Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee
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Bisheriger Verlauf
29.06.2021
15.11.2021
16.12.2021
11.01.2022
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee
Details im PARLIS OM_402_2021Stellungnahme des Magistrats
Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee
Details im PARLIS ST_2052_2021Antrag Ortsbeirat
Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee
Details im PARLIS OF_270-1_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee
Details im PARLIS OM_1365_202229.06.2021
Anregung Ortsbeirat
Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee
Details im PARLIS OM_402_202115.11.2021
Stellungnahme des Magistrats
Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee
Details im PARLIS ST_2052_202116.12.2021
Antrag Ortsbeirat
Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee
Details im PARLIS OF_270-1_202111.01.2022
Anregung Ortsbeirat
Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee
Details im PARLIS OM_1365_2022 Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 16.12.2021, OF 270/1
Betreff: Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee
Vorgang: OM 402/21 OBR 1; ST 2052/21 Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: 1. aufgrund welcher rechtlichen Regelung "die Anordnung des Verkehrszeichens 342 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Haifischzähne" (...) grundsätzlich der Unfallkommission vorbehalten" ist, wie es im Wortlaut von ST 2052 behauptet wird. 2. unter welchen Voraussetzungen von diesem Grundsatz abgewichen werden kann. 3. ob insbesondere auch prophylaktisch - das heißt, ohne dass es bereits zu Unfällen gekommen ist - "Haifischzähne" angebracht werden können, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und Unfällen an gefährlichen Stellen vorausschauend vorzubeugen. 4. falls 3. mit "ja" beantwortet wird: welche Stelle in der Stadt dafür zuständig ist. 5. falls 3. mit "nein" beantwortet wird: wie der Magistrat ansonsten die häufigen Gefährdungssituationen an der Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee entschärfen will. 6.falls der Magistrat nicht der Meinung ist, dass es an der Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee gehäuft zu Gefährdungssituationen kommt: wann der zuständige Dezernent für einen Ortstermin zur Verfügung steht. 7. ob im Lichte der hier gegebenen Antworten ST 2052 noch einmal überarbeitet werden kann. Begründung:
Die mit ST 2052 gegebene Antwort auf OM 402 läuft darauf hinaus, dass in der Stadt Frankfurt Gefahrenlagen im öffentlichen Straßenraum erst dann entschärft werden, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Das kann nicht sein. Wenn eine gefährliche Verkehrssituation erkannt wird, muss diese entschärft werden, BEVOR es zu einem Unfall kommt.
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 402
Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2052 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1365 2022 Die Vorlage OF 270/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI