzeptierende Situation und Bedarf schnellst möglichster Aufklärung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2677 2013 Die Vorlage OF 218/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2013, OF 217/11 Betreff: Geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Hessen-Mobil aufzufordern, - die Proberammarbeiten umgehend und solange einzustellen, bis ein adäquater Lärmschutz gewährleistet werden kann, - zukünftige Rammarbeiten ausschließlich in den Schulferien durchzuführen, - sich um geeignete Lärmschutzmaßnahmen während und nach den Bauarbeiten des Riederwaldtunnels zu kümmern. Begründung: Am Freitag, dem 18.10.2013 wurde Am Erlenbruch mit den sogenannten Proberammungen begonnen, die den später folgenden Tunnelbau testen und vorbereiten. Hierzu wurden 10 Meter lange Stahlbohlen als Spundwände mit einer Vibrationsramme im Boden versenkt. Da das verwendete Blech nicht sehr biegsam ist, mussten für die Pfähle entsprechende Löcher vorgebohrt werden. Neben der hydraulischen Ramme und der Bohrmaschine wurden Bagger und Planierraupen eingesetzt. Es zeigte sich, dass die Maschinen sehr laut sind. Bei unseren täglichen Besuchen der Baustelle war nur eine mobile Leichtbauwand als Schutzschirm für die Schule vorhanden. An den Häusern der Vatterstraße fehlt hingegen jede Art von Schallschutzmaßnahme! Von den Tunnelplanern war dazu auf der Homepage von Hessen Mobil zu lesen: "Um die Beeinträchtigungen für Anwohner und die nahe gelegene Pestalozzischule so gering wie möglich zu halten, setzt Hessen Mobil Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Lärm- und Staubschutzwände ein [. .]. Das Schutzkonzept wurde zuvor dem Frankfurter Ortsbeirat 11(Fechenheim, Riederwald, Seckbach) und der Schulleitung der Pestalozzischule erläutert. Parallel zu den Arbeiten werden Messungen durchgeführt, um die Lärm- und Erschütterungsentwicklung aufzuzeichnen und auszuwerten." [1] Technische Angaben zu den Messungen der Bürgerinitiative Riederwald: Gemessen wurde am Freitag, dem 18.10.2013 um 17 Uhr bei trockenem Wetter in der Vatterstraße 48 und an der Schule. Als Messgerät wurde ein DIN-Lautstärkemesser gem. DIN 5045, der im Fast-Modus mit A-Filterung und Maxwerterfassung über jeweils 5 Sekunden den Schall misst verwendet und bewertet. Zur Bestimmung des Beurteilungspegels ist dann gemäß AVV-Baulärm bei Wohngebieten ist ein Abzug von 5 dB(A) zu machen, wenn die tägliche Betriebsdauer der Baumaschine > 2,5 Std beträgt. Für die Schule gilt das jedoch nicht (AVV-Baulärm = Allgem. Verwaltungsvorschrift vom 19.08.1970). An der Schule und am Wohngebäude wurde immer in 0,5 Meter Abstand vor dem Fenster gemessen. Messwerte am Freitag, dem 18.10.2013, 17 Uhr (nur Einsatz der Bagger und Bohrmaschine): Pestalozzischule (mit LSW): Bohrmaschine mit Dieselmotor: 67 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 45 dB(A) Vatterstraße 48: Bagger mit Dieselmotor: 65-5 = 60 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 50 dB(A) Am Erlenbruch 98 nur Straßenverkehr: 55 DB(A) bei ROT (Stillstand) 65 dB(A) bei GRÜN (freie Fahrt) zulässig gem. 16. BImSchV: 59 dB(A) Messwerte am Dienstag dem 22.10.2013 um 16 Uhr (Einsatz der hydraulischen Vibrationsramme): Pestalozzischule (mit LSW): Vibrationsramme: 70 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 45 dB(A) Vatterstraße 48: Vibrationsramme: 93-5 = 88 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 50 dB(A) Die Beurteilungspegel liegen somit jenseits des Zumutbaren! Nach dem Einsatz der Vibrationsramme ist nun der Test mit der Schlagramme geplant. Diese soll die bis zu 24 Meter langen Stahlbohlen in den Boden rammen. Das Schlaggeräusch wird dann um ein Vielfaches lauter als das der Vibrationsramme sein. Der Lärm und die Erschütterungen werden noch in 2 Kilometer Entfernung zu bemerken sein. Der Umstand, dass die Tunnelplaner für die Vatterstraße und den Erlenbruch bisher keinen Lärmschutz planen, lässt uns befürchten, dass man die Schmerzgrenze der Bürger testen will. Die Anwohner werden vergrault und möglicherweise ausquartiert, die städtische Wohnungsgesellschaft ABG mit ihren Wohnungen in der Vatterstraße und Am Erlenbruch muss mit Mietminderungen rechnen, was ein finanzieller Schaden zu Lasten der Bürger Frankfurts bedeutet! Wir fordern geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten: Der Lärmschirm muss vor alle Häuser. Er darf keine Öffnungen haben und muss aus einer massiven, mobilen Wandkonstruktion mit schallabsorbierender Vorsatzschale hergestellt werden. Die Bürgerinnen und Bürger des Riederwaldes erwarten ernst genommen zu werden! Wenn Lärmschutz angekündigt wird, muss uns dieser auch etwas bringen! Dies gilt auch für die Bauphase, die mit sieben Jahren den Riederwälderinnen und Riederwäldern auch bei den besten Schutzmaßnahmen an unsere Grenzen bringen wird - solche schlechten Feldversuche bringen uns rein gar nichts! Aber auch für die Zeit nach der Tunneleröffnung liegt vieles im Argen: Es werden den Bürgerinnen und Bürgern Lärmschutzwände und Flüsterasphalt als "Hightech" verkauft. Es muss endlich Schluss sein mit den verbalen Klimmzügen bei der Vermarktung des Minimalen und das Land Hessen muss den Probleme bei der Lärm- und Schadstoffbelastung für den Riederwald, die es im Übrigen selbst wahrnimmt, mit weit sinnvolleren Konzepten begegnen! Schluss mit dem Anwohnerschutz aus dem "1-Euro-Shop"!!! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2579 2013 Die Vorlage OF 217/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2013, OF 182/11 Betreff: Einschätzung zur Immissionssituation um das zukünftige Westportal des Riederwaldtunnels - aktuell, in der Bauphase und nach Eröffnung des Tunnels Bereits jetzt kommt im Bereich der Straße Am Erlenbruch, laut repräsentativen Messungen von Hessen Mobil aus den Jahren 2009/2010 zu Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid und Feinstaub. In der langjährigen Bauphase wird es zu einem weiteren Anstieg bei diesen Werten kommen. Auch nach der Tunnelöffnung wird die Schadstoffsituation durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als kritisch eingeschätzt. Die Lärmbelastung wird ebenfalls höher ausfallen als ursprünglich berechnet. Zu den Lärmbelastungen während der Bauzeit wurden auch noch keine Aussagen getroffen. Aus diesem Grund fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie schätzt die Stadt Frankfurt die aktuelle und zukünftige Schadstoffkonzentration in dem o.g. Bereich ein? 2. Wie sind sehen die aktuell möglichen gesundheitlichen Folgen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnanlage und der anderen Gebäude Am Erlenbruch, wie auch für die Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher an der Pestalozzischule sowie dien den Besucherinnen und Besuchern auf den zahlreichen, angrenzenden Sportstätten aus und wie sind diese einzuschätzen? (In Hinblick auf die aktuelle Belastungssituation sollten dabei insbesondere die von Hessen Mobil im Rahmen der Vorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel repräsentativ im Sommer und Winter der Jahre 2009 und 2010 gemessenen Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid und Feinstaub berücksichtigt werden (dazu auch Schreiben von Herrn Staatsminister Rentsch an die Bürgerinitiative Riederwald von Ende März 2013 "[. .] derzeit eine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid im Bereich der Straße Am Erlenbruch nicht ausgeschlossen ist, [. .]. Dies gilt auch für Feinstaub."). Falls erforderlich sollten umgehend weitere Messungen vorgenommen werden (siehe auch OF 174) und bei Bedarf sofortige Maßnahmen zur Senkung der Schadstoffbelastung für die Riederwälder ergriffen werden.) 3. Welche zusätzlichen Belastungen in Hinblick auf die Schadstoffe und den Lärm werden die mind. 7 Jahre andauernden Baumaßnahmen für das Autobahndreieck Am Erlenbruch und den Riederwaldtunnel mit sich bringen? 4. Mit welcher aggregierten Schadstoff- und Lärmbelästigung müssen die in Punkt 2 genannten Bevölkerungsgruppen in der Bauphase rechnen (bitte auch um den Ausweis der Spitzenwerte und der durchschnittlichen Belastungen) und wie ist diese für die Gesundheit der Betroffenen einzuschätzen? 5. Welche Effekte werden die bereits durch den OBR 11 geforderten Schutzmaßnahmen für die Bauphase (OF 174, OF 178) zeigen? Sind evtl. noch weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in diesem langen Zeitraum zu ergreifen? 6. Wie schätzt die Stadt Frankfurt die Schadstoffsituation nach Tunnelöffnung ein? 7. Wie ist die Aussage: "Doch selbst bei nachweislicher Überschreitung von Immissionsgrenzwerten, wird es schwierig werden, hier Abhilfe zu schaffen", vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Brief an Umweltdezernat der Stadt Ffm, 22.11.12) zu verstehen? 8. Welches Gesundheitsrisiko wird hier zu Lasten der Riederwälder Bevölkerung eingegangen, insbesondere welches Ausmaß können die Grenzwertüberschreitungen erreichen (bitte auch um die Ergebnisse im kritischsten Szenario)? 9. Wie lange werden die genannten Bevölkerungsgruppen nach Tunneleröffnung einer evtl. erhöhten Schadstoffbelastung ausgesetzt sein und wie sehen dann die möglichen Schutzkonzepte aus? Bitte beziffern Sie den Zeitraum bis zur Schaffung möglicher Abhilfemaßnahmen (insbesondere mit Benennung der Zeiträume für die notwendigen Schritte: a) Beantragung der Immissionsmessstation und Genehmigung durch das Land, b) Errichtung der Immissionsmessstation, c) Anzahl der Jahre der Messung, bis Schadstoffüberschreitungen "ausreichend" dokumentiert werden können, d) Planung von erweiterten Schutzmaßnahmen, e) Realisierung erweiterter Schutzmaßnahmen). 10. Ergibt sich vor diesem kritischen Hintergrund bereits jetzt im Rahmen der aktuell laufenden Planungen der Schutzmaßnahmen akuter Handlungsbedarf in Hinblick auf eine sofortige Berücksichtigung von erweiterten Schutzmaßnahmen beim Autobahnbau rund um den Riederwald? 11. Bereits nach den Planungen von Hessen Mobil von 2011 werden nach Autobahneröffnung knapp 400 Wohnungen im Riederwald nicht aktiv vor Lärm geschützt, d.h. beim Öffnen der Fenster und im Freien sind die Bewohner Verkehrslärm ausgesetzt. Die der Stadt Frankfurt vorliegenden Studien von RegioConsult aus den Jahren 2011 und 2012 gehen von weit höheren Grenzwertüberschreitungen beim Lärm insbesondere rund um das Westportal des Riederwaldtunnels aus. Wie stark sind die Riederwälder Wohnungen, die Seniorenwohnanlage Riederwald, die Pestalozzischule und die Sportgelände (Eintracht und FSV) sowie der Wald Riederwald tatsächlich betroffen? Wie werden die Kritikpunkte dieser Studien in Neuberechnungen zum Beispiel im Rahmen der Verkehrsprognose 2025 berücksichtigt? Die Stadt Frankfurt solle vor diesen Hintergrund darauf hinwirken, dass der aktive Lärmschutz deutlich ausgeweitet wird und die Pestalozzischule auf alle Fälle vollständig aktiv geschützt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 758 2013 Die Vorlage OF 182/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt geändert wird "Einschätzung zur Immissionssituation an den zukünftigen Portalen des Riederwaldtunnels - aktuell, in der Bauphase und nach der Eröffnung des Tunnels". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2013, OF 181/11 Betreff: Erstellung und Veröffentlichung des Nutzungskonzeptes für die Straße Am Erlenbruch für die Zeit nach Inbetriebnahme des Riederwaldtunnels und Berücksichtigung der verschiedenen Szenarien beim Schadstoff- und Lärmschutz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der zentralen Bedeutung für die Schadstoff- und Lärmbelastung des Riederwalds ausgehend von den Autobahnen A66/A661 und der Straße Am Erlenbruch ihr Nutzungskonzept für die Straße Am Erlenbruch noch vor Baubeginn des Autobahndreiecks und des Riederwaldtunnels vorzulegen. Dabei sollten auch eventuell später noch mögliche Änderungen an den Nutzungskonzepten, die zu mehr Verkehr führen können, bereits jetzt benannt und berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sollten die nun zur Planung anstehenden Schutzmaßnahmen in Hinblick auf Schadstoffe und Lärm auch die Szenarien einer Verkehrsreduzierung um nur ein Drittel, bzw. ein Viertel abdecken. Ferner sollte die bisher von Hessen Mobil getroffenen Annahmen (wie u.a. innerstädtische Verkehrsrückverlagerung von anderen Straßen auf den Erlenbruch, Zubringerfunktion des Erlenbruchs für Verkehr von der Autobahn in die Innenstadt), die zusammen mit den Verkehrsmessungen zu einer Reduzierung des Verkehrs um die Hälfte in der bisherigen Prognose führen, auf Plausibilität und Belastbarkeit überprüft und offengelegt werden. Begründung: Herr Staatsminister Rentsch schreibt an die BI Riederwald am 10.Mai 2013: "Die bisherigen Verkehrsuntersuchungen zeigen auf, dass durch die Bündelung von Durchgangsverkehren auf dem neuen Teilabschnitt der A66 Tunnel Riederwald eine Verkehrsentlastung um ca. 50 % auf den bisher betroffenen Straßen in diesem Bereich erreicht werden kann. Dadurch verringern sich in diesem Bereich auch die Immissionen aus Lärm und Abgasen. Konkrete Angaben zur Entlastungswirkung können jedoch erst getroffen werden, wenn ein entsprechendes Konzept der Stadt Frankfurt am Main zur Nutzung der in ihrer Baulast liegenden betroffenen Straßen, insbesondere der Straße Am Erlenbruch (Kreisstraße 870) vorliegt." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2271 2013 Die Vorlage OF 181/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 4 CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP; bei Enthaltung 1 CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2013, OF 178/11 Betreff: Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße "Am Erlenbruch" für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dringend bei der Hessischen Landesregierung auf folgende Punkte Einfluss zu nehmen: - Die Bürgerinnen und Bürger, die in der Straße "Am Erlenbruch" und in deren Nähe wohnen sowie arbeiten, in der Pestalozzischule unterrichten, lernen und im Kindergarten betreut werden, müssen während der von Hessen Mobil geplanten Proberammarbeiten ausreichend gegen die gesundheitsschädlichen und störenden Einwirkungen von den Baumaschinen geschützt werden. - Da die Gebäude dort keinen passiven Schallschutz haben und die Rammen extrem laut sind, ist während der Proberammarbeiten von Hessen Mobil ein wirksamer, aktiver Schallschutz an den Schlagrammen und Vibrationsrammen, in Gestalt von schallabsorbierenden Lärmschutzwänden, vorzusehen. Die Kompressoren und Dieselmotoren sind mit Schallschutzkapseln zu versehen. - Die Arbeiten sind auf die Werktage und die Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu beschränken. - Im Einwirkungsbereich der Pestalozzischule ist darauf zu dringen, dass die Rammarbeiten dort nur in den Schulferien durchgeführt werden dürfen, da sonst kein ungestörter Unterricht möglich ist. - Die Proberammarbeiten dienen vorab der Überprüfung der technischen Machbarkeit. Gleichzeitig sind sie als Probebetrieb und Testfall für den geplanten Bau des Riederwaldtunnels zu sehen. Die Rammarbeiten sind deshalb von Hessen Mobil mit Schalldruckpegelmessungen an den nächstgelegenen Gebäuden zu begleiten, zu dokumentieren, auszuwerten und zu veröffentlichen. - Neben den Lärmemissionen sind von Hessen Mobil die Emissionen von Staub, Ruß und Stickstoffoxiden, die von den Baumaschinen und Arbeiten ausgehen, auf ein Minimum, entsprechend dem Stand der Technik und der geltenden Vorschriften, Verordnungen und Standards, zu beschränken. Auch Baufahrzeuge gelten hier als Baumaschinen. - Die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards sind von den zuständigen städtischen Behörden vor Ort zu überwachen. - Neben Lärm- und Schadstoffemissionen verursachen Rammarbeiten auch Erschütterungen und Schwingungen im Erdreich. Insbesondere der Einsatz von Vibrationsrammen kann zu Schäden an benachbarten Gebäuden führen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sollen deshalb von Hessen Mobil über die möglichen Folgen informiert werden. Des Weiteren soll Hessen Mobil veranlassen, dass vor Arbeitsbeginn beweissichernde Maßnahmen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern durchgeführt werden. Begründung: Hessen Mobil hat angekündigt, ab Juni 2013 mit Proberammarbeiten für den Bau des Riederwaldtunnels, im Bereich der Straße "Am Erlenbruch", zu beginnen (auf den freigeräumten Flächen). Diese sollen an den folgenden Stellen durchgeführt werden (Angaben mit der Kilometrierung der A 66): - km 1+825 m, entspricht der Lage an der Haenischstraße (Pestalozzischule) - km 2+150 m, entspricht der Lage am Wendehammer der Vatterstraße (Tunnelmitte) - km 2+620 m, entspricht der Lage östlich der Einmündung der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße Es sollen verschiedene Verfahren zum Setzen der Spundwände zum Einsatz kommen: Neben Vorbohrungen sind Vibrationsrammen (für den lockeren Boden) und Schlagrammen (für den festen Boden) vorgesehen. Da der feste Boden (Sandstein) zum Teil erst in großer Tiefe ansteht, müssen die Stahlbohlen bis 25 Meter lang sein. Von den eingesetzten Maschinen sind die Schlagrammen die lärmintensivsten Geräte. Deren räumlicher Lärmwirkpegel beträgt bei freier Schallausbreitung noch etwa 50 dB(A) in 500 Metern Entfernung und 35 dB(A) in 1.600 Metern Entfernung. Vibrationsrammen sind etwas leiser. Deren Pegel beträgt etwa 50 dB(A) in 200 Metern Entfernung. Für die Schlagrammen ist bei der Bewertung des Lärms zudem ein Zuschlag für die hohe Impulshaltigkeit der Geräuschemissionen angezeigt. Da die Schlagrammen und die einzurammenden Stahlbohlen nicht schallgekapselt ausführbar sind, können nur schallabsorbierende Lärmschutzwände vorgesehen werden. Diese sollen die Rammen möglichst vollständig umschließen und in Richtung der umliegenden Gebäude wirksam sein. Durch den Einsatz von Dieselmotoren, für die Baumaschinen und Fahrzeuge, ist mit zusätzlichen Staub- und Abgasemissionen zu rechnen. Es ist deshalb von Hessen Mobil zu fordern, dass nur Geräte nach dem neuesten Stand der Technik, der Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards zum Einsatz kommen und dass Staubaufwirbelungen von der Baustelle durch regelmäßiges Beregnen minimiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2168 2013 Die Vorlage OF 178/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2013, OF 303/4 Betreff: Lärmaktionsplan Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat zu bitten: in die Stellungnahme zur Fortführung des Lärmaktionsplanes gegenüber dem Regierungspräsidium folgende Anmerkungen mit aufzunehmen: i) der grobe Sachstand in Bezug auf die Autobahnen A 661 und A 66 ist im Lärmaktionsplan enthalten und bedarf einer ergänzenden Darstellung: Die Potentialstudie für den Bereich Seckbacher Landstraße und der Straße Am Erlenbruch umrissen im Antrag vom 22.09.2011, NR 103, arbeitet heraus, dass eine Einhausung möglich ist. Empfohlen wird, einen Antrag auf zusätzlichen Lärmschutz gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG für die Hallgartenschule zu stellen. Die Hallgartenschule ist wesentlich näher an der A 661 gelegen und damit höheren Pegeln als die Anwohner*innen ausgesetzt. Die Anwohner*innen hatten mit diesem Antrag bereits gute Erfolge erzielt und es wäre gut die Stadt Frankfurt mit im Boot zu haben. Die Stadt Frankfurt darf mit den Kosten für die Einhausung nicht allein gelassen werden und es ist möglich den Bund als Baulastträger in die Pflicht zu nehmen. Die Begründung in der Stellungnahme ST 1579 vom 28.09.2012 ist nicht ausreichend dargelegt und Bedarf einer genaueren Betrachtung z.B. mit einem Rechtsgutachten. ii) der auf die Anwohner*innen einwirkende Lärm der B 3, B 8 und B 40 im Ortsbezirk 4 ist mit schrittweise'höher werdenden gesundheitlichen Beinträchtigungen verbunden. Insbesondere in der Höhenstr. und auf Höhe der Wittelsbacherallee 104 stadtauswärts. Angeregt wird, die höchst zulässige Geschwindigkeit generell auf 30 km/h zu reduzieren. In Wechseischicht Arbeitende, Kinder und betagte Menschen schlafen häufig auch tags, was eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigt um akzeptable Lärmgrenzen einzuhalten. iii) die Anwohnerinnen des Bushaiteplatzes an der Saalburgstr. sind mit der Aufnahme der pausierenden und rangierenden Busse stark belastet. Der Ortsbeirat regt an, die an der Haltestelle "Bornheim Mitte" endenden Fahrzeuge mit Bussen zu bestücken, die geräuschärmere Antriebe, z.B. Elektromotoren, eingebaut haben. Redaktionsschluss für die Aufnahme von Ergänzungen ist der 22. Mai 2013 deshalb bittet der Antragsteller darum den Antrag als dringlich einzustufen und ihn auf die Tagesordnung für den 14. Mai 2013 zu nehmen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 4 am 18.06.2013, TO I, TOP 15 Die GRÜNE-Fraktion beantragt eine punktuelle Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2293 2013 Die Vorlage OF 303/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Punkte ii) und iii) gestrichen werden. Abstimmung: zu i) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und FDP (=Ablehnung) zu ii) GRÜNE, CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE. (=Annahme) zu iii) GRÜNE, CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE. (=Annahme)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2013, OF 175/11 Betreff: Ist versetztes Parken in der Gelastraße möglich? Vorgang: ST 1250/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob zwecks Verkehrsberuhigung in der Gelastraße versetztes Parken eingerichtet werden kann? Hierbei ist die beabsichtigte Einführung des Radfahrens gegen die Einbahnstraße zu berücksichtigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1250 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 713 2013 Die Vorlage OF 175/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 5 CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP; bei Enthaltung 1 CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2013, OF 166/11 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durch zu führen: Seckbacher Landstraße / Heinz-Herbert-Karry-Straße / Wilhelmshöher Straße Vilbeler Landstraße / Wilhelmshöher Straße Berger Weg / Nussgartenstraße Gwinnerstraße / Gelastraße Flinschstraße / Gelastraße / Im Trieb Begründung: Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kfz. zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für LKW- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 18.03.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2086 2013 Die Vorlage OF 166/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Kraftfahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht" durch die Worte "Lastkraftwagen und Busse" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.09.2012, OA 259 entstanden aus Vorlage: OF 141/11 vom 07.09.2012 Betreff: Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 22.02.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die im Rahmen der bauvorbereiteten Maßnahmen Riederwaldtunnel geräumten Gärten im Erlenbruch (KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch) und Teufelsbruch (KGV Enkheimer Wald) bis zum endgültigen Baubeginn des Riederwaldtunnels ortsansässigen Vereinen, Schulen oder gemeinnützigen Gruppen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Begründung: Durch eine sinnvolle Nutzung der Gartenfläche (circa 19.200 Quadratmeter) würde eine Zweckentfremdung (Müllentsorgung/Schlafplätze) durch Dritte erschwert beziehungsweise verhindert werden. Durch diese Maßnahme könnte die Stadt Frankfurt am Main Gelder einsparen und im Gegenzug würden die Grünflächen nicht brachliegen und verwildern, sondern von Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.03.2013, B 131 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.11.2012, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 259 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 64 Beschluss: Der Vorlage OA 259 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 112 Beschluss: Der Vorlage OA 259 wird zugestimmt. 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 259 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2418, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 67 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.09.2012, OA 258 entstanden aus Vorlage: OF 140/11 vom 27.08.2012 Betreff: Einführung eines SMS und E-Mail unterstützenden Systems für Katastrophenwarnungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung eines SMS und E-Mail unterstützenden Systems für Katastrophenwarnungen einzuführen. Dieses System muss funkzellengebunden sein und ebenfalls für einen Postleitzahlenbereich Warnungen versenden können. Begründung: Früher wurden die Menschen in den Stadtteilen durch Sirenen gewarnt. Die Sirenen sind aus Kostengründen weitestgehend abgebaut worden. Im letzten Jahr kam es zu zwei gefährlichen Ereignissen im Ortsbezirk, bei denen Menschen vor katastrophenartigen Schäden bewahrt werden mussten. Beim ersten Ereignis ist eine Giftwolke vom Gelände der Chemiefabrik AllessaChemie GmbH in Richtung Stadtteil Fechenheim gezogen. Bei diesem Unfall war es nicht möglich, alle Menschen zu informieren. Die gesamten Schülerinnen und Schüler einer Schule im Stadtteil Fechenheim haben sich im gefährdeten Bereich im Freien aufgehalten, da sie über die Gefährdung nicht informiert waren. Schule, Schülerinnen und Schüler haben erst am nächsten Tag von der Gefährdung gehört. Beim zweiten Ereignis am 13. August 2012 entstand eine Gefahr durch einen Unfall im Riederwald, Straße Am Erlenbruch in Höhe Schäfflestraße, bei dem eine schwefelsäurehaltige Gaswolke zur Hauptverkehrszeit mitten im Wohngebiet auswich. Mit vier Wasserwerfern der Feuerwehr musste die Gaswolke reduziert werden. Die umliegenden Bewohnerinnen und Bewohner wurden zum Teil evakuiert oder aufgefordert, Türen und Fenster zu schließen sowie dem Bereich fernzubleiben. Es wurden jedoch keine Lautsprecherdurchsagen wahrgenommen. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer sind weiterhin durch die Straße Am Erlenbruch an den Polizisten vorbeigefahren. Lediglich der Autoverkehr wurde aufgehalten. Die Erwachsenen und Kinder auf dem direkt angrenzenden Gelände der Eintracht Frankfurt, mit Fußball- und Tennisplätzen, waren nicht informiert worden und trainierten weiter. Bei beiden Ereignissen ist glücklicherweise niemand verletzt worden oder gestorben. In einer Nachbetrachtung der Ereignisse ist aber klar ersichtlich, dass eine bessere und schnellere Information der Bürgerinnen und Bürger dringend erforderlich ist. Der Riederwald und Fechenheim sind durch deren Nähe zu den Industrieanlagen und Chemiewerken einer besonderen Gefährdung ausgesetzt. Diesem muss durch ein zeitgemäßes Warnsystem Rechnung getragen werden. Ein Warnsystem für einen Postleitzahlenbereich und eine zusätzliche funkzellengebundene Information aller mobilen Endgeräte in diesem Bereich würde zu einer wesentlichen Steigerung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger führen. In der Meldung sollten mindestens Verhaltensregeln, der gefährdete Bereich, eine Quelle für weitere Informationen und die Ankündigung einer weiteren Mitteilung bei Beendigung des Zustandes mitgeteilt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.02.2013, B 89 Antrag vom 30.04.2024, OF 626/11 Auskunftsersuchen vom 27.05.2024, V 948 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 12.11.2012, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 258 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) FDP und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage OA 258 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 111 Beschluss: Der Vorlage OA 258 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2417, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 37 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2012, OF 141/11 Betreff: Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald Der Ortsbeirat möge beschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die entsprechenden Ämter anzuweisen. Folgende Möglichkeit zu prüfen: . Die schon im Rahmen der Bauvorbereiteten Maßnahmen Rieder- waldtunnel geräumten Gärten im Erlenbruch (KGV Riederwald -Anlage Am Erlenbruch) und Teufelsbruch (KGV Enkheimer Wald ) bis zum endgültigem Baubeginn des Riederwaldtunnels ortsansässigen Vereinen, Schulen oder Gruppen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Begründung: . Durch eine sinnvolle Nutzung der Gartenfläche ( circa 19.200 Quadratmeter ) würde eine Zweckentfremdung (Müllentsorgung/Schlafplätze) durch Dritte erschwert bzw. verhindert werden. Durch diese Maßnahme könnte die Stadt Frankfurt Gelder einsparen und im Gegenzug würden die Grünflächen nicht brachliegen und verwildern, sondern von Bürger genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 24.09.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 259 2012 Die Vorlage OF 141/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor das Wort "Gruppen" das Wort "gemeinnützig" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2012, OF 121/11 Betreff: Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach) Vorgang: ST 1174/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Wie viel Grundstücksflächen wurden bisher für den Gehwegausbau erworben? 2. Wie viel Grundstücksflächen müssen noch erworben werden? 3. Wann wird der Erwerb der noch fehlenden Grundstücksflächen voraussichtlich abgeschlossen sein? Begründung: Die Einrichtung eines Gehwegs in diesem Straßenabschnitt ist unbedingt erforderlich. Es ist hinlänglich bekannt, dass durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, besonders durch Busse und Lkw, die Fußgänger gefährdet sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1174 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 380 2012 Die Vorlage OF 121/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2012, OF 119/11 Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Gelastraße (Seckbach) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im westlichen Abschnitt der Gelastraße, zwischen Flinsch- und Gwinnerstraße, das Radfahren gegen die Einbahnstraße ein zu richten. Begründung: Bereits heute wird durch Radfahrer in der westlichen Gelastraße - allerdings verbotswidrig - gegen die Einbahnstraße gefahren. Dadurch sind weder die gefährlichen Situationen angestiegen, noch wurden vermehrt Unfälle mit Radfahrern bekannt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1179 2012 Die Vorlage OF 119/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2011, OF 57/11 Betreff: Ende der Zeuläckerstraße (Seckbach) als Sackgasse einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Ende der Zeuläckerstraße, vor Einmündung der Gustav-Behringer-Straße, einen schließbaren Pfosten zu installieren. Die bisherige Einbahnstraßenregelung soll somit durch die Einrichtung einer Sackgasse ersetzt werden. Die erforderliche Sackgassen-Beschilderung ist entsprechend vorzunehmen. Begründung: Seit längerer Zeit ist zu beobachten, dass vermehrt Autofahrer verkehrswidrig gegen die Einbahnstraße in die Zeuläckerstraße einfahren. Offenbar handelt es sich hierbei um Schleichverkehr, der von der Straße Am Erlenbruch über die Gustav-Behringer-Straße in die Zeuläckerstraße einfährt. Damit sollen vermutlich der Verkehrsstau und die Lichtsignalanlagen auf der Straße Am Erlenbruch umgangen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 24.10.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 443 2011 Die Vorlage OF 57/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 1 CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP; bei Enthaltung 4 CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2011, OA 1267 entstanden aus Vorlage: OF 504/11 vom 18.12.2010 Betreff: Einhausung der A 661/A 66 bis einschließlich Riederwaldtunnel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Fachhochschule am Nibelungenplatz in Verbindung zu setzen, um im Jahr 2011 im Rahmen eines Wettbewerbs der Studierenden des Fachbereiches Architektur Modelle für die Einhausung der A 661/A 66 zwischen der Seckbacher Landstraße, dem Dreieck Am Erlenbruch und dem Anschluss an den Riederwaldtunnel zu entwickeln. Die drei besten Arbeiten sollen mit einem Preis ausgezeichnet werden. Begründung: Das Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt am Main hat das Büro AS&P-Albert Speer & Partner beauftragt, zu untersuchen, welche Auswirkungen eine Einhausung der A 661 aus städtebaulicher Sicht auf die angrenzenden Stadtteile an der Autobahn hat. In der Studie, die inzwischen vorliegt, wird die Einhausung ausdrücklich empfohlen. Die Aussagen beziehen sich allerdings nur auf das Gebiet zwischen der Friedberger Landstraße und der Seckbacher Landstraße. Da die Lärm- und Abgasbelastung für die Bewohner des daran anschließenden Abschnittes der A 661/A 66 am Bornheimer Hang, in Seckbach und im Riederwald nicht weniger hoch sein wird, soll auch dieses Stück der Autobahn eingehaust werden. Dafür muss man unkonventionelle Wege gehen. Deshalb kann die Fachhochschule der geeignete Partner für diesen Wettbewerb sein. Studentinnen und Studenten sind in ihrer Kreativität unverbraucht und Neuem gegenüber aufgeschlossen. Ein weiterer Vorteil für die Studierenden an der FH besteht darin, dass sich das Objekt des Wettbewerbs in der näheren Umgebung der Fachhochschule befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2011, B 232 Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 97 Bericht des Magistrats vom 02.07.2012, B 306 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 26.01.2011 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP 62 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1267 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) 49. Sitzung des OBR 4 am 15.02.2011, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OA 1267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 48. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.02.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1267 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 9471, 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.02.2011 Aktenzeichen: 61 12
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2010, OA 1141 entstanden aus Vorlage: OF 449/11 vom 11.05.2010 Betreff: Verkehrsberuhigung nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mit dem Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen dahin gehend zu verhandeln, dass nach Beendigung der Baumaßnahmen und Fertigstellung des Riederwaldtunnels die Straße Am Erlenbruch und die Wilhelmshöher Straße nur als Erschließungsstraßen für die Stadtteile Riederwald beziehungsweise Seckbach freigegeben werden. Des Weiteren ist durch bauliche Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Straße Am Erlenbruch nicht mehr als Durchgangsstraße für Lkw und als Parkraum für auswärtige Autofahrerinnen und Autofahrer genutzt werden kann. Es ist zu prüfen, ob weitere Stellflächen für Pkws, gegebenenfalls durch Erweiterung des Park-and-ride-Angebots im Parkhaus am Hessen-Center oder durch andere Parkflächen, nach Beendigung der Baumaßnahmen für den Riederwaldtunnel ausgewiesen werden können. Begründung: Ziel der gesamten Baumaßnahme sollte unter anderem sein, dass möglichst viel Individualverkehr bereits an der Stadtgrenze aufgefangen und zum Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr angehalten wird. Auch sollte mit der Neugestaltung der Straße Am Erlenbruch und der erweiterten Grünfläche nicht der Parkdruck auf die Siedlung erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1425 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.06.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.08.2010, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1141 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8507, 43. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.08.2010 Aktenzeichen: 79 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.10.2009, OA 1004 entstanden aus Vorlage: OF 376/11 vom 17.10.2009 Betreff: Ausweisung einer Baufläche zwecks Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Frankfurt-Seckbach; Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen/Entwurf 2009 des Regionalen Flächennutzungsplanes Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich für die Ausweisung einer Baufläche im Regionalen Flächennutzungsplan im Bereich Frankfurt-Seckbach - angrenzend an die Sportanlage Seckbach-Süd - einzusetzen. Der Bereich sollte zwischen Gelastraße, dem Weg "In den Teichen" und dem Riedgraben liegen. Die Fläche sollte groß genug sein, um die Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums sicherzustellen. Begründung: Der Turnverein Seckbach 1875 e. V. verfügt über eine Turnhalle in der Ortsmitte (Am Schießrain 2). Die kleine, veraltete Turnhalle kann nur für einen geringen Teil der sportlichen und geselligen Aktivitäten des Vereins genutzt werden. Für viele sportliche Übungen und Wettkämpfe muss auf Sporthallen im Frankfurter Nordosten ausgewichen werden. Da die Vereinsturnhalle Am Schießrain in der Mitte der Wohnbebauung liegt, kommt es wegen ruhestörenden Lärms immer wieder zu Strafanzeigen durch die Nachbarschaft. Durch die unmittelbare Nähe zur Sportanlage und der Zentgrafenschule wäre die wechselweise Nutzung von Halle und Sportplatz sowie die Nutzung durch die Schule optimal gegeben. Weiterhin würde der bisherige Standort für eine stadtplanerische Weiterentwicklung der Ortsmitte und somit zur Erhöhung ihrer Attraktivität sowie zur Stabilisierung des Einzelhandels beziehungsweise der Nahversorgung frei werden. Lageplan; schraffierte Fläche stellt den Bereich zum Bau einer Sporthalle mit Vereinszentrum dar. Anlage 1 (ca. 53 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2010, ST 214 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.10.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Vorlage M 201 wird im Rahmen der Vorlage NR 1605 zugestimmt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 2. Der Vorlage NR 1605 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 3. Die Vorlage OA 1000 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 4. Die Vorlage OA 1001 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 5. Die Vorlage OA 1004 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 6. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1011 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 1011 wird im vereinfachten Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 1517 erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 7. Die Vorlage OA 1015 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlagen OA 1000, OA 1001, OA 1004 und OA 1015), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP und Freie Wähler (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. NR 1605, Ziffer 3., Nr. 509 "Osthafen": CDU, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Rest der Vorlage: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 6. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung), FDP (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6956, 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.11.2009 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.08.2008, OA 716 entstanden aus Vorlage: OF 239/11 vom 03.06.2008 Betreff: A 66 - Erhalt bzw. Neugestaltung des Grünzuges am Erlenbruch Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der technischen Ausführungsplanung des Riederwaldtunnels darauf hinzuwirken, dass der lineare Gehölzbestand nördlich des geplanten Tunnels, entlang des Zaunes der Kleingartenanlage zwischen Haenischstraße und Flinschstraße, sowie im weiteren Verlauf die Kastanienreihe bis zu den ehemaligen Hafenbahngleisen durch das Verschieben der Tunnelgradienten um wenige Meter nach Süden erhalten bleibt. Während des Baus sind entsprechende Baumschutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 und Bewässerungen vorzusehen, um den Gehölzbestand zu erhalten. 2. dafür zu sorgen, dass nach dem Autobahnbau auf und neben der Tunneldecke, unter Einbeziehung des unter Ziffer 1. genannten Gehölzbestandes, ein Grünzug im heutigen Verlauf wiederhergestellt wird, der mindestens die Breite des heutigen Grünzuges hat. Begründung: Der Landschaftspflegerische Begleitplan zur Planfeststellung sieht vor, von den heute vorhandenen vier Baum- und Gehölzreihen, zwischen Riederwald-Siedlung und Vatterstraße-Bebauung, drei ersatzlos zu beseitigen. Nur noch die Baumreihe vor der Häuserzeile am Erlenbruch (1. Reihe) soll verbleiben. Neben den Kastanien, zwischen Straße und U-Bahn (2. Reihe) und den Bäumen am Rad- und Fußweg nördlich der U-Bahn (3. Reihe), soll vor allem der dichte Baum- und Heckenbestand, der sich entlang des Zauns der Kleingartenanlage zur Bebauung Vatterstraße befindet (4. Reihe), gerodet werden. Nach dem Bau der Autobahn sollen die Gehölzstrukturen (Reihen 2, 3 und 4) nicht wiederhergestellt werden. Vor allem die dichte Gehölzreihe vor der Bebauung Vatterstraße hat heraus- ragende Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild der Riederwald-Siedlung sowie als ökologische Leitlinie. Die Gehölzreihe gibt dem Grünzug seine Gestalt und Wertigkeit, sie verdeckt den freien Blick auf die Häuser an der Vatterstraße (bzw. schützt diese vor Emissionen der Straße "Am Erlenbruch"), sie hat wichtige staubfilternde und klimatische Wirkungen und stellt eine einzigartige Biotopvernetzungsstruktur zwischen Riederwald/Ostpark und den Waldgebieten im Frankfurter Osten dar, die für Fledermäuse und Vögel unverzichtbar ist. Diese Gehölzstruktur, einschließlich der Kastanienreihe östlich der Flinschstraße, können erhalten werden, wenn der Tunnel nur wenige Meter nach Süden verschoben wird. Da die technische Ausführungsplanung für den Bau des Tunnels erst jetzt erstellt wird, kann die Forderung auch nach der Planfeststellung berücksichtigt werden. Für die Verschiebung einer Trasse um wenige Meter bedarf es keiner Änderung der Planfeststellung, weil kein anderer Grundstücks- eigentümer betroffen wird und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die weitere Gestaltung auf der Oberfläche des Tunnels obliegt der Stadt Frankfurt allein. Die Planfeststellung lässt hier alle Möglichkeiten offen und ist nicht abschließend. Daher muss der Magistrat frühzeitig darauf hinwirken, den heute vorhandenen Grünzug zwischen U-Bahn und Zaun, unter Einbeziehung der oben genannten Gehölzreihe, in seiner heutigen Breite wiederherzustellen. Der Gestaltungsplan in der Planfeststellung sieht lediglich einen schmalen Kiesweg entlang des Zaunes vor - dort, wo heute die Gehölzreihe steht. Anschließend folgen südlich die U-Bahn und die Straße "Am Erlenbruch". Wiesen und Baumpflanzungen sind nicht mehr geplant. Der Erlenbruch-Grünzug würde vollständig entfallen. Im Hinblick auf die herausragende Bedeutung des Grünzuges als Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes "Grünzüge und Grüngürtel", als wichtiger Rad- und Fußweg zwischen Bornheim/Innenstadt und den östlichen Naherholungs- gebieten und als Erholungsraum für die Riederwälder, muss der Grünzug mindestens in seiner heutigen Dimension wiederhergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2008, ST 1689 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 27.08.2008 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.09.2008, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2008, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme); FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4572, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.09.2008 Aktenzeichen: 61 12
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Es handelt sich bei meiner Ausführung nicht um einen direkten Vorschlag. Da das Problem unter dem Gesichtspunkte "Mensch vor Insekten stellen" eigentlich keine Erörterung benötigt. Bei Starkregen läuft der Riedgraben im Abschnitt Gelastraße bis A661 regelmäßig über. Hierbei laufen die Keller der direkten Anlieger voll und die Gartenanlagen seitlich des Grabens sind nicht mehr nutzbar. Rückstau des Wassers im gesamten Bereich von Seckbach incl. Teilweise stehen die Abschnitte wochenlang unter Wasser oder oberkannte der Abflüsse, da das Wasser nicht abfließen kann. Dies verstärkte sich in den letzten Jahren wegen dem Bau der A661, Betriebshof Ost und letztlich wegen zeitlich falscher und fehlender Reinigung des Riedgrabens. Besonders das ab März /April wegen diverser Insekten keine Reinigung ( Grünschnitt) mehr durchgeführt werden darf. Auch wegen diesen Insekten, werden die Pumpen im Bereich des FSV Sportplatzes nicht mehr in den Massen eingeschaltet wie es für die teilweise katastrophale Situation in Bereich Seckbach notwendig wäre. Daher möchte die das Thema hiermit anstoßen um eine geeignete Vorgehensweise für die immer wieder auftretende Problematik herbeizuführen.
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Weiter lesen auf FFM.DEAm Erlenbruch 2-4 sind seit Jahrzehnten Parkplätze zwischen den Bäumen. Plötzlich bekommt man Strafzettel wegen Parken auf dem "Gehweg", der dort gar keiner ist! Daher sollten die, wohl "vergessenen", P-Schilder nachgezurüstet werden. Am ganzen Erlenbruch, ab der Nummer 6 sind genau die gleichen Plätze, teilweise noch enger, als "erlaubt" ausgewiesen. Daher gehe ich davon aus, daß nur die Parkplatz Schilder fehlen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Überquerung der Gwinnerstraße in Höhe des Wohngebiets Gelastraße ist sehr gefährlich, insbesondere für Kinder. Früher hab es hier einen Zebrastreifen an der Bushaltestelle, dieser wurde aber abgebaut. Bitte eine Fußgängerampel installieren direkt nördlich der Gelastraße, damit Kinder sicher aus der Gelastraße in Richtung Zentgrafenschule gehen können.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Fußgängerampel Ecke Borsigallee - Edisonstraße ist für Fußgänger grün, die geradeausfahrenden Radfahrer (und die Autos) müssen bei Rot halten, wobei nur die links abbiegenden PKW zur Autobahn hin warten müssen. So geht es für PKW in Richtung Innenstadt über Am Erlenbruch an fast jeder Ampel, wo ohnehin immer Stau herrscht. Stadtgemachte Staus sind die Folge
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Weiter lesen auf FFM.DERegelmäßig kommt es in der Straße "Am Erlenbruch" zu erheblichen Verkehrsstaus (vor allem im Berufsverkehr). Für die kurze Strecke von der Eissporthalle bis zur Borsigallee (oder zurück) braucht man dann über 20 Minuten! Dabei fällt auf, dass nicht immer ein hohes Verkehrsaufkommen die Ursache dafür ist, sondern schlecht programmierte Ampeln: Anscheinend um zu verhindern, dass abbiegende Fahrzeuge mit der parallel fahrenden U-Bahn kollidieren, hat der Straßenverkehr immer "rot" wenn eine U-Bahn kommt. Man muss dann warten, auch wenn man eigentlich nur geradeaus fahren möchte und die Straße vor einem völlig frei wäre! Die betreffenden Kreuzungen müssten einfach nur mit einer zusätzlichen Ampel für abbiegende Fahrzeuge ausgestattet werden, so dass nur noch die abbiegenden Fahrzeuge warten müssten wenn eine U-Bahn kommt.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch finde den Anblick von oberirdischen Schienen im Stadtgebiet, die getrennt von Straßen verlaufen, sehr häßlich. Die Schienen zerreißen das Stadtbild und lassen die Bahnen sehr präsent wirken. (Beispiele: - U-Bahn 1,2,3,8 auf der Escherheimer Landstraße ab Dornbusch - Tramlinie 16 beim Markuskrankenhaus - U-Bahn 4,7 neben Am Erlenbruch ab Schäfflestraße und, und und.) Viel schöner wäre es, wenn die Schienen in Rasen eingebettet wären, dies würde einen freundlicheren und schöneren Anblick ergeben. Es würden mehr Grünflächen existieren, die wiederum die Lebensqualität heben würden. Das dies grundsätzlich möglich ist, zeigt das Beispiel der Tramlinie 16, 17 an der Messe parallel zur Friedrich-Ebert-Anlage. Hier sind die Schienen in Rasen eingebettet. Bildquelle: GoogleStreetView
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