Zeilsheim: Nutzung der Käthe-Kollwitz-Schule ab 2012/2013
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Bisheriger Verlauf
29.02.2012
19.03.2012
20.03.2012
20.03.2012
20.03.2012
Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim: Nutzung der Käthe-Kollwitz-Schule ab 2012/2013
Details im PARLIS OF_299-6_2012Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim: Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen
Details im PARLIS OF_327-6_2012Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zeilsheim: Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen
Details im PARLIS OM_987_201229.02.2012
Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim: Nutzung der Käthe-Kollwitz-Schule ab 2012/2013
Details im PARLIS OF_299-6_201220.03.2012
Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim: Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen
Details im PARLIS OF_327-6_201220.03.2012
Anregung Ortsbeirat
Zeilsheim: Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen
Details im PARLIS OM_987_201220.03.2012
Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 29.02.2012, OF 299/6
Betreff: Zeilsheim: Nutzung der Käthe-Kollwitz-Schule ab 2012/2013
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in enger Abstimmung mit der Schulgemeinde Planungen für die Nutzung der Schulgebäude zu erstellen und keine vollendeten Tatsachen zu schaffen. Insbesondere soll der Umzug der Grundschule vom IPI-Bau in den Altbau erst nach einer umfassenden Renovierung des Altbaus erfolgen. Hierzu zählt: - Altersgerechte Renovierung des Altbaus inkl. Ertüchtigung des Brandschutzes - Herstellung aller Klassen- und Differenzierungsräume - Kernsanierung der für Unterricht und Betreuungseinrichtungen nutzbaren Kellerräume Begründung:
Der Altbau hat genügend Räume, die Grundschule, mit allen Klassen- Differenzierungsräumen, Verwaltungs- und Sozialräumen aufzunehmen. Derzeit wird der Altbau von der IGS-West genutzt, die in den Sommerferien an den Standort nach Höchst umzieht. Die derzeitige Planung vom Stadtschulamt sieht lediglich geringfügige Malerarbeiten vor. Darüber hinaus sollen im April 2012 erst weitere Pläne vorgestellt werden. Der zeitliche Vorlauf von Ausschreibungen ist dann so weit, dass vollendete Tatsachen geschaffen wurden! Der Umzug der Grundschule soll nicht in eine Baustelle erfolgen. Der IPI-Bau und die Containeranlage Blauländchenstraße sollen so lange von der Grundschule genutzt werden, bis die Bauarbeiten vollständig abgeschlossen sind. Nach Abschluss des Umzuges muss die Containeranlage entfernt werden.Nebenvorlage: Antrag vom 19.03.2012, OF 326/6 Antrag vom 20.03.2012, OF 327/6
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
9. Sitzung des OBR 6 am 20.03.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 987 2012 Auskunftsersuchen V 311 2012 1. Die Vorlage OF 299/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 326/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 327/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme