Nied: Nicht genutzte Fläche im Wohngebiet Coventrystraße entwickeln
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 16.12.2021, OF 301/6 Betreff: Nied: Nicht genutzte Fläche im Wohngebiet Coventrystraße entwickeln Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die aktuell ungenutzte Grünfläche hinter den Häusern in der Coventrystraße 39-47 zum Nutzen der Anwohner entwickelt werden könnte. Die trapezförmige Rasenfläche mit einer Länge von ca. 50 Metern und einer Breite von 6 bis 24 Metern ist umzäunt von einer Hecke. 2 Schilder mit dem Hinweis auf Einhaltung von Ruhezeiten weisen auf das Grünflächenamt als Eigentümer und die möglicherweise ehemalige Nutzung als Spielplatz hin. Vorschläge einer Entwicklung für die Anwohner könnten beispielsweise eine nutzenbringende Bepflanzung, das Anbringen von Spielgeräten oder die Nutzung für Tätigkeiten im Rahmen eines zukünftigen Kiezhausmeister-Projekts sein (zum Beispiel ein geordneter speziell abgetrennter Abstellbereich für Sperrmüll zum Zwischenlagern).
Begründung:
Die betreffende Grünfläche im Wohngebiet Coventrystraße in Nied wird seit Jahren nicht mehr genutzt. Mehrere Bürger haben den Antragsteller gefragt, ob diese Fläche nicht zum Wohle der dort wohnenden Menschen besser genutzt und entwickelt werden könnte. Beispiele für eine Nutzung könnten dabei sein:
- Bepflanzung (Bäume, Hecken, Blumen) - Aufstellen von Spielgeräten - Nutzung im Rahmen des Einsatzes von Kiezhausmeistern. Da insbesondere in der Coventrystrasse sehr viel Sperrmüll illegal auf der Straße entsorgt wird, könnte auf der betreffenden Fläche auch ein geordneter abgetrennter Abstellbereich geschaffen werden, um dort den Sperrmüll bis zum nächsten Abholtermin zwischenzulagern, so dass der Müll nicht mehr wochenlang offen auf den Bürgersteigen in der Coventrystrasse stehen müsste. Fotos: Google Maps (oben) und Tobias Fechler.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1337 2022 Die Vorlage OF 301/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme