Antrag vom 24.03.2013, OF 304/8 Betreff: Ankauf von Belegrechten im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Auch in Niederursel, der Nordweststadt und in Heddernheim ist die Zahl der sozial gebundenen Wohnungen rückläufig. Eine Strategie, den Bedarf für solche Wohnungen zu decken, ist unter anderem der Ankauf von Belegungsrechten im bestehenden privaten wie städtischen Wohnungsbestand. Im Wohnungsmarktbericht der Stadt Frankfurt am Main für 2011 ist dazu für die Gesamtstadt folgendes ausgesagt: "Seit 2007 werden Belegungsrechte angekauft. Im Berichtsjahr waren es Belegungsrechte für 104 Wohnungen. Diese Wohnungen stehen dem Amt für Wohnungswesen unmittelbar für die Versorgung der registrierten Wohnungssuchenden zur Verfügung. Mit der ABG Frankfurt Holding und der Nassauischen Heimstätte wurde vertraglich vereinbart, dass in bestimmten Liegenschaften jede frei werdende Wohnung in den Belegrechtsankauf aufgenommen wird. Dies betrifft insgesamt 1.254 Wohnungen". Im Wohnraumförderungsgesetz (§ 31) sind drei wesentliche Aspekte genannt, die zur Anwendung in der Praxis der Übertragung der Belegungs- und Mietbindungen zu beachten sind und die Grundvoraussetzungen für das Zustandekommen eines Kooperationsvertrages zwischen der zuständigen fördernden Stelle und dem jeweiligen Vertragspartner bilden. Die drei Aspekte sind: die Förderwohnungen und Ersatzwohnungen müssen unter Berücksichtigung des Förderzwecks gleichwertig sein; es ist sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt des Übergangs die Wohnungen bezugsfertig oder frei sind; die Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie viele Wohnungen in Niederursel, der Nordweststadt und in Heddernheim sind seit 2007 aus der Sozialbindung gefallen? 2. Wie hoch ist speziell in der Nordweststadt der prozentuale Anteil an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung? Wie hoch ist er in den entsprechenden Wohnquartieren im Stadtteil Heddernheim (Antoninusstraße, Konstantinstraße, Titusstraße, Siedlung Römerstadt)? 3. Wie viele Wohnungen in welchen Liegenschaften der ABG und der Nassauischen Heimstätte (gemäß Ziffer 2, gegliedert nach frei finanzierten Wohnungen und ehemaligen Sozialwohnungen), sind seit 2007 nach frei werden wie vertraglich vereinbart in den Belegrechtsankauf aufgenommen worden? 4. Werden vom Magistrat auch neue Belegrechte in Wohnungsbeständen der privaten Deutschen Annington Immobiliengruppe erworben? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern? 5. Erwirbt der Magistrat im Ortsbezirk auch Belegrechte bei sonstigen Gesellschaften (z.B. GWH), Genossenschaften (z.B. Volks-, Bau- und Sparverein eG) und privaten Eigentümern? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern? Erwirbt er auch Belegrechte bei Privatwohnungen aus Konkursmassen (z.B. ehem. Gesellschaft für Immobilien und Beteiligungen AG, Haus: Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202)? 6. Sind dem Magistrat Umstände bekannt, die auf einen Missbrauch der dem zugekauften Belegrecht unterliegenden Wohnungen durch die Bewohner bzw. die Eigentümer hindeuten (Überbelegung, Untervermietung etc.)? 7. Wie viele Sozialwohnungen werden bis 2020 prognostiziert in der Nordweststadt und in Heddernheim (Trennung entsprechend Ziffer 2) aus der Bindung fallen und wie viele Sozialwohnungen plant der Magistrat bedarfsorientiert durch Neubau bzw. An-, Rückkauf, Verlängerung und Tausch von Belegungsrechten im Wohnungsbestand vorzuhalten, um auch weiterhin kommunale Wohnungswirtschaft in diesen Stadtteilen effektiv steuern zu können? 8. Sieht der Magistrat durch sein bisheriges Vorgehen, Belegrechte bei öffentlichen und privaten Wohnungseigentümern in der Nordweststadt bzw. in Heddernheim anzukaufen, die sozial stabile Bewohnerstruktur der einzelnen Wohnblocks gewahrt und wird er fürderhin auch dafür Sorge tragen, dass durch diesen Eingriff die intakte Bewohnerstruktur des Stadtteils weiterhin erhalten bleibt?Hauptvorlage: Antrag vom 20.02.2013, OF 289/8 Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
19. Sitzung des OBR 8 am 11.04.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 707 2013 1. Die Vorlage OF 289/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 304/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)