Straßenerneuerung ohne Beteiligung des Ortsbeirates
Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 06.10.2020, OF 293/13 Betreff: Straßenerneuerung ohne Beteiligung des Ortsbeirates Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, das Amt für Straßenbau und Erschließung zu verpflichten, alle größeren geplanten Instandsetzungsarbeiten für Straßen in Nieder Erlenbach dem zuständigen Ortsbeirat 13 mindestens 12 Monate vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Ortsbeiräte müssen über geplante Straßenerneuungsarbeiten rechtzeitig informiert sein, damit diese gegebenenfalls noch Einfluss auf die Durchführung der Arbeiten nehmen können.
Begründung:
Im vergangenen Jahr wurde für alle überraschend der Brandenburger Weg durch die Mainova grunderneuert. Während eine Erneuerung einer Straße generell auf Zustimmung stößt, hätte der Ortsbeirat in diesem Falle gern einen niveaugleichen Ausbau herbeigeführt, der für die Enge der Straße besser geeignet gewesen wäre. Durch die abrupt beginnende Baumaßnahme wurde der Ortsbeirat vor vollendete Tatsachen gestellt und ein niveaugleicher Ausbau wird auf viele Jahre hin nicht mehr möglich sein. Da die Mainova solche umfassenden Straßenbauarbeiten wohl kaum ohne Genehmigung des Amts für Straßenbau durchführen kann, muss diese Information wohl dort im Amt nicht an den Ortsbeirat weitergeleitet worden sein. Eine Wiederholung einer solchen Situation möchte der Ortsbeirat für die Zukunft verhindern.Beratung im Ortsbeirat: 13
Beratungsergebnisse:
44. Sitzung des OBR 13 am 20.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6809 2020 Die Vorlage OF 293/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Sätze vier und fünf der Begründung gestrichen werden und der Tenor folgende Fassung erhält: "Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat bei allen größeren geplanten Instandsetzungsarbeiten für Straßen in Nieder-Erlenbach vor Beginn der Arbeiten in den Entscheidungsprozess einzubinden. Ortsbeiräte müssen über geplante Straßenerneuerungsarbeiten rechtzeitig informiert sein, damit diese gegebenenfalls noch Einfluss auf die Durchführung der Arbeiten nehmen können." Abstimmung: Einstimmige Annahme