Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich?
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Bisheriger Verlauf
16.06.2017
19.06.2017
Antrag Ortsbeirat
Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich?
Details im PARLIS OF_313-2_2017Auskunftsersuchen
Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen in Frankfurt möglich?
Details im PARLIS V_496_201716.06.2017
Antrag Ortsbeirat
Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich?
Details im PARLIS OF_313-2_201719.06.2017
Auskunftsersuchen
Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen in Frankfurt möglich?
Details im PARLIS V_496_2017 Partei(en): CDU • LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 16.06.2017, OF 313/2
Betreff: Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich?
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis zu welchem Ausmaß/Umfang durch die Verwaltung für einzelne Bauvorhaben Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen erteilt werden können, und ab welchem Ausmaß/Umfang eine vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung oder die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich ist. Begründung:
Informationsbedarf vor dem Hintergrund der für die Bauvorhaben "Ludwig-Erhard-Anlage 2-8" und "Grüneburgweg 102" erteilten Baugenehmigungen.
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 496 2017 Die Vorlage OF 313/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme