Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2025, OF 1070/2 Betreff: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-Gymnasium Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Die rechte Fahrspur der Friedrich-Ebert-Anlage wird im Bereich zwischen Erlenstraße und Einfahrt zum Lehrerparkplatz des Goethe-Gymnasiums (neben Haus Nummer 24) dem motorisierten Individualverkehr (MIV) entzogen. 2. Auf dieser Fahrspur wird zukünftig der Fahrradweg weitergeführt (ebenfalls bis zur Einfahrt zum Lehrerparkplatz, danach wieder auf dem bisherigen Weg) und mit Frankfurter Hüten gesichert. 3. Ab der Hausnummer 24 wird die dritte Fahrspur wieder für den MIV als Abbiegespur in die Rheinstraße freigegeben. 4. Sollte die Nachtbushaltestelle bedingt durch diese Maßnahmen nicht mehr am jetzigen Ort betrieben werden können, so möge ein neuer Standort eingeplant werden. 5. Auf dem bisherigen Radweg werden vor dem Schulgebäude auf voller Länge (zwischen den beiden Einfahrten) Fahrradbügel installiert. Im nachfolgenden Bereich bis zur Einmündung Erlenstraße ebenso, wo dies sinnvoll erscheint und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt. 6. Auf der Friedrich-Ebert-Anlage wird von der Einmündung Erlenstraße bis zur Kreuzung mit der Rheinstraße Tempo 30 angeordnet. 7. Sollten diese Maßnahmen umsetzbar sein, wird um entsprechende Planung und Umsetzung gebeten. Begründung: Das Goethe-Gymnasium, eine Schule mit ca. 1250 Schülerinnen und Schülern und über 110 Lehrerinnen und Lehrern liegt direkt an einer viel befahrenen Bundesstraße, die sich kurioserweise direkt vor der Schule noch um eine Fahrspur verbreitert. Dies führt nicht selten zu überhöhter Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern, um beispielsweise noch die Grünphase an der Ampel Rheinstraße zu erreichen. Die auf der gesamten Breite des Schulgebäudes aufzustellenden Fahrradbügel hätten noch einen zweiten Effekt. Nicht selten möchten Schulkinder noch eine einfahrende Straßenbahn an der Haltestelle Hohenstaufenstraße erreichen und rennen vor der Schule quer über die Friedrich-Ebert-Anlage. Dieses äußerst gefährliche Fehlverhalten kann durch die Bügel unterbunden werden. Abgesehen davon verfügt die Schule derzeit über 25 Fahrradbügel (fünfundzwanzig!). Der Vorschlag der Schule, zusätzliche Radbügel auf den Wiesen links und rechts des Haupteingangs zu installieren, ist wegen des Denkmalschutzes nicht möglich und wurde von dieser Seite bereits mehrfach abgelehnt. Auch an anderen Stellen des Schulgeländes ist eine Installation weiterer Fahrradbügel aufgrund anderer Auflagen nicht möglich (z.B. zu geringe Hoffläche für die tatsächliche Schülerzahl, notwendige und vorgeschriebene Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen, Freihaltung von Flächen für den Evakuierungsfall). Unabhängig von den Maßnahmen, die zur erhöhten Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Verkehr beitragen, wurden damit auch endlich mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen. Tempo 30 vor einer Schule sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Die genannten Vorschläge wurden von der gesamten Schulgemeinde (Schulleitung, Lehrerschaft und Elternvertretung) an den Ortsbeirat herangetragen und dieser hat sie nach einem gemeinsamen Ortstermin übernommen, da die aktuelle Situation so nicht mehr hinnehmbar ist. (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin bzw. einer mit Name und Anschrift bekannten Person) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 1079/2 Betreff: Vermüllung um Altkleidercontainer verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, welche wirksamen Maßnahmen ergriffen werden können, um die zunehmende Vermüllung rund um die Altkleidercontainer in der Solmsstraße (ggü. des Zugangs zum Westbahnhof) und in der Robert-Mayer-Straße/Ecke Hamburger Allee zu verhindern. 2. die Maßnahmen bei positiver Prüfung umzusetzen. Begründung: Die Vermüllung rund um die genannten Altkleidercontainer hat in den vergangenen Monaten zugenommen (siehe Foto anbei). Alte Kleider verteilen sich rund um die Behälter, schränken die Barrierefreiheit für Passant*innen sowie die Aufenthaltsqualität ein. Die Container erscheinen regelmäßig überfüllt, was auf zu seltene Leerungen schließen lässt. Außerdem kann regelmäßig beobachtet werden, dass Kleidungsstücke aus den Containern entnommen werden. Hier wäre eine bessere Sicherung der Behälter wünschenswert. (Quelle: Container Robert-Mayer-Straße | eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2024, OF 1045/2 Betreff: Mit dem Rad zum Westbahnhof Vorgang: V 775/23 OBR 2; ST 414/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. möglichst zeitnah die neue verkehrliche Lösung für die Kreuzung Robert-Mayer Str./Hamburger Allee/ Nauheimer Str./ Emser Brücke/Voltastr. sowie die Anbindung des Westbahnhofs für den Radverkehr in einem Arbeitsgespräch mit Vertreter*innen der Fraktionen im Ortsbeirat 2 zu erörtern. 2. Diese Planungen sodann öffentlich im Ortsbeirat 2 vorzustellen. Begründung: Nach zahlreichen Anträgen aus dem Ortsbeirat 2 (siehe dazu zuletzt ST 414 vom 19.02.2024 nach OF 761/2 vom 23.09.2023) soll nach Auskunft der Ämter nunmehr eine Lösung absehbar sein. Damit diese dann auch zeitnah umgesetzt werden kann, bittet der Ortsbeirat 2 um Vereinbarung eines Termins zur Vorstellung in der Bürgerfragestunde. Dass die Robert-Mayer-Straße zur Fahrradstraße umgebaut wurde, ohne dass man den Weg legalerweise zum Westbahnhof fortsetzen kann bzw. Richtung City West weiterfahren kann, entspricht nicht den Erwartungen an ein sinnvolles Radwegenetz. Es besteht daher Grund zur zeitnahen Umsetzung der lange ersehnten Verbindung. Da diese Planungen eine sehr komplexe Verkehrssituation betreffen, wird vor der öffentlichen Präsentation ein Arbeitsgespräch mit dem Ortsbeirat vorgeschlagen. Bei komplexen Planungsvorhaben hat sich das schon einige Male bewährt, so z.B. bei der Vorplanung zur U5-Verlängerung zum Römerhof oder der Gestaltung des Sally-Ride-Platzes. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2024, OF 1012/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.10.2023, V 775 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 414 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6226 2024 1. Die Vorlage OF 1012/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1045/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1045/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 1027/2 Betreff: Reinigungsintervalle bei großflächigen Heckenflächen erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der FES und dem Grünflächenamt Lösungen zu suchen und zu finden, um größere Heckenflächen, wie jene zwischen Hamburger Allee, Emser Brücke und Robert-Mayer-Straße nicht nur zu schneiden, sondern häufiger zu reinigen und besser zu pflegen. Begründung: Am 18. Oktober 2024 hat die FES aus der Heckenanlage Hamburger Allee/ Robert-Mayer-Straße ca. 10 Kubikmeter Flaschen und sonstigen Müll (Schätzung von Mitarbeitenden der FES) herausgeholt, die dort offenbar im Laufe längerer Zeit deponiert worden waren (obwohl direkt neben der Anlage sechs Flaschencontainer aufgestellt sind). Die FES war dort mit zwei Transportwagen und ca. 6 Mitarbeitenden im Einsatz. (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6240 2024 Die Vorlage OF 1027/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2024, OF 1024/2 Betreff: Gaming für alle? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bibliothek Bockenheim als Ort des Lesens und des Lernens weiterhin bestehen bleibt. Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich wäre, die in B 352 beschriebenen geplanten Maßnahmen dahingehend anzupassen, auf andere Institutionen zuzugehen, um das Roboting dort stattfinden zu lassen. Der Ortsbeirat 2 schlägt insbesondere das Museum Experiminta, das sich ebenfalls im Ortsbezirk an der Hamburger Allee, vor. Begründung: In der Bockenheim Bibliothek wird nachmittags viel gelesen und vorgelesen. Kinder, die laut jüngsten PISA-Ergebnissen in ihren Lesefähigkeiten Nachholbedarf haben, erhalten hier die Möglichkeit, das Lesen zu üben, Bücher vor dem Ausleihen in Ruhe anzulesen etc. Die Antragstellerin sieht die Gefahr, dass das Gaming und Roboting, die Aufmerksamkeit der Kinder auf sich zieht und die Leselust dadurch nachlassen wird. Auch befürchtet die Antragstellerin, dass das Personal technisch mitunter nicht ausreichend ausgebildet sein wird, um zusätzlich zu den bibliothekarischen Aufgaben, diese technischen Angebote zu betreuen und zu warten. Daher regt die Antragstellerin an, die Mittel dem nahegelegenen Experiminta anzubieten bzw. die für das Gaming eingestellten Mittel einzusparen. Nach Ansicht der Antragstellerin wird durch Gaming-Angebote kein staatlicher Bildungsauftrag erfüllt und sollte ausschließlich privat stattfinden. Dass moderne Techniken wie das Roboting mitunter faszinierend sein können und das technische Interesse insbesondere von Kindern wecken können, stellt die Antragstellerin nicht in Frage. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 352 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 352 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1024/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6230 2024 1. Die Vorlage B 352 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1022/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1024/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an das Ende des Antragstenors folgender Satz angehängt wird: "Das EXPERIMINTA ScienceCenter bittet im Fall der Zusage der Mittel, in die weitere Planung miteinbezogen zu werden." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 3. 1 GRÜNE, CDU, 2 SPD und FDP gegen 5 GRÜNE und 1 SPD (= Ablehnung); 2 Linke (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1042/2 Betreff: Radverkehrsführung Bockenheimer Landstraße: Bei Bau und Sanierung der Bockenheimer Landstraße als Radverkehrsstraße ein Pilotprojekt für klimafreundlichen Asphalt einsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Beim Bau und der Sanierung der Bockenheimer Landstraße als Radverkerhrsanlage zwischen Bockenheimer Anlage und Senckenberganlage soll die Verwendung klimafreundlichen Asphalts als Pilotprojekt eingesetzt werden. Begründung: Das Westend zählt laut Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt zu den besonders überhitzten Stadtteilen der Stadt Frankfurt. Das Westend gehörte in den Hitzesommern 2021 bis 2023 zu den heißesten Orten in Deutschland. Um eine klimatische Entlastung zu erreichen, ist es notwendig bei der Sanierung und dem Umbau der Bockenheimer Landstraße als fahrradfreundliche Straße ein Pilotprojekt zum Einsatz des speziellen klimafreundlichen Asphalts " KlimaPhalt" zu planen und zum Einsatz zu bringen. Der klimafreundliche Asphalt hat folgende Vorteile: Er reflektiert die UV-Strahlen, ist wasserdurchlässig, er speichert das Wasser und erzeugt Verdunstungskälte. Durch das Versickern des Regenwassers und die Speicheung des Wassers wird die Kanalisation entlastet. Zusätzlich wird beim Bau der Asphaltdecke ein Vlies als Filter für Mikroplastik eingesetzt, so dass dieses nicht in die Kanalisation und schließlich in die Flüsse gelangen kann. Zu den Vorteilen des KlimaPhalt zwei Links: Flächenversiegelung: Spezieller Asphalt für mehr Grundwasser und besseres Stadtklima | MDR.DE ttps://www.klimaphalt.de Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 150 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6239 2024 1. Der Vorlage M 150 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage OF 1042/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 1048/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 1049/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. 4 GRÜNE, CDU und SPD gegen 2 GRÜNE, FDP und Linke (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2024, OF 1012/2 Betreff: Mit dem Rad zum Westbahnhof Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, möglichst zeitnah die neue verkehrliche Lösung für die Kreuzung Robert-Mayer Str./Hamburger Allee/ Nauheimer Str./ Emser Brücke/Voltastr. sowie die Anbindung des Westbahnhofs für den Radverkehr im Ortsbeirat 2 vorzustellen. Begründung: Nach zahlreichen Anträgen aus dem Ortsbeirat 2 (siehe dazu zuletzt ST 414 vom 19.02.2024 nach OF 761/2 vom 23.09.2023) soll nach Auskunft der Ämter nunmehr eine Lösung absehbar sein. Damit diese dann auch zeitnah umgesetzt werden kann, bittet der Ortsbeirat 2 um Vereinbarung eines Termins zur Vorstellung in der Bürgerfragestunde. Dass die Robert-Mayer Straße zur Fahrradstraße umgebaut wurde, ohne dass man den Weg legalerweise zum Westbahnhof fortsetzen kann bzw. Richtung City West weiterfahren kann, entspricht nicht den Erwartungen an ein sinnvolles Radwegenetz. Es besteht daher Grund zur zeitnahen Umsetzung der lange ersehnten Verbindung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Initiative vom 22.04.2024, OI 52 entstanden aus Vorlage: OF 899/2 vom 22.03.2024 Betreff: Neuer Name für die neu fusionierte Berufsschule, die aus dem Zusammenschluss von der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und der Gutenbergschule Frankfurt am Main entstehen wird Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die neu fusionierte Berufsschule, die aus dem Zusammenschluss der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode mit der Gutenbergschule Frankfurt entsteht, in "Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung" zu benennen. Es dient zur Kenntnis, dass der neue Name in einem langen Prozess gemeinsam mit allen Beteiligten der beiden zu fusionierenden Schulen recherchiert, diskutiert und schließlich in einem demokratischen Verfahren abgestimmt wurde. In der Ortsbeiratssitzung am 22. April 2024 hat die Schulleiterin der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode, Frau Dr. Anne-Kathrin Reich, den Prozess und die Überlegungen zur Namensfindung dem Ortsbeirat präsentiert. Die beiden Schulen sind im Ortsbezirk 2 auf der Hamburger Allee ansässig. Die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode ist das Kompetenzzentrum für die Berufsfelder Textiltechnik und Bekleidung und Körperpflege im Rhein-Main-Gebiet, während die Gutenbergschule den Fokus auf Druck- und Medientechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung legt. Ziel der gegenwärtig laufenden Fusion ist die Schaffung einer schlagkräftigen Einheit, die ein breites Spektrum an beruflicher Bildung für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet abdeckt. Die mit dem Stadtschulamt abgestimmte Fusion soll bis zum Sommer 2025 abgeschlossen sein, sodass sich die Schüler schon für das Winterhalbjahr ab September 2024 bei der auch neu benannten "Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung" anmelden können. Der neue Name muss also rechtzeitig beschlossen werden, weil er integraler Bestandteil der Fusion und Voraussetzung für die Anmeldeprozesse im Winterhalbjahr ist. Daher wurde er in der Ortsbeiratssitzung vom 22. April beschlossen. Der künftige Name "Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung" ist Vorschlag und Wunsch der Schulen. Ziel war es, einen Namen zu finden, der den gemeinsamen Berufsbezug beider Schwerpunkte widerspiegelt, leicht verständlich und leicht auszusprechen ist sowie eine gemeinsame Identifikation stiftet, leicht zu googeln ist und positive Assoziationen hervorruft. Bei möglichen Personen als Namensgeber war es der Wunsch, die Schule nach einer Frau zu benennen. Anni Albers (1899 bis 1994) wurde in die deutsch-jüdische Familie Ullstein in Berlin geboren. Sie heiratete den Künstler Josef Albers. 1933 emigrierte sie in die USA, wo sie bis zu ihrem Tode lebte. Sie war diplomierte Schülerin des Bauhauses und spezialisierte sich auf Gestaltung und Weberei - mit Bezügen zu Handwerk und Industrie. Als Künstlerin reüssierte sie später mit Textil- und Druckarbeiten. Sie führte modernistische Ideen ins alte Handwerk des Webens ein, was sie zur innovativsten und einflussreichsten Textil-Künstlerin des 20. Jahrhunderts werden ließ. Leider wurde die Bandbreite ihrer Karriere oft von der ihres Mannes, dem Künstler Josef Albers, überschattet. Erst eine Retrospektive in der Londoner Tate Modern in 2019 rückte ihr einzigartiges Werk ins Licht. Anni Albers vereinigt in ihrem Schaffen die beiden Schwerpunkte der fusionierten Berufsschule: Textil und Grafik. Auch wenn Anni Albers - so wie viele andere Namensgeber in Frankfurt auch - keinen direkten Bezug zu Frankfurt hat, passt sie gut in unsere internationale, innovative Stadt mit ihren starken Handwerkstraditionen (Quelle: Anni Albers - Wikipedia). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 30.04.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.04.2024, OA 457 entstanden aus Vorlage: OF 900/2 vom 23.03.2024 Betreff: Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode Vorgang: NR 582/23 CDU; B 297/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. über den derzeitigen Sanierungsstand ausführlich zu berichten und Maßnahmen zur Beschleunigung der Sanierung und Gestaltung einer tragfähigen Übergangslösung zu erarbeiten und zu prüfen. Ein konkreter Zeit- und Finanzplan sollte auf jeden Fall Teil der Berichterstattung sein; 2. durch die zuständige Dezernentin den Bericht dann zeitnah dem Ortsbeirat 2 in einer Sitzung zu präsentieren. Begründung: Im Januar 2023 hatte die CDU in der Vorlage NR 582 schon einmal nach dem Sanierungsstand gefragt. Die B 297 vom Juli 2023 gab eine Stellungnahme zur damaligen Sachstandslage ab. Inzwischen ist fast ein Jahr vergangen und mit der auch in der Vorlage B 297 als primäres Ziel angegebenen Sanierung des Bestandgebäudes ist noch nichts Konkretes passiert. Angeblich müsse noch ein abschließendes Gutachten mit Kostenvoranschlag erstellt werden. Die ursprünglich angedachte Errichtung einer temporären Pavillonanlage auf dem Hof der Hamburger Allee wurde in der Vorlage B 297 als nicht möglich kommentiert, nach neuesten Erkenntnissen sollen aber nun doch sechs Container für die Praxisarbeiten (Kosmetik- und Friseursalons) errichtet werden. Gleichzeitig sei der Bezug eines ehem. Bürogebäudes in der Beethovenstraße für die übrigen, sich derzeit in der Containeranlage befindlichen Fachbereiche geplant. Hier ist allerdings noch völlig unklar, wie und ob die Nutzung umgesetzt werden kann und ob überhaupt ein Mietvertrag besteht. Auch ist die aus Praxisräumen in der Hamburger Allee und Fachunterricht in der Beethovenstraße resultierende Trennung von Theorie- und Praxisvermittlung für die Schule schwer umsetzbar. Zudem soll wohl die marode Containeranlage im Länderweg spätestens bis zum Sommer geräumt werden. Es besteht hoher Informationsbedarf, da die Berufsschule übergangsweise weiterhin drei Standorte bespielen muss: eine marode Containeranlage im Länderweg, einen Standort in Höchst sowie den Hauptstandort an der Hamburger Allee, was für den Schulalltag mehr als herausfordernd ist. Auch nach einem Jahr ist es nicht gelungen, eine adäquate Übergangslösung zu schaffen, die den Unterricht an zwei Standorten ermöglicht. Auch wäre es wünschenswert, wenn die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode angesichts der anstehenden Fusion mit der Gutenbergschule einen verbindlichen Zeitplan mit klaren Perspektiven hätte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.01.2023, NR 582 Bericht des Magistrats vom 14.07.2023, B 297 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 03.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 457 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Beratung) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 98 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 457 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4932, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2024, OF 900/2 Betreff: Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) wird gebeten, zu beschliessen: Der Magistrat wird aufgefordert, über den derzeitigen Sanierungsstand ausführlich zu berichten und Maßnahmen zur Beschleunigung der Sanierung und Gestaltung einer tragfähigen Übergangslösungs zu erarbeiten und zu prüfen. Ein konkreter Zeit- und Finanzplan sollte auf jeden Fall Teil der Berichterstattung sein. Der Magistrat wird ferner aufgefordert der Stadtverordnetenversammlung zeitnah einen umfassenden Bericht dazu vorzulegen. Auch möge die zuständige Dezernentin den Bericht dann zeitnah dem OBR 2 auf einer Sitzung präsentieren. Begründung: Im Januar 2023 hatte die CDU in der NR 582/23 schon einmal nach dem Sanierungsstand gefragt. Die B 297 vom Juli 2023 gab eine Stellungnahme zur damaligen Sachstandslage. Inzwischen ist fast ein Jahr vergangen und mit der auch in der B297 als primäres Ziel angegebenen Sanierung des Bestandgebäudes ist noch nichts Konkretes passiert. Angeblich müsse noch ein abschließendes Gutachten mit Kostenvoranschlag erstellt werden. Die ursprünglich angedachte Errichtung einer temporären Pavillionanlage auf dem Hof der Hamburger Allee wurde in der B 297 als nicht möglich kommentiert; nach neuesten Erkenntnissen sollen aber nun doch sechs Container für die Praxisarbeiten (Kosmetik- und Friseursalons) errichtet werden. Gleichzeitig sei der Bezug eines ehem. Bürogebäudes in der Beethovenstrasse für die übrigen, derzeit in der Containeranlage befindlichen Fachbereiche geplant. Hier ist allerdings noch völlig unklar, wie und ob die Nutzung umgesetzt werden kann und ob überhaupt ein Mietvertrag besteht. Auch ist die aus Praxisräumen in der Hamburger Allee und Fachunterricht in der Beethovenstrasse resultierende Trennung von Theorie- und Praxisvermittlung für die Schule schwer umsetzbar. Zudem soll wohl die marode Containeranlage im Länderweg spätestens bis zum Sommer geräumt werden. Es besteht hoher Informationsbedarf, da die Berufsschule übergangsweise weiterhin drei Standorte bespielen muss: Eine marode Containeranlage im Länderweg, einen Standort in Höchst, sowie den Hauptstandort an der Hamburger Allee, was für den Schulalltag mehr als herausfordernd ist. Auch ein Jahr später ist es nicht gelungen, eine adäquate Übergangslösung zu schaffen, die den Unterricht an zwei Standorten ermöglicht. Auch wäre es wünschenswert, wenn die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode angesichts der anstehenden Fusion mit der Gutenbergschule einen verbindlichen Zeitplan mit klaren Perspektiven hätte. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 457 2024 Die Vorlage OF 900/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, FDP, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2024, OF 899/2 Betreff: Neuer Name für die neu fusionierte Berufschule, die aus dem Zusammenschluss von der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und der Gutenbergschule Frankfurt am Main entstehen wird Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die neu fusionierte Berufsschule, die aus dem Zusammenschluss der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode mit der Gutenbergschule Frankfurt entsteht, soll wie folgt benannt werden: Anni Albers Schule Für Mode, Medien und Gestaltung Es dient zur Kenntnis, dass der neue Name in einem langen Prozess gemeinsam mit allen Beteiligten der beiden zu fusionierenden Schulen recherchiert, diskutiert und schließlich in einem demokratischen Verfahren abgestimmt wurde. In der Ortsbeiratssitzung am 22. April 2024 wird die Schulleiterin der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode, Frau Dr. Anne-Kathrin Reich, den Prozess und die Überlegungen zur Namensfindung dem Ortsbeirat präsentieren. Begründung: Die beiden Schulen sind in unserem Ortsbezirk 2 auf der Hamburger Allee ansässig. Die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode ist das Kompetenzzentrum für die Berufsfelder Textiltechnik und Bekleidung und Körperpflege im Rhein-Main-Gebiet, während die Gutenbergschule den Fokus auf Druck- und Medientechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung legt. Ziel der gegenwärtig laufenden Fusion ist die Schaffung einer schlagkräftigen Einheit, die ein breites Spektrum an beruflicher Bildung für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet abdeckt. Die mit dem Stadtschulamt abgestimmte Fusion soll bis zum Sommer 2025 abgeschlossen sein, so dass sich die Schüler schon für das Winterhalbjahr ab September 2024 bei der auch neu benannten Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung anmelden können. Der neue Name muss also rechtzeitig beschlossen werden, weil er integraler Bestandteil der Fusion und Voraussetzung für die Anmeldeprozesse im Winterhalbjahr ist. Daher sollte er spätestens in der Ortsbeiratssitzung vom 22. April beschlossen und als Eilantrag in den Magistrat gebracht werden. Der künftige Name Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung ist Vorschlag und Wunsch der Schulen. Ziel war es, einen Namen zu finden, der den gemeinsamen Berufsbezug beider Schwerpunkte widerspiegelt, leicht verständlich und auszusprechen ist sowie eine gemeinsame Identifikation stiftet, leicht zu googeln ist und positive Assoziationen hervorruft. Bei möglichen Personen als Namensgeber war es der Wunsch, die Schule nach einer Frau zu benennen. Anni Albers (1899-1994) wurde in die deutsch-jüdische Familie Ullstein in Berlin geboren. Sie heiratete den Künstler Josef Albers. 1933 emigrierte sie in die USA, wo sie bis zu ihrem Tode lebte. Sie war diplomierte Schülerin des Bauhauses und spezialisierte sich auf Gestaltung und Weberei - mit Bezügen zu Handwerk und Industrie. Als Künstlerin reüssierte sie später mit Textil- und Druckarbeiten. Sie führte modernistische Ideen ins alte Handwerk des Webens ein, was sie zur innovativsten und einflussreichsten Textil-Künstlerin des 20. Jahrhunderts werden ließ. Leider wurde die Bandbreite ihrer Karriere oft von der ihres Mannes, dem Künstler Josef Albers, überschattet. Erst eine Retrospektive in der Londoner Tate Modern in 2019 rückte ihr einzigartiges Werk ins Licht. Anni Albers vereinigt in ihrem Schaffen die beiden Schwerpunkte der fusionierten Berufschule: Textil und Grafik. Auch wenn Anni Albers - so wie viele andere Namensgeber in Frankfurt auch - keinen direkten Bezug zu Frankfurt hat, passt sie gut in unsere internationale, innovative Stadt mit ihren starken Handwerkstraditionen. (Anni Albers - Wikipedia) Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Initiative OI 52 2024 Die Vorlage OF 899/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, FDP, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2024, OF 856/2 Betreff: Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn auf ihre Pflichten hinzuweisen, bei Vergrämungsmaßnahmen gegen Tauben und andere Tiere die Stadt Frankfurt einzubinden und die bestehenden Gesetze zu beachten. Begründung: Am 2.2.2024 hatte die DB Netz Vergrämungsmaßnahmen gegen Tauben in der Unterführung zwischen Voltastraße und Hamburger Allee vorgenommen. Dabei wurden 12 Tiere eingeschlossen und wären verhungert, wären sie nicht rechtzeitig befreit worden. Die Maßnahmen wurden ohne Einbindung der Stadt Frankfurt durchgeführt. Eine solche Einbindung hätte geschehen müssen, da es sich um Baumaterialien der Stadt Frankfurt und Arbeiten im öffentlichen Raum handelt. Eine Mahnung seitens des Magistrats soll sicherstellen, dass sich derartige Verstöße nicht wiederholen und Tierleid verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2024, OF 853/2 Betreff: Wegweiser zum WC in der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte auf allen Ebenen Wegweiser zu den Toilettenanlegen auf der B Ebene anzubringen. Begründung: Öffentliche Toiletten sind in Frankfurt selten und wo diese existieren, fehlt im Umfeld oft ein Wegweiser zu den WC-Standorten. In der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte existiert in der B-Ebene eine öffentliche Toilette, wenn auch leider nicht barrierefrei zugänglich. Wer an dieser sehr frequentierten U-Bahn-Station auf den Bahnsteigebenen B, C und D einen Hinweis auf die in der B-Ebene gelegenen Toiletten sucht, braucht schon ein kriminalistisches Gespür und viel Zeit. In der östlich gelegenen B-Ebene mit Zugängen von der Bockenheimer Landstraße, Zeppelinallee und Senckenberganlage, befinden sich hingegen entsprechende Hinweisschilder. Quelle: Lageplan der VGF B-Ebene Ost Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.01.2024, OA 435 entstanden aus Vorlage: OF 835/2 vom 04.01.2024 Betreff: Nach der Eröffnung der Ausbaustrecke der S 6 nach Bad Vilbel am Westbahnhof und an der Emser Brücke den gleichen Lärmschutz anbringen wie an der Ausbaustrecke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutsche Bahn AG darauf zu drängen, dass an der Kasseler Straße, der Kreuznacher Straße, der Hamburger Allee, dem Westbahnhof und der Emser Brücke der nach dem Lärmaktionsplan Schiene notwendige Lärmschutz angebracht wird. Begründung: Seit Jahren wird von der Bevölkerung ein ausreichender Lärmschutz rund um den Westbahnhof und die Emser Brücke gefordert. Nach dem Bau der Strecke der S 6 von Bockenheim nach Bad Vilbel wurde an der Neubaustrecke der Lärmschutz hergestellt. Dieser endet erstaunlicherweise an der Fußgängerbrücke am Schönhof. Es ist unverständlich, weshalb die Anwohner am Westbahnhof und den umliegenden Straßen nicht den gleichen Lärmschutz erhalten. Dort existiert der gleiche Zuwachs an Zügen wie an der Neubaustrecke. Die Bahn sollte ihre Vorsätze einhalten, wie sie auf ihrer Seite Grüne Schiene erwähnt werden: "Fest steht: Die Ziele im Klimaschutz können nur erreicht werden, wenn die Verkehrsverlagerung auf die klimafreundliche Schiene gelingt. Und mehr Verkehr auf der starken Schiene heißt für uns, an diejenigen Menschen zu denken, die an der Schiene wohnen. Denn der Schienenverkehr ermöglicht kein vollständig geräuschloses Fahren. Zugleich benötigen wir als Deutsche Bahn aber die Akzeptanz der Anwohner:innen, um mehr Fahrgäste auf die klimafreundliche Schiene zu verlagern. Für uns bedeutet das konkret: Wir müssen alle Menschen vom Schienenverkehrslärm entlasten." Aber dies bitte vor dem endgütigen Ausbau 2050. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 31.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 435 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4392, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 835/2 Betreff: Nach der Eröffnung der Ausbaustrecke der S 6 nach Bad Vilbel am Westbahnhof und an der Emser Brücke den gleichen Lärmschutz anbringen, wie an der Ausbaustrecke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistat soll bei der Bahn-Ag darauf dringen, dass an der Kasseler Strasse, der Kreuz-nacher Straße, der Hamburger Allee, dem Westbahnhof und der Emser Brücke der nach dem Lärmaktionsplan Schiene notwendige Lärmschutz angebracht wird. Begründung: Seit Jahren wird von der Bevölkerung ein ausreichender Lärmschutz rund um den Westbahnhof und der Emser Brücke gefordert. Nach dem Bau der Strecke der S6 von Bockenheim nach Bad Vilbel, wurde an der Neubau-strecke der Lärmschutz hergestellt. Dieser endet erstaunlicherweise an der Fußgängerbrücke am Schönhof. Es ist unverständlich, weshalb die Anwohner am Westbahnhof und den umliegenden Straßen nicht den gleichen Lärm-schutz erhaltenen. Dort existiert der gleiche Zuwachs an Zügen wie an der Neubaustrecke. Die Bahn sollte ihre Vorsätze einhalten, wie sie auf Ihrer Seite Grüne Schiene erwähnt werden. "Fest steht: Die Ziele im Klimaschutz können nur erreicht werden, wenn die Verkehrsverlagerung auf die klimafreundliche Schiene gelingt. Und mehr Verkehr auf der starken Schiene heißt für uns, an diejenigen Menschen zu denken, die an der Schiene wohnen. Denn der Schienenverkehr ermöglicht kein vollständig geräuschloses Fahren. Zugleich benötigen wir als Deutsche Bahn aber die Akzeptanz der Anwohner:innen,um mehr Fahrgäste auf die klimafreundliche Schiene zu verlagern. Für uns bedeutet das konkret: Wir müssen alle Menschen vom Schienenverkehrslärm entlasten." Aber dies bitte vor dem endgütigen Ausbau 2050! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 435 2024 Die Vorlage OF 835/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 800/2 Betreff: Beleuchtungskonzept vor Jüdischen Einrichtungen im Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen vor dem Ignatz Bubis Gemeindezentrum, Savignystraße 66, der Jüdischen Grundschule, Westendstr. 45-37 bzw., dem Verwaltungsgebäude der Jüdischen Gemeinde, Westendstraße 43 die Beleuchtung in enger Abstimmung mit der Jüdischen Gemeinde FFM zeitnah zu verbessern, bzw. ein gemeinsames Beleuchtungskonzept zu erarbeiten. Begründung: Die Ausleuchtung vor den o.g. Liegenschaften ist unzureichend und gerade in der ‚dunklen' Jahreszeit sehr gefährlich. Die Gebäude werden zu unterschiedlichen Zeiten und durch unterschiedlichste Personengruppen stark frequentiert. Ein ‚smartes' Beleuchtungskonzept ist daher dringend erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 800/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 800/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5129 2024 Die Vorlage OF 800/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2023, OF 773/2 Betreff: Rettet die Post am Rohmerplatz für Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Deutsche Post zuzugehen und sich dafür einzusetzen, dass a) die Post am Rohmerplatz ihr Serviceangebot beibehält und insbesondere sicherstellt, dass Geldautomaten, die Packstation und Postfächer auch außerhalb der Öffnungszeiten der Post für Kunden zugänglich sind und genutzt werden können; b) dass die Postfachanlage - entgegen der Ankündigung der Post im Schreiben vom 17.10.2023 - in der Filiale am Rohmerplatz erhalten wird, s. Anlage 3; 2. zu prüfen und an den Ortsbeirat zu berichten, a) ob es Pläne gibt, die Postfiliale am Rohmerplatz zu schließen; b) ob "Vandalismus" ein Grund für eine mögliche Schließung der Filiale bzw. der Verlegung der Postfachanlage ist, und wie die Stadt diesbezüglich unterstützen kann, damit die Filiale am Rohmerplatz erhalten bleibt; und 3. die Post zu bitten, die Verlegung der Postfächer und eine mögliche Schließung der Filiale bis zur Klärung der in 2.b. genannten Fragen zurückzustellen. Begründung: Die Post am Rohmerplatz schränkte ihr Serviceangebot über die letzten Monate massiv ein: Der SB Bereich (Geldautomaten, die Kontoauszugsdrucker, die Packstation 202, Postfächer) ist nunmehr nur noch während der Öffnungszeiten der Filiale zugänglich. Dies war z.B. der Fall am 25.10.2023, als die Antragstellerin zwischen ca. 17:50 und 18:05 Uhr vor Ort war und beobachtete, dass sich um ca. 18:03 Uhr die automatischen Türen endgültig schlossen, so dass die Geldautomaten und Postfächer nicht mehr zugänglich waren. Begründet wird dies mit Schutz vor möglichem Vandalismus, wenn die Postfiliale nicht besetzt ist. Außerdem wird die Postfiliale immer wieder kurzfristig frühzeitig vor dem Ende der regulären Öffnungszeiten zwischen 9 Uhr bis 18:30 Uhr geschlossen, so z.B. am 21.10.2023 und am 25.10.2023 ab 14 Uhr (s. Anlagen 1-2), ohne dass dies frühzeitig oder im Internet[1] angekündigt wird. Dies führt zu erheblicher Unzufriedenheit von Nutzerinnen und Nutzern der Postfächer, die diese u.a. in Gesprächen am 25.10.2023 gegenüber der Antragstellerin direkt vor der nicht mehr zugänglichen Postfiliale deutlich zum Ausdruck brachten. Diese eingeschränkten Öffnungszeiten führen zu Problemen, insbesondere bei Berufstätigen, alltägliche Geschäfte, wie den Versand eines Pakets oder Geld abzuheben, zu erledigen. Unter der Hand hat die Antragstellerin außerdem die Information erhalten, dass die Filiale im Dezember 2023 komplett geschlossen werden soll. Darauf deutet auch die Verlegung der Postfächer vom Rohmerplatz an die deutlich weiter entfernte Ludwig-Erhard-Anlage 2-8 zum 12.12.2023 hin (s. das Schreiben der Post vom 17.10.2023 in Anlage 3). Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu klären, ob Vandalismus ein Grund für die Verlegung der Postfachanlage und die mögliche Schließung der Filiale ist. Diesbezüglich sollen insbesondere Maßnahmen der Stadt geprüft werden, um die Filiale gegen Vandalismus besser zu schützen, um die Postfächer und die Filiale am Rohmerplatz im Herzen Bockenheims zu erhalten. Nach Ansicht des Ortsbeirats untergräbt es das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit staatlicher Strukturen, wenn aufgrund von Sicherheitsbedenken und Vandalismus Gebäude mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung wie eine Postfiliale nur noch eingeschränkt geöffnet sind, zumal der SB Bereich gerade von Berufstätigen typischerweise außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Filiale genutzt wird. Dabei geht es auch darum, dass klar gemacht wird, dass nicht der Vandalismus obsiegt, sondern die Stadt Frankfurt in der Lage ist, für die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner Bockenheims im Stadtviertel zu sorgen. Anlage 1: Reguläre Öffnungszeiten der Postfiliale am Rohmerplatz Anlage 2: Schließungen am Samstag, 21.10.2023 und Mittwoch, 25.10.2023 Anlage 3: Schreiben der Deutschen Post vom 17.10.2023 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4723 2023 Die Vorlage OF 773/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 765/2 Betreff: Homburger Straße als Einbahnstraße einrichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Homburger Straße, zwischen Jordanstraße und Adalbertstraße, als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Adalbertstraße einzurichten. Begründung: Anwohnende aus dem südlichen Teil der Homburger Straße beschweren sich über einen ständig wachsenden Durchgangsverkehr in Richtung Schloßstraße. Die kopfsteingepflasterte Straße ist demnach keine Nebenstraße mehr, sondern hat sich in eine regelrechte lärmbelastete Durchgangsstraße gewandelt. Das ist im Besonderen an dem Weg zu erkennen, den Autofahrende Richtung Schloßstraße nehmen. Obwohl sie laut Verkehrszeichen nur nach Norden fahren dürften, biegen sie in Richtung Hamburger Allee ab, was durch ihr Linksabbiegen oft zu gefährlichen Situationen führt. Die Umwidmung der Homburger Straße zwischen Jordan- und Adalbertsraße in eine Einbahnstraße, die nur noch in Richtung Adalbertstraße zu befahren ist, kann einen großen Beitrag zur Veringerung des Durchgangsverkehrs in der südlichen Homburger Straße bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 764/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2023, OF 761/2 Betreff: Fahrradanbindung des Westbahnhofs Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kreuzung Robert-Mayer Straße/Hamburger Allee/Voltastraße/Emser Straße zu erteilen, 2. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kurfürstenstraße zu erteilen und 3. in Verbindung mit den oben genannten Punkten Auskunft darüber zu erteilen, wie Radfahrer unter Einhaltung der StVO aus Richtung Norden/Osten den Westbahnhof per Fahrrad erreichen können. Begründung: Dass der Westbahnhof nun endlich umgebaut und auch mobilitätseingeschränkten Menschen zugänglich gemacht werden soll, begrüßt die Antragstellerin sehr. Dass aber Bahnhöfe umgebaut werden, ohne dass entsprechende Zufahrten geklärt sind, ist nicht förderlich für das Ansinnen, Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Nur ein attraktiver ÖPNV kann Menschen zum Umstieg bewegen. Es ist weder aus Richtung Hamburger Allee noch aus Richtung Leipziger Straße eindeutig, wie der Radverkehr sich in Richtung Westbahnhof verhalten sollte. Es ist zu beachten, dass die Kurfürstenstraße aufgrund der verlegten Schienen ungeeignet als Hauptachse für Radfahrer erscheint. Radabstellanlagen, wie in der Vergangenheit durch den Ortsbeirat gefordert und auch genehmigt alleine reichen nicht aus, um das Radfahren tatsächlich attraktiv zu machen. Schließlich trägt eine eindeutige und direkte Radverkehrsanbindung auch zur Sicherheit der Fußgänger bei, die derzeit auf zahlreichen Fußwegen von illegal verkehrenden Radfahrern gefährdet und gestört werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 775 2023 Die Vorlage OF 761/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 721/2 Betreff: Senckenberganlage - Tempo 30 gewährleisten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wirksame Maßnahmen, z.B. in Form eines mobilen Blitzers oder verstärkter Verkehrskontrollen, zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass Tempo 30 in der entsprechenden Zone auf der Senckenberganlage eingehalten wird. Begründung: Erfreulicherweise wurde auf der Senckenberganlage, im Bereich der Bildungseinrichtungen (IBMS, Kindertagesstätte) mittlerweile zum Schutz der Kinder eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Beobachtungen und Beschwerden von Bürger*innen deuten allerdings darauf hin, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung vielfach augenscheinlich nicht eingehalten wird. Es sind deshalb zusätzliche Maßnahmen nötig, um Tempo 30 und die Verkehrssicherheit der Kinder in diesem Bereich zu gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 721/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 721/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4706 2023 Die Vorlage OF 721/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2023, OF 688/2 Betreff: Gestaltung Freimannplatz Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie und mit welchen Mitteln das Erscheinungsbild der vorgesehenen Fläche Freimannplatz angemessen aufgewertet werden und die Aufstellung, etwa von Gedenktafeln für das Ehepaar, eines offenen Bücherschrankes für das lebendige Gedenken an Prof. Dr. Aron Freimann sowie einer weiteren, vom Ortsbeirat 2 noch näher festzulegenden Form des lebendigen Gedenkens, die Therese Freimanns sozialarbeiterischen Errungenschaften in der Stadt gerecht werden kann. Hierzu wird um enge Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde und dem Ortsbeirat 2 gebeten. Es soll zusätzlich geprüft werden, wie die B-Ebene des U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" im Bereich des Aufgangs Senckenberganlage/Zeppelinallee (Ausgang Freimannplatz) mit in die Gestaltung miteinbezogen werden kann. Begründung: Erschließt sich aus dem Hauptantrag. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4071 2023 Die Vorlage OF 688/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie und mit welchen Mitteln das Erscheinungsbild der vorgesehenen Fläche Freimannplatz angemessen aufgewertet werden und die Aufstellung etwa von Gedenktafeln für das Ehepaar, eines offenen Bücherschrankes für das lebendige Gedenken an Prof. Dr. Aron Freimann sowie einer weiteren, vom Ortsbeirat 2 noch näher festzulegenden Form des lebendigen Gedenkens, an die sozialarbeiterischen Errungenschaften Therese Freimanns in der Stadt gerecht werden kann. Hierzu wird um enge Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde und dem Ortsbeirat 2 gebeten. Es soll zusätzlich geprüft werden, wie die B-Ebene der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" im Bereich des Aufgangs Senckenberganlage/Zeppelinallee (Ausgang Freimannplatz) in die Gestaltung miteinbezogen werden kann." Abstimmung: 3 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL; 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2023, OF 626/2 Betreff: Nachfrage zur Straßenbeleuchtung im Südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, wie lange die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich der Wohngebiete und Nebenstrassen, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstr, Mainzer Landstr. und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, im Rahmen der Energiesparmaßnahmen noch "gedimmt" bleibt. Wünschenswert wäre eine Rückkehr zur normalen Leuchtstärke. Falls dies nicht geplant ist, möge der Magistrat die Gründe dafür aufführen. Begründung: Beleuchtung wegen der Energiekrise im vergangenen Winter. Inzwischen hat sich die Lage am Energiemarkt entspannt. Aufgrund des längeren Tageslichtes in den Frühlings- und Sommermonaten kann die Strassenbeleuchtung ohnehin später eingeschaltet werden. Daher könnte man bei gleichem Energieverbrauch während der dunklen Abend- und Nachtstunden die Beleuchtungsintensität wieder erhöhen. Die gedimmten Laternen geben sehr wenig Licht, das Durchlaufen nach Einbuch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl und hellere Strassen wirken auch präventiv gegen etwaige Drogendealer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 626/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2023, OF 559/2 Betreff: Stand der Planung - Ehemaliges Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI), Kettenhofweg 130/Ecke Senckenberganlage Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planung für das ehemalige "Institut für vergleichende Irrelevanz" (früher "Englisches Seminar und Amerika-Institut" der J.W. Goethe-Universität) im Kettenhofweg 130? 2. Wie stellen sich aktuell die Eigentumsverhältnisse dar? 3. In welchem baulichen Zustand befindet sich das Gebäude? 4. Wie wird dem Denkmalschutz entsprochen? 5. Besteht nach wie vor die Absicht des Eigentümers, das Gebäude in ein Hotel umzubauen (FR 3.11.20)? 6. Wenn ja - welche Zeitplanung besteht? 7. Gibt es Bauvoranfragen, bzw. wurde ggf. bereits eine Baugenehmigung erteilt? 8. Gibt es Möglichkeiten einer erneuten Zwischennutzung? Begründung: Das funktionalistische Gebäude des früheren "Instituts für vergleichende Irrelevanz", das von Ferdinand Kramer erbaut wurde und unter Denkmalschutz steht, steht im Jahr 2023 nunmehr (erneut) seit 10 Jahren leer. Das ehemalige Institutsgebäude des "Englischen Seminars und Amerika-Instituts" war zwischen 2003 und 2013 von Studierenden besetzt worden, wurde im Sinne einer alternativen Universität genutzt und von der Universität in dieser Funktion geduldet. Es fanden zeitweise regelmäßig Vorträge von in- und ausländischen Wissenschaftler*innen im Institut statt - bis es das Land Hessen an den Immobilieneigentümer Franconofurt AG verkaufte. Am 22. April 2013 wurden die Besetzung und die bisherige Nutzung durch eine polizeiliche Räumung beendet. Seitdem verfällt das Gebäude zusehens. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3427 2023 Die Vorlage OF 559/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2022, OF 545/2 Betreff: Ampelphase für Radverkehr/Fußgänger an der Theodor-Heuss-Allee/Ecke Varrentrappstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ampelphase am Fußgänger- und Fahrradübergang Theodor-Heuss Allee/Varrentrappsstraße dahingehend anzupassen, dass die Thoedor-Heuss Allee mit einer Ampelphase zu queren ist. Begründung: Der Übergang ist auf einem längeren Stück der Theodor-Heuss Allee der einzige für Fußgänger- und Radverkehr und für diesen von zentraler Bedeutung. Es ist nicht angenehm, an dieser stark befahrenen Straße in der Mitte warten zu müssen. Schließlich ist es auch ein Zeitverlust, wenn das Queren der Straße nur bei mehrfachem Warten möglich ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3325 2022 Die Vorlage OF 545/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2022, OF 526/2 Betreff: Radschnellweg Vordertaunus im Miteinander aller Verkehrsteilnehmer Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat bei der Gestaltung des Radschnellwegs Vordertaunus im Ortsbezirk 2 folgende Parameter beachtet: 1. Der Radschnellweg wird so ausgestaltet, dass der Verkehrsfluss des motorisierten Verkehrs auf den Hauptverbindungsstraßen zwischen den Stadtteilen Praunheim, Rödelheim, Hausen, Bockenheim, Westend und Innenstadt auch in den Stoßzeiten erhalten bleibt, insbesondere auch im Bereich Breitenbachbrücke/ Schloßstr./ Rödelheimer Str. sowie an den Kreuzungen Schloßstr./ Adalbertstr., Robert-Mayer-Str./ Senckenberganlage/ Kettenhofweg, Westendstr./ Mendelssohnstr. und Mainzer Landstr./ Westendstr. 2. Die an den Radschnellweg angrenzenden Gebiete sollen auch nach der Umgestaltung mit allen Verkehrsmitteln inklusive KFZ und dem ÖPNV erreichbar bleiben und insbesondere Fußgänger, Familien mit Kinderwagen, Menschen mit Rollator und Rollstuhlfahrer sollen sich dort auch zukünftig sicher fortbewegen können. 3. Die bestehenden Parkplätze entlang des Radschnellwegs sollen so weit wie möglich erhalten bleiben. 4. Im Bereich von Einzelhandel und Geschäften insbesondere im Kettenhofweg und Schloßstr., in Abstimmung mit den Gewerbetreibenden, ist eine substanzielle Zahl an Kurzzeitparkplätze und Ladeflächen vorzusehen. 5. Der Radschnellweg ist mit entsprechender Beleuchtung auszustatten. 6. Der Ortsbeirat 2, die Ortsbeiräte 1, 5 und 7, die Gewerbetreibenden sowie die allgemeine Öffentlichkeit sind frühzeitig zum konkreten Umsetzungsvorschlag des Radschnellwegs zu informieren und anzuhören. Begründung: Der Radschnellweg Vordertaunus ist eine Bereicherung für Bewohner des Ortsbeirats 2, Frankfurt am Main und der Umlandgemeinden. Dabei kommt es zu einer beträchtlichen Neuverteilung des Straßenraums. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass diese Umgestaltung im Geiste eines gleichberechtigten Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer erfolgt. Dabei sollen insbesondere auch die Interessen von Fußgängern, Anwohnern, KFZ-Verkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr berücksichtigt und bei der weiteren Planung die Gewerbevereine, der Seniorenbeirat, die Sozialbezirksvorsteher und Kinderbeauftragte im Ortsbezirk 2 sowie die Industrie- und Handelskammer einbezogen werden. Der Radschnellweg verläuft in großen Teilen auf wichtigen Hauptstraßen, die die Stadtteile Praunheim, Rödelheim, Hausen, Bockenheim, Westend, Innenstadt und Sachsenhausen miteinander verbinden. Der Ortsbeirat 2 erkennt an, dass viele Menschen im Ortsbezirk auf das Auto angewiesen sind, um beispielsweise ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, Einkäufe für die Familie zu erledigen oder um sich fortbewegen zu können (z.B. ältere Menschen oder Personen mit Bewegungseinschränkungen). Die konkrete Strecke soll daher so verlaufen, dass der Verkehrsfluss auch des motorisierten Verkehrs im Ortsbezirk insbesondere in den in Ziff. 1 genannten Bereichen und Kreuzungen erhalten bleibt. Dies ist für eine sinnvolle Verkehrsplanung in einer modernen Großstadt unabdingbar und trägt zudem dazu bei, den Ausstoß von umweltschädlichem CO2 aufgrund von Verkehrsstockungen und Staus zu reduzieren. Dabei ist außerdem darauf zu achten, Nutzungskonflikte an der Schloßstr. auch nach deren Umbau sowie der geplanten Inbetriebnahme der Tram Linie 13 ab ca. 2025, zwischen KFZ, ÖPNV und Radfahrern zu vermeiden. An Stellen mit angrenzendem Einzelhandel, wie z.B. im Kettenhofweg und in der Schloßstr., sollen, in Absprache mit den Gewerbetreibenden, Kurzzeit-Parkplätze und Ladeflächen in substanzieller Zahl vorgesehen werden. Dabei sollen die jüngsten Erfahrungen im Kettenhofweg, aber auch im Grüneburgweg und Oederweg infolge der diversen Umgestaltungen im Jahr 2022 einfließen. Des Weiteren sollen an der gesamten Strecke, die überwiegend durchs Wohngebiet führt, die KFZ-Parkplätze angesichts des ohnehin bestehenden Parkdrucks im Westend und Bockenheim so weit wie möglich erhalten bleiben (Ziff. 2-4). Der Radschnellweg ist mit entsprechender Beleuchtung auszustatten (Ziff. 5). Dabei wird der Magistrat gebeten, den konkreten Gestaltungsvorschlag des Radschnellwegs in Informationsveranstaltungen der allgemeinen Öffentlichkeit und den Gewerbetreibenden vorzustellen und den Ortsbeirat 2 sowie die Ortsbeiräte 1, 5 und 7 frühzeitig anzuhören (Ziff. 6). Durch die o.g. Parameter soll die Akzeptanz der Bevölkerung des Radschnellwegs weiter gestärkt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 27 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 526/2 zurückzustellen bis aktuelle Planungen zu diesem Thema vorliegen. Beschluss: Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt und somit wird die Vorlage OF 526/2 zurückgestellt, bis aktuelle Planungen zu diesem Thema vorliegen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 526/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3424 2023 1. Die Ziffern 1. bis 5. der Vorlage OF 526/2 werden abgelehnt. 2. Die Ziffer 6. der Vorlage OF 526/2 wird angenommen. Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: 3 GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 5.: 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 2. 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 2 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2022, OF 517/2 Betreff: SAALBAU: Bitte wieder näher bei den Menschen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Stockwerk des Juridicums an der Senckenberganlage durch die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH angemietet und derart umgestaltet werden kann, dass dort als Ersatz für die bisher ersatzlos weggefallenen Räumlichkeiten der SAALBAU an der Schwälmer Straße, Tagungs- und Begegnungsmöglichkeiten geschaffen werden können. Ebenso ist zu prüfen, ob dort dann gleichsam Vereine unterkommen können, die derzeit von der Zwischennutzung des ehemaligen Gebäudes der Europäischen Akademie der Arbeit auf dem Campus Bockenheim profitieren. Begründung: Seit der Schließung der SAALBAU an der Schwälmer Straße steht Vereinen und anderen Gruppen nur noch ein extrem eingeschränktes Angebot der SAALBAU in Bockenheim zur Verfügung (nur noch SAALBAU Schönhof, welcher allerdings keine Barrierefreiheit aufweist). Andere Gruppierungen sind als Zwischennutzende in der ehemaligen Akademie der Arbeit untergekommen. Diese Zwischennutzung wird in absehbarer Zeit enden. Das Juridicum wird bald in Teilen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine und für die ada_kantine genutzt werden. Darüber hinaus bietet das Gebäude ausreichend Platz und Möglichkeiten für eine Nutzung durch die SAALBAU. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3301 2022 Die Vorlage OF 517/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2022, OF 502/2 Betreff: Kulturcampus - Juridicum langfristig erhalten und u. a. für studentischen Wohnraumbedarf umbauen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Auslobungstext für den bevorstehenden Architektenwettbewerb zum Kulturcampus den Erhalt des Gebäudes Juridicum nicht nur als Option vorzugeben, sondern als Stadt klar einzufordern; 2. Einvernehmen innerhalb des Magistrats und insbesondere mit der ABG herzustellen, dass der für eine Zwischennutzung als Unterkunft für Geflüchtete erforderliche Umbau des Gebäudes so erfolgt, dass eine langfristige Nutzung (studentisches Wohnen und Gewerbe) vorbereitet und ermöglicht wird; 3. auf keinen Fall zuzulassen, dass das Gebäude im Laufe der Zwischennutzung Schaden nimmt, der ggf. zur Begründung für einen späteren Abriss herhalten könnte; 4. das Juridicum als Modellprojekt des "Umbauens im Bestand" vorzusehen und eine entsprechende Machbarkeitsstudie, bzw. einen eigenen Wettbewerb vorzusehen; 5. den Ortsbeirat und den Stadtteil baldmöglichst über den Wettbewerb zum Kulturcampus und die damit zusammenhängenden Planungen zu informieren. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt zwar Äußerungen des Magistrats, dass der Abriss des Juridicums (entsprechend B-Plan) im anstehenden Architektenwettbewerb von Land und Stadt nicht mehr vorgegeben werden soll, sondern den Architekten und der Wettbewerbsjury optional überlassen werden soll (FR 1.10.22). Gleichwohl besteht der Ortsbeirat nach einer Phase der Umnutzung und Zwischennutzung des Juridicums (die ebenfalls begrüßt wird) darauf, das Gebäude langfristig zu erhalten und insbesondere für studentischen Wohnraum neu zu nutzen. Der Hintergrund ist klar: Studierende finden immer seltener in Frankfurt Wohnraum; zudem ist der Kulturcampus ein geeigneter Ort für eine Mischung mit studentischem Wohnen. Entsprechende Forderungen zu Erhalt des Gebäudes und Neunutzung u.a. als studentischer Wohnraum hat mittlerweile auch die 4. Stadtteilversammlung am 28.9.22 erhoben. Angesichts der Tatsache, dass die Eigentümerin des Gebäudes, die städtische ABG, vehement für einen Abbruch des Juridicum plädiert (FR 12.7.22), muss damit gerechnet werden, dass ein nur optional vorgegebener Erhalt des Gebäudes nicht ausreicht, sondern dass klare Zielsetzungen für Erhalt und Weiternutzung des Juridicums in den Auslobungstext des Wettbewerbs eingefügt werden müssen. Dieser Erhalt ist insbesondere auch aus Gründen des Klima- und Baumaterialschutzes, des Erhalts "Grauer Energie"(bereits im Gebäude gespeicherte Energie) erforderlich. In Zeiten von Klimakrise und knapper werdenden Rohstoffen ist die Reaktivierung und Neunutzung von Bestandsgebäuden wichtiger denn je. Für innovative Beispiele gibt es bundes- und europaweit zahlreiche Beispiele, wie aktuell die Ausstellung des DAM im Ostend (Nichts Neues - Besser bauen mit Bestand/ bis 15.1.23) aufzeigt. Dass Umbau und Neunutzung des Gebäudes Juridicum mit seinen 17.500 qm BGF aufgrund seiner guten Bausubstanz und Gebäudestruktur möglich sind, zeigt u.a. eine neue Studie des Architektenbüros Schneider/Schumacher (https://www.skylineatlas.de). Gleichermaßen ist es problemlos möglich, sowohl die Baumassen des Gebäudes der HfMDK auf dem Areal südlich der Bockenheimer Landstraße unterzubringen als auch das Juridicum mit entsprechenden Abstandsflächen zur Hochschule zu erhalten. Entsprechende aktuelle Baumassenuntersuchungen weisen darauf hin. Die teilweise Wohnnutzung des Juridicums würde es Stadt und ABG zudem ermöglichen, einen hohen Wohnanteil auf dem Kulturcampus-Areal zu realisieren. Das Gebäude selbst ist aufgrund seiner Höhe zudem ein wichtiger Schallschutz für alle Campus-Nutzungen gegenüber der verkehrsreichen Senckenberganlage. Das Juridicum bietet die einmalige Chance, auch in Frankfurt anhand eines großen und innovativen Umbauprojektes zu zeigen, dass Abriss und Neubau nicht mehr im Vordergrund stehen, sondern dass man die Zeichen der Zeit erkannt hat: die Verlängerung der Lebensdauer von Gebäuden ist die nachhaltigste Lösung, um Energie- und Materialressourcen sowie Deponiefläche und -kosten für Bauschutt einzusparen. Baudezernentin Sylvia Weber selbst forciert ein Umdenken in Richtung Bauen im Bestand. Der Ortsbeirat schließt sich dieser Auffassung vollumfänglich an und begrüßt diese Haltung, die die Dezernentin jüngst in einem Gastbeitrag im Magazin urban shorts dargelegt hat (https://www.urban-shorts.net/2022/09/22/graue-energie-weiternutzen/"). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2022, OF 522/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 502/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 522/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2022, OF 494/2 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Altkönigstraße / Kreuzung Liebigstraße 27 c / Sperrfläche 2. Beethovenstraße 34 3.Beethovenstraße 55 / vor dem Zebrastreifen beidseitig 4. Böhmerstraße / Kreuzung Leerbachstraße 5. Elsheimerstraße / Kreuzung Leerbachstraße 6. Emil-Claar-Straße 15, 17 7. Eppsteiner Straße 18 / Kreuzung Oberlindau 8. Eppsteiner Straße / Kreuzung Reuterweg / vor dem Zebrastreifen 9. Fellnerstraße 14, 15 / nach dem Zebrastreifen 10. Fellnerstraße 3 / Kreuzung Bockenheimer Anlage / Freie Fläche 11. Feuerbachstraße 24 / vor dem Zebrastreifen 12. Freiherr vom Stein Straße 19/22 / Kreuzung Eppsteiner Straße 47 13. Friedrichstraße 22 / Kreuzung Liebigstraße 35, 44 / Sperrfläche 14. Gärtnerweg 29 / statt Poller Fahrradbügel 15. Gärtnerweg / Kreuzung im Trutz / Sperrfläche 16. Georg-Voigt-Straße 21 / Kreuzung Emil-Sulzbachstraße 22 17. Guiollettstraße 25 18. Kleine Wiesenau 3 / Ecke Myliusstraße 20 19. Klüberstraße / Kreuzung Niedenau 20. Lessingstraße 2 / Kreuzung Guiollettstraße 21. Liebigstraße / vor dem Zebrastreifen 22. Lindenstraße 19 / Kreuzung Kettenhofweg 82 23. Lindenbachstraße 37 / Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel 24. Niedenau 78 / Kreuzung Kettenhofweg 31 25. Savignystraße 71 / Kreuzung Arndtstraße 7 c 26. Staufenstraße 41 / Liebigstraße 11 27. Telemannstraße 9 / Kreuzung Kronberger Straße 5,7 28. Ulmenstraße / Kreuzung Guiollettstraße 29. Westendstraße / Kreuzung Arndtstraße 30. Wöhlerstraße 15 / Kreuzung Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung durch das zuständige Amt bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehenden mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können. Der Ortsbeirat bedankt sich für das bürgerschaftliche Engagement, dass die umfassende Liste an möglichen Standorten erstellt hat und parallel bereits in den Ortsbezirken 3 und 5 zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation beigetragen hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2946 2022 Die Vorlage OF 494/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen 3 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 471/2 Betreff: Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Eigentumsverhältnisse bezüglich des Gebäudes des ehemaligen türkischen Generalkonsulats in der Zeppelinallee 17-19 in Frankfurt Bockenheim sind, 2. in welchem Umfang das denkmalgeschützte Gebäude sanierungsbedürftig ist, 3. ob seitens der Stadt bereits Maßnahmen ergriffen worden sind, den Leerstand zu beenden 4. welche Pläne bekannt sind, das Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen, 5. ob eventuell eine öffentliche Nutzung (Miete oder Erwerb) in Erwägung gezogen werden kann. Begründung: Das türkische Generalkonsulat ist schon vor einigen Jahren in die Kennedyallee umgezogen. Das Gebäude an der Zeppelinallee in sehr guter und zentraler Lage steht seitdem leer. Nach Auskunft der Ämter befindet sich die Liegenschaft im privaten Eigentum. Die Liegenschaft ist als Kulturdenkmal eingetragen, was den Eindruck der Antragstellerinnen, dass es sich hier um ein unbedingt erhaltenswertes Gebäude handelt, bestärkt. Es bestehen seitens der Antragstellerinnen Bedenken, dass mit dem Gebäude spekuliert wird und der Sanierungsaufwand irgendwann sehr hoch sein wird und bei drohendem Zerfall baupolizeiliche Maßnahmen zu ergreifen sein werden. Als eine der repräsentativen Liegenschaften an der Zeppelinallee sollte es unbedingt erhalten und genutzt werden. Gerüchten der Nachbarschaft zufolge seien bereits Waschbären in dem Gebäude gesichtet worden. Das eindrucksvolle Gebäude, das sich in das Ensemble an der Zeppelinallee einfügt, sollte nicht das Schicksal etwa des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage ereilen, das inzwischen einen derart hohen Sanierungsrückstand aufweist, dass es erheblich an Wert verloren hat und nur mit großer Mühe im Kern erhalten werden kann. Ein weiteres Beispiel im näheren Umkreis des hier gegenständlichen Gebäudes ist die ehemalige Druckerei Dondorf am nördlichen Campus Bockenheim, die . wegen erheblichen Sanierungsrückstaus voraussichtlich abgerissen werden muss. Gebäude an der Zeppelinallee 17-19. Schäden am Gebäude (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellenden). Sicherung am Balkon (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellenden). Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 471/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2936 2022 Die Vorlage OF 471/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1., 4. und 5.: Einstimmige Annahme zu Ziffern 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 453/2 Betreff: Straßenbahn Hamburger Allee zweigleisig ausbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine der nachstehend beschriebenen 3 Varianten auf Realisierbarkeit geprüft werden kann. Variante 1 Im bisher eingleisigen Abschnitt wird das Gleis um etwa eine halbe Gleisbreite nach Norden (zur Baumreihe hin) verschoben. Dadurch könnte genügend Platz gewonnen werden, um das zweite Gleis parallel dicht an der südlichen Baumreihe entlang durchzuziehen. Variante 2 Das südliche Gleis wird aus der Haltestelle Nauheimer Straße nach rechts in die südliche Fahrbahn der Hamburger Allee verschwenkt, wird in der Straßenfläche bis zur Kreuzung mit der Schloß- und Varrentrappstraße geführt und dort in das vorhandene südliche Gleis der Haltestelle Varrentrappstraße eingeleitet. Die südliche Baumreihe bietet neben dem östlichen Ende der Haltestelle Nauheimer Straße wegen eines fehlenden Baumes genügend Platz für das Ausschwenken des Gleises auf die Straße; im weitläufigen Kreuzungsbereich neben der Haltestelle Varrentrappstraße ist mehr als genug Platz zum Zurückschwenken des Gleises auf die vorhandene Linie. Die Fahrbahn der Hamburger Allee ist in diesem Bereich ausreichend breit für die Straßenbahn; lediglich direkt hinter dem Einschwenkpunkt könnten 1-2 Parkplätze wegfallen. Das Straßenverkehrsaufkommen ist gering, so daß Unterbrechungen durch die Straßenbahn nicht zu Rückstau führen dürften. Eine entsprechende Ampelschaltung durch die Straßenbahn ist die einzige nötige Vorkehrung. Variante 3 Das südliche Gleis wird - aus der Bahnunterführung kommend - direkt in die südliche Fahrbahn der Hamburger Allee eingeleitet und durchgeführt bis zur Haltestelle Varrentrappstraße mit einer Anbindung wie in Variante 2 beschrieben. Die südliche Haltestelle Nauheimer Straße wird um 180 Grad gedreht, da nun der Zugang zur Bahn auf der bisherigen Rückseite der Station erfolgt, vgl. Foto unten rechts. Ansonsten gelten die Bemerkungen zu Variante 2. Die nachstehenden Fotos zeigen die Straßensituation im mittleren (links) und östlichen Abschnitt der Hamburger Allee, wo bei den Varianten 2 und 3 die Schienen entlang laufen. Der Radweg bleibt auf ganzer Länge von den Umbauten unberührt. Das nachstehende Foto gibt einen Eindruck von der Kreuzung Hamburger Allee / Schloßstraße / Varrentrappstraße mit symbolisierter neue Gleisführung bei Variante 2 und 3. In allen Plänen und Fotos zeigen rote Linien den vorhandenen Zustand, blaue Linien die vorgeschlagenen Änderungen. Alle in den Vorschlägen gezeigten Verschwenkungen sind mit den bereits vorhandenen Gleisradien realisierbar; die benötigten linearen Ausdehnungen sind gleich groß wie in der vorhandenen Situation. Sollte - wie in Presseberichten schon angedeutet - eine zukünftige Erweiterung des Angebots auf Züge in Doppeltraktion beabsichtigt sein, böten die drei genannten Varianten keine besonderen Schwierigkeiten; Variante 3 könnte sogar Vorteile dafür bieten. Das Problem dabei besteht vielmehr in der verfügbaren Länge der Haltestelle Varrentrappstraße, welche von den vorgestellten Varianten nicht berührt ist. Quellen der Fotos und Pläne: Basisplan: RMV, bearbeitete Pläne und Fotografien: Verfasser. Begründung: Bereits heute führt der eingleisige Streckenabschnitt zwischen den Haltestellen Nauheimer Straße und Varrentrappstraße zu teils langen Verzögerungen sowohl auf der Strecke der Linie 17 selbst als auch rückwirkend auf die abzweigende Strecke der Linie 16. Der RMV plant eine Taktverdichtung auf 5 Minuten, die störungsfrei nur abgewickelt werden kann, wenn der bisher eingleisige Abschnitt zweigleisig ausgebaut wird. Da die doppelte Baumreihe der Allee unbedingt erhalten bleiben muß, eine - bisher bereits diskutierte - Verschiebung einer Baumreihe aber sowohl sehr teuer als auch au-ßerordentlich riskant für die Überlebenschance der Bäume wäre, ist es wichtig, verschiedene auch unkonventionelle Ideen in die Diskussion einzubringen, über die dann die Fachleute des RMV zusätzlich zu ihren sicher bereits vorhandenen eigenen Ansätzen beraten können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2022, OF 419/2 Betreff: Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der Bockenheimer Landstraße zwischen Adalbertstr./ Gräfstr. und Zeppelinallee/ Senckenberganlage deutlich sichtbar zu markieren; zu prüfen und an den Ortsbeirat zu berichten, welche anderen Maßnahmen getroffen werden können, um Fußgänger an der Bockenheimer Warte besser vor Konflikten mit Radfahrern und E-Scootern zu schützen. Begründung: An der Bockenheimer Warte befindet sich parallel an der Bockenheimer Landstraße stadteinwärts zwischen Adalbertstr./ Gräfstr. und Zeppelinallee/ Senckenberganlage ein Fahrradweg auf dem Gehweg. Außerdem befindet sich direkt an diesem Fahrradweg die Bushaltestelle und die U-Bahn-Haltestelle Bockenheimer Warte. Fußgänger, z.B. auf dem Weg zur Bushaltestelle oder zur U-Bahnstation, bewegen sich dabei häufig auf dem Fahrradweg, so dass es zu Konflikten zwischen Fahrradfahrern/ E-Scootern und Fußgängern kommt, s. Fotos. Der Magistrat wird gebeten, den Radweg deutlich sichtbar markieren zu lassen als dringliche Maßnahme, bereits jetzt vor dem Umbau der Bockenheimer Landstr., um so Fußgänger besser klar zu machen, dass der Radweg kein Fußgängerweg ist. Außerdem wird der Magistrat gebeten, zu möglichen Maßnahmen, wie Fußgänger an der Bockenheimer Warte besser vor Radfahrern/ E-Scootern geschützt werden können, zu prüfen und an den Ortsbeirat 2 zu berichten, insbesondere ob es möglich ist, dort einen separaten Weg für Fußgänger zu markieren, z.B. zwischen dem Eingang an der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte und Adalbert-Str. Anlage mit Fotos vom 17. Juni 2022 um Mittagszeit Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 419/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2736 2022 Die Vorlage OF 419/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Ziffer 2. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2022, OF 373/2 Betreff: Umgestaltung des Beethovenplatzes Vorgang: OM 2086/22 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Beethovenplatz an seiner Westseite (Richtung Dantestraße) für den Verkehr gesperrt werden kann. Hier soll eine durchgehende Grünfläche hin zur Dantestraße entstehen und unter anderem als Spielplatz genutzt werden (in Ergänzung zu dem Vorschlag in OF 347/2). Begründung: Der Beethovenplatz wird ganz überwiegend von Anwohnern angefahren. Es findet dort kein oder nur sehr geringer Durchgangsverkehr statt. Primär sind dort Parkplätze, die laut Aussage einiger Anwohner sehr unterschiedlich stark genutzt werden. Die Dantestraße ist für die Durchfahrt in Richtung Senckenberganlage gesperrt und das Gebiet ist als 30er Zone ausgewiesen. Es befinden sich am Beethovenplatz selbst neben der Kirche keine Gebäude, sodass bei Sperrung des Straßenabschnitts keine Anwohner an der Zufahrt ihres Grundstücks gehindert würden. Aufgrund der Einbahnstraßenregelung ist die Zufahrt zur nördlichen Seite des Beethovenplatze bereits jetzt von der Bockenheimer Landstraße kommend möglich. Es müsste die Fahrtrichtung in der Dantestraße umgedreht werden, um die geplante Sperrung umfahren zu können. Der an der Stirnseite der Dantestraße installierte Flaschencontainer müsste an einem neuen Standort aufgestellt werden. In Betracht käme dafür eventuell ein Standort neben dem U-Bahn Eingang U4 am Ende der Dantestraße, dies sollte wegen der Erreichbarkeit zur Leerung mit der FES abgestimmt werden. Es würden ca. 6-8 Parkplätze wegfallen. Der Wegfall könnte durch eine Ausweitung des Anwohnerparkens (separater Antrag) kompensiert werden. Quelle: Google Maps Westseite des Beethovenplatzes, Einmündung Dantestr. mit Flaschencontainer. Bild: Antragstellerin Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2086 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 373/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 373/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 373/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 373/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 373/2 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2022, OF 371/2 Betreff: Theodor-Heuss-Allee zum Blühen bringen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grünstreifen in der Mitte der Theodor-Heuss-Allee, zwischen Ludwig-Erhard-Anlage und Emser Brücke, wo möglich bienen- und insektenfreundliche Blühwiesen anzulegen. Begründung: Anregung einer Bürgerin. Blühwiesen leisten einen Beitrag gegen das dramatische Insektensterben, verschönern gleichzeitig das Stadtbild und steigern dadurch die Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk. Der Grünstreifen entlang der Theodor-Heuss-Allee ist aktuell als Rasenfläche mit Bäumen angelegt. Durch das Anlegen von Blühwiesen könnte der Streifen nachhaltig aufgewertet und das Umweltpotenzial dieser Grünfläche gehoben werden. Anlage: (Quelle: Die Erstellerin der Aufnahme ist der Antragstellerin mit Name und Anschrift bekannt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2257 2022 Die Vorlage OF 371/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2022, OF 339/2 Betreff: Bewohnerinnen- und Bewohnerparken für Bockenheim JETZT - nicht irgendwann! Vorgang: B 299/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wir gebeten, umgehend mit den Planungen und der Umsetzung der monetären Parkraumbewirtschaftung für den Stadtteil Bockenheim zu beginnen. Im ersten Schritt soll das Gebiet zwischen den Bahngleisen (westliche Grenze), der BAB A 66 (nördliche Grenze), der Zeppelinallee/Senckenberganlage (östliche Grenze) und der Theodor-Heuss-Allee (südliche Grenze) umgestellt werden. Ein zweiter Schritt umfasst die City West, Kuhwaldsiedlung und das Rebstockviertel. Begründung: Laut derzeitigen Planungen wird im Gebiet des Stadtteils Bockenheim erst in mehreren Jahren die monetäre Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden. Ein genaues Datum ist seitens der beteiligten Ämter nicht einmal im Ansatz nennbar, was auf einen Zeitraum von deutlich mehr als fünf Jahren hindeutet. Bockenheim gilt inzwischen als ganz heißer Tipp unter auswärtigen Parkplatzsuchenden, die umsonst parken möchten. In dem genannten Gebiet wird der öffentliche Parkraum zunehmend von Pendlern genutzt, die ihr Fahrzeug abstellen und die letzte Strecke zum Arbeitsplatz in der Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Darüber hinaus beklagen Anwohner*innen zunehmend langfristig, über mehrere Tage bis hin zu Wochen abgestellte Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen. Die guten Anbindungen an den Hauptbahnhof und den Flughafen führen dazu, dass Reisende die kostenlosen Stellplätze mit ihren Fahrzeugen längerfristig blockieren. In den genannten Bereichen besteht dringender Bedarf, die Anwohner*innen zu entlasten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2081 2022 Die Vorlage OF 339/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor wie folgt lautet: "Ein zweiter Schritt umfasst die City-West, die Kuhwaldsiedlung, das Rebstockviertel und den Biegwald." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2022, OF 346/2 Betreff: Aufenthaltsqualität in Bockenheim und Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche Raum im Ortsbezirk 2 derart gestaltet wird, dass die Aufenthaltsqualität - möglichst für alle Lebewesen - auch im Dunkeln erhalten bleibt bzw. gesteigert wird. In diesem Sinne wird der Magistrat gebeten, 1. mindestens an folgenden Orten im Ortsbezirk 2 mit nachhaltigen Beleuchtungslösungen und ggf. zusätzlichen Maßnahmen (z.B. Notrufsäulen) dafür zu sorgen, dass diese Orte auch für mobilitätseingeschränkte Fußgänger*innen im Dunkeln bequem benutzbar sind und möglichen Angstgefühlen von Bürger*innen entgegengewirkt wird: · Wege für Fußgänger*innen unter dem Katharinenkreisel, v.a. stadteinwärts · Brücke City West-Kuhwaldsiedlung über Theodor-Heuss-Allee · Ginnheimer Straße · Markgrafenstraße 2. zu prüfen und zu berichten, wann der Austausch von Gaslaternen im Ortsbezirk 2 abgeschlossen sein wird. 3. zu prüfen und zu berichten, wo ein Einsatz von smarter Beleuchtung im Ortsbezirk 2 geplant ist und mit welchen Sensoren diese Systeme ausgestattet werden können. 4. zu prüfen und zu berichten, wie schädliche und unzweckmäßige Beleuchtung im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 2 (z.B. Schaukästen, Hotels) im Sinne des Artenschutzes und der Aufenthaltsqualität aller Lebewesen reduziert werden kann und welche derartigen Maßnahmen bereits geplant sind. Begründung: Hinweise von Bürger*innen auf die mangelhafte Beleuchtungssituation an oben genannten Orten, die einer barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums hier im Wege stehen und bei einigen Bürger*innen auch ein Gefühl der Unsicherheit wecken. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4832 vom 24.07.2014 beinhaltet den weitgehenden Ersatz der veralteten Gasbeleuchtung durch neue, effizientere, elektrische LED-Leuchten im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Dieser Umbau ging in den letzten Jahren leider zu langsam voran und sollte von der neuen Stadtregierung jetzt zügiger vorangetrieben werden. Denn jede alte Gasleuchte schadet dem Klima, sorgt in der Regel nicht für eine ausreichende Beleuchtung und sorgt für unnötige Belastungen des städtischen Haushalts. Die zuletzt von der Koalition in Aussicht gestellten intelligenten Beleuchtungslösungen bietet großes Potenzial für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität auch nach Sonnenuntergang. Es besteht Informationsbedarf über entsprechende Planungen für den Ortsbezirk 2, damit sich der Ortsbeirat frühzeitig einbringen und das Projekt auf lokaler Ebene begleiten kann. Übermäßige und vor allem falsch gerichtete, schlecht gesteuerte Beleuchtung in kalten Lichtfarben führt zu einer Aufhellung des Himmels. Diese Lichtglocke beeinträchtigt nachweislich das Leben vieler nachtaktiver Arten, stört Pflanzen und belastet auch die menschliche Gesundheit. Best-Practice Beispiele, wie die "Sternenstadt" Fulda, zeigen, wie man durch einen standort- und bedarfsgerechten Einsatz von künstlicher Beleuchtung Lichtverschmutzung vermeiden und dadurch das Wohlbefinden aller Lebewesen steigern kann. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2085 2022 Die Vorlage OF 346/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 1. um die Straße Parrotweg ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2022, OF 669/2 Betreff: Nachfrage zur Straßenbeleuchtung im Südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, wie lange die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich der Wohngebiete und Nebenstrassen, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstr, Mainzer Landstr. und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, im Rahmen der Energiesparmaßnahmen noch "gedimmt" bleibt. Wünschenswert wäre eine Rückkehr zur normalen Leuchtstärke. Falls dies nicht geplant ist, möge der Magistrat die Gründe dafür aufführen. Begründung: Klagen von Anwohnern: Es besteht Verständnis für eine temporäre Reduktion der Beleuchtung wegen der Energiekrise im vergangenen Winter. Inzwischen hat sich die Lage am Energiemarkt entspannt. Aufgrund des längeren Tageslichtes in den Frühlings- und Sommermonaten kann die Strassenbeleuchtung ohnehin später eingeschaltet werden. Daher könnte man bei gleichem Energieverbrauch während der dunklen Abend- und Nachtstunden die Beleuchtungsintensität wieder erhöhen. Die gedimmten Laternen geben sehr wenig Licht, das Durchlaufen nach Einbuch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl und hellere Strassen wirken auch präventiv gegen etwaige Drogendealer. Leider konnten weder Mainova noch das Bürgeramt Auskunft geben. Die Entscheidung liegt bei der Stadt, aber es weiß keiner einen Ansprechpartner. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 669/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 669/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 669/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 755 2023 Die Vorlage OF 669/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 325/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Verkehr, 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen, 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potential von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Frankfurt muss angesichts des Klimawandels massiv den Baumbestand erhöhen, sowohl als Anpassung als auch als Maßnahme des Gegensteuerns. Langfristig sollen alle Straßen in Frankfurt begrünt und möglichst alle Straßen mit Bäumen versehen sein. Der Magistrat wird dementsprechend gebeten, ein stadtweit angelegtes systematisches Baumpflanzungsprogramm zu initiieren. Dazu wird im Haushalt 2022 im Investitionsprogramm 2022 bis 2025 ein neues Produkt "Potenzial für Baumpflanzungen im Straßenraum" in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen mit jährlich 100 T€ für die die Jahre 2022 - 2025 eingestellt. Hierdurch sollen durch das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE, Amt 66) in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt (Amt 67) sowohl umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen durchgeführt werden, um das derzeitige Potential und Aufwand für Baumneupflanzungen systematisch zu erfassen, als auch weitere Baumpflanzungen im Straßenbereich vorgenommen werden. Im Ortsbezirk 2 soll 2022 ein Pilotprojekt durchgeführt werden. - Hierfür sind im Ortsbezirk 2 im Bereich, der von der Sophienstraße, Gräfstraße, Hamburger Allee, Kasseler Straße, Salvador-Allende-Straße, Fritzlarer Straße, Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße umschlossen wird (siehe Abbildung), zunächst sämtliche Straßen zu erfassen, in denen zurzeit keine Bäume im öffentlichen Raum vorhanden sind. Diese Straßen sollen im städtischen Baumkataster entsprechend markiert werden. - Für diese Straßen ist dann einzeln zu prüfen, in welchem Umfang Baumpflanzungen im öffentlichen Raum (im Bereich der Gehwege, bisherigen Parkplatzflächen, etc.) derzeit möglich sind und welche Kosten damit einhergehen würden. Potentielle Baumstandorte sollen ebenfalls im Baumkataster als solche ausgewiesen werden. - Sollten Kanäle, Leitungen etc. Baumpflanzungen im Wege stehen, werden diese erfasst und kartiert. Es soll für diese Straßen ein Konzept entwickelt werden, wie diese Hindernisse für Baumpflanzungen bei Erneuerung der Fahrbahn oder der Gehwege so verlegt werden, dass Baumpflanzungen hinterher möglich sind. Diese Straßen sollen im Baumkataster als perspektivische Baumstandorte ausgewiesen werden. - Nur falls selbst bei einer Veränderung der Leitungen keine Baumpflanzung in bestimmten Straßen möglich sein sollten (aufgrund zu nah darunter verlaufender U-Bahn-Anlagen, Fernwärmeleitungen o.ä.), sind diese Straßen als ungeeignete Baumstandorte im Baumkataster auszuweisen. Nur für diese Straßen ist ein alternatives Begrünungskonzept mit Baum- und Pflanzkübeln, Hecken, Rankvorrichtungen etc. zu entwickeln. Im Rahmen dieses Projektes sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die später auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden können. Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand in den beteiligten Ämtern abzudecken wird im Stellenplan - in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen eine weitere Stelle (Arbeitnehmer), sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 457,23 Stellen aufweist, - und in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen ebenfalls eine weitere Stelle geschaffen, sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 194 Stellen aufweist. Begründung: Dass sich die Stadt als Folge des Klimawandel und zunehmender Verdichtung und Versiegelung immer weiter aufheizt ist unstrittig - dass dies eine Belastung und Verringerung der Lebensqualität der Bewohner*innen darstellt, ebenso. Abhilfe hierfür schaffen am besten Bäume. Das Ziel einer an den Klimawandel angepassten Stadt muss es also sein, dass in allen Straßen Bäume für Verschattung, Kühlung und eine Verbesserung der Luftqualität sorgen. Leider stellt sich an vielen Standorten, wo derzeit keine Bäume stehen, das Problem, dass unklar ist, ob hier die infrastrukturellen Bedingungen erfüllt sind. Oft bedarf es zunächst einer langwierigen Prüfung der Leitungstrassen, oft genug zudem mit negativem Ergebnis. Daher ist als erster Schritt die systematische Erfassung aller Hindernisse für Baumpflanzungen notwendig, damit diese beseitigt werden können. Bisher werden für Baumpflanzungen im Straßenraum lediglich 100.000 € pro Jahr beim Grünflächenamt (Produktgruppe 22.09) zur Verfügung gestellt. Hierbei geht es zudem um kleinere Maßnahmen und nicht die flächendeckende Ausstattung von Straßen mit Bäumen. Das ist vor dem Hintergrund einer sich rasant aufheizenden und weiter verdichtenden Stadt im Investitionsvolumen und der Zielrichtung ein richtiger Baustein aber allein nicht ausreichend. Ebenso wenig ausreichend ist es im Hinblick auf die absolut notwendige weitere Begrünung der Stadt, in dem Bereich Stellen zu kürzen der dafür zuständig ist. Daher sollte der Produktbereich 22.09 wenigstens konstant bei den 457,23 Stellen bleiben. So zielen beide Änderungen des Stellenplans nicht einer Erhöhung sondern einer Beibehaltung der Stellenzahl. Da die technischen Arbeiten insbesondere die Trassenuntersuchungen vom Amt für Straßenbau und Erschließung durchgeführt bzw. beauftragt werden, ist die systematische Potentialanalyse für Baumpflanzungen hier anzusiedeln, nicht im Grünflächenamt. Die Bäume im Straßenraum sind im Eigentum und Zuständigkeitsbereich des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Das Grünflächenamt ist hier eher Dienstleister für das Amt für Straßenbau und Erschließung bei der Planung und der Pflege der Bäume. Quelle: Open Street Maps, eigene Bearbeitung Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.02.2022, OF 313/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 125 2022 1. Die Vorlage OF 313/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 313/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potenzial von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Frankfurt muss angesichts des Klimawandels massiv den Baumbestand erhöhen, sowohl als Anpassung als auch als Maßnahme des Gegensteuerns. Langfristig sollen alle Straßen in Frankfurt begrünt und möglichst alle Straßen mit Bäumen versehen sein. Der Magistrat wird dementsprechend gebeten, ein stadtweit angelegtes systematisches Baumpflanzungsprogramm zu initiieren. Dazu wird im Haushalt 2022 im Investitionsprogramm 2022 bis 2025 für das Produkt 5.007519 "Neue Baumstandorte im Straßenraum" jährlich 100 T€ für die die Jahre 2022 - 2025 eingestellt. Hierdurch sollen sowohl umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen durchgeführt werden, um das derzeitige Potential und Aufwand für Baumneupflanzungen systematisch zu erfassen, als auch weitere Baumpflanzungen im Straßenbereich vorgenommen werden. Im Ortsbezirk 2 soll 2022 ein Pilotprojekt durchgeführt werden. - Hierfür sind im Ortsbezirk 2 im Bereich, der von der Sophienstraße, Gräfstraße, Hamburger Allee, Kasseler Straße, Salvador-Allende-Straße, Fritzlarer Straße, Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße umschlossen wird (siehe Abbildung), zunächst sämtliche Straßen zu erfassen, in denen zurzeit keine Bäume im öffentlichen Raum vorhanden sind. Diese Straßen sollen im städtischen Baumkataster entsprechend markiert werden. - Für diese Straßen ist dann einzeln zu prüfen, in welchem Umfang Baumpflanzungen im öffentlichen Raum (im Bereich der Gehwege, bisherigen Parkplatzflächen, etc.) derzeit möglich sind und welche Kosten damit einhergehen würden. Potentielle Baumstandorte sollen ebenfalls im Baumkataster als solche ausgewiesen werden. - Sollten Kanäle, Leitungen etc. Baumpflanzungen im Wege stehen, werden diese erfasst und kartiert. Es soll für diese Straßen ein Konzept entwickelt werden, wie diese Hindernisse für Baumpflanzungen bei Erneuerung der Fahrbahn oder der Gehwege so verlegt werden, dass Baumpflanzungen hinterher möglich sind. Diese Straßen sollen im Baumkataster als perspektivische Baumstandorte ausgewiesen werden. - Nur falls selbst bei einer Veränderung der Leitungen keine Baumpflanzung in bestimmten Straßen möglich sein sollten (aufgrund zu nah darunter verlaufender U-Bahn-Anlagen, Fernwärmeleitungen o.ä.), sind diese Straßen als ungeeignete Baumstandorte im Baumkataster auszuweisen. Nur für diese Straßen ist ein alternatives Begrünungskonzept mit Baum- und Pflanzkübeln, Hecken, Rankvorrichtungen etc. zu entwickeln. Im Rahmen dieses Projektes sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die später auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden können. Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand abzudecken wird im Stellenplan in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen eine weitere Stelle (Arbeitnehmer) geschaffen, sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 457,23 Stellen aufweist. Begründung: Dass sich die Stadt als Folge des Klimawandel und zunehmender Verdichtung und Versiegelung immer weiter aufheizt ist unstrittig - dass dies eine Belastung und Verringerung der Lebensqualität der Bewohner*innen darstellt, ebenso. Abhilfe hierfür schaffen am besten Bäume. Das Ziel einer an den Klimawandel angepassten Stadt muss es also sein, dass in allen Straßen Bäume für Verschattung, Kühlung und eine Verbesserung der Luftqualität sorgen. Leider stellt sich an vielen Standorten, wo derzeit keine Bäume stehen, das Problem, dass unklar ist, ob hier die infrastrukturellen Bedingungen erfüllt sind. Oft bedarf es zunächst einer langwierigen Prüfung der Leitungstrassen, oft genug zudem mit negativem Ergebnis. Daher ist als erster Schritt die systematische Erfassung aller Hindernisse für Baumpflanzungen notwendig, damit diese beseitigt werden können. Die angestrebte Budgetierung entspricht einer Verdopplung des derzeit anvisierten Investitionsvolumens im genannte Produkt. Lediglich 100.000 € pro Jahr in Baumpflanzungen zu investieren ist vor dem Hintergrund einer sich rasant aufheizenden und weiter verdichtenden Stadt nicht angemessen. Ebenso unangemessen ist es im Hinblick auf die absolut notwendige weitere Begrünung der Stadt, in dem Bereich Stellen zu kürzen der dafür zuständig ist. Daher sollte der Produktbereich 22.09 wenigstens konstant bei den 457,23 Stellen bleiben. Quelle: Open Street Maps, eigene Bearbeitung Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.02.2022, OF 325/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 125 2022 1. Die Vorlage OF 313/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 272/2 Betreff: Reifenplatzer auf der Senckenberganlage vermeiden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die im angehängten Schema eingekreiste Kante des Bürgersteigradwegs auf der Senckenberganlage durch geeignete Maßnahmen abzusenken bzw. instand zu setzen. Die Bordsteinabsenkung soll dabei über die gesamte Radfurtbreite erfolgen (siehe rot eingekreister Abschnitt unten). Die "Hänger" (d.h. die schräg liegenden Borde, welche die Verbindung zwischen dem abgesenkten und dem nicht-abgesenkten Teil der Bordsteinkante darstellen), sollen außerhalb der Radfurt liegen. Begründung: Wie im angehängten Schema ersichtlich ist, führt der Radweg an der eingekreisten Stelle von einem Fahrbahnradweg auf einen Bürgersteigradweg. Die Kante ist an dieser Stelle hoch und abrupt. Radfahrende mit aufgepumpten Reifen riskieren an dieser Stelle Reifenplatzer - dies sollte auf ausgewiesenen Radwegen nicht der Fall sein. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1631 2022 Die Vorlage OF 272/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2022, OF 271/2 Betreff: Barrierefreiheit auf der Ludwig-Erhard-Anlage Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Grünanlage rund um den Weiher an der Ludwig-Erhard Anlage barrierefrei zu gestalten. Dies sollte durch Montage von jeweils einer Rampe an den Treppen aus Richtung Hamburger Allee kommend vor und seitlich des Weihers (siehe Anlagen) erfolgen. Begründung: Die Grünanlage bietet eine gern genutzte Fußgängerverbindung von der Bockenheimer Warte fast bis zum Platz der Republik. Insbesondere auf Höhe des Weihers ist die Anlage so breit, dass sie zum Verweilen einlädt. Daher sollte sie unbedingt auch für mobilitätseingeschränkte Menschen zugänglich sein. Es böte sich aufgrund der Breite der Treppen an, jeweils einen Teil der Treppe durch eine Rampe zu ersetzen bzw. um eine solche zu ergänzen. Erste Treppe aus Richtung Hamburger Allee/Marriott kommend. (Bilder: Antragstellerin) Zweite Treppe weiter gen Messe/Hbf An der zweiten Treppe ist zu beachten, dass die Fußgängerampel nur an dieser Stelle zu erreichen ist, sodass bei Nutzung einer Alternativroute die sichere Querung der stark befahrenen Straße nicht gewährleistet ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1623 2022 Die Vorlage OF 271/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 232/2 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Adalbertstraße/Werrastraße und zusätzliche Sicherung des Fußgängerüberwegs an der Hamburger Allee Richtung Nauheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. an der Kreuzung Adalbertstraße/Werrastraße einen Fußgängerüberweg, Zebrastreifen, einzurichten. Hierbei ist auch deutlich zu markieren, wie die Schienen, die selten befahren sind, zu queren sind; 2. den Fußgängerüberweg an der Hamburger Allee Richtung Nauheimer Straße zusätzlich durch Bodenschwellen oder Fahrbahnverengungen, zu sichern, um Autofahrer davon abzuhalten, mit überhöhter Geschwindigkeit diesen Überweg zu missachten, und 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Querung nicht auch direkt an der Kreuzung Hamburger Allee/Kasseler Straße/Adalbertstraße durch Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf dieser Höhe erfolgen könnte und der Schulwegeplan insoweit angepasst werden könnte. Begründung: An oben bezeichneter Kreuzung führt der Schulweg zahlreicher Grundschüler der Bonifatiusschule vorbei. Auch liegt eine Horteinrichtung sowie zwei Kindergärten in der Werrastraße (Wendehammer vor dem Bernuspark), was dazu führt, dass der Weg auch mittags frequentiert ist. Schließlich ist der Westbahnhof ein wichtiger Ort, der von Fußgängen sicher erreicht werden können sollte. Da aufgrund der Straßenbahnschienen die Straße recht breit ist, sollte den Fußgängern die Querung durch entsprechende Markierungen erleichtert werden. Des Weiteren sollte der bestehende Fußgängerüberweg an der Hamburger Allee Richtung Nauheimer Straße zusätzlich gesichert werden, um Autofahrer davon abzuhalten, mit überhöhter Geschwindigkeit diesen Überweg zu missachten. Dies könnte eventuell durch Bodenschwellen oder eine Fahrbahnverengung erfolgen. Schließlich könnte alternativ ein Fußgängerüberweg direkt an der Kreuzung Hamburger Allee/Kasseler Straße/Adalbertstraße eingerichtet werden. Dann wäre der Schulwegeplan an dieser Stelle anzupassen, um die Schulwegsicherheit gleichermaßen zu gewährleisten. Im derzeitigen Schulwegeplan ist der Übergang an der Kreuzung Adalbertstraße/Werrastraße ohne gesicherten Übergang vorgesehen. Der Antrag geht zurück auf ein Anliegen unter: https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1 988 und Rücksprache mit betroffenen Eltern der Bonifatiusschule. Kreuzung Hamburger Allee/Kasseler Straße/Adalbertstraße An dieser Stelle könnte ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden. Weiter links befindet sich der bestehende zu sichernde Überweg. Kreuzung Adalbertstraße/Werrastraße An dieser Stelle sollen die Grundschüler nach bestehendem Schulwegeplan queren. Auf der nächsten Seite: Auszug aus dem Schulwegeplan der Stadt Frankfurt. Quelle: geoportal.frankfurt.de/ Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Auskunftsersuchen V 280 2022 Die Vorlage OF 232/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 247/2 Betreff: Wohnen auf dem Campus Bockenheim? Der Ortsbeirat möge beschließen: A. Der Magistrat wird beauftragt folgende Sachverhalte zu prüfen und zu berichten: 1. Wie viele Wohnungen wurden seit Beginn der Entwicklung des Campus Bockenheim zum "Kulturcampus" auf dem entsprechenden Areal gebaut? Wie viele davon sind geförderte Wohnungen aufgeschlüsselt nach erstem und zweitem Förderweg? 2. Warum wurde in diesem Zusammenhang ggf. das Ziel von 30 % gefördertem Wohnraum bei Neubau auch durch die ABG Frankfurt Holding nicht umgesetzt? 3. Wie gedenkt der Magistrat sicherzustellen, dass dieses bisherige Versäumnis der Erstellung von ausreichend sozialem Wohnraum insbesondere im Förderweg 1 auf dem Areal des Campus sich in Zukunft nicht fortsetzt und sowohl die ABG Frankfurt Holding als auch private Investoren das Ziel von 30 % geförderten Wohnungen (15% im ersten und 15% im zweiten Förderweg) umsetzen? 4. (Wann) ist damit zu rechnen, dass die Wohngruppen, die bereits seit 2014 eine Zusage für die Errichtung gemeinschaftlicher Wohnprojekte auf dem Campus haben, auch entsprechende Grundstücke bekommen? Und um welche Grundstücke handelt es sich? 5. Hält die Stadtregierung daran fest, an der Senckenberganlage keine Wohnbebauung zuzulassen? Wie wird diese Entscheidung vor dem Hintergrund einer geplanten Verkehrswende und dem Ziel der Reduktion des motorisierten Individualverkehrs gerechtfertigt? Begründung: Die bereits unter der vorigen Stadtregierung als Ziel gesetzten 30 % geförderten Mietwohnungsbaus bei Neubauten erscheinen als absolutes Minimum angesichts auch in Bockenheim allgemein steigender Mieten sowie aus der Bindung fallender Sozialwohnungen und der damit verbundenen Verdrängung unterer Einkommensschichten. B. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, interessierten Bürger:innen den aktuellen Stand der Planungen zur weiteren Entwicklung des Campusareals sowie den aktuellen B-Plan vorzustellen und Fragen zu beantworten. Dies kann entweder im Rahmen einer Sondersitzung des OBR 2 oder im Rahmen einer Stadtteilversammlung geschehen. Begründung: Die Informationslage hinsichtlich der Planungen erscheint unübersichtlich. Die Aufzeichnungen auf den offiziellen Seiten der Stadt Frankfurt am Main und des Stadtplanungsamtes enden im Jahr 2016. Da nun im Koalitionsvertrag der neuen Stadtregierung unter anderem eine erneute Bürgerbeteiligung angekündigt wird, erscheint es notwendig, zunächst alle Interessierten umfassend zu informieren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1406 2022 Die Vorlage OF 247/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Dies kann im Rahmen einer Sondersitzung des Ortsbeirates 2 geschehen." Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU und 1 FDP
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2021, OF 233/2 Betreff: Kontaktschleife an Ampel an Kreuzung Erlenstraße/Friedrich-Ebert-Anlage besser kenntlich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kontaktschleife vor der Ampelanlage an der Kreuzung Erlenstraße/ Friedrich-Ebert-Anlage auf der Erlenstraße, welche die dortige Ampelschaltung in Gang setzt, besser kenntlich zu machen und ein Verkehrsschild anzubringen, welches auf die Kontaktschleife hinweist. Begründung: Beschwerden von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern Die Ampelanlage an der Kreuzung Erlenstraße/ Friedrich-Ebert-Anlage wird insbesondere über die dortige Kontaktschleife auf der Erlenstraße gesteuert, s. Fotos als Anlage. Diese hat der motorisierte Verkehr zu überfahren, damit sie reagiert und die Ampelschaltung in Gang setzt. Immer wieder überfahren Autofahrer diese Kontaktschleife nicht, was zu langen Wartezeiten an der Ampel führen kann. Der Magistrat wird gebeten, die Kontaktsperre besser auf der Straße zu kennzeichnen und zusätzlich ein Verkehrsschild, das auf die Kontaktschleife hinweist, anzubringen. Durch eine schnellere Ampelschaltung reduzieren sich die durch Verkehrsemissionen und Wartezeiten entstehende Belastungen von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern und es trägt zu gesünderen Lebensbedingungen und mehr Klimaschutz bei. Kontaktschleife an der Kreuzung Erlenstraße/ Friedrich-Ebert-Anlage Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1408 2022 Die Vorlage OF 233/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 241/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstr, Mainzer Landstr. und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, zu verbessern. Es gilt, für folgende Straßenabschnitte eine nachhaltige Lösung zu finden: Straßen mit mangelnder oder defekter Beleuchtung: - Kettenhofweg im Teil zwischen Mendelssohnstr. und Arndtstr. - Savignystr. zwischen Arndtstr. und Rheinstr. Straßen mit einseitiger und dürftiger Beleuchtung. - Lindenstr. ab Bockenheimer Landstr. bis Westendstr. - Bettinastr. - Westendstr. zwischen Senckenberganlage und Mendelssohnstr. - Beethovenstr. zwischen Kreisel Mendelssohnstr. und Friedrich-Ebert-Anlage 1. Zügiger Ersatz der defekten, bestehenden Leuchtmittel 2. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 3. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 4. Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen, um zweiseitige Beleuchtung zu ermöglichen Begründung: Klagen von diversen Anwohnern: Das Durchlaufen nach Einbuch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und ggf. zusätzliche Straßenlaternen beidseitig anzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1403 2022 Die Vorlage OF 241/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff nachfolgenden Wortlaut hat: "Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend" Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2021, OF 231/2 Betreff: Ein Radweg für die Hamburger Allee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Vorschläge zu prüfen und sie - sofern er sie für umsetzbar erachtet - umzusetzen: 1. Auf der linken Spur der Hamburger Straße (stadtauswärts), auf dem Abschnitt zwischen Friedrich-Ebert-Anlage und Schloßstraße einen breiten, durchgängig rot eingefärbten und baulich getrennten Radweg zu errichten (siehe Schema im Anhang). Die bauliche Trennung ist auf Höhe der Emil-Sulzbach-Straße für einen kurzen Abschnitt aufzuheben. 2. An der Ampel auf der Hamburger Straße, an der Kreuzung mit der Schloßstraße, eine breite durchgängig eingefärbte Aufstellfläche für Radfahrende über beide Fahrspuren abzumarkieren, damit Radfahrende an dieser Kreuzung auch gefahrlos rechts abbiegen können (siehe Schema im Anhang). 3. Dem PKW-Verkehr auf der verbleibenden Fahrspur an der Kreuzung sowohl das Rechtsabbiegen in die Schloßstraße als auch das Geradeausfahren in den hinteren Abschnitt der Hamburger Straße zu ermöglichen. 4. Dafür zu sorgen, dass von der Senckenberganlage kommende Radfahrende sicher rechts in die Hamburger Alle einbiegen können. Begründung: Punkt 1) bis 3): Auf dem beschriebenen Abschnitt der Hamburger Straße besteht bislang keine Radinfrastruktur. Es bestehen jedoch zwei Fahrspuren für PKW, sowie PKW-Stellplätze neben der rechten Fahrspur. Die linke Fahrspur wird von PKW (nach Eindruck der Antragstellerinnen) kaum genutzt, da sie lediglich geradeaus in das Wohngebiet am hinteren Ende der Hamburger Straße führt. Auch die rechte Fahrspur wird von PKW (nach Eindruck der Antragstellerinnen) nicht viel genutzt, sodass eine Fahrspur an dieser Stelle ausreichend erscheint. Dadurch dass die rechte Fahrspur befahrbar bleibt, können die neben der rechten Fahrspur liegenden PKW-Stellplätze weiterhin problemlos angesteuert werden. Neben der linken Fahrspur gibt es ohnehin keine PKW-Stellplätze. Punkt 4): Die aktuelle Situation für Radfahrende, welche von der Senckenberganlage kommend rechts in die Hamburger Straße einbiegen wollen, ist gefährlich: Der PKW-Verkehr fährt an dieser Stelle mit hoher Geschwindigkeit. Auch ältere radfahrende Menschen, welche nicht in der Lage sind, ihren Kopf extrem weit nach links hinten zu drehen, sollten sich in Frankfurt sicher auf dem Fahrrad bewegen können. Schematische Darstellung des Vorschlags: Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 37 Auf Wunsch des Vertreters der BFF wird über die Ziffer 1. und die Ziffern 2. bis 4. des Antragstenors der Vorlage OF 231/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1398 2022 Die Vorlage OF 231/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD Ziffern 2. bis 4.: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 211/2 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 172/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung des geplanten Modalfilters an der Arndtstraße auf die Verkehrsmengen im Kettenhofweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Kettenhofwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Kettenhofwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Kettenhofwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Kettenhofwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Bei Umsetzung der Erprobungsphase soll auf die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Kettenhofweg Ecke Schumannstraße und Kettenhofweg Ecke Beethovenstraße verzichtet und bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung verblieben werden. Soweit der Magistrat im westlichen Abschnitt alternative Planungsvorschläge hat, um den PKW-Durchgangsverkehr zu begrenzen, hört der Ortsbeirat diese gerne. 2. Zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollen, ungefähr in der Mitte dieses Abschnitts, zwei Kurzzeitparkplätze auf der südlichen Straßenseite des Kettenhofwegs entstehen. Auch an den Ecken des Kettenhofwegs zur Schumannstraße und zur Beethovenstraße sollen Kurzzeitparkplätze entstehen. Die Kurzzeitparkplätze können für Kund*innen und Anlieferungen genutzt werden und sollen außerhalb der Geschäftszeiten zum Anwohnerparken freigegeben werden. 3. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 4. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 5. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden. 6. Die PKW-Stellplätze auf Höhe des Tilly-Edinger-Platzes sollen zu Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgestaltet werden ("Parklets"/"Sommergärten"). 7. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage als Einbahnstraße auszuweisen. Der Magistrat möge diesen Vorschlag prüfen und - sofern er ihn als machbar erachtet - umsetzen (Begründung s.u.). 8. Im Kettenhofweg sollen PKW-Parkplätze sofern möglich an keiner Stelle beidseitig, sondern optimalerweise nur in Fahrtrichtung rechts eingerichtet werden. 9. Als Filter zur Reduzierung des PKW-Durchgangsverkehrs (nicht Quell- und Zielverkehr) soll die vorgeschlagene "Längssperre" an der Arndtstraße umgesetzt werden. 10. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 11. Der Kettenhofweg/die Robert-Mayer-Straße soll als Fahrradstraße ausgeschildert werden. 12. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Schema). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 13. Sofern es auf Basis der Erfahrungen im Oeder Weg notwendig und zielführend erscheint, sollen in der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg andere Markierungskonzepte für die Dooring-Zone genutzt werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Kettenhofwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Punkt 1): Die von der Planung vorgesehene Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Schumann- und Beethovenstraße sollte den Durchgangsverkehr (insb. zwischen 8 und 9 Uhr) auf der Fahrradfreundlichen Nebenstraße verhindern, was u.a. ein Planungsziel von M47 ist. Leider muss der Ortsbeirat in der Abwägung hier zu Lasten der Planung berücksichtigen, dass diese Maßnahme den Zielverkehr, der eigentlich sein Ziel im südlichen Bereich vom Kettenhofweg aus gesehen ansteuert, über die Umfahrung über den Beethovenplatz (d.h. zunächst in nördlicher Richtung) leitet. Der Ortsbeirat bittet daher, b.a.w. auf diese Maßnahme zu verzichten. Der Ortsbeirat hofft, dass dieser Verzicht auf diese Planungsmaßnahme - mindestens in den betroffenen Quartieren - die Akzeptanz dem Verkehrspilotprojekt gegenüber insgesamt erhöht. Punkt 6): Auf diese Weise kann der Tilly-Edinger-Platz vergrößert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. So können die dort ansässigen Restaurants mit der Grünfläche des Tilly-Edinger-Platzes "verbunden" werden und es kann ein attraktiver Quartiersplatz entstehen. Punkt 7): Die Planung sieht nach Verständnis des Ortsbeirats keine Änderungen bezüglich des beidseitigen Parkens in der Robert-Mayer-Straße, d.h. zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage, vor. Die Fahrbahn ist auf diesem Abschnitt so schmal, dass einander entgegenkommende PKW häufig nicht aneinander vorbeifahren können und es daher zu PKW-Staus kommt, hinter denen die Radfahrenden warten müssen. Diese aktuelle Situation widerspricht der Grundidee einer "Fahrradfreundlichen Nebenstraße". Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Radfahrende und PKW verbessern. Punkt 12): Schema zur Markierung im Kreuzungsbereich: Quelle: https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahr en/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Punkt B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2021, OF 209/2 Betreff: Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der geplanten Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße vorerst nur die nachfolgend genannten Maßnahmen "testweise" vorzunehmen. D.h. die jeweiligen Maßnahmen sind als Provisorium einzurichten, so dass sie ggf. auch kurzfristig wieder rückgängig gemacht werden können. 1. Die Längssperre auf Höhe der Arndtstraße wird wie in der Präsentation vom 06.09.2021(https://www.radfahren-ffm.de/media/20210906_7201_kettenhofweg_ praesentation_obr2_v3.pdf) vorgeschlagen eingerichtet. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob entlang der neuen Längssperre Parkplätze eingerichtet werden können. 2. Die von der Stadt vorgeschlagene Drehung der Einbahnstraße im Abschnitt Schumannstraße/Beethovenstraße ist abzulehnen. Stattdessen soll die Einbahnstraße zwischen Beethovenstraße/Mendelssohnstraße gedreht werden und der Verkehr südlich über die Westendstraße umgeleitet werden. 3. Im Abschnitt Beethovenstraße bis Feuerbachstraße wird das Parken auf eine Fahrbahnseite reduziert, da es hier für den Radverkehr besonders eng ist. Wo möglich werden auf der Fahrbahn Schutzstreifen für den Radverkehr markiert, die bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden dürfen. 4. In dem in Ziffer 2 genannten Bereich sind bestimmte Bereiche zum Kurzzeitparken (insbesondere tagsüber und in der Nähe des Einzelhandels) und für den Lieferverkehr zu kennzeichnen und nachts als Parkplätze zum Anwohnerparken auszuweisen. 5. In den Kreuzungsbereichen ist sicherzustellen, dass die Sichtachsen und ausreichend Platz zum sicheren Überqueren der Fahrbahn für die Fußgänger freigehalten und gegen Zuparken gesichert werden. Begründung: Die Einbahnstraßenregelungen werde angepasst, um den Durchgangsverkehr im Kettenhofweg einzuschränken. Die Umkehr der Einbahnstraße auf Höhe Beethovenstraße/Mendelssohnstraße hat die Einschränkung des Durchgangsverkehrs auf dem Kettenhofweg zur Folge, ohne die Erreichbarkeit des Einzelhandels auf dem Abschnitt Schumannstraße/Beethovenstraße einzuschränken und ohne den Verkehr in Richtung des im Vergleich zur Westendstraße engeren Beethovenplatzes umzuleiten. Die Maßnahmen in Ziffer 2-4 sind erforderlich, um die Verkehrssicherheit zugunsten des Fußgänger- und Radverkehrs zu verbessern. Der Kettenhofweg ist eng und teilweise ist das Ausweichen bei Gegenverkehr ohne Missachtung der erforderlichen Sicherheitsabstände zu parkenden und auch fahrenden Autos als Radfahrer nicht möglich. Insbesondere in den Kreuzungsbereichen ist dem widerrechtlichen Parken von Fahrzeugen entgegenzuwirken, um den Fußgängern die sichere Querung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetreibenden vor Ort wegfallen. Gewerbetreibende und Anwohner sollten außerdem Gehör finden, wenn es um die Frage geht, an welchen Stellen gegebenenfalls Lieferzonen und (zumindest tagsüber) Kurzzeitparken ermöglicht werden sollten. Alle Maßnahmen sollten so vorgenommen werden, dass sie nach Ablauf einer Testphase, insbesondere auch nach Umbau der Bockenheimer Landstraße und Erhebungen zu deren Auswirkungen rückgebaut werden können. Es ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrsströme im Westend anlässlich des Umbaus der Bockenheimer Landstraße verschieben. Dort entfällt eine Fahrspur zugunsten des Radverkehrs. Die Maßnahmen im Kettenhofweg sollten daher provisorisch, also rückbaufähig, ergriffen werden. Gegebenenfalls könnten die Maßnahmen dann je nach Auswirkungen der baulichen Maßnahmen auf der Bockenheimer Landstraße korrigiert werden. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 202/2 Betreff: Neustart für den Kulturcampus! Nach bisherigem Kenntnisstand haben sich Stadt und Land in einem Letter of Intent auf einen zweigeteilten Architektenwettbewerb geeinigt, der städtebauliche Fragestellungen für den zentralen Teilbereich des gesamten Areals mit einem baulichen Realisierungswettbewerb für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) und das Zentrum der Künste / FrankfurtLab verbindet. Die vorgesehene Auslobung bietet die Chance, auch bestimmte Vorgaben des B-Plans zu überprüfen, zu korrigieren und nach angemesseneren Lösungen zu suchen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welchen Stand hat die Auslobung des Architektenwettbewerbs? 2. Welche Bauherrenschaft ist für welche Baufelder vorgesehen? 3. Gibt es die im Koalitionsvertrag angekündigte "politische Steuerungsgruppe" der Stadt bereits und wenn ja, welche Personen sind darin vertreten? Ist eine Beteiligung des Ortsbeirats 2 vorgesehen? 4. Von welchem Zeitplan der baulichen Umsetzung in den unterschiedlichen Teilen des Kulturcampus geht der Magistrat aktuell aus? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für Zwischennutzungen sowohl in Gebäuden / Gebäudeteilen als auch zum Beispiel für "Urban Gardening" auf dem Areal, solange die Universitätsnutzungen nicht vollständig umgezogen sind? 6. Wie gedenkt der Magistrat, derartige Zwischennutzungen gemeinsam mit Land, Universität und ABG zu befördern? 7. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen mit dem erhöhten Bedarf nach Grün- und Freiräumen, Versickerungsflächen und Durchlüftungsschneisen auf dem (nach bisheriger Planung) auch weiterhin hoch bebauten und versiegelten Gelände umzugehen? 8. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in diesem Zusammenhang, den Freiraum auf dem Gelände so zu gestalten, dass der derzeitige Campus-Charakter weitgehend erhalten wird? 9. Wie gedenkt der Magistrat mittel- und langfristig mit dem hohen Verkehrsaufkommen entlang der Senckenberganlage umzugehen und welche Möglichkeiten der Verkehrsreduzierung / Umgestaltung des Straßenraums werden hier ggf. gesehen? 10. Welche Möglichkeiten werden mittel- und langfristig für Verkehrsberuhigung, Umgestaltung (bessere Fassung des Platzes), Begrünung und attraktivere Nutzungsmöglichkeiten des Platzes um die Bockenheimer Warte gesehen? 11. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der stärker werdenden Diskussion um eine Bauwende (Material- und Ressourcenschutz, Erhaltung Grauer Energie) mit den auf dem Universitätsgelände vorhandenen Baubeständen umzugehen? 12. Welche Möglichkeiten des Bestandserhalts und der Neunutzung (Juridicum? Teile der Hörsaal-Gebäude? Bisherige Tiefgarage?) werden gesehen? 13. Wie gedenkt der Magistrat das Studentische Wohnen auf dem Kulturcampus zu erhalten und zu erweitern? 14. Wie gedenkt der Magistrat, die Bockenheimer Bevölkerung, die sich in früheren Workshops/ Planungswerkstätten engagiert eingebracht hat, in die derzeitigen Planungsüberlegungen einzubeziehen? Begründung: Die Entwicklung des Kulturcampus und die Hoffnungen, die sich mit diesem Projekt verbinden, beschäftigen auch weiterhin die Bevölkerung im Stadtteil. Nach mehr als zehn Jahren Stillstand, Bau- und Umzugsverzögerungen der Universität und zahlreichen ungeklärten Fragen zwischen Stadt, Land und Universität hat der neue Magistrat einen Neustart für die Planungen auf dem alten Bockenheimer Universitätsgelände angekündigt. Hierzu bietet der auszulobende Architektenwettbewerb eine Chance, denn vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen stellen sich auch verschiedene städtebauliche Fragen neu. Diese werden von dem alten Bebauungsplan 569 - Senckenberganlage / Bockenheimer Warte bislang nur unzureichend beantwortet. Die nach B-Plan vorgesehene extrem hohe Dichte sowohl im Bereich der Kultureinrichtungen als auch beim Wohnen entlang der Gräfstraße dürfte aus klimatologischen Gründen heute nicht mehr zeitgemäß sein. Auf keinen Fall sollte auf dem verbleibenden Campusgelände die hohe Verdichtung fortgesetzt werden, die Maßstab für die südlichen Baufelder war. Nach B-Plan-Vorgaben würde sowohl der Grad der Bebauung und Unterbauung mit Tiefgaragen als auch der generelle Versiegelungsgrad auf dem gesamten Areal deutlich zunehmen. Von 300 vorhandenen Bäumen werden nur 120 als zu erhaltend festgesetzt. Laut Klimaatlas der Stadt stellt das alte Universitätsgelände bereits heute aufgrund seines hohen Versiegelungs- und Bebauungsgrades einen "intensiven innerstädtischen Überwärmungsbereich mit eingeschränktem Luftaustausch" dar. Der geplante schmale Nord-Süd-Grünzug wird daran ebenso wenig ändern wie eine geplante Dachbegrünung. Bezüglich des Erhalts von Beständen ist zu bedenken, dass eine Mischung aus Bestand und Neubau in der Regel sowohl städtebaulich als auch von den Nutzungsmöglichkeiten her attraktivere und vielseitigere Strukturen erreichen kann als ausschließlich Neubauten. Beispielsweise wäre der teilweise Umbau des Juridicums zu (Studenten-)Wohnungen zu überlegen. Kulturelle, gewerbliche und experimentelle Ansätze (z. B. analog "Haus der Statistik", Berlin), umgesetzt im ehemaligen Juridicum, würden einem Kulturcampus guttun. Wenn das Hörsaalgebäude in baulich gutem Zustand ist, sollte es ebenfalls für eine Weiternutzung z.B. für die Universität des 3. Lebensalters zur Verfügung stehen. Die Wohnheime Bockenheimer Landstraße mit 80 Plätzen, Studierendenhaus mit 80 Plätzen und die Auszubildenden-Plätze in der ehemaligen Akademie für Arbeit (35) sind derzeit bedroht. Das Wohnen von Studierenden auf dem Campus sollte allein aus Gründen einer lebendigen Sozialstruktur erhalten und ausgeweitet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 226 2021 Die Vorlage OF 202/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 179/2 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger auf der Hamburger Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Varrentrappstraße/Hamburger Allee/Schloßstraße verbessert werden kann. Begründung: Auf Höhe der Varrentrappstraße befindet sich eine Y-Kreuzung, an der der Verkehr aus Richtung Messe kommend entweder die Hamburger Allee weiter Richtung Westbahnhof (Parallel zur Straßenbahnlinie 17) oder halb rechts in die Schloßstraße (entlang der Straßenbahnlinie 16) einbiegen kann. Die Hauptverkehrsstraße ist ab diesem Punkt die Schloßstraße, die Hamburger Allee wird hingegen eher zur Nebenstraße. Dies führt dazu, dass zahlreiche Autofahrer noch recht spät die Fahrspur wechseln und nach der Kreuzung umschwenken, obgleich die halbrechts Spur aus Richtung Messe kommend, im Gegensatz zur geradeaus-Ampel -Hamburger Allee; dort grün-, noch rot hat. Dies führt aufgrund geteilter Fußgängerampelphasen dazu, dass diesen trotz Grünlichts Autofahrer querkommen. Diese gefährlichen Situationen unweit der Bonifatiusschule gilt es zu unterbinden. Beispielsweise könnten die Ampelphasen zugunsten der Sicherheit so angepasst werden, dass die Autofahrer nur grün haben, wenn beide Richtungen befahrbar sind, also keine Straßenbahn quert. Die Ausschilderung der Schloßstraße als Verbindung Richtung Hausen/Rödelheim ist eindeutig. Ein zusätzliches Blinklicht, dass auf die Grünphasen der Fußgänger hinweist, oder ein Rotlicht an der Rückseite der Fußgängerampel Schloßstraße mit zusätzlicher Haltelinie könnte zusätzlich auf die Gefahrenstelle hinweisen. Laut Aussagen der Elternschaft der Bonifatiusschule kommt es hier regelmäßig zu sehr gefährlichen Situationen zwischen Schülern bzw. anderen Fußgängern und Autofahrern. Hamburger Alle aus Richtung Messe kommend. Auf Höhe der Litfaßsäule befindet sich der Fußgängerüberweg, der durch eine Verkehrsinsel geteilt wird, die Grünphasen sind nicht durchgehend, sondern richten sich nach den hier ersichtlichen unterschiedlichen Phasen für die Autofahrer. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 224 2021 Die Vorlage OF 179/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 180/2 Betreff: Mehr Sicherheit für Straßenbahnen/Straßenverkehr auf der Hamburger Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es an der Hamburger Allee auf Höhe der Emil-Sulzbach Straße besonders häufig zu Kollisionen zwischen Straßenbahnen und Straßenverkehr kommt und wie diese Gefahrenzone gegebenenfalls entschärft werden kann. Begründung: Auf Höhe der Emil-Sulzbach Straße ist aus Richtung Messe kommend der U-Turn über die Hamburger Allee und Straßenbahn (Linien 16 und 17, relativ enge Taktung) hinweg nicht verboten, aber mit Andreaskreuzen wird auf die Schienen aufmerksam gemacht (Bild anbei). Dennoch kommt es zu Kollisionen, die neben dem Verletzungsrisiko und den Sachschäden auch zu erheblichen Verzögerungen des ÖPNV führen können. Aus Richtung Westbahnhof kommend ist der U-Turn nicht vorgesehen. Ob auch hier verkehrswidriges Verhalten zu Kollisionen führt, sollte ebenfalls geprüft werden. Schließlich ist festzuhalten, dass auf einem recht langen Stück, der U-Turn nicht möglich ist, weshalb ein absolutes Verbot nicht zielführend erscheint. Eine Verschiebung dieser Manöver auf die unübersichtliche Kreuzung auf Höhe der Varrentrappstraße (siehe separater Antrag) ist zu unterbinden. Vielleicht könnten noch weitere Beschilderungen, STOP-Zeichen o.ä. die Situation entschärfen. Hamburger Allee aus Richtung Messe kommend. Hamburger Allee aus Richtung Westbahnhof kommend. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 225 2021 Die Vorlage OF 180/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 159/2 Betreff: Sichere Wege auf der Hamburger Allee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Fahrspur in Richtung stadteinwärts, zwischen Nauheimer Straße und Bonifatius-Schule, Fahrrad-Piktogramme auf der Hamburger Allee anzubringen und zugleich die Benutzungspflicht des dortigen Gehweg-Radwegs aufzuheben. Begründung: Der Geh- und Radweg auf der Hamburger Allee ist zwischen Nauheimer Straße und Bonifatius-Schule sehr schmal (siehe beigefügtes Foto). Zugleich wird dieser von vielen Schulkindern genutzt. Den Radweg auf diesem schmalen Gehweg entlangzuführen, birgt unnötiges Unfall- und Konfliktpotential sowie Risiken für die Schulkinder. Der Autoverkehr fährt auf dem Abschnitt zwischen Nauheimer Straße und Bonifatius-Schule ohnehin langsam: Aufgrund der Schule gilt hier Tempo 30 und aufgrund der großen Vielzahl parkender Autos auf der Straße fahren die meisten Fahrzeuge sogar langsamer. Dass zügig fahrende Radfahrer*innen über die Straße geführt werden, würde den Verkehrsfluss somit nicht stören. Zugleich könnten Schulkinder weiterhin den Radweg auf dem Gehweg nutzen und zu Fuß gehende Schulkinder könnten von einem sichereren Schulweg profitieren. Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 829 2021 Die Vorlage OF 159/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 150/2 Betreff: Verkehrssicherheit an der Mendelssohnstraße stärken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Straßenbelag der Mendelssohnstraße im Bereich zwischen Corneliusstraße und Bockenheimer Landstraße an den Kanaldeckeln sowie weitere Löcher/ Beschädigungen im Straßenbelag auszubessern, und 2. hierzu dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Die Mendelssohnstraße ist im Frankfurter Westend eine bedeutende Hauptverkehrsstraße. Sie verbindet insbesondere die ebenfalls verkehrstechnisch wichtige Bockenheimer Landstraße mit der Bundesstraße B44 (Friedrich-Ebert-Anlage) und der Messe. Sie ist eine wichtige Verkehrsachse, die insbesondere die Stadtteile, Bockenheim, Westend, Innenstadt und Gallus miteinander verbindet. An der Mendelssohnstraße im Bereich zwischen Corneliusstraße und Bockenheimer Landstraße befinden sich insbesondere drei Kanaldeckel, an denen der Straßenbelag massive Löcher/ Beschädigungen aufweist sowie weitere Löcher im Straßenbelag, siehe Fotos vom 26. August 2021 als Anlage. Diese können zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit insbesondere für Fahrradfahrer und, im Ampelbereich, Fußgängern sowie behinderten und älteren Menschen führen. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, dass diese Löcher/ Beschädigungen im Straßenbelag an dieser wichtigen Verkehrsstraße zeitnah ausgebessert werden, idealerweise in den nächsten Monaten vor Eintritt des Winters. Fotos vom 26. August 2021 an der Mendelssohnstraße zu Beschädigungen des Straßenbelages 1. Kreuzung Bockenheimer Str./ Mendelssohnstr. an Ampel, Frankfurt am Main 2. Bushaltestelle Schubertstr. an Mendelssohnstr., Frankfurt am Main 3. Kreuzung Mendelssohnstr./ Schubertstr., Frankfurt am Main 4. Vor Mendelssohnstr. 71 Straßenmitte, Frankfurt am Main 5. Nähe Mendelssohnstr./ Corneliusstr., Frankfurt am Main Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 824 2021 Die Vorlage OF 150/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 GRÜNE, CDU und BFF gegen 2 SPD (= Ablehnung); 2 GRÜNE, 1 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 130/2 Betreff: Planungsstand Bauvorhaben Ludwig-Erhard-Anlage 2 bis 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der weitere Planungsstand für das im Betreff genannte laufende Bauvorhaben ist. Die Berichterstattung kann ggf. auch im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des OBR 2 erfolgen, idealerweise gemeinsam mit Vertretern der neuen Eigentümerin. Begründung: Im Zuge einer Baustellenbegehung zur anhaltenden Lärmbelästigung der Nachbarschaft wurde bekannt, dass eine Neuplanung für die weiteren Teile des Gebäudeensembles im Gespräch und in Abstimmung ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 181 2021 Die Vorlage OF 130/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 146/2 Betreff: Fahrradweg an der Theodor-Heuss-Allee Vorgang: V 1331/19 OBR 2, ST 1943/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg aus Richtung Kuhwaldsiedlung/Rebstock stadteinwärts an der Theodor-Heuss-Allee durch folgende Maßnahmen sicherer und benutzerfreundlicher zu gestalten: 1. Die Fußgängertreppe nach der Emser Brücke ist uneinsichtig für Radfahrer und für Fußgänger ist nicht erkennbar, dass Radfahrer kreuzen. Hier sollten entsprechende Beschilderungen, evtl. Spiegel, montiert werden. 2. Die Absperrgitter sollten nicht den Fuß-vom Radweg, sondern die Fahrbahn trennen. 3. Der Radweg ist durchgehend als solcher deutlich (rot?) zu markieren, um auch bei Ein- und Ausfahrten ausreichend auf Radfahrer hinzuweisen. In diesem Zusammenhang möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Sachstand zur Vorlage ST 1943 vom 07.10.2019 ist. Begründung: Zu 1.: Die Ausstattung der Treppe mit Schildern und/oder Spiegeln trägt zur allgemeinen Sicherheit bei. Bessere Einsicht minimiert das Unfallrisiko. Zu 2.: Der Autoverkehr ist hier sehr dicht und viele Autofahrer sind von der Autobahn kommend noch mit sehr hohen Geschwindigkeiten unterwegs, was die Sicherheit der Radfahrer beeinträchtigt. Zu 3.: Gerade bei Zufahrten sollten Autofahrer gezielt auf ggfs. kreuzende Radfahrer hingewiesen werden. Selbst bei Öffnung des Radwegs nördlich der Theodor-Heuss-Allee auch für den stadteinwärts fließenden Radverkehr, sollte der südliche Weg entsprechend gesichert werden, da nicht an allen Zufahrten auch eine Kreuzung der Theodor-Heuss-Allee möglich ist. Treppe nach der Emser Brücke Schlechte Einsicht in Richtung Brücke für Radfahrer. Absperrgitter Markierungen sind zu überarbeiten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1943 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 822 2021 Die Vorlage OF 146/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor vor den Worten "durch folgende Maßnahmen" das Wort "beispielsweise" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 45/2 Betreff: "Grüne Welle" für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten Vorgang: V 1383/19 OBR 2; ST 935/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Bockenheimer Landstraße die Grünphasen der Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf Tempo 20 km/h der Durchfahrtsgeschwindigkeit zu schalten, um mit diesem Tempo, dem Radverkehr angepassten Ampelphasen, den Radfahrer*innen die Gelegenheit zur fließenden Durchfahrt auf der Bockenheimer Landstraße zu geben. Begründung: Die SPD im Ortsbeirat-2 hatte gemeinsam mit dem Ortsbeirat-2 diesen Vorschlag schon 2019 unter OF 832/2 zur Prüfung eingebracht. Die Zeit scheint nun reif diese Idee im Sinne einer Verkehrswende für Frankfurt umzusetzen. Die sonstige Begründung von 2019 ist weiterhin aktuell: Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Die Durchschnittsgeschwindigkeit des Autoverkehrs dürfte in den Stoßzeiten unter 20 km/h liegen, so dass die Bockenheimer Landstraße für eine "grüne Welle" für Radfahrer*innen besonders geeignet erscheint. Beispielsweise muss derzeit ein bzw. eine Radfahrer*in vom Beginn der Grünphase Kreuzung Senckenberganlage in einem Tempo von ca. 30 km/h "strampeln", um vor dem Ende der Grünphase noch die Kreuzung Mendelssohnstraße überqueren zu können. Dies mag für einige Radfahrer*innen zwar eine willkommene sportliche Herausforderung sein, aber für viele Radfahrer*innen ist dies nicht komfortabel bzw. nicht erreichbar. In Kopenhagen geht das mit den Grünphasen für Radfahrer*innen doch auch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 45/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 45/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 22/2 Betreff: Impfkampagne im Stadtteil dezentral organisieren Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 -neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 32 Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 22/2. Die Vorlage lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 - neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 136 2021 Die Vorlage OF 22/2 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 1317/2 Betreff: Überarbeitung Sperrgebietsverordnung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob grundsätzlich die Bereitschaft besteht, im Zuge einer Überarbeitung der Sperrgebietsverordnung vom 23.12.1986, geändert durch Verordnungen vom 27.02.1991, 25.06.1992 und 02.12.2002, eine Verlagerung der gem. § 1 (4) Nr. 3 bestehenden Toleranzzone "Straßenstrich Theodor-Heuss-Allee" vorzunehmen. Begründung: Die räumliche Umgebung des "Straßenstrichs Messe" hat sich in den letzten Jahren durch zusätzliche Wohnbebauung verändert. Bewohner des Kuhwaldviertels haben sich wiederholt über negative Auswirkungen des Straßenstrichts auf ihr Quartier beschwert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1933 2021 Die Vorlage OF 1317/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "Toleranzzone ‚Straßenstrich Theodor-Heuss-Allee'" die Worte "in Abstimmung mit allen betroffenen Parteien" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1183/2 Betreff: Brauchen wir eine Linie 13 im neuen Straßenbahnkonzept und kann das Netz sie noch verkraften? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darzulegen, welche zusätzlichen Fahrgastzahlen für die geplante Straßenbahnlinie 13 vom Industriehof bis zur Heilbronner Straße erwartet werden, die nicht durch die vorhandene ÖPNV-Infrastruktur erschlossen werden können? Wie glaubt das Verkehrsdezernat die zusätzlichen Straßenbahnen, die durch das neue Konzept über den Flaschenhals Platz der Republik - Hauptbahnhof - Basler Platz fahren werden, abwickeln zu können? Die Deutsche Bahn wird nicht vor 2024 mit den unterirdischen Bauten am Hauptbahnhof fertig erst danach kann der Vorplatz neu geordnet werden. Das neue Konzept soll aber schon bis 2024/2025 umgesetzt werden. Der Magistrat wird gebeten, die im Straßenbahnkonzept vorgesehene "Ertüchtigung Hamburger Allee für 5-Minuten-Takt" zu erläutern. Falls damit eine 2-Gleisigkeit in der Hamburger Allee gemeint ist, ist diese Planung dem Ortsbeirat zeitnah vorzustellen. Begründung: So sehr es zu begrüßen ist, dass nach dem langjährigen Stillstand unter mehreren Verkehrsdezernenten der ÖPNV ausgebaut werden soll, so wenig durchdacht erscheint das neue Straßenbahnkonzept. Während der motorisierte Individualverkehr immer stärker behindert und eingeschränkt wird, geht es bei der Entwicklung eines leistungsfähigen ÖPNV einfach nicht weiter. Das Einzugsgebiet der geplanten Linie 13 ist bereits jetzt durch mehrere S-, U- und Straßenbahnlinien erschlossen. Wichtiger als eine neue Straßenbahnlinie auf vorhandenen Gleisen fahren zu lassen, wäre eine gute fußläufige Anbindung des Schönhofviertels an den Westbahnhof. Schon die Erhöhung der Taktfrequenzen bei der Linie 17/20 und 16/21 dürfte das derzeitige Straßenbahnnetz im Bereich des Hauptbahnhofs überbeanspruchen. Wenn die Linie 13 noch hinzukommt, ist es fraglich, ob dieser zusätzliche Verkehr noch abgewickelt werden kann. Bei Eintracht-Spielen kommt es regelmäßig durch die zusätzlichen Züge der Linie 21 zu Störungen im Bereich des Hauptbahnhofs. Das zeigt die schon jetzt angespannte Situation. Die Erhöhung der Taktfrequenz bei der Linie 17/20 wird wegen der deutlich gestiegenen Bewohnerzahlen in der City West und im Rebstock positiv gesehen. Zur dafür erforderlichen Ertüchtigung der Hamburger Allee ist dem Ortsbeirat zeitnah die Planung vorzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.08.2020, OF 1122/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 6 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Absätze der Vorlage OF 1183/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6767 2020 1. Die Vorlage OF 1122/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1183/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit den Maßgaben beschlossen, dass die Absätze des Antragstenors mit Ziffern versehen werden und der dritte Absatz nachfolgenden Wortlaut hat: "3. Der Magistrat wird zudem gebeten, eine Ertüchtigung des Abschnitts in der Hamburger Allee für einen Fünf-Minuten-Takt ohne Eingriff in den Baumbestand und mit technischen Mitteln zu realisieren." Abstimmung: zu 2. erster und zweiter Absatz: CDU, 3 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen SPD, 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) dritter Absatz: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1197/2 Betreff: Westendstraße 50-52 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Gehweg entlang der Häuser Westendstraße 50 und 52 durch Aufstellen von Drängelgittern / Fahrradbügeln gegen Zuparken zu sichern (siehe Abbildung 1): 2. die Einfahrt zum Haus Westendstraße 52 durch Umstellen (Vorziehen Richtung Einfahrt, siehe Abbildung 2) des dort befindlichen Blumenkübels zu sichern. Es dient zur Kenntnis, dass die Bewohner des Hauses Westendstraße 52 bereit sind, eine Patenschaft für den Blumenkübel zu übernehmen (Kontakt kann über Ortsvorsteher OBR 2 erfolgen). 3. zu prüfen und zu berichten, ob der abgesperrte und hochgepflasterte Bereich vor der Schule ggf. in Absprache mit dem Sicherheitsdienst für die morgendlichen "Elterntaxis" als "kiss and ride" Zone eingerichtet werden kann (siehe Abbildung 3): Begründung: Bitte von Bewohnern mit Blick auf den zunehmenden Autoverkehr in der Westendstraße seit Eröffnung der Lichtigfeld-Schule. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 24 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Ziffer 3. der Vorlage OF 1197/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6758 2020 1. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OF 1197/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 1197/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und SPD (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1193/2 Betreff: Verkehrssicherheit vor der ibms International Bilingual Montessori School Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zu prüfen und bei positivem Ergebnis umzusetzen: 1. Einrichtung einer Tempo 30-Zone auf der Senckenberganlage für 100 Meter im Bereich Senckenberganlage / Ecke Kettenhofweg bis Senckenberganlage / Ecke Dantestraße (so wie an der Erasmusschule im Ostend auf der B 3 umgesetzt); 2. Ersatz der Sperrpfosten durch eng stehende Drängelgitter auch entlang der Senckenberganlage 20-22 um das "auf die Fahrbahn-Laufen" von Schulkindern zu verhindern sowie Aufstellen weiterer Drängelgitter zwischen Radweg und Fußweg, um den Fahrradverkehr vom Fußweg zu trennen (siehe nachfolgende Fotos); 3. Ausweitung des absoluten Halteverbots auf den gesamten Bereich vor dem Gebäude Senckenberganlage 20-22; 4. Fahrbahnbeschriftung "Vorsicht Kinder!" auf mindestens der rechten Fahrspur (ebenfalls wie vor der Erasmusschule im Ostend); 5. Anbringen von Verkehrsschildern "Achtung Kinder" mit Zusatzschild "Schulweg" für den Auto- und den Radverkehr. Begründung: Bitte der Schulgemeinde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 22 Auf Wunsch von FDP und BFF wird über die Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 1193/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6756 2020 Die Vorlage OF 1193/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: CDU, 1 SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 5.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2020, OF 1186/2 Betreff: Zufahrt Radweg Theodor-Heuss-Allee/Emser Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Zufahrt zum Radweg an der Theodor-Heuss-Allee nach Westen unter der Emser Brücke den Poller in der Mitte um einen Meter nach rechts zu versetzen oder komplett zu entfernen, sowie das Verkehrsschild Rad/Fußweg um einen Meter nach rechts zu versetzen. Damit soll die Zufahrt für Radfahrende über die ganze Breite des abgesenkten Bordsteines ermöglicht werden Begründung: Wenn man den Radweg mit einem Fahrrad mit Anhänger befährt, muss man aktuell sehr weit links auf den Radweg auffahren, so dass der Anhänger durch den links noch nicht komplett abgesenkten Bordstein seitlich bewegt werden kann und dann am Poller anstößt. Der Platz unter der Brücke würde es ohne Probleme erlauben, als Zufahrt zum Radweg die komplette Breite des abgesenkten Bordsteines zu nutzen. Antragsteller: Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1186/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1869 2020 Die Vorlage OF 1186/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Zufahrtssituation zum Radweg an der Theodor-Heuss-Allee nach Westen unter der Emser Brücke besser gestaltet werden kann." Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1468/1 Betreff: Radwegbelag Mainzer Landstraße erneuern Der Magistrat wird aufgefordert, den Asphaltbelag des Radweges auf der Mainzer Landstraße instand zu setzen. Insbesondere sollen die Schlaglöcher zwischen der Ottostraße und der Friedrich-Ebert-Anlage beseitigt werden. Begründung: Die Schlaglöcher stellen eine Gefahr für Radfahrende dar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 1468/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1467/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2020, OF 1201/2 Betreff: Eingleisiger Abschnitt der Tram in der Hamburger Allee bleibt trotz Einführung der Verstärkungslinie 20 erhalten. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der eingleisige, ca. 200 m lange, Tram-Schienenabschnitt zwischen den Tramstationen Varrentrappstraße und Nauheimer Straße bleibt auch nach der zusätzlichen Einführung der Linie 20, das nach dem neuen Straßebahnkonzept 2020, auf der Strecke zwischen Hauptbahnhof und Rebstockbad, einen 5 minütigen Takt vorsieht, erhalten. Eine Ertüchtigung des eingleisigen Abschnitts in der Hamburger Allee für einen 5-Minuten-Takt, ist ohne den Eingriff in den Baumbestand und mit technischen Mitteln zu realisieren. Begründung: Die Hamburger Allee ist, wie der Name sagt, von vielen alten Bäumen gesäumt und muss in Zeiten des Klimawandels erhalten bleiben. Das Straßenbahnkonzept aus 2020 muss dem Rechnung tragen und den Allee-Charakter, trotz eines 5 Minuten Takts, der beiden Linien 17 und 20, erhalten. Laut dem Straßenbahnkonzept 2020, ist unter dem Punkt: Infrastrukturelle Voraussetzungen, die "Ertüchtigung Hamburger Allee für 5-Minuten-Takt" aufgeführt. Nach diesseitiger Lesart heißt das, es sind technische Mittel einzusetzen, um das zu realisieren und nicht in den Allee-Baumbestand einzugreifen. Blick von der Haltestelle Nauheimer Straße Blick auf die Haltestelle Varrentrappstraße Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1201/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1183/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1166/2 Betreff: Fahrradweg Westendstraße/Karlstraße sicher zweispurig markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radweg Westendstraße, Richtung Karlstraße an der Kreuzung Mainzer Landstraße zweispurig zu markieren. Auf Seiten der Karlstraße befindet sich bereits ein zweispuriger Radweg (beide Richtungen). Auf der Westendstraße ist lediglich eine Spur aus der Gegenrichtung kommend markiert (siehe Bild 1). Gleichzeitig weist ein Schild an der Westendstraße neben dem Radweg in Richtung Karlstraße (siehe Bild 2), während die Autospuren nur Abbiegen links und rechts auf die Mainzer Landstraße zulassen. Begründung: Verkehrssicherheit schaffen. Bild 1 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Bild 2 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1156/2 Betreff: Nachgefragt - Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee an der Ecke Voltastraße erneuern Vorgang: OM 5123/19 OBR 2; ST 76/20 Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt seiner Zusicherung (ST 76 vom 24.01.2020 zur OM 5123 vom 16.09.2019) nachzukommen die bestehende Markierungen an besagter Kreuzung zu erneuern und die Radspuren rot einzufärben. Begründung: Handlungsbedarf besteht weiterhin. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5123 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 76 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6640 2020 Die Vorlage OF 1156/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF sowie Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 1138/2 Betreff: Grüne Pfeile für Radfahrer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 2 aufzustellen, bei denen beim Rechtsabbiegen auf einen Radweg eingebogen wird. Insbesondere an diesen Straßen/Kreuzungen sind diese Schilder notwendig und sinnvoll - Einbiegen auf die Bockenheimer Landstraße (z.B. aus der Siesmaye rstraße) - Rödelheimer Straße / Schlossstraße - Emser Straße / Voltastraße - Einbiegen auf die Voltastraße - Einbiegen auf die Senckenberganlage - Kreuzung an der Alten Oper - Am Römerhof Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignet, bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weiter geführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6411 2020 Die Vorlage OF 1138/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 1122/2 Betreff: Brauchen wir eine Linie 13 im neuen Straßenbahnkonzept und kann das Netz sie noch verkraften? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darzulegen, welche zusätzlichen Fahrgastzahlen für die geplante Straßenbahnlinie 13 vom Industriehof bis zur Heilbronner Straße erwartet werden, die nicht durch die vorhandene ÖPNV-Infrastruktur erschlossen werden können? Wie glaubt das Verkehrsdezernat die zusätzlichen Straßenbahnen, die durch das neue Konzept über den Flaschenhals Platz der Republik - Hauptbahnhof - Basler Platz fahren werden, abwickeln zu können? Die Deutsche Bahn wird nicht vor 2024 mit den unterirdischen Bauten am Hauptbahnhof fertig erst danach kann der Vorplatz neu geordnet werden. Das neue Konzept soll aber schon bis 2024/2025 umgesetzt werden. Die 2-Gleisigkeit in der Hamburger Allee ist dem Ortsbeirat zeitnah vorzustellen. Begründung: So sehr es zu begrüßen ist, dass nach dem langjährigen Stillstand unter mehreren Verkehrsdezernenten der ÖPNV ausgebaut werden soll, so wenig durchdacht erscheint das neue Straßenbahnkonzept. Während der motorisierte Individualverkehr immer stärker behindert und eingeschränkt wird, geht es bei der Entwicklung eines leistungsfähigen ÖPNV einfach nicht weiter. Das Einzugsgebiet der geplanten Linie 13 ist bereits jetzt durch mehrere S-, U- und Straßenbahnlinien erschlossen. Wichtiger als eine neue Straßenbahnlinie auf vorhandenen Gleisen fahren zu lassen, wäre eine gute fußläufige Anbindung des Schönhofviertels an den Westbahnhof. Schon die Erhöhung der Taktfrequenzen bei der Linie 17/20 und 16/21 dürfte das derzeitige Straßenbahnnetz im Bereich des Hauptbahnhofs überbeanspruchen. Wenn die Linie 13 noch hinzukommt, ist es fraglich, ob dieser zusätzliche Verkehr noch abgewickelt werden kann. Bei Eintracht-Spielen kommt es regelmäßig durch die zusätzlichen Züge der Linie 21 zu Störungen im Bereich des Hauptbahnhofs. Das zeigt die schon jetzt angespannte Situation. Die Erhöhung der Taktfrequenz bei der Linie 17/20 wird wegen der deutlich gestiegenen Bewohnerzahlen in der City West und im Rebstock positiv gesehen. Die 2-gleisige Führung der Linie über die Hamburger Allee ist aber wegen der zu erwartenden Eingriffe in den Baumbestand dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.10.2020, OF 1183/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1122/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1122/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 6 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Absätze der Vorlage OF 1183/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6767 2020 1. Die Vorlage OF 1122/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1183/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit den Maßgaben beschlossen, dass die Absätze des Antragstenors mit Ziffern versehen werden und der dritte Absatz nachfolgenden Wortlaut hat: "3. Der Magistrat wird zudem gebeten, eine Ertüchtigung des Abschnitts in der Hamburger Allee für einen Fünf-Minuten-Takt ohne Eingriff in den Baumbestand und mit technischen Mitteln zu realisieren." Abstimmung: zu 2. erster und zweiter Absatz: CDU, 3 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen SPD, 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) dritter Absatz: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2020, OF 1114/2 Betreff: Umwidmung öffentlicher Parkflächen zugunsten von 20 Fahrradbügeln für das Bürogebäude Hamburger Allee 45 und dessen Hintereingang Emser Straße 29 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Vor dem Bürogebäude Hamburger Allee 45 ca. 10 Fahrradbügel im öffentlichen Parkraum zu installieren, hierzu sind bis zu drei Kfz-Parkplätze, inkl. der vorhandenen Sperrflächen, umzuwidmen. 2. Am Hintereingang des Gebäudes der Hamburger Allee 45, in der Emser Str. 29, beidseits der Toreinfahrt, je 5 Fahrradbügel im öffentlichen Parkraum zu installieren, hierzu sind bis zu drei Kfz-Parkplätze, inkl. der vorhandenen Sperrflächen, umzuwidmen. Begründung: In dem Bürogebäude Hamburger Allee 45 sind viele Unternehmen mit geschätzten 250 Mitarbeiter*innen eingemietet. Ein großer Teil der Mitarbeiter*innen kommt mit dem Rad zur Arbeit. Leider fehlt es im Innenhof des Anwesens an genügend abschließbaren Fahrradständern, sodass viele Mitarbeiter*innen ihr Fahrrad außerhalb abstellen müssen, leider auch an Absperrgittern der gegenüber gelegenen Tram-Haltestelle Nauheimer Str., sodass der Zugang zur Haltestelle, "zugeparkt" ist. Die Mitarbeiter*innen des Anwesens Hamburger Allee 45 würden es sehr begrüßen, wenn hier Abhilfe geschaffen würde, dann können noch mehr Mitarbeiter*innen ihr Rad nutzen, wenn entsprechende Fahrradbügel zum abschließen ihrer Räder zur Verfügung stehen. Auch kulturinteressierte Gäste des Gali Theaters und des Kino's Orfeos Erben fahren mit dem Rad und finden im Umfeld kaum Möglichkeiten ihr Rad sicher an Fahrradbügeln anzuschließen. Bilder: (c) Arno Völker Blick auf den Nebeneingang Emser Str. 29 Blick auf den Parkraum vor der Toreinfahrt des Anwesens Hamburger Allee 45 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6406 2020 Die Vorlage OF 1114/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. und Ziffer 2. des Antragstenors die Worte "hierzu sind bis zu drei Kfz-Parkplätze, inkl. der vorhandenen Sperrflächen, umzuwidmen" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2020, OF 1383/1 Betreff: Grünpfeilschilder für Radfahrer aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 1 aufzustellen, bei denen auf einem Radweg weitergefahren werden kann, insbesondere in den folgenden Bereichen: · Mainzer Landstraße; · Europaallee; · Friedrich-Ebert-Anlage; · Goetheplatz; · Mainkai und · Konrad-Adenauer-Straße. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignet, bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weitergeführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6344 2020 Die Vorlage OF 1383/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2020, OF 1368/1 Betreff: Umgestaltung der Hohenstaufenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Hohenstaufenstraße grundlegend umzugestalten. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden: - Verringerung der Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr auf maximal zwei Streifen - Bauliche Abtrennung der Radfahrstreifen in beide Richtungen - Verbreiterung der Gehwege - Pflanzung von Bäumen und Begrünung auf der vollständigen Länge der Straße Sollte aus bauplanerischen Gründen oder anderen Einschränkungen keine Umgestaltung bzw. Planung für die gesamte Länge der Straße möglich sein, wird der Magistrat gebeten, die Teilabschnitte Güterplatz bis Ludwigstraße sowie Ludwigstraße bis Friedrich-Ebert-Anlage getrennt zu betrachten und Umgestaltungen in dem Abschnitt vorzunehmen, in dem es möglich ist. Begründung: Das Gelände um das Alte Polizeipräsidium mit Falkschule und Matthäuskirche wird in den kommenden Jahren umgestaltet. Frankfurt sollte die Gelegenheit nutzen, um die angrenzende Hohenstaufenstraße grundlegend umzugestalten und an aktuelle stadtplanerische Maßstäbe anzupassen. Daher sollte der Magistrat zügig eine Umgestaltung der Hohenstaufenstraße angehen. Die Hohenstaufenstraße stellt aktuell ein Paradebeispiel für überholte autozentrierte Stadtplanung dar. Basierend auf alten, nie umgesetzten Verkehrsplanungen verläuft die Hohenstaufenstraße als zwei- bzw. dreistreifige Einbahnstraße aus Richtung Güterplatz in Richtung Friedrich-Ebert-Anlage und ist für das tatsächlich bestehende Verkehrsaufkommen überdimensioniert. Den Interessen aller Verkehrsteilnehmerinnen sowie denen der Anwohner*innen, den Schülerinnen und Angehörigen der anliegenden Falkschule wird die Aufteilung des Straßenraums vor Ort nicht gerecht. Auf beiden Seiten verläuft ein baulich nicht vom KFZ-Verkehr getrennter Radfahrstreifen , ansonsten prägen Asphaltflächen diesen Straßenzug und bis auf ein paar Bäume auf Privatgelände existiert in der Straße keine einzige Grünfläche. Dieser bauliche Zustand sollte schnellstmöglich geändert werden, um in der Gegend einen lebenswerten urbanen Raum zu schaffen, der allen Nutzerinnen gerecht wird. Die Hohenstaufenstraße mit ihrer geringen Nutzung durch den Autoverkehr und die zur Verfügung stehende Fläche bietet die Chance, einen begrünten Streifen von der Friedrich-Ebert-Anlage bis zum Güterplatz zu schaffen. . Foto: privat Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6332 2020 Die Vorlage OF 1368/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 998/2 Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 " Wendeverbot" angebracht werden kann. Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbieger-Spur inkl. Ampel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5615 2020 Die Vorlage OF 998/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "'Wendeverbot'" die Worte "und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit" eingefügt werden und das Wort "kann" durch das Wort "können" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 995/2 Betreff: Beschleunigung ÖPNV - Abbiegen der Buslinie 50 an der Messe in Richtung Bockenheim verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu untersuchen, wie das Abbiegen für die Buslinie 50 in Richtung Bockenheimer Warte an der Messe verbessert werden kann, und den Ortsbeirat über die Lösungsvorschläge zu informieren. Zu denken wäre an eine Verkehrsführung über die Straßenbahnschienen auf der Friedrich-Ebert-Anlage, um den Stau auf der Linksabbiegerspur in Richtung Rheinstraße/Friedrich-Ebert-Anlage stadtauswärts zu vermeiden. Alternativ könnten möglicherweise veränderte Ampelschaltungen (z. B. am Fußgängerüberweg vor dem Haupteingang zur Messe) das Einordnen für den Bus erleichtern. Als kurzfristige Maßnahme sollten Trennbalken mit Reflektoren das Hineindrängeln von Fahrzeugen in die Abbiegespur verhindern. Begründung: Die Buslinie stellt eigentlich eine schnelle Verbindung aus dem Rebstock und der Kuhwaldsiedlung in Richtung Bockenheim und Innenstadt (Umsteigen U 6/7 an der Station Westend) dar. Zu den Hauptverkehrszeiten am Morgen und Abend ergeben sich für den Bus aber leider immer wieder Verzögerungen, weil der Bus an der Linksabbiegespur auf der Friedrich-Ebert-Anlage im Stau steht. Zur Vermeidung von Fahrverboten ist eine Attraktivitätssteigerung des ÖPNV dringend erforderlich, damit auf Autofahrten verzichtet wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1541 2020 Die Vorlage OF 995/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 948/2 Betreff: Ludwig-Erhard-Anlage zur Friedrich-Ebert-Anlage hin stärker begrünen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, das in der Ludwig-Erhard-Anlage die Randbegrünung zwischen den Bäumen an der Straße "Friedrich-Ebert-Anlage" Richtung Messekreisel ab ca. Höhe des Hotels "Hessischer Hof" mit Büschen bis zum Messekreisel ähnlich dicht begrünt wird, wie vor der benannten Stelle. Begründung: Die Begrünung zur Straße hin durch Büsche fortzusetzen wäre eine für die Nutzer der Ludwig-Erhard-Anlage der Ausbau einer angenehmen Barriere zur dreispurigen Autostraße der Friedrich Ebert Anlage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO II, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5341 2019 Die Vorlage OF 948/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 941/2 Betreff: Westbahnhof Fahrrad Verkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Planungsvorschläge für eine verbesserte und sichere Fahrradanbindung des Westbahnhofs und seines Umfelds zu erstellen, sowie ausreichend Fahrradparkplätze am Westbahnhof zu installieren und die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Insbesondere sind hier die folgenden Verbindungen/Verbesserungsvorschläge in die Planung aufzunehmen: 1. Kurfürstenstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße 2. Adalbertstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße 3. Hamburger Allee in Richtung Emser Brücke / Voltastraße. 4. Ausreichend Fahrradparkplätze vorhalten, ggf. ein Fahrradparkhaus unter dem aufgeständerten Teil des Westbahnhofs oder auf den Parkplätzen vor dem Westbahnhof zu installieren. Vorhandene Fahrradabstellplätze vor dem Eingang des Westbahnhofs zugunsten eines Fahrradparkhauses zu entfernen um den Zugang zum Westbahnhof zu verbessern und damit das Erscheinungsbild des Eingangsbereichs aufzuhübschen. 5. Im Bereich der Hamburger Allee zwischen der Kreuzung Robert-Mayer-Straße - Nauheimer-Straße und Kasseler Straße wird das Fahren für Radfahrende gegen die Einbahnstraße erlaubt. Begründung: Der Westbahnhof ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Ortsbezirk und wird auch stark von Fahrradfahrern frequentiert. Leider ist die dortige Infrastruktur nicht für diese ausgelegt: es fehlt an Parkmöglichkeiten für Fahrräder, sowie entsprechende Markierungen von Fahrradwegen im direkten Umfeld des Bahnhofs, sowie weitergehend in Anbindung an die Emser-Brücke. Durch die am Westbahnhof verkehrenden Autos, Bussen, sowie die zeitweise fahrende Straßenbahnlinie 16 ist ein gesichertes Erreichen des Bahnhofs mit Fahrrädern nicht gewährleistet. Insbesondere von der Adalbertstraße, bzw. Kurfürstenstraße kommend ist es zuweilen recht unsicher für Fahrradfahrer den Bahnhof sicher zu erreichen. Insbesondere sind hier aufzuführen, fehlende farbliche Markierungen eines ausreichend breiten Fahrradweges. Besonders tückisch sind die Gelenkbusse der Linie 32, wenn sie von der Adalbertstr. in die Kasseler-Straße einbiegen und dabei sehr weit ausscheren müssen. Adalbertstraße Adalbertstraße Richtung Hamburger Allee Kurfürstenstraße Fahrradabstellplätze vor dem Eingang Westbahnhof überlastet Bilder: Arno Völker (c) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 941/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5520 2019 Die Vorlage OF 941/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 902/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Bereich Schloßstraße/ Adalbertstraße/ Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/ Hamburger Allee ist zukünftig wie die Kuhwaldsiedlung bei großen Messeveranstaltungen abzusperren, um die Anwohner/innen vor Parksuchverkehr und dadurch entstehenden gefährlichen Situationen zu schützen. Begründung: Bei großen Messen kommt es im genannten Bereich durch zugeparkte Kreuzungen, Parken in zweiter Reihe und Parksuchverkehr immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger/innen. Um die Fußgänger/innen vor solchen Situationen zu schützen, ist es notwendig, diesen Bereich wie die Kuhwaldsiedlung zukünftig bei grossen Messen und anderen Großveranstaltungen zu sperren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 902/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 891/2 Betreff: Angebot "Sport vor Ort" bitte ausbauen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie ein Angebot "Sport vor Ort" z.B. durch Reck-Stangen, Basketballkörbe, Tischtennisplatten oder Boules Plätze im Ortsbeiratsbezirk-2, insbesondere im Ortsteil Westend, weiter ausgebaut werden kann. Es gibt viele Möglichkeiten, wo diese Angebote, beispielsweise im Westend Süd, eingerichtet werden könnten: Dies sind z.B. die Friedrich Ebert Anlage, die Ludwig Erhard Anlage, die Senckenberganlage, der Westendplatz, die Grünanlagen in der Beethovenstrasse und der Beethovenplatz. Begründung: Anregungen von Anwohnern Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1419 2019 Die Vorlage OF 891/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "die Friedrich-Ebert-Anlage, die Ludwig-Erhard-Anlage, die Senckenberganlage, der Westendplatz," ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2019, OF 892/2 Betreff: Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee an der Ecke Voltastraße erneuern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee aus Richtung Westbahnhof vor dem Abzweig in die Voltastraße zu erneuern. Die Markierung sollte weiter als bisher in die Hamburger-Allee hineinreichen. Zu erneuern sind die: 1. Geradeausspur Richtung Emser Brücke für den MIV. 2. Fahrradspur Richtung Emser Brücke, diese ist ausreichend breit und farblich zu gestalten. 3. Rechtsabbiegerspur Richtung Voltastraße ist mit einer farblich markierten Fahrradspur zu gestalten. Nach Möglichkeit ist eine Aufstellfläche für Fahrradfahrer vor der Ampel mit einzuplanen. Begründung: Die Markierungen, insbesondere der Fahrradspur, ist fast nicht mehr zu erkennen. Bild: Arno Völker (c) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5123 2019 Die Vorlage OF 892/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 853/2 Betreff: Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Westbahnhof an das bestehende Straßenbahn-/Stadtbahn-Netz direkt anzuschließen. Dazu regt der Ortsbeitrat folgende Variante an: Der Westbahnhof wird durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 16 angeschlossen: Richtung Ginnheim von der Schlossstraße links in die Adalbertstraße, Kassler Straße/Westbahnhof, Kürfürstenstraße, Schlossstraße, Adalbertstraße zur Bockenheimer Warte. Richtung Messe von der Bockenheimer Warte über Adalberstraße, rechts in die Schlossstraße, Kürfürstenstraße, Kasseler Straße/Westbahnhof, Adalbertstraße, Schlossstraße zur Hamburger Allee und Messe (Siehe Grafik). 2. Den Römerhof durch folgende Linienführung an die Linie 17 anzuschließen: Von der (derzeitigen) Endhaltestelle Rebstockbad über die Straßen Am Rebstockbad, Am Römerhof, Schmidtkreisel über die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße Endhaltestelle Mönchhofstraße. Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahn nicht ausreichen, wird der Grund tiefer gelegt. Begründung: Zu 1.: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schlossstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle Nauheimer Straße eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen und der Fußweg und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof ist sehr lang. Gleiches gilt für die Linie 16. Um den Westbahnhof direkt an die Linie 16 anzuschließen, bieten sich die vorgeschlagenen Linienführungen an, da die Gleise bereits verlegt sind und z.B. Vom Ebbelwei Express befahren werden. Auch ein Anschluss über die Linie 17 wäre prinzipiell denkbar, wenn dazu die Gleise auf der Hamburger Alle bis zur Kasseler Straße weiter verlegt würden, dies wäre jedoch mit höheren Kosten verbunden und würde sehr wahrscheinlich die Fällung der Bäume im Kreuzugsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße bedeuten. Zu 2.: Mittlerweile wurde Am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal Am Römerhof 2000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Am Rebstockbad, Am Römerhof, den Schmidtkreisel und die Schmidtstraße zur Endhaltestelle Mönchhofstraße zu bauen. Dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets Am Römerhof führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Linie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Weiterhin kann die Verlängerung der Linie 17 bis zur Haltestelle Mönchhofstraße im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße und Platz der Republik als Ausweichstrecke für die Linien 11, 14 und 21 dienen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.05.2019, OF 831/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 853/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4955 2019 1. Die Vorlage OF 831/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 853/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 853/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und Piraten
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 838/2 Betreff: Fahrradverkehr Theodor-Heuss-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der stadtauswärts führende Radweg entlang der Theodor-Heuss-Allee zukünftig in beide Fahrtrichtungen freigegeben werden kann. Begründung: Anfrage von Nutzern. Aktuell ist der Radweg nur für den Radverkehr stadtauswärts freigegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1331 2019 Die Vorlage OF 838/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 823/2 Betreff: Verkehrssicherheit Bonifatiusschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen mit Blick auf die Verkehrssituation im Umfeld der Bonifatiusschule umzusetzen: 1. Einrichtung von (Warn-) Hinweisen "Achtung Grundschule / Kinder" bereits im Kreuzungsbereich (Kurvenbereich) Hamburger Allee / Schloßstraße; 2. Anbringen einer "Tempo 30"-Markierung auf der Fahrbahn im vorgenannten Kreuzungsbereich; 3. Erneuerung der bestehenden aber teilweise "verblichenen" Fahrbahnmarkierungen auf der Hamburger Allee stadteinwärts und -auswärts; 4. Überprüfung des bestehenden "Tempo 30"-Verkehrsschildes auf dessen tatsächliche Einsehbarkeit für den Autoverkehr. Begründung: Bitte von Vertretern des Schulelternbeirats. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4777 2019 Die Vorlage OF 823/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 831/2 Betreff: Erhöhung der Kapazität der Linie 17 zum Rebstock und bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs durch Neubaumaßnahmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Der Westbahnhof wird durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 17 angeschlossen: Richtung Rebstockbad über Schlossstraße, Ederstraße,, Kasseler Straße, Westbahnhof, Hamburger Allee weiter in die Voltastraße. Aus Richtung Voltastraße über Hamburger Allee, Westbahnhof in die Kurfürstenstraße und die Schloßstraße in Richtung Messe. 2. Der Römerhof wird durch folgende Linienführung an die Linie 17 angeschlossen: Von der Endhaltestelle Rebstockbad über die Straßen Am Rebstockbad, Am Römerhof, Schmidtkreisel über die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße Endhaltestelle Mönchhofstraße. 3. Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahn nicht ausreichen, wird der Grund tiefer gelegt. 4. Um die Kapazität der Straßenbahnlinie 17 zu erhöhen, fahren die Züge der Linie 17 abwechselnd direkt über die Hamburger Allee zur Voltastraße oder über den Westbahnhof. Begründung: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schlossstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle Nauheimer Straße eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Dies führte zu folgenden Problemen: Die Kapazität der Strecke über die Hamburger Allee wurde stark eingeschränkt, da die Straßenbahnen die entgegenkommende Bahn abwarten müssen. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen und der Fußweg und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof ist sehr lang. Um die Kapazität der Linie zu erhöhen und den Westbahnhof direkt an die Linie 17 anzu -schließen, bietet sich die vorgeschlagene Linienführung an. Mittlerweile wurde Am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal Am Römerhof 2000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Am Rebstockbad, Am Römerhof, den Schmidtkreisel und die Schmidtstraße zur Endhaltestelle Mönchhofstraße zu bauen. Dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets Am Römerhof führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Linie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Weiterhin kann die Verlängerung der Linie 17 bis zur Haltestelle Mönchhofstraße im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße und Platz der Republik als Ausweichstrecke für die Linien 11, 14 und 21 dienen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.08.2019, OF 853/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 831/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 853/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4955 2019 1. Die Vorlage OF 831/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 853/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 853/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und Piraten
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 832/2 Betreff: "Grüne Welle" für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße die Grünphasen der Signalsteuerungen der Ampelanlagen versuchsweise auf Tempo 20 km/h geschaltet werden können, um mit solchen dem Tempo des Radverkehrs angepassten Ampelphasen den Radfahrer*innen die Gelegenheit zur fließenden Durchfahrt auf der Bockenheimer Landstraße zu geben. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Die Durchschnittsgeschwindigkeit des Autoverkehrs dürfte in den Stoßzeiten unter 20 km/h liegen, so dass die Bockenheimer Landstraße für eine zunächst versuchsweise eingeführten "grünen Welle" für Radfahrer*innen besonders geeignet erscheint. Beispielsweise muss derzeit ein bzw. eine Radfahrer*in vom Beginn der Grünphase Kreuzung Senckenberganlage in einem Tempo von ca. 30 km/h "strampeln, um vor dem Ende der Grünphase noch die Kreuzung Mendelssohnstraße überqueren zu können. Dies mag für einige Radfahrer*innen zwar eine willkommene sportliche Herausforderung sein, aber für viele Radfahrer*innen ist dies nicht komfortabel bzw. nicht erreichbar. In Kopenhagen geht das mit den Grünphasen für Radfahrer*innen doch auch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 832/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1383 2019 Die Vorlage OF 832/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2019, OF 804/2 Betreff: Kindersicherer Übergang an der Hamburger Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: In der Hamburger Allee - Höhe Straßenbahnhaltestelle Nauheimer Straße - wird eine verkehrsabhängige Ampelschaltung eingeführt, da die auf 10 Sekunden verkürzte Grünphase Schüler/innen der Bonifatiusschule beim Überqueren der Straße gefährdet. Begründung: Mitarbeiter/innen des Horts Kinderinsel machen darauf aufmerksam, dass die derzeitige Ampelschaltung dazu führt, dass Kinder, die in größeren Gruppen unterwegs sind, während einer Grünphase nicht gemeinsam den Übergang über die Straßenbahnschienen erreichen können und deshalb entweder bei Rot die Straße überqueren oder außerhalb der vorgesehenen Wege über die Schienen laufen. Die Ampelschaltung an der Haltestelle orientiert sich am Straßenbahnverkehr und ist daher nicht auf die Grünphasen am Fußgängerüberweg abgestimmt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4656 2019 Die Vorlage OF 804/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 735/2 Betreff: Nachfrage zum Bericht des Magistrats, B 344, vom 19.10.2018 Vorgang: B 344/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Straßenbeleuchtung in den nachfolgend genannten und in der B 344 vom 19.10.2018 nicht aufgeführten Straßen modernisiert wird: - Beethovenstraße, - Kettenhofweg, - Schwindstraße, - Schubertstraße, - Corneliusstraße, - Arndtstraße, - Lindenstraße, - Westendstraße, - Savignystraße (teilweise), - Lessingstraße, - Feuerbachstraße, - Bettinastraße, - Ulmenstraße, - Brentanostraße. Begründung: Frage von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1135 2019 Die Vorlage OF 735/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2018, OF 620/2 Betreff: Halte-/Parkmöglichkeiten für insbesondere Reisebusse in der Voltastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob in der Voltastraße, Höhe Kreuzung Pfingstbrunnenstraße, in der Zeit zwischen 7 und 10 Uhr sowie 16 und 22 Uhr auf einigen der vorhandenen Parkplätze ausschließlich Kurzzeitparkplätze (max. 30 Minuten) für bis zu zwei Reisebusse eingerichtet werden können; 2. ob im Gegenzug in der Pfingstbrunnenstraße zwischen Volta- und Ohmstraße das Parken für PKW auf der westlichen Straßenseite auf Teilen des Bürgersteigs erlaubt werden kann; 3. ob die Pfingstbrunnenstraße nördlich der Voltastraße für Kraftomnibusse gesperrt werden kann; 4. wo in diesem Teil Bockenheims ggf. zusätzliche Busparkplätze ausgewiesen werden können, durch die Straßenverkehr und Anwohner nicht gestört werden. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass Reisebusse, die das Mercure-Hotel in der Voltastraße anfahren, dort oftmals keine geeigneten Halte- oder Parkmöglichkeit finden. Sie parken daher regelmäßig in der Pfingstbrunnenstraße verkehrsregelwidrig in der zweiten Reihe, im eingeschränkten Halteverbot, auf Taxiparkplätzen, im unmittelbaren Kreuzungsbereich oder vor Zufahrten, u.a. einer ausgewiesenen Feuerwehrzufahrt. Zusätzlich beeinträchtigen ein- und aussteigende Passagiere und das Be- und Entladen von Gepäck die bereits teilblockierten Fahrbahnen. Durch den Wegfall der ausgewiesenen Busparkplätze in der Theodor-Heuss-Allee hat sich die Situation noch verschärft. Es stehen aktuell keine weiteren Busparkplätze im Viertel zur Verfügung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3582 2018 Die Vorlage OF 620/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 2. des Tenors wie folgt ergänzt wird: ". ., falls dort nicht der Schulweg verläuft;" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2018, OF 663/1 Betreff: Modernisierung der Ampelanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Westendstraße/Karlstraße Vorgang: OM 2402/17 OBR 1; ST 487/18 Mit Anregung OM 2402 hat der Ortsbeirat im November 2017 aufgefordert, an der o.g. Kreuzung die Ampelanlage dergestalt nachzurüsten, dass für Radfahrende aus Richtung Osten eine zusätzliche Ampel (ein sogenannter "Radfahrer-Kleinsignalgeber") eingerichtet und diese so eingestellt wird, dass sich die Grünphase für Radfahrende verlängert. In ST 487 vom 05.03.2018 schreibt der Magistrat, "Aufgrund der veralteten Lichtsignaltechnik an der angesprochenen Ampelanlage kann diese zurzeit nicht mit einer zusätzlichen Signalgruppe erweitert werden. Bei einer Modernisierung der Signaltechnik wird der Magistrat jedoch den Vorschlag des Ortsbeirats berücksichtigen. Der Anregung kann daher im Moment nicht entsprochen werden." Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: - Besteht bereits ein konkreter Plan, die Signaltechnik der Ampelanlage der Kreuzung Mainzer Landstraße Westendstraße Karlstraße entsprechend zu modernisieren? Wenn ja, für wann ist diese Modernisierung geplant? - Wenn nein, sieht der Magistrat andere Möglichkeiten und überhaupt die Notwendigkeit, die angesprochene Kreuzung fahrradfreundlicher umzugestalten? Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2402 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 487 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 965 2018 Die Vorlage OF 663/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2018, OF 651/1 Betreff: Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Europaallee zur Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität für Anlieger und Besucher endlich zu einem urbanen Boulevard umzugestalten, und zwar durch folgende Umbaumaßnahmen (siehe umseitige Abbildung): - Die Häuser der Anlieger werden durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird; - Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine hinreichende Aufenthaltsqualität verspricht; - Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht nunmehr der Breite der U-Bahntrasse. Abbildung 1 (Anmerkung: Diese Abbildung ist deckungsgleich mit Abbildung 5 der Begründung) Begründung: Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Bei der Entscheidung über den Straßengrundriss, also die Breite der Bürgersteige, der Straßen und Radwege sowie der Grünflächen wurden schwerwiegende Fehler gemacht, unter denen die Europaallee heute leidet. Die ursprüngliche Idee zur Gestaltung der Europaallee fußte auf den folgenden Überlegungen: Es sollte eine repräsentative neue Ost-West-Achse entstehen mit dem Charakter eines europäischen Boulevards. (Historisch waren Boulevards repräsentative Straßen auf ehemaligen Befestigungsanlagen oder Eisenbahntrassen, die sich durch eine großzügige Gestaltung des Straßenraums auszeichneten.) Der Idee zur Europaallee lag der Grundriss der Lissaboner "Avenida da Liberdade" zu Grunde. Diese Gestaltungsvorstellung integrierte zwei weitere Prämissen: die einer breiten Frischluftschneise für die Belüftung der Innenstadt mittels des vorherrschenden Westwinds und die der potentiellen Entlastung der Mainzer Landstraße und der Theodor-Heuss-Allee von dem von Westen einströmenden Pendlerverkehren. Es wurde deshalb aus verkehrlichen, klimatischen und gestalterischen Gründen ein Straßenquerschnitt von 60m gewählt. Am östlichen und am westlichen Ende der Straße sollten entsprechend inszenierte Höhepunkte den öffentlichen Raum gestalten. Am östlichen Ende ein Platz mit dem Foyer eines (Musical)Theaters sowie weit sichtbare Wasserspiele und am westlichen Ende durch ein kulturelles Institut. Soweit die ursprüngliche Zukunftsvision für das Europaviertel. Aus all dem wurde mangels Kreativität und Gestaltungswillen des Magistrats nichts! Zunächst zum Straßengrundriss: In den 90er Jahren wurde ein Straßengrundriss geplant, der großen europäischen Boulevards (so der "Avenida da Liberdade") entsprach. Neben 6m breiten Bürgersteigen, was für die Fußgängerfrequenzen und Außengastronomie völlig ausreichend ist, sollten Nebenerschließungsstraßen mit Parkplätzen (Tempo 30-Zonen) und integriertem Radverkehr entstehen. Nach opulenten 12m breiten Grünflächen sollten mittig die beiden durchgehenden zweispurigen Straßen für den Durchgangsverkehr liegen. Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus dieser ursprünglich geplanten Konzeption für die öffentlichen Flächen. Abbildung 2 Dieses bewährte Konzept sollte sowohl eine gute Erschließung der anliegenden Gebäude mit ausreichenden Parkplätzen als auch einem verkehrssichern Radverkehr sicher stellen können. Die beiden Seitenerschließungsstraßen sollten als Tempo 30 Zonen ausgewiesen werden. Die 12m breiten Grünräume hätten gleichermaßen als beruhigte Abstandsflächen wie auch als Aufenthaltsflächen für die Anwohner dienen können. Der Durchgangsverkehr wäre in seinen Belastungen reduziert worden. Für die mittlere Verkehrstrennung reicht ein Abstandsstreifen von 1m. Dieses Konzept wurde vom Magistrat der Stadt in den 2000er Jahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen über den Haufen geworfen. Stattdessen wurde der in Abbildung 3 ausschnittsweise dargestellte Grundriss beschlossen und ausgeführt. Abbildung 3 Dieser Straßenquerschnitt zeigt deutliche Schwächen und massive Mängel: Zwischen den beiden Straßen (mit ihren Parkplätzen) und den Wohn- und Bürogebäuden liegen 7,50m breite bepflanzte Grünstreifen, die eine direkte Erschließung der Wohn- und Bürogebäude verhindern. Um von den Parkplätzen zu den Gebäuden zu kommen, muss man diese Grünstreifen (Hundeklos!) überqueren. Diese Situation ist für Anlieferungen, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsdienste unzumutbar. Die Fahrradfahrer werden wieder in die Gefahr gebracht, direkt seitlich an den parkenden Autos vorbeizufahren (Gefahr der sich öffnenden Autotüren). Der straßenmittig liegende Grünstreifen mit 5,70m Breite ist für die Lebensqualität an der Straße völlig unnütz. Die Bürgersteige mit mehr als 7,00m Breite sind angesichts der zu erwartenden Fußgängerfrequenzen überdimensioniert. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass dieser Straßenquerschnitt (Grundriss) den Anforderungen an einen Innerstädtischen Boulevard in keiner Weise gerecht wird. Weder unterstützt er die Anforderungen der Anwohner an die Erschließung ihrer Häuser, noch schafft er innerstädtische, urbane Qualitäten. Die wichtige Trennung zwischen langsamen Erschließungsverkehren (Neugierige, Besucher, Anlieger) und dem unausweichlichen Durchgangsverkehr erfolgt nicht. Dieses widerspricht dem Konzept eines urbanen Boulevards. Durch den gegenwärtigen (und für den Stadtteil viel zu spät stattfindenden) Bau der U- Bahn sind die öffentlichen Flächen im östlichen Bereich der Europaallee heute völlig zerstört. Es ergibt sich damit die einmalige Chance, weitgehend kostenneutral (!) über eine optimalere Gestaltung der öffentlichen Flächen in diesem Bereich nachzudenken und die gravierendsten Mängel des Straßenquerschnitts zu korrigieren. Allerdings sieht die für die Zeit nach dem U-Bahnbau beschlossene Straßenplanung (Abbildung 4) eine Fortsetzung der Planungsmängel vor. Abbildung 4 Die Abbildung 4 zeigt die im Jahr 2013 beschlossene Ausführung des Straßenquerschnitts der Europaallee nach der Errichtung der U-Bahn im Bereich der Rampe zur oberirdischen Führung der Trasse. Zwar ist der Straßengrundriss jetzt symmetrisch, aber aus den mangelhaften Erschließungsqualitäten der früheren Planungen haben die Verantwortlichen nichts gelernt. In der Straßenmitte liegt ein für die Anwohner völlig unnützer Grünstreifen mit fast 18m Breite und minderwertiger Erholungsqualität, der für Fußgänger eigentlich nicht erreichbar ist. Der überbreite Fußgängerweg grenzt erneut an einen Grünstreifen, der die Erreichbarkeit der Parkplätze am Straßenrand und die Erschließung der Gebäude massiv behindert. Der Radweg unterliegt der schon beschriebenen Gefährdungssituation durch die ein- und aussteigenden Autofahrer. Diese völlig unzureichende Planung, die die Potentiale der Europaallee nicht ausnutzt, ließe sich unter dem Ziel einer urbanen Qualität des Stadtteils Dank der nach der U-Bahnbaustelle erforderlichen Neugestaltung des Straßenraums heute noch korrigieren. Es könnte noch auf die ursprünglich geplante Konzeption eines urbanen Boulevards zurückgegriffen werden. Abbildung 5 zeigt diese Konzeption, die sich an der ursprünglichen Planung der 90er Jahre orientiert: Abbildung 5 Die Häuser der Anlieger werden wiederum durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird. Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine ausreichend Qualität verspricht. Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht der Breite der U-Bahntrasse. Hier wird gegenüber der aktuellen städtischen Planung keine Fläche mehr unsinnig verschenkt. Es geht allein um die Nutzbarkeit und Attraktivität des Boulevards für die Anwohner und Besucher. Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee, bei allen Mängeln der Fassadengestaltung der angrenzenden Gebäude, für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2018, OF 555/1 Betreff: Vorstellung der Bebauung altes ehemaliges Polizeipräsidium Friedrich-Ebert-Anlage 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, nach dem Abschluss der Planungen für das ehemalige Polizeipräsidium im Bereich Friedrich-Ebert-Anlage 3 / Ludwigstraße die zuständigen Vertreter von Stadt / Land und Bauträger zu bitten, das Projekt ausführlich in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Begründung: Das Projekt ist an dieser Stelle für die Stadt Frankfurt prägend. Deshalb muss dies im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 555/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2018, OF 510/2 Betreff: Potz Blitz! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Seit einer vor mehreren Jahren stattgehabten Baumaßnahme im Straßenbereich, wird die stationäre Blitzanlage im Bereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Emser Straße nicht mehr mit einer Kamera bestückt, um feine Erinnerungsfotos zu erstellen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: Hat sich die verkehrliche Situation an beschriebener Kreuzung derart entspannt, dass die Blitzanlage nicht mehr benötigt wird? Ist die Anlage defekt und nicht mehr in einem sinnvollen Kostenrahmen zu reparieren? Falls die Anlage noch funktionsfähig ist: wird sie eines Tages wieder an ihrem jetzigen Platz betrieben werden? kann sie abgebaut und an einem anderen, für die Sicherheit im Straßenverkehr gewinnbringenderen Ort aufgebaut werden? Begründung: Eine mit öffentlichen Mitteln erstellte Anlage sollte auch genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 769 2018 Die Vorlage OF 510/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Wenn man als Fußgänger oder Fahrradfahrer von der Senckenberganlage die Zeppelinallee Richtung Norden fährt und der Zeppelinallee nördlich vom Palmengarten weiter folgen will, überquert man die B8 an einer Fußgängerampel (Koordinaten: 50°07'30.1"N 8°39'08.6"E). An dieser Ampel wartet man als Fußgänger oder Fahrradfahrer sehr lange auf eine Grünphase der Ampel. Ich würde mir eine Verkürzung der Wartezeit wünschen.
Wenn man als Radfahrer die Westendstraße Richtung Westen entlang fährt und die Mendelssohnstraße überqueren will, muss man an der Fahrradampel sehr lange warten, obwohl der Verkehr auf der Mendelssohnstraße gering ist. Ich würde mir eine Verkürzung der Wartezeit wünschen.
Man sollte beim Fernbahntunnel gleich die B44 vor dem Hauptbahnhof mit unter die Erde bringen. Ein Tunnel vom Baseler Platz zur Friedrich-Ebert-Anlage. Oben mehr Platz für Fußgänger und Trams, eine Fußgängerzone statt Autos. Ein gutes Vorbild ist da der Theatertunnel in Frankfurt, da hat man genau das gemacht.
Die Adickesallee und Weiterführungen (Habsburgerallee, ...) verfügen über breite Mittelstreifen, welche für störungsfreien Straßenbahnverkehr genutzt werden können. Dadurch würde der oft stark verspätete Busverkehr auf dem Ring obsolet und die neue Straßenbahn könnte an der Wittelsbacher Alle an bestehendes Netz anschließen, mehrere U-Bahnen kreuzen (Umsteigemöglichkeiten) und könnte vorbei am Palmengarten und der Bockenheimer Warte zur Senckenberganlage führen. Die Straßenbahnstrecke würde zu Bemühungen der Stadt beitragen, CO2 zu reduzieren. Weitere Ideen wie Fahrradwege an der Seite der Straßenbahn würden auch zu erhöhter Sicherheit auf den schmalen und alten Fußwegen führen.
Öffentliche Flächen wie z.B. die Ludwig-Erhard-Anlage attraktiver machen durch Tischtennisplatten!
In der Mainzer Landstraße findet man viele getunte Fahrzeuge, PS-starke Autos oder Motorräder, die die gerade lange Strecke gern zum Rasen nutzen. Ständig heult irgendwo ein Motor auf, z.B. weil jemand an der Ampel von 0 auf 70 beschleunigt. Die Friedrich-Ebert-Anlage ist vom Bau vergleichbar, hat sogar mehr Spuren. Durch die festen Blitzerampeln ist der Verkehrsfluss jedoch angenehm und ruhig. Ich bin daher dafür, auch auf dem Innenstadtteil (insbesondere um die Galluswarte und auf Höhe Schwalbacher Str.) feste Blitzerampeln zu installieren. Wer sich an die 50 hält, hat schließlich nichts zu befürchten. Von dem ruhigeren Fluss profitieren alle.
Nicht nur Hausbesitzer können etwa durch Fassadenbegrünung etwas gegen das zunehmende Aufheizen im Sommer tun, auch die Stadt selbst könnte hier noch aktiver werden: neben mehr Bäumen wo immer möglich etwa durch die Umwandlung der öden Schotterpisten der oberirdischen U-Bahn-Linien in Strecken mit Rasengleisen nach dem Vorbild der Friedrich-Ebert-Anlage. Auf der Eschersheimer Landstraße sollen in diesem Sommer ja sowieso die Gleise ausgetauscht werden. Warum nicht also auch was für die Natur, die Luftqualität und das Auge tun? Auch auf einigen vom Straßenverkehr eh abgetrennten Abschnitten der U5 (um nur ein weiteres Beispiel zu nennen) würden sich Rasengleise gut machen und dem Aufheizen im Sommer entgegenwirken.
Die Platzfolge Roßmarkt und Goetheplatz ist aktuell wenig ansprechend gestaltet. Eine Stadt muss auch Unterhalten. Damit meine ich nicht Bettler oder Straßenmusikanten. Eine Art Fountain-Show ähnlich wie in Downtown Dubai wäre hier mal ein Eyecatcher und lockt Touristen und erhöht den Aufenthaltscharackter. Mit der Skyline im Hintergrund und einer regelmäßigen (töglich, alle halbe Stunde von 18:00 bis 22:00) Vorführung inkl Musik wäre für Frankfurt, Deutschland und wenn nicht sogar Europa einmalig. Ein neues Wahrzeichen. Vielleicht sollte man sich soetwas einfach mal leisten. Finanzierung evtl. durch Werbeauftritte von Firmen im Rahmen einer Fountainshow oder ähnlichem (bin da kein Profi). Aber ich denke Frankfurt fehlt so etwas. Mich persönlich beeindruckt die in Dubai jedenfalls sehr. Als alternativer Standort würde auch die Ludwig-Erhard-Anlage in Frage kommen. Als Internationalste Stadt in Deutschland könnte von jedem Land typische Musik gespielt werden. Also Ideen habe ich diesbezüglich genug und würde hier den Rahmen sprengen. Für die Winterzeit wäre eine Eisbahn ganz gut. Letztes Jahr gab es eine auf dem MyZeil. Diese war sehr gut besucht.
Wer einmal versucht hat, die Fußgängerampel über die Theodor-Heuss-Allee in Höhe Varrentrappstr. in einem Ampelzyklus mit normalem Schritt zu überqueren, weiß, wovon ich spreche. Man würde dies schaffen, wenn man nur ein paar Sekunden mehr Zeit hätte. Wer nicht schnell genug ist, muss im Mittelstreifen die Abgase über sich ergehen lassen.
Als täglicher Pendler fällt mir auf, dass seit geraumer Zeit die Situation an der Friedrich-Ebert-Anlage/Ecke Hohenstaufenstraße (Richtung Hbf) sehr kritisch ist. Seit der Eröffnung des Skyline Plaza hat sich der Wendeverkehr in Richtung Rheinstraße deutlich erhöht und es kommt zu großen Rückstaus. Die linke der 3 Geradeausspuren ist häufig durch sich nach links einordnende PKWs blockiert (fragen Sie die Busfahrer). So kommt es immer wieder zu sehr brenzligen Situationen, die den Verkehrsfluss beeinflussen. Die relativ kurze linke Abbiegerspur wird m.E. in keiner Weise mehr dem zunehmenden Verkehrsfluss (v.a. durch Skyline Plaza) gerecht.
Oft diskutiert, nie umgesetzt. Auf der Straße müssen die Prostitutierten oft unter unwürdigen Bedingungen arbeiten: Mangelnde Hygiene, keine Toiletten oder Waschmöglichkeiten, dazu sind die Frauen möglicherweise gewalttätigen Freiern hilflos ausgeliefert. Im Bahnhofsviertel gibt es zahlreiche Bordelle, in denen vergleichweise bessere Bedingungen vorzufinden sind. Daher sollte die Toleranzzone für die Straßenprostitution an der Theodor-Heuss-Allee in Frankfurt abgeschafft werden.