Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2021, OF 233/2 Betreff: Kontaktschleife an Ampel an Kreuzung Erlenstraße/Friedrich-Ebert-Anlage besser kenntlich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kontaktschleife vor der Ampelanlage an der Kreuzung Erlenstraße/ Friedrich-Ebert-Anlage auf der Erlenstraße, welche die dortige Ampelschaltung in Gang setzt, besser kenntlich zu machen und ein Verkehrsschild anzubringen, welches auf die Kontaktschleife hinweist. Begründung: Beschwerden von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern Die Ampelanlage an der Kreuzung Erlenstraße/ Friedrich-Ebert-Anlage wird insbesondere über die dortige Kontaktschleife auf der Erlenstraße gesteuert, s. Fotos als Anlage. Diese hat der motorisierte Verkehr zu überfahren, damit sie reagiert und die Ampelschaltung in Gang setzt. Immer wieder überfahren Autofahrer diese Kontaktschleife nicht, was zu langen Wartezeiten an der Ampel führen kann. Der Magistrat wird gebeten, die Kontaktsperre besser auf der Straße zu kennzeichnen und zusätzlich ein Verkehrsschild, das auf die Kontaktschleife hinweist, anzubringen. Durch eine schnellere Ampelschaltung reduzieren sich die durch Verkehrsemissionen und Wartezeiten entstehende Belastungen von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern und es trägt zu gesünderen Lebensbedingungen und mehr Klimaschutz bei. Kontaktschleife an der Kreuzung Erlenstraße/ Friedrich-Ebert-Anlage Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1408 2022 Die Vorlage OF 233/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 241/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstr, Mainzer Landstr. und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, zu verbessern. Es gilt, für folgende Straßenabschnitte eine nachhaltige Lösung zu finden: Straßen mit mangelnder oder defekter Beleuchtung: - Kettenhofweg im Teil zwischen Mendelssohnstr. und Arndtstr. - Savignystr. zwischen Arndtstr. und Rheinstr. Straßen mit einseitiger und dürftiger Beleuchtung. - Lindenstr. ab Bockenheimer Landstr. bis Westendstr. - Bettinastr. - Westendstr. zwischen Senckenberganlage und Mendelssohnstr. - Beethovenstr. zwischen Kreisel Mendelssohnstr. und Friedrich-Ebert-Anlage 1. Zügiger Ersatz der defekten, bestehenden Leuchtmittel 2. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 3. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 4. Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen, um zweiseitige Beleuchtung zu ermöglichen Begründung: Klagen von diversen Anwohnern: Das Durchlaufen nach Einbuch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und ggf. zusätzliche Straßenlaternen beidseitig anzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1403 2022 Die Vorlage OF 241/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff nachfolgenden Wortlaut hat: "Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend" Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2021, OF 231/2 Betreff: Ein Radweg für die Hamburger Allee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Vorschläge zu prüfen und sie - sofern er sie für umsetzbar erachtet - umzusetzen: 1. Auf der linken Spur der Hamburger Straße (stadtauswärts), auf dem Abschnitt zwischen Friedrich-Ebert-Anlage und Schloßstraße einen breiten, durchgängig rot eingefärbten und baulich getrennten Radweg zu errichten (siehe Schema im Anhang). Die bauliche Trennung ist auf Höhe der Emil-Sulzbach-Straße für einen kurzen Abschnitt aufzuheben. 2. An der Ampel auf der Hamburger Straße, an der Kreuzung mit der Schloßstraße, eine breite durchgängig eingefärbte Aufstellfläche für Radfahrende über beide Fahrspuren abzumarkieren, damit Radfahrende an dieser Kreuzung auch gefahrlos rechts abbiegen können (siehe Schema im Anhang). 3. Dem PKW-Verkehr auf der verbleibenden Fahrspur an der Kreuzung sowohl das Rechtsabbiegen in die Schloßstraße als auch das Geradeausfahren in den hinteren Abschnitt der Hamburger Straße zu ermöglichen. 4. Dafür zu sorgen, dass von der Senckenberganlage kommende Radfahrende sicher rechts in die Hamburger Alle einbiegen können. Begründung: Punkt 1) bis 3): Auf dem beschriebenen Abschnitt der Hamburger Straße besteht bislang keine Radinfrastruktur. Es bestehen jedoch zwei Fahrspuren für PKW, sowie PKW-Stellplätze neben der rechten Fahrspur. Die linke Fahrspur wird von PKW (nach Eindruck der Antragstellerinnen) kaum genutzt, da sie lediglich geradeaus in das Wohngebiet am hinteren Ende der Hamburger Straße führt. Auch die rechte Fahrspur wird von PKW (nach Eindruck der Antragstellerinnen) nicht viel genutzt, sodass eine Fahrspur an dieser Stelle ausreichend erscheint. Dadurch dass die rechte Fahrspur befahrbar bleibt, können die neben der rechten Fahrspur liegenden PKW-Stellplätze weiterhin problemlos angesteuert werden. Neben der linken Fahrspur gibt es ohnehin keine PKW-Stellplätze. Punkt 4): Die aktuelle Situation für Radfahrende, welche von der Senckenberganlage kommend rechts in die Hamburger Straße einbiegen wollen, ist gefährlich: Der PKW-Verkehr fährt an dieser Stelle mit hoher Geschwindigkeit. Auch ältere radfahrende Menschen, welche nicht in der Lage sind, ihren Kopf extrem weit nach links hinten zu drehen, sollten sich in Frankfurt sicher auf dem Fahrrad bewegen können. Schematische Darstellung des Vorschlags: Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 37 Auf Wunsch des Vertreters der BFF wird über die Ziffer 1. und die Ziffern 2. bis 4. des Antragstenors der Vorlage OF 231/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1398 2022 Die Vorlage OF 231/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD Ziffern 2. bis 4.: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 211/2 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 172/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung des geplanten Modalfilters an der Arndtstraße auf die Verkehrsmengen im Kettenhofweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Kettenhofwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Kettenhofwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Kettenhofwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Kettenhofwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Bei Umsetzung der Erprobungsphase soll auf die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Kettenhofweg Ecke Schumannstraße und Kettenhofweg Ecke Beethovenstraße verzichtet und bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung verblieben werden. Soweit der Magistrat im westlichen Abschnitt alternative Planungsvorschläge hat, um den PKW-Durchgangsverkehr zu begrenzen, hört der Ortsbeirat diese gerne. 2. Zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollen, ungefähr in der Mitte dieses Abschnitts, zwei Kurzzeitparkplätze auf der südlichen Straßenseite des Kettenhofwegs entstehen. Auch an den Ecken des Kettenhofwegs zur Schumannstraße und zur Beethovenstraße sollen Kurzzeitparkplätze entstehen. Die Kurzzeitparkplätze können für Kund*innen und Anlieferungen genutzt werden und sollen außerhalb der Geschäftszeiten zum Anwohnerparken freigegeben werden. 3. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 4. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 5. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden. 6. Die PKW-Stellplätze auf Höhe des Tilly-Edinger-Platzes sollen zu Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgestaltet werden ("Parklets"/"Sommergärten"). 7. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage als Einbahnstraße auszuweisen. Der Magistrat möge diesen Vorschlag prüfen und - sofern er ihn als machbar erachtet - umsetzen (Begründung s.u.). 8. Im Kettenhofweg sollen PKW-Parkplätze sofern möglich an keiner Stelle beidseitig, sondern optimalerweise nur in Fahrtrichtung rechts eingerichtet werden. 9. Als Filter zur Reduzierung des PKW-Durchgangsverkehrs (nicht Quell- und Zielverkehr) soll die vorgeschlagene "Längssperre" an der Arndtstraße umgesetzt werden. 10. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 11. Der Kettenhofweg/die Robert-Mayer-Straße soll als Fahrradstraße ausgeschildert werden. 12. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Schema). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 13. Sofern es auf Basis der Erfahrungen im Oeder Weg notwendig und zielführend erscheint, sollen in der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg andere Markierungskonzepte für die Dooring-Zone genutzt werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Kettenhofwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Punkt 1): Die von der Planung vorgesehene Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Schumann- und Beethovenstraße sollte den Durchgangsverkehr (insb. zwischen 8 und 9 Uhr) auf der Fahrradfreundlichen Nebenstraße verhindern, was u.a. ein Planungsziel von M47 ist. Leider muss der Ortsbeirat in der Abwägung hier zu Lasten der Planung berücksichtigen, dass diese Maßnahme den Zielverkehr, der eigentlich sein Ziel im südlichen Bereich vom Kettenhofweg aus gesehen ansteuert, über die Umfahrung über den Beethovenplatz (d.h. zunächst in nördlicher Richtung) leitet. Der Ortsbeirat bittet daher, b.a.w. auf diese Maßnahme zu verzichten. Der Ortsbeirat hofft, dass dieser Verzicht auf diese Planungsmaßnahme - mindestens in den betroffenen Quartieren - die Akzeptanz dem Verkehrspilotprojekt gegenüber insgesamt erhöht. Punkt 6): Auf diese Weise kann der Tilly-Edinger-Platz vergrößert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. So können die dort ansässigen Restaurants mit der Grünfläche des Tilly-Edinger-Platzes "verbunden" werden und es kann ein attraktiver Quartiersplatz entstehen. Punkt 7): Die Planung sieht nach Verständnis des Ortsbeirats keine Änderungen bezüglich des beidseitigen Parkens in der Robert-Mayer-Straße, d.h. zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage, vor. Die Fahrbahn ist auf diesem Abschnitt so schmal, dass einander entgegenkommende PKW häufig nicht aneinander vorbeifahren können und es daher zu PKW-Staus kommt, hinter denen die Radfahrenden warten müssen. Diese aktuelle Situation widerspricht der Grundidee einer "Fahrradfreundlichen Nebenstraße". Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Radfahrende und PKW verbessern. Punkt 12): Schema zur Markierung im Kreuzungsbereich: Quelle: https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahr en/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Punkt B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2021, OF 209/2 Betreff: Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der geplanten Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße vorerst nur die nachfolgend genannten Maßnahmen "testweise" vorzunehmen. D.h. die jeweiligen Maßnahmen sind als Provisorium einzurichten, so dass sie ggf. auch kurzfristig wieder rückgängig gemacht werden können. 1. Die Längssperre auf Höhe der Arndtstraße wird wie in der Präsentation vom 06.09.2021(https://www.radfahren-ffm.de/media/20210906_7201_kettenhofweg_ praesentation_obr2_v3.pdf) vorgeschlagen eingerichtet. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob entlang der neuen Längssperre Parkplätze eingerichtet werden können. 2. Die von der Stadt vorgeschlagene Drehung der Einbahnstraße im Abschnitt Schumannstraße/Beethovenstraße ist abzulehnen. Stattdessen soll die Einbahnstraße zwischen Beethovenstraße/Mendelssohnstraße gedreht werden und der Verkehr südlich über die Westendstraße umgeleitet werden. 3. Im Abschnitt Beethovenstraße bis Feuerbachstraße wird das Parken auf eine Fahrbahnseite reduziert, da es hier für den Radverkehr besonders eng ist. Wo möglich werden auf der Fahrbahn Schutzstreifen für den Radverkehr markiert, die bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden dürfen. 4. In dem in Ziffer 2 genannten Bereich sind bestimmte Bereiche zum Kurzzeitparken (insbesondere tagsüber und in der Nähe des Einzelhandels) und für den Lieferverkehr zu kennzeichnen und nachts als Parkplätze zum Anwohnerparken auszuweisen. 5. In den Kreuzungsbereichen ist sicherzustellen, dass die Sichtachsen und ausreichend Platz zum sicheren Überqueren der Fahrbahn für die Fußgänger freigehalten und gegen Zuparken gesichert werden. Begründung: Die Einbahnstraßenregelungen werde angepasst, um den Durchgangsverkehr im Kettenhofweg einzuschränken. Die Umkehr der Einbahnstraße auf Höhe Beethovenstraße/Mendelssohnstraße hat die Einschränkung des Durchgangsverkehrs auf dem Kettenhofweg zur Folge, ohne die Erreichbarkeit des Einzelhandels auf dem Abschnitt Schumannstraße/Beethovenstraße einzuschränken und ohne den Verkehr in Richtung des im Vergleich zur Westendstraße engeren Beethovenplatzes umzuleiten. Die Maßnahmen in Ziffer 2-4 sind erforderlich, um die Verkehrssicherheit zugunsten des Fußgänger- und Radverkehrs zu verbessern. Der Kettenhofweg ist eng und teilweise ist das Ausweichen bei Gegenverkehr ohne Missachtung der erforderlichen Sicherheitsabstände zu parkenden und auch fahrenden Autos als Radfahrer nicht möglich. Insbesondere in den Kreuzungsbereichen ist dem widerrechtlichen Parken von Fahrzeugen entgegenzuwirken, um den Fußgängern die sichere Querung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetreibenden vor Ort wegfallen. Gewerbetreibende und Anwohner sollten außerdem Gehör finden, wenn es um die Frage geht, an welchen Stellen gegebenenfalls Lieferzonen und (zumindest tagsüber) Kurzzeitparken ermöglicht werden sollten. Alle Maßnahmen sollten so vorgenommen werden, dass sie nach Ablauf einer Testphase, insbesondere auch nach Umbau der Bockenheimer Landstraße und Erhebungen zu deren Auswirkungen rückgebaut werden können. Es ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrsströme im Westend anlässlich des Umbaus der Bockenheimer Landstraße verschieben. Dort entfällt eine Fahrspur zugunsten des Radverkehrs. Die Maßnahmen im Kettenhofweg sollten daher provisorisch, also rückbaufähig, ergriffen werden. Gegebenenfalls könnten die Maßnahmen dann je nach Auswirkungen der baulichen Maßnahmen auf der Bockenheimer Landstraße korrigiert werden. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 202/2 Betreff: Neustart für den Kulturcampus! Nach bisherigem Kenntnisstand haben sich Stadt und Land in einem Letter of Intent auf einen zweigeteilten Architektenwettbewerb geeinigt, der städtebauliche Fragestellungen für den zentralen Teilbereich des gesamten Areals mit einem baulichen Realisierungswettbewerb für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) und das Zentrum der Künste / FrankfurtLab verbindet. Die vorgesehene Auslobung bietet die Chance, auch bestimmte Vorgaben des B-Plans zu überprüfen, zu korrigieren und nach angemesseneren Lösungen zu suchen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welchen Stand hat die Auslobung des Architektenwettbewerbs? 2. Welche Bauherrenschaft ist für welche Baufelder vorgesehen? 3. Gibt es die im Koalitionsvertrag angekündigte "politische Steuerungsgruppe" der Stadt bereits und wenn ja, welche Personen sind darin vertreten? Ist eine Beteiligung des Ortsbeirats 2 vorgesehen? 4. Von welchem Zeitplan der baulichen Umsetzung in den unterschiedlichen Teilen des Kulturcampus geht der Magistrat aktuell aus? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für Zwischennutzungen sowohl in Gebäuden / Gebäudeteilen als auch zum Beispiel für "Urban Gardening" auf dem Areal, solange die Universitätsnutzungen nicht vollständig umgezogen sind? 6. Wie gedenkt der Magistrat, derartige Zwischennutzungen gemeinsam mit Land, Universität und ABG zu befördern? 7. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen mit dem erhöhten Bedarf nach Grün- und Freiräumen, Versickerungsflächen und Durchlüftungsschneisen auf dem (nach bisheriger Planung) auch weiterhin hoch bebauten und versiegelten Gelände umzugehen? 8. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in diesem Zusammenhang, den Freiraum auf dem Gelände so zu gestalten, dass der derzeitige Campus-Charakter weitgehend erhalten wird? 9. Wie gedenkt der Magistrat mittel- und langfristig mit dem hohen Verkehrsaufkommen entlang der Senckenberganlage umzugehen und welche Möglichkeiten der Verkehrsreduzierung / Umgestaltung des Straßenraums werden hier ggf. gesehen? 10. Welche Möglichkeiten werden mittel- und langfristig für Verkehrsberuhigung, Umgestaltung (bessere Fassung des Platzes), Begrünung und attraktivere Nutzungsmöglichkeiten des Platzes um die Bockenheimer Warte gesehen? 11. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der stärker werdenden Diskussion um eine Bauwende (Material- und Ressourcenschutz, Erhaltung Grauer Energie) mit den auf dem Universitätsgelände vorhandenen Baubeständen umzugehen? 12. Welche Möglichkeiten des Bestandserhalts und der Neunutzung (Juridicum? Teile der Hörsaal-Gebäude? Bisherige Tiefgarage?) werden gesehen? 13. Wie gedenkt der Magistrat das Studentische Wohnen auf dem Kulturcampus zu erhalten und zu erweitern? 14. Wie gedenkt der Magistrat, die Bockenheimer Bevölkerung, die sich in früheren Workshops/ Planungswerkstätten engagiert eingebracht hat, in die derzeitigen Planungsüberlegungen einzubeziehen? Begründung: Die Entwicklung des Kulturcampus und die Hoffnungen, die sich mit diesem Projekt verbinden, beschäftigen auch weiterhin die Bevölkerung im Stadtteil. Nach mehr als zehn Jahren Stillstand, Bau- und Umzugsverzögerungen der Universität und zahlreichen ungeklärten Fragen zwischen Stadt, Land und Universität hat der neue Magistrat einen Neustart für die Planungen auf dem alten Bockenheimer Universitätsgelände angekündigt. Hierzu bietet der auszulobende Architektenwettbewerb eine Chance, denn vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen stellen sich auch verschiedene städtebauliche Fragen neu. Diese werden von dem alten Bebauungsplan 569 - Senckenberganlage / Bockenheimer Warte bislang nur unzureichend beantwortet. Die nach B-Plan vorgesehene extrem hohe Dichte sowohl im Bereich der Kultureinrichtungen als auch beim Wohnen entlang der Gräfstraße dürfte aus klimatologischen Gründen heute nicht mehr zeitgemäß sein. Auf keinen Fall sollte auf dem verbleibenden Campusgelände die hohe Verdichtung fortgesetzt werden, die Maßstab für die südlichen Baufelder war. Nach B-Plan-Vorgaben würde sowohl der Grad der Bebauung und Unterbauung mit Tiefgaragen als auch der generelle Versiegelungsgrad auf dem gesamten Areal deutlich zunehmen. Von 300 vorhandenen Bäumen werden nur 120 als zu erhaltend festgesetzt. Laut Klimaatlas der Stadt stellt das alte Universitätsgelände bereits heute aufgrund seines hohen Versiegelungs- und Bebauungsgrades einen "intensiven innerstädtischen Überwärmungsbereich mit eingeschränktem Luftaustausch" dar. Der geplante schmale Nord-Süd-Grünzug wird daran ebenso wenig ändern wie eine geplante Dachbegrünung. Bezüglich des Erhalts von Beständen ist zu bedenken, dass eine Mischung aus Bestand und Neubau in der Regel sowohl städtebaulich als auch von den Nutzungsmöglichkeiten her attraktivere und vielseitigere Strukturen erreichen kann als ausschließlich Neubauten. Beispielsweise wäre der teilweise Umbau des Juridicums zu (Studenten-)Wohnungen zu überlegen. Kulturelle, gewerbliche und experimentelle Ansätze (z. B. analog "Haus der Statistik", Berlin), umgesetzt im ehemaligen Juridicum, würden einem Kulturcampus guttun. Wenn das Hörsaalgebäude in baulich gutem Zustand ist, sollte es ebenfalls für eine Weiternutzung z.B. für die Universität des 3. Lebensalters zur Verfügung stehen. Die Wohnheime Bockenheimer Landstraße mit 80 Plätzen, Studierendenhaus mit 80 Plätzen und die Auszubildenden-Plätze in der ehemaligen Akademie für Arbeit (35) sind derzeit bedroht. Das Wohnen von Studierenden auf dem Campus sollte allein aus Gründen einer lebendigen Sozialstruktur erhalten und ausgeweitet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 226 2021 Die Vorlage OF 202/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 180/2 Betreff: Mehr Sicherheit für Straßenbahnen/Straßenverkehr auf der Hamburger Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es an der Hamburger Allee auf Höhe der Emil-Sulzbach Straße besonders häufig zu Kollisionen zwischen Straßenbahnen und Straßenverkehr kommt und wie diese Gefahrenzone gegebenenfalls entschärft werden kann. Begründung: Auf Höhe der Emil-Sulzbach Straße ist aus Richtung Messe kommend der U-Turn über die Hamburger Allee und Straßenbahn (Linien 16 und 17, relativ enge Taktung) hinweg nicht verboten, aber mit Andreaskreuzen wird auf die Schienen aufmerksam gemacht (Bild anbei). Dennoch kommt es zu Kollisionen, die neben dem Verletzungsrisiko und den Sachschäden auch zu erheblichen Verzögerungen des ÖPNV führen können. Aus Richtung Westbahnhof kommend ist der U-Turn nicht vorgesehen. Ob auch hier verkehrswidriges Verhalten zu Kollisionen führt, sollte ebenfalls geprüft werden. Schließlich ist festzuhalten, dass auf einem recht langen Stück, der U-Turn nicht möglich ist, weshalb ein absolutes Verbot nicht zielführend erscheint. Eine Verschiebung dieser Manöver auf die unübersichtliche Kreuzung auf Höhe der Varrentrappstraße (siehe separater Antrag) ist zu unterbinden. Vielleicht könnten noch weitere Beschilderungen, STOP-Zeichen o.ä. die Situation entschärfen. Hamburger Allee aus Richtung Messe kommend. Hamburger Allee aus Richtung Westbahnhof kommend. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 225 2021 Die Vorlage OF 180/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 179/2 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger auf der Hamburger Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Varrentrappstraße/Hamburger Allee/Schloßstraße verbessert werden kann. Begründung: Auf Höhe der Varrentrappstraße befindet sich eine Y-Kreuzung, an der der Verkehr aus Richtung Messe kommend entweder die Hamburger Allee weiter Richtung Westbahnhof (Parallel zur Straßenbahnlinie 17) oder halb rechts in die Schloßstraße (entlang der Straßenbahnlinie 16) einbiegen kann. Die Hauptverkehrsstraße ist ab diesem Punkt die Schloßstraße, die Hamburger Allee wird hingegen eher zur Nebenstraße. Dies führt dazu, dass zahlreiche Autofahrer noch recht spät die Fahrspur wechseln und nach der Kreuzung umschwenken, obgleich die halbrechts Spur aus Richtung Messe kommend, im Gegensatz zur geradeaus-Ampel -Hamburger Allee; dort grün-, noch rot hat. Dies führt aufgrund geteilter Fußgängerampelphasen dazu, dass diesen trotz Grünlichts Autofahrer querkommen. Diese gefährlichen Situationen unweit der Bonifatiusschule gilt es zu unterbinden. Beispielsweise könnten die Ampelphasen zugunsten der Sicherheit so angepasst werden, dass die Autofahrer nur grün haben, wenn beide Richtungen befahrbar sind, also keine Straßenbahn quert. Die Ausschilderung der Schloßstraße als Verbindung Richtung Hausen/Rödelheim ist eindeutig. Ein zusätzliches Blinklicht, dass auf die Grünphasen der Fußgänger hinweist, oder ein Rotlicht an der Rückseite der Fußgängerampel Schloßstraße mit zusätzlicher Haltelinie könnte zusätzlich auf die Gefahrenstelle hinweisen. Laut Aussagen der Elternschaft der Bonifatiusschule kommt es hier regelmäßig zu sehr gefährlichen Situationen zwischen Schülern bzw. anderen Fußgängern und Autofahrern. Hamburger Alle aus Richtung Messe kommend. Auf Höhe der Litfaßsäule befindet sich der Fußgängerüberweg, der durch eine Verkehrsinsel geteilt wird, die Grünphasen sind nicht durchgehend, sondern richten sich nach den hier ersichtlichen unterschiedlichen Phasen für die Autofahrer. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 224 2021 Die Vorlage OF 179/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 159/2 Betreff: Sichere Wege auf der Hamburger Allee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Fahrspur in Richtung stadteinwärts, zwischen Nauheimer Straße und Bonifatius-Schule, Fahrrad-Piktogramme auf der Hamburger Allee anzubringen und zugleich die Benutzungspflicht des dortigen Gehweg-Radwegs aufzuheben. Begründung: Der Geh- und Radweg auf der Hamburger Allee ist zwischen Nauheimer Straße und Bonifatius-Schule sehr schmal (siehe beigefügtes Foto). Zugleich wird dieser von vielen Schulkindern genutzt. Den Radweg auf diesem schmalen Gehweg entlangzuführen, birgt unnötiges Unfall- und Konfliktpotential sowie Risiken für die Schulkinder. Der Autoverkehr fährt auf dem Abschnitt zwischen Nauheimer Straße und Bonifatius-Schule ohnehin langsam: Aufgrund der Schule gilt hier Tempo 30 und aufgrund der großen Vielzahl parkender Autos auf der Straße fahren die meisten Fahrzeuge sogar langsamer. Dass zügig fahrende Radfahrer*innen über die Straße geführt werden, würde den Verkehrsfluss somit nicht stören. Zugleich könnten Schulkinder weiterhin den Radweg auf dem Gehweg nutzen und zu Fuß gehende Schulkinder könnten von einem sichereren Schulweg profitieren. Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 829 2021 Die Vorlage OF 159/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 150/2 Betreff: Verkehrssicherheit an der Mendelssohnstraße stärken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Straßenbelag der Mendelssohnstraße im Bereich zwischen Corneliusstraße und Bockenheimer Landstraße an den Kanaldeckeln sowie weitere Löcher/ Beschädigungen im Straßenbelag auszubessern, und 2. hierzu dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Die Mendelssohnstraße ist im Frankfurter Westend eine bedeutende Hauptverkehrsstraße. Sie verbindet insbesondere die ebenfalls verkehrstechnisch wichtige Bockenheimer Landstraße mit der Bundesstraße B44 (Friedrich-Ebert-Anlage) und der Messe. Sie ist eine wichtige Verkehrsachse, die insbesondere die Stadtteile, Bockenheim, Westend, Innenstadt und Gallus miteinander verbindet. An der Mendelssohnstraße im Bereich zwischen Corneliusstraße und Bockenheimer Landstraße befinden sich insbesondere drei Kanaldeckel, an denen der Straßenbelag massive Löcher/ Beschädigungen aufweist sowie weitere Löcher im Straßenbelag, siehe Fotos vom 26. August 2021 als Anlage. Diese können zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit insbesondere für Fahrradfahrer und, im Ampelbereich, Fußgängern sowie behinderten und älteren Menschen führen. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, dass diese Löcher/ Beschädigungen im Straßenbelag an dieser wichtigen Verkehrsstraße zeitnah ausgebessert werden, idealerweise in den nächsten Monaten vor Eintritt des Winters. Fotos vom 26. August 2021 an der Mendelssohnstraße zu Beschädigungen des Straßenbelages 1. Kreuzung Bockenheimer Str./ Mendelssohnstr. an Ampel, Frankfurt am Main 2. Bushaltestelle Schubertstr. an Mendelssohnstr., Frankfurt am Main 3. Kreuzung Mendelssohnstr./ Schubertstr., Frankfurt am Main 4. Vor Mendelssohnstr. 71 Straßenmitte, Frankfurt am Main 5. Nähe Mendelssohnstr./ Corneliusstr., Frankfurt am Main Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 824 2021 Die Vorlage OF 150/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 GRÜNE, CDU und BFF gegen 2 SPD (= Ablehnung); 2 GRÜNE, 1 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 130/2 Betreff: Planungsstand Bauvorhaben Ludwig-Erhard-Anlage 2 bis 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der weitere Planungsstand für das im Betreff genannte laufende Bauvorhaben ist. Die Berichterstattung kann ggf. auch im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des OBR 2 erfolgen, idealerweise gemeinsam mit Vertretern der neuen Eigentümerin. Begründung: Im Zuge einer Baustellenbegehung zur anhaltenden Lärmbelästigung der Nachbarschaft wurde bekannt, dass eine Neuplanung für die weiteren Teile des Gebäudeensembles im Gespräch und in Abstimmung ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 181 2021 Die Vorlage OF 130/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 146/2 Betreff: Fahrradweg an der Theodor-Heuss-Allee Vorgang: V 1331/19 OBR 2, ST 1943/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg aus Richtung Kuhwaldsiedlung/Rebstock stadteinwärts an der Theodor-Heuss-Allee durch folgende Maßnahmen sicherer und benutzerfreundlicher zu gestalten: 1. Die Fußgängertreppe nach der Emser Brücke ist uneinsichtig für Radfahrer und für Fußgänger ist nicht erkennbar, dass Radfahrer kreuzen. Hier sollten entsprechende Beschilderungen, evtl. Spiegel, montiert werden. 2. Die Absperrgitter sollten nicht den Fuß-vom Radweg, sondern die Fahrbahn trennen. 3. Der Radweg ist durchgehend als solcher deutlich (rot?) zu markieren, um auch bei Ein- und Ausfahrten ausreichend auf Radfahrer hinzuweisen. In diesem Zusammenhang möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Sachstand zur Vorlage ST 1943 vom 07.10.2019 ist. Begründung: Zu 1.: Die Ausstattung der Treppe mit Schildern und/oder Spiegeln trägt zur allgemeinen Sicherheit bei. Bessere Einsicht minimiert das Unfallrisiko. Zu 2.: Der Autoverkehr ist hier sehr dicht und viele Autofahrer sind von der Autobahn kommend noch mit sehr hohen Geschwindigkeiten unterwegs, was die Sicherheit der Radfahrer beeinträchtigt. Zu 3.: Gerade bei Zufahrten sollten Autofahrer gezielt auf ggfs. kreuzende Radfahrer hingewiesen werden. Selbst bei Öffnung des Radwegs nördlich der Theodor-Heuss-Allee auch für den stadteinwärts fließenden Radverkehr, sollte der südliche Weg entsprechend gesichert werden, da nicht an allen Zufahrten auch eine Kreuzung der Theodor-Heuss-Allee möglich ist. Treppe nach der Emser Brücke Schlechte Einsicht in Richtung Brücke für Radfahrer. Absperrgitter Markierungen sind zu überarbeiten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1943 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 822 2021 Die Vorlage OF 146/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor vor den Worten "durch folgende Maßnahmen" das Wort "beispielsweise" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 45/2 Betreff: "Grüne Welle" für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten Vorgang: V 1383/19 OBR 2; ST 935/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Bockenheimer Landstraße die Grünphasen der Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf Tempo 20 km/h der Durchfahrtsgeschwindigkeit zu schalten, um mit diesem Tempo, dem Radverkehr angepassten Ampelphasen, den Radfahrer*innen die Gelegenheit zur fließenden Durchfahrt auf der Bockenheimer Landstraße zu geben. Begründung: Die SPD im Ortsbeirat-2 hatte gemeinsam mit dem Ortsbeirat-2 diesen Vorschlag schon 2019 unter OF 832/2 zur Prüfung eingebracht. Die Zeit scheint nun reif diese Idee im Sinne einer Verkehrswende für Frankfurt umzusetzen. Die sonstige Begründung von 2019 ist weiterhin aktuell: Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Die Durchschnittsgeschwindigkeit des Autoverkehrs dürfte in den Stoßzeiten unter 20 km/h liegen, so dass die Bockenheimer Landstraße für eine "grüne Welle" für Radfahrer*innen besonders geeignet erscheint. Beispielsweise muss derzeit ein bzw. eine Radfahrer*in vom Beginn der Grünphase Kreuzung Senckenberganlage in einem Tempo von ca. 30 km/h "strampeln", um vor dem Ende der Grünphase noch die Kreuzung Mendelssohnstraße überqueren zu können. Dies mag für einige Radfahrer*innen zwar eine willkommene sportliche Herausforderung sein, aber für viele Radfahrer*innen ist dies nicht komfortabel bzw. nicht erreichbar. In Kopenhagen geht das mit den Grünphasen für Radfahrer*innen doch auch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 45/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 45/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 22/2 Betreff: Impfkampagne im Stadtteil dezentral organisieren Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 -neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 32 Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 22/2. Die Vorlage lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 - neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 136 2021 Die Vorlage OF 22/2 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 1317/2 Betreff: Überarbeitung Sperrgebietsverordnung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob grundsätzlich die Bereitschaft besteht, im Zuge einer Überarbeitung der Sperrgebietsverordnung vom 23.12.1986, geändert durch Verordnungen vom 27.02.1991, 25.06.1992 und 02.12.2002, eine Verlagerung der gem. § 1 (4) Nr. 3 bestehenden Toleranzzone "Straßenstrich Theodor-Heuss-Allee" vorzunehmen. Begründung: Die räumliche Umgebung des "Straßenstrichs Messe" hat sich in den letzten Jahren durch zusätzliche Wohnbebauung verändert. Bewohner des Kuhwaldviertels haben sich wiederholt über negative Auswirkungen des Straßenstrichts auf ihr Quartier beschwert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1933 2021 Die Vorlage OF 1317/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "Toleranzzone ‚Straßenstrich Theodor-Heuss-Allee'" die Worte "in Abstimmung mit allen betroffenen Parteien" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1183/2 Betreff: Brauchen wir eine Linie 13 im neuen Straßenbahnkonzept und kann das Netz sie noch verkraften? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darzulegen, welche zusätzlichen Fahrgastzahlen für die geplante Straßenbahnlinie 13 vom Industriehof bis zur Heilbronner Straße erwartet werden, die nicht durch die vorhandene ÖPNV-Infrastruktur erschlossen werden können? Wie glaubt das Verkehrsdezernat die zusätzlichen Straßenbahnen, die durch das neue Konzept über den Flaschenhals Platz der Republik - Hauptbahnhof - Basler Platz fahren werden, abwickeln zu können? Die Deutsche Bahn wird nicht vor 2024 mit den unterirdischen Bauten am Hauptbahnhof fertig erst danach kann der Vorplatz neu geordnet werden. Das neue Konzept soll aber schon bis 2024/2025 umgesetzt werden. Der Magistrat wird gebeten, die im Straßenbahnkonzept vorgesehene "Ertüchtigung Hamburger Allee für 5-Minuten-Takt" zu erläutern. Falls damit eine 2-Gleisigkeit in der Hamburger Allee gemeint ist, ist diese Planung dem Ortsbeirat zeitnah vorzustellen. Begründung: So sehr es zu begrüßen ist, dass nach dem langjährigen Stillstand unter mehreren Verkehrsdezernenten der ÖPNV ausgebaut werden soll, so wenig durchdacht erscheint das neue Straßenbahnkonzept. Während der motorisierte Individualverkehr immer stärker behindert und eingeschränkt wird, geht es bei der Entwicklung eines leistungsfähigen ÖPNV einfach nicht weiter. Das Einzugsgebiet der geplanten Linie 13 ist bereits jetzt durch mehrere S-, U- und Straßenbahnlinien erschlossen. Wichtiger als eine neue Straßenbahnlinie auf vorhandenen Gleisen fahren zu lassen, wäre eine gute fußläufige Anbindung des Schönhofviertels an den Westbahnhof. Schon die Erhöhung der Taktfrequenzen bei der Linie 17/20 und 16/21 dürfte das derzeitige Straßenbahnnetz im Bereich des Hauptbahnhofs überbeanspruchen. Wenn die Linie 13 noch hinzukommt, ist es fraglich, ob dieser zusätzliche Verkehr noch abgewickelt werden kann. Bei Eintracht-Spielen kommt es regelmäßig durch die zusätzlichen Züge der Linie 21 zu Störungen im Bereich des Hauptbahnhofs. Das zeigt die schon jetzt angespannte Situation. Die Erhöhung der Taktfrequenz bei der Linie 17/20 wird wegen der deutlich gestiegenen Bewohnerzahlen in der City West und im Rebstock positiv gesehen. Zur dafür erforderlichen Ertüchtigung der Hamburger Allee ist dem Ortsbeirat zeitnah die Planung vorzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.08.2020, OF 1122/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 6 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Absätze der Vorlage OF 1183/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6767 2020 1. Die Vorlage OF 1122/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1183/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit den Maßgaben beschlossen, dass die Absätze des Antragstenors mit Ziffern versehen werden und der dritte Absatz nachfolgenden Wortlaut hat: "3. Der Magistrat wird zudem gebeten, eine Ertüchtigung des Abschnitts in der Hamburger Allee für einen Fünf-Minuten-Takt ohne Eingriff in den Baumbestand und mit technischen Mitteln zu realisieren." Abstimmung: zu 2. erster und zweiter Absatz: CDU, 3 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen SPD, 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) dritter Absatz: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1197/2 Betreff: Westendstraße 50-52 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Gehweg entlang der Häuser Westendstraße 50 und 52 durch Aufstellen von Drängelgittern / Fahrradbügeln gegen Zuparken zu sichern (siehe Abbildung 1): 2. die Einfahrt zum Haus Westendstraße 52 durch Umstellen (Vorziehen Richtung Einfahrt, siehe Abbildung 2) des dort befindlichen Blumenkübels zu sichern. Es dient zur Kenntnis, dass die Bewohner des Hauses Westendstraße 52 bereit sind, eine Patenschaft für den Blumenkübel zu übernehmen (Kontakt kann über Ortsvorsteher OBR 2 erfolgen). 3. zu prüfen und zu berichten, ob der abgesperrte und hochgepflasterte Bereich vor der Schule ggf. in Absprache mit dem Sicherheitsdienst für die morgendlichen "Elterntaxis" als "kiss and ride" Zone eingerichtet werden kann (siehe Abbildung 3): Begründung: Bitte von Bewohnern mit Blick auf den zunehmenden Autoverkehr in der Westendstraße seit Eröffnung der Lichtigfeld-Schule. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 24 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Ziffer 3. der Vorlage OF 1197/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6758 2020 1. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OF 1197/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 1197/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und SPD (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1193/2 Betreff: Verkehrssicherheit vor der ibms International Bilingual Montessori School Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zu prüfen und bei positivem Ergebnis umzusetzen: 1. Einrichtung einer Tempo 30-Zone auf der Senckenberganlage für 100 Meter im Bereich Senckenberganlage / Ecke Kettenhofweg bis Senckenberganlage / Ecke Dantestraße (so wie an der Erasmusschule im Ostend auf der B 3 umgesetzt); 2. Ersatz der Sperrpfosten durch eng stehende Drängelgitter auch entlang der Senckenberganlage 20-22 um das "auf die Fahrbahn-Laufen" von Schulkindern zu verhindern sowie Aufstellen weiterer Drängelgitter zwischen Radweg und Fußweg, um den Fahrradverkehr vom Fußweg zu trennen (siehe nachfolgende Fotos); 3. Ausweitung des absoluten Halteverbots auf den gesamten Bereich vor dem Gebäude Senckenberganlage 20-22; 4. Fahrbahnbeschriftung "Vorsicht Kinder!" auf mindestens der rechten Fahrspur (ebenfalls wie vor der Erasmusschule im Ostend); 5. Anbringen von Verkehrsschildern "Achtung Kinder" mit Zusatzschild "Schulweg" für den Auto- und den Radverkehr. Begründung: Bitte der Schulgemeinde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 22 Auf Wunsch von FDP und BFF wird über die Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 1193/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6756 2020 Die Vorlage OF 1193/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: CDU, 1 SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 5.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2020, OF 1186/2 Betreff: Zufahrt Radweg Theodor-Heuss-Allee/Emser Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Zufahrt zum Radweg an der Theodor-Heuss-Allee nach Westen unter der Emser Brücke den Poller in der Mitte um einen Meter nach rechts zu versetzen oder komplett zu entfernen, sowie das Verkehrsschild Rad/Fußweg um einen Meter nach rechts zu versetzen. Damit soll die Zufahrt für Radfahrende über die ganze Breite des abgesenkten Bordsteines ermöglicht werden Begründung: Wenn man den Radweg mit einem Fahrrad mit Anhänger befährt, muss man aktuell sehr weit links auf den Radweg auffahren, so dass der Anhänger durch den links noch nicht komplett abgesenkten Bordstein seitlich bewegt werden kann und dann am Poller anstößt. Der Platz unter der Brücke würde es ohne Probleme erlauben, als Zufahrt zum Radweg die komplette Breite des abgesenkten Bordsteines zu nutzen. Antragsteller: Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1186/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1869 2020 Die Vorlage OF 1186/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Zufahrtssituation zum Radweg an der Theodor-Heuss-Allee nach Westen unter der Emser Brücke besser gestaltet werden kann." Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1468/1 Betreff: Radwegbelag Mainzer Landstraße erneuern Der Magistrat wird aufgefordert, den Asphaltbelag des Radweges auf der Mainzer Landstraße instand zu setzen. Insbesondere sollen die Schlaglöcher zwischen der Ottostraße und der Friedrich-Ebert-Anlage beseitigt werden. Begründung: Die Schlaglöcher stellen eine Gefahr für Radfahrende dar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 1468/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1467/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2020, OF 1201/2 Betreff: Eingleisiger Abschnitt der Tram in der Hamburger Allee bleibt trotz Einführung der Verstärkungslinie 20 erhalten. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der eingleisige, ca. 200 m lange, Tram-Schienenabschnitt zwischen den Tramstationen Varrentrappstraße und Nauheimer Straße bleibt auch nach der zusätzlichen Einführung der Linie 20, das nach dem neuen Straßebahnkonzept 2020, auf der Strecke zwischen Hauptbahnhof und Rebstockbad, einen 5 minütigen Takt vorsieht, erhalten. Eine Ertüchtigung des eingleisigen Abschnitts in der Hamburger Allee für einen 5-Minuten-Takt, ist ohne den Eingriff in den Baumbestand und mit technischen Mitteln zu realisieren. Begründung: Die Hamburger Allee ist, wie der Name sagt, von vielen alten Bäumen gesäumt und muss in Zeiten des Klimawandels erhalten bleiben. Das Straßenbahnkonzept aus 2020 muss dem Rechnung tragen und den Allee-Charakter, trotz eines 5 Minuten Takts, der beiden Linien 17 und 20, erhalten. Laut dem Straßenbahnkonzept 2020, ist unter dem Punkt: Infrastrukturelle Voraussetzungen, die "Ertüchtigung Hamburger Allee für 5-Minuten-Takt" aufgeführt. Nach diesseitiger Lesart heißt das, es sind technische Mittel einzusetzen, um das zu realisieren und nicht in den Allee-Baumbestand einzugreifen. Blick von der Haltestelle Nauheimer Straße Blick auf die Haltestelle Varrentrappstraße Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1201/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1183/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1166/2 Betreff: Fahrradweg Westendstraße/Karlstraße sicher zweispurig markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radweg Westendstraße, Richtung Karlstraße an der Kreuzung Mainzer Landstraße zweispurig zu markieren. Auf Seiten der Karlstraße befindet sich bereits ein zweispuriger Radweg (beide Richtungen). Auf der Westendstraße ist lediglich eine Spur aus der Gegenrichtung kommend markiert (siehe Bild 1). Gleichzeitig weist ein Schild an der Westendstraße neben dem Radweg in Richtung Karlstraße (siehe Bild 2), während die Autospuren nur Abbiegen links und rechts auf die Mainzer Landstraße zulassen. Begründung: Verkehrssicherheit schaffen. Bild 1 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Bild 2 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1156/2 Betreff: Nachgefragt - Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee an der Ecke Voltastraße erneuern Vorgang: OM 5123/19 OBR 2; ST 76/20 Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt seiner Zusicherung (ST 76 vom 24.01.2020 zur OM 5123 vom 16.09.2019) nachzukommen die bestehende Markierungen an besagter Kreuzung zu erneuern und die Radspuren rot einzufärben. Begründung: Handlungsbedarf besteht weiterhin. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5123 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 76 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6640 2020 Die Vorlage OF 1156/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF sowie Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 1138/2 Betreff: Grüne Pfeile für Radfahrer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 2 aufzustellen, bei denen beim Rechtsabbiegen auf einen Radweg eingebogen wird. Insbesondere an diesen Straßen/Kreuzungen sind diese Schilder notwendig und sinnvoll - Einbiegen auf die Bockenheimer Landstraße (z.B. aus der Siesmaye rstraße) - Rödelheimer Straße / Schlossstraße - Emser Straße / Voltastraße - Einbiegen auf die Voltastraße - Einbiegen auf die Senckenberganlage - Kreuzung an der Alten Oper - Am Römerhof Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignet, bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weiter geführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6411 2020 Die Vorlage OF 1138/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 1122/2 Betreff: Brauchen wir eine Linie 13 im neuen Straßenbahnkonzept und kann das Netz sie noch verkraften? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darzulegen, welche zusätzlichen Fahrgastzahlen für die geplante Straßenbahnlinie 13 vom Industriehof bis zur Heilbronner Straße erwartet werden, die nicht durch die vorhandene ÖPNV-Infrastruktur erschlossen werden können? Wie glaubt das Verkehrsdezernat die zusätzlichen Straßenbahnen, die durch das neue Konzept über den Flaschenhals Platz der Republik - Hauptbahnhof - Basler Platz fahren werden, abwickeln zu können? Die Deutsche Bahn wird nicht vor 2024 mit den unterirdischen Bauten am Hauptbahnhof fertig erst danach kann der Vorplatz neu geordnet werden. Das neue Konzept soll aber schon bis 2024/2025 umgesetzt werden. Die 2-Gleisigkeit in der Hamburger Allee ist dem Ortsbeirat zeitnah vorzustellen. Begründung: So sehr es zu begrüßen ist, dass nach dem langjährigen Stillstand unter mehreren Verkehrsdezernenten der ÖPNV ausgebaut werden soll, so wenig durchdacht erscheint das neue Straßenbahnkonzept. Während der motorisierte Individualverkehr immer stärker behindert und eingeschränkt wird, geht es bei der Entwicklung eines leistungsfähigen ÖPNV einfach nicht weiter. Das Einzugsgebiet der geplanten Linie 13 ist bereits jetzt durch mehrere S-, U- und Straßenbahnlinien erschlossen. Wichtiger als eine neue Straßenbahnlinie auf vorhandenen Gleisen fahren zu lassen, wäre eine gute fußläufige Anbindung des Schönhofviertels an den Westbahnhof. Schon die Erhöhung der Taktfrequenzen bei der Linie 17/20 und 16/21 dürfte das derzeitige Straßenbahnnetz im Bereich des Hauptbahnhofs überbeanspruchen. Wenn die Linie 13 noch hinzukommt, ist es fraglich, ob dieser zusätzliche Verkehr noch abgewickelt werden kann. Bei Eintracht-Spielen kommt es regelmäßig durch die zusätzlichen Züge der Linie 21 zu Störungen im Bereich des Hauptbahnhofs. Das zeigt die schon jetzt angespannte Situation. Die Erhöhung der Taktfrequenz bei der Linie 17/20 wird wegen der deutlich gestiegenen Bewohnerzahlen in der City West und im Rebstock positiv gesehen. Die 2-gleisige Führung der Linie über die Hamburger Allee ist aber wegen der zu erwartenden Eingriffe in den Baumbestand dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.10.2020, OF 1183/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1122/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1122/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 6 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Absätze der Vorlage OF 1183/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6767 2020 1. Die Vorlage OF 1122/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1183/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit den Maßgaben beschlossen, dass die Absätze des Antragstenors mit Ziffern versehen werden und der dritte Absatz nachfolgenden Wortlaut hat: "3. Der Magistrat wird zudem gebeten, eine Ertüchtigung des Abschnitts in der Hamburger Allee für einen Fünf-Minuten-Takt ohne Eingriff in den Baumbestand und mit technischen Mitteln zu realisieren." Abstimmung: zu 2. erster und zweiter Absatz: CDU, 3 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen SPD, 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) dritter Absatz: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2020, OF 1114/2 Betreff: Umwidmung öffentlicher Parkflächen zugunsten von 20 Fahrradbügeln für das Bürogebäude Hamburger Allee 45 und dessen Hintereingang Emser Straße 29 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Vor dem Bürogebäude Hamburger Allee 45 ca. 10 Fahrradbügel im öffentlichen Parkraum zu installieren, hierzu sind bis zu drei Kfz-Parkplätze, inkl. der vorhandenen Sperrflächen, umzuwidmen. 2. Am Hintereingang des Gebäudes der Hamburger Allee 45, in der Emser Str. 29, beidseits der Toreinfahrt, je 5 Fahrradbügel im öffentlichen Parkraum zu installieren, hierzu sind bis zu drei Kfz-Parkplätze, inkl. der vorhandenen Sperrflächen, umzuwidmen. Begründung: In dem Bürogebäude Hamburger Allee 45 sind viele Unternehmen mit geschätzten 250 Mitarbeiter*innen eingemietet. Ein großer Teil der Mitarbeiter*innen kommt mit dem Rad zur Arbeit. Leider fehlt es im Innenhof des Anwesens an genügend abschließbaren Fahrradständern, sodass viele Mitarbeiter*innen ihr Fahrrad außerhalb abstellen müssen, leider auch an Absperrgittern der gegenüber gelegenen Tram-Haltestelle Nauheimer Str., sodass der Zugang zur Haltestelle, "zugeparkt" ist. Die Mitarbeiter*innen des Anwesens Hamburger Allee 45 würden es sehr begrüßen, wenn hier Abhilfe geschaffen würde, dann können noch mehr Mitarbeiter*innen ihr Rad nutzen, wenn entsprechende Fahrradbügel zum abschließen ihrer Räder zur Verfügung stehen. Auch kulturinteressierte Gäste des Gali Theaters und des Kino's Orfeos Erben fahren mit dem Rad und finden im Umfeld kaum Möglichkeiten ihr Rad sicher an Fahrradbügeln anzuschließen. Bilder: (c) Arno Völker Blick auf den Nebeneingang Emser Str. 29 Blick auf den Parkraum vor der Toreinfahrt des Anwesens Hamburger Allee 45 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6406 2020 Die Vorlage OF 1114/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. und Ziffer 2. des Antragstenors die Worte "hierzu sind bis zu drei Kfz-Parkplätze, inkl. der vorhandenen Sperrflächen, umzuwidmen" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2020, OF 1383/1 Betreff: Grünpfeilschilder für Radfahrer aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 1 aufzustellen, bei denen auf einem Radweg weitergefahren werden kann, insbesondere in den folgenden Bereichen: · Mainzer Landstraße; · Europaallee; · Friedrich-Ebert-Anlage; · Goetheplatz; · Mainkai und · Konrad-Adenauer-Straße. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignet, bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weitergeführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6344 2020 Die Vorlage OF 1383/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2020, OF 1368/1 Betreff: Umgestaltung der Hohenstaufenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Hohenstaufenstraße grundlegend umzugestalten. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden: - Verringerung der Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr auf maximal zwei Streifen - Bauliche Abtrennung der Radfahrstreifen in beide Richtungen - Verbreiterung der Gehwege - Pflanzung von Bäumen und Begrünung auf der vollständigen Länge der Straße Sollte aus bauplanerischen Gründen oder anderen Einschränkungen keine Umgestaltung bzw. Planung für die gesamte Länge der Straße möglich sein, wird der Magistrat gebeten, die Teilabschnitte Güterplatz bis Ludwigstraße sowie Ludwigstraße bis Friedrich-Ebert-Anlage getrennt zu betrachten und Umgestaltungen in dem Abschnitt vorzunehmen, in dem es möglich ist. Begründung: Das Gelände um das Alte Polizeipräsidium mit Falkschule und Matthäuskirche wird in den kommenden Jahren umgestaltet. Frankfurt sollte die Gelegenheit nutzen, um die angrenzende Hohenstaufenstraße grundlegend umzugestalten und an aktuelle stadtplanerische Maßstäbe anzupassen. Daher sollte der Magistrat zügig eine Umgestaltung der Hohenstaufenstraße angehen. Die Hohenstaufenstraße stellt aktuell ein Paradebeispiel für überholte autozentrierte Stadtplanung dar. Basierend auf alten, nie umgesetzten Verkehrsplanungen verläuft die Hohenstaufenstraße als zwei- bzw. dreistreifige Einbahnstraße aus Richtung Güterplatz in Richtung Friedrich-Ebert-Anlage und ist für das tatsächlich bestehende Verkehrsaufkommen überdimensioniert. Den Interessen aller Verkehrsteilnehmerinnen sowie denen der Anwohner*innen, den Schülerinnen und Angehörigen der anliegenden Falkschule wird die Aufteilung des Straßenraums vor Ort nicht gerecht. Auf beiden Seiten verläuft ein baulich nicht vom KFZ-Verkehr getrennter Radfahrstreifen , ansonsten prägen Asphaltflächen diesen Straßenzug und bis auf ein paar Bäume auf Privatgelände existiert in der Straße keine einzige Grünfläche. Dieser bauliche Zustand sollte schnellstmöglich geändert werden, um in der Gegend einen lebenswerten urbanen Raum zu schaffen, der allen Nutzerinnen gerecht wird. Die Hohenstaufenstraße mit ihrer geringen Nutzung durch den Autoverkehr und die zur Verfügung stehende Fläche bietet die Chance, einen begrünten Streifen von der Friedrich-Ebert-Anlage bis zum Güterplatz zu schaffen. . Foto: privat Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6332 2020 Die Vorlage OF 1368/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 998/2 Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 " Wendeverbot" angebracht werden kann. Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbieger-Spur inkl. Ampel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5615 2020 Die Vorlage OF 998/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "'Wendeverbot'" die Worte "und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit" eingefügt werden und das Wort "kann" durch das Wort "können" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 995/2 Betreff: Beschleunigung ÖPNV - Abbiegen der Buslinie 50 an der Messe in Richtung Bockenheim verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu untersuchen, wie das Abbiegen für die Buslinie 50 in Richtung Bockenheimer Warte an der Messe verbessert werden kann, und den Ortsbeirat über die Lösungsvorschläge zu informieren. Zu denken wäre an eine Verkehrsführung über die Straßenbahnschienen auf der Friedrich-Ebert-Anlage, um den Stau auf der Linksabbiegerspur in Richtung Rheinstraße/Friedrich-Ebert-Anlage stadtauswärts zu vermeiden. Alternativ könnten möglicherweise veränderte Ampelschaltungen (z. B. am Fußgängerüberweg vor dem Haupteingang zur Messe) das Einordnen für den Bus erleichtern. Als kurzfristige Maßnahme sollten Trennbalken mit Reflektoren das Hineindrängeln von Fahrzeugen in die Abbiegespur verhindern. Begründung: Die Buslinie stellt eigentlich eine schnelle Verbindung aus dem Rebstock und der Kuhwaldsiedlung in Richtung Bockenheim und Innenstadt (Umsteigen U 6/7 an der Station Westend) dar. Zu den Hauptverkehrszeiten am Morgen und Abend ergeben sich für den Bus aber leider immer wieder Verzögerungen, weil der Bus an der Linksabbiegespur auf der Friedrich-Ebert-Anlage im Stau steht. Zur Vermeidung von Fahrverboten ist eine Attraktivitätssteigerung des ÖPNV dringend erforderlich, damit auf Autofahrten verzichtet wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1541 2020 Die Vorlage OF 995/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 948/2 Betreff: Ludwig-Erhard-Anlage zur Friedrich-Ebert-Anlage hin stärker begrünen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, das in der Ludwig-Erhard-Anlage die Randbegrünung zwischen den Bäumen an der Straße "Friedrich-Ebert-Anlage" Richtung Messekreisel ab ca. Höhe des Hotels "Hessischer Hof" mit Büschen bis zum Messekreisel ähnlich dicht begrünt wird, wie vor der benannten Stelle. Begründung: Die Begrünung zur Straße hin durch Büsche fortzusetzen wäre eine für die Nutzer der Ludwig-Erhard-Anlage der Ausbau einer angenehmen Barriere zur dreispurigen Autostraße der Friedrich Ebert Anlage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO II, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5341 2019 Die Vorlage OF 948/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 941/2 Betreff: Westbahnhof Fahrrad Verkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Planungsvorschläge für eine verbesserte und sichere Fahrradanbindung des Westbahnhofs und seines Umfelds zu erstellen, sowie ausreichend Fahrradparkplätze am Westbahnhof zu installieren und die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Insbesondere sind hier die folgenden Verbindungen/Verbesserungsvorschläge in die Planung aufzunehmen: 1. Kurfürstenstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße 2. Adalbertstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße 3. Hamburger Allee in Richtung Emser Brücke / Voltastraße. 4. Ausreichend Fahrradparkplätze vorhalten, ggf. ein Fahrradparkhaus unter dem aufgeständerten Teil des Westbahnhofs oder auf den Parkplätzen vor dem Westbahnhof zu installieren. Vorhandene Fahrradabstellplätze vor dem Eingang des Westbahnhofs zugunsten eines Fahrradparkhauses zu entfernen um den Zugang zum Westbahnhof zu verbessern und damit das Erscheinungsbild des Eingangsbereichs aufzuhübschen. 5. Im Bereich der Hamburger Allee zwischen der Kreuzung Robert-Mayer-Straße - Nauheimer-Straße und Kasseler Straße wird das Fahren für Radfahrende gegen die Einbahnstraße erlaubt. Begründung: Der Westbahnhof ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Ortsbezirk und wird auch stark von Fahrradfahrern frequentiert. Leider ist die dortige Infrastruktur nicht für diese ausgelegt: es fehlt an Parkmöglichkeiten für Fahrräder, sowie entsprechende Markierungen von Fahrradwegen im direkten Umfeld des Bahnhofs, sowie weitergehend in Anbindung an die Emser-Brücke. Durch die am Westbahnhof verkehrenden Autos, Bussen, sowie die zeitweise fahrende Straßenbahnlinie 16 ist ein gesichertes Erreichen des Bahnhofs mit Fahrrädern nicht gewährleistet. Insbesondere von der Adalbertstraße, bzw. Kurfürstenstraße kommend ist es zuweilen recht unsicher für Fahrradfahrer den Bahnhof sicher zu erreichen. Insbesondere sind hier aufzuführen, fehlende farbliche Markierungen eines ausreichend breiten Fahrradweges. Besonders tückisch sind die Gelenkbusse der Linie 32, wenn sie von der Adalbertstr. in die Kasseler-Straße einbiegen und dabei sehr weit ausscheren müssen. Adalbertstraße Adalbertstraße Richtung Hamburger Allee Kurfürstenstraße Fahrradabstellplätze vor dem Eingang Westbahnhof überlastet Bilder: Arno Völker (c) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 941/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5520 2019 Die Vorlage OF 941/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 891/2 Betreff: Angebot "Sport vor Ort" bitte ausbauen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie ein Angebot "Sport vor Ort" z.B. durch Reck-Stangen, Basketballkörbe, Tischtennisplatten oder Boules Plätze im Ortsbeiratsbezirk-2, insbesondere im Ortsteil Westend, weiter ausgebaut werden kann. Es gibt viele Möglichkeiten, wo diese Angebote, beispielsweise im Westend Süd, eingerichtet werden könnten: Dies sind z.B. die Friedrich Ebert Anlage, die Ludwig Erhard Anlage, die Senckenberganlage, der Westendplatz, die Grünanlagen in der Beethovenstrasse und der Beethovenplatz. Begründung: Anregungen von Anwohnern Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1419 2019 Die Vorlage OF 891/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "die Friedrich-Ebert-Anlage, die Ludwig-Erhard-Anlage, die Senckenberganlage, der Westendplatz," ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 902/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Bereich Schloßstraße/ Adalbertstraße/ Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/ Hamburger Allee ist zukünftig wie die Kuhwaldsiedlung bei großen Messeveranstaltungen abzusperren, um die Anwohner/innen vor Parksuchverkehr und dadurch entstehenden gefährlichen Situationen zu schützen. Begründung: Bei großen Messen kommt es im genannten Bereich durch zugeparkte Kreuzungen, Parken in zweiter Reihe und Parksuchverkehr immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger/innen. Um die Fußgänger/innen vor solchen Situationen zu schützen, ist es notwendig, diesen Bereich wie die Kuhwaldsiedlung zukünftig bei grossen Messen und anderen Großveranstaltungen zu sperren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 902/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2019, OF 892/2 Betreff: Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee an der Ecke Voltastraße erneuern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee aus Richtung Westbahnhof vor dem Abzweig in die Voltastraße zu erneuern. Die Markierung sollte weiter als bisher in die Hamburger-Allee hineinreichen. Zu erneuern sind die: 1. Geradeausspur Richtung Emser Brücke für den MIV. 2. Fahrradspur Richtung Emser Brücke, diese ist ausreichend breit und farblich zu gestalten. 3. Rechtsabbiegerspur Richtung Voltastraße ist mit einer farblich markierten Fahrradspur zu gestalten. Nach Möglichkeit ist eine Aufstellfläche für Fahrradfahrer vor der Ampel mit einzuplanen. Begründung: Die Markierungen, insbesondere der Fahrradspur, ist fast nicht mehr zu erkennen. Bild: Arno Völker (c) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5123 2019 Die Vorlage OF 892/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 853/2 Betreff: Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Westbahnhof an das bestehende Straßenbahn-/Stadtbahn-Netz direkt anzuschließen. Dazu regt der Ortsbeitrat folgende Variante an: Der Westbahnhof wird durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 16 angeschlossen: Richtung Ginnheim von der Schlossstraße links in die Adalbertstraße, Kassler Straße/Westbahnhof, Kürfürstenstraße, Schlossstraße, Adalbertstraße zur Bockenheimer Warte. Richtung Messe von der Bockenheimer Warte über Adalberstraße, rechts in die Schlossstraße, Kürfürstenstraße, Kasseler Straße/Westbahnhof, Adalbertstraße, Schlossstraße zur Hamburger Allee und Messe (Siehe Grafik). 2. Den Römerhof durch folgende Linienführung an die Linie 17 anzuschließen: Von der (derzeitigen) Endhaltestelle Rebstockbad über die Straßen Am Rebstockbad, Am Römerhof, Schmidtkreisel über die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße Endhaltestelle Mönchhofstraße. Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahn nicht ausreichen, wird der Grund tiefer gelegt. Begründung: Zu 1.: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schlossstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle Nauheimer Straße eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen und der Fußweg und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof ist sehr lang. Gleiches gilt für die Linie 16. Um den Westbahnhof direkt an die Linie 16 anzuschließen, bieten sich die vorgeschlagenen Linienführungen an, da die Gleise bereits verlegt sind und z.B. Vom Ebbelwei Express befahren werden. Auch ein Anschluss über die Linie 17 wäre prinzipiell denkbar, wenn dazu die Gleise auf der Hamburger Alle bis zur Kasseler Straße weiter verlegt würden, dies wäre jedoch mit höheren Kosten verbunden und würde sehr wahrscheinlich die Fällung der Bäume im Kreuzugsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße bedeuten. Zu 2.: Mittlerweile wurde Am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal Am Römerhof 2000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Am Rebstockbad, Am Römerhof, den Schmidtkreisel und die Schmidtstraße zur Endhaltestelle Mönchhofstraße zu bauen. Dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets Am Römerhof führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Linie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Weiterhin kann die Verlängerung der Linie 17 bis zur Haltestelle Mönchhofstraße im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße und Platz der Republik als Ausweichstrecke für die Linien 11, 14 und 21 dienen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.05.2019, OF 831/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 853/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4955 2019 1. Die Vorlage OF 831/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 853/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 853/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und Piraten
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 838/2 Betreff: Fahrradverkehr Theodor-Heuss-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der stadtauswärts führende Radweg entlang der Theodor-Heuss-Allee zukünftig in beide Fahrtrichtungen freigegeben werden kann. Begründung: Anfrage von Nutzern. Aktuell ist der Radweg nur für den Radverkehr stadtauswärts freigegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1331 2019 Die Vorlage OF 838/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 823/2 Betreff: Verkehrssicherheit Bonifatiusschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen mit Blick auf die Verkehrssituation im Umfeld der Bonifatiusschule umzusetzen: 1. Einrichtung von (Warn-) Hinweisen "Achtung Grundschule / Kinder" bereits im Kreuzungsbereich (Kurvenbereich) Hamburger Allee / Schloßstraße; 2. Anbringen einer "Tempo 30"-Markierung auf der Fahrbahn im vorgenannten Kreuzungsbereich; 3. Erneuerung der bestehenden aber teilweise "verblichenen" Fahrbahnmarkierungen auf der Hamburger Allee stadteinwärts und -auswärts; 4. Überprüfung des bestehenden "Tempo 30"-Verkehrsschildes auf dessen tatsächliche Einsehbarkeit für den Autoverkehr. Begründung: Bitte von Vertretern des Schulelternbeirats. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4777 2019 Die Vorlage OF 823/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 832/2 Betreff: "Grüne Welle" für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße die Grünphasen der Signalsteuerungen der Ampelanlagen versuchsweise auf Tempo 20 km/h geschaltet werden können, um mit solchen dem Tempo des Radverkehrs angepassten Ampelphasen den Radfahrer*innen die Gelegenheit zur fließenden Durchfahrt auf der Bockenheimer Landstraße zu geben. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Die Durchschnittsgeschwindigkeit des Autoverkehrs dürfte in den Stoßzeiten unter 20 km/h liegen, so dass die Bockenheimer Landstraße für eine zunächst versuchsweise eingeführten "grünen Welle" für Radfahrer*innen besonders geeignet erscheint. Beispielsweise muss derzeit ein bzw. eine Radfahrer*in vom Beginn der Grünphase Kreuzung Senckenberganlage in einem Tempo von ca. 30 km/h "strampeln, um vor dem Ende der Grünphase noch die Kreuzung Mendelssohnstraße überqueren zu können. Dies mag für einige Radfahrer*innen zwar eine willkommene sportliche Herausforderung sein, aber für viele Radfahrer*innen ist dies nicht komfortabel bzw. nicht erreichbar. In Kopenhagen geht das mit den Grünphasen für Radfahrer*innen doch auch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 832/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1383 2019 Die Vorlage OF 832/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 831/2 Betreff: Erhöhung der Kapazität der Linie 17 zum Rebstock und bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs durch Neubaumaßnahmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Der Westbahnhof wird durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 17 angeschlossen: Richtung Rebstockbad über Schlossstraße, Ederstraße,, Kasseler Straße, Westbahnhof, Hamburger Allee weiter in die Voltastraße. Aus Richtung Voltastraße über Hamburger Allee, Westbahnhof in die Kurfürstenstraße und die Schloßstraße in Richtung Messe. 2. Der Römerhof wird durch folgende Linienführung an die Linie 17 angeschlossen: Von der Endhaltestelle Rebstockbad über die Straßen Am Rebstockbad, Am Römerhof, Schmidtkreisel über die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße Endhaltestelle Mönchhofstraße. 3. Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahn nicht ausreichen, wird der Grund tiefer gelegt. 4. Um die Kapazität der Straßenbahnlinie 17 zu erhöhen, fahren die Züge der Linie 17 abwechselnd direkt über die Hamburger Allee zur Voltastraße oder über den Westbahnhof. Begründung: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schlossstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle Nauheimer Straße eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Dies führte zu folgenden Problemen: Die Kapazität der Strecke über die Hamburger Allee wurde stark eingeschränkt, da die Straßenbahnen die entgegenkommende Bahn abwarten müssen. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen und der Fußweg und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof ist sehr lang. Um die Kapazität der Linie zu erhöhen und den Westbahnhof direkt an die Linie 17 anzu -schließen, bietet sich die vorgeschlagene Linienführung an. Mittlerweile wurde Am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal Am Römerhof 2000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Am Rebstockbad, Am Römerhof, den Schmidtkreisel und die Schmidtstraße zur Endhaltestelle Mönchhofstraße zu bauen. Dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets Am Römerhof führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Linie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Weiterhin kann die Verlängerung der Linie 17 bis zur Haltestelle Mönchhofstraße im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße und Platz der Republik als Ausweichstrecke für die Linien 11, 14 und 21 dienen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.08.2019, OF 853/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 831/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 853/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4955 2019 1. Die Vorlage OF 831/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 853/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 853/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und Piraten
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2019, OF 804/2 Betreff: Kindersicherer Übergang an der Hamburger Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: In der Hamburger Allee - Höhe Straßenbahnhaltestelle Nauheimer Straße - wird eine verkehrsabhängige Ampelschaltung eingeführt, da die auf 10 Sekunden verkürzte Grünphase Schüler/innen der Bonifatiusschule beim Überqueren der Straße gefährdet. Begründung: Mitarbeiter/innen des Horts Kinderinsel machen darauf aufmerksam, dass die derzeitige Ampelschaltung dazu führt, dass Kinder, die in größeren Gruppen unterwegs sind, während einer Grünphase nicht gemeinsam den Übergang über die Straßenbahnschienen erreichen können und deshalb entweder bei Rot die Straße überqueren oder außerhalb der vorgesehenen Wege über die Schienen laufen. Die Ampelschaltung an der Haltestelle orientiert sich am Straßenbahnverkehr und ist daher nicht auf die Grünphasen am Fußgängerüberweg abgestimmt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4656 2019 Die Vorlage OF 804/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 735/2 Betreff: Nachfrage zum Bericht des Magistrats, B 344, vom 19.10.2018 Vorgang: B 344/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Straßenbeleuchtung in den nachfolgend genannten und in der B 344 vom 19.10.2018 nicht aufgeführten Straßen modernisiert wird: - Beethovenstraße, - Kettenhofweg, - Schwindstraße, - Schubertstraße, - Corneliusstraße, - Arndtstraße, - Lindenstraße, - Westendstraße, - Savignystraße (teilweise), - Lessingstraße, - Feuerbachstraße, - Bettinastraße, - Ulmenstraße, - Brentanostraße. Begründung: Frage von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1135 2019 Die Vorlage OF 735/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2018, OF 620/2 Betreff: Halte-/Parkmöglichkeiten für insbesondere Reisebusse in der Voltastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob in der Voltastraße, Höhe Kreuzung Pfingstbrunnenstraße, in der Zeit zwischen 7 und 10 Uhr sowie 16 und 22 Uhr auf einigen der vorhandenen Parkplätze ausschließlich Kurzzeitparkplätze (max. 30 Minuten) für bis zu zwei Reisebusse eingerichtet werden können; 2. ob im Gegenzug in der Pfingstbrunnenstraße zwischen Volta- und Ohmstraße das Parken für PKW auf der westlichen Straßenseite auf Teilen des Bürgersteigs erlaubt werden kann; 3. ob die Pfingstbrunnenstraße nördlich der Voltastraße für Kraftomnibusse gesperrt werden kann; 4. wo in diesem Teil Bockenheims ggf. zusätzliche Busparkplätze ausgewiesen werden können, durch die Straßenverkehr und Anwohner nicht gestört werden. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass Reisebusse, die das Mercure-Hotel in der Voltastraße anfahren, dort oftmals keine geeigneten Halte- oder Parkmöglichkeit finden. Sie parken daher regelmäßig in der Pfingstbrunnenstraße verkehrsregelwidrig in der zweiten Reihe, im eingeschränkten Halteverbot, auf Taxiparkplätzen, im unmittelbaren Kreuzungsbereich oder vor Zufahrten, u.a. einer ausgewiesenen Feuerwehrzufahrt. Zusätzlich beeinträchtigen ein- und aussteigende Passagiere und das Be- und Entladen von Gepäck die bereits teilblockierten Fahrbahnen. Durch den Wegfall der ausgewiesenen Busparkplätze in der Theodor-Heuss-Allee hat sich die Situation noch verschärft. Es stehen aktuell keine weiteren Busparkplätze im Viertel zur Verfügung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3582 2018 Die Vorlage OF 620/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 2. des Tenors wie folgt ergänzt wird: ". ., falls dort nicht der Schulweg verläuft;" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2018, OF 663/1 Betreff: Modernisierung der Ampelanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Westendstraße/Karlstraße Vorgang: OM 2402/17 OBR 1; ST 487/18 Mit Anregung OM 2402 hat der Ortsbeirat im November 2017 aufgefordert, an der o.g. Kreuzung die Ampelanlage dergestalt nachzurüsten, dass für Radfahrende aus Richtung Osten eine zusätzliche Ampel (ein sogenannter "Radfahrer-Kleinsignalgeber") eingerichtet und diese so eingestellt wird, dass sich die Grünphase für Radfahrende verlängert. In ST 487 vom 05.03.2018 schreibt der Magistrat, "Aufgrund der veralteten Lichtsignaltechnik an der angesprochenen Ampelanlage kann diese zurzeit nicht mit einer zusätzlichen Signalgruppe erweitert werden. Bei einer Modernisierung der Signaltechnik wird der Magistrat jedoch den Vorschlag des Ortsbeirats berücksichtigen. Der Anregung kann daher im Moment nicht entsprochen werden." Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: - Besteht bereits ein konkreter Plan, die Signaltechnik der Ampelanlage der Kreuzung Mainzer Landstraße Westendstraße Karlstraße entsprechend zu modernisieren? Wenn ja, für wann ist diese Modernisierung geplant? - Wenn nein, sieht der Magistrat andere Möglichkeiten und überhaupt die Notwendigkeit, die angesprochene Kreuzung fahrradfreundlicher umzugestalten? Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2402 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 487 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 965 2018 Die Vorlage OF 663/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2018, OF 651/1 Betreff: Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Europaallee zur Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität für Anlieger und Besucher endlich zu einem urbanen Boulevard umzugestalten, und zwar durch folgende Umbaumaßnahmen (siehe umseitige Abbildung): - Die Häuser der Anlieger werden durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird; - Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine hinreichende Aufenthaltsqualität verspricht; - Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht nunmehr der Breite der U-Bahntrasse. Abbildung 1 (Anmerkung: Diese Abbildung ist deckungsgleich mit Abbildung 5 der Begründung) Begründung: Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Bei der Entscheidung über den Straßengrundriss, also die Breite der Bürgersteige, der Straßen und Radwege sowie der Grünflächen wurden schwerwiegende Fehler gemacht, unter denen die Europaallee heute leidet. Die ursprüngliche Idee zur Gestaltung der Europaallee fußte auf den folgenden Überlegungen: Es sollte eine repräsentative neue Ost-West-Achse entstehen mit dem Charakter eines europäischen Boulevards. (Historisch waren Boulevards repräsentative Straßen auf ehemaligen Befestigungsanlagen oder Eisenbahntrassen, die sich durch eine großzügige Gestaltung des Straßenraums auszeichneten.) Der Idee zur Europaallee lag der Grundriss der Lissaboner "Avenida da Liberdade" zu Grunde. Diese Gestaltungsvorstellung integrierte zwei weitere Prämissen: die einer breiten Frischluftschneise für die Belüftung der Innenstadt mittels des vorherrschenden Westwinds und die der potentiellen Entlastung der Mainzer Landstraße und der Theodor-Heuss-Allee von dem von Westen einströmenden Pendlerverkehren. Es wurde deshalb aus verkehrlichen, klimatischen und gestalterischen Gründen ein Straßenquerschnitt von 60m gewählt. Am östlichen und am westlichen Ende der Straße sollten entsprechend inszenierte Höhepunkte den öffentlichen Raum gestalten. Am östlichen Ende ein Platz mit dem Foyer eines (Musical)Theaters sowie weit sichtbare Wasserspiele und am westlichen Ende durch ein kulturelles Institut. Soweit die ursprüngliche Zukunftsvision für das Europaviertel. Aus all dem wurde mangels Kreativität und Gestaltungswillen des Magistrats nichts! Zunächst zum Straßengrundriss: In den 90er Jahren wurde ein Straßengrundriss geplant, der großen europäischen Boulevards (so der "Avenida da Liberdade") entsprach. Neben 6m breiten Bürgersteigen, was für die Fußgängerfrequenzen und Außengastronomie völlig ausreichend ist, sollten Nebenerschließungsstraßen mit Parkplätzen (Tempo 30-Zonen) und integriertem Radverkehr entstehen. Nach opulenten 12m breiten Grünflächen sollten mittig die beiden durchgehenden zweispurigen Straßen für den Durchgangsverkehr liegen. Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus dieser ursprünglich geplanten Konzeption für die öffentlichen Flächen. Abbildung 2 Dieses bewährte Konzept sollte sowohl eine gute Erschließung der anliegenden Gebäude mit ausreichenden Parkplätzen als auch einem verkehrssichern Radverkehr sicher stellen können. Die beiden Seitenerschließungsstraßen sollten als Tempo 30 Zonen ausgewiesen werden. Die 12m breiten Grünräume hätten gleichermaßen als beruhigte Abstandsflächen wie auch als Aufenthaltsflächen für die Anwohner dienen können. Der Durchgangsverkehr wäre in seinen Belastungen reduziert worden. Für die mittlere Verkehrstrennung reicht ein Abstandsstreifen von 1m. Dieses Konzept wurde vom Magistrat der Stadt in den 2000er Jahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen über den Haufen geworfen. Stattdessen wurde der in Abbildung 3 ausschnittsweise dargestellte Grundriss beschlossen und ausgeführt. Abbildung 3 Dieser Straßenquerschnitt zeigt deutliche Schwächen und massive Mängel: Zwischen den beiden Straßen (mit ihren Parkplätzen) und den Wohn- und Bürogebäuden liegen 7,50m breite bepflanzte Grünstreifen, die eine direkte Erschließung der Wohn- und Bürogebäude verhindern. Um von den Parkplätzen zu den Gebäuden zu kommen, muss man diese Grünstreifen (Hundeklos!) überqueren. Diese Situation ist für Anlieferungen, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsdienste unzumutbar. Die Fahrradfahrer werden wieder in die Gefahr gebracht, direkt seitlich an den parkenden Autos vorbeizufahren (Gefahr der sich öffnenden Autotüren). Der straßenmittig liegende Grünstreifen mit 5,70m Breite ist für die Lebensqualität an der Straße völlig unnütz. Die Bürgersteige mit mehr als 7,00m Breite sind angesichts der zu erwartenden Fußgängerfrequenzen überdimensioniert. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass dieser Straßenquerschnitt (Grundriss) den Anforderungen an einen Innerstädtischen Boulevard in keiner Weise gerecht wird. Weder unterstützt er die Anforderungen der Anwohner an die Erschließung ihrer Häuser, noch schafft er innerstädtische, urbane Qualitäten. Die wichtige Trennung zwischen langsamen Erschließungsverkehren (Neugierige, Besucher, Anlieger) und dem unausweichlichen Durchgangsverkehr erfolgt nicht. Dieses widerspricht dem Konzept eines urbanen Boulevards. Durch den gegenwärtigen (und für den Stadtteil viel zu spät stattfindenden) Bau der U- Bahn sind die öffentlichen Flächen im östlichen Bereich der Europaallee heute völlig zerstört. Es ergibt sich damit die einmalige Chance, weitgehend kostenneutral (!) über eine optimalere Gestaltung der öffentlichen Flächen in diesem Bereich nachzudenken und die gravierendsten Mängel des Straßenquerschnitts zu korrigieren. Allerdings sieht die für die Zeit nach dem U-Bahnbau beschlossene Straßenplanung (Abbildung 4) eine Fortsetzung der Planungsmängel vor. Abbildung 4 Die Abbildung 4 zeigt die im Jahr 2013 beschlossene Ausführung des Straßenquerschnitts der Europaallee nach der Errichtung der U-Bahn im Bereich der Rampe zur oberirdischen Führung der Trasse. Zwar ist der Straßengrundriss jetzt symmetrisch, aber aus den mangelhaften Erschließungsqualitäten der früheren Planungen haben die Verantwortlichen nichts gelernt. In der Straßenmitte liegt ein für die Anwohner völlig unnützer Grünstreifen mit fast 18m Breite und minderwertiger Erholungsqualität, der für Fußgänger eigentlich nicht erreichbar ist. Der überbreite Fußgängerweg grenzt erneut an einen Grünstreifen, der die Erreichbarkeit der Parkplätze am Straßenrand und die Erschließung der Gebäude massiv behindert. Der Radweg unterliegt der schon beschriebenen Gefährdungssituation durch die ein- und aussteigenden Autofahrer. Diese völlig unzureichende Planung, die die Potentiale der Europaallee nicht ausnutzt, ließe sich unter dem Ziel einer urbanen Qualität des Stadtteils Dank der nach der U-Bahnbaustelle erforderlichen Neugestaltung des Straßenraums heute noch korrigieren. Es könnte noch auf die ursprünglich geplante Konzeption eines urbanen Boulevards zurückgegriffen werden. Abbildung 5 zeigt diese Konzeption, die sich an der ursprünglichen Planung der 90er Jahre orientiert: Abbildung 5 Die Häuser der Anlieger werden wiederum durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird. Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine ausreichend Qualität verspricht. Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht der Breite der U-Bahntrasse. Hier wird gegenüber der aktuellen städtischen Planung keine Fläche mehr unsinnig verschenkt. Es geht allein um die Nutzbarkeit und Attraktivität des Boulevards für die Anwohner und Besucher. Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee, bei allen Mängeln der Fassadengestaltung der angrenzenden Gebäude, für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2018, OF 555/1 Betreff: Vorstellung der Bebauung altes ehemaliges Polizeipräsidium Friedrich-Ebert-Anlage 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, nach dem Abschluss der Planungen für das ehemalige Polizeipräsidium im Bereich Friedrich-Ebert-Anlage 3 / Ludwigstraße die zuständigen Vertreter von Stadt / Land und Bauträger zu bitten, das Projekt ausführlich in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Begründung: Das Projekt ist an dieser Stelle für die Stadt Frankfurt prägend. Deshalb muss dies im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 555/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2018, OF 510/2 Betreff: Potz Blitz! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Seit einer vor mehreren Jahren stattgehabten Baumaßnahme im Straßenbereich, wird die stationäre Blitzanlage im Bereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Emser Straße nicht mehr mit einer Kamera bestückt, um feine Erinnerungsfotos zu erstellen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: Hat sich die verkehrliche Situation an beschriebener Kreuzung derart entspannt, dass die Blitzanlage nicht mehr benötigt wird? Ist die Anlage defekt und nicht mehr in einem sinnvollen Kostenrahmen zu reparieren? Falls die Anlage noch funktionsfähig ist: wird sie eines Tages wieder an ihrem jetzigen Platz betrieben werden? kann sie abgebaut und an einem anderen, für die Sicherheit im Straßenverkehr gewinnbringenderen Ort aufgebaut werden? Begründung: Eine mit öffentlichen Mitteln erstellte Anlage sollte auch genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 769 2018 Die Vorlage OF 510/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2018, OF 487/2 Betreff: Bauvorhaben Ludwig-Erhard-Anlage 2-8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich vom Bauherren bei der Bauaufsicht eingereichten weiteren Voranfragen V-2017-53-4 und V-2017-65-4 sowie des Bauantrages B-2017-1622-4 gebeten, die neuen Planungen für das Bauvorhaben Ludwig-Erhard-Anlage 2-8 gemeinsam mit dem Bauherren im Ortsbeirat 2 oder im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorzustellen. Begründung: Die auf der Internetseite des Bauherren www.cg-gruppe.de veröffentlichten Informationen zu dem Bauvorhaben deuten auf erhebliche planerische Umgestaltungen hin. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2644 2018 Die Vorlage OF 487/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2018, OF 476/2 Betreff: ScienceCenter ExperiMINTa Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt dem ScienceCenter ExperiMINTa aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. 10.000,- EUR zur Ausstattung des neu anzumietenden Stockwerks im Objekt Hamburger Allee 22-24 zur Verfügung. Begründung: Die Anmietung eines weiteren Stockwerks im derzeit genutzten Objekt in der Hamburger Allee stellt eine große Chance für die weitere Entwicklung der ExperiMINTa dar. Trotz der zugesagten weiteren Unterstützung durch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt ist diese Ausweitung des ScienceCenters für den Förderverein eine finanzielle Herausforderung. Mit dem Zuschuss aus dem Budget des OBR 2 soll der Förderverein bei der Ausstattung der geplanten neuen Workshop- und Büroräume mit dem erforderlichen Mobiliar unterstützt werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 169 2018 Die Vorlage OF 476/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "aus seinem Budget" das Wort "einmalig" eingefügt wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 456/2 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Bonifatiusschule Vorgang: OM 2283/17 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der OM 2283 bezüglich der Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler der Bonifatiusschule unter Nr. 2 vorgeschlagene Aufstellung eines Warnhinweises auch an folgender Stelle vorzunehmen: Hamburger Allee / Ecke Nauheimer Straße. Begründung: Anregung von Elternvertretern der Bonifatiusschule. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2283 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO II, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2508 2017 Die Vorlage OF 456/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2017, OF 446/1 Betreff: Verbesserung Ampelschaltung für Rad Fahrende an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Westendstraße/Karlstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Westendstraße / Karlstraße die Ampelanlage dergestalt nachzurüsten, dass für Rad Fahrende aus Richtung Osten eine zusätzliche Ampel (ein so genannter "Radfahrer-Kleinsignalgeber") eingerichtet wird und diese so eingestellt wird, dass sie die Grünphase für Radfahrende verlängert. Begründung: Die bestehende Ampelschaltung stellt eine Phase her, in der für den Straßenverkehr auf der Mainzer Landstraße aus Richtung Osten rot angezeigt ist. Gleichzeitig gilt auch für den querenden Fußgängerverkehr sowie für den motorisierten Verkehr aus der Westendstraße "rot". Während dieser Phase kann nur der Autoverkehr aus der Karlstraße auf die Mainzer Landstraße abbiegen, obwohl auf dem Radweg aus Richtung Osten Rad Fahrende ebenfalls geradeaus fahren könnten, ohne dabei sich oder andere zu gefährden - tatsächlich tun dies auch bereits viele Rad Fahrende, obwohl dies (noch) ordnungswidrig ist. Die Mainzer Landstraße ist auch für Rad Fahrende eine der meistfrequentierten Hauptverkehrsstraßen. Eine Optimierung des Verkehrsflusses dort durch die hier vorgeschlagene Maßnahme wäre problemlos, schnell und kostengünstig umsetzbar und würde dazu beitragen, den Fahrradverkehr in Frankfurt attraktiver zu gestalten und so dem drohenden Verkehrsinfarkt entgegenzuwirken. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 07.11.2017, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2402 2017 Die Vorlage OF 446/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2017, OF 418/2 Betreff: Straßenbeleuchtung im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Straßenbeleuchtung in Westendstraße, Arndtstraße und Savignystraße zu prüfen und ggf. durch das Aufstellen weiterer Leuchtkörper zu verbessern. Falls erforderlich ist eine gemeinsame Ortsbegehung möglich. Bei Bedarf kann die Terminabstimmung über den Ortsvorsteher erfolgen. Begründung: Beschwerden von Bewohnern über die nicht ausreichende Straßenbeleuchtung in den genannten Straßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2271 2017 Die Vorlage OF 418/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2017, OF 413/2 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Bonifatiusschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler der Bonifatiusschule 1. die Reaktionszeit der Ampel auf Höhe der Hamburger Allee 47 (für Überquerung der Fahrbahn stadteinwärts) bei Anforderung durch Fußgänger zu beschleunigen; 2. zu prüfen und ggf. umzusetzen, ob an der weiteren Querung der Fahrbahn stadtauswärts die Verkehrssicherheit des Zebrastreifens durch Aufstellen eines zusätzlichen Warnhinweises wie nachfolgend beispielhaft dargestellt sowie durch das Anbringen eines Blinklichts am Hinweisschild "Zebrastreifen" verbessert werden kann. Begründung: Anregung von Elternvertretern der Bonifatiusschule. Der o.g. Weg wird täglich vielfach von Gruppen von Schülerinnen und Schülern der Bonifatiusschule von und zu ihren Horten genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO II, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2283 2017 Die Vorlage OF 413/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 345/2 Betreff: Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidiums als Studentenwohnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Die Magistratsvorlage M 146 vom 31.07.2017 wird zurückgewiesen. 2. Auf die Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtelareal (Grundstück "Ginnheimer Landstraße o. Nr", Gemarkung Bockenheim (488), Flur 8, Flurstück 72/21) zum Zweck der Bebauung wird verzichtet. 3. Stattdessen wird das vorgesehene Studentenwohnheim entweder auf dem Gelände des geplanten Bürohochhauses neben dem im Bau befindlichen Hotel und Boarding House Turm, auf dem Grundstück des ehemaligen AFE-Turms an der Robert -Mayer-Straße gebaut, oder das Gebäude des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage wird nach 15 Jahren Leerstand und Verwahrlosung dem Studentenwerk zum Zweck des Umbaus zum Studentenwohnheim kostenlos oder in günstiger Erbpacht zur Verfügung gestellt, womit auch der Wahrung des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden könnte. Das übrige Grundstück wird zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen nach dem ersten Förderweg genutzt. Begründung: Auch Frankfurt leidet unter dem Klimawandel. Laut Klimaplanatlas sind die Temperaturen in Frankfurt bereits im Durchschnitt um zwei Grad Celsius gestiegen. Deshalb ist es dringend notwendig, jede Grünfläche zu erhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf dem Gelände des ehemaligen Campus Bockenheim an der Robert-Mayer-Straße, das im Eigentum der ABG Frankfurt Holding steht, ein Gelände verkauft wird, um darauf ein Bürohochhaus zu errichten, und stattdessen an der Ginnheimer Landstraße eine für das Klima wichtige Grünfläche geopfert wird, um hier ein Studentenwohnheim zu errichten. Das frühere Polizeipräsidium an der Friedrich -Ebert-Anlage soll nach dem Vorbild des ehemaligen 4. Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße, das vom Land für die Nutzung als Studentenwohnheim kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, für den Bau eines Studentenwohnheims genutzt werden. Es kann nicht sein, das öffentliches Eigentum bewusst ungenutzt bleibt und somit als Spekulationsobjekt dem Verfall preisgegeben wird, während gleichzeitig dringend günstiger Wohnraum für Studenten benötigt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 146 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. 2. a) Die Vorlage OF 345/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Vertreter des Magistrats in den Ortsbeirat einzuladen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 345/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme); Piraten (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 359/2 Betreff: Erlenstraße/Friedrich-Ebert-Anlage - Ausschilderung und Markierung der Anlage zur Abgabe von Lichtzeichen/Induktionsschleife Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Anlage zur Abgabe von Lichtzeichen/ Induktionsschleife auf der Erlenstrasse/ Friedrich-Ebert-Anlage im südlichen Westend auszuschildern und die Haltelinie auf der Fahrbahn zu markieren. Begründung: In der Verkehrstechnik dient eine Induktionsschleife zur Fahrzeugerkennung auf dem Fahrweg und ermöglicht so eine verkehrsabhängige Ampelsteuerung. Sie wird unmittelbar unter der Fahrbahn verlegt. Erst wenn ein Fahrzeug auf dieser, etwa 10 Zentimeter tief im Boden eingelassenen Metallschleife zu Stehen kommt, wird die Signalanlage für das wartende Fahrzeug ,auf grün' geschaltet. So kann der Verkehrsfluss besser geregelt werden. Beschwerden von Anwohnern weisen darauf hin, dass diese Technik nicht allen Verkehrsteilnehmern vertraut ist. Häufig stehen Fahrzeuge zu weit von der Haltelinie und damit von der Schleife entfernt, so dass die ,Bedarfsphase' nicht ausgelöst wird. So entstehen unnötige Rückstaus und Wartezeiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2180 2017 Die Vorlage OF 359/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2017, OF 313/2 Betreff: Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis zu welchem Ausmaß/Umfang durch die Verwaltung für einzelne Bauvorhaben Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen erteilt werden können, und ab welchem Ausmaß/Umfang eine vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung oder die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich ist. Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund der für die Bauvorhaben "Ludwig-Erhard-Anlage 2-8" und "Grüneburgweg 102" erteilten Baugenehmigungen. Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 496 2017 Die Vorlage OF 313/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2017, OF 312/2 Betreff: Baumaßnahme Ludwig-Erhard-Anlage 2-8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Liegen dem Magistrat Informationen vor, dass der Eigentümer des Objekts Ludwig-Erhard-Anlage 2-8 seine Planung für das Neubauvorhaben überarbeitet und dabei die Höhe des Bauwerks deutlich zu reduzieren beabsichtigt? Wie bewertet der Magistrat die Tatsache, dass der Investor damit die erteilte Baugenehmigung der Stadt Frankfurt am Main hinsichtlich der Gebäudehöhe nicht vollumfänglich ausnutzt und sind ihm die Beweggründe des Investors bekannt? Sieht der Magistrat Anhaltspunkte dafür, dass seine Baugenehmigung wesentliche rechtliche Aspekte z.B. der Nachbarn nicht ausreichend berücksichtig hat und somit letztlich nicht rechtssicher erteilt wurde? Welche Konsequenzen zieht der Magistrat daraus im Hinblick auf weitere zukünftige Genehmigungsverfahren? Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 497 2017 Die Vorlage OF 312/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2017, OF 311/2 Betreff: Toleranzzone besser Überwachen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Toleranzzone an der Theodor-Heuss-Allee besser zu überwachen. Dabei sollten auf folgende Punkte außerhalb der Toleranzzone insbesondere geachtet bzw. überprüft werden: Keine Prostitution an dem Katharinenkreisel Keine Prostitution an den Bushaltestellen Katharinenkreisel, Phillip-Reis-Straße und Emser Brücke Aufenthaltsstaus bzw. Arbeitsgenehmigung der Prostituierten Begründung: Mehrfache Anwohner Beschwerden, das mittlerweile vermehrt Frauen als Straßenarbeiterinnen außerhalb der Toleranzzone ihrem Gewerbe nachgehen. Anrufe bei der Stadtpolizei halfen nicht, da diese personell unterbesetzt sind. Es wurde des Weiteren berichtet, das die Damen teilweise kein Deutsch können, so dass ggf. auch Unkenntnis über die Grenzen der Toleranzzone hier vorliegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1817 2017 Die Vorlage OF 311/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2017, OF 287/1 Betreff: Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene Turnhalle! Vorgang: V 954/14 OBR 1; ST 567/14; OM 482/16 OBR 1; ST 227/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird nochmals aufgefordert, endlich alles Erforderliche zu tun, um auf dem Gelände der Falkschule eine Turnhalle für die Schüler dieser Schule zu bauen und evtl. benötigtes Gelände von dem derzeit leer stehenden ehemaligen Polizeipräsidium Friedrich-Ebert-Anlage zu nehmen. Begründung: Die Falkschule hat seit 70 Jahren keine Schulturnhalle. Diese ist aber dringend erforderlich. Immer wieder wurde der Bau einer Schulturnhalle mit der Begründung verweigert, der Schule fehle es an Gelände. In seinem Bericht vom 28.04.2014 hat der Magistrat angedeutet, es bestehe die Möglichkeit, den notwendigen Platz vom alten Polizeipräsidium zu nehmen (ST 567). Für die Schüler und die Schulleitung ist es nicht hinnehmbar, dass sie immer wieder Bittsteller bei anderen Schulen sind, um den Sportunterricht durchführen zu können. Außerdem sind die Wegezeiten extrem lang. Die letzte Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016 (OM 482) hat der Magistrat bedauerlicherweise wie folgt beantwortet: "Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können." (ST 227) Nachdem aktuell die Sporthalle der Rebstockschule wieder - bis zu den Sommerferien - geschlossen ist und dies für die Schüler der Falkschule - wie schon im letzten Schuljahr - erneut einen Ausfall des Sportunterrichts in den Jahrgängen 5 und 6 für ein halbes Jahr bedeutet, haben Schüler einen offenen Brief mit der Überschrift "Jetzt reicht es!" verfasst, welcher diesem Antrag als Anlage beigefügt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2014, V 954 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 567 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 482 Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST 227 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 23.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1699 2017 Die Vorlage OF 287/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2017, OF 290/2 Betreff: Renovierung des Westendplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und zu berichten, den Westenplatzes durch folgende Maßnahmen zu renovieren: 1. Die alten, runden Poller/Pflöcke sollen wieder statt der Felsblöcke den Platz davor schützen zugeparkt zu werden 2. Die Begrenzung des Platzes durch die Poller/Pflöcke sollte dabei berücksichtigen, dass Lkw und Busse auch in Zukunft hier durchfahren können. Anderenfalls sollten Schilder/Verkehrszeichen vor diesem Nadelöhr warnen. 3. Auf dem Platz spielen Kinder. Damit diese ungestört spielen können, sollten die den Platz überquerenden Radfahrer durch Schilder / Verkehrszeichen (Achtung! spielende Kinder) darauf aufmerksam gemacht werden. So kann verhindert werden, dass die Fahrradfahrer mit unangepasster Geschwindigkeit zu durchfahren. Die Westendstraße vom Bahnhof führt direkt über den Platz und geht dann weiter Richtung Mendelssohnstraße. Radfahrer können sich so sparen einmal im Kreis um den Platz zu fahren. 4. Die Hundebesitzer sollten darauf hingewiesen werden, dass sie die Tiere angeleint führen (wie dies in der Frankfurter Satzung steht) und die Exkremente in Plastiktüten entsorgen. 5. Auf dem Platz steht ein unschöner Glas Sammelcontainer. In der Folge liegen überall Scherben drum herum. Die spielenden Kinder sind hierdurch gefährdet. Der Glascontainer sollte entfernt werden, zumal der nächste Glascontainer 70 Meter weiter an der Ecke Westendstraße/Lindenstraße zu finden ist. 6. Die Abfalleimer sind Ziel von Raben und Krähen, die den Müll rausziehen und in der Gegend verstreuen. Abfalleimer mit Schwingdeckeln könnten dies verhindern. 7. Der Platz ist geeignet zum Boules/Pétanque Spielen. Er ist flach, ohne Steigung und könnte für eine Boule/Pétanque Bahn genutzt werden. Es wäre zu begrüßen, wenn die Stadt eine entsprechende Bahn errichtet. 8. Bei der Wegeführung sollte beachtet werden, das viele Bürger beim Kiosk einkaufen. Berücksichtigt man dies nicht, entstehen mit der Zeit wieder unschöne und matschige Trampelpfade Begründung: Der Westendplatz ist ein Nadelöhr für durchfahrende Autofahrer, LKWs und Busse. Poller/Pflöcke verhindern, dass man auf dem Platz parkt. Rund um den Westendplatz wurden in den letzten Jahren viele Häuser neu gebaut. LKWs kommen häufig zwischen den parkenden Autos und den Pollern/Pflöcken am Rand des süd/westlichen Westendplatzes nicht durch. Viele dieser runden Betonpoller/Pflöcke wurden erst entfernt. Später zum Teil durch neue eckige Felsblöcke ersetzt. Die aufgezählten Maßnahmen speisen sich aus Anregungen von Bürger/-innen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.01.2020, OF 981/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 22.05.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu zu einem Ortstermin einzuladen. 2. Die Vorlage OF 290/2 wird zurückgestellt, bis der Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 290/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 290/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 290/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 290/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 290/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 290/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5610 2020 1. Die Vorlage OF 290/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 981/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 981/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2017, OA 148 entstanden aus Vorlage: OF 126/2 vom 11.10.2016 Betreff: Ein 180 Meter hohes Hochhaus auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank verhindern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bau eines 180 Meter hohen Hochhauses auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank in der Wilhelm-Epstein-Straße nicht zu genehmigen. Begründung: Das Gebäude der Deutschen Bundesbank wurde in den 70er-Jahren zusammen mit dem Miquelknoten und dem Fernsehturm mitten in einen Grüngürtel gesetzt. Es ist nicht vertretbar, dass durch ein weiteres 180 Meter hohes Hochhaus dieser ehemalige Grünzug vor dem Palmengarten, dem Botanischen Garten und dem Grüneburgpark weiter beeinträchtigt wird, dies insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich hier lediglich um eine Zusammenführung bereits ausreichend untergebrachter Mitarbeiter (zum Beispiel im Skyper im Bankenviertel) handeln soll. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass bei einem Leerstand von circa 1,2 Millionen Quadratmeter Büroraum - wobei im derzeitigen Hochhausrahmenplan weitere acht Standorten für Büro-Hochhäuser vorgesehen sind - weitere Vorhaben dieser Art realisiert werden. Die repräsentativen Bauten wie das ehemalige Polizeipräsidium oder die Matthäuskirche an der Friedrich-Ebert-Anlage sollten als Entree die Vorstände der Deutschen Bundesbank an ihr Wirken für das Gemeinwohl erinnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.12.2017, B 411 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 74 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.06.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 148 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 148 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 148 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1848, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 Aktenzeichen: 63 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2017, OF 208/2 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass durchgängige Grünphasen für Fußgänger an Straßen mit schmalen Verkehrsinseln bestehen, so dass Kindergruppen oder Personen mit Kinderwagen nicht den Gefährdungen des Autoverkehrs unmittelbar ausgesetzt sind. Das gilt im Bereich des OBR2 insbesondere an den Ampeln rund um die Bockenheimer Warte und an der Kreuzung Sophienstraße/Senckenberganlage. Begründung: Einige Verkehrsinseln sind so schmal, dass ein Kinderwagen in Gehrichtung nicht vollständig darauf Platz findet. Umso schwieriger wird es für Kindergruppen aus Krippen und Krabbelstuben dort sicher auf die Grünphase für Fußgänger zu warten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 208/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten zu diesem Thema einen Ortstermin zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 208/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 208/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 22.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1686 2017 Die Vorlage OF 208/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass durchgängige Grünphasen für Fußgänger an Straßen mit schmalen Verkehrsinseln bestehen, sodass Kindergruppen oder Personen mit Kinderwagen nicht den Gefährdungen des Autoverkehrs unmittelbar ausgesetzt sind. Das gilt im Bereich des Ortsbezirks 2 insbesondere an folgenden Ampelüberquerungen: - Adalbertstraße: Leipziger Straße (Ladengalerie)/Gräfstraße (Commerzbank-Filiale) - Bockenheimer Landstraße: Letzte Ampel der Bockenheimer Landstraße; Bockenheimer Depot/Bockenheimer Warte - Gräfstraße/Kreuzung Sophienstraße): Es geht um den Überweg in Fahrtrichtung Sophienstraße stadteinwärts. Hier ist die Verkehrsinsel besonders schmal. - Zeppelinallee: Überquerung an der Einmündung Sophienstraße; Sophienstraße/"Papageno'-Eingang des Palmengartens Sollte der Magistrat auf die teilweise an den betreffenden Kreuzungen eingesetzten mechanischen Ampelschaltungen als Begründung für eine Ablehnung verweisen wollen, so wird er gebeten, diese durch aktuelle Schaltungen zu ersetzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 212/2 Betreff: Bauvorhaben Westend Ensemble Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezüglich des Bauvorhabens in der Ludwig-Erhard-Anlage 2-8 zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Schallschutzmaßnahmen wurden seitens des Magistrats für die anstehenden Entkernungsarbeiten am Bestandsgebäude beauflagt? 2. Wie viele Stellplätze wurden für welche Anzahl von Wohnungen beauflagt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 333 2017 Die Vorlage OF 212/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2016, OF 191/2 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Ampelanlage Mendelssohnstraße/Westendstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlage an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Westendstraße zu entfernen und die Kreuzung mit Zebrastreifen zu versehen. Begründung: Das relativ geringe Verkehrsaufkommen rechtfertigt keine Ampelanlage, da zudem wegen der Einbahnstraßen gar nicht alle Straßen von jeder Richtung mit dem Auto befahren werden können. Das Problem der Ampelanlage ist, dass sie eine so lange Reaktionszeit hat, dass die meisten Fußgänger und Radfahrer (ohne Kinder) sie missachten und bei Rot die Kreuzung passieren. Dadurch erhöht sich natürlich die Unfallgefahr. Es handelt sich bei der Kreuzung zwar um einen Schulweg, aber es muss berücksichtigt werden, dass die meisten anderen Kreuzungen im südlichen Westend auch keine Ampelanlagen haben, obwohl sie Schulweg sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 191/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 31.10.2016, OA 86 entstanden aus Vorlage: OF 127/2 vom 11.10.2016 Betreff: Das Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage als letztes erhaltenes Industriedenkmal unter Denkmalschutz stellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das um 1890 erbaute Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage (inklusive des Schornsteins) unter Denkmalschutz zu stellen. Begründung: Bei dem Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/ Senckenberganlage handelt es sich um das letzte erhaltene Industriedenkmal des Westends. Das um 1890 gebaute viergeschossige Gebäude wird einseitig durch einen resalitartigen Kopfbau begrenzt. Der Schornstein zeichnet sich durch ein Klinkermuster aus, das an die Muster der ehemaligen Spielkarten erinnert. Die Backsteinfassade hat Segmentbogenfenster mit Lisenen und wird unter dem Traufgesims durch kleinere Fenster verbunden. In der ehemaligen Druckerei Dondorf wurden früher Spielkarten, Lampenschirme, Wertpapiere und Banknoten hergestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.02.2017, B 50 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 86 wird abgelehnt. Abstimmung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 86 keine Mehrheit erhalten hat und somit zunächst abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 86 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OA 86 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 869, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 60 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 140/2 Betreff: Umrüstung von Straßenlaternen im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie sind der aktuelle Umsetzungsstand und das geplante weitere Vorgehen bezüglich der Umrüstung der Straßenlaternen (insbesondere "alter" Gaslaternen) im Westend? 2. Wie sind Beschwerden von Bewohnern zu bewerten, dass die Beleuchtung der neuen LED-Laternen als deutlich zu hell wahrgenommen wird? 3. Werden defekte "alte" Straßenlaternen in der Zeit bis zum Austausch gegen LED-Leuchten nicht mehr repariert, auch wenn dies bedeutet, dass in manchen Straßen wie z .B. Arndtstraße, Westendstraße oder Savignystraße jede zweite oder dritte Straßenlaterne nicht funktionsfähig ist? Begründung: Offenkundig verläuft die Umrüstung der Straßenlaternen nicht problemlos. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 231 2016 Die Vorlage OF 140/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass jeweils für das Wort "Westend" die Worte "Ortsbezirk 2" und in Punkt 2. die Funckstraße eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 GRÜNE und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2016, OF 127/2 Betreff: Das Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage als letztes erhaltenes Industriedenkmal unter Denkmalschutz stellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Das um 1890 erbaute Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Senckenberganlage/Sophienstraße wird (inklusive des Schornsteins) unter Denkmalschutz gestellt. Begründung: Bei dem Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/ Senckenberganlage handelt es sich um das letzte erhaltene Industriedenkmal des Westends. Das um 1890 gebaute viergeschossige Gebäude wird einseitig durch einen resalitartigen Kopfbau begrenzt. Der Schornstein zeichnet sich durch ein Klinkermuster aus, das an die Muster der ehemaligen Spielkarten erinnert. Die Backsteinfassade hat Segmentbogenfenster mit Lisenen und wird unter dem Traufgesims durch kleinere Fenster verbunden. In der ehemaligen Druckerei Dondorf wurden früher Spielkarten, Lampenschirme, Wertpapiere und Banknoten hergestellt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.10.2016, OF 145/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 86 2016 1. Die Vorlage OF 127/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 145/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2016, OF 133/2 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad" - ab der Leonard-da-Vinci-Allee bis in den Rebstockpark (Alt) - an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage - an der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte) - an der Kreuzung Schlossstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof) - an der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur Schlossstraße mit Drückern ausgestattet werden können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben können. Sollte dies umsetzbar sein, bittet der Ortsbeirat um zeitnahe Umsetzung. Weiter bittet der Ortsbeirat den Magistrat bei Neu- und Umplanungen von Ampelanlagen, diese gleich mit Ampeldrückern mit akustischem Signal, sowie Vibration auszustatten. Begründung: Blinde und/ oder Hörgeschädigte Menschen in unserer Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen ohne Gefahr und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2016, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 832 2016 Die Vorlage OF 133/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2016, OF 100/2 Betreff: Überprüfung der Überwege für Fußgänger zwischen der Wilhelm-Hauf-Straße und Messe Eingang City entlang der Friedrich-Ebert-Anlage Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen er ergreifen kann um folgenden Punkte an den genannten Übergängen zu verbessern: · Die Wartezeiten an den Übergängen in die Grünanlagen sowie zur Haltestelle sind sehr lang, hier laufen immer wieder Personen auch bei Rot über die Ampel, weil sie während des Wartens über 90 Sekunden ihre Straßenbahnen verpassen würden. Kann hier die Wartezeit für Fußgänger reduziert werden? Die Druckknöpfe an der Ampel scheinen keinen Effekt zu haben! · Vor dem Eingang City kommt es durch den nach innenverlagerten Radweg häufig dazu, dass hier die Fahrradfahrer die rote Ampel an der Friedrich-Ebert-Anlage ignorieren. Kann hier durch zusätzliche Maßnahmen die Verkehrssicherheit für Fußgänger erhöht werden? . Begründung: Mehrfache Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 731 2016 Die Vorlage OF 100/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 2 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2016, OF 100/1 Betreff: Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen Die schwierige Raumsituation und die fehlende Turnhalle der Falkschule sind der Stadt seit Jahren bekannt. Der Einzugsbereich der Schule umfasst ein Gebiet, das für Kinder- und Jugendliche kaum Frei- und Aufenthaltsräume bietet, so dass hier über die Schule ein Defizit ausgeglichen werden müsste. Das für Erweiterungen der Falkschule geeignete Gelände befindet sich im Eigentum des Landes Hessen. Lt. aktuellen Berichten ist eine Änderung des Bebauungsplans im Gespräch. Der aktuelle Bebauungsplan 556 erlaubt die Errichtung einer Sporthalle. Eine neue Nutzung des Geländes ist bisher an den Preisvorstellungen des Landes Hessen gescheitert. Vor dem Hintergrund steigender Immobilienpreise in Frankfurt und absehbar weiter steigendem Interesse an innenstadtnahen Grundstücken mit Planungsrecht für Hochhausbebauung ist zu befürchten, dass auch weiterhin der Preis maßgebliches oder gar ausschließliches Kriterium beim Verkauf sein wird. Vor diesem Hintergrund wird die Stadtverordnetenversammlung aufgefordert: alles Erforderliche zu tun, um auf dem Gelände der Falkschule eine Turnhalle für die Schüler dieser Schule zu bauen und evtl. benötigtes Gelände von dem derzeit leer stehenden ehemaligen Polizeipräsidium Friedrich-Ebert-Anlage zu nehmen/nutzen mit dem Land Hessen darüber zu verhandeln, dass ein angemessener Anteil der Fläche an die Stadt Frankfurt für Einrichtungen des Gemeinbedarfs übergeben wird (Schulerweiterungsfläche / Turnhalle) auf die Landesregierung dahingehend einzuwirken, dass Flächen, die für das Funktionieren der Stadt benötigt werden an die Stadt Frankfurt zu einem symbolischen Preis übergeben werden. Begründung: Die Falkschule Hat seit Jahrzehnten keine Schulturnhalle. Dies ist aber dringend erforderlich. Immer wieder wurde der Bau einer Schulturnhalle verweigert, mit der Begründung, der Schule fehle es an Gelände. Jetzt besteht die Möglichkeit, den notwendigen Platz vom alten Polizeipräsidium, zu vervwenden ( ST567 von 2014). Für die Schüler und die Schulleitung ist es nicht hinnehmbar, dass sie immer wieder Bittsteller bei anderen Schulen sind, um den Sportunterricht durchführen zu können. Außerdem sind die Wegezeiten extrem lang. Es besteht die Gefahr, dass das Land Hessen lediglich die Chance sieht, hohe Einnahmen über den Grundstücksverkauf zu erzielen. Langfristig ist eine solche Politik auch nicht im Interesse des Landes. Antragsteller: SPD fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.08.2016, OF 73/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 30.08.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 482 2016 1. Die Vorlage OF 73/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 100/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 100/1 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2016, OF 73/1 Betreff: Bau einer Turnhalle auf dem Gelände der Falkschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gelände der Falkschule eine Turnhalle für die Schüler dieser Schule zu bauen und eventuell fehlendes Gelände von dem derzeit leer stehenden, ehemaligem Polizeipräsidium Friedrich-Ebert-Anlage, zu nehmen/nutzen, bzw. es dem Land Hessen für die Errichtung einer Turnhalle abzukaufen. Begründung: Die Falkschule hat seit Jahrzehnten keine Schulturnhalle. Dies ist aber dringend erforderlich. Immer wieder wurde der Bau einer Schulturnhalle verweigert, mit der Begründung, der Schule fehle es an Gelände. Jetzt besteht die Möglichkeit, den notwendigen Platz vom alten Polizeipräsidium, zu verwenden (ST 567 von 2014). Für die Schüler und die Schulleitung ist es nicht mehr hinnehmbar, dass sie immer wieder Bittsteller bei anderen Schulen sind, um den Sportunterricht durchführen zu können. Außerdem sind die Wegezeiten extrem lang. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.08.2016, OF 100/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 30.08.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 482 2016 1. Die Vorlage OF 73/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 100/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 100/1 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2016, OF 39/11 Betreff: Straßenstrich Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Duldung des Straßenstrichs Hanauer Landstraße zwischen den Hausnummern 443 - 447 (Fahrbahn stadteinwärts) zu widerrufen und den Straßenstrich umgehend abzuschaffen. Begründung: Prostitution und die erfahrungsgemäß damit einhergehende Kriminalität wertet den Stadtteil allgemein ab. Der Straßenstrich an der Theodor-Heuss-Allee sowie das Bahnhofsgebiet stellen ein ausreichendes Angebot an Prostitution in Frankfurt dar. Im Ortsteil Fechenheim sind ohnehin bereits einschlägige Etablissements vorhanden, weshalb eine weitere Duldung des Straßenstrichs überflüssig und nicht notwendig erscheint. Ebenfalls zu bedenken ist, dass das Sicherheitsempfinden von Fußgängern und Radfahrern, welche insbesondere in den Sommermonaten durchaus noch bei Tageslicht den Straßenstrich passieren müssen, leidet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 321 2016 Die Vorlage OF 39/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2016, OF 15/2 Betreff: Nach Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 569 (Senckenberganlage/Bockenheimer Warte) ist der derzeitige Stand der Durchführung des Plans auf einer öffentlichen Bürgeranhörung der Bevölkerung darzulegen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Nach der Rechtskraft des Bebauungsplan Nr. 569 für den Kulturcampus Frankfurt wird der derzeitige Stand der Planung der Bevölkerung in einer öffentlichen Bürgeranhörung erläutert. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 569 Senckenberganlage / Bockenheimer Warte ( Kulturcampus Frankfurt ) ist nun rechtskräftig und es kann aufgrund seiner Festsetzungen gebaut werden. Die einzigen Bauten in Bau oder direkter Planung sind das Philosophicum und das neue 4 Sterne Hotel mit Boarding House auf dem Gelände des ehemaligen AFE Turmes. Bei allen weiteren Baugebieten steht eine weitere Realisierung noch nicht fest oder in weiter Ferne wie die Hochschule für Musik und Darstellende Künste. Auf einer öffentlichen Bürgeranhörung soll nun dargelegt werden, wie die weitere Planung für das Gebiet des Bebauungsplans aussieht, z.B. für das Studierenden- Haus ( Haus der offenen Kulturen ) . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 15/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2016, OF 16/2 Betreff: Keine Befreiungen für das Gelände der ehemaligen Oberpostdirektion. Änderung der Art der baulichen Nutzung von Fläche für Gemeinbedarf Post zu Allgemeinem Wohngebiet nur unter dem derzeitigen Maß der baulichen Nutzung und Erstellung eines objektbezogenen Bebauungsplans. Für die bessere wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks als Wohngebiet Schaffung von 30 Prozent Öffentlich geförderten Wohnungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Es wird für das Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion Friedrich Ebert Anlage 60 - 68 ein objektbezogener Bebauungsplan erstellt. 2. Für das Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion Friedrich Ebert Anlage 60-68, wird eine Nutzungsänderung von Sondergebiet Post auf Allgemeines Wohngebiet festgesetzt 3. Auf die Erhöhung der Nutzungsziffern, z.B. von 12 auf 16 Stockwerke wird verzichtet. 4. Als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks wird mit dem Investor ein Vertrag geschaffen, der Regelt, das auf dem Grundstück 30 % öffentliche Wohnungen entstehen. Begründung: Das Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion, Friedrich Ebert Anlage 60-68, welches sich bis zur Privatisierung der Post in öffentlich rechtlichem Besitz befand, beantragt der Investor eine Änderung der Art der baulichen Nutzung. Es wird beantragt, das Baugrundstück für Gemeinbedarf Post zum Allgemeinem Wohngebiet umzuwandeln. Es soll für das Grundstück wie bei dem ehemaligen Hochtief-Hochhaus und dem Gelände des Opernturms ein objektbezogener Bebauungsplan erstellt werden Weiterhin soll auf dem Grundstück eine Erhöhung der Ausnutzung von 12 Geschossen zu 16 Geschossen nach mehreren Verkäufen zur besseren wirtschaftlichen Verwertbarkeit genehmigt werden. Da das südliche Westend und hier die Gegend um die Senckenberganlage, Ludwig Erhardt Anlage und Friedrich Ebert Anlage schon aus vielen Hochhausstandorten besteht, ist nicht zu erklären, warum hier ein neuer Hochhausstandort geschaffen werden soll. Hochpreisige Eigentumswohnungen und teure Boarding Houses für Wochenendheimkehrer gibt es in Frankfurt schon genug. Was fehlt sind in Frankfurt günstige Wohnungen. Um diese zu schaffen, soll der Investor wie bei anderen Wohnungsbauprojekten in Frankfurt als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks durch die Nutzungsänderung 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbau ausweisen. Anlage Oberpostdirektion (ca. 7,6 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 16/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 25/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2016, OA 704 entstanden aus Vorlage: OF 722/1 vom 19.01.2016 Betreff: Bei der Umgestaltung des Karlsplatzes auch an die Radfahrenden denken! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 06.11.2015, M 185, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Übergangsbereich des von Norden kommenden Radweges zum Karlsplatz, siehe Abbildung, mit dem Ziel einer direkten Führung des Radweges überarbeitet wird. Begründung: Es handelt sich um einen Zweirichtungsradweg, der auch Teil der Fahrradrouten Bockenheim - Museumsufer ist und daher stark befahren wird. Von Norden aus der Westendstraße kommend, werden Radfahrende zuerst nach rechts, direkt zum entgegenkommenden Autoverkehr in der Karlstraße geführt und müssen dann nach links auf den Platz abbiegen. Dies ist unsinnig und gefährlich, der Radweg sollte möglichst geradlinig über den Karlsplatz geführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.11.2015, M 185 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2016, B 125 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 704 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und Stv. Ochs (M 185 und OA 704 = Annahme) Stv. Dr. Dr. Rahn (M 185 = Annahme, OA 704 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Krebs (M 185 und OA 704 = Enthaltung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 24 Beschluss: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 704 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn gegen LINKE. (= Ablehnung); Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF und Stv. Dr. Dr. Rahn (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und Stv. Ochs (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 185 und OA 704 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6755, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2016, OF 722/1 Betreff: Bei der Umgestaltung des Karlsplatzes auch an die Radfahrenden denken! Der M 185 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Übergangsbereich des von Norden kommenden Radweges zum Platz, siehe Abbildung, mit dem Ziel einer direkten Führung des Radweges überarbeitet wird. Begründung: Es handelt sich um einen Zweirichtungs-Radweg, der auch Teil der Fahrradrouten Bockenheim - Museumsufer und daher stark befahren wird. Von Norden aus der Westendstraße kommend, werden Radfahrende zuerst nach rechts, direkt zum entgegenkommenden Autoverkehr in der Karlstrasse geführt und müssen dann nach links auf den Platz abbiegen. Dies ist unsinnig und gefährlich, der Radweg sollte möglichst geradlinig über den Platz geführt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.11.2015, M 185 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 1 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Im Rahmen der Beratung des Tagesordnungspunktes erläutert Frau Brünner vom Stadtplanungsamt auf Wunsch des Ortsbeirates den Inhalt der Vorlage M 185 und beantwortet die an sie gerichteten Fragen. Beschluss: Anregung OA 704 2016 1. Der Vorlage M 185 wird unter Hinweis auf OA 704 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 722/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. 4 GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2015, OF 771/2 Betreff: Bockenheimer Hortplätze 2016 Der Magistrat wird beauftragt, in seinen Bemühungen zur Schaffung von Bockenheimer Hortplätzen fortzufahren und zu prüfen und zu berichten, inwieweit sich hier weitere Angebote zur Verfügung stellen lassen. Konkret sollen hierzu (gegebenenfalls provisorische) Möglichkeiten am Kulturcampus (in Sonderheit die ehemalige Professorenvilla in der Georg-Voigt-Straße 10/12) sowie die diesbezügliche Eignung zur Umwidmung der sogenannten Rotkreuz-Baracke nebst dahinterliegender Garagenanlage im Bereich des Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) untersucht werden. Insgesamt sollten 40 neue Hortplätze zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Es ist aufgrund der vorliegenden Zahlen zu erwarten, dass auch zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 eine erhöhte Nachfrage nach Hortplätzen in Bockenheim besteht, die durch das vorhandene Angebot nicht befriedigt werden kann. Mithin werden sich neuerlich Eltern mit der existentiellen Situation konfrontiert sehen, Jobs, durch die eigentlich innerstädtische Mieten finanziert werden müssten, zwecks Kinderbetreuung aufzugeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 28.09.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 771/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2015, OF 763/2 Betreff: Finanz- und Postversorgung im Kuhwald/Rebstock Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert mit der Rebstock Projektgesellschaft, mit den Bauherren und Eigentümer der Gebäude im Rebstock zu verhandeln, wie eine Versorgung mit Finanz und Postdienstleistungen sichergestellt werden kann. Diese Verhandlungen sollen folgend Punkte berücksichtigen: - Postbank Finanzcenter mit Postdienstleistungen - Post Shop mit Brief und Pakte Annahme und Abholung - Ansiedlung von Geldautomaten (Sparkasse, Cash-Group, Cash-Pool) - Packstation von DHL Als möglicher Standort könnte der entstehende Tegut Markt auch in Betracht genommen werden. Begründung: Derzeit gibt es im Rebstock, Kuhwald, City-West oder Europaviertel keine Versorgung mit Post Dienstleistungen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen Ihre Briefe im Postbank Finanzcenter in Bockenheim abholen. Die Pakete werden jedoch in Post Shop in der Ludwig-Erhard-Anlage zum Abholen hinterlegt. Hier muss teilweise dann beide Filialen aufgesucht werden um alle Briefe und Pakete abzuholen. Eine Versorgung mit Bargeld ist nur in der City-West möglich, im Rebstock, Kuhwald und im Europaviertel fehlt die Bargeldversorgung komplett. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 28.09.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4535 2015 Die Vorlage OF 763/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2015, OF 653/1 Betreff: Verlegung der Haltestelle und auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auch die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 anzeigen Vorgang: OM 3711/14 OBR 1; ST 327/15 Der Ortsbeirat 1 hat mit der OF 548/1 und der OM 3711/1 den Magistrat gebeten die Haltestelle der Buslinie 52 Richtung Friedrich-Ebert-Anlage von der Günderrodestraße unter die Brücke der Galluswarte an die Haltestelle des Nachtbusses N 8 zu verlegen und eine adäquate Überdachung zu installieren. Außerdem wurde der Magistrat gebeten, an den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auf beiden Seiten die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 durch ein zusätzliches Hinweisschild anzuzeigen. Begründung: Mit der ST 327 vom 3.3.2015 bedauert der Magistrat in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine Stellungnahme abgeben zu können. Nachdem jetzt 8 Monate seit der Antragstellung verstrichen sind, wird der Magistrat nunmehr erneut an diesen Vorgang erinnert. Bei der diesjährigen Sperrung der Gleisanlagen zwischen Güterplatz und Platz der Republik im März haben sogar die langen Gelenkbusse an der Haltestelle des Nachtbusses N 8 an der Galluswarte (siehe Foto) gehalten und diese Maßnahme hat ausgezeichnet geklappt. Somit kann auch der wesentlich kürzere Linienbus 52 an dieser Stelle halten und die Fahrgäste ein- und aussteigen lassen. Außerdem ist für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen mehr Platz vorhanden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3711 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 327 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 08.09.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 653/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 06.10.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 653/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2015, OA 653 entstanden aus Vorlage: OF 705/2 vom 12.06.2015 Betreff: Mehr Raum für Kultur - Das neue Tibethaus in Frankfurt am Main Vorgang: OA 569/14 OBR 2; ST 330/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die faire Mietzinsfindung zwischen dem Kulturinstitut Tibethaus Deutschland e. V. und der ABG Frankfurt Holding für das Objekt "Professorenvilla Georg-Voigt-Straße 4" zu unterstützen. Hierbei sollen Möglichkeiten gefunden werden, die Miethöhe dem wirtschaftlichen Spielraum des Tibethauses anzupassen. Insbesondere sollen Aspekte der Kostenmiete, der Sozialrendite, der Förderung aus öffentlichen und privaten Programmen für kulturelle Einrichtungen sowie steuerliche Möglichkeiten - resultierend aus der Gemeinnützigkeit des Vereins - berücksichtigt werden. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 330, hat sich nun die Option eröffnet, dass das Tibethaus eine der ersten Kulturinstitutionen ist, die auf den Kulturcampus ziehen wird. Das Tibethaus ist bereit, in Eigenleistung seiner Mitglieder die Villa - dort, wo es sinnvoll und möglich ist - instand zu setzen, und hat zur Unterstützung des Projektes bereits einen Förderverein gegründet. Das Tibethaus arbeitet kostendeckend, seine Gemeinnützigkeit wurde erst kürzlich von den Finanzbehörden bestätigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.11.2014, OA 569 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 330 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 14 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 08.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 10.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 653 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 653 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 01.10.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 653 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) RÖMER (= Enthaltung) 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.10.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 653 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6404, 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 08.10.2015 Aktenzeichen: 41
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2015, OF 633/2 Betreff: Ersatzverkehr der Straßenbahnlinie 17 und Buslinie 50 im Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem RMV, der Traffiq, und den beauftragten Verkehrsunternehmen eine Verbesserung der Kundeninformation zu erreichen. Dieses soll insbesondere in folgenden Punkten passieren: - Sprachqualifikation des Fahrpersonals in der deutschen Sprache verbessern - Schulung des Fahrpersonals bezüglich der Ortskunde der gefahrenen Linie (Umsteigemöglichkeiten/Alternativen) - Aushänge über Verkehrseinschränkungen in verständlicher Form. - Genaue Beschilderung der Ersatzhaltestellen. Dem Ortsbeirat ist über die Maßnahmen zur berichten. Begründung: Bei dem letzten Ersatzverkehr der Linie 17 vom 17.11 - 21.11.2014, gab es massiv Beschwerden der Anwohner über die unverständlichen Aushänge, sowie Verständigungsschwierigkeiten mit den Busfahrern in den Ersatzbuslinien. Auch die per E-Mail versprochen Maßnahmen des RMV, wurden während des Ersatzverkehres nicht umgesetzt. Viele Fahrgäste sind an Ersatzhaltestellen ausgestiegen und wussten nicht, wie sie nun zu der gewünschten Haltestelle kommen, da der Busfahrer mangels Ortskenntnissen Ihnen auch nicht weiterhelfen konnte. Bei den Baumaßnahmen im Westend wurde der 50er Bus, welcher seit dem Fahrplanwechsel von der Deutschen Bahn betrieben wird umgeleitet. Die Fahrgäste mit dem Ziel Westend waren irritiert, dass der Bus die Senckenberganlage heruntergefahren ist. Der Linienbetreiber hatte weder die Fahrgastanzeigen angepasst, noch sind die Busfahrer aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse in der Lage, den Fahrgästen zu sagen warum der Bus eine Umleitung gefahren ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3852 2015 Die Vorlage OF 633/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2015, OF 621/2 Betreff: Happy Birthday 30 Jahre Bebauungsplan Senckenberganlage/Bockenheimer Warte (Kulturcampus Frankfurt) und 125 Jahre ABG Frankfurt Holding (Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen); Die Planungen des Kulturcampus Frankfurt gemäß sozialer Erfordernisse und gemäß der Gründungsprinzipien der ABG fortschreiben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Der Anteil an Wohnungen auf dem Gelände des Kulturcampus Frankfurt wird auf 60% erhöht. 2. Der Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen auf dem Kulturcampus Frankfurt wird auf 50 % erhöht ( d.h. 25% 1.er Förderungsweg Sozialer Wohnungsbau, 25 % Frankfurter Programm ). 3. In jedem Baugebiet mit Wohnungsbau sind die entsprechenden öffentlich geförderten Wohnungen zu bauen. 4. Es wird wie in den Planungswerkstätten angekündigt auf den Bau von 3 Hochhäusern auf dem Areal des ehemaligen AFE Turmes verzichtet. Stattdessen wird wie dort angekündigt 7-geschossige Blockrandbebauung errichtet. Diese Bebauung wird hauptsächlich für den Wohnungsbau vorgesehen. 5. Das Gebäude des Juridicums bleibt erhalten und für Studentenwohnungen ausgestattet. 6. Sollten auf dem Gelände des Juridicums nach Freiwerden verschiedener Räumlichkeiten keine kulturellen Einrichtungen, wie im Konzept des Kulturcampus vorgesehen, angesiedelt werden, so werden diese Grundstücke ebenfalls für Wohnungsbau vorgesehen. 7. Schaffung von Jugendeinrichtungen, um dem ständigen Zuzug von Familien mit Kindern und dem Fehlen von Jugendeinrichtungen im Westend gerecht zu werden. Begründung: Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans für den Kulturcampus Frankfurt (Senckenberganlage/Bockenheimer Warte wurde am 28.02.1985 gefasst). Die Offenlegung erfolgte vom 14.05.2014 - 16.06.2014, 6 Monate nach dem Ende der Offenlage ist immer noch kein Ende der Planung in Sicht. Die vor 125 Jahren gegründete ABG Frankfurt Holding, ehemals Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen, müsste ihrem ursprünlichen Auftrag, Wohnungen zu schaffen für Menschen mit geringen Einkünften, nachkommen. Der ständige Wegfall von Sozialwohnungen aus der Bindung, das Fehlen von günstigem Wohnraum für Familien und Studentenmacht es dringend erforderlich, den Anteil an Wohnungen auf dem Gelände des Kulturcampus Bockenheim zu erhöhen. Die vorgesehenen Hochhäuser für Büros und Hotels auf dem Gelände des ehemaligen AFE Turmes sind absolut überflüssig. Entsprechend äußerte sich der neue Chef des Planungsamtes in einem Interview der Frankfurter Rundschau, dass dieses Vorhaben "ein falsches Signal" sei. Zu beachten ist auch, dass das Gelände des Juridicums nur dann für die Bereit-stellung von Kultureinrichtungen vorgesehen ist, wenn die Hochschule für Musik zuvor auf dem Gelände des Kulturcampus Frankfurt angesiedelt werden sollte. Das ist umso unwahrscheinlicher, weil der Umzug der Hochschule frühestens für 2020 geplant ist und wegen der sehr hohen Kosten für die Verlagerung der Universitätsbibliothek (z. B. für die Universi-tätsbibliothek Darmstadt mit ca. 150 Millionen Euro), und der ab 2020 greifenden Schuldenbremse, wohl nicht stattfinden wird. Da die Stadt für den Umzug der Kulturinstitute kein Geld hat, ist es sinnvoll das Gelände anders zu verplanen. Dies auch deshalb, da der Leiter der ABG Frankfurt Holding beim Verkauf des Grundstücks des Laabsaals geäußert hat, die ABG werde keine Grundstücke vorhalten. Dies bedeutet, das die Grundstücke, wenn sie noch nicht benötigt erden, wie der Laabsaal zum Zeitpunhkt des Freiwerdens meistbietend verkauft werden . Aufgrund des Mangels an bezahlbarem Wohnraum und an Studentenwohnungen ist es dringend notwendig diese Gelände für Wohnungsbau und Studentenwohnungen zu nutzen. Dies ist ökologisch sinnvoll und ressourcenschonend, weil bei einem Umbau des Juridicums tragende Teile, Wände und Decken erhalten werden können. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der FREIEN WÄHLER wird über den Antragstenor der Vorlage OF 621/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3848 2015 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 621/2 wird abgelehnt. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 621/2 wird abgelehnt. 3. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 621/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Ziffer 4. der Vorlage OF 621/2 wird abgelehnt. 5. Die Ziffer 5. der Vorlage OF 621/2 wird abgelehnt. 6. Die Ziffer 6. der Vorlage OF 621/2 wird abgelehnt. 7. Die Ziffer 7. der Vorlage OF 621/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. und 6.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme) zu 3.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 4.: 3 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 2 GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 5.:5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 7.: GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2014, OF 601/2 Betreff: Das "Parken" auf der Grünanlage Westendstraße/Ecke Beethovenstraße verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Poller, Fahrradständer oder der Neupflanzung von Bäumen, das Parken auf der Grünanlage zu verhindern. Die Glascontainer und die Altkleidercontainer an den oberen Rand der Grünanlage zu verlegen und das Parkerlaubnisschild für die beiden möglichen Parkplätze zu entfernen. Begründung: Der obere Teil der Grünanlage wird regelmäßig von Fahrzeugen (siehe Bild 1) "beparkt". Hierdurch wird der Belag der Grünanlage in Mitleidenschaft gezogen. Eine Verlegung der Container ist empfehlenswert, da der Zugang erleichtert wird und gerade in dieser Jahreszeit die Container besser beleuchtet werden. Durch diese Maßnahmen erhält die Grünfläche auch wieder ihren ursprünglichen Charakter als Grünanlage zurück. Eine evtl. Neubepflanzung an dieser Ecke mit Bäumen würde dies noch ergänzen. Anlage 1 (ca. 60 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2015, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 601/2 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3768 2015 1. Der erste Absatz der Vorlage OF 601/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Der zweite Absatz der Vorlage OF 601/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2014, OA 569 entstanden aus Vorlage: OF 566/2 vom 17.10.2014 Betreff: Kulturcampus - Das Tibethaus gehört dazu! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass dem Tibethaus Deutschland e. V. eine der seit geraumer Zeit leer stehenden ehemaligen Professorenvillen in der Georg-Voigt-Straße zur Nutzung als Kulturinstitut zum Kauf oder zur Miete angeboten wird. Begründung: Seit 2005 befindet sich das erste Tibethaus Deutschlands in Frankfurt-Bockenheim. Gegründet in der Tradition der weltweiten Tibethäuser, steht es unter der Schirmherrschaft des 14. Dalai Lama. Das Haus orientiert sich an den Prinzipien Offenheit, Toleranz und Vielfalt. Es versteht sich als gesellschaftlich relevantes Kulturinstitut, welches jedem, Buddhisten wie Nichtbuddhisten, offensteht. Es werden Veranstaltungen und Informationen in den Bereichen Buddhismus, Persönlichkeit und Gesellschaft, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft geboten. Wie in der 28. Sitzung des Ortsbeirates 2 am 25. November 2013 von Vertretern des Tibethaus Deutschland e. V. geäußert wurde, wird hierfür nun ein eigenes Haus in Frankfurt am Main gesucht, in dem sich genug Platz für Seminare, Ausstellungen, das Tibet-Museum und die internationale tibetische Bibliothek findet. Gewünscht wird hierzu ein Objekt mit einer Nutzfläche von 500 bis 900 Quadratmetern. Der Ortsbeirat 2 spricht sich gerne dafür aus, dass das Tibethaus dem Ortsbezirk 2 erhalten bleibt. Der Dalai Lama, geistliches Oberhaupt der Tibeter und Träger des Friedensnobelpreises, immerhin im 80. Lebensjahr, hat sein Erscheinen bei einer Neueröffnung des Tibethauses schon zugesagt. Mag also Ministerpräsident Volker Bouffier in seiner Amtszeit neuerlich den Dalai Lama im Tibethaus begrüßen dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 330 Anregung vom 29.06.2015, OA 653 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 12.11.2014 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 58 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 569 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: SPD gegen LINKE. (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) RÖMER (= Annahme) Piraten (= Ablehnung) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.12.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 569 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Ablehnung) 24. Sitzung der KAV am 12.01.2015, TO II, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage OA 569 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 5363, 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.12.2014 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2014, OF 566/2 Betreff: Kulturcampus - Das Tibethaus gehört dazu! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass dem Tibethaus Deutschland e. V. eine der seit geraumer Zeit leerstehenden ehemaligen Professorenvillen in der Georg-Voigt-Straße zur Nutzung als Kulturinstitut zum Kauf oder zur Miete angeboten wird. Begründung: Seit 2005 befindet sich das erste Tibethaus Deutschlands in Frankfurt-Bockenheim. Gegründet in der Tradition der weltweiten Tibethäuser steht es unter der Schirmherrschaft des 14. Dalai Lamas. Das Haus orientiert sich an den Prinzipien Offenheit, Toleranz und Vielfalt - es versteht sich als gesellschaftlich relevantes Kulturinstitut, welches jedem, Buddhisten wie Nichtbuddhisten, offensteht. Es werden Veranstaltungen und Informationen in den Bereichen Buddhismus, Persönlichkeit und Gesellschaft, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft geboten. Wie in der 28. Sitzung des Ortsbeirates 2 am 25. November 2013 von Vertretern des Tibethaus Deutschlands e. V. geäußert, wird hierfür nun ein eigenes Haus in Frankfurt am Main gesucht, in dem sich genug Platz findet für Seminare, Ausstellungen, dem Tibet-Museum und der internationalen tibetischen Bibliothek. Gewünscht wird hierzu ein Objekt mit einer Nutzfläche von 500 bis 900 m2. Der Ortsbeirat spricht sich gerne dafür aus, dass das Tibethaus dem Ortsbezirk erhalten bleibt. Der Dalai Lama, geistliches Oberhaupt der Tibeter und Träger des Friedensnobelpreises - immerhin im 80. Lebensjahr - hat sein Erscheinen bei einer Neueröffnung des Tibethauses schon zugesagt; mag also Ministerpräsident Volker Bouffier in seiner Amtszeit neuerlich den Dalai Lama im Tibethaus begrüßen dürfen ... Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 569 2014 Die Vorlage OF 566/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2014, OF 535/1 Betreff: Auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auch die Abfahrtszeiten der Buslinie 52 anzeigen Vorgang: ST 1356/14 Die Stellungnahme ST 1366 vom 10./13.10.2014 wird zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird gebeten die Haltestelle der Buslinie 52 in Richtung Friedrich-Ebert-Anlage von der Günderrodestraße unter die Brücke der Galluswarte an die Haltestelle des Nachtbuses N 8 verlegen zu lassen. Dazu müßte der Obststand etwas nach vorn umziehen. Damit die Fahrgäste nicht durch Taubenkot verschmutz werden, sollte die Decke der Brücke in diesem Bereich durch ein Netz verschlossen werden. Außerdem sollte an den Anzeigetafeln der VGF auf beiden Seiten die Abfahrzeiten der Buslinie 52 durch ein zusätzliches Hinweisschild angezeigt werden, damit auch ortsunkundige Fahrgäste eine entsprechende Information erhalten. Begründung: Die Verlegung der Haltestelle unter die Brücke wäre für die wartenden und aussteigenden Fahrgäste sehr zum Vorteil, da diese dann nicht mehr bei Regen und Schneefall ungeschützt sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.10.2014, OF 548/1 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1356 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 04.11.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 535/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 02.12.2014, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 548/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3711 2014 1. Die Vorlage OF 535/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 548/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung ersatzlos entfällt und Ziffer 2. des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, die Haltestelle der Buslinie 52 Richtung Friedrich-Ebert-Anlage von der Günderrodestraße unter die Brücke der Galluswarte an die Haltestelle des Nachtbusses N8 zu verlegen und eine adäquate Überdachung zu installieren." Abstimmung: zu 2. zu Ziffer 1. Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. GRÜNE, CDU, 1 LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu Ziffer 3. GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2014, OF 548/1 Betreff: Verlegung der Haltestelle und auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auch die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 anzeigen Der Ortsbeirat 1 möge beschließen 1. Die Stellungnahme ST 1366 vom 10./13.10.2014 wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird gebeten, die Haltestelle der Buslinie 52 Richtung Friedrich-Ebert-Anlage von der Günderrodestraße unter die Brücke der Galluswarte an die Haltestelle des Nachtbusses N 8 verlegen zu lassen und den Deckenbereich über der Haltestelle durch ein Netz zu verschließen. 3. Außerdem sollte an den Anzeigetafeln der VGF auf beiden Seiten die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 durch ein zusätzliches Hinweisschild angezeigt werden. Begründung: Die Verlegung der Haltestelle unter die Brücke wäre für die wartenden und aussteigenden Fahrgäste sehr zum Vorteil, da diese dann nicht mehr bei Regen und Schneefall unge- schützt sind. Dazu müßte der Obststand etwas nach vorn umziehen. Damit die Fahrgäste nicht durch Taubenkot verschmutzt werden, sollte die Decke der Brücke in diesem Bereich durch ein Netz verschlossen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2014, OF 535/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 02.12.2014, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 548/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3711 2014 1. Die Vorlage OF 535/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 548/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung ersatzlos entfällt und Ziffer 2. des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, die Haltestelle der Buslinie 52 Richtung Friedrich-Ebert-Anlage von der Günderrodestraße unter die Brücke der Galluswarte an die Haltestelle des Nachtbusses N8 zu verlegen und eine adäquate Überdachung zu installieren." Abstimmung: zu 2. zu Ziffer 1. Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. GRÜNE, CDU, 1 LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu Ziffer 3. GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2014, OF 572/2 Betreff: Keine Ausnahmen bei der Oberpostdirektion Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Bei der Umnutzung der Gebäude der ehemaligen Oberpostdirektion an der Ludwig-Erhard-Anlage wird keine Ausnahmegenehmigung erteilt. Es werden wie im Bebauungsplan Nr. 320 vorgesehen 12 Vollgeschosse statt der beantragten 16 Vollgeschosse zugelassen. Einer Nutzungsänderung von "Fläche für Gemeinbedarf Oberpostdirektion" zu "Wohngebiet" wird zugestimmt. Das Bauprojekt soll im Ortsbeirat öffentlich vorgestellt werden. Begründung: Am 9. Oktober 2014 berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), dass für das Gelände der ehemaligen Oberpostdirektion an der Ludwig-Erhard-Anlage eine Umnutzung von Bürogebäude zu Wohngebäuden vorgesehen ist. Die Umnutzung sieht einen Abriss des Neubaus und ein anschließenden Bau eines Wohnturms mit 16 Geschossen vor. Da auf dem Gelände nach dem Bebauungsplan Nr. 320 ein Hochhaus mit 12 Geschossen vorgesehen ist, würde das Vorhaben eine weitere Überschreitung der festgesetzten Nutzungsziffern zum Nachteil der Allgemeinheit bedeuten. Wieso die Bauvoranfrage ohne Information des zuständigen Ortsbeirats bereits positiv beschieden wurde, muss in diesem Zusammenhang noch geklärt werden. Nur weil der Investor beim Kauf des Geländes einen höheren Preis gezahlt hat und nun das Geld wieder einnehmen will, darf es keine Ausnahmegenehmigung vom aktuellen Bebauungsplan geben. Eine solche Ausnahme wäre nicht nur ein städtebauliches Problem, auch negative Auswirkungen wie gesteigerter Wind und höhere Verschattung wären eine Konsequenz. Das Verwaltungsgerichthof in Baden Württemberg urteilte am 08. September 1995 (AZ. 8 S 850/95) zu solchen Ausnahmen. Im Urteil wird folgender Leitsatz formuliert: "Die Verbesserung der wirtschaftlichen Nutzbarkeit eines Grundstücks ist kein städtebaulicher Grund, der eine Überschreitung der Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung rechtfertigt." Anlage 1 (ca. 1,6 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3583 2014 Die Vorlage OF 572/2 wird als interfraktioneller Antrag in der folgenden geänderten Fassung mit dem Betreff "Bauvorhaben `Westend Ensemble." beschlossen: "Der Ortsbeirat 2 stimmt der im Zusammenhang mit dem o.g. Bauvorhaben geplanten Bebauungsplan-Nutzungsänderung von `Fläche für Gemeinbedarf Oberpostdirektion. in `Wohngebiet. zu. 1. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welcher inhaltlichen Begründung eine sechszehngeschossige Bebauung für das Bauvorhaben genehmigt wurde. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, die Prüfergebnisse zu Ziffer 1. und das Bauvorhaben im Ortsbeirat 2 öffentlich vorzustellen. 3. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Ortsbeirat 2 gegenwärtig, da keine näheren Informationen und Begründungen bekannt sind, eine Überschreitung der im bestehenden Bebauungsplan festgelegten maximalen Gebäudehöhe von zwölf Vollgeschossen ablehnt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2014, OF 553/2 Betreff: Umbenennung des Theodor-W.-Adorno-Platzes in Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Um- und Neubenennung von mehreren Straßen und Plätzen des Westend-Campus der Goethe-Universität den derzeitigen Theodor W. Adorno-Platz in Bockenheim in Franziska Speyer-Platz umzubenennen. Begründung: Franziska Gumbert wurde am 22. März 1844 in Berlin geboren; sie heiratete 1869 Georg Speyer. Sie starb am 6. November 1909 in Frankfurt am Main. Sie wohnte unter anderem in der Leerbachstraße 1, in der Westendstraße 1 und in der Westendstraße 55. Ihr Grab ist auf dem jüdischen Friedhof Rat-Beil-Straße. Franziska Speyer war eine hochherzige und zukunftsorientierte Mäzenin. Sie lebte im Westend und war finanziell maßgeblich beteiligt an der Gründung von Vorläufereinrichtungen, die später in der Universität Frankfurt aufgingen. Sie förderte viele soziale Einrichtungen und engagierte sich persönlich in ihren vielfältigen Stiftungen: - Georg und Franziska Speyer'sche Studienstiftung von 1901: Pflege der Wissenschaft und des höheren wissenschaftlichen Unterrichts in Frankfurt; Förderung von technologischen Vorlesungen des Physikalischen Vereins und Einrichtung je eines Lehrstuhls für Geographie und für neuere Sprachen an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften. Die Stiftung wurde 1938 aufgelöst. Der Vermögensanteil, der laut Satzung der Israelitischen Gemeinde zufallen sollte, wurde der Universität zugesprochen; das übrige Vermögen erhielt wohl die Dr. Adolf Varrentrapp-Stiftung. 1952 wurde die Stiftung wiederbelebt, da der Auflösungsbeschluss nicht rechtmäßig zustande gekommen war. Sie wurde unter dem Namen "Georg und Franziska Speyer'sche Hochschulstiftung" mit der Frankfurter Hochschul-Stiftung vereinigt, der ehemaligen Georg Speyer-Stiftung, der die Otto und Ida Braunfels-Stiftung und die Dr. Karl Sulzbach-Stiftung eingegliedert worden waren. - Georg Speyer-Stiftung von 1907: Förderung der Wissenschaft und des höheren wissenschaftlichen Unterrichts an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften bzw. der an deren Stelle tretenden wissenschaftlichen Anstalt in Frankfurt (der späteren Johann Wolfgang Goethe-Universität) - Georg und Franziska Speyer-Stiftung für mittlere und untere Beamte des Frankfurter Polizeipräsidiums von 1909: Unterstützung an mittlere und untere Beamte des Frankfurter Polizeipräsidiums und deren Witwen und Waisen; 1951 aufgelöst, Restvermögen auf den Allgemeinen Almosenkasten übertragen. - Georg und Franziska Speyer-Fonds für die Unterstützung bedürftiger Mitglieder der Frankfurter Berufsfeuerwehr und deren Familienangehörigen. - Georg und Franziska Speyer'scher Fonds zur Unterstützung unheilbar Kranker und deren Angehöriger von 1909: Gewährung völlig oder teilweise unentgeltlicher Verpflegung in geeigneten hiesigen oder auswärtigen Krankenhäusern und Pflegeanstalten, von Beihilfen zum Aufenthalt in Bädern oder zu anderen Aufwendungen für Krankenpflege sowie zur häuslichen Pflege. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 553/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 553/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2014, OF 557/2 Betreff: Müllbehälter an der Fußgängerbrücke über die Theodor-Heuss-Allee (BAB 648) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an den Aufgängen der Fußgängerbrücken neue Müllbehälter durch die FES anbringen zu lassen. Die 4 Mülleimer sollen an den Zugängen in der Galvanistraße, Phillipp-Reis-Straße, Braunfelsstraße sowie an dem Treppenaufgang an der Bushaltestelle angebracht und regelmäßig geleert werden. Begründung: Die an den Zugängen der Fußgängerbrücke befindlichen Müllbehälter, wurden entfernt. Dadurch entsorgen die Benutzer dieser Brücke Ihren Müll teilweise im Grünstreifen. Diese Maßnahme dient dazu die Sauberkeit an der Brücke weiter zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3487 2014 Die Vorlage OF 557/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2014, OF 537/2 Betreff: Endlich Lärmschutz für die Anwohner entlang der Emser Brücke/Westbahnhof schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Nach der Sanierung der Bahngleise zwischen der Emser Brücke und dem Westbahnhof soll endlich der dringend notwendige Lärmschutz entlang der Bahngleise an der Emser Straße, Hamburger Allee; Kasseler Straße, Kreuznacher Straße installiert werden. Begründung: In wochenlanger Arbeit wurden mit dem Aufwand von mehreren Millionen Euro die Bahngleise und die Brückenbauwerke saniert. Die Züge fahren auf den Brückenbauwerken in Höhe des zweiten Obergeschosses direkt an den Wohnungen in den Häusern entlang der Emser Straße, Hamburger Allee, Kasseler Straße vorbei und belasten die Bewohner unzumutbar mit Lärm. Es ist dringend erforderlich, dass endlich der dringend notwendige Lärmschutz geschaffen wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3369 2014 Die Vorlage OF 537/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "aufgefordert" durch den Halbsatz "gebeten, weiterhin mit der Deutsche Bahn AG im gespräch zu bleiben und auf sie einzuwirken" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2014, OF 514/2 Betreff: Ampelschaltung und Sicherheit an der Ampelanlage Ludwig-Erhard-Anlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Ampelanlage in Ludwig-Erhard-Anlage (Übergang Straßenbahn zum Messeeingang City / Bushaltestelle) für mehr Sicherheit zu sorgen. Dabei sollte auf folgende Punkte besonders geachtet werden: Überprüfung der Wartezeiten an der Ampel Prüfen einer zusätzlichen Fahrradfahrer Ampel Stopp Linien für Fahrradfahrer an den Fußgängerüberwegen Begründung: Anregung von Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie eigenen Beobachtungen. Die Ampelphasen für die Fußgänger sind in den Morgenstunden und in den Abendstunden zu lang, diese verleitet die Leute bei rot über die Fahrbahn zu gehen, was zu einer starken Verkehrsgefährdung führt. Desweitern, erkennen die Fahrradfahrer nicht die Zuordnung der KFZ-Ampel für den Fahrradstreifen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 02.06.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3162 2014 Die Vorlage OF 514/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2021, OF 233/2 Betreff: Kontaktschleife an Ampel an Kreuzung Erlenstraße/Friedrich-Ebert-Anlage besser kenntlich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kontaktschleife vor der Ampelanlage an der Kreuzung Erlenstraße/ Friedrich-Ebert-Anlage auf der Erlenstraße, welche die dortige Ampelschaltung in Gang setzt, besser kenntlich zu machen und ein Verkehrsschild anzubringen, welches auf die Kontaktschleife hinweist. Begründung: Beschwerden von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern Die Ampelanlage an der Kreuzung Erlenstraße/ Friedrich-Ebert-Anlage wird insbesondere über die dortige Kontaktschleife auf der Erlenstraße gesteuert, s. Fotos als Anlage. Diese hat der motorisierte Verkehr zu überfahren, damit sie reagiert und die Ampelschaltung in Gang setzt. Immer wieder überfahren Autofahrer diese Kontaktschleife nicht, was zu langen Wartezeiten an der Ampel führen kann. Der Magistrat wird gebeten, die Kontaktsperre besser auf der Straße zu kennzeichnen und zusätzlich ein Verkehrsschild, das auf die Kontaktschleife hinweist, anzubringen. Durch eine schnellere Ampelschaltung reduzieren sich die durch Verkehrsemissionen und Wartezeiten entstehende Belastungen von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern und es trägt zu gesünderen Lebensbedingungen und mehr Klimaschutz bei. Kontaktschleife an der Kreuzung Erlenstraße/ Friedrich-Ebert-Anlage Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1408 2022 Die Vorlage OF 233/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 241/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstr, Mainzer Landstr. und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, zu verbessern. Es gilt, für folgende Straßenabschnitte eine nachhaltige Lösung zu finden: Straßen mit mangelnder oder defekter Beleuchtung: - Kettenhofweg im Teil zwischen Mendelssohnstr. und Arndtstr. - Savignystr. zwischen Arndtstr. und Rheinstr. Straßen mit einseitiger und dürftiger Beleuchtung. - Lindenstr. ab Bockenheimer Landstr. bis Westendstr. - Bettinastr. - Westendstr. zwischen Senckenberganlage und Mendelssohnstr. - Beethovenstr. zwischen Kreisel Mendelssohnstr. und Friedrich-Ebert-Anlage 1. Zügiger Ersatz der defekten, bestehenden Leuchtmittel 2. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 3. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 4. Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen, um zweiseitige Beleuchtung zu ermöglichen Begründung: Klagen von diversen Anwohnern: Das Durchlaufen nach Einbuch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und ggf. zusätzliche Straßenlaternen beidseitig anzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1403 2022 Die Vorlage OF 241/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff nachfolgenden Wortlaut hat: "Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend" Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2021, OF 231/2 Betreff: Ein Radweg für die Hamburger Allee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Vorschläge zu prüfen und sie - sofern er sie für umsetzbar erachtet - umzusetzen: 1. Auf der linken Spur der Hamburger Straße (stadtauswärts), auf dem Abschnitt zwischen Friedrich-Ebert-Anlage und Schloßstraße einen breiten, durchgängig rot eingefärbten und baulich getrennten Radweg zu errichten (siehe Schema im Anhang). Die bauliche Trennung ist auf Höhe der Emil-Sulzbach-Straße für einen kurzen Abschnitt aufzuheben. 2. An der Ampel auf der Hamburger Straße, an der Kreuzung mit der Schloßstraße, eine breite durchgängig eingefärbte Aufstellfläche für Radfahrende über beide Fahrspuren abzumarkieren, damit Radfahrende an dieser Kreuzung auch gefahrlos rechts abbiegen können (siehe Schema im Anhang). 3. Dem PKW-Verkehr auf der verbleibenden Fahrspur an der Kreuzung sowohl das Rechtsabbiegen in die Schloßstraße als auch das Geradeausfahren in den hinteren Abschnitt der Hamburger Straße zu ermöglichen. 4. Dafür zu sorgen, dass von der Senckenberganlage kommende Radfahrende sicher rechts in die Hamburger Alle einbiegen können. Begründung: Punkt 1) bis 3): Auf dem beschriebenen Abschnitt der Hamburger Straße besteht bislang keine Radinfrastruktur. Es bestehen jedoch zwei Fahrspuren für PKW, sowie PKW-Stellplätze neben der rechten Fahrspur. Die linke Fahrspur wird von PKW (nach Eindruck der Antragstellerinnen) kaum genutzt, da sie lediglich geradeaus in das Wohngebiet am hinteren Ende der Hamburger Straße führt. Auch die rechte Fahrspur wird von PKW (nach Eindruck der Antragstellerinnen) nicht viel genutzt, sodass eine Fahrspur an dieser Stelle ausreichend erscheint. Dadurch dass die rechte Fahrspur befahrbar bleibt, können die neben der rechten Fahrspur liegenden PKW-Stellplätze weiterhin problemlos angesteuert werden. Neben der linken Fahrspur gibt es ohnehin keine PKW-Stellplätze. Punkt 4): Die aktuelle Situation für Radfahrende, welche von der Senckenberganlage kommend rechts in die Hamburger Straße einbiegen wollen, ist gefährlich: Der PKW-Verkehr fährt an dieser Stelle mit hoher Geschwindigkeit. Auch ältere radfahrende Menschen, welche nicht in der Lage sind, ihren Kopf extrem weit nach links hinten zu drehen, sollten sich in Frankfurt sicher auf dem Fahrrad bewegen können. Schematische Darstellung des Vorschlags: Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 37 Auf Wunsch des Vertreters der BFF wird über die Ziffer 1. und die Ziffern 2. bis 4. des Antragstenors der Vorlage OF 231/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1398 2022 Die Vorlage OF 231/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD Ziffern 2. bis 4.: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 211/2 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 172/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung des geplanten Modalfilters an der Arndtstraße auf die Verkehrsmengen im Kettenhofweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Kettenhofwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Kettenhofwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Kettenhofwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Kettenhofwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Bei Umsetzung der Erprobungsphase soll auf die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Kettenhofweg Ecke Schumannstraße und Kettenhofweg Ecke Beethovenstraße verzichtet und bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung verblieben werden. Soweit der Magistrat im westlichen Abschnitt alternative Planungsvorschläge hat, um den PKW-Durchgangsverkehr zu begrenzen, hört der Ortsbeirat diese gerne. 2. Zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollen, ungefähr in der Mitte dieses Abschnitts, zwei Kurzzeitparkplätze auf der südlichen Straßenseite des Kettenhofwegs entstehen. Auch an den Ecken des Kettenhofwegs zur Schumannstraße und zur Beethovenstraße sollen Kurzzeitparkplätze entstehen. Die Kurzzeitparkplätze können für Kund*innen und Anlieferungen genutzt werden und sollen außerhalb der Geschäftszeiten zum Anwohnerparken freigegeben werden. 3. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 4. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 5. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden. 6. Die PKW-Stellplätze auf Höhe des Tilly-Edinger-Platzes sollen zu Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgestaltet werden ("Parklets"/"Sommergärten"). 7. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage als Einbahnstraße auszuweisen. Der Magistrat möge diesen Vorschlag prüfen und - sofern er ihn als machbar erachtet - umsetzen (Begründung s.u.). 8. Im Kettenhofweg sollen PKW-Parkplätze sofern möglich an keiner Stelle beidseitig, sondern optimalerweise nur in Fahrtrichtung rechts eingerichtet werden. 9. Als Filter zur Reduzierung des PKW-Durchgangsverkehrs (nicht Quell- und Zielverkehr) soll die vorgeschlagene "Längssperre" an der Arndtstraße umgesetzt werden. 10. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 11. Der Kettenhofweg/die Robert-Mayer-Straße soll als Fahrradstraße ausgeschildert werden. 12. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Schema). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 13. Sofern es auf Basis der Erfahrungen im Oeder Weg notwendig und zielführend erscheint, sollen in der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg andere Markierungskonzepte für die Dooring-Zone genutzt werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Kettenhofwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Punkt 1): Die von der Planung vorgesehene Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Schumann- und Beethovenstraße sollte den Durchgangsverkehr (insb. zwischen 8 und 9 Uhr) auf der Fahrradfreundlichen Nebenstraße verhindern, was u.a. ein Planungsziel von M47 ist. Leider muss der Ortsbeirat in der Abwägung hier zu Lasten der Planung berücksichtigen, dass diese Maßnahme den Zielverkehr, der eigentlich sein Ziel im südlichen Bereich vom Kettenhofweg aus gesehen ansteuert, über die Umfahrung über den Beethovenplatz (d.h. zunächst in nördlicher Richtung) leitet. Der Ortsbeirat bittet daher, b.a.w. auf diese Maßnahme zu verzichten. Der Ortsbeirat hofft, dass dieser Verzicht auf diese Planungsmaßnahme - mindestens in den betroffenen Quartieren - die Akzeptanz dem Verkehrspilotprojekt gegenüber insgesamt erhöht. Punkt 6): Auf diese Weise kann der Tilly-Edinger-Platz vergrößert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. So können die dort ansässigen Restaurants mit der Grünfläche des Tilly-Edinger-Platzes "verbunden" werden und es kann ein attraktiver Quartiersplatz entstehen. Punkt 7): Die Planung sieht nach Verständnis des Ortsbeirats keine Änderungen bezüglich des beidseitigen Parkens in der Robert-Mayer-Straße, d.h. zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage, vor. Die Fahrbahn ist auf diesem Abschnitt so schmal, dass einander entgegenkommende PKW häufig nicht aneinander vorbeifahren können und es daher zu PKW-Staus kommt, hinter denen die Radfahrenden warten müssen. Diese aktuelle Situation widerspricht der Grundidee einer "Fahrradfreundlichen Nebenstraße". Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Radfahrende und PKW verbessern. Punkt 12): Schema zur Markierung im Kreuzungsbereich: Quelle: https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahr en/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Punkt B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2021, OF 209/2 Betreff: Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der geplanten Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße vorerst nur die nachfolgend genannten Maßnahmen "testweise" vorzunehmen. D.h. die jeweiligen Maßnahmen sind als Provisorium einzurichten, so dass sie ggf. auch kurzfristig wieder rückgängig gemacht werden können. 1. Die Längssperre auf Höhe der Arndtstraße wird wie in der Präsentation vom 06.09.2021(https://www.radfahren-ffm.de/media/20210906_7201_kettenhofweg_ praesentation_obr2_v3.pdf) vorgeschlagen eingerichtet. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob entlang der neuen Längssperre Parkplätze eingerichtet werden können. 2. Die von der Stadt vorgeschlagene Drehung der Einbahnstraße im Abschnitt Schumannstraße/Beethovenstraße ist abzulehnen. Stattdessen soll die Einbahnstraße zwischen Beethovenstraße/Mendelssohnstraße gedreht werden und der Verkehr südlich über die Westendstraße umgeleitet werden. 3. Im Abschnitt Beethovenstraße bis Feuerbachstraße wird das Parken auf eine Fahrbahnseite reduziert, da es hier für den Radverkehr besonders eng ist. Wo möglich werden auf der Fahrbahn Schutzstreifen für den Radverkehr markiert, die bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden dürfen. 4. In dem in Ziffer 2 genannten Bereich sind bestimmte Bereiche zum Kurzzeitparken (insbesondere tagsüber und in der Nähe des Einzelhandels) und für den Lieferverkehr zu kennzeichnen und nachts als Parkplätze zum Anwohnerparken auszuweisen. 5. In den Kreuzungsbereichen ist sicherzustellen, dass die Sichtachsen und ausreichend Platz zum sicheren Überqueren der Fahrbahn für die Fußgänger freigehalten und gegen Zuparken gesichert werden. Begründung: Die Einbahnstraßenregelungen werde angepasst, um den Durchgangsverkehr im Kettenhofweg einzuschränken. Die Umkehr der Einbahnstraße auf Höhe Beethovenstraße/Mendelssohnstraße hat die Einschränkung des Durchgangsverkehrs auf dem Kettenhofweg zur Folge, ohne die Erreichbarkeit des Einzelhandels auf dem Abschnitt Schumannstraße/Beethovenstraße einzuschränken und ohne den Verkehr in Richtung des im Vergleich zur Westendstraße engeren Beethovenplatzes umzuleiten. Die Maßnahmen in Ziffer 2-4 sind erforderlich, um die Verkehrssicherheit zugunsten des Fußgänger- und Radverkehrs zu verbessern. Der Kettenhofweg ist eng und teilweise ist das Ausweichen bei Gegenverkehr ohne Missachtung der erforderlichen Sicherheitsabstände zu parkenden und auch fahrenden Autos als Radfahrer nicht möglich. Insbesondere in den Kreuzungsbereichen ist dem widerrechtlichen Parken von Fahrzeugen entgegenzuwirken, um den Fußgängern die sichere Querung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetreibenden vor Ort wegfallen. Gewerbetreibende und Anwohner sollten außerdem Gehör finden, wenn es um die Frage geht, an welchen Stellen gegebenenfalls Lieferzonen und (zumindest tagsüber) Kurzzeitparken ermöglicht werden sollten. Alle Maßnahmen sollten so vorgenommen werden, dass sie nach Ablauf einer Testphase, insbesondere auch nach Umbau der Bockenheimer Landstraße und Erhebungen zu deren Auswirkungen rückgebaut werden können. Es ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrsströme im Westend anlässlich des Umbaus der Bockenheimer Landstraße verschieben. Dort entfällt eine Fahrspur zugunsten des Radverkehrs. Die Maßnahmen im Kettenhofweg sollten daher provisorisch, also rückbaufähig, ergriffen werden. Gegebenenfalls könnten die Maßnahmen dann je nach Auswirkungen der baulichen Maßnahmen auf der Bockenheimer Landstraße korrigiert werden. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 202/2 Betreff: Neustart für den Kulturcampus! Nach bisherigem Kenntnisstand haben sich Stadt und Land in einem Letter of Intent auf einen zweigeteilten Architektenwettbewerb geeinigt, der städtebauliche Fragestellungen für den zentralen Teilbereich des gesamten Areals mit einem baulichen Realisierungswettbewerb für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) und das Zentrum der Künste / FrankfurtLab verbindet. Die vorgesehene Auslobung bietet die Chance, auch bestimmte Vorgaben des B-Plans zu überprüfen, zu korrigieren und nach angemesseneren Lösungen zu suchen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welchen Stand hat die Auslobung des Architektenwettbewerbs? 2. Welche Bauherrenschaft ist für welche Baufelder vorgesehen? 3. Gibt es die im Koalitionsvertrag angekündigte "politische Steuerungsgruppe" der Stadt bereits und wenn ja, welche Personen sind darin vertreten? Ist eine Beteiligung des Ortsbeirats 2 vorgesehen? 4. Von welchem Zeitplan der baulichen Umsetzung in den unterschiedlichen Teilen des Kulturcampus geht der Magistrat aktuell aus? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für Zwischennutzungen sowohl in Gebäuden / Gebäudeteilen als auch zum Beispiel für "Urban Gardening" auf dem Areal, solange die Universitätsnutzungen nicht vollständig umgezogen sind? 6. Wie gedenkt der Magistrat, derartige Zwischennutzungen gemeinsam mit Land, Universität und ABG zu befördern? 7. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen mit dem erhöhten Bedarf nach Grün- und Freiräumen, Versickerungsflächen und Durchlüftungsschneisen auf dem (nach bisheriger Planung) auch weiterhin hoch bebauten und versiegelten Gelände umzugehen? 8. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in diesem Zusammenhang, den Freiraum auf dem Gelände so zu gestalten, dass der derzeitige Campus-Charakter weitgehend erhalten wird? 9. Wie gedenkt der Magistrat mittel- und langfristig mit dem hohen Verkehrsaufkommen entlang der Senckenberganlage umzugehen und welche Möglichkeiten der Verkehrsreduzierung / Umgestaltung des Straßenraums werden hier ggf. gesehen? 10. Welche Möglichkeiten werden mittel- und langfristig für Verkehrsberuhigung, Umgestaltung (bessere Fassung des Platzes), Begrünung und attraktivere Nutzungsmöglichkeiten des Platzes um die Bockenheimer Warte gesehen? 11. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der stärker werdenden Diskussion um eine Bauwende (Material- und Ressourcenschutz, Erhaltung Grauer Energie) mit den auf dem Universitätsgelände vorhandenen Baubeständen umzugehen? 12. Welche Möglichkeiten des Bestandserhalts und der Neunutzung (Juridicum? Teile der Hörsaal-Gebäude? Bisherige Tiefgarage?) werden gesehen? 13. Wie gedenkt der Magistrat das Studentische Wohnen auf dem Kulturcampus zu erhalten und zu erweitern? 14. Wie gedenkt der Magistrat, die Bockenheimer Bevölkerung, die sich in früheren Workshops/ Planungswerkstätten engagiert eingebracht hat, in die derzeitigen Planungsüberlegungen einzubeziehen? Begründung: Die Entwicklung des Kulturcampus und die Hoffnungen, die sich mit diesem Projekt verbinden, beschäftigen auch weiterhin die Bevölkerung im Stadtteil. Nach mehr als zehn Jahren Stillstand, Bau- und Umzugsverzögerungen der Universität und zahlreichen ungeklärten Fragen zwischen Stadt, Land und Universität hat der neue Magistrat einen Neustart für die Planungen auf dem alten Bockenheimer Universitätsgelände angekündigt. Hierzu bietet der auszulobende Architektenwettbewerb eine Chance, denn vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen stellen sich auch verschiedene städtebauliche Fragen neu. Diese werden von dem alten Bebauungsplan 569 - Senckenberganlage / Bockenheimer Warte bislang nur unzureichend beantwortet. Die nach B-Plan vorgesehene extrem hohe Dichte sowohl im Bereich der Kultureinrichtungen als auch beim Wohnen entlang der Gräfstraße dürfte aus klimatologischen Gründen heute nicht mehr zeitgemäß sein. Auf keinen Fall sollte auf dem verbleibenden Campusgelände die hohe Verdichtung fortgesetzt werden, die Maßstab für die südlichen Baufelder war. Nach B-Plan-Vorgaben würde sowohl der Grad der Bebauung und Unterbauung mit Tiefgaragen als auch der generelle Versiegelungsgrad auf dem gesamten Areal deutlich zunehmen. Von 300 vorhandenen Bäumen werden nur 120 als zu erhaltend festgesetzt. Laut Klimaatlas der Stadt stellt das alte Universitätsgelände bereits heute aufgrund seines hohen Versiegelungs- und Bebauungsgrades einen "intensiven innerstädtischen Überwärmungsbereich mit eingeschränktem Luftaustausch" dar. Der geplante schmale Nord-Süd-Grünzug wird daran ebenso wenig ändern wie eine geplante Dachbegrünung. Bezüglich des Erhalts von Beständen ist zu bedenken, dass eine Mischung aus Bestand und Neubau in der Regel sowohl städtebaulich als auch von den Nutzungsmöglichkeiten her attraktivere und vielseitigere Strukturen erreichen kann als ausschließlich Neubauten. Beispielsweise wäre der teilweise Umbau des Juridicums zu (Studenten-)Wohnungen zu überlegen. Kulturelle, gewerbliche und experimentelle Ansätze (z. B. analog "Haus der Statistik", Berlin), umgesetzt im ehemaligen Juridicum, würden einem Kulturcampus guttun. Wenn das Hörsaalgebäude in baulich gutem Zustand ist, sollte es ebenfalls für eine Weiternutzung z.B. für die Universität des 3. Lebensalters zur Verfügung stehen. Die Wohnheime Bockenheimer Landstraße mit 80 Plätzen, Studierendenhaus mit 80 Plätzen und die Auszubildenden-Plätze in der ehemaligen Akademie für Arbeit (35) sind derzeit bedroht. Das Wohnen von Studierenden auf dem Campus sollte allein aus Gründen einer lebendigen Sozialstruktur erhalten und ausgeweitet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 226 2021 Die Vorlage OF 202/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 180/2 Betreff: Mehr Sicherheit für Straßenbahnen/Straßenverkehr auf der Hamburger Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es an der Hamburger Allee auf Höhe der Emil-Sulzbach Straße besonders häufig zu Kollisionen zwischen Straßenbahnen und Straßenverkehr kommt und wie diese Gefahrenzone gegebenenfalls entschärft werden kann. Begründung: Auf Höhe der Emil-Sulzbach Straße ist aus Richtung Messe kommend der U-Turn über die Hamburger Allee und Straßenbahn (Linien 16 und 17, relativ enge Taktung) hinweg nicht verboten, aber mit Andreaskreuzen wird auf die Schienen aufmerksam gemacht (Bild anbei). Dennoch kommt es zu Kollisionen, die neben dem Verletzungsrisiko und den Sachschäden auch zu erheblichen Verzögerungen des ÖPNV führen können. Aus Richtung Westbahnhof kommend ist der U-Turn nicht vorgesehen. Ob auch hier verkehrswidriges Verhalten zu Kollisionen führt, sollte ebenfalls geprüft werden. Schließlich ist festzuhalten, dass auf einem recht langen Stück, der U-Turn nicht möglich ist, weshalb ein absolutes Verbot nicht zielführend erscheint. Eine Verschiebung dieser Manöver auf die unübersichtliche Kreuzung auf Höhe der Varrentrappstraße (siehe separater Antrag) ist zu unterbinden. Vielleicht könnten noch weitere Beschilderungen, STOP-Zeichen o.ä. die Situation entschärfen. Hamburger Allee aus Richtung Messe kommend. Hamburger Allee aus Richtung Westbahnhof kommend. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 225 2021 Die Vorlage OF 180/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 179/2 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger auf der Hamburger Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Varrentrappstraße/Hamburger Allee/Schloßstraße verbessert werden kann. Begründung: Auf Höhe der Varrentrappstraße befindet sich eine Y-Kreuzung, an der der Verkehr aus Richtung Messe kommend entweder die Hamburger Allee weiter Richtung Westbahnhof (Parallel zur Straßenbahnlinie 17) oder halb rechts in die Schloßstraße (entlang der Straßenbahnlinie 16) einbiegen kann. Die Hauptverkehrsstraße ist ab diesem Punkt die Schloßstraße, die Hamburger Allee wird hingegen eher zur Nebenstraße. Dies führt dazu, dass zahlreiche Autofahrer noch recht spät die Fahrspur wechseln und nach der Kreuzung umschwenken, obgleich die halbrechts Spur aus Richtung Messe kommend, im Gegensatz zur geradeaus-Ampel -Hamburger Allee; dort grün-, noch rot hat. Dies führt aufgrund geteilter Fußgängerampelphasen dazu, dass diesen trotz Grünlichts Autofahrer querkommen. Diese gefährlichen Situationen unweit der Bonifatiusschule gilt es zu unterbinden. Beispielsweise könnten die Ampelphasen zugunsten der Sicherheit so angepasst werden, dass die Autofahrer nur grün haben, wenn beide Richtungen befahrbar sind, also keine Straßenbahn quert. Die Ausschilderung der Schloßstraße als Verbindung Richtung Hausen/Rödelheim ist eindeutig. Ein zusätzliches Blinklicht, dass auf die Grünphasen der Fußgänger hinweist, oder ein Rotlicht an der Rückseite der Fußgängerampel Schloßstraße mit zusätzlicher Haltelinie könnte zusätzlich auf die Gefahrenstelle hinweisen. Laut Aussagen der Elternschaft der Bonifatiusschule kommt es hier regelmäßig zu sehr gefährlichen Situationen zwischen Schülern bzw. anderen Fußgängern und Autofahrern. Hamburger Alle aus Richtung Messe kommend. Auf Höhe der Litfaßsäule befindet sich der Fußgängerüberweg, der durch eine Verkehrsinsel geteilt wird, die Grünphasen sind nicht durchgehend, sondern richten sich nach den hier ersichtlichen unterschiedlichen Phasen für die Autofahrer. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 224 2021 Die Vorlage OF 179/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 159/2 Betreff: Sichere Wege auf der Hamburger Allee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Fahrspur in Richtung stadteinwärts, zwischen Nauheimer Straße und Bonifatius-Schule, Fahrrad-Piktogramme auf der Hamburger Allee anzubringen und zugleich die Benutzungspflicht des dortigen Gehweg-Radwegs aufzuheben. Begründung: Der Geh- und Radweg auf der Hamburger Allee ist zwischen Nauheimer Straße und Bonifatius-Schule sehr schmal (siehe beigefügtes Foto). Zugleich wird dieser von vielen Schulkindern genutzt. Den Radweg auf diesem schmalen Gehweg entlangzuführen, birgt unnötiges Unfall- und Konfliktpotential sowie Risiken für die Schulkinder. Der Autoverkehr fährt auf dem Abschnitt zwischen Nauheimer Straße und Bonifatius-Schule ohnehin langsam: Aufgrund der Schule gilt hier Tempo 30 und aufgrund der großen Vielzahl parkender Autos auf der Straße fahren die meisten Fahrzeuge sogar langsamer. Dass zügig fahrende Radfahrer*innen über die Straße geführt werden, würde den Verkehrsfluss somit nicht stören. Zugleich könnten Schulkinder weiterhin den Radweg auf dem Gehweg nutzen und zu Fuß gehende Schulkinder könnten von einem sichereren Schulweg profitieren. Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 829 2021 Die Vorlage OF 159/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 150/2 Betreff: Verkehrssicherheit an der Mendelssohnstraße stärken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Straßenbelag der Mendelssohnstraße im Bereich zwischen Corneliusstraße und Bockenheimer Landstraße an den Kanaldeckeln sowie weitere Löcher/ Beschädigungen im Straßenbelag auszubessern, und 2. hierzu dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Die Mendelssohnstraße ist im Frankfurter Westend eine bedeutende Hauptverkehrsstraße. Sie verbindet insbesondere die ebenfalls verkehrstechnisch wichtige Bockenheimer Landstraße mit der Bundesstraße B44 (Friedrich-Ebert-Anlage) und der Messe. Sie ist eine wichtige Verkehrsachse, die insbesondere die Stadtteile, Bockenheim, Westend, Innenstadt und Gallus miteinander verbindet. An der Mendelssohnstraße im Bereich zwischen Corneliusstraße und Bockenheimer Landstraße befinden sich insbesondere drei Kanaldeckel, an denen der Straßenbelag massive Löcher/ Beschädigungen aufweist sowie weitere Löcher im Straßenbelag, siehe Fotos vom 26. August 2021 als Anlage. Diese können zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit insbesondere für Fahrradfahrer und, im Ampelbereich, Fußgängern sowie behinderten und älteren Menschen führen. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, dass diese Löcher/ Beschädigungen im Straßenbelag an dieser wichtigen Verkehrsstraße zeitnah ausgebessert werden, idealerweise in den nächsten Monaten vor Eintritt des Winters. Fotos vom 26. August 2021 an der Mendelssohnstraße zu Beschädigungen des Straßenbelages 1. Kreuzung Bockenheimer Str./ Mendelssohnstr. an Ampel, Frankfurt am Main 2. Bushaltestelle Schubertstr. an Mendelssohnstr., Frankfurt am Main 3. Kreuzung Mendelssohnstr./ Schubertstr., Frankfurt am Main 4. Vor Mendelssohnstr. 71 Straßenmitte, Frankfurt am Main 5. Nähe Mendelssohnstr./ Corneliusstr., Frankfurt am Main Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 824 2021 Die Vorlage OF 150/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 GRÜNE, CDU und BFF gegen 2 SPD (= Ablehnung); 2 GRÜNE, 1 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 130/2 Betreff: Planungsstand Bauvorhaben Ludwig-Erhard-Anlage 2 bis 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der weitere Planungsstand für das im Betreff genannte laufende Bauvorhaben ist. Die Berichterstattung kann ggf. auch im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des OBR 2 erfolgen, idealerweise gemeinsam mit Vertretern der neuen Eigentümerin. Begründung: Im Zuge einer Baustellenbegehung zur anhaltenden Lärmbelästigung der Nachbarschaft wurde bekannt, dass eine Neuplanung für die weiteren Teile des Gebäudeensembles im Gespräch und in Abstimmung ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 181 2021 Die Vorlage OF 130/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 146/2 Betreff: Fahrradweg an der Theodor-Heuss-Allee Vorgang: V 1331/19 OBR 2, ST 1943/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg aus Richtung Kuhwaldsiedlung/Rebstock stadteinwärts an der Theodor-Heuss-Allee durch folgende Maßnahmen sicherer und benutzerfreundlicher zu gestalten: 1. Die Fußgängertreppe nach der Emser Brücke ist uneinsichtig für Radfahrer und für Fußgänger ist nicht erkennbar, dass Radfahrer kreuzen. Hier sollten entsprechende Beschilderungen, evtl. Spiegel, montiert werden. 2. Die Absperrgitter sollten nicht den Fuß-vom Radweg, sondern die Fahrbahn trennen. 3. Der Radweg ist durchgehend als solcher deutlich (rot?) zu markieren, um auch bei Ein- und Ausfahrten ausreichend auf Radfahrer hinzuweisen. In diesem Zusammenhang möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Sachstand zur Vorlage ST 1943 vom 07.10.2019 ist. Begründung: Zu 1.: Die Ausstattung der Treppe mit Schildern und/oder Spiegeln trägt zur allgemeinen Sicherheit bei. Bessere Einsicht minimiert das Unfallrisiko. Zu 2.: Der Autoverkehr ist hier sehr dicht und viele Autofahrer sind von der Autobahn kommend noch mit sehr hohen Geschwindigkeiten unterwegs, was die Sicherheit der Radfahrer beeinträchtigt. Zu 3.: Gerade bei Zufahrten sollten Autofahrer gezielt auf ggfs. kreuzende Radfahrer hingewiesen werden. Selbst bei Öffnung des Radwegs nördlich der Theodor-Heuss-Allee auch für den stadteinwärts fließenden Radverkehr, sollte der südliche Weg entsprechend gesichert werden, da nicht an allen Zufahrten auch eine Kreuzung der Theodor-Heuss-Allee möglich ist. Treppe nach der Emser Brücke Schlechte Einsicht in Richtung Brücke für Radfahrer. Absperrgitter Markierungen sind zu überarbeiten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1943 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 822 2021 Die Vorlage OF 146/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor vor den Worten "durch folgende Maßnahmen" das Wort "beispielsweise" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 45/2 Betreff: "Grüne Welle" für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten Vorgang: V 1383/19 OBR 2; ST 935/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Bockenheimer Landstraße die Grünphasen der Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf Tempo 20 km/h der Durchfahrtsgeschwindigkeit zu schalten, um mit diesem Tempo, dem Radverkehr angepassten Ampelphasen, den Radfahrer*innen die Gelegenheit zur fließenden Durchfahrt auf der Bockenheimer Landstraße zu geben. Begründung: Die SPD im Ortsbeirat-2 hatte gemeinsam mit dem Ortsbeirat-2 diesen Vorschlag schon 2019 unter OF 832/2 zur Prüfung eingebracht. Die Zeit scheint nun reif diese Idee im Sinne einer Verkehrswende für Frankfurt umzusetzen. Die sonstige Begründung von 2019 ist weiterhin aktuell: Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Die Durchschnittsgeschwindigkeit des Autoverkehrs dürfte in den Stoßzeiten unter 20 km/h liegen, so dass die Bockenheimer Landstraße für eine "grüne Welle" für Radfahrer*innen besonders geeignet erscheint. Beispielsweise muss derzeit ein bzw. eine Radfahrer*in vom Beginn der Grünphase Kreuzung Senckenberganlage in einem Tempo von ca. 30 km/h "strampeln", um vor dem Ende der Grünphase noch die Kreuzung Mendelssohnstraße überqueren zu können. Dies mag für einige Radfahrer*innen zwar eine willkommene sportliche Herausforderung sein, aber für viele Radfahrer*innen ist dies nicht komfortabel bzw. nicht erreichbar. In Kopenhagen geht das mit den Grünphasen für Radfahrer*innen doch auch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 45/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 45/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 22/2 Betreff: Impfkampagne im Stadtteil dezentral organisieren Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 -neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 32 Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 22/2. Die Vorlage lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 - neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 136 2021 Die Vorlage OF 22/2 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 1317/2 Betreff: Überarbeitung Sperrgebietsverordnung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob grundsätzlich die Bereitschaft besteht, im Zuge einer Überarbeitung der Sperrgebietsverordnung vom 23.12.1986, geändert durch Verordnungen vom 27.02.1991, 25.06.1992 und 02.12.2002, eine Verlagerung der gem. § 1 (4) Nr. 3 bestehenden Toleranzzone "Straßenstrich Theodor-Heuss-Allee" vorzunehmen. Begründung: Die räumliche Umgebung des "Straßenstrichs Messe" hat sich in den letzten Jahren durch zusätzliche Wohnbebauung verändert. Bewohner des Kuhwaldviertels haben sich wiederholt über negative Auswirkungen des Straßenstrichts auf ihr Quartier beschwert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1933 2021 Die Vorlage OF 1317/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "Toleranzzone ‚Straßenstrich Theodor-Heuss-Allee'" die Worte "in Abstimmung mit allen betroffenen Parteien" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1183/2 Betreff: Brauchen wir eine Linie 13 im neuen Straßenbahnkonzept und kann das Netz sie noch verkraften? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darzulegen, welche zusätzlichen Fahrgastzahlen für die geplante Straßenbahnlinie 13 vom Industriehof bis zur Heilbronner Straße erwartet werden, die nicht durch die vorhandene ÖPNV-Infrastruktur erschlossen werden können? Wie glaubt das Verkehrsdezernat die zusätzlichen Straßenbahnen, die durch das neue Konzept über den Flaschenhals Platz der Republik - Hauptbahnhof - Basler Platz fahren werden, abwickeln zu können? Die Deutsche Bahn wird nicht vor 2024 mit den unterirdischen Bauten am Hauptbahnhof fertig erst danach kann der Vorplatz neu geordnet werden. Das neue Konzept soll aber schon bis 2024/2025 umgesetzt werden. Der Magistrat wird gebeten, die im Straßenbahnkonzept vorgesehene "Ertüchtigung Hamburger Allee für 5-Minuten-Takt" zu erläutern. Falls damit eine 2-Gleisigkeit in der Hamburger Allee gemeint ist, ist diese Planung dem Ortsbeirat zeitnah vorzustellen. Begründung: So sehr es zu begrüßen ist, dass nach dem langjährigen Stillstand unter mehreren Verkehrsdezernenten der ÖPNV ausgebaut werden soll, so wenig durchdacht erscheint das neue Straßenbahnkonzept. Während der motorisierte Individualverkehr immer stärker behindert und eingeschränkt wird, geht es bei der Entwicklung eines leistungsfähigen ÖPNV einfach nicht weiter. Das Einzugsgebiet der geplanten Linie 13 ist bereits jetzt durch mehrere S-, U- und Straßenbahnlinien erschlossen. Wichtiger als eine neue Straßenbahnlinie auf vorhandenen Gleisen fahren zu lassen, wäre eine gute fußläufige Anbindung des Schönhofviertels an den Westbahnhof. Schon die Erhöhung der Taktfrequenzen bei der Linie 17/20 und 16/21 dürfte das derzeitige Straßenbahnnetz im Bereich des Hauptbahnhofs überbeanspruchen. Wenn die Linie 13 noch hinzukommt, ist es fraglich, ob dieser zusätzliche Verkehr noch abgewickelt werden kann. Bei Eintracht-Spielen kommt es regelmäßig durch die zusätzlichen Züge der Linie 21 zu Störungen im Bereich des Hauptbahnhofs. Das zeigt die schon jetzt angespannte Situation. Die Erhöhung der Taktfrequenz bei der Linie 17/20 wird wegen der deutlich gestiegenen Bewohnerzahlen in der City West und im Rebstock positiv gesehen. Zur dafür erforderlichen Ertüchtigung der Hamburger Allee ist dem Ortsbeirat zeitnah die Planung vorzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.08.2020, OF 1122/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 6 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Absätze der Vorlage OF 1183/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6767 2020 1. Die Vorlage OF 1122/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1183/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit den Maßgaben beschlossen, dass die Absätze des Antragstenors mit Ziffern versehen werden und der dritte Absatz nachfolgenden Wortlaut hat: "3. Der Magistrat wird zudem gebeten, eine Ertüchtigung des Abschnitts in der Hamburger Allee für einen Fünf-Minuten-Takt ohne Eingriff in den Baumbestand und mit technischen Mitteln zu realisieren." Abstimmung: zu 2. erster und zweiter Absatz: CDU, 3 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen SPD, 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) dritter Absatz: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1197/2 Betreff: Westendstraße 50-52 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Gehweg entlang der Häuser Westendstraße 50 und 52 durch Aufstellen von Drängelgittern / Fahrradbügeln gegen Zuparken zu sichern (siehe Abbildung 1): 2. die Einfahrt zum Haus Westendstraße 52 durch Umstellen (Vorziehen Richtung Einfahrt, siehe Abbildung 2) des dort befindlichen Blumenkübels zu sichern. Es dient zur Kenntnis, dass die Bewohner des Hauses Westendstraße 52 bereit sind, eine Patenschaft für den Blumenkübel zu übernehmen (Kontakt kann über Ortsvorsteher OBR 2 erfolgen). 3. zu prüfen und zu berichten, ob der abgesperrte und hochgepflasterte Bereich vor der Schule ggf. in Absprache mit dem Sicherheitsdienst für die morgendlichen "Elterntaxis" als "kiss and ride" Zone eingerichtet werden kann (siehe Abbildung 3): Begründung: Bitte von Bewohnern mit Blick auf den zunehmenden Autoverkehr in der Westendstraße seit Eröffnung der Lichtigfeld-Schule. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 24 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Ziffer 3. der Vorlage OF 1197/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6758 2020 1. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OF 1197/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 1197/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und SPD (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1193/2 Betreff: Verkehrssicherheit vor der ibms International Bilingual Montessori School Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zu prüfen und bei positivem Ergebnis umzusetzen: 1. Einrichtung einer Tempo 30-Zone auf der Senckenberganlage für 100 Meter im Bereich Senckenberganlage / Ecke Kettenhofweg bis Senckenberganlage / Ecke Dantestraße (so wie an der Erasmusschule im Ostend auf der B 3 umgesetzt); 2. Ersatz der Sperrpfosten durch eng stehende Drängelgitter auch entlang der Senckenberganlage 20-22 um das "auf die Fahrbahn-Laufen" von Schulkindern zu verhindern sowie Aufstellen weiterer Drängelgitter zwischen Radweg und Fußweg, um den Fahrradverkehr vom Fußweg zu trennen (siehe nachfolgende Fotos); 3. Ausweitung des absoluten Halteverbots auf den gesamten Bereich vor dem Gebäude Senckenberganlage 20-22; 4. Fahrbahnbeschriftung "Vorsicht Kinder!" auf mindestens der rechten Fahrspur (ebenfalls wie vor der Erasmusschule im Ostend); 5. Anbringen von Verkehrsschildern "Achtung Kinder" mit Zusatzschild "Schulweg" für den Auto- und den Radverkehr. Begründung: Bitte der Schulgemeinde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 22 Auf Wunsch von FDP und BFF wird über die Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 1193/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6756 2020 Die Vorlage OF 1193/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: CDU, 1 SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 5.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2020, OF 1186/2 Betreff: Zufahrt Radweg Theodor-Heuss-Allee/Emser Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Zufahrt zum Radweg an der Theodor-Heuss-Allee nach Westen unter der Emser Brücke den Poller in der Mitte um einen Meter nach rechts zu versetzen oder komplett zu entfernen, sowie das Verkehrsschild Rad/Fußweg um einen Meter nach rechts zu versetzen. Damit soll die Zufahrt für Radfahrende über die ganze Breite des abgesenkten Bordsteines ermöglicht werden Begründung: Wenn man den Radweg mit einem Fahrrad mit Anhänger befährt, muss man aktuell sehr weit links auf den Radweg auffahren, so dass der Anhänger durch den links noch nicht komplett abgesenkten Bordstein seitlich bewegt werden kann und dann am Poller anstößt. Der Platz unter der Brücke würde es ohne Probleme erlauben, als Zufahrt zum Radweg die komplette Breite des abgesenkten Bordsteines zu nutzen. Antragsteller: Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1186/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1869 2020 Die Vorlage OF 1186/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Zufahrtssituation zum Radweg an der Theodor-Heuss-Allee nach Westen unter der Emser Brücke besser gestaltet werden kann." Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1468/1 Betreff: Radwegbelag Mainzer Landstraße erneuern Der Magistrat wird aufgefordert, den Asphaltbelag des Radweges auf der Mainzer Landstraße instand zu setzen. Insbesondere sollen die Schlaglöcher zwischen der Ottostraße und der Friedrich-Ebert-Anlage beseitigt werden. Begründung: Die Schlaglöcher stellen eine Gefahr für Radfahrende dar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 1468/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1467/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2020, OF 1201/2 Betreff: Eingleisiger Abschnitt der Tram in der Hamburger Allee bleibt trotz Einführung der Verstärkungslinie 20 erhalten. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der eingleisige, ca. 200 m lange, Tram-Schienenabschnitt zwischen den Tramstationen Varrentrappstraße und Nauheimer Straße bleibt auch nach der zusätzlichen Einführung der Linie 20, das nach dem neuen Straßebahnkonzept 2020, auf der Strecke zwischen Hauptbahnhof und Rebstockbad, einen 5 minütigen Takt vorsieht, erhalten. Eine Ertüchtigung des eingleisigen Abschnitts in der Hamburger Allee für einen 5-Minuten-Takt, ist ohne den Eingriff in den Baumbestand und mit technischen Mitteln zu realisieren. Begründung: Die Hamburger Allee ist, wie der Name sagt, von vielen alten Bäumen gesäumt und muss in Zeiten des Klimawandels erhalten bleiben. Das Straßenbahnkonzept aus 2020 muss dem Rechnung tragen und den Allee-Charakter, trotz eines 5 Minuten Takts, der beiden Linien 17 und 20, erhalten. Laut dem Straßenbahnkonzept 2020, ist unter dem Punkt: Infrastrukturelle Voraussetzungen, die "Ertüchtigung Hamburger Allee für 5-Minuten-Takt" aufgeführt. Nach diesseitiger Lesart heißt das, es sind technische Mittel einzusetzen, um das zu realisieren und nicht in den Allee-Baumbestand einzugreifen. Blick von der Haltestelle Nauheimer Straße Blick auf die Haltestelle Varrentrappstraße Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1201/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1183/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1166/2 Betreff: Fahrradweg Westendstraße/Karlstraße sicher zweispurig markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radweg Westendstraße, Richtung Karlstraße an der Kreuzung Mainzer Landstraße zweispurig zu markieren. Auf Seiten der Karlstraße befindet sich bereits ein zweispuriger Radweg (beide Richtungen). Auf der Westendstraße ist lediglich eine Spur aus der Gegenrichtung kommend markiert (siehe Bild 1). Gleichzeitig weist ein Schild an der Westendstraße neben dem Radweg in Richtung Karlstraße (siehe Bild 2), während die Autospuren nur Abbiegen links und rechts auf die Mainzer Landstraße zulassen. Begründung: Verkehrssicherheit schaffen. Bild 1 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Bild 2 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1156/2 Betreff: Nachgefragt - Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee an der Ecke Voltastraße erneuern Vorgang: OM 5123/19 OBR 2; ST 76/20 Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt seiner Zusicherung (ST 76 vom 24.01.2020 zur OM 5123 vom 16.09.2019) nachzukommen die bestehende Markierungen an besagter Kreuzung zu erneuern und die Radspuren rot einzufärben. Begründung: Handlungsbedarf besteht weiterhin. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5123 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 76 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6640 2020 Die Vorlage OF 1156/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF sowie Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 1138/2 Betreff: Grüne Pfeile für Radfahrer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 2 aufzustellen, bei denen beim Rechtsabbiegen auf einen Radweg eingebogen wird. Insbesondere an diesen Straßen/Kreuzungen sind diese Schilder notwendig und sinnvoll - Einbiegen auf die Bockenheimer Landstraße (z.B. aus der Siesmaye rstraße) - Rödelheimer Straße / Schlossstraße - Emser Straße / Voltastraße - Einbiegen auf die Voltastraße - Einbiegen auf die Senckenberganlage - Kreuzung an der Alten Oper - Am Römerhof Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignet, bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weiter geführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6411 2020 Die Vorlage OF 1138/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 1122/2 Betreff: Brauchen wir eine Linie 13 im neuen Straßenbahnkonzept und kann das Netz sie noch verkraften? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darzulegen, welche zusätzlichen Fahrgastzahlen für die geplante Straßenbahnlinie 13 vom Industriehof bis zur Heilbronner Straße erwartet werden, die nicht durch die vorhandene ÖPNV-Infrastruktur erschlossen werden können? Wie glaubt das Verkehrsdezernat die zusätzlichen Straßenbahnen, die durch das neue Konzept über den Flaschenhals Platz der Republik - Hauptbahnhof - Basler Platz fahren werden, abwickeln zu können? Die Deutsche Bahn wird nicht vor 2024 mit den unterirdischen Bauten am Hauptbahnhof fertig erst danach kann der Vorplatz neu geordnet werden. Das neue Konzept soll aber schon bis 2024/2025 umgesetzt werden. Die 2-Gleisigkeit in der Hamburger Allee ist dem Ortsbeirat zeitnah vorzustellen. Begründung: So sehr es zu begrüßen ist, dass nach dem langjährigen Stillstand unter mehreren Verkehrsdezernenten der ÖPNV ausgebaut werden soll, so wenig durchdacht erscheint das neue Straßenbahnkonzept. Während der motorisierte Individualverkehr immer stärker behindert und eingeschränkt wird, geht es bei der Entwicklung eines leistungsfähigen ÖPNV einfach nicht weiter. Das Einzugsgebiet der geplanten Linie 13 ist bereits jetzt durch mehrere S-, U- und Straßenbahnlinien erschlossen. Wichtiger als eine neue Straßenbahnlinie auf vorhandenen Gleisen fahren zu lassen, wäre eine gute fußläufige Anbindung des Schönhofviertels an den Westbahnhof. Schon die Erhöhung der Taktfrequenzen bei der Linie 17/20 und 16/21 dürfte das derzeitige Straßenbahnnetz im Bereich des Hauptbahnhofs überbeanspruchen. Wenn die Linie 13 noch hinzukommt, ist es fraglich, ob dieser zusätzliche Verkehr noch abgewickelt werden kann. Bei Eintracht-Spielen kommt es regelmäßig durch die zusätzlichen Züge der Linie 21 zu Störungen im Bereich des Hauptbahnhofs. Das zeigt die schon jetzt angespannte Situation. Die Erhöhung der Taktfrequenz bei der Linie 17/20 wird wegen der deutlich gestiegenen Bewohnerzahlen in der City West und im Rebstock positiv gesehen. Die 2-gleisige Führung der Linie über die Hamburger Allee ist aber wegen der zu erwartenden Eingriffe in den Baumbestand dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.10.2020, OF 1183/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1122/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1122/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 6 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Absätze der Vorlage OF 1183/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6767 2020 1. Die Vorlage OF 1122/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1183/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit den Maßgaben beschlossen, dass die Absätze des Antragstenors mit Ziffern versehen werden und der dritte Absatz nachfolgenden Wortlaut hat: "3. Der Magistrat wird zudem gebeten, eine Ertüchtigung des Abschnitts in der Hamburger Allee für einen Fünf-Minuten-Takt ohne Eingriff in den Baumbestand und mit technischen Mitteln zu realisieren." Abstimmung: zu 2. erster und zweiter Absatz: CDU, 3 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen SPD, 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) dritter Absatz: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2020, OF 1114/2 Betreff: Umwidmung öffentlicher Parkflächen zugunsten von 20 Fahrradbügeln für das Bürogebäude Hamburger Allee 45 und dessen Hintereingang Emser Straße 29 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Vor dem Bürogebäude Hamburger Allee 45 ca. 10 Fahrradbügel im öffentlichen Parkraum zu installieren, hierzu sind bis zu drei Kfz-Parkplätze, inkl. der vorhandenen Sperrflächen, umzuwidmen. 2. Am Hintereingang des Gebäudes der Hamburger Allee 45, in der Emser Str. 29, beidseits der Toreinfahrt, je 5 Fahrradbügel im öffentlichen Parkraum zu installieren, hierzu sind bis zu drei Kfz-Parkplätze, inkl. der vorhandenen Sperrflächen, umzuwidmen. Begründung: In dem Bürogebäude Hamburger Allee 45 sind viele Unternehmen mit geschätzten 250 Mitarbeiter*innen eingemietet. Ein großer Teil der Mitarbeiter*innen kommt mit dem Rad zur Arbeit. Leider fehlt es im Innenhof des Anwesens an genügend abschließbaren Fahrradständern, sodass viele Mitarbeiter*innen ihr Fahrrad außerhalb abstellen müssen, leider auch an Absperrgittern der gegenüber gelegenen Tram-Haltestelle Nauheimer Str., sodass der Zugang zur Haltestelle, "zugeparkt" ist. Die Mitarbeiter*innen des Anwesens Hamburger Allee 45 würden es sehr begrüßen, wenn hier Abhilfe geschaffen würde, dann können noch mehr Mitarbeiter*innen ihr Rad nutzen, wenn entsprechende Fahrradbügel zum abschließen ihrer Räder zur Verfügung stehen. Auch kulturinteressierte Gäste des Gali Theaters und des Kino's Orfeos Erben fahren mit dem Rad und finden im Umfeld kaum Möglichkeiten ihr Rad sicher an Fahrradbügeln anzuschließen. Bilder: (c) Arno Völker Blick auf den Nebeneingang Emser Str. 29 Blick auf den Parkraum vor der Toreinfahrt des Anwesens Hamburger Allee 45 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6406 2020 Die Vorlage OF 1114/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. und Ziffer 2. des Antragstenors die Worte "hierzu sind bis zu drei Kfz-Parkplätze, inkl. der vorhandenen Sperrflächen, umzuwidmen" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2020, OF 1383/1 Betreff: Grünpfeilschilder für Radfahrer aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 1 aufzustellen, bei denen auf einem Radweg weitergefahren werden kann, insbesondere in den folgenden Bereichen: · Mainzer Landstraße; · Europaallee; · Friedrich-Ebert-Anlage; · Goetheplatz; · Mainkai und · Konrad-Adenauer-Straße. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignet, bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weitergeführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6344 2020 Die Vorlage OF 1383/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2020, OF 1368/1 Betreff: Umgestaltung der Hohenstaufenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Hohenstaufenstraße grundlegend umzugestalten. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden: - Verringerung der Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr auf maximal zwei Streifen - Bauliche Abtrennung der Radfahrstreifen in beide Richtungen - Verbreiterung der Gehwege - Pflanzung von Bäumen und Begrünung auf der vollständigen Länge der Straße Sollte aus bauplanerischen Gründen oder anderen Einschränkungen keine Umgestaltung bzw. Planung für die gesamte Länge der Straße möglich sein, wird der Magistrat gebeten, die Teilabschnitte Güterplatz bis Ludwigstraße sowie Ludwigstraße bis Friedrich-Ebert-Anlage getrennt zu betrachten und Umgestaltungen in dem Abschnitt vorzunehmen, in dem es möglich ist. Begründung: Das Gelände um das Alte Polizeipräsidium mit Falkschule und Matthäuskirche wird in den kommenden Jahren umgestaltet. Frankfurt sollte die Gelegenheit nutzen, um die angrenzende Hohenstaufenstraße grundlegend umzugestalten und an aktuelle stadtplanerische Maßstäbe anzupassen. Daher sollte der Magistrat zügig eine Umgestaltung der Hohenstaufenstraße angehen. Die Hohenstaufenstraße stellt aktuell ein Paradebeispiel für überholte autozentrierte Stadtplanung dar. Basierend auf alten, nie umgesetzten Verkehrsplanungen verläuft die Hohenstaufenstraße als zwei- bzw. dreistreifige Einbahnstraße aus Richtung Güterplatz in Richtung Friedrich-Ebert-Anlage und ist für das tatsächlich bestehende Verkehrsaufkommen überdimensioniert. Den Interessen aller Verkehrsteilnehmerinnen sowie denen der Anwohner*innen, den Schülerinnen und Angehörigen der anliegenden Falkschule wird die Aufteilung des Straßenraums vor Ort nicht gerecht. Auf beiden Seiten verläuft ein baulich nicht vom KFZ-Verkehr getrennter Radfahrstreifen , ansonsten prägen Asphaltflächen diesen Straßenzug und bis auf ein paar Bäume auf Privatgelände existiert in der Straße keine einzige Grünfläche. Dieser bauliche Zustand sollte schnellstmöglich geändert werden, um in der Gegend einen lebenswerten urbanen Raum zu schaffen, der allen Nutzerinnen gerecht wird. Die Hohenstaufenstraße mit ihrer geringen Nutzung durch den Autoverkehr und die zur Verfügung stehende Fläche bietet die Chance, einen begrünten Streifen von der Friedrich-Ebert-Anlage bis zum Güterplatz zu schaffen. . Foto: privat Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6332 2020 Die Vorlage OF 1368/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 998/2 Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 " Wendeverbot" angebracht werden kann. Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbieger-Spur inkl. Ampel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5615 2020 Die Vorlage OF 998/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "'Wendeverbot'" die Worte "und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit" eingefügt werden und das Wort "kann" durch das Wort "können" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 995/2 Betreff: Beschleunigung ÖPNV - Abbiegen der Buslinie 50 an der Messe in Richtung Bockenheim verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu untersuchen, wie das Abbiegen für die Buslinie 50 in Richtung Bockenheimer Warte an der Messe verbessert werden kann, und den Ortsbeirat über die Lösungsvorschläge zu informieren. Zu denken wäre an eine Verkehrsführung über die Straßenbahnschienen auf der Friedrich-Ebert-Anlage, um den Stau auf der Linksabbiegerspur in Richtung Rheinstraße/Friedrich-Ebert-Anlage stadtauswärts zu vermeiden. Alternativ könnten möglicherweise veränderte Ampelschaltungen (z. B. am Fußgängerüberweg vor dem Haupteingang zur Messe) das Einordnen für den Bus erleichtern. Als kurzfristige Maßnahme sollten Trennbalken mit Reflektoren das Hineindrängeln von Fahrzeugen in die Abbiegespur verhindern. Begründung: Die Buslinie stellt eigentlich eine schnelle Verbindung aus dem Rebstock und der Kuhwaldsiedlung in Richtung Bockenheim und Innenstadt (Umsteigen U 6/7 an der Station Westend) dar. Zu den Hauptverkehrszeiten am Morgen und Abend ergeben sich für den Bus aber leider immer wieder Verzögerungen, weil der Bus an der Linksabbiegespur auf der Friedrich-Ebert-Anlage im Stau steht. Zur Vermeidung von Fahrverboten ist eine Attraktivitätssteigerung des ÖPNV dringend erforderlich, damit auf Autofahrten verzichtet wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1541 2020 Die Vorlage OF 995/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 948/2 Betreff: Ludwig-Erhard-Anlage zur Friedrich-Ebert-Anlage hin stärker begrünen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, das in der Ludwig-Erhard-Anlage die Randbegrünung zwischen den Bäumen an der Straße "Friedrich-Ebert-Anlage" Richtung Messekreisel ab ca. Höhe des Hotels "Hessischer Hof" mit Büschen bis zum Messekreisel ähnlich dicht begrünt wird, wie vor der benannten Stelle. Begründung: Die Begrünung zur Straße hin durch Büsche fortzusetzen wäre eine für die Nutzer der Ludwig-Erhard-Anlage der Ausbau einer angenehmen Barriere zur dreispurigen Autostraße der Friedrich Ebert Anlage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO II, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5341 2019 Die Vorlage OF 948/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 941/2 Betreff: Westbahnhof Fahrrad Verkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Planungsvorschläge für eine verbesserte und sichere Fahrradanbindung des Westbahnhofs und seines Umfelds zu erstellen, sowie ausreichend Fahrradparkplätze am Westbahnhof zu installieren und die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Insbesondere sind hier die folgenden Verbindungen/Verbesserungsvorschläge in die Planung aufzunehmen: 1. Kurfürstenstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße 2. Adalbertstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße 3. Hamburger Allee in Richtung Emser Brücke / Voltastraße. 4. Ausreichend Fahrradparkplätze vorhalten, ggf. ein Fahrradparkhaus unter dem aufgeständerten Teil des Westbahnhofs oder auf den Parkplätzen vor dem Westbahnhof zu installieren. Vorhandene Fahrradabstellplätze vor dem Eingang des Westbahnhofs zugunsten eines Fahrradparkhauses zu entfernen um den Zugang zum Westbahnhof zu verbessern und damit das Erscheinungsbild des Eingangsbereichs aufzuhübschen. 5. Im Bereich der Hamburger Allee zwischen der Kreuzung Robert-Mayer-Straße - Nauheimer-Straße und Kasseler Straße wird das Fahren für Radfahrende gegen die Einbahnstraße erlaubt. Begründung: Der Westbahnhof ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Ortsbezirk und wird auch stark von Fahrradfahrern frequentiert. Leider ist die dortige Infrastruktur nicht für diese ausgelegt: es fehlt an Parkmöglichkeiten für Fahrräder, sowie entsprechende Markierungen von Fahrradwegen im direkten Umfeld des Bahnhofs, sowie weitergehend in Anbindung an die Emser-Brücke. Durch die am Westbahnhof verkehrenden Autos, Bussen, sowie die zeitweise fahrende Straßenbahnlinie 16 ist ein gesichertes Erreichen des Bahnhofs mit Fahrrädern nicht gewährleistet. Insbesondere von der Adalbertstraße, bzw. Kurfürstenstraße kommend ist es zuweilen recht unsicher für Fahrradfahrer den Bahnhof sicher zu erreichen. Insbesondere sind hier aufzuführen, fehlende farbliche Markierungen eines ausreichend breiten Fahrradweges. Besonders tückisch sind die Gelenkbusse der Linie 32, wenn sie von der Adalbertstr. in die Kasseler-Straße einbiegen und dabei sehr weit ausscheren müssen. Adalbertstraße Adalbertstraße Richtung Hamburger Allee Kurfürstenstraße Fahrradabstellplätze vor dem Eingang Westbahnhof überlastet Bilder: Arno Völker (c) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 941/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5520 2019 Die Vorlage OF 941/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 891/2 Betreff: Angebot "Sport vor Ort" bitte ausbauen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie ein Angebot "Sport vor Ort" z.B. durch Reck-Stangen, Basketballkörbe, Tischtennisplatten oder Boules Plätze im Ortsbeiratsbezirk-2, insbesondere im Ortsteil Westend, weiter ausgebaut werden kann. Es gibt viele Möglichkeiten, wo diese Angebote, beispielsweise im Westend Süd, eingerichtet werden könnten: Dies sind z.B. die Friedrich Ebert Anlage, die Ludwig Erhard Anlage, die Senckenberganlage, der Westendplatz, die Grünanlagen in der Beethovenstrasse und der Beethovenplatz. Begründung: Anregungen von Anwohnern Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1419 2019 Die Vorlage OF 891/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "die Friedrich-Ebert-Anlage, die Ludwig-Erhard-Anlage, die Senckenberganlage, der Westendplatz," ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 902/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Bereich Schloßstraße/ Adalbertstraße/ Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/ Hamburger Allee ist zukünftig wie die Kuhwaldsiedlung bei großen Messeveranstaltungen abzusperren, um die Anwohner/innen vor Parksuchverkehr und dadurch entstehenden gefährlichen Situationen zu schützen. Begründung: Bei großen Messen kommt es im genannten Bereich durch zugeparkte Kreuzungen, Parken in zweiter Reihe und Parksuchverkehr immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger/innen. Um die Fußgänger/innen vor solchen Situationen zu schützen, ist es notwendig, diesen Bereich wie die Kuhwaldsiedlung zukünftig bei grossen Messen und anderen Großveranstaltungen zu sperren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 902/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2019, OF 892/2 Betreff: Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee an der Ecke Voltastraße erneuern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee aus Richtung Westbahnhof vor dem Abzweig in die Voltastraße zu erneuern. Die Markierung sollte weiter als bisher in die Hamburger-Allee hineinreichen. Zu erneuern sind die: 1. Geradeausspur Richtung Emser Brücke für den MIV. 2. Fahrradspur Richtung Emser Brücke, diese ist ausreichend breit und farblich zu gestalten. 3. Rechtsabbiegerspur Richtung Voltastraße ist mit einer farblich markierten Fahrradspur zu gestalten. Nach Möglichkeit ist eine Aufstellfläche für Fahrradfahrer vor der Ampel mit einzuplanen. Begründung: Die Markierungen, insbesondere der Fahrradspur, ist fast nicht mehr zu erkennen. Bild: Arno Völker (c) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5123 2019 Die Vorlage OF 892/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 853/2 Betreff: Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Westbahnhof an das bestehende Straßenbahn-/Stadtbahn-Netz direkt anzuschließen. Dazu regt der Ortsbeitrat folgende Variante an: Der Westbahnhof wird durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 16 angeschlossen: Richtung Ginnheim von der Schlossstraße links in die Adalbertstraße, Kassler Straße/Westbahnhof, Kürfürstenstraße, Schlossstraße, Adalbertstraße zur Bockenheimer Warte. Richtung Messe von der Bockenheimer Warte über Adalberstraße, rechts in die Schlossstraße, Kürfürstenstraße, Kasseler Straße/Westbahnhof, Adalbertstraße, Schlossstraße zur Hamburger Allee und Messe (Siehe Grafik). 2. Den Römerhof durch folgende Linienführung an die Linie 17 anzuschließen: Von der (derzeitigen) Endhaltestelle Rebstockbad über die Straßen Am Rebstockbad, Am Römerhof, Schmidtkreisel über die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße Endhaltestelle Mönchhofstraße. Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahn nicht ausreichen, wird der Grund tiefer gelegt. Begründung: Zu 1.: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schlossstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle Nauheimer Straße eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen und der Fußweg und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof ist sehr lang. Gleiches gilt für die Linie 16. Um den Westbahnhof direkt an die Linie 16 anzuschließen, bieten sich die vorgeschlagenen Linienführungen an, da die Gleise bereits verlegt sind und z.B. Vom Ebbelwei Express befahren werden. Auch ein Anschluss über die Linie 17 wäre prinzipiell denkbar, wenn dazu die Gleise auf der Hamburger Alle bis zur Kasseler Straße weiter verlegt würden, dies wäre jedoch mit höheren Kosten verbunden und würde sehr wahrscheinlich die Fällung der Bäume im Kreuzugsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße bedeuten. Zu 2.: Mittlerweile wurde Am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal Am Römerhof 2000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Am Rebstockbad, Am Römerhof, den Schmidtkreisel und die Schmidtstraße zur Endhaltestelle Mönchhofstraße zu bauen. Dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets Am Römerhof führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Linie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Weiterhin kann die Verlängerung der Linie 17 bis zur Haltestelle Mönchhofstraße im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße und Platz der Republik als Ausweichstrecke für die Linien 11, 14 und 21 dienen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.05.2019, OF 831/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 853/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4955 2019 1. Die Vorlage OF 831/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 853/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 853/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und Piraten
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 838/2 Betreff: Fahrradverkehr Theodor-Heuss-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der stadtauswärts führende Radweg entlang der Theodor-Heuss-Allee zukünftig in beide Fahrtrichtungen freigegeben werden kann. Begründung: Anfrage von Nutzern. Aktuell ist der Radweg nur für den Radverkehr stadtauswärts freigegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1331 2019 Die Vorlage OF 838/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 823/2 Betreff: Verkehrssicherheit Bonifatiusschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen mit Blick auf die Verkehrssituation im Umfeld der Bonifatiusschule umzusetzen: 1. Einrichtung von (Warn-) Hinweisen "Achtung Grundschule / Kinder" bereits im Kreuzungsbereich (Kurvenbereich) Hamburger Allee / Schloßstraße; 2. Anbringen einer "Tempo 30"-Markierung auf der Fahrbahn im vorgenannten Kreuzungsbereich; 3. Erneuerung der bestehenden aber teilweise "verblichenen" Fahrbahnmarkierungen auf der Hamburger Allee stadteinwärts und -auswärts; 4. Überprüfung des bestehenden "Tempo 30"-Verkehrsschildes auf dessen tatsächliche Einsehbarkeit für den Autoverkehr. Begründung: Bitte von Vertretern des Schulelternbeirats. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4777 2019 Die Vorlage OF 823/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 832/2 Betreff: "Grüne Welle" für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße die Grünphasen der Signalsteuerungen der Ampelanlagen versuchsweise auf Tempo 20 km/h geschaltet werden können, um mit solchen dem Tempo des Radverkehrs angepassten Ampelphasen den Radfahrer*innen die Gelegenheit zur fließenden Durchfahrt auf der Bockenheimer Landstraße zu geben. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Die Durchschnittsgeschwindigkeit des Autoverkehrs dürfte in den Stoßzeiten unter 20 km/h liegen, so dass die Bockenheimer Landstraße für eine zunächst versuchsweise eingeführten "grünen Welle" für Radfahrer*innen besonders geeignet erscheint. Beispielsweise muss derzeit ein bzw. eine Radfahrer*in vom Beginn der Grünphase Kreuzung Senckenberganlage in einem Tempo von ca. 30 km/h "strampeln, um vor dem Ende der Grünphase noch die Kreuzung Mendelssohnstraße überqueren zu können. Dies mag für einige Radfahrer*innen zwar eine willkommene sportliche Herausforderung sein, aber für viele Radfahrer*innen ist dies nicht komfortabel bzw. nicht erreichbar. In Kopenhagen geht das mit den Grünphasen für Radfahrer*innen doch auch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 832/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1383 2019 Die Vorlage OF 832/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 831/2 Betreff: Erhöhung der Kapazität der Linie 17 zum Rebstock und bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs durch Neubaumaßnahmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Der Westbahnhof wird durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 17 angeschlossen: Richtung Rebstockbad über Schlossstraße, Ederstraße,, Kasseler Straße, Westbahnhof, Hamburger Allee weiter in die Voltastraße. Aus Richtung Voltastraße über Hamburger Allee, Westbahnhof in die Kurfürstenstraße und die Schloßstraße in Richtung Messe. 2. Der Römerhof wird durch folgende Linienführung an die Linie 17 angeschlossen: Von der Endhaltestelle Rebstockbad über die Straßen Am Rebstockbad, Am Römerhof, Schmidtkreisel über die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße Endhaltestelle Mönchhofstraße. 3. Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahn nicht ausreichen, wird der Grund tiefer gelegt. 4. Um die Kapazität der Straßenbahnlinie 17 zu erhöhen, fahren die Züge der Linie 17 abwechselnd direkt über die Hamburger Allee zur Voltastraße oder über den Westbahnhof. Begründung: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schlossstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle Nauheimer Straße eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Dies führte zu folgenden Problemen: Die Kapazität der Strecke über die Hamburger Allee wurde stark eingeschränkt, da die Straßenbahnen die entgegenkommende Bahn abwarten müssen. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen und der Fußweg und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof ist sehr lang. Um die Kapazität der Linie zu erhöhen und den Westbahnhof direkt an die Linie 17 anzu -schließen, bietet sich die vorgeschlagene Linienführung an. Mittlerweile wurde Am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal Am Römerhof 2000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Am Rebstockbad, Am Römerhof, den Schmidtkreisel und die Schmidtstraße zur Endhaltestelle Mönchhofstraße zu bauen. Dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets Am Römerhof führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Linie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Weiterhin kann die Verlängerung der Linie 17 bis zur Haltestelle Mönchhofstraße im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße und Platz der Republik als Ausweichstrecke für die Linien 11, 14 und 21 dienen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.08.2019, OF 853/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 831/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 853/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4955 2019 1. Die Vorlage OF 831/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 853/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 853/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und Piraten
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2019, OF 804/2 Betreff: Kindersicherer Übergang an der Hamburger Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: In der Hamburger Allee - Höhe Straßenbahnhaltestelle Nauheimer Straße - wird eine verkehrsabhängige Ampelschaltung eingeführt, da die auf 10 Sekunden verkürzte Grünphase Schüler/innen der Bonifatiusschule beim Überqueren der Straße gefährdet. Begründung: Mitarbeiter/innen des Horts Kinderinsel machen darauf aufmerksam, dass die derzeitige Ampelschaltung dazu führt, dass Kinder, die in größeren Gruppen unterwegs sind, während einer Grünphase nicht gemeinsam den Übergang über die Straßenbahnschienen erreichen können und deshalb entweder bei Rot die Straße überqueren oder außerhalb der vorgesehenen Wege über die Schienen laufen. Die Ampelschaltung an der Haltestelle orientiert sich am Straßenbahnverkehr und ist daher nicht auf die Grünphasen am Fußgängerüberweg abgestimmt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4656 2019 Die Vorlage OF 804/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 735/2 Betreff: Nachfrage zum Bericht des Magistrats, B 344, vom 19.10.2018 Vorgang: B 344/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Straßenbeleuchtung in den nachfolgend genannten und in der B 344 vom 19.10.2018 nicht aufgeführten Straßen modernisiert wird: - Beethovenstraße, - Kettenhofweg, - Schwindstraße, - Schubertstraße, - Corneliusstraße, - Arndtstraße, - Lindenstraße, - Westendstraße, - Savignystraße (teilweise), - Lessingstraße, - Feuerbachstraße, - Bettinastraße, - Ulmenstraße, - Brentanostraße. Begründung: Frage von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1135 2019 Die Vorlage OF 735/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2018, OF 620/2 Betreff: Halte-/Parkmöglichkeiten für insbesondere Reisebusse in der Voltastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob in der Voltastraße, Höhe Kreuzung Pfingstbrunnenstraße, in der Zeit zwischen 7 und 10 Uhr sowie 16 und 22 Uhr auf einigen der vorhandenen Parkplätze ausschließlich Kurzzeitparkplätze (max. 30 Minuten) für bis zu zwei Reisebusse eingerichtet werden können; 2. ob im Gegenzug in der Pfingstbrunnenstraße zwischen Volta- und Ohmstraße das Parken für PKW auf der westlichen Straßenseite auf Teilen des Bürgersteigs erlaubt werden kann; 3. ob die Pfingstbrunnenstraße nördlich der Voltastraße für Kraftomnibusse gesperrt werden kann; 4. wo in diesem Teil Bockenheims ggf. zusätzliche Busparkplätze ausgewiesen werden können, durch die Straßenverkehr und Anwohner nicht gestört werden. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass Reisebusse, die das Mercure-Hotel in der Voltastraße anfahren, dort oftmals keine geeigneten Halte- oder Parkmöglichkeit finden. Sie parken daher regelmäßig in der Pfingstbrunnenstraße verkehrsregelwidrig in der zweiten Reihe, im eingeschränkten Halteverbot, auf Taxiparkplätzen, im unmittelbaren Kreuzungsbereich oder vor Zufahrten, u.a. einer ausgewiesenen Feuerwehrzufahrt. Zusätzlich beeinträchtigen ein- und aussteigende Passagiere und das Be- und Entladen von Gepäck die bereits teilblockierten Fahrbahnen. Durch den Wegfall der ausgewiesenen Busparkplätze in der Theodor-Heuss-Allee hat sich die Situation noch verschärft. Es stehen aktuell keine weiteren Busparkplätze im Viertel zur Verfügung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3582 2018 Die Vorlage OF 620/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 2. des Tenors wie folgt ergänzt wird: ". ., falls dort nicht der Schulweg verläuft;" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2018, OF 663/1 Betreff: Modernisierung der Ampelanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Westendstraße/Karlstraße Vorgang: OM 2402/17 OBR 1; ST 487/18 Mit Anregung OM 2402 hat der Ortsbeirat im November 2017 aufgefordert, an der o.g. Kreuzung die Ampelanlage dergestalt nachzurüsten, dass für Radfahrende aus Richtung Osten eine zusätzliche Ampel (ein sogenannter "Radfahrer-Kleinsignalgeber") eingerichtet und diese so eingestellt wird, dass sich die Grünphase für Radfahrende verlängert. In ST 487 vom 05.03.2018 schreibt der Magistrat, "Aufgrund der veralteten Lichtsignaltechnik an der angesprochenen Ampelanlage kann diese zurzeit nicht mit einer zusätzlichen Signalgruppe erweitert werden. Bei einer Modernisierung der Signaltechnik wird der Magistrat jedoch den Vorschlag des Ortsbeirats berücksichtigen. Der Anregung kann daher im Moment nicht entsprochen werden." Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: - Besteht bereits ein konkreter Plan, die Signaltechnik der Ampelanlage der Kreuzung Mainzer Landstraße Westendstraße Karlstraße entsprechend zu modernisieren? Wenn ja, für wann ist diese Modernisierung geplant? - Wenn nein, sieht der Magistrat andere Möglichkeiten und überhaupt die Notwendigkeit, die angesprochene Kreuzung fahrradfreundlicher umzugestalten? Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2402 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 487 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 965 2018 Die Vorlage OF 663/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2018, OF 651/1 Betreff: Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Europaallee zur Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität für Anlieger und Besucher endlich zu einem urbanen Boulevard umzugestalten, und zwar durch folgende Umbaumaßnahmen (siehe umseitige Abbildung): - Die Häuser der Anlieger werden durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird; - Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine hinreichende Aufenthaltsqualität verspricht; - Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht nunmehr der Breite der U-Bahntrasse. Abbildung 1 (Anmerkung: Diese Abbildung ist deckungsgleich mit Abbildung 5 der Begründung) Begründung: Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Bei der Entscheidung über den Straßengrundriss, also die Breite der Bürgersteige, der Straßen und Radwege sowie der Grünflächen wurden schwerwiegende Fehler gemacht, unter denen die Europaallee heute leidet. Die ursprüngliche Idee zur Gestaltung der Europaallee fußte auf den folgenden Überlegungen: Es sollte eine repräsentative neue Ost-West-Achse entstehen mit dem Charakter eines europäischen Boulevards. (Historisch waren Boulevards repräsentative Straßen auf ehemaligen Befestigungsanlagen oder Eisenbahntrassen, die sich durch eine großzügige Gestaltung des Straßenraums auszeichneten.) Der Idee zur Europaallee lag der Grundriss der Lissaboner "Avenida da Liberdade" zu Grunde. Diese Gestaltungsvorstellung integrierte zwei weitere Prämissen: die einer breiten Frischluftschneise für die Belüftung der Innenstadt mittels des vorherrschenden Westwinds und die der potentiellen Entlastung der Mainzer Landstraße und der Theodor-Heuss-Allee von dem von Westen einströmenden Pendlerverkehren. Es wurde deshalb aus verkehrlichen, klimatischen und gestalterischen Gründen ein Straßenquerschnitt von 60m gewählt. Am östlichen und am westlichen Ende der Straße sollten entsprechend inszenierte Höhepunkte den öffentlichen Raum gestalten. Am östlichen Ende ein Platz mit dem Foyer eines (Musical)Theaters sowie weit sichtbare Wasserspiele und am westlichen Ende durch ein kulturelles Institut. Soweit die ursprüngliche Zukunftsvision für das Europaviertel. Aus all dem wurde mangels Kreativität und Gestaltungswillen des Magistrats nichts! Zunächst zum Straßengrundriss: In den 90er Jahren wurde ein Straßengrundriss geplant, der großen europäischen Boulevards (so der "Avenida da Liberdade") entsprach. Neben 6m breiten Bürgersteigen, was für die Fußgängerfrequenzen und Außengastronomie völlig ausreichend ist, sollten Nebenerschließungsstraßen mit Parkplätzen (Tempo 30-Zonen) und integriertem Radverkehr entstehen. Nach opulenten 12m breiten Grünflächen sollten mittig die beiden durchgehenden zweispurigen Straßen für den Durchgangsverkehr liegen. Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus dieser ursprünglich geplanten Konzeption für die öffentlichen Flächen. Abbildung 2 Dieses bewährte Konzept sollte sowohl eine gute Erschließung der anliegenden Gebäude mit ausreichenden Parkplätzen als auch einem verkehrssichern Radverkehr sicher stellen können. Die beiden Seitenerschließungsstraßen sollten als Tempo 30 Zonen ausgewiesen werden. Die 12m breiten Grünräume hätten gleichermaßen als beruhigte Abstandsflächen wie auch als Aufenthaltsflächen für die Anwohner dienen können. Der Durchgangsverkehr wäre in seinen Belastungen reduziert worden. Für die mittlere Verkehrstrennung reicht ein Abstandsstreifen von 1m. Dieses Konzept wurde vom Magistrat der Stadt in den 2000er Jahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen über den Haufen geworfen. Stattdessen wurde der in Abbildung 3 ausschnittsweise dargestellte Grundriss beschlossen und ausgeführt. Abbildung 3 Dieser Straßenquerschnitt zeigt deutliche Schwächen und massive Mängel: Zwischen den beiden Straßen (mit ihren Parkplätzen) und den Wohn- und Bürogebäuden liegen 7,50m breite bepflanzte Grünstreifen, die eine direkte Erschließung der Wohn- und Bürogebäude verhindern. Um von den Parkplätzen zu den Gebäuden zu kommen, muss man diese Grünstreifen (Hundeklos!) überqueren. Diese Situation ist für Anlieferungen, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsdienste unzumutbar. Die Fahrradfahrer werden wieder in die Gefahr gebracht, direkt seitlich an den parkenden Autos vorbeizufahren (Gefahr der sich öffnenden Autotüren). Der straßenmittig liegende Grünstreifen mit 5,70m Breite ist für die Lebensqualität an der Straße völlig unnütz. Die Bürgersteige mit mehr als 7,00m Breite sind angesichts der zu erwartenden Fußgängerfrequenzen überdimensioniert. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass dieser Straßenquerschnitt (Grundriss) den Anforderungen an einen Innerstädtischen Boulevard in keiner Weise gerecht wird. Weder unterstützt er die Anforderungen der Anwohner an die Erschließung ihrer Häuser, noch schafft er innerstädtische, urbane Qualitäten. Die wichtige Trennung zwischen langsamen Erschließungsverkehren (Neugierige, Besucher, Anlieger) und dem unausweichlichen Durchgangsverkehr erfolgt nicht. Dieses widerspricht dem Konzept eines urbanen Boulevards. Durch den gegenwärtigen (und für den Stadtteil viel zu spät stattfindenden) Bau der U- Bahn sind die öffentlichen Flächen im östlichen Bereich der Europaallee heute völlig zerstört. Es ergibt sich damit die einmalige Chance, weitgehend kostenneutral (!) über eine optimalere Gestaltung der öffentlichen Flächen in diesem Bereich nachzudenken und die gravierendsten Mängel des Straßenquerschnitts zu korrigieren. Allerdings sieht die für die Zeit nach dem U-Bahnbau beschlossene Straßenplanung (Abbildung 4) eine Fortsetzung der Planungsmängel vor. Abbildung 4 Die Abbildung 4 zeigt die im Jahr 2013 beschlossene Ausführung des Straßenquerschnitts der Europaallee nach der Errichtung der U-Bahn im Bereich der Rampe zur oberirdischen Führung der Trasse. Zwar ist der Straßengrundriss jetzt symmetrisch, aber aus den mangelhaften Erschließungsqualitäten der früheren Planungen haben die Verantwortlichen nichts gelernt. In der Straßenmitte liegt ein für die Anwohner völlig unnützer Grünstreifen mit fast 18m Breite und minderwertiger Erholungsqualität, der für Fußgänger eigentlich nicht erreichbar ist. Der überbreite Fußgängerweg grenzt erneut an einen Grünstreifen, der die Erreichbarkeit der Parkplätze am Straßenrand und die Erschließung der Gebäude massiv behindert. Der Radweg unterliegt der schon beschriebenen Gefährdungssituation durch die ein- und aussteigenden Autofahrer. Diese völlig unzureichende Planung, die die Potentiale der Europaallee nicht ausnutzt, ließe sich unter dem Ziel einer urbanen Qualität des Stadtteils Dank der nach der U-Bahnbaustelle erforderlichen Neugestaltung des Straßenraums heute noch korrigieren. Es könnte noch auf die ursprünglich geplante Konzeption eines urbanen Boulevards zurückgegriffen werden. Abbildung 5 zeigt diese Konzeption, die sich an der ursprünglichen Planung der 90er Jahre orientiert: Abbildung 5 Die Häuser der Anlieger werden wiederum durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird. Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine ausreichend Qualität verspricht. Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht der Breite der U-Bahntrasse. Hier wird gegenüber der aktuellen städtischen Planung keine Fläche mehr unsinnig verschenkt. Es geht allein um die Nutzbarkeit und Attraktivität des Boulevards für die Anwohner und Besucher. Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee, bei allen Mängeln der Fassadengestaltung der angrenzenden Gebäude, für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2018, OF 555/1 Betreff: Vorstellung der Bebauung altes ehemaliges Polizeipräsidium Friedrich-Ebert-Anlage 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, nach dem Abschluss der Planungen für das ehemalige Polizeipräsidium im Bereich Friedrich-Ebert-Anlage 3 / Ludwigstraße die zuständigen Vertreter von Stadt / Land und Bauträger zu bitten, das Projekt ausführlich in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Begründung: Das Projekt ist an dieser Stelle für die Stadt Frankfurt prägend. Deshalb muss dies im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 555/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2018, OF 510/2 Betreff: Potz Blitz! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Seit einer vor mehreren Jahren stattgehabten Baumaßnahme im Straßenbereich, wird die stationäre Blitzanlage im Bereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Emser Straße nicht mehr mit einer Kamera bestückt, um feine Erinnerungsfotos zu erstellen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: Hat sich die verkehrliche Situation an beschriebener Kreuzung derart entspannt, dass die Blitzanlage nicht mehr benötigt wird? Ist die Anlage defekt und nicht mehr in einem sinnvollen Kostenrahmen zu reparieren? Falls die Anlage noch funktionsfähig ist: wird sie eines Tages wieder an ihrem jetzigen Platz betrieben werden? kann sie abgebaut und an einem anderen, für die Sicherheit im Straßenverkehr gewinnbringenderen Ort aufgebaut werden? Begründung: Eine mit öffentlichen Mitteln erstellte Anlage sollte auch genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 769 2018 Die Vorlage OF 510/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2018, OF 487/2 Betreff: Bauvorhaben Ludwig-Erhard-Anlage 2-8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich vom Bauherren bei der Bauaufsicht eingereichten weiteren Voranfragen V-2017-53-4 und V-2017-65-4 sowie des Bauantrages B-2017-1622-4 gebeten, die neuen Planungen für das Bauvorhaben Ludwig-Erhard-Anlage 2-8 gemeinsam mit dem Bauherren im Ortsbeirat 2 oder im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorzustellen. Begründung: Die auf der Internetseite des Bauherren www.cg-gruppe.de veröffentlichten Informationen zu dem Bauvorhaben deuten auf erhebliche planerische Umgestaltungen hin. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2644 2018 Die Vorlage OF 487/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2018, OF 476/2 Betreff: ScienceCenter ExperiMINTa Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt dem ScienceCenter ExperiMINTa aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. 10.000,- EUR zur Ausstattung des neu anzumietenden Stockwerks im Objekt Hamburger Allee 22-24 zur Verfügung. Begründung: Die Anmietung eines weiteren Stockwerks im derzeit genutzten Objekt in der Hamburger Allee stellt eine große Chance für die weitere Entwicklung der ExperiMINTa dar. Trotz der zugesagten weiteren Unterstützung durch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt ist diese Ausweitung des ScienceCenters für den Förderverein eine finanzielle Herausforderung. Mit dem Zuschuss aus dem Budget des OBR 2 soll der Förderverein bei der Ausstattung der geplanten neuen Workshop- und Büroräume mit dem erforderlichen Mobiliar unterstützt werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 169 2018 Die Vorlage OF 476/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "aus seinem Budget" das Wort "einmalig" eingefügt wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 456/2 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Bonifatiusschule Vorgang: OM 2283/17 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der OM 2283 bezüglich der Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler der Bonifatiusschule unter Nr. 2 vorgeschlagene Aufstellung eines Warnhinweises auch an folgender Stelle vorzunehmen: Hamburger Allee / Ecke Nauheimer Straße. Begründung: Anregung von Elternvertretern der Bonifatiusschule. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2283 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO II, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2508 2017 Die Vorlage OF 456/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2017, OF 446/1 Betreff: Verbesserung Ampelschaltung für Rad Fahrende an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Westendstraße/Karlstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Westendstraße / Karlstraße die Ampelanlage dergestalt nachzurüsten, dass für Rad Fahrende aus Richtung Osten eine zusätzliche Ampel (ein so genannter "Radfahrer-Kleinsignalgeber") eingerichtet wird und diese so eingestellt wird, dass sie die Grünphase für Radfahrende verlängert. Begründung: Die bestehende Ampelschaltung stellt eine Phase her, in der für den Straßenverkehr auf der Mainzer Landstraße aus Richtung Osten rot angezeigt ist. Gleichzeitig gilt auch für den querenden Fußgängerverkehr sowie für den motorisierten Verkehr aus der Westendstraße "rot". Während dieser Phase kann nur der Autoverkehr aus der Karlstraße auf die Mainzer Landstraße abbiegen, obwohl auf dem Radweg aus Richtung Osten Rad Fahrende ebenfalls geradeaus fahren könnten, ohne dabei sich oder andere zu gefährden - tatsächlich tun dies auch bereits viele Rad Fahrende, obwohl dies (noch) ordnungswidrig ist. Die Mainzer Landstraße ist auch für Rad Fahrende eine der meistfrequentierten Hauptverkehrsstraßen. Eine Optimierung des Verkehrsflusses dort durch die hier vorgeschlagene Maßnahme wäre problemlos, schnell und kostengünstig umsetzbar und würde dazu beitragen, den Fahrradverkehr in Frankfurt attraktiver zu gestalten und so dem drohenden Verkehrsinfarkt entgegenzuwirken. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 07.11.2017, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2402 2017 Die Vorlage OF 446/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2017, OF 418/2 Betreff: Straßenbeleuchtung im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Straßenbeleuchtung in Westendstraße, Arndtstraße und Savignystraße zu prüfen und ggf. durch das Aufstellen weiterer Leuchtkörper zu verbessern. Falls erforderlich ist eine gemeinsame Ortsbegehung möglich. Bei Bedarf kann die Terminabstimmung über den Ortsvorsteher erfolgen. Begründung: Beschwerden von Bewohnern über die nicht ausreichende Straßenbeleuchtung in den genannten Straßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2271 2017 Die Vorlage OF 418/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2017, OF 413/2 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Bonifatiusschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler der Bonifatiusschule 1. die Reaktionszeit der Ampel auf Höhe der Hamburger Allee 47 (für Überquerung der Fahrbahn stadteinwärts) bei Anforderung durch Fußgänger zu beschleunigen; 2. zu prüfen und ggf. umzusetzen, ob an der weiteren Querung der Fahrbahn stadtauswärts die Verkehrssicherheit des Zebrastreifens durch Aufstellen eines zusätzlichen Warnhinweises wie nachfolgend beispielhaft dargestellt sowie durch das Anbringen eines Blinklichts am Hinweisschild "Zebrastreifen" verbessert werden kann. Begründung: Anregung von Elternvertretern der Bonifatiusschule. Der o.g. Weg wird täglich vielfach von Gruppen von Schülerinnen und Schülern der Bonifatiusschule von und zu ihren Horten genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO II, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2283 2017 Die Vorlage OF 413/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 345/2 Betreff: Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidiums als Studentenwohnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Die Magistratsvorlage M 146 vom 31.07.2017 wird zurückgewiesen. 2. Auf die Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtelareal (Grundstück "Ginnheimer Landstraße o. Nr", Gemarkung Bockenheim (488), Flur 8, Flurstück 72/21) zum Zweck der Bebauung wird verzichtet. 3. Stattdessen wird das vorgesehene Studentenwohnheim entweder auf dem Gelände des geplanten Bürohochhauses neben dem im Bau befindlichen Hotel und Boarding House Turm, auf dem Grundstück des ehemaligen AFE-Turms an der Robert -Mayer-Straße gebaut, oder das Gebäude des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage wird nach 15 Jahren Leerstand und Verwahrlosung dem Studentenwerk zum Zweck des Umbaus zum Studentenwohnheim kostenlos oder in günstiger Erbpacht zur Verfügung gestellt, womit auch der Wahrung des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden könnte. Das übrige Grundstück wird zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen nach dem ersten Förderweg genutzt. Begründung: Auch Frankfurt leidet unter dem Klimawandel. Laut Klimaplanatlas sind die Temperaturen in Frankfurt bereits im Durchschnitt um zwei Grad Celsius gestiegen. Deshalb ist es dringend notwendig, jede Grünfläche zu erhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf dem Gelände des ehemaligen Campus Bockenheim an der Robert-Mayer-Straße, das im Eigentum der ABG Frankfurt Holding steht, ein Gelände verkauft wird, um darauf ein Bürohochhaus zu errichten, und stattdessen an der Ginnheimer Landstraße eine für das Klima wichtige Grünfläche geopfert wird, um hier ein Studentenwohnheim zu errichten. Das frühere Polizeipräsidium an der Friedrich -Ebert-Anlage soll nach dem Vorbild des ehemaligen 4. Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße, das vom Land für die Nutzung als Studentenwohnheim kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, für den Bau eines Studentenwohnheims genutzt werden. Es kann nicht sein, das öffentliches Eigentum bewusst ungenutzt bleibt und somit als Spekulationsobjekt dem Verfall preisgegeben wird, während gleichzeitig dringend günstiger Wohnraum für Studenten benötigt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 146 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. 2. a) Die Vorlage OF 345/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Vertreter des Magistrats in den Ortsbeirat einzuladen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 345/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme); Piraten (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 359/2 Betreff: Erlenstraße/Friedrich-Ebert-Anlage - Ausschilderung und Markierung der Anlage zur Abgabe von Lichtzeichen/Induktionsschleife Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Anlage zur Abgabe von Lichtzeichen/ Induktionsschleife auf der Erlenstrasse/ Friedrich-Ebert-Anlage im südlichen Westend auszuschildern und die Haltelinie auf der Fahrbahn zu markieren. Begründung: In der Verkehrstechnik dient eine Induktionsschleife zur Fahrzeugerkennung auf dem Fahrweg und ermöglicht so eine verkehrsabhängige Ampelsteuerung. Sie wird unmittelbar unter der Fahrbahn verlegt. Erst wenn ein Fahrzeug auf dieser, etwa 10 Zentimeter tief im Boden eingelassenen Metallschleife zu Stehen kommt, wird die Signalanlage für das wartende Fahrzeug ,auf grün' geschaltet. So kann der Verkehrsfluss besser geregelt werden. Beschwerden von Anwohnern weisen darauf hin, dass diese Technik nicht allen Verkehrsteilnehmern vertraut ist. Häufig stehen Fahrzeuge zu weit von der Haltelinie und damit von der Schleife entfernt, so dass die ,Bedarfsphase' nicht ausgelöst wird. So entstehen unnötige Rückstaus und Wartezeiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2180 2017 Die Vorlage OF 359/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2017, OF 313/2 Betreff: Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis zu welchem Ausmaß/Umfang durch die Verwaltung für einzelne Bauvorhaben Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen erteilt werden können, und ab welchem Ausmaß/Umfang eine vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung oder die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich ist. Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund der für die Bauvorhaben "Ludwig-Erhard-Anlage 2-8" und "Grüneburgweg 102" erteilten Baugenehmigungen. Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 496 2017 Die Vorlage OF 313/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2017, OF 312/2 Betreff: Baumaßnahme Ludwig-Erhard-Anlage 2-8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Liegen dem Magistrat Informationen vor, dass der Eigentümer des Objekts Ludwig-Erhard-Anlage 2-8 seine Planung für das Neubauvorhaben überarbeitet und dabei die Höhe des Bauwerks deutlich zu reduzieren beabsichtigt? Wie bewertet der Magistrat die Tatsache, dass der Investor damit die erteilte Baugenehmigung der Stadt Frankfurt am Main hinsichtlich der Gebäudehöhe nicht vollumfänglich ausnutzt und sind ihm die Beweggründe des Investors bekannt? Sieht der Magistrat Anhaltspunkte dafür, dass seine Baugenehmigung wesentliche rechtliche Aspekte z.B. der Nachbarn nicht ausreichend berücksichtig hat und somit letztlich nicht rechtssicher erteilt wurde? Welche Konsequenzen zieht der Magistrat daraus im Hinblick auf weitere zukünftige Genehmigungsverfahren? Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 497 2017 Die Vorlage OF 312/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2017, OF 311/2 Betreff: Toleranzzone besser Überwachen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Toleranzzone an der Theodor-Heuss-Allee besser zu überwachen. Dabei sollten auf folgende Punkte außerhalb der Toleranzzone insbesondere geachtet bzw. überprüft werden: Keine Prostitution an dem Katharinenkreisel Keine Prostitution an den Bushaltestellen Katharinenkreisel, Phillip-Reis-Straße und Emser Brücke Aufenthaltsstaus bzw. Arbeitsgenehmigung der Prostituierten Begründung: Mehrfache Anwohner Beschwerden, das mittlerweile vermehrt Frauen als Straßenarbeiterinnen außerhalb der Toleranzzone ihrem Gewerbe nachgehen. Anrufe bei der Stadtpolizei halfen nicht, da diese personell unterbesetzt sind. Es wurde des Weiteren berichtet, das die Damen teilweise kein Deutsch können, so dass ggf. auch Unkenntnis über die Grenzen der Toleranzzone hier vorliegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1817 2017 Die Vorlage OF 311/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2017, OF 287/1 Betreff: Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene Turnhalle! Vorgang: V 954/14 OBR 1; ST 567/14; OM 482/16 OBR 1; ST 227/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird nochmals aufgefordert, endlich alles Erforderliche zu tun, um auf dem Gelände der Falkschule eine Turnhalle für die Schüler dieser Schule zu bauen und evtl. benötigtes Gelände von dem derzeit leer stehenden ehemaligen Polizeipräsidium Friedrich-Ebert-Anlage zu nehmen. Begründung: Die Falkschule hat seit 70 Jahren keine Schulturnhalle. Diese ist aber dringend erforderlich. Immer wieder wurde der Bau einer Schulturnhalle mit der Begründung verweigert, der Schule fehle es an Gelände. In seinem Bericht vom 28.04.2014 hat der Magistrat angedeutet, es bestehe die Möglichkeit, den notwendigen Platz vom alten Polizeipräsidium zu nehmen (ST 567). Für die Schüler und die Schulleitung ist es nicht hinnehmbar, dass sie immer wieder Bittsteller bei anderen Schulen sind, um den Sportunterricht durchführen zu können. Außerdem sind die Wegezeiten extrem lang. Die letzte Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016 (OM 482) hat der Magistrat bedauerlicherweise wie folgt beantwortet: "Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können." (ST 227) Nachdem aktuell die Sporthalle der Rebstockschule wieder - bis zu den Sommerferien - geschlossen ist und dies für die Schüler der Falkschule - wie schon im letzten Schuljahr - erneut einen Ausfall des Sportunterrichts in den Jahrgängen 5 und 6 für ein halbes Jahr bedeutet, haben Schüler einen offenen Brief mit der Überschrift "Jetzt reicht es!" verfasst, welcher diesem Antrag als Anlage beigefügt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2014, V 954 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 567 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 482 Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST 227 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 23.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1699 2017 Die Vorlage OF 287/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2017, OF 290/2 Betreff: Renovierung des Westendplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und zu berichten, den Westenplatzes durch folgende Maßnahmen zu renovieren: 1. Die alten, runden Poller/Pflöcke sollen wieder statt der Felsblöcke den Platz davor schützen zugeparkt zu werden 2. Die Begrenzung des Platzes durch die Poller/Pflöcke sollte dabei berücksichtigen, dass Lkw und Busse auch in Zukunft hier durchfahren können. Anderenfalls sollten Schilder/Verkehrszeichen vor diesem Nadelöhr warnen. 3. Auf dem Platz spielen Kinder. Damit diese ungestört spielen können, sollten die den Platz überquerenden Radfahrer durch Schilder / Verkehrszeichen (Achtung! spielende Kinder) darauf aufmerksam gemacht werden. So kann verhindert werden, dass die Fahrradfahrer mit unangepasster Geschwindigkeit zu durchfahren. Die Westendstraße vom Bahnhof führt direkt über den Platz und geht dann weiter Richtung Mendelssohnstraße. Radfahrer können sich so sparen einmal im Kreis um den Platz zu fahren. 4. Die Hundebesitzer sollten darauf hingewiesen werden, dass sie die Tiere angeleint führen (wie dies in der Frankfurter Satzung steht) und die Exkremente in Plastiktüten entsorgen. 5. Auf dem Platz steht ein unschöner Glas Sammelcontainer. In der Folge liegen überall Scherben drum herum. Die spielenden Kinder sind hierdurch gefährdet. Der Glascontainer sollte entfernt werden, zumal der nächste Glascontainer 70 Meter weiter an der Ecke Westendstraße/Lindenstraße zu finden ist. 6. Die Abfalleimer sind Ziel von Raben und Krähen, die den Müll rausziehen und in der Gegend verstreuen. Abfalleimer mit Schwingdeckeln könnten dies verhindern. 7. Der Platz ist geeignet zum Boules/Pétanque Spielen. Er ist flach, ohne Steigung und könnte für eine Boule/Pétanque Bahn genutzt werden. Es wäre zu begrüßen, wenn die Stadt eine entsprechende Bahn errichtet. 8. Bei der Wegeführung sollte beachtet werden, das viele Bürger beim Kiosk einkaufen. Berücksichtigt man dies nicht, entstehen mit der Zeit wieder unschöne und matschige Trampelpfade Begründung: Der Westendplatz ist ein Nadelöhr für durchfahrende Autofahrer, LKWs und Busse. Poller/Pflöcke verhindern, dass man auf dem Platz parkt. Rund um den Westendplatz wurden in den letzten Jahren viele Häuser neu gebaut. LKWs kommen häufig zwischen den parkenden Autos und den Pollern/Pflöcken am Rand des süd/westlichen Westendplatzes nicht durch. Viele dieser runden Betonpoller/Pflöcke wurden erst entfernt. Später zum Teil durch neue eckige Felsblöcke ersetzt. Die aufgezählten Maßnahmen speisen sich aus Anregungen von Bürger/-innen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.01.2020, OF 981/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 22.05.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu zu einem Ortstermin einzuladen. 2. Die Vorlage OF 290/2 wird zurückgestellt, bis der Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 290/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 290/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 290/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 290/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 290/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 290/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5610 2020 1. Die Vorlage OF 290/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 981/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 981/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2017, OA 148 entstanden aus Vorlage: OF 126/2 vom 11.10.2016 Betreff: Ein 180 Meter hohes Hochhaus auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank verhindern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bau eines 180 Meter hohen Hochhauses auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank in der Wilhelm-Epstein-Straße nicht zu genehmigen. Begründung: Das Gebäude der Deutschen Bundesbank wurde in den 70er-Jahren zusammen mit dem Miquelknoten und dem Fernsehturm mitten in einen Grüngürtel gesetzt. Es ist nicht vertretbar, dass durch ein weiteres 180 Meter hohes Hochhaus dieser ehemalige Grünzug vor dem Palmengarten, dem Botanischen Garten und dem Grüneburgpark weiter beeinträchtigt wird, dies insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich hier lediglich um eine Zusammenführung bereits ausreichend untergebrachter Mitarbeiter (zum Beispiel im Skyper im Bankenviertel) handeln soll. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass bei einem Leerstand von circa 1,2 Millionen Quadratmeter Büroraum - wobei im derzeitigen Hochhausrahmenplan weitere acht Standorten für Büro-Hochhäuser vorgesehen sind - weitere Vorhaben dieser Art realisiert werden. Die repräsentativen Bauten wie das ehemalige Polizeipräsidium oder die Matthäuskirche an der Friedrich-Ebert-Anlage sollten als Entree die Vorstände der Deutschen Bundesbank an ihr Wirken für das Gemeinwohl erinnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.12.2017, B 411 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 74 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.06.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 148 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 148 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 148 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1848, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 Aktenzeichen: 63 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2017, OF 208/2 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass durchgängige Grünphasen für Fußgänger an Straßen mit schmalen Verkehrsinseln bestehen, so dass Kindergruppen oder Personen mit Kinderwagen nicht den Gefährdungen des Autoverkehrs unmittelbar ausgesetzt sind. Das gilt im Bereich des OBR2 insbesondere an den Ampeln rund um die Bockenheimer Warte und an der Kreuzung Sophienstraße/Senckenberganlage. Begründung: Einige Verkehrsinseln sind so schmal, dass ein Kinderwagen in Gehrichtung nicht vollständig darauf Platz findet. Umso schwieriger wird es für Kindergruppen aus Krippen und Krabbelstuben dort sicher auf die Grünphase für Fußgänger zu warten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 208/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten zu diesem Thema einen Ortstermin zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 208/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 208/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 22.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1686 2017 Die Vorlage OF 208/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass durchgängige Grünphasen für Fußgänger an Straßen mit schmalen Verkehrsinseln bestehen, sodass Kindergruppen oder Personen mit Kinderwagen nicht den Gefährdungen des Autoverkehrs unmittelbar ausgesetzt sind. Das gilt im Bereich des Ortsbezirks 2 insbesondere an folgenden Ampelüberquerungen: - Adalbertstraße: Leipziger Straße (Ladengalerie)/Gräfstraße (Commerzbank-Filiale) - Bockenheimer Landstraße: Letzte Ampel der Bockenheimer Landstraße; Bockenheimer Depot/Bockenheimer Warte - Gräfstraße/Kreuzung Sophienstraße): Es geht um den Überweg in Fahrtrichtung Sophienstraße stadteinwärts. Hier ist die Verkehrsinsel besonders schmal. - Zeppelinallee: Überquerung an der Einmündung Sophienstraße; Sophienstraße/"Papageno'-Eingang des Palmengartens Sollte der Magistrat auf die teilweise an den betreffenden Kreuzungen eingesetzten mechanischen Ampelschaltungen als Begründung für eine Ablehnung verweisen wollen, so wird er gebeten, diese durch aktuelle Schaltungen zu ersetzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 212/2 Betreff: Bauvorhaben Westend Ensemble Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezüglich des Bauvorhabens in der Ludwig-Erhard-Anlage 2-8 zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Schallschutzmaßnahmen wurden seitens des Magistrats für die anstehenden Entkernungsarbeiten am Bestandsgebäude beauflagt? 2. Wie viele Stellplätze wurden für welche Anzahl von Wohnungen beauflagt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 333 2017 Die Vorlage OF 212/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2016, OF 191/2 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Ampelanlage Mendelssohnstraße/Westendstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlage an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Westendstraße zu entfernen und die Kreuzung mit Zebrastreifen zu versehen. Begründung: Das relativ geringe Verkehrsaufkommen rechtfertigt keine Ampelanlage, da zudem wegen der Einbahnstraßen gar nicht alle Straßen von jeder Richtung mit dem Auto befahren werden können. Das Problem der Ampelanlage ist, dass sie eine so lange Reaktionszeit hat, dass die meisten Fußgänger und Radfahrer (ohne Kinder) sie missachten und bei Rot die Kreuzung passieren. Dadurch erhöht sich natürlich die Unfallgefahr. Es handelt sich bei der Kreuzung zwar um einen Schulweg, aber es muss berücksichtigt werden, dass die meisten anderen Kreuzungen im südlichen Westend auch keine Ampelanlagen haben, obwohl sie Schulweg sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 191/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 31.10.2016, OA 86 entstanden aus Vorlage: OF 127/2 vom 11.10.2016 Betreff: Das Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage als letztes erhaltenes Industriedenkmal unter Denkmalschutz stellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das um 1890 erbaute Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage (inklusive des Schornsteins) unter Denkmalschutz zu stellen. Begründung: Bei dem Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/ Senckenberganlage handelt es sich um das letzte erhaltene Industriedenkmal des Westends. Das um 1890 gebaute viergeschossige Gebäude wird einseitig durch einen resalitartigen Kopfbau begrenzt. Der Schornstein zeichnet sich durch ein Klinkermuster aus, das an die Muster der ehemaligen Spielkarten erinnert. Die Backsteinfassade hat Segmentbogenfenster mit Lisenen und wird unter dem Traufgesims durch kleinere Fenster verbunden. In der ehemaligen Druckerei Dondorf wurden früher Spielkarten, Lampenschirme, Wertpapiere und Banknoten hergestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.02.2017, B 50 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 86 wird abgelehnt. Abstimmung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 86 keine Mehrheit erhalten hat und somit zunächst abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 86 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OA 86 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 869, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 60 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 140/2 Betreff: Umrüstung von Straßenlaternen im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie sind der aktuelle Umsetzungsstand und das geplante weitere Vorgehen bezüglich der Umrüstung der Straßenlaternen (insbesondere "alter" Gaslaternen) im Westend? 2. Wie sind Beschwerden von Bewohnern zu bewerten, dass die Beleuchtung der neuen LED-Laternen als deutlich zu hell wahrgenommen wird? 3. Werden defekte "alte" Straßenlaternen in der Zeit bis zum Austausch gegen LED-Leuchten nicht mehr repariert, auch wenn dies bedeutet, dass in manchen Straßen wie z .B. Arndtstraße, Westendstraße oder Savignystraße jede zweite oder dritte Straßenlaterne nicht funktionsfähig ist? Begründung: Offenkundig verläuft die Umrüstung der Straßenlaternen nicht problemlos. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 231 2016 Die Vorlage OF 140/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass jeweils für das Wort "Westend" die Worte "Ortsbezirk 2" und in Punkt 2. die Funckstraße eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 GRÜNE und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2016, OF 127/2 Betreff: Das Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage als letztes erhaltenes Industriedenkmal unter Denkmalschutz stellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Das um 1890 erbaute Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Senckenberganlage/Sophienstraße wird (inklusive des Schornsteins) unter Denkmalschutz gestellt. Begründung: Bei dem Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/ Senckenberganlage handelt es sich um das letzte erhaltene Industriedenkmal des Westends. Das um 1890 gebaute viergeschossige Gebäude wird einseitig durch einen resalitartigen Kopfbau begrenzt. Der Schornstein zeichnet sich durch ein Klinkermuster aus, das an die Muster der ehemaligen Spielkarten erinnert. Die Backsteinfassade hat Segmentbogenfenster mit Lisenen und wird unter dem Traufgesims durch kleinere Fenster verbunden. In der ehemaligen Druckerei Dondorf wurden früher Spielkarten, Lampenschirme, Wertpapiere und Banknoten hergestellt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.10.2016, OF 145/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 86 2016 1. Die Vorlage OF 127/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 145/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2016, OF 133/2 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad" - ab der Leonard-da-Vinci-Allee bis in den Rebstockpark (Alt) - an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage - an der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte) - an der Kreuzung Schlossstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof) - an der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur Schlossstraße mit Drückern ausgestattet werden können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben können. Sollte dies umsetzbar sein, bittet der Ortsbeirat um zeitnahe Umsetzung. Weiter bittet der Ortsbeirat den Magistrat bei Neu- und Umplanungen von Ampelanlagen, diese gleich mit Ampeldrückern mit akustischem Signal, sowie Vibration auszustatten. Begründung: Blinde und/ oder Hörgeschädigte Menschen in unserer Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen ohne Gefahr und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2016, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 832 2016 Die Vorlage OF 133/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2016, OF 100/2 Betreff: Überprüfung der Überwege für Fußgänger zwischen der Wilhelm-Hauf-Straße und Messe Eingang City entlang der Friedrich-Ebert-Anlage Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen er ergreifen kann um folgenden Punkte an den genannten Übergängen zu verbessern: · Die Wartezeiten an den Übergängen in die Grünanlagen sowie zur Haltestelle sind sehr lang, hier laufen immer wieder Personen auch bei Rot über die Ampel, weil sie während des Wartens über 90 Sekunden ihre Straßenbahnen verpassen würden. Kann hier die Wartezeit für Fußgänger reduziert werden? Die Druckknöpfe an der Ampel scheinen keinen Effekt zu haben! · Vor dem Eingang City kommt es durch den nach innenverlagerten Radweg häufig dazu, dass hier die Fahrradfahrer die rote Ampel an der Friedrich-Ebert-Anlage ignorieren. Kann hier durch zusätzliche Maßnahmen die Verkehrssicherheit für Fußgänger erhöht werden? . Begründung: Mehrfache Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 731 2016 Die Vorlage OF 100/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 2 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2016, OF 100/1 Betreff: Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen Die schwierige Raumsituation und die fehlende Turnhalle der Falkschule sind der Stadt seit Jahren bekannt. Der Einzugsbereich der Schule umfasst ein Gebiet, das für Kinder- und Jugendliche kaum Frei- und Aufenthaltsräume bietet, so dass hier über die Schule ein Defizit ausgeglichen werden müsste. Das für Erweiterungen der Falkschule geeignete Gelände befindet sich im Eigentum des Landes Hessen. Lt. aktuellen Berichten ist eine Änderung des Bebauungsplans im Gespräch. Der aktuelle Bebauungsplan 556 erlaubt die Errichtung einer Sporthalle. Eine neue Nutzung des Geländes ist bisher an den Preisvorstellungen des Landes Hessen gescheitert. Vor dem Hintergrund steigender Immobilienpreise in Frankfurt und absehbar weiter steigendem Interesse an innenstadtnahen Grundstücken mit Planungsrecht für Hochhausbebauung ist zu befürchten, dass auch weiterhin der Preis maßgebliches oder gar ausschließliches Kriterium beim Verkauf sein wird. Vor diesem Hintergrund wird die Stadtverordnetenversammlung aufgefordert: alles Erforderliche zu tun, um auf dem Gelände der Falkschule eine Turnhalle für die Schüler dieser Schule zu bauen und evtl. benötigtes Gelände von dem derzeit leer stehenden ehemaligen Polizeipräsidium Friedrich-Ebert-Anlage zu nehmen/nutzen mit dem Land Hessen darüber zu verhandeln, dass ein angemessener Anteil der Fläche an die Stadt Frankfurt für Einrichtungen des Gemeinbedarfs übergeben wird (Schulerweiterungsfläche / Turnhalle) auf die Landesregierung dahingehend einzuwirken, dass Flächen, die für das Funktionieren der Stadt benötigt werden an die Stadt Frankfurt zu einem symbolischen Preis übergeben werden. Begründung: Die Falkschule Hat seit Jahrzehnten keine Schulturnhalle. Dies ist aber dringend erforderlich. Immer wieder wurde der Bau einer Schulturnhalle verweigert, mit der Begründung, der Schule fehle es an Gelände. Jetzt besteht die Möglichkeit, den notwendigen Platz vom alten Polizeipräsidium, zu vervwenden ( ST567 von 2014). Für die Schüler und die Schulleitung ist es nicht hinnehmbar, dass sie immer wieder Bittsteller bei anderen Schulen sind, um den Sportunterricht durchführen zu können. Außerdem sind die Wegezeiten extrem lang. Es besteht die Gefahr, dass das Land Hessen lediglich die Chance sieht, hohe Einnahmen über den Grundstücksverkauf zu erzielen. Langfristig ist eine solche Politik auch nicht im Interesse des Landes. Antragsteller: SPD fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.08.2016, OF 73/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 30.08.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 482 2016 1. Die Vorlage OF 73/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 100/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 100/1 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2016, OF 73/1 Betreff: Bau einer Turnhalle auf dem Gelände der Falkschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gelände der Falkschule eine Turnhalle für die Schüler dieser Schule zu bauen und eventuell fehlendes Gelände von dem derzeit leer stehenden, ehemaligem Polizeipräsidium Friedrich-Ebert-Anlage, zu nehmen/nutzen, bzw. es dem Land Hessen für die Errichtung einer Turnhalle abzukaufen. Begründung: Die Falkschule hat seit Jahrzehnten keine Schulturnhalle. Dies ist aber dringend erforderlich. Immer wieder wurde der Bau einer Schulturnhalle verweigert, mit der Begründung, der Schule fehle es an Gelände. Jetzt besteht die Möglichkeit, den notwendigen Platz vom alten Polizeipräsidium, zu verwenden (ST 567 von 2014). Für die Schüler und die Schulleitung ist es nicht mehr hinnehmbar, dass sie immer wieder Bittsteller bei anderen Schulen sind, um den Sportunterricht durchführen zu können. Außerdem sind die Wegezeiten extrem lang. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.08.2016, OF 100/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 30.08.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 482 2016 1. Die Vorlage OF 73/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 100/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 100/1 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2016, OF 39/11 Betreff: Straßenstrich Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Duldung des Straßenstrichs Hanauer Landstraße zwischen den Hausnummern 443 - 447 (Fahrbahn stadteinwärts) zu widerrufen und den Straßenstrich umgehend abzuschaffen. Begründung: Prostitution und die erfahrungsgemäß damit einhergehende Kriminalität wertet den Stadtteil allgemein ab. Der Straßenstrich an der Theodor-Heuss-Allee sowie das Bahnhofsgebiet stellen ein ausreichendes Angebot an Prostitution in Frankfurt dar. Im Ortsteil Fechenheim sind ohnehin bereits einschlägige Etablissements vorhanden, weshalb eine weitere Duldung des Straßenstrichs überflüssig und nicht notwendig erscheint. Ebenfalls zu bedenken ist, dass das Sicherheitsempfinden von Fußgängern und Radfahrern, welche insbesondere in den Sommermonaten durchaus noch bei Tageslicht den Straßenstrich passieren müssen, leidet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 321 2016 Die Vorlage OF 39/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2016, OF 15/2 Betreff: Nach Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 569 (Senckenberganlage/Bockenheimer Warte) ist der derzeitige Stand der Durchführung des Plans auf einer öffentlichen Bürgeranhörung der Bevölkerung darzulegen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Nach der Rechtskraft des Bebauungsplan Nr. 569 für den Kulturcampus Frankfurt wird der derzeitige Stand der Planung der Bevölkerung in einer öffentlichen Bürgeranhörung erläutert. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 569 Senckenberganlage / Bockenheimer Warte ( Kulturcampus Frankfurt ) ist nun rechtskräftig und es kann aufgrund seiner Festsetzungen gebaut werden. Die einzigen Bauten in Bau oder direkter Planung sind das Philosophicum und das neue 4 Sterne Hotel mit Boarding House auf dem Gelände des ehemaligen AFE Turmes. Bei allen weiteren Baugebieten steht eine weitere Realisierung noch nicht fest oder in weiter Ferne wie die Hochschule für Musik und Darstellende Künste. Auf einer öffentlichen Bürgeranhörung soll nun dargelegt werden, wie die weitere Planung für das Gebiet des Bebauungsplans aussieht, z.B. für das Studierenden- Haus ( Haus der offenen Kulturen ) . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 15/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2016, OF 16/2 Betreff: Keine Befreiungen für das Gelände der ehemaligen Oberpostdirektion. Änderung der Art der baulichen Nutzung von Fläche für Gemeinbedarf Post zu Allgemeinem Wohngebiet nur unter dem derzeitigen Maß der baulichen Nutzung und Erstellung eines objektbezogenen Bebauungsplans. Für die bessere wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks als Wohngebiet Schaffung von 30 Prozent Öffentlich geförderten Wohnungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Es wird für das Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion Friedrich Ebert Anlage 60 - 68 ein objektbezogener Bebauungsplan erstellt. 2. Für das Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion Friedrich Ebert Anlage 60-68, wird eine Nutzungsänderung von Sondergebiet Post auf Allgemeines Wohngebiet festgesetzt 3. Auf die Erhöhung der Nutzungsziffern, z.B. von 12 auf 16 Stockwerke wird verzichtet. 4. Als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks wird mit dem Investor ein Vertrag geschaffen, der Regelt, das auf dem Grundstück 30 % öffentliche Wohnungen entstehen. Begründung: Das Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion, Friedrich Ebert Anlage 60-68, welches sich bis zur Privatisierung der Post in öffentlich rechtlichem Besitz befand, beantragt der Investor eine Änderung der Art der baulichen Nutzung. Es wird beantragt, das Baugrundstück für Gemeinbedarf Post zum Allgemeinem Wohngebiet umzuwandeln. Es soll für das Grundstück wie bei dem ehemaligen Hochtief-Hochhaus und dem Gelände des Opernturms ein objektbezogener Bebauungsplan erstellt werden Weiterhin soll auf dem Grundstück eine Erhöhung der Ausnutzung von 12 Geschossen zu 16 Geschossen nach mehreren Verkäufen zur besseren wirtschaftlichen Verwertbarkeit genehmigt werden. Da das südliche Westend und hier die Gegend um die Senckenberganlage, Ludwig Erhardt Anlage und Friedrich Ebert Anlage schon aus vielen Hochhausstandorten besteht, ist nicht zu erklären, warum hier ein neuer Hochhausstandort geschaffen werden soll. Hochpreisige Eigentumswohnungen und teure Boarding Houses für Wochenendheimkehrer gibt es in Frankfurt schon genug. Was fehlt sind in Frankfurt günstige Wohnungen. Um diese zu schaffen, soll der Investor wie bei anderen Wohnungsbauprojekten in Frankfurt als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks durch die Nutzungsänderung 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbau ausweisen. Anlage Oberpostdirektion (ca. 7,6 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 16/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 25/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2016, OA 704 entstanden aus Vorlage: OF 722/1 vom 19.01.2016 Betreff: Bei der Umgestaltung des Karlsplatzes auch an die Radfahrenden denken! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 06.11.2015, M 185, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Übergangsbereich des von Norden kommenden Radweges zum Karlsplatz, siehe Abbildung, mit dem Ziel einer direkten Führung des Radweges überarbeitet wird. Begründung: Es handelt sich um einen Zweirichtungsradweg, der auch Teil der Fahrradrouten Bockenheim - Museumsufer ist und daher stark befahren wird. Von Norden aus der Westendstraße kommend, werden Radfahrende zuerst nach rechts, direkt zum entgegenkommenden Autoverkehr in der Karlstraße geführt und müssen dann nach links auf den Platz abbiegen. Dies ist unsinnig und gefährlich, der Radweg sollte möglichst geradlinig über den Karlsplatz geführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.11.2015, M 185 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2016, B 125 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 704 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und Stv. Ochs (M 185 und OA 704 = Annahme) Stv. Dr. Dr. Rahn (M 185 = Annahme, OA 704 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Krebs (M 185 und OA 704 = Enthaltung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 24 Beschluss: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 704 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn gegen LINKE. (= Ablehnung); Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF und Stv. Dr. Dr. Rahn (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und Stv. Ochs (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 185 und OA 704 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6755, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2016, OF 722/1 Betreff: Bei der Umgestaltung des Karlsplatzes auch an die Radfahrenden denken! Der M 185 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Übergangsbereich des von Norden kommenden Radweges zum Platz, siehe Abbildung, mit dem Ziel einer direkten Führung des Radweges überarbeitet wird. Begründung: Es handelt sich um einen Zweirichtungs-Radweg, der auch Teil der Fahrradrouten Bockenheim - Museumsufer und daher stark befahren wird. Von Norden aus der Westendstraße kommend, werden Radfahrende zuerst nach rechts, direkt zum entgegenkommenden Autoverkehr in der Karlstrasse geführt und müssen dann nach links auf den Platz abbiegen. Dies ist unsinnig und gefährlich, der Radweg sollte möglichst geradlinig über den Platz geführt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.11.2015, M 185 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 1 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Im Rahmen der Beratung des Tagesordnungspunktes erläutert Frau Brünner vom Stadtplanungsamt auf Wunsch des Ortsbeirates den Inhalt der Vorlage M 185 und beantwortet die an sie gerichteten Fragen. Beschluss: Anregung OA 704 2016 1. Der Vorlage M 185 wird unter Hinweis auf OA 704 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 722/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. 4 GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2015, OF 771/2 Betreff: Bockenheimer Hortplätze 2016 Der Magistrat wird beauftragt, in seinen Bemühungen zur Schaffung von Bockenheimer Hortplätzen fortzufahren und zu prüfen und zu berichten, inwieweit sich hier weitere Angebote zur Verfügung stellen lassen. Konkret sollen hierzu (gegebenenfalls provisorische) Möglichkeiten am Kulturcampus (in Sonderheit die ehemalige Professorenvilla in der Georg-Voigt-Straße 10/12) sowie die diesbezügliche Eignung zur Umwidmung der sogenannten Rotkreuz-Baracke nebst dahinterliegender Garagenanlage im Bereich des Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) untersucht werden. Insgesamt sollten 40 neue Hortplätze zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Es ist aufgrund der vorliegenden Zahlen zu erwarten, dass auch zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 eine erhöhte Nachfrage nach Hortplätzen in Bockenheim besteht, die durch das vorhandene Angebot nicht befriedigt werden kann. Mithin werden sich neuerlich Eltern mit der existentiellen Situation konfrontiert sehen, Jobs, durch die eigentlich innerstädtische Mieten finanziert werden müssten, zwecks Kinderbetreuung aufzugeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 28.09.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 771/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2015, OF 763/2 Betreff: Finanz- und Postversorgung im Kuhwald/Rebstock Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert mit der Rebstock Projektgesellschaft, mit den Bauherren und Eigentümer der Gebäude im Rebstock zu verhandeln, wie eine Versorgung mit Finanz und Postdienstleistungen sichergestellt werden kann. Diese Verhandlungen sollen folgend Punkte berücksichtigen: - Postbank Finanzcenter mit Postdienstleistungen - Post Shop mit Brief und Pakte Annahme und Abholung - Ansiedlung von Geldautomaten (Sparkasse, Cash-Group, Cash-Pool) - Packstation von DHL Als möglicher Standort könnte der entstehende Tegut Markt auch in Betracht genommen werden. Begründung: Derzeit gibt es im Rebstock, Kuhwald, City-West oder Europaviertel keine Versorgung mit Post Dienstleistungen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen Ihre Briefe im Postbank Finanzcenter in Bockenheim abholen. Die Pakete werden jedoch in Post Shop in der Ludwig-Erhard-Anlage zum Abholen hinterlegt. Hier muss teilweise dann beide Filialen aufgesucht werden um alle Briefe und Pakete abzuholen. Eine Versorgung mit Bargeld ist nur in der City-West möglich, im Rebstock, Kuhwald und im Europaviertel fehlt die Bargeldversorgung komplett. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 28.09.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4535 2015 Die Vorlage OF 763/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2015, OF 653/1 Betreff: Verlegung der Haltestelle und auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auch die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 anzeigen Vorgang: OM 3711/14 OBR 1; ST 327/15 Der Ortsbeirat 1 hat mit der OF 548/1 und der OM 3711/1 den Magistrat gebeten die Haltestelle der Buslinie 52 Richtung Friedrich-Ebert-Anlage von der Günderrodestraße unter die Brücke der Galluswarte an die Haltestelle des Nachtbusses N 8 zu verlegen und eine adäquate Überdachung zu installieren. Außerdem wurde der Magistrat gebeten, an den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auf beiden Seiten die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 durch ein zusätzliches Hinweisschild anzuzeigen. Begründung: Mit der ST 327 vom 3.3.2015 bedauert der Magistrat in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine Stellungnahme abgeben zu können. Nachdem jetzt 8 Monate seit der Antragstellung verstrichen sind, wird der Magistrat nunmehr erneut an diesen Vorgang erinnert. Bei der diesjährigen Sperrung der Gleisanlagen zwischen Güterplatz und Platz der Republik im März haben sogar die langen Gelenkbusse an der Haltestelle des Nachtbusses N 8 an der Galluswarte (siehe Foto) gehalten und diese Maßnahme hat ausgezeichnet geklappt. Somit kann auch der wesentlich kürzere Linienbus 52 an dieser Stelle halten und die Fahrgäste ein- und aussteigen lassen. Außerdem ist für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen mehr Platz vorhanden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3711 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 327 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 08.09.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 653/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 06.10.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 653/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2015, OA 653 entstanden aus Vorlage: OF 705/2 vom 12.06.2015 Betreff: Mehr Raum für Kultur - Das neue Tibethaus in Frankfurt am Main Vorgang: OA 569/14 OBR 2; ST 330/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die faire Mietzinsfindung zwischen dem Kulturinstitut Tibethaus Deutschland e. V. und der ABG Frankfurt Holding für das Objekt "Professorenvilla Georg-Voigt-Straße 4" zu unterstützen. Hierbei sollen Möglichkeiten gefunden werden, die Miethöhe dem wirtschaftlichen Spielraum des Tibethauses anzupassen. Insbesondere sollen Aspekte der Kostenmiete, der Sozialrendite, der Förderung aus öffentlichen und privaten Programmen für kulturelle Einrichtungen sowie steuerliche Möglichkeiten - resultierend aus der Gemeinnützigkeit des Vereins - berücksichtigt werden. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 330, hat sich nun die Option eröffnet, dass das Tibethaus eine der ersten Kulturinstitutionen ist, die auf den Kulturcampus ziehen wird. Das Tibethaus ist bereit, in Eigenleistung seiner Mitglieder die Villa - dort, wo es sinnvoll und möglich ist - instand zu setzen, und hat zur Unterstützung des Projektes bereits einen Förderverein gegründet. Das Tibethaus arbeitet kostendeckend, seine Gemeinnützigkeit wurde erst kürzlich von den Finanzbehörden bestätigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.11.2014, OA 569 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 330 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 14 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 08.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 10.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 653 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 653 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 01.10.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 653 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) RÖMER (= Enthaltung) 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.10.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 653 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6404, 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 08.10.2015 Aktenzeichen: 41
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2015, OF 633/2 Betreff: Ersatzverkehr der Straßenbahnlinie 17 und Buslinie 50 im Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem RMV, der Traffiq, und den beauftragten Verkehrsunternehmen eine Verbesserung der Kundeninformation zu erreichen. Dieses soll insbesondere in folgenden Punkten passieren: - Sprachqualifikation des Fahrpersonals in der deutschen Sprache verbessern - Schulung des Fahrpersonals bezüglich der Ortskunde der gefahrenen Linie (Umsteigemöglichkeiten/Alternativen) - Aushänge über Verkehrseinschränkungen in verständlicher Form. - Genaue Beschilderung der Ersatzhaltestellen. Dem Ortsbeirat ist über die Maßnahmen zur berichten. Begründung: Bei dem letzten Ersatzverkehr der Linie 17 vom 17.11 - 21.11.2014, gab es massiv Beschwerden der Anwohner über die unverständlichen Aushänge, sowie Verständigungsschwierigkeiten mit den Busfahrern in den Ersatzbuslinien. Auch die per E-Mail versprochen Maßnahmen des RMV, wurden während des Ersatzverkehres nicht umgesetzt. Viele Fahrgäste sind an Ersatzhaltestellen ausgestiegen und wussten nicht, wie sie nun zu der gewünschten Haltestelle kommen, da der Busfahrer mangels Ortskenntnissen Ihnen auch nicht weiterhelfen konnte. Bei den Baumaßnahmen im Westend wurde der 50er Bus, welcher seit dem Fahrplanwechsel von der Deutschen Bahn betrieben wird umgeleitet. Die Fahrgäste mit dem Ziel Westend waren irritiert, dass der Bus die Senckenberganlage heruntergefahren ist. Der Linienbetreiber hatte weder die Fahrgastanzeigen angepasst, noch sind die Busfahrer aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse in der Lage, den Fahrgästen zu sagen warum der Bus eine Umleitung gefahren ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3852 2015 Die Vorlage OF 633/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2015, OF 621/2 Betreff: Happy Birthday 30 Jahre Bebauungsplan Senckenberganlage/Bockenheimer Warte (Kulturcampus Frankfurt) und 125 Jahre ABG Frankfurt Holding (Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen); Die Planungen des Kulturcampus Frankfurt gemäß sozialer Erfordernisse und gemäß der Gründungsprinzipien der ABG fortschreiben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Der Anteil an Wohnungen auf dem Gelände des Kulturcampus Frankfurt wird auf 60% erhöht. 2. Der Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen auf dem Kulturcampus Frankfurt wird auf 50 % erhöht ( d.h. 25% 1.er Förderungsweg Sozialer Wohnungsbau, 25 % Frankfurter Programm ). 3. In jedem Baugebiet mit Wohnungsbau sind die entsprechenden öffentlich geförderten Wohnungen zu bauen. 4. Es wird wie in den Planungswerkstätten angekündigt auf den Bau von 3 Hochhäusern auf dem Areal des ehemaligen AFE Turmes verzichtet. Stattdessen wird wie dort angekündigt 7-geschossige Blockrandbebauung errichtet. Diese Bebauung wird hauptsächlich für den Wohnungsbau vorgesehen. 5. Das Gebäude des Juridicums bleibt erhalten und für Studentenwohnungen ausgestattet. 6. Sollten auf dem Gelände des Juridicums nach Freiwerden verschiedener Räumlichkeiten keine kulturellen Einrichtungen, wie im Konzept des Kulturcampus vorgesehen, angesiedelt werden, so werden diese Grundstücke ebenfalls für Wohnungsbau vorgesehen. 7. Schaffung von Jugendeinrichtungen, um dem ständigen Zuzug von Familien mit Kindern und dem Fehlen von Jugendeinrichtungen im Westend gerecht zu werden. Begründung: Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans für den Kulturcampus Frankfurt (Senckenberganlage/Bockenheimer Warte wurde am 28.02.1985 gefasst). Die Offenlegung erfolgte vom 14.05.2014 - 16.06.2014, 6 Monate nach dem Ende der Offenlage ist immer noch kein Ende der Planung in Sicht. Die vor 125 Jahren gegründete ABG Frankfurt Holding, ehemals Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen, müsste ihrem ursprünlichen Auftrag, Wohnungen zu schaffen für Menschen mit geringen Einkünften, nachkommen. Der ständige Wegfall von Sozialwohnungen aus der Bindung, das Fehlen von günstigem Wohnraum für Familien und Studentenmacht es dringend erforderlich, den Anteil an Wohnungen auf dem Gelände des Kulturcampus Bockenheim zu erhöhen. Die vorgesehenen Hochhäuser für Büros und Hotels auf dem Gelände des ehemaligen AFE Turmes sind absolut überflüssig. Entsprechend äußerte sich der neue Chef des Planungsamtes in einem Interview der Frankfurter Rundschau, dass dieses Vorhaben "ein falsches Signal" sei. Zu beachten ist auch, dass das Gelände des Juridicums nur dann für die Bereit-stellung von Kultureinrichtungen vorgesehen ist, wenn die Hochschule für Musik zuvor auf dem Gelände des Kulturcampus Frankfurt angesiedelt werden sollte. Das ist umso unwahrscheinlicher, weil der Umzug der Hochschule frühestens für 2020 geplant ist und wegen der sehr hohen Kosten für die Verlagerung der Universitätsbibliothek (z. B. für die Universi-tätsbibliothek Darmstadt mit ca. 150 Millionen Euro), und der ab 2020 greifenden Schuldenbremse, wohl nicht stattfinden wird. Da die Stadt für den Umzug der Kulturinstitute kein Geld hat, ist es sinnvoll das Gelände anders zu verplanen. Dies auch deshalb, da der Leiter der ABG Frankfurt Holding beim Verkauf des Grundstücks des Laabsaals geäußert hat, die ABG werde keine Grundstücke vorhalten. Dies bedeutet, das die Grundstücke, wenn sie noch nicht benötigt erden, wie der Laabsaal zum Zeitpunhkt des Freiwerdens meistbietend verkauft werden . Aufgrund des Mangels an bezahlbarem Wohnraum und an Studentenwohnungen ist es dringend notwendig diese Gelände für Wohnungsbau und Studentenwohnungen zu nutzen. Dies ist ökologisch sinnvoll und ressourcenschonend, weil bei einem Umbau des Juridicums tragende Teile, Wände und Decken erhalten werden können. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der FREIEN WÄHLER wird über den Antragstenor der Vorlage OF 621/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3848 2015 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 621/2 wird abgelehnt. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 621/2 wird abgelehnt. 3. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 621/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Ziffer 4. der Vorlage OF 621/2 wird abgelehnt. 5. Die Ziffer 5. der Vorlage OF 621/2 wird abgelehnt. 6. Die Ziffer 6. der Vorlage OF 621/2 wird abgelehnt. 7. Die Ziffer 7. der Vorlage OF 621/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. und 6.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme) zu 3.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 4.: 3 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 2 GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 5.:5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 7.: GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2014, OF 601/2 Betreff: Das "Parken" auf der Grünanlage Westendstraße/Ecke Beethovenstraße verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Poller, Fahrradständer oder der Neupflanzung von Bäumen, das Parken auf der Grünanlage zu verhindern. Die Glascontainer und die Altkleidercontainer an den oberen Rand der Grünanlage zu verlegen und das Parkerlaubnisschild für die beiden möglichen Parkplätze zu entfernen. Begründung: Der obere Teil der Grünanlage wird regelmäßig von Fahrzeugen (siehe Bild 1) "beparkt". Hierdurch wird der Belag der Grünanlage in Mitleidenschaft gezogen. Eine Verlegung der Container ist empfehlenswert, da der Zugang erleichtert wird und gerade in dieser Jahreszeit die Container besser beleuchtet werden. Durch diese Maßnahmen erhält die Grünfläche auch wieder ihren ursprünglichen Charakter als Grünanlage zurück. Eine evtl. Neubepflanzung an dieser Ecke mit Bäumen würde dies noch ergänzen. Anlage 1 (ca. 60 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2015, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 601/2 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3768 2015 1. Der erste Absatz der Vorlage OF 601/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Der zweite Absatz der Vorlage OF 601/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2014, OA 569 entstanden aus Vorlage: OF 566/2 vom 17.10.2014 Betreff: Kulturcampus - Das Tibethaus gehört dazu! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass dem Tibethaus Deutschland e. V. eine der seit geraumer Zeit leer stehenden ehemaligen Professorenvillen in der Georg-Voigt-Straße zur Nutzung als Kulturinstitut zum Kauf oder zur Miete angeboten wird. Begründung: Seit 2005 befindet sich das erste Tibethaus Deutschlands in Frankfurt-Bockenheim. Gegründet in der Tradition der weltweiten Tibethäuser, steht es unter der Schirmherrschaft des 14. Dalai Lama. Das Haus orientiert sich an den Prinzipien Offenheit, Toleranz und Vielfalt. Es versteht sich als gesellschaftlich relevantes Kulturinstitut, welches jedem, Buddhisten wie Nichtbuddhisten, offensteht. Es werden Veranstaltungen und Informationen in den Bereichen Buddhismus, Persönlichkeit und Gesellschaft, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft geboten. Wie in der 28. Sitzung des Ortsbeirates 2 am 25. November 2013 von Vertretern des Tibethaus Deutschland e. V. geäußert wurde, wird hierfür nun ein eigenes Haus in Frankfurt am Main gesucht, in dem sich genug Platz für Seminare, Ausstellungen, das Tibet-Museum und die internationale tibetische Bibliothek findet. Gewünscht wird hierzu ein Objekt mit einer Nutzfläche von 500 bis 900 Quadratmetern. Der Ortsbeirat 2 spricht sich gerne dafür aus, dass das Tibethaus dem Ortsbezirk 2 erhalten bleibt. Der Dalai Lama, geistliches Oberhaupt der Tibeter und Träger des Friedensnobelpreises, immerhin im 80. Lebensjahr, hat sein Erscheinen bei einer Neueröffnung des Tibethauses schon zugesagt. Mag also Ministerpräsident Volker Bouffier in seiner Amtszeit neuerlich den Dalai Lama im Tibethaus begrüßen dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 330 Anregung vom 29.06.2015, OA 653 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 12.11.2014 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 58 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 569 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: SPD gegen LINKE. (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) RÖMER (= Annahme) Piraten (= Ablehnung) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.12.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 569 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Ablehnung) 24. Sitzung der KAV am 12.01.2015, TO II, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage OA 569 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 5363, 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.12.2014 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2014, OF 566/2 Betreff: Kulturcampus - Das Tibethaus gehört dazu! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass dem Tibethaus Deutschland e. V. eine der seit geraumer Zeit leerstehenden ehemaligen Professorenvillen in der Georg-Voigt-Straße zur Nutzung als Kulturinstitut zum Kauf oder zur Miete angeboten wird. Begründung: Seit 2005 befindet sich das erste Tibethaus Deutschlands in Frankfurt-Bockenheim. Gegründet in der Tradition der weltweiten Tibethäuser steht es unter der Schirmherrschaft des 14. Dalai Lamas. Das Haus orientiert sich an den Prinzipien Offenheit, Toleranz und Vielfalt - es versteht sich als gesellschaftlich relevantes Kulturinstitut, welches jedem, Buddhisten wie Nichtbuddhisten, offensteht. Es werden Veranstaltungen und Informationen in den Bereichen Buddhismus, Persönlichkeit und Gesellschaft, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft geboten. Wie in der 28. Sitzung des Ortsbeirates 2 am 25. November 2013 von Vertretern des Tibethaus Deutschlands e. V. geäußert, wird hierfür nun ein eigenes Haus in Frankfurt am Main gesucht, in dem sich genug Platz findet für Seminare, Ausstellungen, dem Tibet-Museum und der internationalen tibetischen Bibliothek. Gewünscht wird hierzu ein Objekt mit einer Nutzfläche von 500 bis 900 m2. Der Ortsbeirat spricht sich gerne dafür aus, dass das Tibethaus dem Ortsbezirk erhalten bleibt. Der Dalai Lama, geistliches Oberhaupt der Tibeter und Träger des Friedensnobelpreises - immerhin im 80. Lebensjahr - hat sein Erscheinen bei einer Neueröffnung des Tibethauses schon zugesagt; mag also Ministerpräsident Volker Bouffier in seiner Amtszeit neuerlich den Dalai Lama im Tibethaus begrüßen dürfen ... Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 569 2014 Die Vorlage OF 566/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2014, OF 535/1 Betreff: Auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auch die Abfahrtszeiten der Buslinie 52 anzeigen Vorgang: ST 1356/14 Die Stellungnahme ST 1366 vom 10./13.10.2014 wird zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird gebeten die Haltestelle der Buslinie 52 in Richtung Friedrich-Ebert-Anlage von der Günderrodestraße unter die Brücke der Galluswarte an die Haltestelle des Nachtbuses N 8 verlegen zu lassen. Dazu müßte der Obststand etwas nach vorn umziehen. Damit die Fahrgäste nicht durch Taubenkot verschmutz werden, sollte die Decke der Brücke in diesem Bereich durch ein Netz verschlossen werden. Außerdem sollte an den Anzeigetafeln der VGF auf beiden Seiten die Abfahrzeiten der Buslinie 52 durch ein zusätzliches Hinweisschild angezeigt werden, damit auch ortsunkundige Fahrgäste eine entsprechende Information erhalten. Begründung: Die Verlegung der Haltestelle unter die Brücke wäre für die wartenden und aussteigenden Fahrgäste sehr zum Vorteil, da diese dann nicht mehr bei Regen und Schneefall ungeschützt sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.10.2014, OF 548/1 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1356 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 04.11.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 535/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 02.12.2014, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 548/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3711 2014 1. Die Vorlage OF 535/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 548/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung ersatzlos entfällt und Ziffer 2. des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, die Haltestelle der Buslinie 52 Richtung Friedrich-Ebert-Anlage von der Günderrodestraße unter die Brücke der Galluswarte an die Haltestelle des Nachtbusses N8 zu verlegen und eine adäquate Überdachung zu installieren." Abstimmung: zu 2. zu Ziffer 1. Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. GRÜNE, CDU, 1 LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu Ziffer 3. GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2014, OF 548/1 Betreff: Verlegung der Haltestelle und auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auch die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 anzeigen Der Ortsbeirat 1 möge beschließen 1. Die Stellungnahme ST 1366 vom 10./13.10.2014 wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird gebeten, die Haltestelle der Buslinie 52 Richtung Friedrich-Ebert-Anlage von der Günderrodestraße unter die Brücke der Galluswarte an die Haltestelle des Nachtbusses N 8 verlegen zu lassen und den Deckenbereich über der Haltestelle durch ein Netz zu verschließen. 3. Außerdem sollte an den Anzeigetafeln der VGF auf beiden Seiten die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 durch ein zusätzliches Hinweisschild angezeigt werden. Begründung: Die Verlegung der Haltestelle unter die Brücke wäre für die wartenden und aussteigenden Fahrgäste sehr zum Vorteil, da diese dann nicht mehr bei Regen und Schneefall unge- schützt sind. Dazu müßte der Obststand etwas nach vorn umziehen. Damit die Fahrgäste nicht durch Taubenkot verschmutzt werden, sollte die Decke der Brücke in diesem Bereich durch ein Netz verschlossen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2014, OF 535/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 02.12.2014, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 548/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3711 2014 1. Die Vorlage OF 535/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 548/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung ersatzlos entfällt und Ziffer 2. des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, die Haltestelle der Buslinie 52 Richtung Friedrich-Ebert-Anlage von der Günderrodestraße unter die Brücke der Galluswarte an die Haltestelle des Nachtbusses N8 zu verlegen und eine adäquate Überdachung zu installieren." Abstimmung: zu 2. zu Ziffer 1. Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. GRÜNE, CDU, 1 LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu Ziffer 3. GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2014, OF 572/2 Betreff: Keine Ausnahmen bei der Oberpostdirektion Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Bei der Umnutzung der Gebäude der ehemaligen Oberpostdirektion an der Ludwig-Erhard-Anlage wird keine Ausnahmegenehmigung erteilt. Es werden wie im Bebauungsplan Nr. 320 vorgesehen 12 Vollgeschosse statt der beantragten 16 Vollgeschosse zugelassen. Einer Nutzungsänderung von "Fläche für Gemeinbedarf Oberpostdirektion" zu "Wohngebiet" wird zugestimmt. Das Bauprojekt soll im Ortsbeirat öffentlich vorgestellt werden. Begründung: Am 9. Oktober 2014 berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), dass für das Gelände der ehemaligen Oberpostdirektion an der Ludwig-Erhard-Anlage eine Umnutzung von Bürogebäude zu Wohngebäuden vorgesehen ist. Die Umnutzung sieht einen Abriss des Neubaus und ein anschließenden Bau eines Wohnturms mit 16 Geschossen vor. Da auf dem Gelände nach dem Bebauungsplan Nr. 320 ein Hochhaus mit 12 Geschossen vorgesehen ist, würde das Vorhaben eine weitere Überschreitung der festgesetzten Nutzungsziffern zum Nachteil der Allgemeinheit bedeuten. Wieso die Bauvoranfrage ohne Information des zuständigen Ortsbeirats bereits positiv beschieden wurde, muss in diesem Zusammenhang noch geklärt werden. Nur weil der Investor beim Kauf des Geländes einen höheren Preis gezahlt hat und nun das Geld wieder einnehmen will, darf es keine Ausnahmegenehmigung vom aktuellen Bebauungsplan geben. Eine solche Ausnahme wäre nicht nur ein städtebauliches Problem, auch negative Auswirkungen wie gesteigerter Wind und höhere Verschattung wären eine Konsequenz. Das Verwaltungsgerichthof in Baden Württemberg urteilte am 08. September 1995 (AZ. 8 S 850/95) zu solchen Ausnahmen. Im Urteil wird folgender Leitsatz formuliert: "Die Verbesserung der wirtschaftlichen Nutzbarkeit eines Grundstücks ist kein städtebaulicher Grund, der eine Überschreitung der Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung rechtfertigt." Anlage 1 (ca. 1,6 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3583 2014 Die Vorlage OF 572/2 wird als interfraktioneller Antrag in der folgenden geänderten Fassung mit dem Betreff "Bauvorhaben `Westend Ensemble." beschlossen: "Der Ortsbeirat 2 stimmt der im Zusammenhang mit dem o.g. Bauvorhaben geplanten Bebauungsplan-Nutzungsänderung von `Fläche für Gemeinbedarf Oberpostdirektion. in `Wohngebiet. zu. 1. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welcher inhaltlichen Begründung eine sechszehngeschossige Bebauung für das Bauvorhaben genehmigt wurde. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, die Prüfergebnisse zu Ziffer 1. und das Bauvorhaben im Ortsbeirat 2 öffentlich vorzustellen. 3. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Ortsbeirat 2 gegenwärtig, da keine näheren Informationen und Begründungen bekannt sind, eine Überschreitung der im bestehenden Bebauungsplan festgelegten maximalen Gebäudehöhe von zwölf Vollgeschossen ablehnt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2014, OF 553/2 Betreff: Umbenennung des Theodor-W.-Adorno-Platzes in Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Um- und Neubenennung von mehreren Straßen und Plätzen des Westend-Campus der Goethe-Universität den derzeitigen Theodor W. Adorno-Platz in Bockenheim in Franziska Speyer-Platz umzubenennen. Begründung: Franziska Gumbert wurde am 22. März 1844 in Berlin geboren; sie heiratete 1869 Georg Speyer. Sie starb am 6. November 1909 in Frankfurt am Main. Sie wohnte unter anderem in der Leerbachstraße 1, in der Westendstraße 1 und in der Westendstraße 55. Ihr Grab ist auf dem jüdischen Friedhof Rat-Beil-Straße. Franziska Speyer war eine hochherzige und zukunftsorientierte Mäzenin. Sie lebte im Westend und war finanziell maßgeblich beteiligt an der Gründung von Vorläufereinrichtungen, die später in der Universität Frankfurt aufgingen. Sie förderte viele soziale Einrichtungen und engagierte sich persönlich in ihren vielfältigen Stiftungen: - Georg und Franziska Speyer'sche Studienstiftung von 1901: Pflege der Wissenschaft und des höheren wissenschaftlichen Unterrichts in Frankfurt; Förderung von technologischen Vorlesungen des Physikalischen Vereins und Einrichtung je eines Lehrstuhls für Geographie und für neuere Sprachen an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften. Die Stiftung wurde 1938 aufgelöst. Der Vermögensanteil, der laut Satzung der Israelitischen Gemeinde zufallen sollte, wurde der Universität zugesprochen; das übrige Vermögen erhielt wohl die Dr. Adolf Varrentrapp-Stiftung. 1952 wurde die Stiftung wiederbelebt, da der Auflösungsbeschluss nicht rechtmäßig zustande gekommen war. Sie wurde unter dem Namen "Georg und Franziska Speyer'sche Hochschulstiftung" mit der Frankfurter Hochschul-Stiftung vereinigt, der ehemaligen Georg Speyer-Stiftung, der die Otto und Ida Braunfels-Stiftung und die Dr. Karl Sulzbach-Stiftung eingegliedert worden waren. - Georg Speyer-Stiftung von 1907: Förderung der Wissenschaft und des höheren wissenschaftlichen Unterrichts an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften bzw. der an deren Stelle tretenden wissenschaftlichen Anstalt in Frankfurt (der späteren Johann Wolfgang Goethe-Universität) - Georg und Franziska Speyer-Stiftung für mittlere und untere Beamte des Frankfurter Polizeipräsidiums von 1909: Unterstützung an mittlere und untere Beamte des Frankfurter Polizeipräsidiums und deren Witwen und Waisen; 1951 aufgelöst, Restvermögen auf den Allgemeinen Almosenkasten übertragen. - Georg und Franziska Speyer-Fonds für die Unterstützung bedürftiger Mitglieder der Frankfurter Berufsfeuerwehr und deren Familienangehörigen. - Georg und Franziska Speyer'scher Fonds zur Unterstützung unheilbar Kranker und deren Angehöriger von 1909: Gewährung völlig oder teilweise unentgeltlicher Verpflegung in geeigneten hiesigen oder auswärtigen Krankenhäusern und Pflegeanstalten, von Beihilfen zum Aufenthalt in Bädern oder zu anderen Aufwendungen für Krankenpflege sowie zur häuslichen Pflege. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 553/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 553/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2014, OF 557/2 Betreff: Müllbehälter an der Fußgängerbrücke über die Theodor-Heuss-Allee (BAB 648) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an den Aufgängen der Fußgängerbrücken neue Müllbehälter durch die FES anbringen zu lassen. Die 4 Mülleimer sollen an den Zugängen in der Galvanistraße, Phillipp-Reis-Straße, Braunfelsstraße sowie an dem Treppenaufgang an der Bushaltestelle angebracht und regelmäßig geleert werden. Begründung: Die an den Zugängen der Fußgängerbrücke befindlichen Müllbehälter, wurden entfernt. Dadurch entsorgen die Benutzer dieser Brücke Ihren Müll teilweise im Grünstreifen. Diese Maßnahme dient dazu die Sauberkeit an der Brücke weiter zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3487 2014 Die Vorlage OF 557/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2014, OF 537/2 Betreff: Endlich Lärmschutz für die Anwohner entlang der Emser Brücke/Westbahnhof schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Nach der Sanierung der Bahngleise zwischen der Emser Brücke und dem Westbahnhof soll endlich der dringend notwendige Lärmschutz entlang der Bahngleise an der Emser Straße, Hamburger Allee; Kasseler Straße, Kreuznacher Straße installiert werden. Begründung: In wochenlanger Arbeit wurden mit dem Aufwand von mehreren Millionen Euro die Bahngleise und die Brückenbauwerke saniert. Die Züge fahren auf den Brückenbauwerken in Höhe des zweiten Obergeschosses direkt an den Wohnungen in den Häusern entlang der Emser Straße, Hamburger Allee, Kasseler Straße vorbei und belasten die Bewohner unzumutbar mit Lärm. Es ist dringend erforderlich, dass endlich der dringend notwendige Lärmschutz geschaffen wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3369 2014 Die Vorlage OF 537/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "aufgefordert" durch den Halbsatz "gebeten, weiterhin mit der Deutsche Bahn AG im gespräch zu bleiben und auf sie einzuwirken" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2014, OF 514/2 Betreff: Ampelschaltung und Sicherheit an der Ampelanlage Ludwig-Erhard-Anlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Ampelanlage in Ludwig-Erhard-Anlage (Übergang Straßenbahn zum Messeeingang City / Bushaltestelle) für mehr Sicherheit zu sorgen. Dabei sollte auf folgende Punkte besonders geachtet werden: Überprüfung der Wartezeiten an der Ampel Prüfen einer zusätzlichen Fahrradfahrer Ampel Stopp Linien für Fahrradfahrer an den Fußgängerüberwegen Begründung: Anregung von Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie eigenen Beobachtungen. Die Ampelphasen für die Fußgänger sind in den Morgenstunden und in den Abendstunden zu lang, diese verleitet die Leute bei rot über die Fahrbahn zu gehen, was zu einer starken Verkehrsgefährdung führt. Desweitern, erkennen die Fahrradfahrer nicht die Zuordnung der KFZ-Ampel für den Fahrradstreifen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 02.06.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3162 2014 Die Vorlage OF 514/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Ausbau des Radwegs auf der Hamburger Allee zwischen Nauheimer Sraße und Adalbertstraße in Richtung Westbahnhof (entgegen der Einbahnstraße). Aktuell ist nur die Nutzung vom Westbahnhof kommend in Richtung Emser Straße/Nauheimer Straße möglich. In der entgegengesetzten Richtung müssen Radfahrer einmal ums Carreé fahren und weitere Ampeln sowie die große Kreuzung Adalbert-/Schlossstraße mitnehmen. Dies könnte mit wenigen Mitteln vereinfacht und sicherer gemacht werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEWenn man als Radfahrer die Westendstraße Richtung Westen entlang fährt und die Mendelssohnstraße überqueren will, muss man an der Fahrradampel sehr lange warten, obwohl der Verkehr auf der Mendelssohnstraße gering ist. Ich würde mir eine Verkürzung der Wartezeit wünschen.
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Weiter lesen auf FFM.DEWenn man als Fußgänger oder Fahrradfahrer von der Senckenberganlage die Zeppelinallee Richtung Norden fährt und der Zeppelinallee nördlich vom Palmengarten weiter folgen will, überquert man die B8 an einer Fußgängerampel (Koordinaten: 50°07'30.1"N 8°39'08.6"E). An dieser Ampel wartet man als Fußgänger oder Fahrradfahrer sehr lange auf eine Grünphase der Ampel. Ich würde mir eine Verkürzung der Wartezeit wünschen.
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Weiter lesen auf FFM.DEMan sollte beim Fernbahntunnel gleich die B44 vor dem Hauptbahnhof mit unter die Erde bringen. Ein Tunnel vom Baseler Platz zur Friedrich-Ebert-Anlage. Oben mehr Platz für Fußgänger und Trams, eine Fußgängerzone statt Autos. Ein gutes Vorbild ist da der Theatertunnel in Frankfurt, da hat man genau das gemacht.
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Weiter lesen auf FFM.DEZwischen der Messe und dem Main (Friedensbrücke) verläuft die folgende direkte Strecke: Friedrich-Ebert-Anlage >> Düsseldorfer Straße >> Am Hauptbahnhof >> Baseler Straße Dabei gibt es entlang dieser gesamten Strecke nur auf der Friedrich-Ebert einen Fahrradweg auf beiden Seiten (siehe grüne Markierung auf dem Bild). Auf den anderen drei Teilen der Strecke gibt es gar keinen und man muss als Fahrradfahrer auf die Spuren der Autofahrer ausweichen (siehe rote Markierung auf dem Bild). In diesem Abschnitt werden von den Autofahrern viele Spurwechsel vorgenommen und es ist somit ein extrem gefährlicher Bereich für Radfahrer. Es gibt jedoch keine Alternative. Eine besonders gefährliche Stelle ist hierbei Folgende: Von der Messe her kommend endet der Fahrradweg relativ am Anfang der Düsseldorfer Strasse in der Höhe der Niddastraße abrupt und man befindet sich direkt auf einer Spur für rechtsabbiegende Autofahrer. Hier herrscht besonders akuter Handlungsbedarf. Ich finde die Frankfurter haben rund um den Bahnhof definitiv einen vernünftigen und sicheren Fahrradweg verdient.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Adickesallee und Weiterführungen (Habsburgerallee, ...) verfügen über breite Mittelstreifen, welche für störungsfreien Straßenbahnverkehr genutzt werden können. Dadurch würde der oft stark verspätete Busverkehr auf dem Ring obsolet und die neue Straßenbahn könnte an der Wittelsbacher Alle an bestehendes Netz anschließen, mehrere U-Bahnen kreuzen (Umsteigemöglichkeiten) und könnte vorbei am Palmengarten und der Bockenheimer Warte zur Senckenberganlage führen. Die Straßenbahnstrecke würde zu Bemühungen der Stadt beitragen, CO2 zu reduzieren. Weitere Ideen wie Fahrradwege an der Seite der Straßenbahn würden auch zu erhöhter Sicherheit auf den schmalen und alten Fußwegen führen.
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Weiter lesen auf FFM.DEÖffentliche Flächen wie z.B. die Ludwig-Erhard-Anlage attraktiver machen durch Tischtennisplatten!
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Weiter lesen auf FFM.DEIn der Mainzer Landstraße findet man viele getunte Fahrzeuge, PS-starke Autos oder Motorräder, die die gerade lange Strecke gern zum Rasen nutzen. Ständig heult irgendwo ein Motor auf, z.B. weil jemand an der Ampel von 0 auf 70 beschleunigt. Die Friedrich-Ebert-Anlage ist vom Bau vergleichbar, hat sogar mehr Spuren. Durch die festen Blitzerampeln ist der Verkehrsfluss jedoch angenehm und ruhig. Ich bin daher dafür, auch auf dem Innenstadtteil (insbesondere um die Galluswarte und auf Höhe Schwalbacher Str.) feste Blitzerampeln zu installieren. Wer sich an die 50 hält, hat schließlich nichts zu befürchten. Von dem ruhigeren Fluss profitieren alle.
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Weiter lesen auf FFM.DENicht nur Hausbesitzer können etwa durch Fassadenbegrünung etwas gegen das zunehmende Aufheizen im Sommer tun, auch die Stadt selbst könnte hier noch aktiver werden: neben mehr Bäumen wo immer möglich etwa durch die Umwandlung der öden Schotterpisten der oberirdischen U-Bahn-Linien in Strecken mit Rasengleisen nach dem Vorbild der Friedrich-Ebert-Anlage. Auf der Eschersheimer Landstraße sollen in diesem Sommer ja sowieso die Gleise ausgetauscht werden. Warum nicht also auch was für die Natur, die Luftqualität und das Auge tun? Auch auf einigen vom Straßenverkehr eh abgetrennten Abschnitten der U5 (um nur ein weiteres Beispiel zu nennen) würden sich Rasengleise gut machen und dem Aufheizen im Sommer entgegenwirken.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch finde den Anblick von oberirdischen Schienen im Stadtgebiet, die getrennt von Straßen verlaufen, sehr häßlich. Die Schienen zerreißen das Stadtbild und lassen die Bahnen sehr präsent wirken. (Beispiele: - U-Bahn 1,2,3,8 auf der Escherheimer Landstraße ab Dornbusch - Tramlinie 16 beim Markuskrankenhaus - U-Bahn 4,7 neben Am Erlenbruch ab Schäfflestraße und, und und.) Viel schöner wäre es, wenn die Schienen in Rasen eingebettet wären, dies würde einen freundlicheren und schöneren Anblick ergeben. Es würden mehr Grünflächen existieren, die wiederum die Lebensqualität heben würden. Das dies grundsätzlich möglich ist, zeigt das Beispiel der Tramlinie 16, 17 an der Messe parallel zur Friedrich-Ebert-Anlage. Hier sind die Schienen in Rasen eingebettet. Bildquelle: GoogleStreetView
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Platzfolge Roßmarkt und Goetheplatz ist aktuell wenig ansprechend gestaltet. Eine Stadt muss auch Unterhalten. Damit meine ich nicht Bettler oder Straßenmusikanten. Eine Art Fountain-Show ähnlich wie in Downtown Dubai wäre hier mal ein Eyecatcher und lockt Touristen und erhöht den Aufenthaltscharackter. Mit der Skyline im Hintergrund und einer regelmäßigen (töglich, alle halbe Stunde von 18:00 bis 22:00) Vorführung inkl Musik wäre für Frankfurt, Deutschland und wenn nicht sogar Europa einmalig. Ein neues Wahrzeichen. Vielleicht sollte man sich soetwas einfach mal leisten. Finanzierung evtl. durch Werbeauftritte von Firmen im Rahmen einer Fountainshow oder ähnlichem (bin da kein Profi). Aber ich denke Frankfurt fehlt so etwas. Mich persönlich beeindruckt die in Dubai jedenfalls sehr. Als alternativer Standort würde auch die Ludwig-Erhard-Anlage in Frage kommen. Als Internationalste Stadt in Deutschland könnte von jedem Land typische Musik gespielt werden. Also Ideen habe ich diesbezüglich genug und würde hier den Rahmen sprengen. Für die Winterzeit wäre eine Eisbahn ganz gut. Letztes Jahr gab es eine auf dem MyZeil. Diese war sehr gut besucht.
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Weiter lesen auf FFM.DEWer einmal versucht hat, die Fußgängerampel über die Theodor-Heuss-Allee in Höhe Varrentrappstr. in einem Ampelzyklus mit normalem Schritt zu überqueren, weiß, wovon ich spreche. Man würde dies schaffen, wenn man nur ein paar Sekunden mehr Zeit hätte. Wer nicht schnell genug ist, muss im Mittelstreifen die Abgase über sich ergehen lassen.
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Weiter lesen auf FFM.DEAls täglicher Pendler fällt mir auf, dass seit geraumer Zeit die Situation an der Friedrich-Ebert-Anlage/Ecke Hohenstaufenstraße (Richtung Hbf) sehr kritisch ist. Seit der Eröffnung des Skyline Plaza hat sich der Wendeverkehr in Richtung Rheinstraße deutlich erhöht und es kommt zu großen Rückstaus. Die linke der 3 Geradeausspuren ist häufig durch sich nach links einordnende PKWs blockiert (fragen Sie die Busfahrer). So kommt es immer wieder zu sehr brenzligen Situationen, die den Verkehrsfluss beeinflussen. Die relativ kurze linke Abbiegerspur wird m.E. in keiner Weise mehr dem zunehmenden Verkehrsfluss (v.a. durch Skyline Plaza) gerecht. Meine Idee: Wäre es nicht möglich, für die Linksabbieger eine zweite Spur einzurichten, d.h. die linke Geradeausspur auch als linke Abbiegerspur zu kennzeichnen? Dies würde m.E. zu einer deutlichen Entspannung führen.
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Weiter lesen auf FFM.DEOft diskutiert, nie umgesetzt. Auf der Straße müssen die Prostitutierten oft unter unwürdigen Bedingungen arbeiten: Mangelnde Hygiene, keine Toiletten oder Waschmöglichkeiten, dazu sind die Frauen möglicherweise gewalttätigen Freiern hilflos ausgeliefert. Im Bahnhofsviertel gibt es zahlreiche Bordelle, in denen vergleichweise bessere Bedingungen vorzufinden sind. Daher sollte die Toleranzzone für die Straßenprostitution an der Theodor-Heuss-Allee in Frankfurt abgeschafft werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEAusbau des Radwegs auf der Hamburger Allee zwischen Nauheimer Sraße und Adalbertstraße in Richtung Westbahnhof (entgegen der Einbahnstraße). Aktuell ist nur die Nutzung vom Westbahnhof kommend in Richtung Emser Straße/Nauheimer Straße möglich. In der entgegengesetzten Richtung müssen Radfahrer einmal ums Carreé fahren und weitere Ampeln sowie die große Kreuzung Adalbert-/Schlossstraße mitnehmen. Dies könnte mit wenigen Mitteln vereinfacht und sicherer gemacht werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEWenn man als Radfahrer die Westendstraße Richtung Westen entlang fährt und die Mendelssohnstraße überqueren will, muss man an der Fahrradampel sehr lange warten, obwohl der Verkehr auf der Mendelssohnstraße gering ist. Ich würde mir eine Verkürzung der Wartezeit wünschen.
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Weiter lesen auf FFM.DEWenn man als Fußgänger oder Fahrradfahrer von der Senckenberganlage die Zeppelinallee Richtung Norden fährt und der Zeppelinallee nördlich vom Palmengarten weiter folgen will, überquert man die B8 an einer Fußgängerampel (Koordinaten: 50°07'30.1"N 8°39'08.6"E). An dieser Ampel wartet man als Fußgänger oder Fahrradfahrer sehr lange auf eine Grünphase der Ampel. Ich würde mir eine Verkürzung der Wartezeit wünschen.
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Weiter lesen auf FFM.DEMan sollte beim Fernbahntunnel gleich die B44 vor dem Hauptbahnhof mit unter die Erde bringen. Ein Tunnel vom Baseler Platz zur Friedrich-Ebert-Anlage. Oben mehr Platz für Fußgänger und Trams, eine Fußgängerzone statt Autos. Ein gutes Vorbild ist da der Theatertunnel in Frankfurt, da hat man genau das gemacht.
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Weiter lesen auf FFM.DEZwischen der Messe und dem Main (Friedensbrücke) verläuft die folgende direkte Strecke: Friedrich-Ebert-Anlage >> Düsseldorfer Straße >> Am Hauptbahnhof >> Baseler Straße Dabei gibt es entlang dieser gesamten Strecke nur auf der Friedrich-Ebert einen Fahrradweg auf beiden Seiten (siehe grüne Markierung auf dem Bild). Auf den anderen drei Teilen der Strecke gibt es gar keinen und man muss als Fahrradfahrer auf die Spuren der Autofahrer ausweichen (siehe rote Markierung auf dem Bild). In diesem Abschnitt werden von den Autofahrern viele Spurwechsel vorgenommen und es ist somit ein extrem gefährlicher Bereich für Radfahrer. Es gibt jedoch keine Alternative. Eine besonders gefährliche Stelle ist hierbei Folgende: Von der Messe her kommend endet der Fahrradweg relativ am Anfang der Düsseldorfer Strasse in der Höhe der Niddastraße abrupt und man befindet sich direkt auf einer Spur für rechtsabbiegende Autofahrer. Hier herrscht besonders akuter Handlungsbedarf. Ich finde die Frankfurter haben rund um den Bahnhof definitiv einen vernünftigen und sicheren Fahrradweg verdient.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Adickesallee und Weiterführungen (Habsburgerallee, ...) verfügen über breite Mittelstreifen, welche für störungsfreien Straßenbahnverkehr genutzt werden können. Dadurch würde der oft stark verspätete Busverkehr auf dem Ring obsolet und die neue Straßenbahn könnte an der Wittelsbacher Alle an bestehendes Netz anschließen, mehrere U-Bahnen kreuzen (Umsteigemöglichkeiten) und könnte vorbei am Palmengarten und der Bockenheimer Warte zur Senckenberganlage führen. Die Straßenbahnstrecke würde zu Bemühungen der Stadt beitragen, CO2 zu reduzieren. Weitere Ideen wie Fahrradwege an der Seite der Straßenbahn würden auch zu erhöhter Sicherheit auf den schmalen und alten Fußwegen führen.
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Weiter lesen auf FFM.DEÖffentliche Flächen wie z.B. die Ludwig-Erhard-Anlage attraktiver machen durch Tischtennisplatten!
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Weiter lesen auf FFM.DEIn der Mainzer Landstraße findet man viele getunte Fahrzeuge, PS-starke Autos oder Motorräder, die die gerade lange Strecke gern zum Rasen nutzen. Ständig heult irgendwo ein Motor auf, z.B. weil jemand an der Ampel von 0 auf 70 beschleunigt. Die Friedrich-Ebert-Anlage ist vom Bau vergleichbar, hat sogar mehr Spuren. Durch die festen Blitzerampeln ist der Verkehrsfluss jedoch angenehm und ruhig. Ich bin daher dafür, auch auf dem Innenstadtteil (insbesondere um die Galluswarte und auf Höhe Schwalbacher Str.) feste Blitzerampeln zu installieren. Wer sich an die 50 hält, hat schließlich nichts zu befürchten. Von dem ruhigeren Fluss profitieren alle.
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Weiter lesen auf FFM.DENicht nur Hausbesitzer können etwa durch Fassadenbegrünung etwas gegen das zunehmende Aufheizen im Sommer tun, auch die Stadt selbst könnte hier noch aktiver werden: neben mehr Bäumen wo immer möglich etwa durch die Umwandlung der öden Schotterpisten der oberirdischen U-Bahn-Linien in Strecken mit Rasengleisen nach dem Vorbild der Friedrich-Ebert-Anlage. Auf der Eschersheimer Landstraße sollen in diesem Sommer ja sowieso die Gleise ausgetauscht werden. Warum nicht also auch was für die Natur, die Luftqualität und das Auge tun? Auch auf einigen vom Straßenverkehr eh abgetrennten Abschnitten der U5 (um nur ein weiteres Beispiel zu nennen) würden sich Rasengleise gut machen und dem Aufheizen im Sommer entgegenwirken.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch finde den Anblick von oberirdischen Schienen im Stadtgebiet, die getrennt von Straßen verlaufen, sehr häßlich. Die Schienen zerreißen das Stadtbild und lassen die Bahnen sehr präsent wirken. (Beispiele: - U-Bahn 1,2,3,8 auf der Escherheimer Landstraße ab Dornbusch - Tramlinie 16 beim Markuskrankenhaus - U-Bahn 4,7 neben Am Erlenbruch ab Schäfflestraße und, und und.) Viel schöner wäre es, wenn die Schienen in Rasen eingebettet wären, dies würde einen freundlicheren und schöneren Anblick ergeben. Es würden mehr Grünflächen existieren, die wiederum die Lebensqualität heben würden. Das dies grundsätzlich möglich ist, zeigt das Beispiel der Tramlinie 16, 17 an der Messe parallel zur Friedrich-Ebert-Anlage. Hier sind die Schienen in Rasen eingebettet. Bildquelle: GoogleStreetView
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Platzfolge Roßmarkt und Goetheplatz ist aktuell wenig ansprechend gestaltet. Eine Stadt muss auch Unterhalten. Damit meine ich nicht Bettler oder Straßenmusikanten. Eine Art Fountain-Show ähnlich wie in Downtown Dubai wäre hier mal ein Eyecatcher und lockt Touristen und erhöht den Aufenthaltscharackter. Mit der Skyline im Hintergrund und einer regelmäßigen (töglich, alle halbe Stunde von 18:00 bis 22:00) Vorführung inkl Musik wäre für Frankfurt, Deutschland und wenn nicht sogar Europa einmalig. Ein neues Wahrzeichen. Vielleicht sollte man sich soetwas einfach mal leisten. Finanzierung evtl. durch Werbeauftritte von Firmen im Rahmen einer Fountainshow oder ähnlichem (bin da kein Profi). Aber ich denke Frankfurt fehlt so etwas. Mich persönlich beeindruckt die in Dubai jedenfalls sehr. Als alternativer Standort würde auch die Ludwig-Erhard-Anlage in Frage kommen. Als Internationalste Stadt in Deutschland könnte von jedem Land typische Musik gespielt werden. Also Ideen habe ich diesbezüglich genug und würde hier den Rahmen sprengen. Für die Winterzeit wäre eine Eisbahn ganz gut. Letztes Jahr gab es eine auf dem MyZeil. Diese war sehr gut besucht.
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Weiter lesen auf FFM.DEWer einmal versucht hat, die Fußgängerampel über die Theodor-Heuss-Allee in Höhe Varrentrappstr. in einem Ampelzyklus mit normalem Schritt zu überqueren, weiß, wovon ich spreche. Man würde dies schaffen, wenn man nur ein paar Sekunden mehr Zeit hätte. Wer nicht schnell genug ist, muss im Mittelstreifen die Abgase über sich ergehen lassen.
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Weiter lesen auf FFM.DEAls täglicher Pendler fällt mir auf, dass seit geraumer Zeit die Situation an der Friedrich-Ebert-Anlage/Ecke Hohenstaufenstraße (Richtung Hbf) sehr kritisch ist. Seit der Eröffnung des Skyline Plaza hat sich der Wendeverkehr in Richtung Rheinstraße deutlich erhöht und es kommt zu großen Rückstaus. Die linke der 3 Geradeausspuren ist häufig durch sich nach links einordnende PKWs blockiert (fragen Sie die Busfahrer). So kommt es immer wieder zu sehr brenzligen Situationen, die den Verkehrsfluss beeinflussen. Die relativ kurze linke Abbiegerspur wird m.E. in keiner Weise mehr dem zunehmenden Verkehrsfluss (v.a. durch Skyline Plaza) gerecht. Meine Idee: Wäre es nicht möglich, für die Linksabbieger eine zweite Spur einzurichten, d.h. die linke Geradeausspur auch als linke Abbiegerspur zu kennzeichnen? Dies würde m.E. zu einer deutlichen Entspannung führen.
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Weiter lesen auf FFM.DEOft diskutiert, nie umgesetzt. Auf der Straße müssen die Prostitutierten oft unter unwürdigen Bedingungen arbeiten: Mangelnde Hygiene, keine Toiletten oder Waschmöglichkeiten, dazu sind die Frauen möglicherweise gewalttätigen Freiern hilflos ausgeliefert. Im Bahnhofsviertel gibt es zahlreiche Bordelle, in denen vergleichweise bessere Bedingungen vorzufinden sind. Daher sollte die Toleranzzone für die Straßenprostitution an der Theodor-Heuss-Allee in Frankfurt abgeschafft werden.
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